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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Neonicotinoid: Teil-Verbot (?)
10 Jahre nach dem großen Bienensterben am Oberrhein

Wenn heute (hoffentlich) eine der zentralen Ursachen des Insektensterbens, die Neonicotinoide, (leider nur zum Teil) verboten werden, dann hat das auch mit der 10 Jahre zurückliegenden Bienenvergiftung am Oberrhein zu tun.

Genau vor 10 Jahren traf die schlimmste Umweltkatastrophe nach dem Sandoz-Unfall den Oberrhein. Millionen von Bienen und tausende Bienenvölker starben durch ein Insektengift. Verantwortlich dafür war das Insektizid Clothianidin der Firma Bayer Cropscience. Als Saatgutbehandlungsmittel wurde das clothianidinhaltige Mittel "Poncho" zusammen mit einem Haftmittel auf die Saatkörner aufgetragen und hätte bei der Maisaussaat direkt in den Boden gelangen sollen. Der für Bienen hochgiftige Wirkstoff wurde jedoch auf benachbarte Äcker geweht und dort von Bienen aufgenommen, die kurze Zeit später in Massen starben.

Bei einer Kundgebung von Imkern und Umweltschützern am 28.8.08 in Freiburg sagte BUND-Geschäftsführer Axel Mayer:
„Das Bienensterben geht uns alle an. Doch Bienensterben ist das falsche Wort. Sterben müssen irgendwann alle Bienen. Es geht nicht ums Bienensterben, es geht um die Bienenvergiftung. Es geht auch um die Vergiftung der Wildinsekten und der Wildbienen.“ (Zitatende)

Die ganze erschreckende Dimension des Insektensterbens war uns damals noch nicht bekannt. Und doch begann auch am Oberrhein der Kampf gegen die Neonics.

Die Macht der Konzerne bekam der kleine BUND am südlichen Oberrhein im Jahr 2013 in einem massiven Konflikt mit dem Chemiegiganten BAYER zu spüren. In einem Artikel zur umweltfreundlichen Bekämpfung des Buchsbaumzünslers hatten wir auf unserer Homepage ein Neonicotinoid - ein Produkt mit dem der Bayer-Konzern viel Geld verdient - als bienengefährlich bezeichnet. Doch in Deutschland haben die Konzerne die Macht zu definieren, was als bienengefährlich bezeichnet werden darf. Unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro(!) mussten wir innerhalb von drei Tagen den Begriff „bienengefährlich“ auf der Homepage ändern. Gleichzeitig wollten Anwälte einer großen Freiburger Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Bayer noch unverschämt viele andere Änderungen im Sinne des Bayer-Konzerns, doch trotz großen Risikos haben wir uns dem massiven Druck noch viel mehr zu ändern nicht gebeugt. Alleine die Kosten im Vorfeld des Verfahrens beliefen sich für den kleinen BUND am Oberrhein auf 2440 Euro! Bei der Klagenandrohung ging es um Thiacloprid. Das ist in Deutschland und der EU bis auf weiteres erlaubt und wird heute auch leider nicht verhandelt. Der BUND-Bundesverband hat einer ähnlichen Drohung von BAYER, ebenfalls in Bezug auf Thiacloprid, widerstanden und vor Gericht gewonnen. Thiacloprid darf also mit gerichtlicher Genehmigung als Gift bezeichnet werden, soll aber heute nicht verboten werden.

Auch der BUND-Regionalverband fordert ein Totalverbot aller Neonicotinoid-Insektizide für alle Anwendungen. Alle Neonicotinoide waren und sind nach BUND-Ansicht bienengiftig und eine wichtige Ursache des großen Insektensterbens.

Ein vollständiges Verbot wäre notwendig. Das heute mögliche Teilverbot ist ein erster kleiner Schritt gegen das Insektensterben/Insektenvergiftung und das damit verbundene Vogelsterben/Vogelverhungern, ein Schrittlein zur Entschleunigung des globalen Artensterbens. Die Macht der Insektenvergifter wird eventuell angekratzt, nicht mehr.

Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer

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NABU fordert vollständiges Verbot aller Neonikotinoide und ähnlicher Wirkstoffe
Miller: Neonikotinoide haben vermutlich großen Anteil am Insektensterben / Schädlichkeit hinreichend nachgewiesen

Berlin/Brüssel – Angesichts der am Freitag (27.4.) stattfindenden EU-Abstimmung zur Zukunft dreier bienenschädlicher Neonikotinoide fordert der NABU ein vollständiges Verbot aller Neonikotinoide sowie ähnlicher Wirkstoffe in der EU.

„Seit Jahren häufen sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie riskant diese Wirkstoffe sind. Und zwar für Insekten, Fledermäuse und Vögel gleichermaßen. Neonikotinoide stellen eine ernsthafte Bedrohung für die biologische Vielfalt dar. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass sie großen Anteil am Insektensterben haben können“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Am Freitag stimmen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über die weitere Zulassung der drei am häufigsten eingesetzten Neonikotinoide Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin ab. Geht es nach Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Frankreich oder den Niederlanden, stünde einem EU-weiten Verbot nichts im Wege. Allerdings ist die erforderliche Stimmenmehrheit nicht gesichert, mehrere Staaten haben sich bislang noch nicht zu einem Verbot bekannt.

