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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Neuer Passagier in der "Arche des Geschmacks"
Luikenapfel: Landschaftsprägender Apfelbaum aus Württemberg ist neuer Passagier in der "Arche des Geschmacks"

Die Slow Food Arche des Geschmacks hat seit heute (23.5.) einen neuen Passagier: Den Luikenapfel aus Baden-Württemberg. Vor über 100 Jahren noch war er die meistverbreitete Apfelsorte und bestimmte die heimischen Mostobstmärkte. Inzwischen ist der Luikenapfel in den Streuobstwiesen Baden Württembergs nur noch selten zu finden. Um ihn vor dem Vergessen und Verschwinden zu bewahren, hat Slow Food ihn in die Arche des Geschmacks aufgenommen. Das internationale Projekt zum Schutz der biokulturellen Vielfalt regional wertvoller Nutztierarten und Kulturpflanzen hat in Deutschland insgesamt 62 Passagiere, die von den Speiseplänen zu verschwinden drohen.

Der Luikenapfel zeichnet sich durch eine sehr späte und lang andauernde Blüte aus und ist deshalb auch für rauere Lagen und Höhenlagen mit Spätfrösten geeignet. Der Apfelbaum kann ein hohes Alter erreichen und gilt als einer der größten in Deutschland. Wegen seines starken Wuchses und Größe hat der Baum eine landschaftsprägende Wirkung. Er könnte künftig einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der für den Raum Stuttgart charakteristischen und ökologisch wertvollen Streuobstwiesen leisten.

"Der Luikenapfel verdient es, weiterhin auf unserem Einkaufzettel zu stehen. Nicht nur wegen seines einzigartigen Geschmacks sondern auch wegen seines regionalen Kultstatus. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der schwäbischen Mostkulturgeschichte," so Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland e.V. "Schon jetzt verlieren wir jährlich 27.000 Tierrassen und Pflanzensorten, das sind 72 pro Tag. Deren Anbau, Haltung oder Verarbeitung braucht meistens viel Zeit und ist daher für einen Umgang mit Lebensmitteln, der auf Geschwindigkeit baut, zu aufwändig und arbeitsintensiv. Solche Lebensmittel mit Charakter haben keinen Platz mehr in einem auf Effizienz getrimmten, globalisierten Lebensmittelsystem. Und das Verschwinden der Geschmacks- und Sortenvielfalt auf unserem Teller nimmt weiterhin seinen schnellen Lauf. Mit der Arche des Geschmacks setzt sich Slow Food diesem Trend aktiv entgegen."

Neben den positiven Auswirkungen biodiversitätsreicher Ökosysteme auf die Bodenfruchtbarkeit, Bienen und die Tierwelt generell, geht der Erhalt der biologischen Vielfalt auch ganz eng einher mit dem Erhalt traditioneller Kulturlandschaften, Verarbeitungstechniken und dem kulturellem Erbe einer Region. Slow Food möchte die Arche-Produkte wieder bekannter machen, damit sie nachgefragt und entsprechend erhalten und verkauft werden können.
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Freiburg als Zwischenstopp der Elektroautorallye EV-Trophy
In 14 Tagen elektrisch von Kopenhagen nach Monte Carlo

Am Montag, 29. Mai werden ab 9 Uhr sieben Elektro-Autos auf dem
Boulevard vor den Hallen der Messe Freiburg erwartet. Gegen
11 Uhr machen sie sich wieder auf die Strecke in Richtung Bellinzona
in der Schweiz. Sieben Teams aus Kroatien, Deutschland,
Spanien, der Ukraine und Dänemark sind im Rennen und präsentieren
den Zuschauern drei Tesla des Models S, ein Tesla Model X,
zwei Renault Zoe sowie einen BMW i8. Die Teams sind jeweils
selbst dafür verantwortlich, geeignete Lademöglichkeiten zu finden.

