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Sonntag, 28. April 2024
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Verschiedenes

 
Bundesweiter Fahrradklima-Test des ADFC
Freiburg gewinnt den dritten Platz

Wie fahrradfreundlich ist ihre Stadt? Diese Frage hat der
Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) im vergangenen
Herbst in ganz Deutschland gestellt. Rund 120.000
Radfahrerinnen und Radfahrer haben daraufhin ihre
Heimatstädte bewertet, in Freiburg waren es 587. Für 539
Städte wurde so ein bundesweites Ranking der FahrradFreundlichkeit
in drei Größengruppen ermittelt: über 200.000,
100.000 bis 200.000 sowie unter 100.000 Einwohnern.

Freiburg hat in seiner Größenklasse (über 200.000
Einwohner) in der Gesamtwertung den dritten Platz errungen,
hinter Spitzenreiter Münster und dem zweitplatzierten
Karlsruhe. Die Reihenfolge ist damit gleich wie beim letzten
Test 2014. Freiburg ist somit zum dritten Mal in Folge unter
den drei bundesweiten Spitzenreitern. Cornelia Lutz,
stellvertretende Leiterin des Garten- und Tiefbauamtes (GuT),
nahm den Preis heute in Berlin entgegen. Dabei betonte sie:
„Dieses Ergebnis bestätigt den hohen Stellenwert, den das
Radfahren seit vielen Jahren in Freiburg hat. Schon jetzt
werden 34 Prozent der Wege innerhalb der Stadt mit dem
Rad zurückgelegt. Mit dem Radkonzept 2020 erhöht die Stadt
die Förderung des Radverkehrs nochmals. Dazu baut die
Stadt derzeit mit Förderung des Landes Baden-Württemberg
drei Rad-Vorrang-Routen aus, auf denen Radfahrer bequem
und zügig durch die ganze Stadt und langfristig auch in die
Region fahren können.

Besonders gut abgeschnitten hat Freiburg
(Durchschnittsbewertung 3,28) in den Kategorien Alle fahren
Rad (1,82), Erreichbarkeit des Stadtzentrums (2,11), Zügiges,
und direktes Radfahren (2,02) und „Infrastruktur
Radverkehrsnetz“ (2,56). Relativ gut im Vergleich zu anderen
Städten bewertet wurden auch die Werbung für das
Radfahren (2,6) sowie Reinigung und Winterdienst auf den
Radwegen (3,0 bzw. 3,2).

Nachholbedarf gibt es dagegen nach Meinung der
Umfrageteilnehmer noch beim Umgang mit „Falschparkern
auf Radwegen“ (4,13), bei der Führung an Baustellen (3,83),
bei Ampelschaltungen für Radfahrer (4,1) und
Fahrraddiebstahl (5,1). Negativ zu Buche schlug die
Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln (5,12) und
das Fehlen eines öffentlichen Radverleihsystems (3,9).

Auch Baubürgermeister Martin Haag freut sich über die gute
Platzierung: „Dieser dritte Platz bestätigt unsere Arbeit, aber
wir wollen uns noch weiter verbessern. und beim nächsten
Test des ADFC weiter oben sein. Diese Auszeichnung durch
den ADFC-Bundesverband auf Basis der Bewertung der
Radfahrenden vor Ort ist für uns also Freude und Ansporn
zugleich. Bei allen Planungen und Baumaßnahmen in
Freiburg wird der Radverkehr berücksichtigt und seine
Bedingungen verbessert. Auch ein Fahrradverleihsystem ist in
der Planung und könnte in den nächsten Jahren aufgebaut
werden. Wie auch beim kürzlich veröffentlichten
Städteranking von Greenpeace zur Nachhaltigen Mobilität, bei
dem Freiburg als Paradebeispiel außerhalb der Wertung
aufgeführt wurde, freuen wir uns auch beim ADFC Test über
die hervorragende Bewertung unserer Verkehrspolitik.“

Der Fahrradklima-Test des ADFC wird vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
gefördert. Die Umfrage wurde sowohl online als auch mit
Postkarten durchgeführt, die in Gaststätten und
Fahrradgeschäften auslagen. Einzusehen ist das
Städteranking samt aller Detailergebnisse auf
www.fahrradklima-test.de .
 
