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Montag, 29. April 2024
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Verschiedenes

 
NABU zum Bundesrats-Beschluss Netzausbau
Erdkabel verringern Konflikte mit Natur und Anwohnern

Erdkabelvorrang ersetzt keine umsichtige Planung

Der NABU begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrats, beim Netzausbau künftig den unterirdisch verlegten Erdkabeln grundsätzlich Vorrang zu geben. „Erdkabel sind für uns Verbraucher und für die Natur oft die bessere Wahl. Im Vergleich zu Freileitungen zerschneiden sie nicht die Landschaft, sie bergen keine Gefahren für Vögel und langwierige Diskussionen um den Bau von neuen Trassen werden vermieden. Für die Energiewende und ihre Akzeptanz ist das ein wichtiger Schritt“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Nach dem Beschluss des Bundestags müssen neue überregionale Gleichstromtrassen, wie das kontrovers diskutierte Vorhaben „SüdLink“, künftig voll oder teilweise unter der Erde verlegt werden. Nur in Ausnahmefällen oder bei direkter Forderung von Gemeinden können für bestimmte Abschnitte Freileitungen errichtet werden. Dies bedeutet eine 180-Grad-Wende, da der Netzausbau zuvor ausschließlich mit Freileitungen als Standard geplant wurde.

Doch den Vorteilen der Erdkabel für die Natur – Lebensräume bleiben unzerschnitten, keine Kollisionen von Vögeln an Leitungen, keine weithin sichtbaren Freileitungen – stehen auch Risiken gegenüber. „Bei Erdkabeln gilt der Grundsatz, auf direktem Wege durch das Land zu graben. Das darf aber nicht dazu führen, dass jedes Schutzgebiet, das im Weg liegt, aufgebuddelt wird. Sonst drohen erhebliche Auswirkungen auf Böden, Vegetation und den Wasserhaushalt“, so Miller. Trotz des nun geltenden gesetzlichen Vorrangs für Erdkabel müssen nach Ansicht des NABU Trassen weiterhin gewissenhaft geplant und nach Standortalternativen gesucht werden. Schließlich entstehen bei der aufwendigen Kabelverlegung 35 bis 45 Meter breite Baustellen. Vorher unzerschnittene Wäldern würden von Schneisen durchteilt, die dauerhaft frei von Gehölzen bleiben.

Statt eines grundsätzlichen Erdkabelvorrangs bei Gleichstromleitungen ist nach Ansicht des NABU auch die ergebnisoffene Prüfung der jeweiligen Übertragungstechnik in den betroffenen Regionen eine praktikable Lösung. Im Flachland bestehen deutlich bessere Voraussetzungen für die unterirdische Leitungsführung als im deutschen Mittelgebirge, was sich bei dem entstehenden Eingriff in die Natur und den entstehenden Mehrkosten bemerkbar macht.

Erfreulich ist, dass nun auch im Drehstromnetz mehr Erdkabel möglich werden. So können neben der Annäherung an Wohnbebauungen auch Konflikte mit dem Artenschutz oder den Schutzgebieten des Natura-2000-Netzes Gründe für den Einsatz von Erdkabeln sein. Dies hatte der NABU durchweg gefordert. Das Änderungsgesetz ermöglicht für fünf konkrete Drehstromplanungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Erprobung der Teilverkabelung, darunter auch die sogenannten Ostküstenleitung bei Lübeck, die vor allem für Zugvögel als besonders kritisch zu bewerten ist.

Große Probleme stellen für Groß- und Wasservögel bereits bestehende Freileitungen dar, weil sie die Leitungen und vor allem das dünne Blitzschutzseil ganz oben oft zu spät erkennen um auszuweichen. Jedes Jahr verenden so Tausende Zug- und Rastvögel, vor allem nachts oder bei Nebel. Hier müssen sich die Netzbetreiber deutlich mehr ins Zeug legen, um mit sichtbaren Vogelschutzmarkierungen das Problem deutlich zu verringern.
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Vor 40 Jahren kam das AUS für das Atomkraftwerk Wyhl
Am Sonntag, den 31. Januar 2016 ist der 40. Jahrestag der Unterzeichnung
der "Offenburger Vereinbarung" zwischen den Badisch-Elsässischen Bürger-
initiativen, der Landesregierung von Baden-Württemberg und der Kernkraft-
werk Süd GmbH.
Vier nicht öffentliche Vorgespräche mit dem damaligen CDU-Fraktionsvor-
sitzenden im Landtag von Baden-Württemberg Lothar Späth fanden noch
im Jahr 1975 nach der Bauplatzbesetzung im Evangelischen Gemeindehaus
von Weisweil statt.

