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Verschiedenes

 
NABU: FFH-Richtlinie kann den Schweinswal schützen
– wenn wir sie umsetzen!

„Fitness-Check“ gefährdet die letzten Ostseeschweinswale

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.nabu.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

Der Schweinswal, ein Verwandter der Delphine, ist die einzige in Deutschland heimische Walart und ist steht unter dem strengen Schutz der FFH-Richtlinie. Nach seinen Verbreitungsmustern wurde eine Vielzahl der Schutzgebiete in Nord- und Ostsee ausgewiesen. In der Flensburger Förde haben die stark bedrohten Ostseeschweinswale einen ihrer zentralen Lebensräume. Hier kann man im Sommer mit etwas Glück noch Walmütter beobachten, die ihre Kälber aufziehen. Ein einzigartiger Naturschatz!

Doch die Idylle täuscht. „Bis heute werden jedes Jahr allein an deutschen Küsten Dutzende ‚Ostseeflipper’ tot angeschwemmt. Viele weisen ‚Netzmarken‘ auf. Das ist ein Zeichen dafür, dass die Tiere in Stellnetzen als ungewollter Beifang verendeten“, sagt Dagmar Struß von der NABU-Landesstelle Schweinswalschutz. Auch freiwillige Vereinbarungen mit der Fischerei hätten keine wesentliche Verbesserung des Schutzes gebracht. Aktuell arbeitet der NABU aber gemeinsam mit schleswig-holsteinischen Fischern in einem vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungsvorhaben an der Entwicklung alternativer Fangtechniken, die Stellnetze in Meeresschutzgebieten zukünftig ersetzen sollen.

Auch Unterwasserlärm kann den Schweinswalen gefährlich werden. Sprengungen, Speedboote oder das Rammen von Windkraftfundamenten können das empfindliche Gehör der Schweinswale verletzen und sie aus wichtigen Lebensräumen und für sie ausgewiesenen Schutzgebieten vertreiben. Umweltschadstoffe und Einträge aus der Landwirtschaft (Düngemittel) machen den Tieren zusätzlich zu schaffen.

Alle diese Bedrohungen sind nicht mit dem Schutz der Tiere und den durch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vereinbar. Daher fordert der NABU für alle Natura-2000-Schutzgebiete in Nord- und Ostsee den Ausschluss von Aktivitäten, die zu Beeinträchtigungen, Veränderung oder gar Zerstörung des sensiblen Lebensraums der Schweinswale führen. „Denn in den vergangenen Jahrzehnten ist der Bestand der Schweinswalpopulationen in der Ostsee dramatisch zurückgegangen. Die Population in der zentralen Ostsee östlich der Halbinsel Darß gilt als vom Aussterben bedroht, so Struß.

Doch nun stellt die Europäische Kommission Europas Naturschutzgesetzgebung auf den ‚Prüfstand‘. Von Mitte Mai bis zum Juli befragt die EU-Kommission zwölf Wochen lang die europäische Öffentlichkeit zur so genannten „Modernisierung“ der wichtigsten beiden EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz. Als Folge des „Fitness-Checks“ könnten dann die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und die Vogelschutzrichtlinie erheblich geschwächt werden. 27.000 Natura-2000-Schutzgebiete sind davon betroffen, über 5.000 allein in Deutschland.

Der NABU fordert die Bevölkerung unter www.NABU.de/naturschaetze zur Teilnahme auf, dem Ostseeschweinswal eine Zukunft zu geben. Der Ostseeschweinswal und alle anderen Naturschätze sind es wert, erhalten zu werden.

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NABU begrüßt Verzicht auf Glyphosat bei der REWE Group
Auslistung des umstrittenen Pestizids hat Signalwirkung für die Branche

Der NABU hat die Ankündigung der REWE Group und seiner Baumarktkette Toom begrüßt, sämtliche Produkte mit dem Pestizidwirkstoff Glyphosat bis spätestens Ende September auszulisten. „Mit diesem Schritt setzt sich die REWE Group an die Spitze einer Bewegung und nimmt die zunehmenden Hinweise ernst, dass die Risiken des Einsatzes von Glyphosat für Mensch und Natur seit Jahren unterschätzt werden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Angesichts der Ende 2015 auslaufenden EU-Zulassung für das umstrittene Totalherbizid habe die Entscheidung eine hohe Signalwirkung für Politik und Branche. Aus Sicht des NABU ist eine umfassende Neubewertung der Risiken des auch bei Kleingärtnern beliebten Pflanzengifts, das in Deutschland unter dem Namen „Roundup“ vertrieben wird, überfällig. Erst vergangene Woche hatte auch die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder den Bund aufgefordert, die Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen für Haus- und Kleingärten zu verbieten.

