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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
NABU: Etappensieg im Kampf gegen Windpark im Schreiadlergebiet
Verwaltungsgericht Schwerin gibt Antrag des NABU statt / Vorerst kein Baubeginn

Der NABU hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windkraftanlagen bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2015 dem Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2015 stattgegeben und damit den Baubeginn der Anlagen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt.

Der NABU klagt gegen die bereits erteilte Genehmigung, da im Genehmigungsverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf benachbarte europäische Naturschutzgebiete durchgeführt wurde, obwohl der Windpark mitten in einem der letzten verbliebenen Vorkommensschwerpunkte des seltenen Schreiadlers in Deutschland gebaut werden soll.

Nach Ansicht des Gerichts hat die zuständige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, wie vom NABU aufgezeigt, nur unzureichend geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Das Gericht sieht die entsprechende UVP-Vorprüfung als mangelhaft an. Insbesondere seien die Erfordernisse des Fledermausschutzes nicht hinreichend geprüft worden.

Der NABU begrüßt diese Entscheidung. „Die UVP-Vorprüfung darf nicht dazu dienen, die Umweltverträglichkeitsprüfung durch ein kurzes informelles Verfahren hinter verschlossenen Türen zu ersetzen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. In der Vorprüfung ist lediglich zu klären, ob negative Umweltauswirkungen offensichtlich ausgeschlossen werden können. Kann dies in der Vorprüfung – wie hier – nicht festgestellt werden, ist eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

„Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts als Signal verstehen, ihre Genehmigungspraxis zu verändern“, so NABU-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern Stefan Schwill. „Die Aushöhlung der gesetzlichen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und der Verbändebeteiligung durch vorschnelle und unrichtige Entscheidungen in der Vorprüfung muss endlich beendet werden.“ Diese Art des Vorgehens verschleiert Rechtsverstöße und verhindert die rechtliche Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.

Hauptgrund für die Klage des NABU ist das Vorkommen von in Deutschland sehr seltenen und stark bedrohten Schreiadlern in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. „15 der insgesamt nur etwa 100 Brutpaare in Deutschland brüten in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der Länder, dem sogenannten ‚Helgoländer Papier‘, sind aber regelmäßig mindestens sechs Kilometer Abstand zu Schreiadler-Vorkommen zu halten“, so Schwill weiter. Mögliche durch das benachbarte EU-Vogelschutzgebiet geschützte Brutplätze des Schreiadlers sind sogar nur wenig mehr als zwei Kilometer entfernt.

„Der Fall Jördenstorf steht exemplarisch für eine schlechte Standortplanung und ein mit großen fachlichen und rechtlichen Mängeln durchgeführtes Genehmigungsverfahren. Diese Genehmigung hätte aus naturschutzrechtlichen Gründen niemals erteilt werden dürfen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Eine abschließende Klärung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers über den vom Gericht verhängten einstweiligen Baustopp, geht aber zunächst das Eilverfahren an die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Greifswald.
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ÖKO-TEST-Magazin Januar 2016
Aus dem Inhalt

Test: Dr.-Oetker-Produkte
ÖKO-TEST hat verschiedene Dr.-Oetker-Produkte, darunter Pudding, Müsli, Pizza, Milchreis und Kakaopulver, ins Labor geschickt. Das Testergebnis ist durchmischt: Neben „sehr guten“ und „guten“ Produkten sind ebenso „befriedigende“, „mangelhafte“ und „ungenügende“ im Dr.-Oetker-Portfolio. ÖKO-TEST kritisiert, dass in jedem zweiten Produkt Mineralöl steckt. Auch industriell hergestellte Aromen und zu viel Zucker sind ein Thema.

Test: Badefarben und Malseifen
Mit Badefarben und Malseifen, die das Badewasser bunt einfärben, macht vielen Kindern das Plantschen mehr Spaß. Im Test zeigte sich jedoch, dass die Produkte teilweise Schadstoffe enthalten: In zwei stecken etwa krebsverdächtige Formaldehyd/-abspalter. Auch lassen sich die Farben zwar vom Körper und den Fliesen gut abwaschen, manchmal verfärben sie aber die Fugen.

