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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
NABU und LBV: Star ist Vogel des Jahres 2018
Imitationstalent unter den Vögeln wird immer seltener

Berlin/Hilpoltstein – Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner LBV, Landesbund für Vogelschutz, haben den Star (Sturnus vulgaris) zum „Vogel des Jahres 2018“ gewählt. Auf den Waldkauz, Vogel des Jahres 2017, folgt damit ein Singvogel.

„Der Star ist bekannt als Allerweltsvogel – den Menschen vertraut und weit verbreitet. Doch seine Präsenz in unserem Alltag täuscht, denn der Starenbestand nimmt ab. Es fehlt an Lebensräumen mit Brutmöglichkeiten und Nahrung – insbesondere verursacht durch die industrielle Landwirtschaft“, sagt Heinz Kowalski, NABU-Präsidiumsmitglied.

„Eine Million Starenpaare haben wir alleine in Deutschland in nur zwei Jahrzehnten verloren. Jetzt gilt es, den Star durch praktischen Naturschutz und Sicherung des Lebensraums zu unterstützen“, sagt Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender.

Der Bestand des Stars in Deutschland schwankt jährlich zwischen 3 und 4,5 Millionen Paaren, je nach Nahrungsangebot und Bruterfolg im Vorjahr. Das sind zehn Prozent des europäischen Starenbestandes, der bei 23 bis 56 Millionen liegt. Trotzdem ist der schillernde Geselle ein typisches Beispiel für den stillen Rückgang der häufigen Vogelarten, denn sein Bestand nimmt stetig ab. In der aktuellen deutschlandweiten Roten Liste ist der Star sogar direkt von „ungefährdet“ (RL 2007) auf „gefährdet“ (RL 2015) hochgestuft worden, ohne auf der Vorwarnliste zu stehen.

Die Nahrung des Stars ist abhängig von den Jahreszeiten. Im Frühjahr stehen Kleintiere aus dem Boden auf dem Speiseplan. Im Sommer und Herbst schätzen Stare zusätzlich Früchte und Beeren.

Gründe für seinen Rückgang sind der Verlust und die intensive Nutzung von Weiden, Wiesen und Feldern, auf denen der Star nicht mehr genug Würmer und Insekten zum Fressen findet. Werden Nutztiere nur im Stall gehalten, fehlt der Mist, der Insekten anlockt. Biozide und Agrochemikalien vernichten zudem weitere Nahrungstiere. Beerentragende Hecken zwischen den Feldern sucht man vielerorts ebenfalls vergebens. Geeignete Nistplätze fehlen dort, wo alte Bäume mit Bruthöhlen entfernt werden.

Angepasst hat sich der Star an die Stadt: Der urbane Geselle nutzt Nistkästen oder Hohlräume an Dächern und Fassaden zum Nestbau. Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten liefern ihm Nahrung. Doch auch dort droht ihm Lebensraumverlust durch Bauvorhaben, Sanierungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen.

Obwohl als „Allerweltsvogel“ betitelt, ist der Vogel des Jahres 2018 doch eher der „Star“ unter den Vögeln. Bewundert werden seine Schwarmflüge im Herbst, die als einzigartiges Naturschauspiel gelten. Im Frühjahr sticht das Starenmännchen durch sein metallisch glänzendes Gefieder heraus. Helle Punkte verzieren vor allem das Prachtkleid des Weibchens. Im Spätsommer nach der Mauser enden die dunkelbraunen Federn der Jungtiere in einer weißen Spitze, einem Perlmuster ähnlich. Zum Gesamtpaket dazu kommt sein Talent der Imitation: Der Star kann andere Vögel und Umgebungsgeräusche perfekt nachahmen und in seinen Gesang einbauen. Zu hören sind dann auch Handyklingeltöne, Hundebellen oder Alarmanlagen.

