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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Eiche, Esche, Hainbuche
Bei der Opfinger Holzversteigerung am 14. Januar kommen 100 Ster Brennholz unter den Hammer

Am Samstag, 14. Januar, findet im Opfinger Wald die diesjÀhrige
Holzversteigerung statt. Um 13 Uhr kommen unter Leitung des
StÀdtischen Forstamtes und der Ortsverwaltung Opfingen etwa 100
Ster Brennholz unter den Hammer. Angeboten werden die Holzarten
Eiche, Hainbuche, Roteiche und Esche, die Mindestpreise liegen bei
55 Euro pro Ster fĂŒr ein Meter langes Scheitholz.

Weiterhin wird Brennholz in runder, langer Form (4-7 Meter)
angeboten, das in Stapeln zu sechs bis zehn Ster am Waldweg liegt.
Der Mindestpreis hierfĂŒr liegt bei 33 Euro pro Ster.

Von 12 Uhr an sorgt die Freiwillige Feuerwehr Opfingen fĂŒr das
leibliche Wohl. Neben Opfinger Weinen werden WĂŒrste, Brot und
Speck, Gulaschsuppe sowie Stockbrot fĂŒr die Kinder angeboten. Die
musikalische Unterhaltung ĂŒbernimmt der Musikverein Opfingen.

Der Versteigerungs- und Festplatz liegt am Wangener Weg. Dies ist,
von Opfingen Richtung Freiburg fahrend, der erste Waldweg nach
dem kleinen Baggersee (ausgeschildert). Am besten erreicht man
den Platz mit dem Bus (Linie 32 und 33) bis zur Haltestelle
„KleingĂ€rten“, von hier aus sind es noch 600 Meter Fußweg. Wer mit
dem Wagen kommt, sollte am kleinen Baggersee parken, der 400
Meter vom Festplatz entfernt liegt.
 
 

 
Wurstige Interessenpolitik
Landwirtschaftsminister Schmidt attackiert die Veggiebewegung, anstatt ernsthaft gegen VerbrauchertÀuschung vorzugehen

Empörung, Schelte, Hohn und Spott. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat mit seiner Verbotsforderung fĂŒr die Bezeichnungen vegetarischer und veganer "WĂŒrste" und "Schnitzel" eine heftige Abfuhr bekommen. Nicht nur der Deutsche Vegetarierbund und die Herstellerfirmen wehren sich gegen den Vorstoß. Auch von den Verbraucherschutz-Ämtern kommt deutlicher Gegenwind. Und das zu Recht: Das zentrale Argument von Schmidt, dass die Pseudo-Fleischgerichte eine "komplett irrefĂŒhrende" Bezeichnung hĂ€tten und damit den Verbraucher verunsichern oder gar tĂ€uschen, ist barer Unsinn. Niemand wird hinter einer Veggie-Salami etwas anderes vermuten als ein Produkt, das von der Lebensmittelindustrie mit vegetarischen oder veganen Zutaten auf einen salamiĂ€hnlichen Geschmack und entsprechendes Aussehen hingetrimmt wurde. Dasselbe gilt fĂŒr vegetarische BratwĂŒrste, Soja-Rinderfilet, vegane Griller und Ă€hnliche Ersatzangebote. Die Verbraucher wĂŒnschen sich sogar solche Bezeichnungen als grobe Orientierung. Bisher sind deutschlandweit auch kaum EinkĂ€ufer aufgefallen, die eine echte Wurst kaufen wollten und irrtĂŒmlich mit der Veggievariante aus dem Laden rauskamen.

Das Problem ist nicht der Name, sondern das was hĂ€ufig drin ist: nĂ€mlich eine hochprozessierte, mit unzĂ€hligen Zusatz- und Konservierungsstoffen zusammengerĂŒhrte Nahrungsmasse. Typisch dafĂŒr sind die Ergebnisse beim "Test" vegetarischer "Fleischprodukte": FĂŒnf BratwĂŒrste und ein Schnitzel enthielten Besorgnis erregende Mengen an Mineral­ölbestand­teilen. Was haben die in Lebensmitteln zu suchen? Gute Frage! Dazu kommt der gummiartige Geschmack etlicher Produkte. Kein Mensch, der sich ernsthaft um eine vernĂŒnftige ErnĂ€hrung mit weniger Fleisch bemĂŒht, hat solche Fleisch-Alternativen verdient.

Schmidt stĂ¶ĂŸt sich aber nicht an den indiskutablen Zutatenlisten und der Denaturierung solcher Produkte, sondern an ihrer Bezeichnung. Dass der Minister im engen zeitlichen Zusammenhang auch noch mehr Schweinefleisch in der Gemeinschaftsverpflegung fĂŒr Schulen und KindergĂ€rten fordert, verstĂ€rkt den Verdacht, dass es ihm im Kern nicht um Verbraucherschutz geht, sondern um Interessenpolitik fĂŒr die kriselnde heimische Fleischindustrie.

Eine wachsende Zahl von Verbrauchern reduziert inzwischen ihren Fleisch- und Wurstkonsum. Wir von Slow Food finden das richtig. Das beunruhigt aber die Fleischbranche. Als Konsequenz versucht man jetzt, die Ersatzprodukte mit einer Verbotspolitik zu ĂŒberziehen. Schmidt sollte sich lieber um die Ursachen des Veggiebooms kĂŒmmern. Es sind vor allem die Perversionen der Massentierhaltung, die immer mehr Verbraucher in die ethisch-moralisch begrĂŒndete Flucht treiben, notfalls hin zu VeggiewĂŒrstchen aus dem Chemiebaukasten.