Test: Schwarze Kosmetik
Schwarz ist der neue Trend in der Kosmetikbranche. Kohle oder Vulkanstein in Zahncremes, Peelings, Masken und Reinigern sollen wahre Wunder vollbringen. Beweisen mithilfe einer Wirksamkeitsstudie kann das allerdings kein Hersteller. ÖKO-TEST kritisiert zudem, dass oft einige problematische Zutaten in der Kosmetika stecken. In mehr als der Hälfte hat das Labor etwa PAK nachgewiesen.

Test: Coffee-to-go-Becher
Der Praxistest zeigte, dass zehn Becher dicht bleiben, auch wenn man sie über Kopf dreht. Die meisten Produkte halten den Kaffee zudem deutlich länger warm als ein Pappbecher. Allerdings fiel eine Marke beim Sensoriktest auf: Die Laborexperten attestierten dem Becher einen deutlichen Geruch und auch das Wasser, das 24 Stunden im Becher stand, nahm den Geschmack an.

Test: Fieberthermometer
Zwölf Thermometer schneiden mit „sehr gut“ oder „gut“ ab. Sie lieferten im Labor exakte Messergebnisse und haben kein größeres Problem mit Schadstoffen. Allerdings unterscheiden sich die Produkte erheblich sowohl beim Preis als auch beim Komfort in der Anwendung. Zwei Ausreißer fallen durch: Einem Thermometer gelang es nicht, unter Praxisbedingungen wiederholbare Ergebnisse zu erzielen. Das andere stank und schmeckte auffallend streng, so dass man es seinem Kind nicht in den Mund stecken möchte.

Test: Faszienrollen
Verspannungen lösen, Schmerzen lindern, die Leistung der Muskeln erhöhen: Die Hersteller von Faszienrollen versprechen viel. Doch den Nutzen der Schaumstoffwalzen belegen allenfalls gute Erfahrungen. Halbwegs aussagekräftige Studien lassen sich an den Fingern abzählen. Was das Massieren mit Schaumstoffrollen aber genau im Körper macht und ob es das Bindegewebe tatsächlich verändert, weiß man zudem bis heute nur ansatzweise. Denn das Gros der erfahrungsbasierten Studien untersucht nur Trainingseffekte und nicht die Faszien selbst. Dazu kommt noch, dass in den Rollen eine Vielzahl von Schadstoffen stecken.

Test: Holzpellets
Die meisten Produkte schneiden mit „sehr gut“ und „gut“ ab. Nur zwei Hersteller sind anscheinend nicht in der Lage, eine durchgängige Qualität anzubieten. Bei drei Marken zeigte sich ein schlechtes Ascheschmelzverhalten, sprich die Asche wurde deutlich früher weich als bei den anderen Produkten. Dazu haben die Pellets eines Anbieters mehr Stickstoff enthalten als die Gütesiegel zulassen, obwohl sie zertifiziert waren. Ein weiterer Kritikpunkt: Sechs Hersteller mogeln bei der Angabe des Heizwertes.

Test: Haus- und Wohnungsschutzbriefe
Mit Schutz vor Pech und Pannen rund um Haus ködern immer mehr Assekuranzen ihre Kunden. Die spöttisch „Ungeziefer-Schutzbrief“ genannte Versicherung ist zwar nicht teuer, hat aber Haken und Ösen. So deckeln die meisten Tarife die Erstattung auf 1.500 Euro pro Jahr. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich, denn die Leistungsbereiche der Anbieter unterscheiden sich teilweise extrem. Nur wenige Kernleistungen sind bei allen Haus- und Wohnungsschutzbriefen identisch.

Test: Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr klingt nach Sicherheit zum Nulltarif. Doch die Versicherungen verschenken nichts, sondern nehmen viel. ÖKO-TEST wollte wissen, mit welcher Verzinsung Kunden für ihr Sparkapital rechnen können. Es zeigte sich, dass es so gut wie keine Rendite gibt: Mit teurem Unfallschutz und monatlicher Zahlung beispielsweise beträgt die höchste garantierte Rendite 0,76 Prozent pro Jahr, die niedrigste Rendite minus 1,32 Prozent. Auch mit Überschüssen ist kaum zu rechnen.