Abhängig von seinem Lebensort ist der Jahresvogel Kurzstreckenzieher, Teilzieher oder Standvogel. Mitteleuropäische Stare ziehen zum Großteil bis in den südlichen Mittelmeerraum und nach Nordafrika. Die maximale Zugstrecke liegt bei 2.000 Kilometern. Manche Stare verzichten vermehrt auf lange Reisen und überwintern vor allem im Südwesten Deutschlands. Im Herbst sind die imposanten Schwarmwolken aus vielen tausend Staren am Himmel zu sehen, wenn sie während des Zuges an einem Schlafplatz Rast machen.
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NABU: Über 2,3 Millionen getötete Singvögel allein auf Zypern
Tschimpke: klare Positionierung der EU-Kommission für Vogelschutz gefordert

Berlin – Anlässlich des Besuches von Vertretern der Europäischen Kommission am kommenden Wochenende auf Zypern möchten der NABU und sein Partnerverband BirdLife Cyprus auf die im Juni 2017 beschlossenen Verschlechterungen des Schutzes von Zugvögeln in dem kleinen EU-Mitgliedsstaat aufmerksam machen. Die Jagd von Singvögeln im Mittelmeerraum hat eine lange Tradition, die heute mehr denn je überholt und in den meisten Fällen illegal ist. Nach einer Studie von Birdlife International werden rund um das Mittelmeer jährlich über 25 Millionen Zugvögel geschossen oder gefangen – davon allein 2,3 Millionen auf Zypern.

„Auf Zypern sind es in erster Linie Leimruten und Netze, mit denen ein immenser Schaden an der Natur angerichtet wird. Vogelfänger ermorden die Zugvögel immer weniger zum Eigenbedarf, sondern handeln mit ihnen mancherorts im industriellen Stil“, so Christoph Hein, Sprecher der NABU-Arbeitsgruppe „Migration unlimited“. Schon in einer einzigen Fanganlage mit Dutzenden Metern von langen Netzen oder unzähligen Leimruten werden zehntausende Vögel im Frühjahr und Herbst gefangen und für die Zubereitung des traditionellen Gerichtes Ambelopoulia vermarktet. Eine Unterscheidung in jagdbare oder geschützte Vogelarten gelingt dabei nicht. Darum ist die Jagd mit Fallen und Netzen durch die EU-Vogelschutzrichtlinie europaweit verboten.

„Mit überwältigender Mehrheit hat das zypriotische Parlament im Juni 2017 für eine Änderung des Jagdrechts gestimmt, die zu einer deutlichen Verschlechterung für die Zugvögel geführt hat. Das ist nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Die EU-Kommission muss darum bei ihrem Besuch ein klares Signal geben, dass sie die laxen zypriotischen Jagdvorschriften nicht tolerieren wird“, fordert NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Durch die Aufweichung des Jagdgesetzes werden Besitz und Nutzung von bis zu 72 Leimruten nur als geringes Vergehen eingestuft und mit maximal 200 Euro geahndet. Verstöße gegen das Jagdrecht werden seit Juni nur noch mit Bußgeldern belegt, die von der Jagdaufsicht verhängt werden. „Verstöße gegen das Jagdrecht müssen weiterhin vor Gericht bestraft werden. Die Jagdaufsicht in der Republik Zypern muss personell und finanziell deutlich besser ausgestattet werden“, so Tschimpke weiter. Auch der intransparenten Herkunft von gefangenen Vögeln zum Eigenbedarf muss begegnet werden. Dazu bedarf es eines vollständigen Verbots des öffentlichen Verzehrs von Vogelgerichten in Restaurants, der durch die Gesetzesänderung wieder möglich gemacht wurde.

Zum Hintergrund:
Der NABU unterstützt die Naturschutzkollegen von BirdLife auf der Insel Zypern. Die Strategie des NABU zur schrittweisen Eindämmung der illegalen Vogeljagd umfasst neben der direkten Bekämpfung der Wilderei auch umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Umwelterziehung. Ein Projekt zur Pachtung von Grundstücken mit Unterstützung des NABU schafft außerdem seit Frühjahr 2017 erste sichere und nahrungsreiche Rastplätze für Zugvögel.
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NABU: Debatte um Innovation in Forschungspolitik nicht einseitig führen
Aktuelle Studie vorgelegt / Tschimpke: Wirtschaftsforderungen nützen nicht automatisch der Gesellschaft