FWTM-Geschäftsführer Bernd Dallmann: „Wir freuen uns, dass die
EV-Trophy 2017 Zwischenstation in der Green City Freiburg macht.
Das Engagement der Rallye für nachhaltige und umweltfreundliche
Mobilität ist bemerkenswert. Durch diese Veranstaltung gewinnt EMobilität
weiter an der in Deutschland dringend notwendigen Aufmerksamkeit.“

Die EV-Trophy, bis 2016 noch unter dem Namen Electric Marathon,
findet jährlich statt und durchquert Europa in diesem Jahr von Nord
nach Süd – vom dänischen Kopenhagen bis nach Monte Carlo in
Monaco. Die Schirmherrschaft der Veranstaltung hat traditionell
Fürst Albert von Monaco inne. Bei der Rallye geht es nicht um Geschwindigkeit,
sondern darum, möglichst zu einer festgeschriebenen
Uhrzeit am Zielpunkt anzukommen. Außerdem werden die
Teams auf der Strecke verschiedene Aufgaben lösen müssen.

Die EV-Trophy 2017 dauert 14 Tage und startet am 24. Mai in Kopenhagen
und führt über Aarhus, Hamburg, Nijmegen, Essen, Freiburg,
Bellinzona, Turin und Ceneo nach Monte Carlo. Dort werden
die Elektroautos am 01. Juni erwartet. Insgesamt legen die Teams
2.500 km Wegstrecke zurück und durchqueren sieben verschiedene
Länder. Hauptorganisator ist Electric Marathon International mit
Sitz in der Ukraine in Zusammenarbeit mit dem European Green
Cities Network.
 
 

 
NABU: Seltene Streifenhyäne in Tadschikistan entdeckt
Schutzprojekt soll Tierart vor der Ausrottung bewahren

Aktau-Gebirge, Tadschikistan – Im Südwesten Tadschikistans haben Naturschützer ein Vorkommen der extrem seltenen Streifenhyäne (Hyaena hyaena) entdeckt. Weltweit gibt es nur noch knapp 10.000 Tiere, Tendenz abnehmend. „Streifenhyänen sind vor allem durch Wilderei, aber auch durch Beutetierrückgang und Lebensraumverlust bedroht. Gemeinsam mit unserer Partnerorganisation NBCUT wollen wir die seltene Art in Tadschikistan mit Kamerafallen erforschen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt anlässlich des Internationalen Tags der Artenvielfalt (22.5.).

Die Streifenhyäne ist die einzige Hyänenart, deren zersplittertes, bruchstückhaftes Verbreitungsgebiet sich über Afrika hinaus erstreckt und auch Teile Asiens beinhaltet. „Das bekannte nördlichste Verbreitungsgebiet ist bislang das mittlere Indien. Dass es im Südwesten Tadschikistans überhaupt noch Streifenhyänen gibt, ist für Naturschützer eine Sensation“, sagte Irina Muschik, internationale Artenschutzexpertin des NABU.

Streifenhyänen haben einen schlechten Ruf. Sie gelten als Grabschänder und Bedrohung der Ernten und leiden daher in vielen Gegenden unter Vergiftungsanschlägen und Wilderei. Mittlerweile ist die Art in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet selten. „Die Streifenhyäne ist die kleinste und am wenigsten erforschte der vier lebenden Hyänenarten. Ein Projekt zu ihrem Schutz, wie wir es gerade in Tadschikistan starten, ist daher essentiell, um die Art vor dem Aussterben zu bewahren“, so Muschik. Der NABU wird bis zum Herbst 40 Fotofallen aufstellen und alle infrage kommenden Gebiete abfahren, um dort mit den Bauern zu sprechen und mögliche Konflikte zu beseitigen.
 
 

 
Rotmilan-Paar wird von Windbauern vertrieben
Wegen des Verstoßes gegen geltendes Naturschutzrecht hat der NABU gegen einen Betreiber und den Flächenverpächter eines Windenergieparks im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg Anzeige erstattet. NABU-Mitglieder hatten den Betreiber und den Flächenverpächter dabei erwischt, wie sie die Ansiedlung eines Rotmilan-Brutpaars in der Nähe ihrer Windenergieanlagen durch massive Störung zu verhindern versuchten. Gemäß Genehmigungsbescheid müsste dieser Windpark bei einer aktiven Brut von Rotmilanen in der Umgebung vom 1. Mai bis zum 31. Juli tagsüber still stehen.