Und außerdem:

Das ändert sich 2016
Mehr Kindergeld, höhere Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte, mehr Wohngeld, höherer Grundfreibetrag, Girokonto für jedermann: ÖKO-TEST hat zusammengetragen, was sich für Verbraucher ab dem 1. Januar 2016 alles ändert.
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NABU braucht fleißige Vogelzähler
Bundesweite Mitmachaktion „Stunde der Wintervögel“ vom 8. bis 10. Januar 2016

Vom 8. bis 10. Januar 2016 findet zum sechsten Mal die bundesweite „Stunde der Wintervögel“ statt: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner Landesbund für Vogelschutz (LBV) rufen Naturfreunde auf, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Um im Vergleich mit anderen Jahren Bestandszu- oder -abnahmen feststellen zu können, hofft der NABU auch in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung bei Deutschlands größter wissenschaftlicher Mitmachaktion.

Spannend erwartet wird, ob das bisher extrem milde Winterwetter vermehrt Zugvögel wie Zilpzalp oder Hausrotschwanz zur Überwinterung in Deutschland verleitet hat. „Andererseits kann der jüngste Kaltlufteinbruch im Osten Deutschlands oder intensives Silvesterfeuerwerk viele Vögel noch einmal zum Ortswechsel gezwungen haben, so dass manche Vogelfreunde nun vielleicht andere Vögel als noch im alten Jahr in ihren Gärten antreffen werden“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.

Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Jahr der Stieglitz, Vogel des Jahres 2016. Sein Bestand nimmt deutschlandweit stark ab, der Finkenvogel liebt aber winterliche Futterstellen. „Bisher liegt die Art mit durchschnittlich 0,35 gezählten Vögeln pro Garten auf Rang 22 der häufigsten Wintervögel“, so Lachmann. „Im Jahr des Stieglitz fordern NABU und LBV alle Bürger auf, viele ‚bunte Meter‘ aus samenreichen Wildblumen anzulegen oder zu erhalten. Die ‚Stunde der Wintervögel‘ wird darüber Aufschluss geben, ob die Aktion im Anschluss zu höheren Stieglitzbeständen führen wird.“

Die Wintervogelzählung funktioniert ganz einfach: Von einem ruhigen Beobachtungsplätzchen aus wird von jeder Art die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig zu beobachten ist. Die Beobachtungen können dann im Internet unter www.stundederwintervoegel.de bis zum 18. Januar gemeldet werden, die Ergebnisse werden dort ausgewertet. Zudem ist am 9. und 10. Januar jeweils von 10 bis 18 Uhr die kostenlose Rufnummer 0800-1157-115 geschaltet.

Das pure Interesse und die Freude an der Vogelwelt reichen zur Teilnahme aus, eine besondere Qualifikation ist für die Wintervogelzählung nicht nötig. Bei der letzten großen Vogelzählung im Januar 2015 beteiligten sich über 77.000 Menschen. Mehr als 2 Millionen Vögel aus über 53.000 Gärten wurden gemeldet. Der Haussperling ergatterte damals den Spitzenplatz als häufigster Wintervogel in Deutschlands Gärten, die Kohlmeise Platz zwei. Auf den Plätzen drei bis fünf folgten Feldsperling, Blaumeise und Amsel. Nun erhoffen sich der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), auch 2016 wieder eine rege Beteiligung. Denn je größer die Teilnehmerzahl ist, desto wertvoller werden die Ergebnisse.

Neben der wissenschaftlichen Datenerhebung ist es für den NABU und den LBV bei dieser Aktion ebenso wichtig, die engagierten Zähler auf die Natur vor der Haustür aufmerksam zu machen und zur naturnahen Gestaltung von Gärten als Lebensraum für Vögel zu motivieren.

Im Rahmen der „Schulstunde der Wintervögel“ vom 11. bis 15. Januar wird zudem die NAJU auf www.NAJU.de/SdW für jeden Tag eine Aktionsidee für Kindergruppen und Schulklassen anbieten. Die dort gesammelten Daten werden ebenfalls in die Auswertung einfließen.
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NABU-Zahl des Monats
17 Tonnen Müll aus Nord- und Ostsee geborgen

Erfolgreiche Fishing for Litter-Bilanz

17 Tonnen Müll haben deutsche Fischer bis Ende 2015 aus Nord- und Ostsee gezogen. Über 75 Prozent der gefischten Abfälle bestehen dabei aus Kunststoff. Folien, Verpackungen, Kanister, altes Tauwerk und Reste von Fischernetzen gehören zu den häufigsten Fundstücken.