Berlin – Das Innovationsprinzip, von der Industrie ausgedacht, hat es als Begründung bis in den Novellierungsentwurf des Gentechnikgesetzes geschafft und findet sich im aktuellen politischen Diskurs wieder. Als Diskussionsbeitrag über die Zukunft der Forschungs- und Innovationspolitik in Deutschland hat der NABU am heutigen Donnerstag eine Studie vorgestellt, die das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in seinem Auftrag erstellt hat. Sie beschäftigt sich mit der Frage, was hinter den Forderungen nach mehr Innovation steckt und macht den „Innovationscheck“: Sie untersucht das Verhältnis des von Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern geforderten Innovationsprinzips zum geltenden Vorsorgeprinzip, beleuchtet Chancen und Risiken und stellt die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen neuer Technologien.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das Ergebnis auf drei Arten ausgelegt werden kann: Dass das Vorsorgeprinzip ausgehebelt wird, dass es gleichrangig zum Vorsorgeprinzip steht und sich damit nichts an der bisherigen Richtung ändert oder drittens im Sinne der sogenannten „Better Regulation“, welche die Risikoerwartung mit der Nutzererwartung abwägt.

„Wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung kann uns gute Gründe für die Beurteilung von Chancen und Risiken geben. Ob neue Technologien jedoch dem Gemeinwohl dienen und vermögen, zur Lösung der Welternährung beizutragen, darf nicht der Wirtschaft allein überlassen bleiben. Das ist eine Entscheidung, die Politik und Gesellschaft gemeinsam treffen sollten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Vorsorge-Prinzip dürfe nicht ausgehöhlt werden. Sowohl Nutzenversprechen als auch mögliche Schäden für Gesundheit und Natur müssten kritisch diskutiert und gegen risikoärmere Alternativen abgewogen werden.

Hier stellt sich die spannende Frage, was einen Nutzen definiert und für wen sich neue Technologien dann als Nutzen darstellen. Das Beispiel des bislang umstrittenen „Genome Editings“ macht dies deutlich: Genome Editing wird von Wissenschaft und Unternehmen zur effektiven Bekämpfung von Malaria und Krebs sowie bei der Züchtung von Pflanzen mit erwünschten Eigenschaften genannt. Dem gegenüber stehen die Risiken, dass hier mit einer hohen Eingriffstiefe und weitreichenden, kaum zurückholbaren Konsequenzen Veränderungen in Ökosystemen vorgenommen werden können.

Der NABU fordert von der neuen Bundesregierung, Wissenschaft und Forschungspolitik und -förderung an den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) auszurichten. Bislang vernachlässigte Forschungsthemen, wie z.B. ökologische Systemforschung müssen gefördert werden. Dringend notwendig ist auch die Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Problemdefinition für relevante Forschungsthemen und der Entscheidung über die Vergabe von Forschungsmitteln.
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Forderung zum Welternährungstag
Am Welternährungstag fordert Slow Food Deutschland die sofortige Ökologisierung der Landwirtschaft

Zum Welternährungstag am 16. Oktober 2017 appelliert Slow Food Deutschland e. V. an die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft sowie an die Verbraucher, dem hoch industrialisierten Lebensmittelsystem ein Ende zu setzen. Es beutet die natürlichen Ressourcen der Erde aus, führt im globalen Norden zu Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln während Millionen Menschen weltweit an Hunger leiden. Nur eine bäuerlich-ökologische Landwirtschaft, die auf Vielfalt setzt und angepasst an die lokalen Gegebenheiten produziert, kann die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung sicherstellen.

Ein hoch industrialisiertes Lebensmittelsystem, welches den Klimawandel anheizt, die natürlichen Ressourcen ausbeutet, die Weltmeere verschmutzt und überfischt und der biologischen Vielfalt schadet: Das ist die zentrale Herausforderung, welche die Ernährungssicherung für eine wachsende Weltbevölkerung bedroht. "Zum Welternährungstag fordern wir Politik und Wirtschaft auf, endlich Schluss zu machen mit diesem nachweislich ausbeuterischen System," so Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland e. V. "Es gilt die politische Uhr sofort umzustellen, ohne zögern. Es kann nur noch gut für alle weitergehen mit einer biologisch nachhaltigen Landwirtschaft, welche kleinbäuerliche Strukturen fördert, lokale Produktionsstätten wiederaufbaut und die Sorten- und Geschmacksvielfalt erhält. Das sichert den Menschen Zugang zu Nahrung sowie Arbeitsplätze in ihrer Region," so Hudson weiter.