Es ist sicher nicht zufĂ€llig, dass der Minister mit seinen Verbotsforderungen zu einem Zeitpunkt um die Ecke kommt, da die Fleischersatzprodukte ein rasantes Wachstum hinlegen und der Fleischverbrauch stagniert. Wenn es Schmidt tatsĂ€chlich um den Kampf gegen VerbrauchertĂ€uschung ginge, dann hĂ€tte er ein weites Feld zu beackern. Dann mĂŒsste dies der Auftakt fĂŒr eine großartige, lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llige Kampagne fĂŒr kulinarische Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit sein. Dann fangen wir doch mal an: Kalbsleberwurst enthĂ€lt kaum Kalb, dafĂŒr aber reichlich Schwein. Vanilleeis kommt meist ohne jede Vanille aus, aber nicht ohne das weich gezeichnete Bild der entsprechenden Schote auf der Verpackung. Karottensaft wird zu großen Teilen aus Orangen gewonnen, ThĂŒringer Buttermilch kommt aus Bayern, schwarze Oliven sind geschwĂ€rzt. Und der Himbeer-Rhabarbersaft von Netto enthĂ€lt - Tusch! - amtlich festgestellte 0,1 Prozent Saft aus den bezeichneten Quellen. Es geht endlos weiter. In der Wildpastete grunzt munter das Hausschwein - und wie viel Milligramm Leber sind in LeberkĂ€se und Leberwurst enthalten?

VerbrauchertĂ€uschung, IrrefĂŒhrung, Betrug - es gĂ€be viel zu tun. Der Minister packt es lieber nicht an und bekĂ€mpft stattdessen die neue Veggiebewegung mit bezeichnungsrechtlichen Pirouetten. Die Antwort auf sein inkriminiertes Veggieschnitzel wird er am 21. Januar zu hören bekommen. Dann heißt es wieder: Wir haben es satt! Verbraucher demonstrieren fĂŒr eine andere Landwirtschafts- und Verbraucherschutzpolitik. Die muss sehr viel mehr zu bieten haben als die Umbenennung von Veggie-Wurst zu Veggie-Vurst oder Veggieschnitzel zu vegetarischem BratstĂŒck.
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NABU: Deutschlands grĂ¶ĂŸte VogelzĂ€hlung startet wieder
Gibt es wirklich weniger Vögel in unseren GĂ€rten? Bundesweite Mitmachaktion „Stunde der Wintervögel“ vom 6. bis 8. Januar 2017 soll Aufschluss geben

Vom 6. bis 8. Januar 2017 findet zum siebten Mal die bundesweite „Stunde der Wintervögel“ statt: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV) rufen Naturfreunde auf, eine Stunde lang die Vögel am FutterhĂ€uschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zĂ€hlen und zu melden. Im Mittelpunkt der Aktion stehen vertraute und oft weit verbreitete Vogelarten wie Meisen, Finken, Rotkehlchen und Spatzen.

In den vergangenen Monaten erreichten den NABU bundesweit vermehrt Meldungen, dass die zu dieser Jahreszeit ĂŒblichen Vögel am FutterhĂ€uschen oder im Garten vermisst werden. Vermutet wird dabei oft ein Zusammenhang mit der Vogelgrippe, den der NABU aber nicht bestĂ€tigen kann, da Singvögel nicht von der GeflĂŒgelpest befallen werden. Möglich ist also, dass es sich beim vermuteten Fehlen der Gartenvögel lediglich um einen psychologischen Effekt handelt, hervorgerufen durch zahlreiche Medienberichte ĂŒber verschiedene Vogelkrankheiten. Andererseits zeigen erste Auswertungen von gesammelten Beobachtungen, dass in der Tat, einige Arten wie Kohl- und Blaumeisen, aber auch EichelhĂ€her und Amseln in diesem Jahr deutlich weniger hĂ€ufig beobachtet werden.

„Erst die große und bundesweit durchgefĂŒhrte ‚Stunde der Wintervögel‘ wird klĂ€ren können, ob es in diesem Winter wirklich außergewöhnlich wenige Gartenvögel gibt. Je mehr Teilnehmer, desto genauer werden die Ergebnisse sein. Die gesammelten Meldungen werden uns auch verraten können, welche Vogelarten und welche Regionen besonders betroffen sind und damit wertvolle Hinweise auf mögliche Ursachen liefern. Daher freuen wir uns, wenn möglichst viele Menschen mitmachen“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Denkbar wĂ€re, so Lachmann, ein geringerer Zuzug von Vögeln aus dem Norden und Osten oder dass viele Vögel aufgrund des bisher sehr milden Winters auch außerhalb der GĂ€rten noch viel Nahrung finden. Genauso sei es aber auch möglich, dass heimische Gartenvögel im vergangenen Jahr besonders wenige Jungvögel aufgezogen haben.