Die Zeugen beobachteten, wie die zwei Männer minutenlang mit Stöcken gegen den Stamm des traditionellen Brutbaumes schlugen, um die Rotmilane vom Brutplatz zu vertreiben. „Dieses Vorgehen gegen einen gesetzlich streng geschützten Greifvogel ist eine Straftat. Da sie in diesem Zusammenhang auch als ‚gewerblich motiviert‘ eingestuft werden dürfte, droht den beiden Männern bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der Rotmilan ist in Deutschland streng geschützt, er zählt zu den durch Windenergieanlagen am stärksten gefährdeten Vogelarten. „Deutschland hat für das weltweite Überleben des Rotmilans die - im Vergleich zu allen anderen heimischen Vogelarten - mit Abstand größte Verantwortung. Über die Hälfte des weltweiten Bestands brütet hierzulande“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Bei der Planung von neuen Windenergieanlagen sind daher die Vorkommen von Rotmilanen und anderen potenziell gefährdeten Großvogelarten zu berücksichtigen. Ausreichende Abstände zwischen den Brutplätzen der Vögel und den Windrädern müssen ein erhöhtes Tötungsrisiko verhindern.

In der Praxis wird diese Schutzerfordernis für manche Greifvögel zunehmend zum Boomerang. Bereits Anfang 2016 machte der NABU darauf aufmerksam, dass allein für den Zeitraum 2010 bis 2015 in 42 Fällen dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windenergieanlagen bestand.

Wenig hilfreich ist es, wenn wie im vorliegenden Fall eine zeitweise Abschaltung der Windräder als Maßnahme zur Vermeidung eines Totschlagrisikos nur dann in Kraft tritt, wenn im jeweiligen Jahr eine Ansiedlung der betroffenen Vogelart erfolgt. „In diesem Genehmigungsbescheid gibt es die Auflage, dass die Anlage vom 1. März bis 31. Juli tagsüber ruhen muss. Erst wenn bis zum 20. April sichergestellt ist, dass es zu keiner Ansiedlung des Rotmilans kommt, kann die Anlage ab Ende April ohne Einschränkungen weiterlaufen“, erklärt Maik Sommerhage, Vogelschutzexperte des NABU Hessen. „Das ist praktisch eine Einladung dazu, ansiedlungswillige Brutpaare zu vertreiben – ein klassisches Beispiel für eine ineffektive Maßnahme zur Umweltschadensabwehr bei der Genehmigung von Windrädern“, sagt Sommerhage, der die Sinnhaftigkeit dieser Auflage bereits seit Langem kritisiert. Aus Sicht des NABU ist es daher dringend erforderlich, die Effektivität dieser und ähnlicher sogenannter Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu überprüfen.

Um den effektiven Schutz windenergiesensibler Vogelarten zu erreichen, fordert der NABU, unbedingt die wissenschaftlich empfohlenen Mindestabstände einzuhalten und bereits bei der Genehmigung von Windparks den Umfang notwendiger Abschaltzeiten fest vorzuschreiben. So kann vermieden werden, dass Landverpächter oder Betreiber von Windenergieanlagen dazu verleitet werden, Abschaltzeiten auf illegale Weise zu umgehen. Als beste fachliche Grundlage für Mindestabstände zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten gilt das so genannte „Helgoländer Papier“ der Staatlichen Vogelschutzwarten.

Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der qualitativen Umsetzung einzelner Projekte hin. Eine Optimierung der räumlichen Steuerung bei der Planung und Genehmigung von Anlagen ist dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau endlich adäquat und von Anfang berücksichtigt werden und somit die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht wird.
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Freiburg: Sinnes-Wandel für die ganze Familie
Der Walderlebnispfad in Opfingen und Waltershofen wurde eröffnet

Im Waltershofener und Opfinger Mooswald hat das Forstamt in den vergangenen Wochen einen Walderlebnispfad eingerichtet, der an sechs Stationen den Lebensraum Mooswald beleuchtet und seinen besonderen Wert für den Naturschutz und den Menschen erlebbar macht. „Dieser neue Pfad bringt den Waldbesucherinnen und -besuchern das faszinierende Ökosystem Mooswald näher. Vor allem aber soll er Spaß machen und die Bürger motivieren, diesen außergewöhnlichen Wald mit allen Sinnen zu erleben“, sagte Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik zur Eröffnung am Samstag, 13. März.

Gemeinsam mit den Ortsvorsteherinnen Petra Zimmermann und Silvia Schumacher, den Vertreterinnen, Vertretern und Verwaltungen der Ortschaften und dem Forstamt radelte die Bürgermeisterin von Station zu Station. Unterwegs spricht der neue Walderlebnispfad fast alle Sinne an.

So ist bei der „Tierstation“ ein scharfes Auge gefragt; hier sind Tiersilhouetten im Wald versteckt und harren der Entdeckung. Eher um Geschicklichkeit geht es bei der „Totholz-Station“, die die Bedeutung von altem und totem Gehölz in bewirtschafteten Wäldern dokumentiert; hier können Besucher wie Totholzkäfer von Trittstein zu Trittstein hüpfen und damit als neue Art den Wald erobern. Bei der „Kohärenz-Station“ kann man sich in Zweierteams in Fledermäuse versetzen, die ihre Jungen von Wochenstube zu Wochenstube tragen.

Die Station „Platz der Sinne“ stellt den Wald hingegen als Psychotop vor. Kunstfertige Bänke laden dazu ein, nach den Anstrengungen der Aktivstationen zur Ruhe zu kommen, die Kühle am Bach unter Baumkronen zu atmen und der gar nicht so leisen Stille im Wald zu lauschen.

Zwischendurch haben Forstamtsleiterin Nicole Schmalfuß und Revierleiter Markus Müller auf der Eröffnungs-Tour leicht verdaulich über die vergangene und aktuelle Bewirtschaftung der Mooswälder informiert. Diese oberrhein-typische Waldform verdankt ihre hohe Artenvielfalt nicht zuletzt der Arbeit vergangener und gegenwärtiger Förstergenerationen.

Zum gemütlichen Abschluss der Einweihungsrunde hat die Waltershofener Feuerwehr die Gäste am Holzversteigerungsplatz bewirtet. Dessen Eingangstor hat der Kappler Holzkünstler Thomas Rees geschaffen. Ein hölzerner Zug weist hier auf den Anlass für die Einrichtung des Walderlebnispfades hin: Für den Bau des dritten und vierten Gleises der Bahn entlang der Autobahn durch den Mooswald müssen in einigen Jahren Waldflächen weichen – und damit wertvoller Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Käfer und Moose. Als Ausgleich wurden im Waltershofener und Opfinger Wald über 50 Hektar Wald still gelegt, und über Jahre hinweg pflanzt das Forstamt im Mooswald noch zahlreiche Eichen. Tafeln entlang des Pfades informieren über diesen Zusammenhang und über die Bedeutung alter und junger Eichen für seltene und geschützte Tierarten. Der neue Walderlebnispfad in Opfingen und Waltershofen wurde zum Teil mit dem Geld finanziert, das die Deutsche Bahn der Stadt Freiburg für den Verzicht auf die Holznutzung bezahlt hat.
 