 

 
NABU: Keine nachhaltige Entwicklung ohne gesunde Böden
Wissenslücke über die Artenvielfalt in intensiv genutzten Böden schließen

Die „Global Soil Week“, die weltweite Bodenwoche, die vom 22. bis 24. Mai in Berlin stattfindet, stellt die überstrapazierte Ressource Boden in den Mittelpunkt. Dabei richtet sich das Augenmerk der Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft darauf, wie das Thema Boden und Landnutzung in die erfolgreiche Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) integriert werden kann.

Der Boden ist nicht nur unsere Lebensgrundlage, sondern auch Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere. Der Verlust der Artenvielfalt wird bisher jedoch nur oberhalb des Bodens gemessen. So nahm die Zahl der Vögel in landwirtschaftlich genutzten Gebieten zwischen 1980 und 2010 in der EU um 57 Prozent ab. Vögel ernähren sich von Larven und Regenwürmern, die im Boden leben. Doch ihr Lebensraum wird immer weniger. „Es liegen bisher kaum Informationen vor, wie sich die Artenvielfalt in landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Böden entwickelt. Nur die wenigsten Bodenorganismen sind überhaupt bekannt und erforscht“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Vor diesem Hintergrund und dem alarmierenden Artenrückgang sieht der NABU erheblichen Nachholbedarf bei der Erforschung unserer Böden in intensivierten Landschaften. „Wir müssen diese Wissenslücke schließen, wenn wir den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen wollen. Denn nur über die biologische Vielfalt kann die Bodenfruchtbarkeit erhalten und geschädigte Böden wieder regeneriert werden“, so Tschimpke. Daher engagieren sich der NABU und seine Partnerorganisation BirdLife International im Netzwerk „People4Soil“ für eine einheitliche Gesetzgebung zum Bodenschutz in der EU.

„Wir brauchen nicht mehr Land, sondern fruchtbare Böden für den steigenden Bedarf an Lebensmitteln und Rohstoffen für eine nachhaltige Bioökonomie“, so Martina Kolarek, Referentin für Bioökonomie im NABU. „Deshalb müssen wir uns sehr gut überlegen, wie wir im Rahmen der Produktion fruchtbare Böden erhalten können und welche Produkte für eine Kreislaufwirtschaft überhaupt geeignet sind. Denn nur durch den Erhalt der biologischen Vielfalt und insbesondere der Artenvielfalt in den Böden sind wir in der Lage, Armut zu bekämpfen und Wohlstand dauerhaft zu sichern.“ Doch bisher gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Böden und ihrer Vielfalt weltweit. Und die Bemühungen um ein europaweites Bodenschutzgesetz scheiterten nicht zuletzt am Widerstand Deutschlands.

Unter dem Motto „Armut bekämpfen und Wohlstand sichern in einer sich verändernden Welt“ werden bei der Konferenz in Workshops und Labs Vorschläge erarbeitet, wie der zunehmenden Konkurrenz um Land und Boden gesellschaftlich begegnet werden kann. Der NABU beteiligt sich als Gastgeber im World Café zum Thema „Nachhaltige Produktion und Naturschutz“ an der Veranstaltung und weist in seinem Beitrag auf folgende Punkte hin: die Bedeutung der Bodenbiodiversität für eine nachhaltige Entwicklung und sein Ziel, fruchtbare Böden für den Naturschutz und eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu erhalten.
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Neuer Passagier in der "Arche des Geschmacks"
Luikenapfel: Landschaftsprägender Apfelbaum aus Württemberg ist neuer Passagier in der "Arche des Geschmacks"

