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Montag, 29. April 2024
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Verschiedenes

 
NABU weist auf zahlreiche Mängel in Gesetzesnovelle zur Verbandsklage hin
Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wird den Vorgaben der Aarhus-Konvention nicht gerecht

Die geltenden deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten stehen nicht im Einklang mit Vorgaben des Europa- und Völkerrechts. Der NABU begrüßt daher die derzeitigen Bemühungen des Bundesumweltministeriums, Umsetzungsdefizite durch eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) beseitigen zu wollen. Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der NABU den vorgelegten Referentenentwurf eingehend analysiert. In seiner juristischen Stellungnahme weist der NABU darauf hin, dass der Gesetzesentwurf die völker- und europarechtlichen Anforderungen immer noch konterkariert. Diese Bedenken vermochte das Bundesumweltministerium auch in der ganztägigen Verbändeanhörung am 20.05.2016 nicht auszuräumen, an der sich der NABU beteiligte.

Im Vorfeld einer zweiten Anhörung am Donnerstag (26.5.) kritisiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Ursprünglich war das Bundesumweltministerium mit der Intention gestartet, die Kette immer neuer Gerichtsentscheidungen gegen Deutschland wegen Defiziten bei der Verbandsklage zu durchbrechen und eine Generalbereinigung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vorzunehmen. Dass es an verschiedenen Stellen aber offensichtlich vor anderen Wünschen eingeknickt ist, erschüttert uns. Schließlich ist Sinn und Zweck der Verbandsklage nur, die Einhaltung des sowieso geltenden Umweltrechts zu überwachen.“

Betrachtet man den Referentenentwurf genauer, bestehen Umsetzungsdefizite insbesondere bezüglich der Vorgaben von Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention. Diese gebieten einen effektiven Gerichtszugang in sämtlichen Umweltangelegenheiten. Demgegenüber sollen nach dem Referentenentwurf von vornherein viele umweltrelevante Planungen wie etwa Managementpläne nach der FFH-Richtlinie oder Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie nicht auf Mängel überprüft werden können. Ebenfalls ausgenommen von der unmittelbaren Überprüfbarkeit durch Gerichte sind – wie das Bundesumweltministerium mehr oder weniger offen zugeben musste – der äußerst umweltrelevante Bundesverkehrswegeplan sowie Raumordnungspläne mit Ausweisungen für Windenergienutzung bzw. für den Abbau von Rohstoffen und schließlich auch Jagddurchführungsverordnungen oder Festlegungen von Flugrouten.

„Hier drängt sich der Verdacht auf, dass trotz eindeutiger völkerrechtlicher Vorgaben Partikularinteressen unter anderem des Bundesverkehrsministeriums bzw. der Rohstoffindustrie bedient werden sollen. Wegen der aufgezeigten Mängel verspricht das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nicht die Rechtssicherheit mit sich zu bringen, die auch von Seiten der Vorhabenträger gewünscht wird. Schließlich drohen bei Inkrafttreten weitere langwierige Klagverfahren, um die völker- und europarechtlich gebotene Reichweite von Verbandsklagen klären zu lassen“, so NABU-Referent für EU-Naturschutzpolitik Raphael Weyland.
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Bundesregierung muss gegen erneute Zulassung von Glyphosat stimmen
Sofortiges Verbot im Heim- und Kleingartenbereich - Pestizide gefährden Mensch und Natur - Vorsorgeprinzip muss gelten

Der NABU hat erneut eine umfassende Neubewertung des Totalherbizids Glyphosat gefordert. Solange die Risiken für Mensch und Natur nicht einwandfrei widerlegt seien, müsse das Vorsorgeprinzip gelten und die Bundesregierung in Brüssel gegen eine erneute Zulassung stimmen. Bislang konnten sich die EU-Staaten nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Bei einem Treffen von Vertretern der 28 Länder am Donnerstag in Brüssel kam keine Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung in Europa zustande.

„Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sollte seiner Kollegin, Bundesumweltministerin Hendricks, folgen und sich ebenfalls gegen eine Neuzulassung aussprechen. Auch die EU-Kommission sollte die fehlende qualifizierte Mehrheit im Fachausschuss akzeptieren und die Bemühungen um eine Neuzulassung fallen lassen“, sagte NABU-Präsident Tschimpke. Darüber hinaus müsse der Bundeslandwirtschaftsminister seiner Ankündigung Taten folgen lassen und das Mittel in Deutschland für den Einsatz im Heim- und Kleingartenbereich verbieten, wie es bereits in Frankreich der Fall ist. Gerade im Haus- und Kleingartenbereich ist das Risiko von Fehlanwendungen besonders groß.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel, über 700.000 Tonnen werden pro Jahr versprüht. In Deutschland werden 6.000 Tonnen ausgebracht, wobei rund 39 Prozent aller Ackerflächen behandelt werden. Auch im Hobbygarten und auf öffentlichen Wegen wird das Gift gerne gespritzt, um sich das Hacken des Unkrauts zu ersparen. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet das Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren.

„Pestizide töten unsere Vielfalt, weil sie Insekten und Vögeln die Lebensgrundlage entziehen. Es kann nicht das Ziel sein, dass Kiebitz und Uferschnepfe verschwinden, es kaum noch Grünlandbauern gibt und diejenigen, die im konventionellen Ackerbau tätig sind, von Agrarkonzernen abhängig sind, die Milliarden auf Kosten von Mensch und Natur verdienen“, so der NABU-Präsident. Die schädlichen Folgen des zunehmenden Einsatzes von Pestiziden seien erneut bei der NABU-Citizen-Science Aktion „Stunde der Gartenvögel“ zu beobachten. Auch in diesem Frühjahr wurden weniger Mauersegler und Mehlschwalben gemeldet – beides Arten, die auf Fluginsekten angewiesen sind.

Eine aktuelle Übersichtsliste der noch zugelassenen glyphosathaltigen Mittel für den Haus- und Kleingartenbereich hat der NABU unter www.NABU.de/glyphosat-im-garten veröffentlicht. Sie macht deutlich, welche Gefahren vom Totalherbizid ausgehen. Nicht nur Blüten- und Samenpflanzen werden mit dem Einsatz von Glyphosat zerstört, sondern auch Fische und Amphibien sind gefährdet, wenn es in Oberflächengewässer gelangt. Diese Auswirkungen werden in Kürzeln (NW261, NW264) auf den Packungen angegeben. In der Grafik stellt der NABU die einzelnen im Handel erhältlichen Mittel und ihre Auswirkungen dar. Auch das Bundesumweltministerium fordert, die Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität viel stärker zu beachten.
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Tolles Frühjahr für das Rotkehlchen
Erste Bilanz zur "Stunde der Gartenvögel" zeigt mehr Gewinner als Verlierer

Am vergangenen Wochenende hat der NABU die zwölfte „Stunde der Gartenvögel“ durchgeführt. Naturfreunde waren aufgerufen, eine Stunde lang Vögel im Garten oder im Park zu zählen und dem NABU zu melden. Bislang haben rund 28.000 Vogelfreundinnen und Vogelfreunde bei der Stunde der Gartenvögel aus über 19.000 Gärten und Parks mehr als 700.000 beobachtete Vögel gemeldet. Auf dem ersten Platz festgesetzt hat sich erneut der Haussperling, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Star und Blaumeise.

Deutliche Zunahmen gab es bislang bei den Rotkehlchen. „Der vergangene sehr milde Winter wird hier sicherlich geholfen haben, denn beide Arten bleiben im Winter bei uns, obwohl sie sich vor allem von Insekten ernähren. Die Winterwitterung hat daher einen großen Einfluss auf die Bestände dieser Arten“, erklärt Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Großer Verlierer der diesjährigen Zählung scheint die Mehlschwalbe zu werden. Pro Garten sind nur noch etwa halb so viele wie in den ersten Jahren der Aktion 2005 bis 2008 gezählt worden. „Möglich ist, dass sich in diesem Jahr die Ankunft der Mehlschwalben gegenüber anderen Jahren verzögert hat, aber trotzdem ist dies ein weiteres Warnzeichen für den Rückgang dieser Art. Gründe für den Rückgang sind zum einen der Verlust von Brutplätzen an gedankenlos renovierten Häusern, zum Teil sogar mutwillige und illegale Zerstörung von Nestern, aber auch der Rückgang ihrer Fluginsektennahrung“, so Lachmann.

