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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Karlsruhe: "Das Ding geht ab wie eine Rakete"
Lastenrad mit Pedelecantrieb / Stadt startet wieder Testwochen

Stefan Kehr und Gerald Hammer rösten seit sieben Jahren im Schlachthofareal Kaffee und liefern ihre Ware mit einem herkömmlichen Lastenrad an ihre Karlsruher Kunden aus. Für die beiden eine ökologische Entscheidung und eine praktische, weil sie dann kein Parkplatzproblem bei ihren Kunden in der Innenstadt haben. Jetzt konnten sie beim städtischen Lastenradprojekt „Umsteiger gesucht!“ drei Wochen lang testen, ob ein Lastenrad mit Pedelecantrieb, also mit einer elektrischen Unterstützung beim „Trebbeln“, Vorteile bei der Auslieferung bringt.

„Ganz klar, mit dem Pedelec-Lastenrad können wir unsere Liefertour schneller durchführen als früher, der Zeitgewinn ist spürbar, das Ding geht ab wie eine Rakete“, weiß Gerald Hammer aus eigener Erfahrung zu berichten. Aber darin sieht er auch eine Gefahr, denn der Pedelecantrieb verführe zu schnellem Fahren. „Bei Außerortsfahrten, etwa nach Ettlingen, sind die hohen Geschwindigkeiten in Ordnung, innerorts benötigt man sie eigentlich nicht“, so Hammer. Da ihre Kunden vor allem in der Karlsruher Innenstadt sind, werden sie doch bei ihrem alten, von Muskelkraft angetriebenen Lastenrad bleiben. Stefan Kehr hat aber einen Wunsch: „Toll wäre es, wenn es einen Lieferdienst mit Lastenrädern gäbe, der uns diese Arbeit abnimmt, dann hätten wir mehr Zeit zum Rösten.“

Weitere Informationen zum Lastenradprojekt gibt es im Internet unter www.karlsruhe.de/radverkehr. Bewerben um eine dreiwöchige Testphase können sich Interessierte bis zum 15. August unter dem Stichwort „Umsteiger gesucht!“ per E-Mail an stpla@karlsruhe.de.

zum Bild oben:
TESTGEFÄHRT: Interessierte können bei einer Aktion der Stadt - wie hier die Kaffeeröster - ein Lastenrad mit Pedelecantrieb ausprobieren. / Foto: Stadt Karlsruhe
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NABU: EEG-Novelle macht deutsche Klimaschutzziele zunichte
Naturverträgliche Energiewende wird ausgebremst

Mit Blick auf die am heutigen Freitag vom Bundestag beschlossene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befürchtet der NABU, dass die Energiewende ausgebremst wird.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien erhält mit der EEG-Novelle einen erheblichen Dämpfer. Das neue Ausschreibungsverfahren begrenzt den Ausbau strikt. Damit gefährdet die Bundesregierung ihre eigenen Klimaschutzziele und spielt Atom- und Kohle-Befürwortern massiv in die Karten. Außerdem benachteiligt das neue Verfahren kleinere Akteure systematisch – es wird nicht dadurch gerecht, dass Ausnahmen für Bürgerenergie-Projekte gemacht werden. Für den langfristigen Erfolg der erneuerbaren Energien hätte die Bundesregierung qualitative Ziele in das EEG aufnehmen müssen. Denn nur wenn Energieanlagen sauber geplant und gebaut sind, wird die Energiewende zum Erfolgsprojekt.“
 
 

 
NABU: Batnight wird 20 Jahre alt
Ende August wieder Nachtschwärmer aus nächster Nähe erleben

"International Batnight" informiert über das Leben der Fledermäuse

Am 27. und 28. August findet zum zwanzigsten Mal die „International Batnight“ statt: In Deutschland organisiert der NABU die Aktion, die mittlerweile in über 35 Ländern weltweit stattfindet. Die Batnight bietet allen Interessierten die Möglichkeit, diese erstaunlichen Tiere einmal aus nächster Nähe kennen zu lernen. Ob bei abendlichen Exkursionen mit Detektoren die Laute der Tiere erforschen oder bei nächtlichen Wanderungen die Lebensräume der Fledermäuse besuchen: Bundesweit laden NABU-Gruppen zu Exkursionen und Veranstaltungen ein. In Deutschland sind 25 Fledermausarten heimisch – von der häufiger verbreiteten Zwergfledermaus bis zur sehr seltenen Großen Hufeisennase.