Mit einer öffentlichen Veranstaltung möchten die Badisch-Elsässischen
Bürgerinitiativen diesem wichtigen Markstein zum Ausstieg aus der
Atomenergie in Wyhl und dem Ende des Atomkraftwerkbaus in Deutschland
gedenken:

Sonntag, den 31. Januar 2016
Evangelisches Gemeindehaus
D-79646 Weisweil am Rhein, Hinterdorfstraße 2

15.00 Uhr: Gesprächsnachmittag mit Präsentation von Dokumenten durch Kurt
Schmidt, Leiter des Archivs der Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen

17.00 Uhr: Vorträge mit Diskussion über die politische Einordnung
der "Offenburger Vereinbarung" für die Wyhl-Geschichte und die
deutsche sowie europäische Energiepolitik.

Referenten sind u.a.
Dr. Wofgang Sternstein, aktiver Unterstützer der Badisch-Elsässischen
Bürgerinitiativen, Friedensforscher und Publizist aus Stuttgart
Jo Leinen, Bauplatzbesetzer 1975 in Wyhl und jetzt Mitglied im
Europäischen Parlament in Brüssel und Strassburg.

Zeitzeugenberichte u.a. von Pfarrer Günter Richter, Dr. Frank Baum,
Heinz Siefritz, Bernd Nössler.


Die Bürgerinitiativen laden herzlich ein, sich mit Spenden
oder Zustiftungen am Stiftungsfonds der Badisch-Elsässischen
Bürgerinitiativen zu beteiligen:
Spendeneinzahlungen erfolgen auf das Konto 103 700 800 bei der GLS
Gemeinschaftsbank eG (BLZ 430 609 67) mit dem Stichwort "Stiftungsfonds
der Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen". Die Spender erhalten eine
Spendenbescheinigung für ihre Steuererklärung von der Bochumer GLS
Treuhand e.V.
 
 

 
Karlsruhe: Blue, Charly und Delta - das gewitzte Trio der Zwergseidenhühner
Weitere Haustierrasse im Streichelzoo des Zoologischen Stadtgartens

Oh, wo sind sie denn? Meist eng zusammengekuschelt dösten die drei kleinen Zwergseidenhühner bislang in der Aufzuchtstation des Streichelzoos unter der Wärmelampe. Und hatten bereits unter den Gästen des Zoologischen Stadtgartens ihre Fans, die die wuscheligen Gesellen - hellgelb, dunkelgrau und marmoriert - nun vermissen. „Nein, nein, es fehlt ihnen nichts“, beruhigt Reviertierpflegerin Elyna Baur am Dienstag einen Vater, als dieser sie mit den drei Minis auf dem Arm sah. Umzug ist angesagt! Denn das agile Trio, mittlerweile sieben Wochen alt und immer noch federleicht, bekommt ein größeres Gehege.

Kleines Pendant zum großen Sundheimer Huhn

Mit grobkörnigerem Sand, niedrige Sitzstangen zum Kräftigen der Füße – und anstelle der Pellets für Küken nun das Futter der Erwachsenen. Fürs Erste entziehen sich die kleinen Zwergseidenhühner damit den Blicken der Besucher. „Sie kommen wieder“, verspricht Baur den Zoogästen. Die Kleinen sollen noch ein bisschen kräftiger werden, um nicht im Gehege von den gewichtigen Sundheimern Hühnern überrannt zu werden. Denn: „Hühner gehen nicht zimperlich mit Neuankömmlingen um. Wir gestalten auch noch etwas die Außenanlage um, damit unsere Puschelhühner, die ausgewachsen gerade einmal ein Pfund auf die Waage bringen, sich den Großen gegenüber behaupten können“, so Baur. Man merkt, sie mag ihre neuen Zöglinge. Die flugunfähige Haustierrasse bleibe so „plüschig, bildet kaum Federn aus“, erzählt Baur. Sie seien keine Hühner mit großer Legeleistung, eher Knuddeltiere für Liebhaber und können sehr zutraulich werden. Und weil ihr glänzendes, wuscheliges Gefieder einem Fell ähnelt, wurde früher ahnungslosen Kunden gegenüber behauptet, dass es sich bei Zwergseidenhühnern um eine Kreuzung zwischen Kaninchen und Hühner handle.