Bei Amseln und GrĂŒnfinken rechnen die Forscher mit Auswirkungen wegen aufgetretener Vogelkrankheiten: Mit Spannung erwartet wird das Ergebnis zum Amsel-Bestand. Denn im Herbst 2016 kam es in Teilen des Landes erneut zu einem Amselsterben durch das Usutu-Virus, ĂŒber 1300 VerdachtsfĂ€lle wurden dem NABU gemeldet. „Ein Vergleich der Amselzahlen in den betroffenen Regionen mit denen Usutu-freier Gebieten wird zeigen, welche Auswirkungen diese neue Vogelkrankheit auf die BestĂ€nde hatte“, erklĂ€rt Lachmann. Das sogenannte „GrĂŒnfinkensterben“ (Trichomoniasis) wird dagegen durch einen einzelligen Parasiten ausgelöst, der die Art vor allem im Umfeld sommerlicher VogelfĂŒtterungen befĂ€llt. Seit einigen Jahren tritt es gehĂ€uft in Deutschland auf, und seit 2014 haben die Forscher einen deutlichen RĂŒckgang der GrĂŒnfink-Zahlen festgestellt. Sie befĂŒrchten eine Fortsetzung dieses Trends.

Mancher Vogelfreund wird am ZĂ€hlwochenende vielleicht auch eine freudige Entdeckung machen können: Denn die nur unregelmĂ€ĂŸig aus dem hohen Norden nach Deutschland wandernden exotisch anmutenden SeidenschwĂ€nze sind in diesem Jahr anscheinend vermehrt unterwegs. Auch das Ausmaß dieses Einflugs wird sich aus den ZĂ€hlergebnissen ablesen lassen.

Das pure Interesse und die Freude an der Vogelwelt reichen zur Teilnahme aus, eine besondere Qualifikation ist fĂŒr die WintervogelzĂ€hlung nicht nötig. Und so funktioniert es: Von einem ruhigen BeobachtungsplĂ€tzchen im eigenen Garten oder einer anderen Stelle im besiedelten Raum (Dörfer und StĂ€dte) aus wird von jeder Art die höchste Anzahl notiert, die innerhalb einer selbstgewĂ€hlten Beobachtungsstunde gleichzeitig zu beobachten ist. Die festgestellten Anzahlen können dann im Internet unter www.stundederwintervoegel.de bis zum 16. Januar gemeldet werden, die Ergebnisse werden dort ausgewertet und regelmĂ€ĂŸig aktualisiert. Zudem ist am 7. und 8. Januar jeweils von 10 bis 18 Uhr die kostenlose Rufnummer 0800-1157-115 geschaltet.

Bei der letzten „Stunde der Wintervögel“ im Januar 2016 beteiligten sich ĂŒber 93.000 Menschen. Insgesamt gingen Meldungen aus 63.000 GĂ€rten und Parks mit ĂŒber 2,5 Millionen gezĂ€hlten Vögeln ein. Gemessen an der Einwohnerzahl waren die Vogelfreunde in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein am fleißigsten. Der Haussperling ergatterte damals den Spitzenplatz als hĂ€ufigster Wintervogel in Deutschlands GĂ€rten, die Kohlmeise Platz zwei. Auf den PlĂ€tzen drei bis fĂŒnf folgten Blaumeise, Feldsperling und Amsel.

Im Rahmen der „Schulstunde der Wintervögel“ vom 9. bis 13. Januar bietet die NAJU auf www.NAJU.de/SdW ZĂ€hlkarten, ein Poster und ein Wintervogel-Quiz fĂŒr Kindergruppen und Schulklassen an. Bei fĂŒnf Aktionen lernen sie Vögel und ihre Anpassungsstrategien an die kalte Jahreszeit kennen. Die ZĂ€hlergebnisse der Kinder fließen ebenfalls in die NABU-Auswertung ein.
 
 

 
Insektensterben: Offener Brief
OFFENER BRIEF


an den MinisterprĂ€sidenten von Baden-WĂŒrttemberg, Herrn Winfried Kretschmann
sowie an die zustÀndigen Minister der Landesregierung

aus Anlass des drastischen RĂŒckgangs unserer Insektenpopulationen:


Freiburg, den 19.12.2016

Sehr geehrter Herr MinisterprÀsident,
sehr geehrter Herr Minister Hauk, sehr geehrter Herr Minister Untersteller,

wir haben mit Freude gehört, wie Sie, Herr MinisterprĂ€sident, anlĂ€sslich des Parteitages der GrĂŒnen in SchwĂ€bisch GmĂŒnd am 19. November so engagierte und deutliche Worte zum Thema „Insektensterben“ gefunden haben. Dieses Problem war vor einigen Monaten in den Medien prĂ€senter, mittlerweile ist es um das Thema wieder ziemlich still geworden. Es kann aber keinen Zweifel geben, dass das „Insektensterben“ von großer Tragweite ist, fĂŒr die Landwirtschaft, fĂŒr die Ökosysteme und die BiodiversitĂ€t in unserem Land, und nicht zuletzt fĂŒr uns alle, die sich einen FrĂŒhling ohne Schmetterlinge nicht vorstellen können.

Als mit der Tierwelt unserer Heimat vertraute Naturinteressierte und Fachentomologen registrieren auch wir seit einigen Jahren mit Sorge einen auffĂ€lligen RĂŒckgang von Insekten und insektenfressenden Wirbeltieren in SĂŒdwestdeutschland. Wir nehmen daher die im Januar 2017 bei der EU-Kommission bevorstehende PrĂŒfung der Wiederzulassung der drei Neonikotinoid-Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zum Anlass, uns mit der Bitte an Sie und an die zustĂ€ndigen Minister zu wenden, sich im Rahmen Ihrer politischen Möglichkeiten gegen die Wiederzulassung dieser Stoffe einzusetzen. Aus Sicht zahlreicher kompetenter Wissenschaftler sind die zuvor genannten Insektizide ein wesentlicher Grund fĂŒr den derzeitigen alarmierenden, ja beĂ€ngstigenden RĂŒckgang vieler Insektenarten.