Die Hauptveranstaltung zur 20. Batnight findet in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Outdoor Zentrum Lahntal in Hessen statt. In Hessen gibt es über 500 unterirdische Quartiere, die von Fledermäusen genutzt werden. Mehr als 800 Fledermäuse überwintern beispielsweise jedes Jahr in der Grube Emma – nahe dem Outdoor Zentrum. Dort sind Bartfledermäuse, das Große Mausohr, das Braune Langohr, die Fransen- sowie die Wasserfledermaus zu Hause. In der Grube lassen sich die Tiere beim Ein- und Ausflug in ihre jeweiligen Quartiere beobachten. Dabei werden sie zu Forschungszwecken mit einer Lichtschranke erfasst.
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Mehr Naturerbegebiete in die Liste der Welterbe aufnehmen
Schneeleoparden-Lebensraum West-Tian-Shan soll UNESCO-Weltnaturerbegebiet werden

Zum Start der 40. Tagung des UNESCO-Weltnaturerbe-Komitees am kommenden Sonntag (10.7.) in Istanbul begrüßt der NABU das Engagement der Länder Kasachstan, Kirgistan und Usbekistan, den West-Tian-Shan als Weltnaturerbe zu nominieren. Gleichzeitig kritisiert der Verband jedoch, dass der Anteil der Naturstätten nach wie vor sehr gering sei. „Von insgesamt 1.031 Welterbegebieten sind nur 197 Naturgebiete“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt und forderte mehr internationales Engagement bei der Nominierung von Weltnaturerbegebieten, wie es die drei mittelasiatischen Länder nun zeigten.

Das Naturgebiet im West-Tian-Shan besteht aus sieben Schutzgebieten mit einer Gesamtfläche über 500.000 Hektar und ist unter anderem Lebensraum des bedrohten Schneeleoparden. „Die Landschaften der Schutzgebiete sind sehr unterschiedlich und reichen von Schluchten über Gipfel und Gletscher bis zu Feuchtgebieten, Wiesen und Steppen. In ihrer Gesamtheit bilden sie einen einzigartigen, großen Naturkomplex“, sagte Vitalij Kovalev, Leiter des NABU-Kaukasusprogramms. Der West-Tian-Shan sei vor allem durch Überweidung, Ressourcenabbau, Infrastrukturausbau und den Klimawandel bedroht. „Eine Ernennung des West-Tian-Shan als grenzübergreifendes Weltnaturerbegebiet würde dem Gebiet einen internationalen Schutzstatus verleihen, der vor allem wandernden Tierarten wie dem Schneeleoparden eine Chance gibt“, so Kovalev weiter. Bislang gibt es in den Bergregionen Zentralasiens drei Weltnaturerbestätten: Die „goldenen Berge des Altai“, der Baikalsee und das Uws-Nuur-Becken in der Mongolei und Russland.