Im Jahr 2011 gab der NABU gemeinsam mit regionalen Partnern den Startschuss der in Deutschland einmaligen Initiative Fishing for Litter. Seitdem wächst die Zahl beteiligter Häfen und Fischer, die Müll aus dem Meer sammeln und entsorgen, stetig an. Heute unterstützen auch die Küstenländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein den weiteren Ausbau.

Die Fischer erhalten kostenlose Sammelsäcke und in den Häfen stehen große Container zur Müllentsorgung bereit. Die gefischten Abfälle werden aufwendig sortiert und auf ihre Zusammensetzung und Herkunft untersucht. Fishing for Litter ist eine zentrale Maßnahme gegen die Vermüllung der Meere und zeigt wie sich Fischerei und Naturschutz gemeinsam für eine saubere Meeresumwelt einsetzen können.
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Alter fränkischer Satz als 56. Slow-Food-Arche-Passagier aufgenommen
Der Alte fränkische Satz wurde als 56. Passagier in die Slow Food Arche des Geschmacks aufgenommen. Die Arche des Geschmacks ist ein internationales Projekt der Slow Food Stiftung für Biodiversität. Es schützt und fördert traditionelle Nutztierrassen, Kulturpflanzen und Lebensmittel, die vom Verschwinden bedroht sind und trägt so zur Rettung unseres kulinarisch-kulturellen Erbes bei. Der Alte fränkische Satz wird vom Slow Food Convivium Mainfranken-Hohenlohe unterstützt.

Der "Alte fränkische Satz" entspricht einer über lange Zeiträume hinweg praktizierten Anbaumethode für Weinberge. Noch bis Ende des 19. Jahrhunderts war diese Anbaumethode nicht nur in Franken, sondern in allen deutschen Weinbaugebieten verbreitet, da sie geeignet war, auch in ungünstigen Jahren einigermaßen gesichert Weine zu erzeugen. Das Prinzip war, durch Anpflanzung von unterschiedlichen Weinsorten in einem Weinberg das Risiko des Totalausfalls der Weinernte zu minimieren. So war gewährleistet, dass, auch wenn durch Spätfröste einige Weinsorten erfroren, andere dies überstanden und so noch eine Traubenernte durchgeführt werden konnte.

Eine andere Besonderheit dieser Anbaumethode ist es, die Trauben aller Weinsorten zum gleichen Zeitpunkt zu ernten und gemeinsam zu vinifizieren. Dies führt im Gegensatz zu Weincuvées, bei denen die unterschiedlichen Weinsorten getrennt gelesen, vinifiziert und erst am Ende verschnitten werden, zu einer großen geschmacklichen Vielfalt, die von Weinberg zu Weinberg und von Jahr zu Jahr die unterschiedlichsten Weine hervorbringt. In Franken gibt es aktuell noch siebeneinhalb Hektar dieses "Alten fränkischen Satzes", wobei einzelne Weinberge ein Alter von über 50 Jahren aufweisen, aus wurzelechten Sorten bestehen und in alter fränkischer Kopferziehung als Pfahlweinberg in mühevoller Handarbeit gepflegt werden.

Der Alte fränkische Satz umfasst nur noch eine Rebfläche von 7,5 Hektar, was einem Anteil von 0,12 Prozent der gesamten fränkischen Rebfläche entspricht. Der Rückgang ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Lagen sehr aufwändig zu bearbeiten sind und nur einen geringen Ertrag bringen.
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Erschreckend hoher Wohnungsleerstand von 4,1% in Baden-Württemberg
fast 200.000 leere meist 80 bis 100 qm große Wohnungen

Deutliche Kritik an Bau-, Leerstands-, Flächenschutzpolitik
in Baden-Württemberg anl. UN-Jahr des Bodens

ECOtrinova e.V. wendet sich gegen jüngste Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann, Minister Winfried Hermann und SPD-Fraktionschef Schmiedel