Die Slow Food Arche des Geschmacks hat seit heute (23.5.) einen neuen Passagier: Den Luikenapfel aus Baden-Württemberg. Vor über 100 Jahren noch war er die meistverbreitete Apfelsorte und bestimmte die heimischen Mostobstmärkte. Inzwischen ist der Luikenapfel in den Streuobstwiesen Baden Württembergs nur noch selten zu finden. Um ihn vor dem Vergessen und Verschwinden zu bewahren, hat Slow Food ihn in die Arche des Geschmacks aufgenommen. Das internationale Projekt zum Schutz der biokulturellen Vielfalt regional wertvoller Nutztierarten und Kulturpflanzen hat in Deutschland insgesamt 62 Passagiere, die von den Speiseplänen zu verschwinden drohen.

Der Luikenapfel zeichnet sich durch eine sehr späte und lang andauernde Blüte aus und ist deshalb auch für rauere Lagen und Höhenlagen mit Spätfrösten geeignet. Der Apfelbaum kann ein hohes Alter erreichen und gilt als einer der größten in Deutschland. Wegen seines starken Wuchses und Größe hat der Baum eine landschaftsprägende Wirkung. Er könnte künftig einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der für den Raum Stuttgart charakteristischen und ökologisch wertvollen Streuobstwiesen leisten.

"Der Luikenapfel verdient es, weiterhin auf unserem Einkaufzettel zu stehen. Nicht nur wegen seines einzigartigen Geschmacks sondern auch wegen seines regionalen Kultstatus. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der schwäbischen Mostkulturgeschichte," so Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland e.V. "Schon jetzt verlieren wir jährlich 27.000 Tierrassen und Pflanzensorten, das sind 72 pro Tag. Deren Anbau, Haltung oder Verarbeitung braucht meistens viel Zeit und ist daher für einen Umgang mit Lebensmitteln, der auf Geschwindigkeit baut, zu aufwändig und arbeitsintensiv. Solche Lebensmittel mit Charakter haben keinen Platz mehr in einem auf Effizienz getrimmten, globalisierten Lebensmittelsystem. Und das Verschwinden der Geschmacks- und Sortenvielfalt auf unserem Teller nimmt weiterhin seinen schnellen Lauf. Mit der Arche des Geschmacks setzt sich Slow Food diesem Trend aktiv entgegen."

Neben den positiven Auswirkungen biodiversitätsreicher Ökosysteme auf die Bodenfruchtbarkeit, Bienen und die Tierwelt generell, geht der Erhalt der biologischen Vielfalt auch ganz eng einher mit dem Erhalt traditioneller Kulturlandschaften, Verarbeitungstechniken und dem kulturellem Erbe einer Region. Slow Food möchte die Arche-Produkte wieder bekannter machen, damit sie nachgefragt und entsprechend erhalten und verkauft werden können.
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Freiburg als Zwischenstopp der Elektroautorallye EV-Trophy
In 14 Tagen elektrisch von Kopenhagen nach Monte Carlo

Am Montag, 29. Mai werden ab 9 Uhr sieben Elektro-Autos auf dem
Boulevard vor den Hallen der Messe Freiburg erwartet. Gegen
11 Uhr machen sie sich wieder auf die Strecke in Richtung Bellinzona
in der Schweiz. Sieben Teams aus Kroatien, Deutschland,
Spanien, der Ukraine und Dänemark sind im Rennen und präsentieren
den Zuschauern drei Tesla des Models S, ein Tesla Model X,
zwei Renault Zoe sowie einen BMW i8. Die Teams sind jeweils
selbst dafür verantwortlich, geeignete Lademöglichkeiten zu finden.