Auch über den Westkaukasus entscheidet das Welterbekomitee in diesen Tagen. Das rund 300.000 Hektar große Gebiet in Osteuropa und Westasien beheimatet viele bedrohte und europweit äußerst selten gewordene Tier- und Pflanzenarten, darunter Wölfe und Braunbären. Der NABU war maßgeblich an der Ausschreibung des Westkaukasus als UNESCO-Weltnaturerbegebiet beteiligt und setzt sich seit 1999 mit Schutzprojekten für die Region ein. Eine Nominierung zur Erweiterung des Naturerbegebietes hat die russische Regierung jedoch zurückgezogen. Der NABU kritisiert diese Entscheidung scharf, da diese den Bau weiterer Skikurorte direkt an der Grenze zum bisherigen Weltnaturerbegebiet ermöglicht und sich Russland nach den Naturzerstörungen für die olympischen Spiele von Sotschi als Ausgleich zu einer Erweiterung verpflichtet hat. „Die Versprechungen und Verpflichtungen zum Schutz weltweit bedeutender Naturgebiete müssen eingehalten werden. Es ist sehr bedaurlich, wenn Staaten wie Russland im letzten Moment ihre Nominierungen zurückziehen“, sagte Kovalev.

Die UNESCO hat das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt 1972 verabschiedet. Inzwischen haben es 191 Staaten unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das von der Völkergemeinschaft zum Schutz des Kultur- und Naturerbes beschlossen wurde. Das Komitee tagt bis zum 20. Juli und wird über 29 Nominierungen für die Welterbeliste entscheiden.
 
 

 
Millionenfacher Vogelfang im Mittelmeerraum
Regierungsvertreter suchen bei UN-Konferenz nach Lösungen (12.-15.7., Kairo)

Millionen Zugvögel sterben jedes Jahr auf ihrem Weg in die Überwinterungsgebiete und zurück. Sie werden illegal gejagt, in manchen Ländern ist der Fang und Verkauf von Wildvögeln ein Millionengeschäft. Vom 12. bis 15. Juli treffen sich nun erstmals im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) Regierungsvertreter der Mittelmeerländer um gemeinsam in Kairo zu beraten, wie sie die illegale Verfolgung von Zugvögeln erfolgreich bekämpfen können.

„Diese Konferenz ist ein enorm wichtiger Schritt. Während einige Länder mit hohem finanziellen Aufwand Vögel und ihre Lebensräume schützen, werden die Tiere in anderen Ländern illegal verfolgt. Besonders kritisch ist dabei der Mittelmeerraum von Südeuropa über Nordafrika bis in den Nahen Osten“, so Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte. Er wird, gemeinsam mit Vertretern der Bundesregierung, die Konferenz vor Ort begleiten.

Ägypten ist einer der Schwerpunkte des illegalen Vogelfangs. Das gewaltige Ausmaß wurde im Jahr 2013 in Deutschland bekannt. Ein Filmteam des Bayerischen Rundfunks hatte auf einer Strecke von über 700 Kilometern entlang der gesamten ägyptischen Mittelmeerküste – vom Gaza-Streifen im Osten bis zur libyschen Grenze im Westen – Fangnetze entdeckt. Eine Distanz so weit wie von Hamburg nach Stuttgart.

Ägypten ist zugleich auch das Land mit der größten Zahl getöteter Zugvögel im gesamten Mittelmeerraum. Einer aktuellen Studie zufolge, die im Auftrag der NABU-Dachorganisation BirdLife International erstellt wurde, landen während des Herbstzugs von Mitte August bis Ende Oktober etwa zwölf Millionen Zugvögel in den Netzen entlang der ägyptischen Mittelmeerküste. Dies entspricht einem Handelswert von etwa 40 Millionen Euro. Die meisten der gefangenen Vögel werden auf Märkten verkauft, um als Delikatesse verspeist zu werden.

Für den gesamten Mittelmeerraum muss derzeit von mindestens 25 Millionen illegal geschossenen oder gefangenen Zugvögeln pro Jahr ausgegangen werden. Dies zeigte eine weitere Studie von BirdLife International. Die Brennpunkte sind dabei Malta, Zypern, Syrien, Libanon und Ägypten. Betroffen sind fast alle Zugvogelarten, darunter Neuntöter, Pirol, Nachtigall, Kuckuck und Ziegenmelker.