Mit einem offenen Brief wandte sich der Umweltschutzverein ECOtrinova e.V. gegen jüngste Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann, Minister Hermann und SPD-Fraktionschef Schmiedel zur Flächenschutz- und Wohnungspolitik. Vereinsvorsitzender Dr. Georg Löser mahnte weiterhin konsequenten Flächen- und Bodenschutz an. Denn der Wohnungsleerstand in Baden-Württemberg sei erschreckend groß und lag 2011 mit 4,1 Prozent fast im Bundesdurchschnitt von 4,4 Prozent, in Stuttgart lag er bei 3,7 %.(1) Bei in 2011 rund 195.000 leeren Wohnungen mit typisch je 80 bis 100 qm Fläche bestehe kein Anlaß, dass beim Wohnungsbau wie der Ministerpräsident äußerte, "der Kampf gegen den Flächenfraß ein Stück weit zurückstehen" müsse. Das letztere wäre ein sehr schlechtes Schlusswort für das Land zum UN-Jahr des Bodens 2015. Vielmehr sei seine Pflicht nach Art 20a des Grundgesetzes, die natürlichen Lebens­grundlagen auch für künftige Generationen zu schützen.(2) Dazu gehören die Natur und der landwirt­schaftliche Boden. Vorbilder hätten erwiesen, dass sich mit Umbau, Anbau, Aufstocken, Zusammenziehen und anderen Instrumenten mehr Wohnraum schaffen lässt und teurer Neubau meist vermeidbar werde. In Stuttgart und Freiburg wurden dazu kürzlich an die 50 Instrumente öffentlich vorgestellt.

Sollte der Leerstand künftig für mehr Einwohner nicht mehr ausreichen, gebe es genügend verschwendete Flächen. In Freiburg habe ECOtrinova eines von mehreren großen Behör­den-Geländen mit über 500 Parkplätzen für Wohnbauung und Umbau vorgeschlagen, das intern seit über 10 Jahren für Wohnen angedacht sei, aber von Behörden blockiert werde.

ECOtrinova begrüßte, dass Minister Hermann Standards beim Klima- und Naturschutz nicht aufgeben wolle. Dazu gehöre der Flächenschutz. Aber seiner Auffassung, 50.000 Neubau-Wohnungen seien in den nächsten Jahren zusätzlich nötig, stehe der mehrfach größere Leerstand gegenüber. Anstelle der von SPD-Fraktionschef Schmiedel geforderten offensiven Baulandpolitik würden mit vielen Instrumenten, die Neubau auf neuem Bauland vermeiden, die Kosten für neue Wohnungen relativ klein gehalten. Die Gründe seien wegfallende oder minimierte Boden- sowie Erschließungskosten für Verkehrwege und Versorgung und die bei Umbau usw. geringeren Baukosten. Der sonst meist teurere Neubau erhöhe die Durchschnittsmieten und damit künftige Mietspiegel.
 
 

 
Freiburg: Stadt - und Falkensteigtunnel als "vordringlicher Bedarf" !
Stadt, Landkreis, Regionalverband und Wirtschaftsverbände appellieren zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans an Verkehrsminister Dobrindt:

Nur der Stadttunnel und der Falkensteigtunnel schaffen eine nachhaltige Verbesserung mit höherer Leistungsfähigkeit und Sicherheit sowie eine wirksame Entlastung der Anlieger an der B 31

Regionales Bündnis aus Politik und Wirtschaft bittet um Unterstützung bei der Einstufung in höchster Priorität: „Stadt und Landkreis sind in Vorleistung für die Entwurfsplanung beider Projekte gegangen!“

„Eine nachhaltige Verbesserung mit Reduzierung der Emissionen und einer deutlichen Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit der B 31 ist nur durch eine Tunnellösung zu erreichen!“ – mit diesem Appell wenden sich die politischen Entscheidungsträger aus Stadt und Region gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden an Bundesverkehrsminister Dobrindt. Anlass zu dem Schreiben der Stadt Freiburg, des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, des Regionalverbands Südlicher Oberrhein sowie der IHK, der Handwerkskammer und des Wirtschaftsverbands Industrieller Unternehmen Baden (WVIB) gibt die im nächsten Jahr erwartete Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans mit der beantragten Einstufung des Stadttunnels sowie des Falkensteigtunnels als „vordringlicher Bedarf“.