„Im Streichelzoo haben wir bereits das Sundheimer Huhn als große Haustierrasse. Idee ist, dazu ein kleines Pendant zu setzen, das auch bei Kindern beliebt ist“, erläutert Zooleiter Dr. Matthias Reinschmidt. Henne oder Hahn: Das ist erst klar, wenn einer der Kleinen mit rund drei Monaten einen Sporn ausbildet. „Wir vermuten, der dominante Blue, so nennen wir den Dunkelgrauen, ist ein Hahn“, so Baur. Charly, das hellgelbe Küken, war von Anfang an sehr zutraulich. Nicht minder aufgeweckt sei der oder die mamorierte Delta, betont Baur, streichelt dem Zwergseidenhuhn übers Köpfchen, ehe auch dieses im neuen Revier mit dem Picken anfängt. Blue, Delta, Charly – das gewitzte Team eben. „Unsere kleinen Raptoren“, lacht Baur, womit erklärt ist, dass Jurassic Park zur Namenswahl inspiriert hat.
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ÖKO-TEST Haftpflichtversicherungen
Preiswerte Rettungsanker

Das ÖKO-TEST-Magazin hat in der aktuellen Dezemberausgabe 263 Haftpflichtversicherungstarife genau unter die Lupe genommen. Das Resümee ist erfreulich: Alle beinhalten wesentliche Grundleistungen. Und die Angebote sind bezahlbar. Es lohnt sich aber ein Vergleich, denn die Preisunterschiede sind enorm.

Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar Sie sichert die Existenz von Schädigern sowie Opfern. Trotzdem sind in Deutschland rund 17,6 Millionen Menschen nicht abgesichert oder haben Altverträge mit viel zu geringen Versicherungssummen. Darauf macht ÖKO-TEST aufmerksam. Das Verbrauchermagazin hat aktuell Angebote analysiert, die mindestens einen Zehn-Millionen-Euro-Schutz bieten und einen Forderungsausfall decken, also auch dann leisten, wenn der Versicherte von einem anderen geschädigt wird und dieser mittellos oder unterversichert ist. Alle untersuchten Tarife garantieren die wichtigsten Grundleistungen. Daher ist selbst ein mit Note 4 bewerteter Tarif deutlich besser als gar keine Absicherung.

Die Angebote sind allesamt finanzierbar. Dennoch sollte man die Preise gut vergleichen. Die günstigsten liegen bei knapp 40 Euro, die teuersten verlangen das Vierfache. Auch die Leistungsumfänge variieren. Fünf Anbieter gewähren beispielsweise keinen Forderungsausfallschutz, wenn der Schaden von einem Hund ausgeht. Andere zeigen sich großzügiger und garantieren auch dann Ausfallzahlungen, wenn der Schädiger vorsätzlich handelt – also beispielsweise im Zorn zuschlägt.

ÖKO-TEST empfiehlt Verbrauchern eine möglichst hohe Absicherung. Am besten wählt man den höchsten am Markt erhältlichen Schutz von derzeit 50 Millionen Euro. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte die Versicherungssumme überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
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NABU zum neuen Entwurf für einen Weltklimavertrag
Bei der Überprüfung der Klimaziele nachschärfen

Der NABU hat den am späten Donnerstagabend vorgelegten Vertragsentwurf als wichtigen Schritt zur Verabschiedung eines neuen Weltklimaabkommens bewertet. Allerdings bleibt weiter unklar, wie das neue Ziel , die Erderwärmung auf weit unter zwei Grad zu begrenzen, auch erreicht werden soll.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Der Vorstoß Deutschlands und weiterer Industrieländer gemeinsam mit einer Gruppe von Entwicklungs- und Schwellenländern, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, war gut und hat sich im Vertragstext niedergeschlagen. Dieser Erfolg bleibt aber wirkungslos, wenn nicht noch weiter daran gearbeitet wird, den jetzt eingeschlagenen Pfad Richtung 2,7 Grad so schnell wie möglich zu verlassen. Wenn die Staaten den Klimaschutz ernst meinen, müssen sie ihre Klimaziele noch vor 2020 massiv nachschärfen. Alles andere hilft weder den Eisbären noch den Seychellen.“

Aus dem neuen Textentwurf ist der Begriff der Dekarbonisierung und damit der Verzicht auf fossile Energien wie Kohle, Öl und Gas herausgefallen. Stattdessen wird die Bezeichnung „emissionsneutral“ benutzt.