Verlierer sind bislang die typischen Siedlungsarten Mehlschwalbe, Mauersegler und Hausrotschwanz. Dagegen geht es anderen Vogelarten, die sonst eher im Wald vorkommen sehr gut: Hier haben sich die positiven Bestandstrends von Buntspecht, Eichelhäher, Kleiber und Kernbeißer fortgesetzt.

Alle Meldungen der diesjährigen Aktion können auf www.stundedergartenvoegel.de nachverfolgt und mit Zahlen der vergangenen Jahre verglichen werden. Karten stellen dar, wie sich eine Vogelart bundesweit oder in einem ausgesuchten Bundesland oder Landkreis entwickelt hat. Meldeschluss ist der 23. Mai.
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Neuseeland verschweigt Tod eines extrem seltenen Delfins in Fischernetz
Maui-Lebensräume sofort umfassend schützen!

Eine Untersuchung der NABU International Naturschutzstiftung zeigt, dass neuseeländische Regierungsbeamte und Fischer den Tod eines extrem bedrohten Maui-Delfins in einem kommerziellen Fischernetz verschwiegen haben. Mit einer Populationsgröße von weniger als 50 Individuen steht die Tierart kurz vor dem Aussterben. „Angesichts der dramatischen Bestandssituation der Maui-Delfine und der besonderen Verantwortung, die Neuseeland für die endemische Tierart hat, sind wir zutiefst geschockt und enttäuscht über diesen Vorfall“, sagte Thomas Tennhardt, Vorsitzender der NABU International Naturschutzstiftung. NABU International rät dringend zu einer unabhängigen Untersuchung des Delfintodes und ruft abermals zum sofortigen und umfassenden Schutz der Maui-Lebensraumes auf.

Der Maui-Delfin sei außerhalb der ausgewiesenen Schutzzone in einem Kiemennetz umgekommen. Der Zwischenfall sei nicht in der offiziellen Beifang-Datenbank erwähnt und von Regierungsbeamten und Industrievertretern geleugnet worden.Trotz wiederholten Drängens sowohl nationaler als auch internationaler Organsationen, wie der IUCN und der Walfang-Kommission, ist die neuseeländische Regierung bislang nicht bereit, die Schutzgebiete für Maui-Delfine auszuweiten.

„Die neuseeländische Regierung möchte die Öffentlichkeit davon überzeugen, dass die Maui-Delfine gut geschützt sind und keine Tiere außerhalb der geschützten Zonen gesehen oder in Netzen gefangen werden“, erklärte Barbara Maas, Leiterin internationaler Artenschutz bei NABU International. „Die Nachricht vom Tod dieses Tieres hat die Glaubwürdigkeit der Regierung infrage gestellt und dringende Forderungen nach einer Ausweitung der Schutzgebiete für die Tiere ausgelöst – etwas, womit sich die neuseeländischen Politiker nicht befassen möchten. Als wir das neuseeländische Industrieministerium um eine Stellungnahme baten, wurde uns versichert, wir würden uns irren“, so Maas weiter.

Doch nicht nur in dem jüngsten Maui-Todesfall legt die neuseeländische Regierung Fakten vor, die nachweislich nicht stimmen. So deckte eine jüngst veröffentlichte Studie der Universität von Auckland und der British Columbia auf: Der Fischfang in Neuseeland ist etwa 2,7 Mal höher als der Wert, den das Land an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen weitergibt. „Somit fischt das Land wesentlich weniger nachhaltig, als es offiziell vorgibt. Neuseeland liegt also viel daran, den ‚grünen Schein‘ zu wahren, ohne sich dementsprechend zu verhalten“, so Maas.