FWTM-Geschäftsführer Bernd Dallmann: „Wir freuen uns, dass die
EV-Trophy 2017 Zwischenstation in der Green City Freiburg macht.
Das Engagement der Rallye für nachhaltige und umweltfreundliche
Mobilität ist bemerkenswert. Durch diese Veranstaltung gewinnt EMobilität
weiter an der in Deutschland dringend notwendigen Aufmerksamkeit.“

Die EV-Trophy, bis 2016 noch unter dem Namen Electric Marathon,
findet jährlich statt und durchquert Europa in diesem Jahr von Nord
nach Süd – vom dänischen Kopenhagen bis nach Monte Carlo in
Monaco. Die Schirmherrschaft der Veranstaltung hat traditionell
Fürst Albert von Monaco inne. Bei der Rallye geht es nicht um Geschwindigkeit,
sondern darum, möglichst zu einer festgeschriebenen
Uhrzeit am Zielpunkt anzukommen. Außerdem werden die
Teams auf der Strecke verschiedene Aufgaben lösen müssen.

Die EV-Trophy 2017 dauert 14 Tage und startet am 24. Mai in Kopenhagen
und führt über Aarhus, Hamburg, Nijmegen, Essen, Freiburg,
Bellinzona, Turin und Ceneo nach Monte Carlo. Dort werden
die Elektroautos am 01. Juni erwartet. Insgesamt legen die Teams
2.500 km Wegstrecke zurück und durchqueren sieben verschiedene
Länder. Hauptorganisator ist Electric Marathon International mit
Sitz in der Ukraine in Zusammenarbeit mit dem European Green
Cities Network.
 
 

 
NABU: Seltene Streifenhyäne in Tadschikistan entdeckt
Schutzprojekt soll Tierart vor der Ausrottung bewahren

Aktau-Gebirge, Tadschikistan – Im Südwesten Tadschikistans haben Naturschützer ein Vorkommen der extrem seltenen Streifenhyäne (Hyaena hyaena) entdeckt. Weltweit gibt es nur noch knapp 10.000 Tiere, Tendenz abnehmend. „Streifenhyänen sind vor allem durch Wilderei, aber auch durch Beutetierrückgang und Lebensraumverlust bedroht. Gemeinsam mit unserer Partnerorganisation NBCUT wollen wir die seltene Art in Tadschikistan mit Kamerafallen erforschen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt anlässlich des Internationalen Tags der Artenvielfalt (22.5.).

Die Streifenhyäne ist die einzige Hyänenart, deren zersplittertes, bruchstückhaftes Verbreitungsgebiet sich über Afrika hinaus erstreckt und auch Teile Asiens beinhaltet. „Das bekannte nördlichste Verbreitungsgebiet ist bislang das mittlere Indien. Dass es im Südwesten Tadschikistans überhaupt noch Streifenhyänen gibt, ist für Naturschützer eine Sensation“, sagte Irina Muschik, internationale Artenschutzexpertin des NABU.

Streifenhyänen haben einen schlechten Ruf. Sie gelten als Grabschänder und Bedrohung der Ernten und leiden daher in vielen Gegenden unter Vergiftungsanschlägen und Wilderei. Mittlerweile ist die Art in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet selten. „Die Streifenhyäne ist die kleinste und am wenigsten erforschte der vier lebenden Hyänenarten. Ein Projekt zu ihrem Schutz, wie wir es gerade in Tadschikistan starten, ist daher essentiell, um die Art vor dem Aussterben zu bewahren“, so Muschik. Der NABU wird bis zum Herbst 40 Fotofallen aufstellen und alle infrage kommenden Gebiete abfahren, um dort mit den Bauern zu sprechen und mögliche Konflikte zu beseitigen.
 
 

 
Rotmilan-Paar wird von Windbauern vertrieben
Wegen des Verstoßes gegen geltendes Naturschutzrecht hat der NABU gegen einen Betreiber und den Flächenverpächter eines Windenergieparks im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg Anzeige erstattet. NABU-Mitglieder hatten den Betreiber und den Flächenverpächter dabei erwischt, wie sie die Ansiedlung eines Rotmilan-Brutpaars in der Nähe ihrer Windenergieanlagen durch massive Störung zu verhindern versuchten. Gemäß Genehmigungsbescheid müsste dieser Windpark bei einer aktiven Brut von Rotmilanen in der Umgebung vom 1. Mai bis zum 31. Juli tagsüber still stehen.