Tschimpke: „Diese Begrifflichkeit lässt eine scheunentorgroße Öffnung für schädliche Atomkraft und die unterirdische Kohlendioxid-Speicherung zu. Das ist absolut inakzeptabel und konterkariert die Beschlüsse des G7-Gipfels in Elmau.“
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Weltklimavertrag verabschiedet - 1,5 Grad-Ziel wichtiges Signal
Die klaffende Lücke zwischen Anspruch und Realität lässt sich nur durch den schnellen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas schließen

Der NABU hat den am heutigen Samstag in Paris verabschiedeten Weltklimavertrag als positives Signal gewertet. Endlich gebe es wieder eine gemeinsame Basis der gesamten Staatengemeinschaft für den weltweiten Klimaschutz. Nach dem gescheiterten Versuch auf dem Klimagipfel 2009 in Kopenhagen sei jetzt ein Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll von 1997 auf den Weg gebracht worden. In den vergangenen vier Jahren wurde das Abkommen vorbereitet und seitdem haben sich fast alle 196 Vertragsstaaten zu Selbstverpflichtungen bekannt.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Der Weltklimavertrag setzt mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad ein wichtiges Signal. Dadurch klafft aber eine noch größere Lücke zwischen Anspruch und Realität. Wer die Fieberkurve der Erde kennt, muss jetzt auch die notwendige Medizin nehmen.“
Bisher laufen die vorgelegten freiwilligen Klimaschutzpläne der Staaten auf 2,7 Grad zu. Der Vertrag lässt offen, wie diese Lücke geschlossen werden kann. „Wenn die Klimaziele, wie vorgesehen, erst 2023 überprüft und nachgeschärft werden, ist das eindeutig zu spät, um wieder auf den Pfad der Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu kommen“, so Tschimpke.

Eine entscheidende Schwächung sieht der NABU darin, dass der Begriff der Dekarbonisierung, den selbst die G7-Staaten in Elmau schon beschlossen hatten, in den letzen Verhandlungsstunden aus dem Vertrag gefallen ist. Denn damit wäre eindeutig der Pfad für eine weltweite Energiewende für 100 Prozent naturverträgliche erneuerbare Energien eingeschlagen worden. „Die jetzt genannten Begriffe ‚Balance zwischen Emissionen und Senken‘ müssen aber so interpretiert werden, dass sie tatsächlich ein Startsignal für die notwendige naturverträgliche Energiewende sind“, so Tschimpke weiter.

Für die EU, die selbst das 1,5 Grad-Ziel mit in die Debatte gebracht hat, bedeutet das Abkommen, dass die Klimaziele bis 2030 noch mal deutlich nachgeschärft werden müssen. Der NABU hat bereits bei der Verabschiedung der EU-Ziele für 2030 die Minderung der CO2-Emissionen um 55 Prozent, die Erhöhung der Energieeffizienz um 40 Prozent und den Ausbau grüner Energien um 45 Prozent gefordert. „Auch Deutschland muss durch einen schnelleren Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas bei den eigenen Klimazielen nachschärfen“, so Tschimpke.

Weitere Schwachpunkte des Abkommens sind, dass die Emissionen aus internationalem Luft- und Schiffsverkehr nicht einbezogen werden – beides Sektoren in denen starkes Wachstum prognostiziert wird und die bereits heute so viele Emissionen wie in ganz Deutschland erzeugen. Aus Naturschutzsicht besonders bitter ist, dass der rechtsverbindliche Schutz und Erhalt von Ökosystemen nicht mehr im Abkommen zu finden ist.

Positiv ist, dass die Themen „Verluste und Schäden“ fest im Abkommen verankert sind. Ebenfalls positiv: Dass die 100 Milliarden US-Dollar jährlich, die ab 2020 als konkrete Summe für die Unterstützung der Ärmsten bei Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, genannt sind, wenn auch nur im unverbindlichen Teil.