2013 hatte der NABU insgesamt 115.000 Unterschriften gegen den illegalen Vogelfang gesammelt und an die ägyptische Regierung übergeben. Der NABU unterstützt intensiv die Bemühungen seiner Partnerorganisation vor Ort und des ägyptischen Umweltministeriums im Kampf gegen den massiven Vogelfang.



Die Konferenz in Kairo/Ägypten ist das erste Treffen einer zu diesem Thema neu gegründeten Arbeitsgruppe im Rahmen der UN-Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS), nach ihrem Gründungsort auch Bonner Konvention genannt. Die CMS hatte auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz im November 2014 in Quito/Ecuador die Einsetzung einer „Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der illegalen Verfolgung von Vögeln im Mittelmeerraum“ beschlossen. Neben den Regierungen der Mittelmeerländer sind Regierungsvertreter aus den Herkunftsländern der Zugvögel und NGOs als Unterstützer und Beobachter eingeladen. Eine bereits seit 2013 bestehende internationale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Vogelfangs in Ägypten tagt im Zusammenhang mit dieser Konferenz.
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NABU kritisiert Vorgehen beim Fehmarnbelt
Einwendungsfrist fällt in die Ferienzeit

Landesregierung Schleswig-Holstein macht sich zum Steigbügelhalter dänischer Interessen

Der NABU hat die Vorgehensweise der schleswig-holsteinischen Landesregierung beim notwendig gewordenen Planänderungsverfahren für die Fehmarnbelt-Querung scharf kritisiert. Die Frist zur Stellungnahme innerhalb des laufenden Verfahrens mitten in die Ferienzeit aller Bundesländer zu legen, in der Gutachter, Rechtsanwälte und Mitarbeiter vom NABU und anderen Organisationen Urlaub fest geplant hätten, sei ein Affront. „Das Verhalten der Landesregierung Schleswig-Holstein ist ein Angriff auf die Beteiligungsrechte von Betroffenen und Verbänden. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet die federführenden Sozialdemokraten mit wenig Rücksicht auf soziale Belange aller Beteiligten die Terminierung allein im Sinne des dänischen Vorhabenträgers vornehmen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Nach Einschätzung des NABU sind die von Femern A/S vorgelegten Planergänzungen erneut löchrig und wurden erst durch die wohlwollende Mithilfe der schleswig-holsteinischen Verwaltung so optimiert, dass eine aktualisierte Fassung überhaupt noch rechtzeitig kurz vor Ferienbeginn ausgelegt werden kann.

Während die mehrere Tausend Seiten umfassenden Ordner vom 12. Juli bis zum 12. August 2016 eingesehen werden können, endet die Frist für Stellungnahmen am 26. August. Nötig geworden war eine Vielzahl von Ergänzungen seitens des Vorhabenträgers, da der Erörterungstermin in Kiel im November 2015 auch durch die kritische Bewertung des NABU grobe Mängel der angeblich einwandfreien Unterlagen von Femern A/S zu Tage gebracht hatte.

„Die Dänen stehen zeitlich enorm unter Druck und ausgerechnet die Landesregierung macht sich ungeniert zum Steigbügelhalter dänischer Interessen, statt die Interessen der Betroffenen zu schützen. Das ist skandalös“, so Miller. Entsprechend sei auch von einer im Kieler Verkehrsministerium angesiedelten Planfeststellungsbehörde, die gegenüber den Weisungen des Verkehrsministers gebunden ist, keine Unabhängigkeit zu erwarten.