In dem von OB Dieter Salomon, Landrätin Dorothee Störr-Ritter, dem Vorsitzenden des Regionalverbands, Otto Neideck, und den Präsidenten Steffen Auer (IHK), Johannes Ullrich (Handwerkskammer) und Klaus Endress (WVIB) unterzeichneten Schreiben weist das regionale Bündnis auf die herausragende Bedeutung des Stadttunnels zwischen Brauerei Ganter und Zubringer Mitte sowie des Falkensteigtunnels bei Buchenbach hin: Nur als Tunnellösung seien Sicherheit und Leistungsfähigkeit dieser wichtigen West-Ost-Verbindung im Freiburger Stadtgebiet zu erreichen. Die heutige Straßenführung mit zahlreichen Ampelkreuzungen in unmittelbarer Nähe zu dicht besiedelten Wohngebieten sowie hohen Lärm- und Abgasbelastungen und erschütterungen durch Schwerlastverkehr widerspreche allen einschlägigen Standards und stehe im Widerspruch zu den Richtlinien, nach denen Verkehrsachsen mit überregionaler und großräumiger Verkehrsfunktion anbaufrei zu planen und zu betreiben sind.

Ausdrücklich verweist das Schreiben auf den Zusammenhang zum Falkensteigtunnel. Der Engpass der Ortsdurchfahrt Falkensteig sei bereits heute ein Hindernis mit hohen Belastungen der Anlieger; bei zunehmendem Verkehr drohe die enge Durchfahrt zu einem Nadelöhr zu werden. Deshalb verstehen Stadt, Region und Wirtschaft den Stadttunnel und den Falkensteigtunnel als gemeinsames Anliegen für eine leistungsstarke West-Ost-Verbindung.

In ihrem Schreiben an Minister Dobrindt machen die Initiatoren darauf aufmerksam, dass durch erhebliche Vorleistungen der Stadt und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald rechtzeitig die planerischen Voraussetzungen für eine Einstufung als „vordringlicher Bedarf“ getroffen worden sind. So haben sich Stadt und Landkreis gegenüber dem Land 2009 vertraglich verpflichtet, die vom Land zu erstellende Vorplanung beider Projekte bis zum sogenannten RE-Entwurf vorzufinanzieren, womit die Planung schneller abgeschlossen werden konnte als zunächst zu befürchten. „Somit liegen eine konkrete und ausgereifte Planung als formale Voraussetzung sowie alle fachlichen Untersuchungen und Bewertungen für die Einstufung als ‚vordringlicher Bedarf‘ im Bundesverkehrswegeplan vor“ heißt es in dem Schreiben. In einer eigenen Priorisierung der badenwürttembergischen Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan hat das Landesverkehrsministerium 2013 den Stadttunnel in die höchste Priorität gesetzt und damit die besondere Bedeutung des Vorhabens unterstrichen.

Ausdrücklich laden Stadt, Landkreis und Regionalverband sowie die Wirtschaftsverbände den Bundesverkehrsminister zu einem Besuch in die Region ein, um sich selbst vor Ort von der Notwendigkeit einer schnellen Realisierung zu überzeugen.

Mit der letzten Fortschreibung des Bundesverkehrsplans 2003 ist das Projekt des Stadttunnels mit zunächst einer Röhre und zwei Fahrspuren als 1. Bauabschnitt in der höchsten Priorität beschlossen worden; die zweite Röhre ist ebenso wie der sogenannte Hirschsprungtunnel (Falkensteig) in der Kategorie „weiterer Bedarf als Planungsrecht“ eingeordnet. Der auch von allen Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Region unterstützte Antrag zielt nun darauf ab, dass im neuen Bundesverkehrswegeplan der Stadttunnel in Gänze mit beiden Röhren (d.h. zwei Fahrspuren in jede Richtung) und der Falkensteigtunnel als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft werden. Damit würden beide Vorhaben in der Priorität der Straßenbauprojekte in der Regie des Bundes nach oben klettern.

Die ursprünglich für 2015 geplante Fortschreibung des Bundesverkehrsplans ist auf das Jahr 2016 verschoben; der Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums soll im Frühjahr ins Kabinett eingebracht werden und wird schließlich vom Bundestag entschieden. Der neue Bundesverkehrsplan, der nicht nur Bundesstraßen und Autobahnen, sondern auch Bahnlinien und Wasserstraßen umfasst, soll dann bis etwa 2030 gültig sein.
 