Ein solcher Systemwechsel in der Lebensmittelproduktion gelingt nur mit einem entsprechenden politischen Willen und konsequentem Handeln. Enkeltauglichkeit muss auf der politischen Agenda an erster Stelle stehen. Die drängenden Ernährungsfragen müssen ganzheitlich und Ministerien übergreifend gelöst werden. Dem Einsatz von Pestiziden, Herbiziden sowie Insektiziden muss durch effektive Richtlinien deutliche Grenzen gesetzt werden und fehlgeleitete Subventionen gilt es umzuschichten.

Allein in Europa ist Landwirtschaft der größte subventionierte Sektor. Die Finanzspritzen aber fließen nicht in die Ökologisierung der Landwirtschaft, sondern in flächenstarke Ackerbaubetriebe sowie zu außerlandwirtschaftlichen Investoren mit viel Bodenbesitz. "Solange die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung in den Händen dieser Akteure liegt, gerät die Ernährungssicherheit immer stärker ins Wanken. Es ruiniert Kleinbauern, schädigt Umwelt und Tier und produziert Überschüsse, die in der Tonne landen oder in andere Länder exportiert werden. Dort zerstören sie die lokalen Märkte," erklärt Hudson und weist insbesondere auf den Skandal der Lebensmittelverschwendung hin. Rund ein Drittel der weltweit hergestellten Produkte werden überhaupt nie verzehrt, während über 800 Millionen Menschen unter- und mangelernährt sind. Für diesen ökologischen und ethischen Skandal trägt jeder Verbraucher Mitverantwortung. Denn mit unseren täglichen Kaufentscheidungen nehmen wir Einfluss darauf, welche Kultur des Essens und der Lebensmittelproduktion aufrechterhalten wird.

Um die Debatte zur Reformation des Lebensmittelsystems zu unterstützen, haben Slow Food Deutschland und Misereor im Reformationsjahr das Thesenpapier "95 Thesen für Kopf und Bauch" veröffentlicht. Die begleitende Veranstaltungsreihe lädt Entscheidungsträger, Experten und Verbraucher bundesweit zu einem gesellschaftlich breit angelegten Dialog ein. International läuft seit Oktober die Slow-Food-Kampagne "Menu for change: Mit Genuss und Verantwortung gegen den Klimawandel". Verbrauchern werden hier konkrete Lösungen für einen täglich nachhaltigeren Konsum aufgezeigt. Im Rahmen dessen startet am Welternährung die Mitmachaktion "Eat local - Regional, nachhaltig, gut". Bundesweit sind Menschen aufgerufen, sich drei Wochen lang ausschließlich von Lebensmitteln zu ernähren, die gerade Saison haben sowie aus regionaler und handwerklicher Erzeugung stammen. Verbraucher teilen dafür ihre Rezepte und Erfahrungen.

Welternährungstag:
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat im Jahr 1979 den 16. Oktober als weltweiten Welternährungstag ausgerufen. Der Gedenktag soll darauf aufmerksam machen, dass weltweit über eine Milliarde Menschen an Hunger leiden.
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Vogelfunde unter Stromleitungen melden
NABU und Renewables Grid Initiative starten Hotline für besseren Vogelschutz im Stromnetz

Berlin – Mit der Hotline „Vogelfund und Stromleitung“ starten NABU und die Renewables Grid Initiative (RGI) heute eine Initiative für einen besseren Vogelschutz im Stromnetz. Unter dem Dach von RGI engagieren sich Netzbetreiber und Naturschutzverbände seit 2009 unter anderem für die Belange von Naturschutz bei Netzentwicklung und -betrieb.

Ziel der Hotline ist es, die Informationsgrundlage für künftige Vogelschutzmaßnahmen beim Netzausbau und an bestehenden Leitungen zu verbessern. Über die Hotline können Vogelfunde künftig von jedem telefonisch und auch online beim NABU gemeldet werden. Dort werden alle Informationen von einem Ornithologen systematisch erfasst und ausgewertet.