 

 
NABU zu 25 Jahre FFH-Richtlinie: Rettungsnetz für Arten und Lebensräume
Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in der Praxis muss besser werden

Der 21. Mai ist ab sofort offizieller „Europäischer Natura-2000 Tag“. Damit wird das einzigartige zusammenhängende Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union gewürdigt, das seit 25 Jahren nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der noch länger geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie errichtet wird. Seitdem hat es einen bedeutenden Beitrag für den Schutz von Arten und ihren Lebensräumen geleistet. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und die maltesischen Ratspräsidentschaft am heutigen Montag in Brüssel. Die FFH-Richtline wurde zusammen mit dem LIFE-Programm, dem einzigen direkten Finanzinstrument der EU für Umwelt- und Naturschutzprojekte, am 21. Mai 1992 von den EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. Der NABU begrüßt die Ausrufung des offiziellen „European Natura 2000 Day“ als wichtiges Signal. Damit die Richtlinien ihre volle Wirkung entfalten können, müssten sie allerdings noch besser umgesetzt und finanziert werden.

„Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind das Rückgrat des Naturschutzes in der EU. Biber, Fischotter, Kranich, Seeadler und viele andere Arten verzeichnen dank ihres EU-weiten Schutzes sogar spektakuläre Bestandszunahmen. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wäre ohne den Schutz der polnischen Wolfspopulation undenkbar“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Auch für viele Lebensräume, wie die Reste der verbliebenen Auwälder, Moore und Heidelandschaften seien Schutzgebiete eingerichtet worden. Jetzt müsse es darum gehen, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Schutzgebiete existierten teilweise noch allein auf dem Papier und für viele weitere wurden immer noch keine Erhaltungsmaßnahmen beispielsweise in Form von Managementplänen festgelegt.

Neben vielen anderen Tierarten leiden auch Fledermäuse, wie z.B. die stark gefährdete Mopsfledermaus besonders unter dem stetigen Schwund von geeignetem Lebensraum. Jedoch ist der Naturschutz in der Europäischen Union eklatant unterfinanziert. Der NABU fordert deshalb gemeinsam mit anderen deutschen Umweltverbänden für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2020 die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds.
Zudem müsse die Agrarpolitik der EU mehr zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.

„Auch wenn wir das Comeback einzelner Arten feiern, dürfen wir nicht die Augen vor den Problemen verschließen, die die intensive Landwirtschaft mit sich bringt. Der Rückgang vieler ehemaliger Allerweltsarten der Agrarlandschaft ist dramatisch. Zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland ist daher die grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines eigenen EU-Naturschutzfonds zwingend erforderlich“, so Miller weiter.

Ein halbes Jahr zuvor hatte die Europäische Kommission eine umfangreiche Überprüfung der Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines sogenannten „Fitness-Checks“ abgeschlossen und die Richtlinien als zentrale Elemente des Naturschutzes in Europa bestätigt. Einer Eurobarometer-Umfrage von 2015 zur „Einstellung der EU-Bürgerinnen und Bürger zur Biodiversität“ zufolge war lediglich einem Drittel der Befragten das darauf basierende EU-Schutzgebiets-Netzwerk „Natura 2000“ ein Begriff. Der infolge des „Fitness-Checks“ im April von der EU veröffentlichte Aktionsplan zur besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften beinhaltet unter anderem den Schwerpunkt zur besseren Kommunikation und Sensibilisierung sowie zur Einbindung Öffentlichkeit. Damit will die Kommission mit verschiedenen Maßnahmen für mehr öffentliche Aufmerksamkeit für den EU-Naturschutz, Natura 2000 und den Artenschutz sorgen.

Hintergrund:
Die deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Natura 2000 ist eine wesentliche Säule des EU-Naturschutzes. Dieses Schutzgebietsnetzwerk setzt sich aus den EU-Vogelschutzgebieten und den Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie zusammen. Europaweit zählen über 27.000 Flächen – von der nordischen Tundra bis zu den Mittelmeerstränden – zu dem Schutzgebietsnetzwerk, das die EU-Mitgliedstaaten gemäß den EU-Naturschutzrichtlinien aufbauen und unterhalten müssen. Übrigens: Kaum ein EU-Bürger wohnt weiter als 20 Kilometer von einem Natura 2000-Gebiet entfernt.
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NABU fordert Nachbesserungen beim Bundesnaturschutzgesetz
Meeresschutzgebiete dürfen nicht zu Papiertigern werden