Die Zeugen beobachteten, wie die zwei Männer minutenlang mit Stöcken gegen den Stamm des traditionellen Brutbaumes schlugen, um die Rotmilane vom Brutplatz zu vertreiben. „Dieses Vorgehen gegen einen gesetzlich streng geschützten Greifvogel ist eine Straftat. Da sie in diesem Zusammenhang auch als ‚gewerblich motiviert‘ eingestuft werden dürfte, droht den beiden Männern bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der Rotmilan ist in Deutschland streng geschützt, er zählt zu den durch Windenergieanlagen am stärksten gefährdeten Vogelarten. „Deutschland hat für das weltweite Überleben des Rotmilans die - im Vergleich zu allen anderen heimischen Vogelarten - mit Abstand größte Verantwortung. Über die Hälfte des weltweiten Bestands brütet hierzulande“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Bei der Planung von neuen Windenergieanlagen sind daher die Vorkommen von Rotmilanen und anderen potenziell gefährdeten Großvogelarten zu berücksichtigen. Ausreichende Abstände zwischen den Brutplätzen der Vögel und den Windrädern müssen ein erhöhtes Tötungsrisiko verhindern.

In der Praxis wird diese Schutzerfordernis für manche Greifvögel zunehmend zum Boomerang. Bereits Anfang 2016 machte der NABU darauf aufmerksam, dass allein für den Zeitraum 2010 bis 2015 in 42 Fällen dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windenergieanlagen bestand.

Wenig hilfreich ist es, wenn wie im vorliegenden Fall eine zeitweise Abschaltung der Windräder als Maßnahme zur Vermeidung eines Totschlagrisikos nur dann in Kraft tritt, wenn im jeweiligen Jahr eine Ansiedlung der betroffenen Vogelart erfolgt. „In diesem Genehmigungsbescheid gibt es die Auflage, dass die Anlage vom 1. März bis 31. Juli tagsüber ruhen muss. Erst wenn bis zum 20. April sichergestellt ist, dass es zu keiner Ansiedlung des Rotmilans kommt, kann die Anlage ab Ende April ohne Einschränkungen weiterlaufen“, erklärt Maik Sommerhage, Vogelschutzexperte des NABU Hessen. „Das ist praktisch eine Einladung dazu, ansiedlungswillige Brutpaare zu vertreiben – ein klassisches Beispiel für eine ineffektive Maßnahme zur Umweltschadensabwehr bei der Genehmigung von Windrädern“, sagt Sommerhage, der die Sinnhaftigkeit dieser Auflage bereits seit Langem kritisiert. Aus Sicht des NABU ist es daher dringend erforderlich, die Effektivität dieser und ähnlicher sogenannter Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu überprüfen.

Um den effektiven Schutz windenergiesensibler Vogelarten zu erreichen, fordert der NABU, unbedingt die wissenschaftlich empfohlenen Mindestabstände einzuhalten und bereits bei der Genehmigung von Windparks den Umfang notwendiger Abschaltzeiten fest vorzuschreiben. So kann vermieden werden, dass Landverpächter oder Betreiber von Windenergieanlagen dazu verleitet werden, Abschaltzeiten auf illegale Weise zu umgehen. Als beste fachliche Grundlage für Mindestabstände zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten gilt das so genannte „Helgoländer Papier“ der Staatlichen Vogelschutzwarten.

Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der qualitativen Umsetzung einzelner Projekte hin. Eine Optimierung der räumlichen Steuerung bei der Planung und Genehmigung von Anlagen ist dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau endlich adäquat und von Anfang berücksichtigt werden und somit die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht wird.
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Freiburg: Sinnes-Wandel für die ganze Familie
Der Walderlebnispfad in Opfingen und Waltershofen wurde eröffnet

Im Waltershofener und Opfinger Mooswald hat das Forstamt in den vergangenen Wochen einen Walderlebnispfad eingerichtet, der an sechs Stationen den Lebensraum Mooswald beleuchtet und seinen besonderen Wert für den Naturschutz und den Menschen erlebbar macht. „Dieser neue Pfad bringt den Waldbesucherinnen und -besuchern das faszinierende Ökosystem Mooswald näher. Vor allem aber soll er Spaß machen und die Bürger motivieren, diesen außergewöhnlichen Wald mit allen Sinnen zu erleben“, sagte Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik zur Eröffnung am Samstag, 13. März.

Gemeinsam mit den Ortsvorsteherinnen Petra Zimmermann und Silvia Schumacher, den Vertreterinnen, Vertretern und Verwaltungen der Ortschaften und dem Forstamt radelte die Bürgermeisterin von Station zu Station. Unterwegs spricht der neue Walderlebnispfad fast alle Sinne an.

So ist bei der „Tierstation“ ein scharfes Auge gefragt; hier sind Tiersilhouetten im Wald versteckt und harren der Entdeckung. Eher um Geschicklichkeit geht es bei der „Totholz-Station“, die die Bedeutung von altem und totem Gehölz in bewirtschafteten Wäldern dokumentiert; hier können Besucher wie Totholzkäfer von Trittstein zu Trittstein hüpfen und damit als neue Art den Wald erobern. Bei der „Kohärenz-Station“ kann man sich in Zweierteams in Fledermäuse versetzen, die ihre Jungen von Wochenstube zu Wochenstube tragen.

Die Station „Platz der Sinne“ stellt den Wald hingegen als Psychotop vor. Kunstfertige Bänke laden dazu ein, nach den Anstrengungen der Aktivstationen zur Ruhe zu kommen, die Kühle am Bach unter Baumkronen zu atmen und der gar nicht so leisen Stille im Wald zu lauschen.

Zwischendurch haben Forstamtsleiterin Nicole Schmalfuß und Revierleiter Markus Müller auf der Eröffnungs-Tour leicht verdaulich über die vergangene und aktuelle Bewirtschaftung der Mooswälder informiert. Diese oberrhein-typische Waldform verdankt ihre hohe Artenvielfalt nicht zuletzt der Arbeit vergangener und gegenwärtiger Förstergenerationen.

Zum gemütlichen Abschluss der Einweihungsrunde hat die Waltershofener Feuerwehr die Gäste am Holzversteigerungsplatz bewirtet. Dessen Eingangstor hat der Kappler Holzkünstler Thomas Rees geschaffen. Ein hölzerner Zug weist hier auf den Anlass für die Einrichtung des Walderlebnispfades hin: Für den Bau des dritten und vierten Gleises der Bahn entlang der Autobahn durch den Mooswald müssen in einigen Jahren Waldflächen weichen – und damit wertvoller Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Käfer und Moose. Als Ausgleich wurden im Waltershofener und Opfinger Wald über 50 Hektar Wald still gelegt, und über Jahre hinweg pflanzt das Forstamt im Mooswald noch zahlreiche Eichen. Tafeln entlang des Pfades informieren über diesen Zusammenhang und über die Bedeutung alter und junger Eichen für seltene und geschützte Tierarten. Der neue Walderlebnispfad in Opfingen und Waltershofen wurde zum Teil mit dem Geld finanziert, das die Deutsche Bahn der Stadt Freiburg für den Verzicht auf die Holznutzung bezahlt hat.
 