„Mit der Hotline werden erstmals Daten zu Vögeln als Kollisionsopfern im ganzen Bundesgebiet systematisch erfasst und untersucht. Diese Daten ermöglichen es uns, Handlungsbedarf und geeignete Maßnahmen gegen Vogelkollisionen zu identifizieren und gemeinsam mit den Netzbetreibern umzusetzen“ sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Anders als im Verkehr oder an Windrädern lassen sich die Opferzahlen so mit überschaubarem Aufwand deutlich verringern“, so Miller weiter. Insgesamt sei davon auszugehen, dass in Deutschland jährlich zwischen 1,5 bis 2,8 Millionen Vögel an Hoch- und Höchstspannungsleitungen sterben.

Der NABU und deutsche Übertragungsnetzbetreiber bemühen sich seit Jahren im gegenseitigen Austausch, die Kollisionen von Vögeln mit Stromleitungen zu reduzieren. Vor allem für größere Vogelarten mit seitlichem Sehfeld sind die Leitungen im Flug nicht immer deutlich zu erkennen, so dass Kollisionen dann meist tödlich enden. Häufigste Maßnahme zum Schutz der Vögel ist dabei die Anbringung so genannter Vogelschutzmarker an besonders kritischen Leitungsabschnitten. Bei der Neuplanung von Trassen werden darüber hinaus sensible Vogelvorkommen möglichst frühzeitig berücksichtigt und dann neue Trassen gesucht oder niedrigere Masten eingesetzt. Die durch die Hotline gesammelten Daten werden diese Bemühungen deutlich unterstützen.

Über die Hotline sollen vorrangig Vogelkollisionen mit den Höchstspannungsleitungen gemeldet werden. Aber auch Vogelfunde im Verteilnetz, etwa an stromschlaggefährdenden Mittelspannungsmasten oder andere technisch verursachte Vogeltode werden gesammelt. Diese Daten sind für den NABU auch deshalb von großem Interesse, weil dadurch die Lebensrisiken für unterschiedliche Vogelarten besser verstanden werden können. So ist es möglich Lösungen zu herbeizuführen.
„Ich freue mich, dass die Zusammenarbeit unserer Mitglieder anhand sehr konkreter Projekte vertieft wird“, sagt Antonella Battaglini, CEO der Renewables Grid Initiative. „Dadurch werden unsere Grundprinzipien, wie sie zum Beispiel in der Europäischen Netzerklärung formuliert sind, gemeinsam und damit wirkungsvoller in die Tat umgesetzt.“

Zugang zur Hotline
Die Vogelfund-Hotline ist werktags unter 030-284 984 5500 erreichbar. Unter www.NABU.de/vogelfund-stromleitung können Meldungen über ein Online-Formular gemacht werden. Ein erklärender Leitfaden und weitere Informationen zur Stromleitungsproblematik stehen dort ebenso zur Verfügung.

Über die Renewables Grid Initiative
Die Renewables Grid Initiative (RGI) ist eine einzigartige Kollaboration von NGOs und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) aus Europa. Sie engagiert sich für eine transparente und umweltbewusste Entwicklung des Netzes, die den Ausbau und die Integration Erneuerbarer Energien fördert. Die RGI veröffentlichte unter anderem die European Grid Declaration, die Grundsätze für ÜNBs im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Netzausbau festlegt. Weitere Informationen dazu unter https://renewables-grid.eu/activities/ird.html
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NABU fordert Neubewertung bei Glyphosat-Zulassung
Miller: Agrarreform muss Landwirte aus Pestizid-Teufelskreis befreien - Naturverträgliche Alternativen fördern

Berlin/Brüssel – Mit Blick auf das heute veröffentlichte Sachverständigengutachten, das die Plagiatsvorwürfe gegen den Glyphosat-Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bestätigt, fordert der NABU eine Neubewertung des Mittels im EU-Zulassungsverfahren. Die Zulassung des Wirkstoffs läuft nach EU-Pflanzenschutzrecht zum Jahresende aus. Die EU-Kommission hat eine Verlängerung der Zulassung um zehn Jahre vorgeschlagen.