Der Maui-Delfin ist der seltenste Meeresdelfin der Welt. Experten schätzen, dass der kleine Bestand nur alle 10-23 Jahre einen Todesfall durch menschliche Einflüsse verkraften kann. Derzeit sind weniger als 20 Prozent seines Lebensraumes vor Kiemennetz- und etwa fünf Prozent vor Schleppnetzfischerei geschützt. Allein die Beifänge der Fischerei-Industrie verursachen jedes Jahr 3-4 Tode von Maui-Delfinen – mehr als das 54fache des tragbaren Maximums.
 
 

 
NABU: Landkreise mauern gegen die Biotonne
Seit 500 Tagen wird gängiges Recht in vielen deutschen Kommunen nicht umgesetzt / Millionen Tonnen Bioabfälle landen weiter im Restmüll

Auch 500 Tage nach dem Startschuss für die flächendeckende getrennte Bioabfallsammlung in ganz Deutschland kommen zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte ihrer gesetzlichen Pflicht gar nicht oder nur unzureichend nach, wie eine aktuelle NABU-Recherche zeigt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt gesammelt werden.

„De facto ignorieren noch immer knapp zehn Prozent der insgesamt über 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte die Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz komplett, indem sie bislang keine Getrenntsammlung anbieten. Weitere zehn Prozent sammeln nicht flächendeckend oder mit verbraucherunfreundlichen Bringsystemen ohne Biotonne“, fasst NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Ergebnisse zusammen.

Auf Nachfrage des NABU bei den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten, warum keine Biotonne eingeführt wurde, verweisen viele darauf, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Sammlung der Bioabfälle nicht explizit die Biotonne vorschreibt. Studien belegen jedoch, dass der meiste Bioabfall dann erfasst wird, wenn Speise- und Küchenabfälle bequem in der Abhol-Biotonne entsorgt werden können.

„Wer Bürgerinnen und Bürgern gar kein Trennsystem anbietet oder von ihnen verlangt, Biomüll mit dem eigenen Pkw kilometerweit durch den Landkreis bis zum nächsten Wertstoffhof zu fahren, nimmt bewusst in Kauf, dass weiterhin jährlich mehrere Millionen Tonnen kostbarer Bioabfälle im Restmüll entsorgt werden, also sprichwörtlich in Rauch aufgehen. Eine effiziente Verwertung von Bioabfällen beginnt mit dem verbraucherfreundlichsten Erfassungssystem: der Biotonne“, so Miller.

Weiter rechtfertigten die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Untätigkeit auf Nachfrage des NABU mit finanziellen Argumenten. So sind viele Kommunen noch über Jahre vertraglich an Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen gebunden. „In Anbetracht der vertraglichen Verpflichtungen stellt die Einrichtung eines Bringsystems für Bioabfälle nicht mehr als ein Feigenblatt dar, mit dem sich die Verantwortlichen vor weiteren rechtlichen Konsequenzen schützen wollen. Auch das oft von den Kommunen vorgebrachte Argument, Bürgerinnen und Bürger nutzten den Bioabfall auf dem Komposthaufen im eigenen Garten hat erst dann Berechtigung, wenn sie richtig kompostieren und den Kompost anschließend tatsächlich im eigenen Garten verwerten“, so Miller. „Untersuchungen zeigen aber, dass der Organikanteil im Restmüll auch in Regionen mit vielen Eigenkompostierern teilweise mehr als die Hälfte ausmacht, weil viele Speisereste nicht auf den Komposthaufen dürfen.“

Der NABU hat auch die zuständigen Mittelbehörden in den Bundesländern befragt. Oftmals ist bekannt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte geltendes Recht ignorieren oder lediglich Alibi-Lösungen anbieten. Der NABU fordert, dass bestehendes Recht endlich konsequent durchgesetzt und in letzter Konsequenz auch mit einer so genannten Ersatzvornahme verwirklicht wird. Hierbei würde durch eine übergeordnete Stelle eine entsprechende Abfallsatzung mit Getrenntsammlung von Biomüll auf Kosten der Kommune erlassen werden.