Wie Sie wissen, wurde durch grĂŒndliche Untersuchungen und Beobachtungen in Deutschland und anderen LĂ€ndern festgestellt (1, 2), dass binnen weniger Jahre ein erheblicher Einbruch in den Populationen zahlreicher Insektenarten zu verzeichnen ist. Das betrifft BlĂŒten besuchende wie auch andere Arten der verschiedensten Insektengruppen, am auffĂ€lligsten wohl die Honigbiene (3). Die NaturschutzverbĂ€nde NABU und BUND rechnen mit Einbußen von bis zu 80 % der Biomasse an Insekten in den letzten Jahren (4). Als Hauptgrund fĂŒr dieses “Verschwinden” wird jeweils der Einsatz von systemischen Insektiziden, namentlich der o. g. Stoffe vermutet. Diese Stoffe wirken auf das Nervensystem und somit auf den Orientierungssinn und das Verhalten von Insekten und anderen Gliedertieren. DarĂŒber hinaus weisen diese Stoffe lange Halbwertszeiten auf - je nach Umweltbedingungen bis zu mehreren Jahren - wodurch sie im Boden wie auch im Grundwasser persistieren und wirksam bleiben (5).

Dem RĂŒckgang der Artenvielfalt in unserer Landschaft liegt natĂŒrlich noch ein ganzes BĂŒndel anderer Ursachen zugrunde (z.B. Landschaftsverbrauch, Monotonisierung und “AusrĂ€umung” der Landschaft, Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, großflĂ€chiger Einsatz von Herbiziden, StickstoffeintrĂ€ge, KlimaverĂ€nderung und zunehmende Luft- und Lichtverschmutzung). Dieser Prozess verlĂ€uft bereits seit vielen Jahren und ist am deutlichsten am Verschwinden der Vögel der Agrarlandschaft sichtbar (z.B. Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche). Der 2012 abrupt und vielerorts beobachtete starke RĂŒckgang bei nahezu allen bestĂ€ubenden und vielen anderen Insektenarten im SĂŒdwesten steht aber offensichtlich in direktem Zusammenhang mit der Aussaat von Neonikotinoid-gebeiztem Maissaatgut.

Von diesem massiven RĂŒckgang der Insekten seit 2012 sind nicht allein die Honigbiene und auch nicht ausschließlich landwirtschaftliche FlĂ€chen betroffen, vielmehr sind seither auch in weniger intensiv genutzten Bereichen im Oberrheingebiet, namentlich auch im Kaiserstuhl, zahlreiche Insektenarten weitgehend ausgefallen. Viele bisher hĂ€ufige Arten sind auf geringere Individuenzahlen reduziert, wĂ€hrend die schon immer recht seltenen Besonderheiten der hiesigen Insektenfauna seit 2012 kaum noch auffindbar sind; fĂŒr einen Teil dieser Arten trĂ€gt das Land Baden-WĂŒrttemberg eine besondere Verantwortung (z. B. 6, 7).

Obwohl der Einsatz von drei Neonikotinoid-Wirkstoffen seit 2013 einstweilig verboten wurde, hat sich die bedrohliche Situation wegen der Langlebigkeit und des Vordringens der Neonikotinoide ĂŒber Luft und Wasser in weitere Biotopbereiche sogar noch zugespitzt. Damit einhergehend wird außerdem ein nicht minder drastischer und Besorgnis erregender RĂŒckgang an insektenfressenden Wirbeltieren, insbesondere an bestimmten Vogelarten, wissenschaftlich nachgewiesen und von vielen Menschen beobachtet (8).

Das Insektensterben findet dennoch von breiten Kreisen der Bevölkerung unbemerkt statt. Vielleicht fĂ€llt es Autofahrern mit gutem GedĂ€chtnis auf, wenn nach lĂ€ngerer Autobahnfahrt die Windschutzscheibe – im Gegensatz zu frĂŒheren Jahren – fast insektenfrei ist. FĂŒr aufmerksame Naturbeobachter wird dies auch am Ausbleiben des frĂŒheren Gewimmels und Gesummes von vielen Insekten auf blĂŒhenden StrĂ€uchern im FrĂŒhjahr offensichtlich. Nicht zuletzt fĂ€llt den mit der Kartierung von Insektenarten beauftragten Fachleuten an der Leere ihrer Netze, Klopfschirme und Fallen die VerĂ€nderung auf. Die bemerkenswert große Artenvielfalt und InsektenfĂŒlle, die wir am sĂŒdlichen Oberrhein noch vor 15 Jahren dokumentiert haben (9) - u. a. ĂŒber 2.100 KĂ€ferarten - ist augenscheinlich seither stark zurĂŒckgegangen.