Der Mai wird zum Schicksalsmonat für die Nord- und Ostsee. Der Umweltausschuss trifft sich am morgigen Mittwoch zum novellierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und gibt zwei Wochen später seine Empfehlung an den Deutschen Bundestag. Knackpunkt nach Auffassung des NABU ist der § 57, der die Umsetzung der deutschen Meeresschutzgebiete regelt. Hier haben sich die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Fischerei und Forschung eine Einvernehmensregelung erstritten. „Das geplante Einvernehmen ist ein rein machtpolitisches Instrument, mit dem die Nutzerressorts das Bundesumweltministerium an die Leine legen wollen. Das Bundesnaturschutzgesetz wird damit in seinen Grundfesten erschüttert und Deutschland riskiert so seine Glaubwürdigkeit weit über den nationalen Meeresschutz hinaus“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Einvernehmensregelung zu kippen, um Arten und Lebensräume tatsächlich effektiv schützen zu können.

Anfang Februar hatte das Bundesumweltministerium das neue Gesetz veröffentlicht. Die gefährliche Neuformulierung in § 57 Abs. 2 bedeutet in der Praxis nichts anderes, als dass einzelne Ministerien zukünftige Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne per Veto blockieren könnten. „Das Vetorecht wird zu Schutzgebieten ohne Schutz für Schweinswale, seltene Seevögel oder artenreiche Muschelriffe führen, jedes Ressort wird sektorale Ausnahmen fordern und effektive Maßnahmen verhindern. Am Ende bleibt unser Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerk ein Papiertiger entgegen der Vorgaben des EU-Rechts“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Nach Ansicht des NABU stellt die geplante Regelung die gesamte Novelle in Frage, denn auch die übrigen Regelungen sind weit von einem großen Wurf entfernt: Der Artenschutz wurde an die geltende Rechtsprechung angepasst, es wurden aber neue Rechtsbegriffe eingeführt, die in ihrer Bedeutung unklar sind und nicht für notwendige Klarheit sorgen. Die den Bundesländern gesetzte Frist für den Aufbau des Biotopverbundes ist mit dem Jahr 2027 viel zu unambitioniert, die Liste der geschützten Biotope wird zwar um (ungenutzte) Höhlen und Stollen ergänzt, es fehlen aber weiterhin die für den Artenschutz besonders wichtigen Streuobstwiesen und Wallhecken als typische Landschaftselemente. Die Problematik der unzureichenden Definition der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft wird wiederum überhaupt nicht angefasst.

Hintergrund Biotopschutz:
Gerade mit der Listung der Streuobstwiesen hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt, einer kürzlich mit Novellierung des Baugesetzbuches beschlossenen, aus Naturschutzsicht fatalen Fehlentwicklung zumindest in kleinen Teilen entgegen zu wirken: der neue §13b BauGB (beschleunigte Bebauungsplanverfahren bis zu einer gewissen Flächengröße ohne Umweltprüfung und ohne Kompensationspflichten im siedlungsnahen Außenbereich) könnte sich nämlich gerade auf Streuobstwiesen, die oft in Siedlungsnähe zu finden sind, äußerst negativ auswirken. Eine Listung als bundesweit geschütztes Biotop würde dem einen (zumindest kleinen) Riegel vorschieben.

Hintergrund Meeresschutz:
Auch der Bundesrat hat sich gegen das geplante Einvernehmen im § 57 gestellt. In seiner Stellungnahme am 31. März heißt es, dass die geplante Änderung fachlich nicht notwendig und die ursprüngliche Beteiligungsregel beizubehalten sei. Der NABU hat mit Unterstützung weiterer Umweltverbände die Kampagne www.sosfuersmeer.de gestartet. Mehr als 10.000 Menschen haben bereits mitgemacht und einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin unterstützt und Abgeordnete des deutschen Bundestages angeschrieben.
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NABU: Mauersegler trotzen dem Trend
Zwischenergebnis zur Stunde der Gartenvögel 2017

Der NABU und sein bayerischer Partner LBV freuen sich über eine rege Beteiligung bei der 13. Stunde der Gartenvögel, die am vergangenen Wochenende stattfand. Bis Montagmittag haben bereits 33.000 Vogelfreunde aus 22.000 Gärten und Parks 768.000 Vögel gemeldet. Noch bis zum 22. Mai können die Vogel-Sichtungen per Internet an den NABU übermittelt werden.