„Speise- und Küchenabfälle sind viel zu schade für die Müllverbrennung. Die organischen Abfälle können im Rahmen einer Kaskadennutzung zunächst in Biogasanlagen vergärt und energetisch genutzt und anschließend aus den festen und flüssigen Gärresten Kompost gewonnen werden. Vor dem Hintergrund, dass eine hochwertige Bioabfallverwertung Mensch, Umwelt und Klima schützt und unseren hoch beanspruchten Böden gut tut, ist der Dornröschenschlaf der Kommunen und in manchen Fällen der aufsichtsberechtigten Behörden noch unverständlicher“, so NABU-Abfallexperte Sascha Roth.
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NABU: Den Wecker nach den Piepmätzen stellen
und morgens ein Konzert erleben

Welcher Vogel singt wann? NABU-Vogeluhr gibt einen Überblick über die zeitliche Abfolge von Vogelstimmen / Countdown zur "Stunde der Gartenvögel" läuft

Der Gartenrotschwanz ist der Frühaufsteher unter den Singvögeln. 80 Minuten vor Sonnenaufgang eröffnet der kleine, schlanke rot-schwarze Sänger das Morgenkonzert mit seiner wehmütigen kurzen Strophe. Zehn Minuten später meldet sich sein naher Verwandter, der Hausrotschwanz, mit seinem heiser klingenden Reviergesang. Der Stieglitz, NABU-Vogel des Jahres 2016, ruft seinen Namen „stiglit“ 20 Minuten bevor die Sonne aufgeht. Der Buchfink ist für Vogelverhältnisse spät dran: erst zehn Minuten vor Sonnenaufgang, beteiligt er sich am Morgenkonzert seiner Artgenossen. Jede Vogelart hat einen anderen Zeitpunkt für den Gesangbeginn, der durch die zunehmende Tageshelligkeit vorgegeben wird. Jeden Morgen setzen die einzelnen Arten daher in der gleichen Reihenfolge in das Vogelkonzert ein.

Welcher Vogel singt wann und wie? Einen guten und originellen Überblick über die zeitliche Abfolge des Vogelgesangs gibt die NABU-Vogeluhr. Sie zeigt 18 klassische und häufigere Vögel und ihr charakteristisches Gezwitscher und ist ab sofort zu finden unter www.nabu.de/vogeluhr. An der Vogeluhr sind die Minuten angegeben, wann die Vögel vor Sonnenaufgang mit ihrem Konzert beginnen.

„Im Mai sind die meisten Vögel zu hören, denn dann sind auch die vielen Zugvögel wieder zurück. Nur erwachsene Vogelmännchen singen. Sie locken damit Weibchen an und stecken ihr Revier ab“, erläutert NABU-Vogelexperte Lars Lachmann. Es hänge von der Vogelart ab, wie viele verschiedene Lieder ein Tier singen könne. Manche Vögel können nach unseren Maßstäben überhaupt nicht richtig singen, wie zum Beispiel der Kernbeißer.

Besonders schön und melodisch singt die Amsel, die in Deutschland fast überall häufig zu hören ist. Als fleißige Sängerin beginnt sie etwa 45 Minuten vor Sonnenaufgang, oft von einem Dachfirst aus. Nicht so häufig in Städten zu hören, wie die Amsel, aber auch für Vogelstimmen-Anfänger gut zu erkennen, ist die Goldammer. Vor allem in ländlichen Gebieten begrüßt sie den Tag 45 Minuten vor Sonnenaufgang mit einem hohen und lauten „zizizizizizi-düüüh“, oder auch gut zu merken mit „Wie, wie, wie hab ich dich lieb“. „Die Meistersängerin unter den Vögeln ist die Nachtigall. Sie singt jedoch nicht nur morgens, sondern auch in tiefster Nacht. Daher ist die Nachtigall nicht in einer Vogeluhr darstellbar“, so Lachmann.

Die Beschäftigung mit der NABU-Vogeluhr ist ein guter Start ins große Vogelzählwochenende. An Pfingsten laden NABU, NAJU und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) zur „Stunde der Gartenvögel“ ein. Vom 13. bis 15. Mai sind Naturfreunde in ganz Deutschland aufgerufen, eine Stunde lang die Vögel in ihrem Garten, vom Balkon aus oder im Park zu beobachten, zu zählen und für eine gemeinsame Auswertung zu melden.