„Es ist offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat. Einen weiteren Freifahrtschein für Glyphosat darf es nicht geben, solange der Verdacht besteht, dass bei der Risiko-Analyse die Industrie die Richtung vorgegeben hat. Der Vorfall zeigt auch einmal mehr, dass das Zulassungsverfahren einer dringenden Überarbeitung bedarf“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Vor dem Hintergrund, dass die wissenschaftliche Plausibilität des BfR-Gutachtens nicht mehr gegeben ist, begrüßt der NABU, dass der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten das Thema heute von der Tagesordnung genommen hat. Eine andere Entscheidung hätte das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der EU- Institutionen in seinen Grundfesten erschüttert und das Vorsorgeprinzip ad absurdum geführt. Die Gesundheit von Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger und der Schutz der biologischen Vielfalt stünden auf dem Spiel. „Die Debatte um eine Neuzulassung von Glyphosat darf erst wieder fortgesetzt werden, wenn eine Bewertung vorliegt, welche auch die Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis erfüllt“, so Miller weiter, „bis dahin sollte der Einsatz von Glyphosat EU-weit ausnahmslos verboten werden.“

Das heute vorgelegte Gutachten des Plagiatsprüfers Stefan Weber kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung als die für das Zulassungsverfahren wichtige Behörde seine Bewertung des Totalherbizids Glyphosat über viele Seiten vom Glyphosathersteller Monsanto eins zu eins abgeschrieben hat. Es zeigt, wie anfällig das System für den Einfluss der Chemieindustrie ist. Der NABU fordert seit Langem mehr Transparenz im EU-Zulassungsprozess für Pestizide. Darüber hinaus müssten die ökologischen Auswirkungen von Pestiziden realitätsnah mit Vertreterarten aus naturnahen Ökosystemen in die Risikobewertung einfließen. „Die dramatischen Rückgänge in der Vogel- und Insektenwelt sind ein deutlicher Weckruf, dass mit den bisherigen zur Bewertung eingesetzten Arten nicht die beste Wahl getroffen wurde“, so Miller weiter.

Auch müsse das BfR im Agrar- und Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes in der für den 11. Oktober vorgesehenen Anhörung unbedingt Stellung zu den Plagiatsvorwürfen beziehen. „Sollte das BfR jedoch nichts an der Entscheidung ändern, und nicht zur Anhörung erscheinen, muss die EU-Kommission ernsthaft abwägen, ob das BfR zukünftig überhaupt noch in die Risikobewertung einbezogen werden sollte“, so Miller. „Darüber hinaus sollte sich Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt dringend Gedanken darüber machen, ob BfR-Präsident Hensel noch die geeignete Personalie für ein solch verantwortungsvolles Amt ist.“

„Insgesamt ist ein Umsteuern in der Landwirtschaft überfällig. Um dies zu erleichtern, ist eine Reform der EU-Agrarförderung nötig, bei der Landwirte, die Leistung für den Naturschutz erbringen, dafür entlohnt werden“, so Miller weiter. Ein Mittel sei die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds, der besondere Naturschutzleistungen der Landwirte honoriere. Davon könnten auch Landwirte profitieren, die den Pestizideinsatz drastisch reduzieren oder gänzlich aussetzen. Statt der bisherigen pauschalen Flächenförderung, die zu immer intensiverer Nutzung mit enormen ökotoxikologischen Schäden an der Biodiversität, zum Rückgang von Insekten und Vögeln, aber auch zu einer nicht mehr vertretbaren Belastung von Böden und Grundwasser führt, sollte die Produktion, Vermarktung und Nachfrage von Lebensmitteln, die pestizidarm produziert wurden, gefördert werden.
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Jetzt mit Brief und Siegel der EU: eine Million gegen Glyphosat
EBI reicht von EU-Behörden geprüften Protest gegen Monsanto-Pestizid ein

Brüssel. Heute (6.10.) bestätigt die Europäische Kommission den Erhalt von 1.072.426 zertifizierten Unterschriften für ein Verbot des Pestizids Glyphosat. Seit Februar hatte ein breites Bündnis aus Umweltorganisationen und Netzwerken in 28 Ländern im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Protest-Unterschriften gesammelt. Drei Monate haben die EU-Länder die Korrektheit der Angaben geprüft. Die Organisatoren der EBI erstritten sich so das Recht ihre Argumente während einer Anhörung im EU-Parlament vorzubringen. Die Kommission muss schriftlich Stellung beziehen. Die aktuelle Zulassung für Glyphosat läuft Mitte Dezember aus.