Als mittel- bis langfristige Folgen bei einem weitgehenden Ausfall der BlĂŒtenbestĂ€uber wĂŒrden sich fĂŒr die Landwirtschaft enorme Einbußen ergeben, da in Europa etwa 80 % der Ernte von BestĂ€ubern abhĂ€ngig sind (10). DarĂŒber hinaus kommt es in der gesamten naturnahen Umwelt zu weiteren schweren BeeintrĂ€chtigungen des ohnehin gestörten Gleichgewichts.

Die Insektenwelt ist schon jetzt so weitgehend dezimiert, dass es wahrscheinlich Jahre, wenn nicht Jahrzehnte brauchen wird, bis ihre Vielfalt wieder einigermaßen hergestellt ist. Wir appellieren deshalb an Sie, Herr MinisterprĂ€sident, Herr Minister Untersteller und Herr Minister Hauk, die folgenden VorschlĂ€ge und Forderungen zu unterstĂŒtzen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und ZustĂ€ndigkeiten umzusetzen:

Ein vollstĂ€ndiges und dauerhaftes Verbot der Neonikotinoide in der EuropĂ€ischen Union noch vor Beginn der Vegetationszeit 2017 als eine der am raschesten realisierbaren Maßnahmen, z.B. ĂŒber die Forderung und UnterstĂŒtzung einer Bundesratsinitiative.

Die Realisierung und Erweiterung eines breit angelegten Programmes, entsprechend der ambitionierten Zielsetzung des Ministeriums fĂŒr LĂ€ndlichen Raum und Verbraucherschutz der VorgĂ€ngerregierung (11, 12), als Maßnahme gegen das Verschwinden der Insekten, nĂ€mlich die umgehende Veranlassung und großzĂŒgige Finanzierung von nachhaltigen Maßnahmen zur Förderung der BiodiversitĂ€t wie z.B. die Renaturierung von AckerrĂ€ndern (“Ackerrandstreifen”), die konsequente Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen GewĂ€sserrandstreifen, die möglichst großflĂ€chige Neuausweisung bzw. VergrĂ¶ĂŸerung von Schutzgebieten nach Naturschutz- und Landeswaldgesetz sowie die Förderung des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes wie auch der Biologischen Landwirtschaft auf allen Ebenen der Planung, der Verwaltung und der Umsetzung vor Ort.

Die alsbaldige EinfĂŒhrung eines landes- und bundesweiten Langzeit-Monitorings wichtiger Zeigergruppen von Insekten und Insektenfressern. Zu fordern sind auch systematische RĂŒckstandsuntersuchungen auf Neonikotinoide in Böden, GewĂ€ssern, Pflanzen und Insekten.

UnterstĂŒtzung der Einrichtung eines unabhĂ€ngigen Forschungszentrums mit der Aufgabe, alle Ursachen fĂŒr den aktuell zu beobachtenden RĂŒckgang der Insektenpopulationen zu ergrĂŒnden und Schutzkonzepte zu entwickeln. Dazu gehört auch die Erfassung und Auswertung von entsprechenden Untersuchungen, Beobachtungen und Konsequenzen im In- und Ausland.

Die lĂ€ngerfristige Förderung von Öffentlichkeitsarbeit zur StĂ€rkung des allgemeinen Problembewusstseins ĂŒber die weitreichenden Konsequenzen des Insektensterbens.

Noch ist es nicht zu spĂ€t, die Artenvielfalt unserer Insektenwelt und damit die Vielfalt und das Gleichgewicht der naturnahen Umwelt in Deutschland und Europa zu stabilisieren - doch allerhöchste Zeit, wenn es demnĂ€chst zur Abstimmung ĂŒber eine mögliche Wiederzulassung der hochproblematischen Neonikotinoide kommt. Eine falsche Entscheidung hierbei könnte verheerende Folgen haben und wĂ€re unvereinbar mit allen Vorstellungen von Nachhaltigkeit und umweltgerechter Landwirtschaft.

Das Verschwinden der Insekten und damit eines Teils unserer LebensqualitĂ€t wird von vielen Menschen mit Sorge gesehen. Daher erwarten die BĂŒrger von der Landesregierung, dass dieses Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt wird. Ergreifen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und ZustĂ€ndigkeiten Maßnahmen, die diese dramatische Verarmung unserer Natur in Baden-WĂŒrttemberg und darĂŒber hinaus aufhalten und baldmöglichst umkehren.

Dazu gehört aktuell ganz besonders, mit allen Ihnen zur VerfĂŒgung stehenden Mitteln die Wiederzulassung der gefĂ€hrlichen Neonikotinoide zu verhindern.

Wir sehen Ihren Antworten mit Interesse entgegen und bedanken uns im Voraus fĂŒr Ihre UnterstĂŒtzung.


Mit freundlichen GrĂŒĂŸen,
Freiburger Entomologischer Arbeitskreis
 
 

 
NABU: Dem Artenschutz in Deutschland droht erhebliche Verschlechterung
Geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ohne Not und im Widerspruch zu EU-Recht

Der NABU kritisiert die geplante Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Ansicht der NaturschĂŒtzer droht damit eine empfindliche Aufweichung der geltenden Schutzbestimmungen und des Artenschutzes insgesamt. Ein Schritt, der nach Auffassung des NABU vollkommen ohne Not geschieht. Zudem widersprechen entscheidende Passagen der Novelle geltendem EU-Recht. „Wir sehen absolut keine Notwendigkeit fĂŒr die geplanten Änderungen. Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Novelle so nicht zu verabschieden“, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke.