Und so wird es gemacht: Von einem ruhigen Plätzchen aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde entdeckt werden kann. Die Beobachtungen können per Post, Telefon – kostenlose Rufnummer am 14. und 15. Mai, jeweils von 10 bis 18 Uhr: 0800-1157115 – oder einfach im Internet unter www.stunde-der-gartenvoegel.de gemeldet werden. Meldeschluss ist der 23. Mai.
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Halbzeit beim stadtweiten Projekt "Zuhause A+++"
295 Freiburger Haushalte haben bereits die kostenlose Energiesparberatung in Anspruch genommen

Seit November 2015 bietet die Stadt Freiburg ein Jahr lang in
Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
allen Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose
Energiesparberatung bei sich zu Hause an.

Jetzt ist Halbzeit und 295 Haushalte in ganz Freiburg haben
bereits das kostenlose Angebot in Anspruch genommen. Als
Geschenk bekommen alle teilnehmenden Haushalte ein LEDLeuchtmittel.
Zudem können sie auch ein Strommessgerät
ausleihen und ihre Stromfresser in ihrem Haushalt finden. Die
Energiesparberatungen zu Hause werden von der
„Projektgruppe Energie“ des Agenda 21-Büros Freiburg
organisiert.

Private Haushalte in Deutschland verbrauchen fast 30
Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs.
Demensprechend gibt es in den Haushalten besonders hohe
Einsparmöglichkeiten. Und ein hoher Anteil an effizienten
Haushalten in Freiburg trägt wesentlich dazu bei, das
ambitionierte Ziel der Stadt Freiburg, eine klimaneutrale
Kommune bis 2050 zu werden, zu erreichen zu können.

Weitere Energiebotschafter in St. Georgen gesucht

Kleine Läden und Betriebe in St. Georgen können sich noch
bis Ende Mai als Energiebotschafter anmelden. Sie
bekommen ebenfalls eine kostenlose Energieberatung in
ihren Räumlichkeiten und erfahren, wie viel und wo genau sie
sparen können und wie schnell sich selbst kleine Investitionen
refinanzieren. Im Gegenzug werben sie bei ihrer Kundschaft
für das städtische Projekt.

Zudem sind drei Infostände geplant, an denen sich
Interessierte über das stadtweite Projekt informieren und
anmelden können.

- Am Samstag, 4. Juni, von 10 bis 13 Uhr auf dem
Wochenmarkt im Rieselfeld
- Am Sonntag, 19. Juni, beim Poetry-Slam während des
Musikfestivals „Freiburg stimmt ein“ im Stadtgarten
- Am Sonntag, 10. Juli, von 12 bis 15 Uhr beim
Stubenwiesenfest in St Georgen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch
Geschäftsinhaber oder kleinere Unternehmen haben zudem
die Möglichkeit sich auch online unter
www.freiburg.de/zuhause-a-plus anzumelden.
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Karlsruhe: Nancy und Karlsruhe im Klimaschutz-Dialog
Arbeitstreffen in Fächerstadt zu Öffentlichkeitsarbeit und Schulprojekten

Zu einem Arbeitstreffen im Rahmen des TANDEM-Projekts „Deutsch-französische Klimaschutzpartnerschaften für die lokale Energiewende“ konnte Bürgermeister Klaus Stapf am vergangenen Dienstag (10. Mai) eine vierköpfige Delegation aus Nancy begrüßen. Themenschwerpunkte bei diesem erstmaligen Erfahrungsaustausch bildeten klimaschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Projektarbeit mit Schulen.