 

 
NABU zu 25 Jahre FFH-Richtlinie: Rettungsnetz für Arten und Lebensräume
Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in der Praxis muss besser werden

Der 21. Mai ist ab sofort offizieller „Europäischer Natura-2000 Tag“. Damit wird das einzigartige zusammenhängende Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union gewürdigt, das seit 25 Jahren nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der noch länger geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie errichtet wird. Seitdem hat es einen bedeutenden Beitrag für den Schutz von Arten und ihren Lebensräumen geleistet. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und die maltesischen Ratspräsidentschaft am heutigen Montag in Brüssel. Die FFH-Richtline wurde zusammen mit dem LIFE-Programm, dem einzigen direkten Finanzinstrument der EU für Umwelt- und Naturschutzprojekte, am 21. Mai 1992 von den EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. Der NABU begrüßt die Ausrufung des offiziellen „European Natura 2000 Day“ als wichtiges Signal. Damit die Richtlinien ihre volle Wirkung entfalten können, müssten sie allerdings noch besser umgesetzt und finanziert werden.

„Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind das Rückgrat des Naturschutzes in der EU. Biber, Fischotter, Kranich, Seeadler und viele andere Arten verzeichnen dank ihres EU-weiten Schutzes sogar spektakuläre Bestandszunahmen. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wäre ohne den Schutz der polnischen Wolfspopulation undenkbar“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Auch für viele Lebensräume, wie die Reste der verbliebenen Auwälder, Moore und Heidelandschaften seien Schutzgebiete eingerichtet worden. Jetzt müsse es darum gehen, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Schutzgebiete existierten teilweise noch allein auf dem Papier und für viele weitere wurden immer noch keine Erhaltungsmaßnahmen beispielsweise in Form von Managementplänen festgelegt.

Neben vielen anderen Tierarten leiden auch Fledermäuse, wie z.B. die stark gefährdete Mopsfledermaus besonders unter dem stetigen Schwund von geeignetem Lebensraum. Jedoch ist der Naturschutz in der Europäischen Union eklatant unterfinanziert. Der NABU fordert deshalb gemeinsam mit anderen deutschen Umweltverbänden für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2020 die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds.
Zudem müsse die Agrarpolitik der EU mehr zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.

„Auch wenn wir das Comeback einzelner Arten feiern, dürfen wir nicht die Augen vor den Problemen verschließen, die die intensive Landwirtschaft mit sich bringt. Der Rückgang vieler ehemaliger Allerweltsarten der Agrarlandschaft ist dramatisch. Zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland ist daher die grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines eigenen EU-Naturschutzfonds zwingend erforderlich“, so Miller weiter.

Ein halbes Jahr zuvor hatte die Europäische Kommission eine umfangreiche Überprüfung der Naturschutzrichtlinien im Rahmen eines sogenannten „Fitness-Checks“ abgeschlossen und die Richtlinien als zentrale Elemente des Naturschutzes in Europa bestätigt. Einer Eurobarometer-Umfrage von 2015 zur „Einstellung der EU-Bürgerinnen und Bürger zur Biodiversität“ zufolge war lediglich einem Drittel der Befragten das darauf basierende EU-Schutzgebiets-Netzwerk „Natura 2000“ ein Begriff. Der infolge des „Fitness-Checks“ im April von der EU veröffentlichte Aktionsplan zur besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften beinhaltet unter anderem den Schwerpunkt zur besseren Kommunikation und Sensibilisierung sowie zur Einbindung Öffentlichkeit. Damit will die Kommission mit verschiedenen Maßnahmen für mehr öffentliche Aufmerksamkeit für den EU-Naturschutz, Natura 2000 und den Artenschutz sorgen.

Hintergrund:
Die deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Natura 2000 ist eine wesentliche Säule des EU-Naturschutzes. Dieses Schutzgebietsnetzwerk setzt sich aus den EU-Vogelschutzgebieten und den Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie zusammen. Europaweit zählen über 27.000 Flächen – von der nordischen Tundra bis zu den Mittelmeerstränden – zu dem Schutzgebietsnetzwerk, das die EU-Mitgliedstaaten gemäß den EU-Naturschutzrichtlinien aufbauen und unterhalten müssen. Übrigens: Kaum ein EU-Bürger wohnt weiter als 20 Kilometer von einem Natura 2000-Gebiet entfernt.
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