Angesichts der extrem kurzen Fristen und immer komplexer werdenden Verfahren fordert der NABU seit Langem eine Anpassung von Planfeststellungsverfahren an die Realität. „Durch die Terminierung wird ganz offensichtlich darauf gehofft, dass weiterhin vorhandene, nicht zu beseitigende Schwachstellen des infrastrukturell überflüssigen und ökologisch hoch riskanten Projektes von uns übersehen werden. Denn die Sichtung und Bewertung von mehreren Metern Aktenordnern ist schon unter regulären Umständen eine Herausforderung. Angesichts ferienbedingter Abwesenheiten maßgeblicher Mitarbeiter und Gutachter wird es beinah unmöglich sein, in der nötigen und grundsätzlich auch möglichen Tiefe die Masse des neuen Materials mit den Originaldokumenten zu vergleichen und in adäquatem Umfang und entsprechender Qualität Stellung zu nehmen“, sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU. Allein die Übersicht der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen habe 135 Seiten.

Angesichts des zuvor veröffentlichten Inhaltsverzeichnisses geht der NABU davon aus, dass seitens des Vorhabenträgers bei Weitem nicht alle offenen Fragen erschöpfend beantwortet werden können. Weiterhin fehlt unter anderem eine europarechtlich vorgeschriebene „Strategische Umweltprüfung“ (SUP) möglicher Alternativen, wie zum Beispiel die Anbindung von Kopenhagen über die Jütlandroute.

Seit 2005 engagiert sich der NABU aktiv gegen Europas größtes Infrastrukturprojekt. Der NABU fordert angesichts eines nachweislich komplett fehlendenden Bedarfs und zahlreicher veränderter Parameter die Vertragsstaaten Deutschland und Dänemark auf, Artikel 22 des Staatsvertrages ernst zu nehmen und das Vorhaben endlich grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.

Die Hauptkritikpunkte des NABU sind:

Rechtlich:
· Staatsvertrag einzige Begründung für das Projekt, statt tatsächlicher Notwendigkeit (Verkehrsaufkommen, sozio-ökonomische Bedeutung)
· Staatsvertrag hebelt die Prüfung von Alternativen unrechtmäßig aus
· Keine Bewertung der räumlichen Projektabhängigkeiten von Fehmarnbelt-Tunnel, Fehmarnsundbrücke und B 207 (kumulative Effekte sowohl auf Menschen und Umwelt)
· Privatisierung einer deutschen Bundesstraße durch das Königreich Dänemark

Verkehrlich:
· 97 Prozent Verkehrsverlagerung von der Storebelt-Brücke statt zusätzlichem Verkehr im gesamten Raum / auf der Fehmarnbeltquerung
· Veraltete Prognosen unterschiedlicher Quellen mit uneinheitlichen Zahlen (DK Transport Ministerium, Bundesministerium für Verkehr)
· Keine Einbeziehung des Fährverkehrs, Vernachlässigung alternativer Routen (z. B. Rostock-Gedser, Travemünde-Trelleborg) und Verkehrsmittel (Flugzeug)

Ökologisch:
· Verlängerung der Bauzeit ohne zusätzliche Bewertung der ökologischen Auswirkungen
· Unzureichende Ermittlung negativer Folgen für Schweinswale
· Fehlende Bewertung kumulativer Wirkungen auf Zug- und Rastvögel (Nahrungshabitate)
· Zu grobes Raster zur Abschätzung der Sedimentation in der Bauphase, mangelnde Prognose negativer Langzeitwirkungen auf Laichgründe,zu kurzer Prognose-Horizont (40 statt 200 Jahre)

Bautechnisch:
· Unzureichende Untersuchung günstiger und machbarer Bohrtunnelalternativen
· Havarie: Kein adäquates Sicherheitskonzept für Flachwasserbereiche
· Fehlendes kohärentes Konzept für Gefahrgüter

Finanziell:
· Fehlende Finanzanalyse inklusive Fährverkehr
· Volatilität des „Border-Shop“-Aufkommens (1/3 des Gesamtaufkommens durch günstige Spezialtickets für dänische Kunden)
· Reduzierte EU-Förderung (600 Mio. statt 1,4 Mrd.)
· Keine Preis-Reduzierung auf Storebelt-Brücke (Vermeidung attraktiver alternativer Querungsmöglichkeiten)

Barrieren:
· Maut, Sprache, Währung
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Karlsruhe: „Offene Pforte“ in Grünwettersbach
Als Bestandteil der gleichnamigen stadtweiten Initiative lockt eine „Offene Pforte“ am Sonntag, 17. Juli, von 13 bis 18 Uhr in eine Grünwettersbacher Oase, Tübinger Straße 2. Der etwa 350 Quadratmeter große Garten erstreckt sich als Band entlang des Hauses in Hanglage. In die von Hortensien, Stauden und Sommerblumen geprägte Pflanzung fügt sich ein kleines Gewächshaus ein.