Mit der Neufassung will das zustĂ€ndige Bundesumweltministerium eigentlich die Naturschutzrichtlinien der EU in Deutschland besser umsetzen. Ein Ziel, das der NABU begrĂŒĂŸt und unterstĂŒtzt. Doch dem Anspruch, praktikable Lösungen fĂŒr den Naturschutz zu finden, wird die Novelle nicht gerecht. Zwar bietet sie Verbesserungen fĂŒr den Meeres- und Biotopschutz. Doch beim Schutz von Arten drohen erhebliche Verschlechterungen.

Ein zentraler Kritikpunkt der NaturschĂŒtzer: Die Novelle fĂŒhrt, insbesondere im Bereich Artenschutz, neue Begrifflichkeiten ein, die auf EU-Ebene nicht verankert sind. Dazu zĂ€hlt unter anderem das geplante „Signifikanzkriterium“. Demnach mĂŒsste kĂŒnftig, beispielsweise beim Bau von Windkraftanlagen oder Straßen, nicht mehr zwangslĂ€ufig ĂŒberprĂŒft werden, ob diese Bauten geschĂŒtzte Arten beeintrĂ€chtigen. Stattdessen könnte eine „hinnehmbare Menge getöteter Tiere“ bestimmt werden – nach Ansicht des NABU absolut keine akzeptable Option fĂŒr funktionierenden Artenschutz. Zudem wĂ€ren aufgrund der unbestimmten Regelungstechnik Rechtsstreitigkeiten kĂŒnftig vorprogrammiert.

Kritik ĂŒbt der NABU auch am Vorgehen des Bundesumweltministeriums bei der Abstimmung der Novelle. Trotz der weitreichenden Auswirkungen im Artenschutzrecht wurden die Natur- und UmweltschutzverbĂ€nde nicht frĂŒhzeitig beteiligt. Stattdessen wurde den VerbĂ€nden eine unangemessen kurze Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen gewĂ€hrt. Dies liegt deutlich unter den Empfehlungen fĂŒr eine gute Gesetzgebung.


Zu den möglichen Auswirkungen der Novelle im Detail:

Artenschutz: Hier sollen neue, unbestimmte Rechtsbegriffe eingefĂŒhrt werden. Damit wĂŒrde das sorgfĂ€ltige PrĂŒfen möglicher Folgen von Eingriffen in die Natur weniger verlĂ€sslich, dem Artenschutz droht insgesamt eine Aufweichung.

Biotopschutz: Hier wird eine Gesetzespassage konkretisiert zum Schutz von Tieren wĂ€hrend der Brutzeit. Bisher war es nicht erlaubt, Hecken und StrĂ€ucher zurĂŒckzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge fiel ein komplettes Entfernen von Hecken oder StrĂ€uchern jedoch nicht darunter. Dies soll nun geĂ€ndert werden. Außerdem werden jetzt auch Höhlen und Stollen in die Liste der gesetzlich geschĂŒtzten Biotope aufgenommen.

Biotopverbund: Hier wird ein Zieljahr genannt bis zu dem die LĂ€nder den Biotopverbund auf zehn Prozent ihrer LandesflĂ€che umsetzen mĂŒssen. Aufgrund fehlender Sanktionsmöglichkeiten des Bundes hat dies jedoch rein deklaratorischen Charakter.

Meeresschutz: Hier nimmt die Novelle sinnvolle Verweise auf die Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auf. Dabei fehlen jedoch prĂ€zisere Regelungen, zum Beispiel zur Frage der Kompensation von Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die geplante Privilegierung von Windkraftanlagen gegenĂŒber anderen Eingriffsvorhaben lehnt der NABU ab.

Was komplett fehlt: Der Gesetzgeber lĂ€sst die Chance ungenutzt, mithilfe der Novelle auch anderen Handlungsbedarf im Naturschutzrecht „abzurĂ€umen“. So fehlt die dringend notwendige Konkretisierung der „guten fachlichen Praxis“ in Land- und Forstwirtschaft. Auch der Schutz von Vögeln an Freileitungen wurde nicht an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
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NABU: Illegale Wolfstötung ist eine Straftat
Ermittlungsarbeit bei UmweltkriminalitÀt stÀrken

Der NABU hat im Fall des getöteten und mit einem Peilsender ausgestatteten Wolfes aus der LĂŒbtheener Heide ein konsequentes Vorgehen der Ermittlungsbehörden gefordert. Nach den Untersuchungen im Leibniz-Institut fĂŒr Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin ist das Tier mit einem gezielten Blattschuss getötet wurden. Das IZW ist Bestandteil der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW).

„Die illegale Tötung eines Wolfes ist eine Straftat und keine juristische Randerscheinung von nachgeordneter Wichtigkeit. Der NABU fordert eine konsequente Verfolgung bei diesen FĂ€llen von UmweltkriminalitĂ€t. Der Wolf ist ein streng geschĂŒtztes Tier. Wer eigenmĂ€chtig mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt nicht nur kriminell, sondern beschĂ€digt bewusst auch das Wolfsmanagement, bei dem alle Interessengruppen an einer gĂŒtlichen Koexistenz von Mensch und Wolf arbeiten“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller. Mit der Tötung des Tieres sei auch das wissenschaftliche Monitoring zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern beschĂ€digt worden. Das Tier war als Wolfswelpe im Herbst 2015 mit einem GPS-Sender ausgerĂŒstet worden.