Glyphosat gilt als potenziell krebserregend. Auch treten endokrine Störungen wie verminderte Fruchtbarkeit und Störungen der Embryonalentwicklung auf, wie mehrere wissenschaftliche Studien belegen. Aktuelle Monitoring-Ergebnisse zeigen zudem, dass vor allem Kleingewässer in Ackerlandschaften zum Teil deutlich mit Glyphosat-Rückständen belastet sind. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Reproduktionsfähigkeit von Amphibien und Fischen haben. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet die Wirkung als Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU eine Aussetzung der Zulassung für Glyphosat und eine umfangreiche Risikoprüfung des Wirkstoffs. „Wir hoffen, dass die Initiative der REWE Group Schule macht und Glyphosat möglichst rasch aus den Regalen im Baumarktsektor verschwindet“, so Miller weiter.
 
 

 
Naturschutz stärken, statt Unsicherheit schaffen
Europaweites Naturschutz-Bündnis ruft zum Widerstand gegen die Deregulierungspläne der EU-Kommission auf

Als Antwort auf die Pläne von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das europäische Naturschutzrecht zu verändern, starten heute etwa 90 Nichtregierungsorganisationen aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten eine Kampagne zum Erhalt der EU-Vogelschutz und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Die Umweltverbände befürchten eine massive Lockerung der Vorschriften zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Schutzgebieten.

Unter dem Motto „Nature Alert“ rufen auch in Deutschland die Verbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich über die Internetseite www.naturealert.eu an einer europaweiten Befragung der EU-Kommission zur Zukunft der beiden EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen. Damit können sie dem EU-Kommissionspräsidenten signalisieren, dass sie von der EU eine starke Rolle im Umweltschutz erwarten und Änderungen im Naturschutzrecht ablehnen. Die EU-Konsultation läuft bis zum 24. Juli. Anfang 2016 will die Kommission beschließen, ob sie die beiden Rechtsvorschriften ändern, oder stattdessen von den EU-Regierungen eine bessere Durchsetzung und Finanzierung einfordern wird.

Die Umweltverbände weisen auf verschiedene Daten hin, darunter der im vergangenen Jahr vorgelegte Bericht der Bundesregierung zur „Lage der Natur“ sowie die 2013 veröffentlichte internationale Studie „Wildilfe Comeback in Europe“, die belegen, dass die EU-Naturschutzrichtlinien bereits zur Rettung vieler Tierarten beigetragen haben, die Artenvielfalt aber weiter schwindet. Verantwortlich dafür sind vor allem eine naturzerstörerische EU-Agrarpolitik, das Fehlen von klaren Vorgaben für die meisten der über 25.000 Natura-2000-Schutzgebiete sowie der Mangel an Personal und Geld in den Naturschutzverwaltungen.

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: „Anstatt bewährte Rechtsgrundlagen in Frage zu stellen, sollte Jean-Claude Juncker endlich die Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt intensivieren. Denn nur so kann das auch auf globaler Ebene gegebene Versprechen eingehalten werden, das Artensterben bis 2020 zu stoppen und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme einzuleiten. Dann haben wir Hoffnung, dass natürliche Ressourcen, das gemeinsame europäische Naturerbe und damit unsere Lebensqualität auch für künftige Generationen bewahrt werden können.“

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger Europas auf, der EU-Kommission klar zu machen, dass der Naturschutz gestärkt werden muss anstatt ihn aufzuweichen. Die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie haben dazu beigetragen, dass es Wildkatze, Biber, Kranich und Wolf heute besser geht als vor Jahren. Die Richtlinien fördern außerdem die Regionalentwicklung und stärken die Rechtssicherheit in Europa. Ursachen für das Schwinden von Naturräumen und das Artensterben sind nicht fehlerhafte EU-Richtlinien. Es sind vor allem der hohe Flächenverbrauch, Emissionen aus Industrie und Verkehr sowie die Industrialisierung der Landwirtschaft.“

Undine Kurth, DNR-Vizepräsidentin: „Die EU-Kommission hat noch nicht begriffen, dass fast 90 Prozent der Menschen in Europa den Verlust von Tier- und Pflanzenarten für ein Problem halten. Europäische Deregulierungsbemühungen im Umwelt- und Naturschutz arbeiten in die entgegengesetzte Richtung und werden nur den Europaskeptizismus verstärken. Durch die Teilnahme an der Konsultation können die Bürgerinnen und Bürger noch einmal bekräftigen, was ihnen wichtig ist und sie von der EU erwarten.“

Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz des WWF Deutschland: „Investitionen in Schutzgebiete zahlen sich nicht nur für die Natur, sondern auch für Europas Bürger und die Wirtschaft aus. Die Natura-2000-Gebiete der EU erfordern jährlich sechs Milliarden Euro, erbringen aber im gleichen Zeitraum Umweltleistungen im Wert von bis zu 300 Milliarden Euro, zum Beispiel sauberes Wasser, Klimaschutz und Erholungsräume."

Auf der Seite www.naturealert.eu können sich Bürgerinnen und Bürger der 28 EU-Staaten an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum Naturschutzrecht beteiligen und die Umweltverbände unterstützen. Die bis zum 24. Juli stattfindende Befragung ist der einzige Zeitraum, indem Bürgerinnen und Bürger der EU-Kommission direkt ihre Meinung zum Erhalt des europäischen Naturschutzrechts mitteilen können.
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30 Jahre "Lindenstraße"
NABU und Stars pflanzen Jubiläumslinden

Die beliebte ARD-Familien-Serie „Lindenstraße“ feiert dieses Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass werden jeweils drei Stars mit Vertretern des NABU an drei verschiedenen Orten je eine Linde pflanzen. Die drei Linden stehen dabei symbolisch für drei erfolgreiche Jahrzehnte „Lindenstraße“. Im Vorfeld wurden dafür NABU-Gruppen als Paten ausgewählt, die bei der Standortwahl und Baumpflege helfen werden:

Die erste Jubiläumslinde kommt auf die Schwäbische Alb – nach Münsingen. Gemeinsam mit dem NABU pflanzen die Schauspieler Irene Fischer („Anna Ziegler“), Andrea Spatzek („Gabi Zenker“) und Knut Hinz („Hans-Joachim Scholz“) am 14. Mai (Christi Himmelfahrt) eine Linde auf dem Hofgut Hopfenburg. Die Pflanzung der „Hoflinde“ in Kooperation mit dem NABU Münsingen findet im Rahmen des jährlich stattfindenden Hoffestes statt, zu dem ca. 2000 Menschen erwartet werden. Auf dem Hofgut Hopfenburg wird täglich Inklusion gelebt und Menschen mit Behinderung finden dort ein breites Arbeitsspektrum.

Nächste Station ist im September Hamburg (- Eimsbüttel). Als Standort für die Linde ist der Rand am Stadtpark vorgesehen. Dort soll ein etwa 600 Quadratmeter großer Naturgarten entstehen. Der Spatenstich wird mit der bekanntesten TV-Mutter Deutschlands, Marie-Luise Marjan („Helga Beimer“), Sarah Masuch („Dr. Iris Brooks“) und „Lindenstraße“-Neuzugang Jannik Scharmweber („Nico Zenker“) stattfinden.

Zu guter Letzt geht die Reise in den Rhein-Erft-Kreis nach Erftstadt-Friesheim. Dort wird im Rahmen des Obstwiesenfestes am 18. Oktober die dritte Linde mit Moritz A. Sachs („Klaus Beimer“), Cosima Viola („Jack Aichinger“) und Sontje Peplow („Lisa Dagdelen“) gepflanzt. Als Moderator tritt NABU-Mitglied Claus Vincon („Lindenstraße“-Darsteller Georg Eschweiler „Käthe“) auf. Schwerpunktthemen des Festes sind alte Obstsorten, vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen und die Landschaftspflege mit Weidetieren. Zu dem Obstwiesenfest kamen 2013 etwa 8.000 Besucher.

Abgesehen von der Namensverwandtschaft entschied sich das „Lindenstraße“-Ensemble bewusst für die Pflanzung von Lindenbäumen, weil diese für Beständigkeit und Nachhaltigkeit stehen und bis zu 1000 Jahre alt werden können.
 
 

 
Karlsruhe: Für Programmheft zu Fairen Woche melden
Fairtrade-Stadt Karlsruhe will wieder eines der umfangreichsten Programme erreichen

Probieraktionen, Vorträge, Fahrradtouren - die Möglichkeiten, anlässlich der Fairen Woche aktiv zu werden, sind vielfältig und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Ab sofort nimmt der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz Anmeldungen für Aktionen und Veranstaltungen entgegen, die den Fairen Handel beziehungsweise das Engagement für Menschenrechte und faire und nachhaltige Lebensbedingungen erlebbar machen. Bis zum 1. Juni können sich verschiedene Akteure und gastronomische Betriebe, die sich im Programmheft mit ihrer Aktion oder ihrem Angebot präsentieren möchten, beim Umwelt- und Arbeitsschutz melden. Eine E-Mail an umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de genügt.