Einen wichtigen Beitrag zum Erreichen eines gemeinsamen Abkommens haben Deutschland, insbesondere die deutschen Verhandlungsführer, und die EU durch das Schmieden neuer internationaler Bündnisse geleistet. Insbesondere die sogenannte Koalition der Ehrgeizigen („High Ambition Coalition“) hat dazu beigetragen, dass die gewohnten Fronten aufgebrochen sind und neue Kompromisse gefunden wurden. Nach den Pariser Verhandlungen werden sich nun aber die Mitglieder dieser Koalition an ihren Ambitionen messen lassen müssen. „Wenn sich die Staatengemeinschaft nächstes Jahr zum Klimagipfel in Marrokko trifft, werden wir sehen, welchen Einfluss solche zwischenstaatlichen Bündnisse tatsächlich haben“, so der NABU-Präsident.
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EU-Umweltminister verteidigen Naturschutzgesetze
EU-Kommission kann Änderungspläne zu den Akten legen - Nötig stattdessen "Fitness Check" für die Agrarpolitik

Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich in ihrer heutigen Sitzung in Brüssel für eine vollständige Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts und eine bessere Finanzierung von Schutzmaßnahmen ausgesprochen. Der NABU sieht das Votum als eindeutige Absage an EU-Kommissionspräsident Juncker, der als Teil seines Deregulierungsprogramms die „Modernisierung und Verschmelzung“ der EU-Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie vorgeschlagen hat.

„Die heutigen Beschlüsse des Rates zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 liefern Jean-Claude Juncker und seinem zuständigen Vizepräsidenten Frans Timmermans endgültig Gewissheit. Wenn sie glauben, die Europäische Union bei Mitgliedstaaten und Bürgern beliebter machen zu können, indem sie Naturschutzgesetze durchlöchern, sind sie auf dem Irrweg. Den Artenschwund zu stoppen ist ebenso lebenswichtig für die Menschheit wie der Klimaschutz. Die EU-Kommission sollte ihre Pläne zu den Akten legen und sich nun voll und ganz auf die wirksame Umsetzung der bestehenden Naturschutzgesetze konzentrieren", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

In den vergangenen Wochen haben bereits die Minister von mindestens zwölf EU-Staaten (Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxembourg, Polen, Rumänien und Spanien) sowie das niederländische Parlament schriftlich dargelegt, dass sie eine Änderung der Naturschutzrichtlinien ablehnen. Dieselbe Position äußerten fast alle Fraktionen des EU-Parlaments sowie die EU-Vertretung der Kommunen und Regionen. Der NABU fordert angesichts dieser eindeutigen Positionen die Kommission auf, ihre Entscheidung über die Zukunft der Richtlinien nicht auf die lange Bank zu schieben.

Gegen eine Aufweichung der Gesetze sprechen auch die Fakten: Im Oktober hatte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella eine Zwischenbilanz der EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt, einen Monat später veröffentlichte er vorläufige Ergebnisse eines „Fitness-Checks“ der EU-Naturschutzrichtlinien. Beide Berichte bestätigen: das EU-Naturschutzrecht kann das Aussterben von Tieren und Pflanzen verhindern. Allerdings müsste es dazu konsequenter durchgesetzt und vor allem finanziert werden. Außerdem ist eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU notwendig, will man die dramatisch fortschreitende Verarmung ländlicher Ökosysteme aufhalten. Viele Vogel- und Insektenarten der Agrarlandschaft sind in den vergangenen Jahren dramatisch zurückgegangen, das Rebhuhn in Deutschland zum Beispiel um 95 Prozent in 25 Jahren.

NABU-Experte Konstantin Kreiser begrüßt die klaren Worte der Minister zu den desaströsen Umweltfolgen der derzeitigen Agrarsubventionen: „Es ist selten, dass es die EU-Umweltminister wagen, so deutlich auf den Reformbedarf bei den Agrarsubventionen hinzuweisen. Was wir brauchen ist kein weiteres Herumkritteln an den Naturschutzgesetzen, sondern einen Fitness-Check für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU.“
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NABU erhebt schwere Kritik an Fehmarnbeltquerung
Mangelhafte Planung eines überflüssigen Milliarden-Projekts

von Ruschkowski: Juristische Überprüfung kaum zu vermeiden

Der NABU erhebt schwere Kritik am Vorgehen und den Planungen für Europas größtes Infrastrukturprojekt, die Errichtung einer Festen Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark. So sind bei den Erörterungsterminen für das Milliarden-Projekt in Kiel unlängst erhebliche Mängel offenbar geworden. Der NABU fordert daher Dänemark und Deutschland auf, das Projekt endlich grundsätzlich zu überprüfen.