„Insgesamt zeigt das bisherige Zwischenergebnis, dass nicht nur eine Schwalbe noch keinen Sommer macht, sondern auch, dass man von den Zahlen eines Jahres nicht sofort auf langjährige Bestandszu-oder -abnahmen schließen kann. Mauersegler und Mehlschwalbe, die über Jahre stark abgenommen hatten, trotzten dem bisherigen Trend und wurden häufiger gesehen als im Vorjahr“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der Mauersegler verzeichne einen Zuwachs um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die Mehlschwalbe um zehn Prozent. Leider reiche dieses Hoffnungszeichen aber noch nicht, um den langjährig abnehmenden Trend umzukehren.

Schönes Frühlingswetter mit nur wenig Regen machte es leicht, eine geeignete Zählstunde zu finden, dazu spülte eine Warmfront aus Süden größere Zahlen besonders spät ankommender Zugvögel ins Land. Nach aktuellem Zwischenstand wurden in diesem Jahr fünf bis sechs Prozent weniger Vögel beobachtet als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, allerdings nur knapp ein Prozent weniger als im langjährigen Mittel von 35 Vogelindividuen pro Garten. Dieses Ergebnis bewegt sich innerhalb der normalen Schwankungen der bisherigen Zählergebnisse und ist eine willkommene Entwarnung nach dem bei der vergangenen „Stunde der Wintervögel“ festgestellten auffälligen Fehlen von Vögeln am Futterhäuschen. Die Winterzahlen lagen damals satte 16 Prozent unter Vorjahr bzw. 15 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt. Häufigste Art ist erneut der Haussperling, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Star und Blaumeise.

Die erhoffte eindeutige Erklärung für das in der kalten Jahreszeit beobachtete Fehlen der Wintervögel konnte die aktuelle Zählung den NABU-Experten bisher nicht liefern. „Waren die Winterzahlen unserer Meisenarten noch um 30 bis 60 Prozent niedriger als im Vorjahr, sind es nun zur Brutzeit lediglich zehn bis 20 Prozent. Dies passt sowohl zur Theorie, dass ein Großteil des Fehlens durch geringen Winterzuzug aus dem Norden und Osten verursacht wurde, als auch dazu, dass ein schlechter Bruterfolg 2016 die Ursache war“, so Miller.

Die kontinuierlichen Abnahmen bei Amsel, Grünfink und Hausrotschwanz setzen sich auch in diesem Jahr fort. Bei den ursprünglichen Waldvogelarten Ringeltaube und Buntspecht bleibt es bei weiteren Zunahmen, während die bisher beobachtete starke Bevölkerungszunahme beim Feldsperling zum Stillstand gekommen ist.

Während sich bei den Vögeln unserer Dörfer und Städte über die Jahre Zu- und Abnahmen unter den Vögeln die Waage halten, gibt es auf den Wiesen und Feldern fast nur Verlierer. In den vergangenen 25 Jahren brechen dort die Bestände typischer Vogelarten der Agrarlandschaft, wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn regelrecht zusammen.

Der NABU freut sich nicht nur über den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dieser Mitmachaktion. „Die Daten zeigen auch, dass die wiederholte Teilnahme an der Stunde der Gartenvögel zu besserer Kenntnis der Vogelwelt führt. Das lässt auch darauf hoffen, dass sich immer mehr Menschen für eine besonders vogel- und naturfreundliche Gartengestaltung entschließen.
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