Bundesweit findet die Faire Woche in diesem Jahr vom 11. bis 25. September statt. In Karlsruhe wurde der Aktionszeitraum bewusst länger gefasst. Aufgrund der zahlreichen Aktivitäten dauert die Faire Woche in Karlsruhe bis zum 31. Oktober.

Im vergangenen Jahr gelang es den Akteuren, bundesweit eines der umfangreichsten Programme zur Fairen Woche auf die Beine zu stellen. Ein schöner Ansporn also, dies auch in diesem Jahr wieder zu erreichen. Als Fairtrade-Stadt spricht sich Karlsruhe umfassend für die Unterstützung des Fairen Handels aus. Dies zeigen alle Fairtrade-Städte nachprüfbar durch die Erfüllung festgelegter Kriterien. Diese beginnen bei einem entsprechenden Ratsbeschluss und führen über den Verkauf fair gehandelter Waren in Gastronomie und Geschäften bis hin zu Aktivitäten zum Fairen Handel in Kirchengemeinden und Schulen. Auch die städtische Beschaffung soll "ökofaire" Kriterien verstärkt berücksichtigen. Das heißt, Produkte und Dienstleistungen, die verwendet werden, sollen nach menschenwürdigen, ökologischen sowie sozialverträglichen Gesichtspunkten ausgewählt werden.

"Die Stadt Karlsruhe fühlt sich den Themen und Zielen des Fairen Handels seit vielen Jahren verbunden. In einer globalisierten Welt müssen wir alle für eine faire Preisgestaltung sorgen", so Umweltbürgermeister Klaus Stapf. Er freut sich über die mittlerweile zahlreichen Verkaufsstellen, die faire Produkte anbieten. Seit 2010 ist Karlsruhe zertifizierte "Fairtrade-Stadt" und bereits seit 2009 beteiligt sie sich in Zusammenarbeit mit dem Weltladen am bundesweiten Aktionszeitraum der Fairen Woche, veranstaltet eigene Aktionen und trägt alle Veranstaltungen von Initiativen, Gruppen, Vereinen. Schulen und kirchlichen Einrichtungen in Karlsruhe in einem Programmheft zusammen. Dieses enthält auch eine Übersicht über alle Gastronomiebetriebe, die faire Produkte im Angebot führen. So wird das Programmheft zum hilfreichen Begleiter - auch über den Aktionszeitraum hinaus.

Mehr als vier Jahrzehnte "Eine Welt Handel" haben viel bewirkt. Viele kleine Produzenten bekamen Zugang zu europäischen Märkten und fanden für sich und ihre Familien eine besser Lebensgrundlage. Jetzt geht es darum, den Fairen Handel aus der Nische zu holen und zu einem bekannten, allseits akzeptierten Angebot zu machen, um fairen Bedingungen für Arbeiterinnen und Arbeiter weltweit eine breitere Basis zu schaffen. Seit 2005 veranstaltet das Forum Fairer Handel jedes Jahr im Spätsommer die Faire Woche. Deutschlandweit finden jährlich über 2.000 Veranstaltungen statt, um fast eine Million Menschen über den Fairen Handel zu informieren.
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Freiburg: Rohvolution® in Freiburg i.B. zu Gast
Rund 50 Aussteller auf der internationalen Rohkostmesse.

Interessierte Fans von gesunder Ernährung dürfen sich auf das Wochenende am 16. und 17. Mai 2015 freuen, wenn zum vierten Mal die Rohvolution® in den Hallen der Messe Freiburg im Breisgau stattfindet. Knapp 50 Aussteller werden während der Internationalen Vitalkostmesse die Besucher in der südbadischen Metropole nicht nur aus der Region, sondern auch aus Österreich, der Schweiz und Frankreich mit attraktiven Angeboten rund um die Rohkost erfreuen und ihre Erfahrungen mit den Gästen austauschen.
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NABU: Wertstoffgesetz nicht scheitern lassen
Bürgern wird seit sechs Jahren Recyclinglösung versprochen