Der Kadaver des Jungwolfes war am Samstag in der NĂ€he der Gemeinde Woosmer (Kreis Ludwigslust-Parchim) am Straßenrand entdeckt worden. Damit liegt der erste Fall einer illegalen Wolfstötung im Land Mecklenburg Vorpommern vor, seit im Jahr 2006 der erste Wolf im Bundesland nachgewiesen wurde. Insgesamt wurden bundesweit bisher 21 tote Wölfe illegal getötet, dazu komme noch eine Dunkelziffer nicht entdeckter getöteter Tiere.

Nach EinschĂ€tzung des NABU gibt es zu wenige auf UmweltkriminalitĂ€t spezialisierte Beamte bei Polizei und Justiz. „Die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden bei Umweltdelikten muss gestĂ€rkt werden, um eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten zu ermöglichen. Ziel wĂ€re es, bei den LandeskriminalĂ€mtern Abteilungen fĂŒr ArtenschutzkriminalitĂ€t einzurichten“, so Miller. Sollte ein ermittelter TĂ€ter im Besitz eines Jagdscheines sein, hat er sich durch die Tat fĂŒr die weitere JagdausĂŒbung als fachlich ungeeignet erwiesen. Als Konsequenz einer solchen Tat erwartet der NABU von den JagdverbĂ€nden, auch hinsichtlich ihres Status als anerkannte NaturschutzverbĂ€nde, den sofortigen Verbandsausschluss sowie den unmittelbaren, dauerhaften Entzug des Jagdscheins durch die zustĂ€ndigen Behörden.

„Da das Tier ein Senderhalsband getragen hat, ist es kaum vorstellbar, dass jemand fahrlĂ€ssig gehandelt hat. Dann hĂ€tten wir es mit einer absichtlichen Wolfstötung zu tun und das Strafmaß wĂ€re im oberen Bereich anzusiedeln“, so Miller. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschĂŒtzte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fĂŒnf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.
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NABU unterstĂŒtzt Klage von Scandlines vor EuG zur Fehmarnbeltquerung
Ökologische Auswirkungen des Großvorhabens sind von Bedeutung - Gericht stĂ€rkt VerbĂ€ndeposition in Verfahren

Der NABU ist vom EuropĂ€ischen Gericht Erster Instanz (EuG) bei einem Klageverfahren gegen eine Entscheidung der Kommission ĂŒber Beihilfen zur Finanzierung der geplanten Fehmarnbeltquerung anerkannt worden und darf nun offiziell eine Klage der Reederei Scandlines gegen die EU-Kommission unterstĂŒtzen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Reederei und der EU-Kommission ĂŒber EU-Subventionen fĂŒr die geplante Fehmarnbeltquerung in Höhe von bisher rund 700 Millionen Euro. Die Reederei bemĂ€ngelt, dass die staatseigene dĂ€nische Bau- und Betreibergesellschaft Femern A/S im Wettbewerb mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen durch europĂ€ische Steuergelder in unzulĂ€ssiger Weise bessergestellt wird und fĂŒrchtet, dass mit diesen Mitteln ein fĂŒr die Reederei ruinöser Preiskampf anzettelt werden könnte. Denn die gesamte Finanzplanung des Vorhabens basiert auf der Annahme, dass Scandlines seinen Betrieb nach Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung einstellen wĂŒrde. Mittlerweile hat die Reederei jedoch angekĂŒndigt, die Strecke Rödby-Puttgarden weiter bedienen zu wollen.

Der NABU hatte im April vor dem EuropĂ€ischen Gericht die UnterstĂŒtzung der Klage der Reederei beantragt, da auch in diesem Beihilfeverfahren erhebliche negative ökologische Auswirkungen des Gesamtvorhabens fĂŒr den Bereich Umwelt- und Naturschutz relevant sind und entsprechend bewertet werden mĂŒssen. Aus diesen GrĂŒnden hat der EuG den NABU in dem Verfahren zugelassen, auch wenn der Verband thematisch direkt nichts mit dem Beihilfeverfahren zu tun hat. „Die Entscheidung der Richter des EuG stĂ€rkt die Position der UmweltverbĂ€nde auch bei fĂŒr sie eher untypischen Verfahren wie zur EU-Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben. Damit setzt der EuG auch auf europĂ€ischer Ebene ein wichtiges Zeichen hinsichtlich der Bedeutung der UmweltverbĂ€nde bei Planungen zu ökologisch risikoreichen Vorhaben und gibt uns Gelegenheit, unsere umfassende Umweltkompetenz und Projektkenntnis einzubringen“, sagt NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