Die „Offene Pforte“ des städtischen Gartenbauamts präsentiert private Gärten und Höfe in Karlsruhe. Ein Konzept nach seit Jahrzehnten bewährtem englischen Vorbild.
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NABU: EU-Kommission beugt sich Druck der Verbände
Studie zu Naturschutzgesetzen öffentlich

Pläne zur Schwächung der EU-Naturschutzrichtlinien aufgeben / Endlich Rechtssicherheit herstellen

Die Europäische Kommission hat auf den Druck von Umweltverbänden reagiert und eine seit März zurückgehaltene Expertenstudie über die EU-Naturschutzrichtlinien herausgegeben. Sie gab am heutigen Dienstag einem Antrag des WWF auf Einsichtnahme statt. Der NABU und viele weitere Umweltverbände hatten seit Monaten gefordert, dass die Ergebnisse eines über ein Jahr währenden europaweiten „Fitness Checks“ des EU-Naturschutzrechts endlich öffentlich gemacht werden. Ein Entwurf der Studie war bereits vor wenigen Wochen an die Presse geleakt worden.

„Wir sind froh, dass nun endlich das Ergebnis des ‚Fitness Checks‘ offiziell vorliegt, und eindeutiger könnte es nicht sein: Die EU-Fauna-Flora-Habitat und die EU-Vogelschutzrichtlinie, die zusammen das Rückgrat des Naturschutzes in allen EU-Ländern bilden, sind weiterhin wirksam, effizient, notwendig und modern“, fasst NABU-Präsident Olaf Tschimpke zusammen.

Der NABU kritisiert jedoch scharf, dass die Kommission offenbar unter Druck der Wirtschaftslobby bis zuletzt versucht hatte, die Veröffentlichung zu verschleppen. Noch jetzt heißt es, man wolle erst im Herbst entscheiden, ob die Richtlinien nun unverändert bleiben oder doch neu verhandelt werden. Sowohl Umweltkommissar Vella als auch Junckers Vizepräsident Timmermans haben Verantwortung für die Verzögerung von sich gewiesen.
„Es muss also das direkte Umfeld von Jean-Claude Juncker sein, wo jemand immer noch auf eine gute Gelegenheit wartet, die EU-Naturschutzstandards zu schwächen, an Bürgern und Experten vorbei“, so Tschimpke.

Das EU-Parlament und die EU-Umweltminister haben sich ebenfalls längst für eine Beibehaltung der Richtlinien ausgesprochen, ganz im Sinne der NABU-Forderungen. Vor einem Jahr stimmten außerdem über eine halbe Million Bürger für die Naturschutzrichtlinien – bei der größten EU-Bürgerbefragung, die es je gab.

Der NABU fordert nicht nur ein schnellstmögliches Ende der Rechtsunsicherheit auf EU-Ebene, sondern auch einen Aktionsplan für die bedrohte Artenvielfalt. „Wir haben bereits genug Zeit verloren mit der Debatte um die Richtlinien – aber immerhin macht die heute öffentlich gewordene Studie auch klare Empfehlungen für eine bessere Umsetzung. Bis Oktober erwartet der NABU dazu Vorschläge der EU-Kommission, zum Beispiel für die bessere Finanzierung von Schutzgebieten und den Kampf gegen Naturschutzkriminalität“, so Tschimpke.
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