 

 
Philipp zu Guttenberg erhält "Dinosaurier des Jahres 2015"
Negativ-Preis geht an Chef-Lobbyisten der Waldeigentümer für Widerstand gegen natürliche Waldentwicklung und EU-Naturschutzvorgaben

Der NABU hat Philipp Freiherr zu Guttenberg mit dem „Dinosaurier des Jahres 2015“ ausgezeichnet. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) erhält den Negativpreis für seinen erbitterten Widerstand gegen eine natürliche Waldentwicklung und die Lobbyarbeit gegen das EU-Naturschutzrecht. Philipp zu Guttenberg vertritt und verbreitet eine anachronistische Sicht des Waldes, die sich alleine auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Holzressourcen beschränkt. Der NABU kritisiert zudem, dass der Chef der Waldeigentümer immer noch die Ziele der bereits 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt angreift.

„Bis heute hat es Herr zu Guttenberg nicht akzeptiert, dass bis 2020 fünf Prozent der deutschen Wälder dauerhaft ohne forstwirtschaftliche Nutzung sein sollen. Und das, obwohl die Privatwaldbesitzer so gut wie nicht betroffen sind, weil dies fast ausschließlich in Wäldern umgesetzt werden soll, die sich im öffentlichen Besitz befinden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Gerade Deutschland habe eine besondere Verantwortung für den Wald. „Wenn wir unsere nationalen und internationalen Verpflichtungen im Arten- und Klimaschutz erfüllen wollen, dann brauchen wir dafür gesunde Wälder. Sie sind nicht nur der Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern liefern uns Menschen Wasser, saubere Luft und Erholung – und zwar gratis.“

Kritik übte der NABU-Präsident auch an zu Guttenbergs Versuche, die geltende EU-Naturschutzgesetzgebung auszuhebeln. Besonders in diesem Jahr trat er regelmäßig als Cheflobbyist einer lautstarken Minderheit in Erscheinung, die für eine Abschwächung der erfolgreichen EU-Naturschutzrichtlinien kämpft. Diese bilden jedoch das Fundament der Naturschutzgesetze in allen 28 Mitgliedstaaten. Zehntausende Schutzgebiete, davon allein über 5.000 Natura-2000-Gebiete in Deutschland sowie das Leben von Millionen von Zugvögeln, Fledermäusen und anderer Tiere stünden damit auf dem Spiel.

Vor diesem Hintergrund hält der NABU den Dinosaurier für Philipp zu Guttenberg für hochverdient: Der Chef der Waldeigentümer-Lobby versuchte gegenüber der EU-Kommission nicht nur das Votum von über einer halbe Million EU-Bürgern herunterzuspielen, die im Sommer im Rahmen einer EU-Bürgerbefragung für starke Naturschutzgesetze stimmten, sondern zieht auch die Kompetenz von mittlerweile zwölf EU-Umweltministern, darunter Barbara Hendricks aus Deutschland, in Zweifel, die sich ebenfalls für den Erhalt der Richtlinien in ihrer jetzigen Form ausgesprochen haben.
„Statt einer Verwässerung des EU-weiten Naturschutzes brauchen wir endlich eine ordentliche Umsetzung der geltenden Regeln, zum Beispiel in Schutzgebieten oder bei der Verfolgung von Wilderei. Und nur wenn ausreichend Finanzmittel und Personal für die Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden, dann haben wir eine Chance bei der Rettung der Artenvielfalt“, so der NABU-Präsident.

Neben seines Engagements gegen die Belange des Naturschutzes errichtet der polarisierende Kommunikationsstil zu Guttenbergs in der Öffentlichkeit immer wieder neue Hürden für die Kooperation zwischen Waldbesitzern und Naturschützern vor Ort. Dabei blendet er die Tatsache bewusst aus, dass sich Naturschutzverbände wie der NABU seit vielen Jahren für eine verbesserte finanzielle Förderung auch für Waldbesitzer einsetzen, die Leistungen für den Naturschutz erbringen wollen.

„Herr zu Guttenberg sollte die Grenzen der kommerziellen Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen akzeptieren und die Potenziale für ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften nutzen. Denn die meisten Waldbesitzer erkennen durchaus die große Bedeutung, die vielfältige, ökologisch intakte und naturschonend bewirtschaftete Wälder für die gesamte Gesellschaft besitzen, und setzen sich für den Waldnaturschutz ein“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Mit dem „Dinosaurier des Jahres“, einer aus Zinn gegossenen und 2,6 Kilogramm schweren Nachbildung einer Riesenechse, zeichnet der NABU seit 1993 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus, die sich sowohl durch herausragende Einzelleistungen als auch durch die Summe ihres Gesamtwerkes in Sachen Umweltschutz negativ hervorgetan haben.
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