Der NABU engagiert sich seit weit ĂŒber eine Dekade gegen die geplante feste Fehmarnbeltquerung zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dĂ€nischen Insel Lolland. „Das Mammutvorhaben verbindet zwei Rapsfelder in Deutschland und DĂ€nemark, kostet aber einschließlich der Zulaufstrecken auf beiden Seiten insgesamt rund 13 Milliarden Euro. Es ist teuer, schlecht geplant, quert ein bedeutendes europĂ€isches Schutzgebiet und ist nicht nur fĂŒr bedrohte Schweinswale ökologisch hoch riskant“, sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte beim NABU. Seit dieser Woche sei zudem klar, dass es angesichts latent unzureichender dĂ€nischer Planfeststellungsdokumente und ĂŒber 12.000 Einwendungen auf deutscher Seite weitere Zeitverzögerungen geben wird. Noch 2012 war vorgesehen, die Fehmarnbeltquerung 2018 zu eröffnen. Eine Fertigstellung wird vom VorhabentrĂ€ger jetzt frĂŒhestens fĂŒr 2030 anvisiert. „Die DĂ€nen schaffen es weder, einen Bedarf nachzuweisen, die Finanzierung zu sichern noch ein ökologisch rechtskonformes Vorhaben zu realisieren. Das wenig Vertrauen erweckende Projektmanagement mit unter UmstĂ€nden gravierenden negativen Auswirkungen ist fĂŒr den NABU Grund genug, um die Klage von Scandlines gegen das Risiko-Projekt zu unterstĂŒtzen“, so Siegert.
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NABU zieht positive Bilanz der Weltnaturschutzkonferenz in Mexiko
Tschimpke: Landwirtschaft muss deutlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten

Der NABU hat eine positive Bilanz der 13.Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention ĂŒber die Biologische Vielfalt gezogen, die am Wochenende in CancĂșn/Mexiko zu Ende gegangen ist. NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke: „Die BeschlĂŒsse sind wegweisend, vor allem fĂŒr die Landwirtschaft. Die Regierungen der Welt haben sich in CancĂșn verpflichtet, ihre Agrarpolitik in Einklang mit Naturschutzzielen zu bringen. Damit haben Deutschland und die ganze EU jetzt eine klare Marschroute fĂŒr die anstehende Reform der Agrarsubventionen nach 2020, von der sie nicht mehr abweichen dĂŒrfen.“

Gerade der massive Pestizideinsatz in der Landwirtschaft fĂŒhrt weltweit zum Verlust von biologischer Vielfalt. „Er belastet Böden, Grundwasser und ist eine wesentliche Ursache fĂŒr den alarmierenden RĂŒckgang von Feldvögeln, Insekten und vielen weiteren Arten“, so Tschimpke. Vor diesem Hintergrund begrĂŒĂŸt der NABU, dass mehrere EU-Staaten in Mexiko eine „Koalition der Willigen fĂŒr BestĂ€uber“ gegrĂŒndet haben. Die Gruppe, der auch Deutschland angehört, will Bienen und andere Insekten besser schĂŒtzen. Auch wollen sie nationale Strategien zum Schutz von Bienen und Insekten entwickeln und beispielsweise nach Alternativen zu Pestiziden suchen. „Gerade Insekten, die den ĂŒberwiegenden Anteil unserer Artenvielfalt ausmachen und denen eine besondere Bedeutung im Naturhaushalt zukommt, sind in besonders erschreckend hohem Maße betroffen. Diese BiodiversitĂ€tsverluste mĂŒssen sehr ernst genommen werden, da das Aussterben von Arten irreparabel ist und auch zahlreiche ökonomische Folgen hat“, so Tschimpke weiter. Der NABU fordert den Wandel hin zu einer ökologisch vertrĂ€glichen Forst- und Landwirtschaft, eine an der nachhaltigen Bewahrung der BiodiversitĂ€t ausgerichtete Agrarförderung sowie konkret fĂŒr Deutschland den Aufbau eines bundesweiten BiodiversitĂ€tsmonitorings fĂŒr Insekten sowie die Förderung der Forschung zum Insektensterben. Zudem ist auf EU- und Bundesebene dringend eine ÜberprĂŒfung des Zulassungsverfahrens von Pestiziden geboten, um die weitreichenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt umfassender abschĂ€tzen zu können – unter strikter Wahrung des Vorsorgeprinzips.

Die UN-Vertragsstaaten haben sich in Mexiko auch auf den Abbau biodiversitĂ€tsschĂ€dlicher Subventionen geeinigt. „Die in CancĂșn einstimmig verabschiedeten BeschlĂŒsse machen deutlich, dass ErnĂ€hrungssicherung und produktive Landwirtschaft auf Dauer nur möglich sind, wenn die BiodiversitĂ€t weltweit erhalten wird. Naturschutz kann daher nicht mehr lĂ€nger allein eine Aufgabe der Umweltminister sein – er muss Sache der Regierungschefs werden“, so Tschimpke.

Auch in anderen Bereichen wurden in CancĂșn wichtige BeschlĂŒsse gefasst, sei es bei der Identifizierung zusĂ€tzlicher Meeresgebiete von ökologischer Bedeutung, bei der Annahme eines Aktionsplans fĂŒr die Wiederherstellung geschĂ€digter WĂ€lder und anderer Ökosysteme und dem Beschluss, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht auf Kosten der biologischen Vielfalt gehen dĂŒrfen.

„CancĂșn hat bestĂ€tigt, dass die Biologische Vielfalt fĂŒr die Zukunft der Menschheit mindestens ebenso ĂŒberlebensnotwendig ist wie der Klimaschutz. Die Regierungen haben hier bislang viel zu wenig Fortschritte gemacht, wie unsere in CancĂșn veröffentlichte Analyse gezeigt hat. Es bleiben nur noch vier Jahre und sehr viele Hausaufgaben um die vereinbarten Ziele fĂŒr 2020 zu erreichen“, sagte Konstantin Kreiser, NABU-Leiter fĂŒr Globale Naturschutzpolitik, der die Verhandlungen vor Ort begleitet hat.
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