Karlsruhe stellte dabei seine Kampagne „Ich mach Klima“ näher vor. Nancy berichtete im Gegenzug über die dortigen Anstrengungen, Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz im Alltag zu begeistern. Passend dazu stand eine Besichtigung der Stadtwerke-Kundenberatung in der Kaiserstraße und der dazugehörigen Energiespar-Ausstellung auf dem Programm. Ort des Geschehens am Nachmittag war die Oberwaldschule in Durlach-Aue. Hier gaben Walter Deichmann und Schülerinnen und Schüler des Energieteams einen Einblick in die umfangreichen Energiesparaktivitäten der Schule, die von „Energiegirls und -boys“ in allen Klassen bis zu einer großen Photovoltaikanlage samt Kleinwindrad auf dem Dach des Hauptgebäudes reichen. Zur Sprache kamen auch übergreifende Ergebnisse aus dem Karlsruher EinSparProjekt und konkrete Praxiserfahrungen mit Schulen in Nancy. Höhepunkt bildete die Pflanzung einer Winterlinde auf dem Schulgelände als gemeinsamer Beitrag zur Kinder- und Jugendinitiative „Plant-for-the-Planet“.

"Bei Klimaschutz über Tellerrand schauen"

Bürgermeister Stapf hob die Bedeutung der über 60-jährigen Partnerschaft mit Nancy hervor, die durch den Erfahrungsaustausch eine neue Facette erhalte. „Gerade beim Klimaschutz ist es besonders wichtig, über den eigenen Tellerrand zu schauen, weil die Strategien und Lösungsansätze in den Kommunen sehr vielschichtig sind. Mit dem DACH-Projekt mit Salzburg und Winterthur praktizieren wir diesen Ansatz bereits erfolgreich über unsere Landesgrenzen hinaus. Umso mehr freue ich mich, dass wir gemeinsam mit Nancy nun ebenfalls in einen intensiveren Klimaschutz-Dialog einsteigen.“

Auch Aline-Sophie Maire, Stadträtin aus Nancy und zuständig für die Bereiche nachhaltige Entwicklung und Stadtökologie, zeigte sich begeistert von der TANDEM-Initiative: „Der Erfahrungsaustausch und die bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen in den unterschiedlichsten Gebieten stellen eine große Bereicherung dar. Dem Themenbereich Kommunikation und Sensibilisierung, der bei diesem ersten Treffen im Fokus steht, sehen wir mit Spannung entgegen, sowohl im Hinblick auf die Umsetzung als auch auf die zu erwartenden Ergebnisse. Die Mobilisierung aller Bürgerinnen und Bürger, aus denen im alltäglichen Leben ,Klima-Akteure‘ werden sollen, ist eine der größten Herausforderungen überhaupt, denn ,in Sachen Klimawandel muss jeder von uns etwas tun‘. Die Stadt Nancy freut sich darüber, im sogenannten ,Jahr der Bürgerschaft‘ 2016 von den Erfahrungen Karlsruhes in diesem Bereich profitieren zu können.“

Engere Klimakooperation fördern

Das von den beiden Städtenetzwerken Klimabündnis und „Energy Cities“ durchgeführte TANDEM-Projekt bietet Kommunen aus Deutschland und Frankreich eine Plattform zur Bildung von Klimaschutzpartnerschaften. Ziel ist es, den Informationsaustausch über Hindernisse und Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten und damit den wechselseitigen Knowhow-Transfer zu fördern. Dadurch soll eine engere Zusammenarbeit beider Länder auf der kommunalen Ebene unterstützt werden. Kooperationspartner ist die in Karlsruhe ansässige Klimaschutz und Energieagentur des Landes Baden-Württemberg (KEA). Karlsruhe und Nancy hatten sich im letzten Jahr zu einer intensiveren Vernetzung entschlossen. Weitere aktive „Tandems“ bestehen unter anderem mit Ettlingen und Epernay oder Freiburg und Besançon.

Ein Folgetreffen zwischen Nancy und Karlsruhe ist bereits vereinbart und wird Ende Juni in der französischen Partnerstadt stattfinden. Im Mittelpunkt stehen dann die Themen Gebäudesanierung/Quartierskonzepte sowie Strategien zum Einbezug von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

zum Bild oben:
Besichtigung der Stadtwerke-Kundenberatung mit Bürgermeister Klaus Stapf (2.v.r.) und Aline-Sophie Maire, Stadträtin aus Nancy (2.v.l.) / Foto: Stadt Karlsruhe
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