„Vor den Terminen hatte der staatseigene dänische Vorhabenträger Femern A/S umfangreiche und unangreifbare Unterlagen versprochen. Davon blieb allerdings nicht mehr übrig als eine leere PR-Hülle. Die Planungen weisen eklatante Mängel hinsichtlich Qualität und Transparenz auf. Bereits jetzt ist klar: Femern A/S muss mit einer Planergänzung umfangreich nachbessern. Ob das aber ausreicht, um am Ende einen unangreifbaren Planfeststellungsbeschluss zu bekommen, bezweifeln wir stark“, so Eick von Ruschkowski, Mitglied der Geschäftsleitung des NABU-Bundesverbands.

Bei dem Erörterungstermin sei an allererster Stelle noch einmal deutlich geworden: Der Bedarf für das ökologisch höchst riskante Vorhaben gründet sich auf keinen umfänglichen und gesicherten Verkehrsprognosen oder unabhängigen volkswirtschaftlichen Bewertungen, sondern einzig allein auf dem Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark. Ein Missstand, den der NABU seit Beginn des Projekts anprangert. So hat auch die europarechtlich vorgeschriebene Prüfung möglicher Alternativen, wie beispielsweise der Ausbau der bestehenden „Jütlandroute“ über die Storebeltbrücke, nicht stattgefunden.

„Wenn ein solch gigantisches Projekt wie die Fehmarnbeltquerung nur auf einem Stück Papier als Ausdruck politischer Willensbekundung zwischen zwei Staaten fußt, ist das eindeutig zu wenig. Dafür stehen Milliarden an Steuergeldern sowie massive Folgeschäden für die Meeresumwelt auf dem Spiel. Bei dieser intransparenten Ausgangslage bleibt uns fast gar nichts anderes übrig als das Vorgehen auf dem juristischen Weg prüfen zu lassen“, so von Ruschkowski.

Große Verkehrsinfrastrukturprojekte mit derart weitreichenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie Risiken für die nationalen Haushalte müssen nach Auffassung des NABU zwingend nachweisen, dass es für sie entsprechenden Bedarf gibt, keine Alternativen vorhanden sind und sie wirtschaftlich gebaut und unterhalten werden können. Der Festen Fehmarnbeltquerung fehlt jedoch bislang jede solide wirtschaftliche Basis.

So vernachlässigen die bisherigen Verkehrsprognosen alternative Verkehrswege weitgehend, wie beispielsweise die Fährverbindung zwischen Rostock und Gedser, ebenso wie jene zwischen Travemünde und Trelleborg. Auch die Konkurrenz durch den weiterhin bestehenden Fährverkehr zwischen Puttgarden auf Fehmarn und Rödby leugnen die Planer im Großen und Ganzen. „Mit derart veralteten Zahlen bei einer Erörterung aufzutauchen, um dann gleich eine neue Prognose einschließlich des Fährverkehrs anzukündigen, ist schon ziemlich dreist. Das ist dann wirklich eine Verschwendung von Zeit und Energie für alle Beteiligten“, sagte Malte Siegert, NABU-Fehmarnbeltexperte.

Rechtlich bedenklich sei zudem, dass der Landesbetrieb für Verkehr und Straßenbau (LBV) des Landes Schleswig-Holstein bei der Planung zwei Funktionen gleichzeitig inne hat. Einerseits ist er Vorhabenträger für Teile der Fehmarnbeltquerung und soll andererseits die Vorhaben als zuständige Planfeststellungsbehörde unabhängig prüfen und dann genehmigen. „Wie hier keine Befangenheit vorliegen kann, müssen die Vorhabenträger den Gerichten erst einmal erklären. Derart grobe Fehler bei so einem komplexen Projekt sind nicht nachzuvollziehen“, so Siegert.

Angesichts der Veränderungen seit Beginn des Projekts, der gravierenden Fehler in den Planungen und dem mehr als fraglichen Nutzen der Fehmarnbeltquerung fordert der NABU die Vertragsstaaten Deutschland und Dänemark auf, Artikel 22 des Staatsvertrages endlich ernst zu nehmen und das Vorhaben grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
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