“Die Bürgerinnen und Bürger, die das Verbot unterstützen, zweifeln zurecht an der Unbedenklichkeit von Glyphosat”, sagt Maria Lohbeck von Campact. “Wenn das Bundesamt für Risikobewertung direkt aus Unterlagen des Herstellers Monsanto abschreibt und sich das EU-Parlament gegen die Lobbyisten des Chemie-Giganten nur wehren kann, indem sie ihnen den Zugang verweigert, dann ist klar, dass die Konzerne hier alle Register ziehen. Dann können Mensch und Natur nur durch ein Verbot geschützt werden.” Die EU-Regeln sehen vor, krebsauslösende Stoffe zu verbieten. Glyphosat steht im Verdacht, das Wachstum von Tumoren zu begünstigen.

Die EBI, die Campact unterstützt, fordert neben dem Verbot EU-weite obligatorische Pestizid-Reduktionsziele und eine von der Industrie unabhängige wissenschaftliche Bewertung von Pestiziden. Eine erste Abstimmung über die weitere Zulassung von Glyphosat wird es wahrscheinlich Ende Oktober geben. Die deutsche amtsführende Regierung aus SPD und Union müsste sich wieder enthalten, da die SPD Glyphosat ablehnt und die Union den Einsatz fortsetzen will.

Die Vorwürfe gegen das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), keine eigenständige Bewertung der Gefahren durch Glyphosat vorgenommen zu haben, erhärten sich. Gestern präsentierte der Plagiatsprüfer Dr. Stefan Weber zusammen mit der Umweltorganisation Global 2000 und dem Pestizid Aktions-Netzwerk Pan Germany Detailauswertungen über seitenweise abgeschriebene Passagen aus Monsanto-Studien in Dokumenten der BfR.

Jährlich werden weltweit rund 800.000 Tonnen glyphosathaltiger Spritzmittel hergestellt. Neben der vermuteten Krebsgefahr beschleunigt das Totalherbizid das Artensterben, indem es unerwünschte Pflanzen wie Disteln, Eisenkraut, oder Nachtkerze komplett vernichtet - wichtige Futterpflanzen für Schmetterlinge, Hummeln oder Bienen. Da die Zahl der Insekten schwindet, sind auch Vogel- und Amphibien-Arten durch die industrialisierte Landwirtschaft massiv bedroht.
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Zahl des Monats
Das Verfeuern der gesamten deutschen Holzernte deckt nur 4 Prozent des Energieverbrauchs

Holzverbrennung unterstützt weder die Energiewende noch den Klimaschutz

Berlin – Die Bundesregierung fördert nach wie vor den Einsatz von Holz zur Erzeugung von Strom und Wärme. Doch derzeit wird bereits in Deutschland jährlich fast genauso viel Holz zur Erzeugung von Energie verbrannt (gut 70 Mio. Kubikmeter), wie im deutschen Wald geerntet wird (etwa 76 Mio. Kubikmeter). Eine gewaltige Menge Holz, die allerdings nur vier Prozent des Primärenergieverbrauchs der Bundesrepublik deckt. Selbst wenn das gesamte geerntete Holz in Deutschland ausschließlich verbrannt werden würde, wäre der Beitrag zum Klimaschutz gering. Damit ist das Verhältnis zwischen Flächennutzung und Beitrag zur Energiewende denkbar schlecht.

Um die Nachfrage nach Holz für die Möbelindustrie, Verpackung, Papier sowie Strom und Wärme zu decken, werden schon heute große Mengen Holz aus aller Welt importiert. Das ist angesichts der globalen Waldverluste, des Artensterbens und des Klimawandels eine fragwürdige Entwicklung. Der NABU befürchtet durch die Fortführung der deutschen und EU-Energiepolitik gravierende Folgen für die Wälder weltweit. Deshalb muss der deutsche Energie- und Ressourcenbedarf jetzt weiter gesenkt werden. Vor allem das industrielle Verfeuern von Holz sollte nicht länger gefördert werden.

Das Projekt „SpeicherWald“ behandelt die Bedeutung unbewirtschafteter Wälder für den regionalen Klimaschutz. Mehr Informationen unter: www.speicherwald.de/materialien/index.html

Zahlen zum Holzverbrauch: Mantau, U. (2012) Holzrohstoffbilanz Deutschland. Entwicklungen und Szenarien des Holzaufkommens und der Holzverwendung 1987 bis 2015. Hamburg.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2016) Der Wald in Deutschland. Ausgewählte Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur. Berlin
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