Der NABU hat sich für die zügige Einigung auf ein Wertstoffgesetz ausgesprochen, das die Umwelt schützt und die Abfallwirtschaft fortentwickelt. Koalitionsfraktionen und Bundesregierung verhandeln diese Woche über das Gesetz.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Den Wählerinnen und Wählern wird seit mittlerweile sechs Jahren versprochen, dass Kunststoffe und Metalle aus Verpackungen und Produkten gemeinsam in einer Mülltonne gesammelt werden sollen. Verantwortliche Politiker, Bundesumweltministerium sowie öffentliche und private Entsorger werden nicht müde zu betonen, die Recyclingmenge steigern zu wollen. Im Mai muss jetzt endlich ein Gesetzentwurf geliefert werden, damit in dieser Legislaturperiode die Wertstofftonne noch eingeführt werden kann. Wer in der Politik immer noch glaubt, allein die Frage der Organisationsverantwortung über die Wertstofftonne sei alles entscheidend, macht sich umweltpolitisch unglaubwürdig und gesteht sein eigenes Versagen ein.“

Für den NABU sei eine erneute Novellierung der bisher geltenden Verpackungsverordnung keine gleichwertige Alternative. Bisher genießen nur etwa 14 Millionen von 80 Millionen Einwohnern in Deutschland eine von Kommunen und Dualen Systemen freiwillig eingeführte Wertstofftonne. Darin können Kunststoff- und Metallabfall entsorgt werden, egal ob Verpackung oder Nicht-Verpackung. Ein Gesetz würde diese verpflichtend und flächendeckend einführen sowie die längst veralteten Recyclingziele deutlich nach oben korrigieren. Über alle Partei- und Interessensgruppen hinweg sprechen sich alle ernst zu nehmenden Experten für mehr und hochwertigeres Recycling und weniger Müllverbrennung aus. Das schützt das Klima, bremst die Rohstoffausbeutung und stärkt den Umwelttechnikstandort Deutschland mit tausenden Arbeitsplätzen.
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NABU: Großes Torfmoor profitiert von EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche auf www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren. „Der ‚Fitness-Check‘ der Europäischen Union darf nicht zu einem Naturschutz-Abbau führen. Hunderte Naturschätze in Deutschland könnten sich sonst nicht mehr entfalten“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Unter dem Schutz der EU hat sich zum Beispiel das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen zum „Naturschatz“ entwickelt. Dieses 550 Hektar große Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zwischen Wiehengebirge und Mittellandkanal zählt zu den bedeutendsten Moorlandschaften in Nordrhein-Westfalen und ist auch Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Bastauniederung“. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Trotz der jahrhundertelangen Nutzung als Grünland und bäuerlichem Torfabbau sind moortypische Pflanzen wie Glockenheide, Rosmarinheide oder Moosbeere teilweise erhalten geblieben. Durch das Engagement des NABU-Kreisverbandes Minden-Lübbecke und des Landes Nordrhein-Westfalen konnten wichtige Bereiche des Großen Torfmoores gesichert werden.

„Erst die Investition von über 1,8 Millionen Euro im Rahmen des EU-LIFE-Programmes, je zur Hälfte von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen, hat es möglich gemacht, dass wichtige Artenschutz- und Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden. Die Wiedervernässung des Großen Torfmoores hilft nicht nur, den Artenschwund zu stoppen, sondern schützt das Klima. Intakte Moore speichern enorme Mengen Kohlenstoff“, sagte NABU-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Ohne den Schutzstatus als FFH- und Vogelschutzgebiet wäre eine solch positive Entwicklung schwer möglich gewesen. „Das Beispiel Torfmoor zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden – die Entwicklung vergleichbarer Naturschätze könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Tumbrinck.

Das Große Torfmoor bietet jährlich über 100.000 Menschen Erholung, die auf gezielt angelegten Wegen diese einzigartige Naturlandschaft erleben und sich im NABU-Moorhus über die Welt der Moore informieren können.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.

Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards. „Wenn die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten es ernst meinen mit dem Stopp des Artensterbens bis 2020, wozu sie sich verpflichtet haben, dann muss eine breit angelegte Naturschutzoffensive eingeleitet werden. Das bedeutet: mehr Geld und mehr Personal für die Naturschutzverwaltungen, aber auch klare Bestimmungen für Schutzgebiete sowie empfindliche Strafen für illegales Töten von Zugvögeln in der ganzen EU“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU stellt zwölf Wochen lang jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura-2000-Gebiet über die NABU-Internetseite, Presse, soziale Medien und auf Veranstaltungen vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“.
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