„Dass die drei Wirkstoffe zur Diskussion stehen, ist ein entscheidender Schritt zur Rettung der Artenvielfalt. Doch er reicht längst nicht aus. Wenn die Bundesregierung es mit dem Schutz von Bienen und Insekten ernst meint, müssen alle Neonikotinoide und ähnlich wirkenden Insektizide komplett vom Markt verschwinden. Bei dem extremen Rückgang der Insekten können wir es uns nicht leisten, weiterhin derartig gefährliche Stoffe einzusetzen“, so der NABU-Bundesgeschäftsführer.

Als nächster Schritt müsse EU-weit zudem eine deutliche Reduzierung aller Pestizide folgen sowie weitere Verbote besonders gefährlicher Wirkstoffe. Der NABU begrüßt daher, dass sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze am heutigen Mittwoch für einen grundsätzlich restriktiveren Einsatz bei allen Pflanzenschutzmitteln ausgesprochen hat. „Um die Artenvielfalt zu retten, muss die EU ihre Agrarpolitik aber grundsätzlich naturverträglicher ausrichten und damit auch Anreize für einen nachhaltigeren Pestizideinsatz schaffen“, so Miller.

EU-weit sind derzeit noch vier weitere Neonikotinoide zugelassen sowie mehrere ähnlich wirkende Insektizide. Neonikotinoide breiten sich in der gesamten Pflanze aus, auch in Wurzeln oder Blüten. Sie stören die Fortpflanzung und Orientierung von Insekten. Auf einige Arten wirken sie unmittelbar tödlich. Neueste wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass höchstens 20 Prozent des Neonikotinoid-Wirkstoffs von Pflanzen aufgenommen werden. Der restliche Anteil geht in Boden oder Wasser über, wo er sich über Jahre anreichern und auch Folgekulturen oder benachbarte Flächen verunreinigen kann.

Hintergrund:

Seit 2013 gelten EU-weit Teilverbote für die Wirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin – doch diese bringen bislang wenig. Dies zeigen aktuelle Pestizid-Statistiken: Jährlich werden hierzulande noch rund 200 Tonnen dieser Stoffe eingesetzt. Der Grund: großzügig erteilte Sondergenehmigungen. In Kulturen wie Zuckerrüben dürfen sie zudem weiterhin uneingeschränkt eingesetzt werden – mit der Begründung, dass diese Pflanzen für Insekten nicht attraktiv seien.
 
 

 
Schimmel vertreiben - Wohnungslüftung
„Den Schimmel vertreiben: dezentrale Wohnungslüftung mit Komfort – Energiesparen und gute Luft im Neu- und Altbau“ ist Thema des Hauptvortrags von Detlef Knöller, Ingenieurbüro Lüftungstechnik Baden, Teningen, beim Samstags-Forum Regio Freiburg am 28. April um 10.15 Uhr in der Universität Freiburg, Kollegiengebäude 1, Platz der Universität 3, Hörsaal 1098. Den vorteilhaften Einsatz und optimale Betriebsweisen von „Brennstoffzellen- und anderen Mini-BHKW für Strom und Heizung kombiniert mit Solarstrom und Batterie“ erläutern 2 Praxis-Vorträge von Christian Meyer, Energy-Consulting-Meyer, Umkirch, und Joachim Kreuz, Bad und Heizung Kreuz, Schallstadt. Der Eintritt ist frei. Schirmherrin des Forums ist die Freiburger Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik.
 
 

 
Staatliches Tierwohllabel zügig einführen
Label soll Weg für verbindliche Herkunftskennzeichnung ebnen

Die Zahl an Labels und Kennzeichnungen, die Auskunft über die Haltungsbedingungen von Nutztieren geben sollen, wächst. Das macht es für Verbraucher unübersichtlich. Der vzbv fordert deshalb zügig ein staatliches Tierwohllabel.

Die Label-Standards sollten staatlich festgelegt werden und deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen liegen. Der vzbv fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, auf Grundlage des staatlichen Tierschutzlabels bis zum Jahr 2020 eine verbindliche Haltungskennzeichnung zu etablieren.

Der vzbv hat in einem FAQ Fragen und Antworten rund um das Tierwohllabel und die Kennzeichnung von Fleisch zusammengetragen ...
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Kunststoff-Verpackungsabfälle für Obst & Gemüse seit 2000 um 140 % gestiegen
Miller: Supermärkte in Deutschland müssen wieder mehr lose Ware anbieten, um Plastikmüll zu vermeiden

Berlin – Zum diesjährigen Tag der Erde am 22. April macht der NABU auf den verschwenderischen Umgang mit Kunststoffen für Obst- und Gemüseverpackungen aufmerksam. Der Tag der Erde steht in diesem Jahr unter dem Motto, die Plastikflut zu beenden.

Dass man davon in Deutschland noch weit entfernt ist, zeigen die aktuellen Daten des NABU zu Kunststoffabfällen durch Obst- und Gemüseverpackungen. Mit 63 Prozent wird das meiste Obst und Gemüse in Deutschland bereits vorverpackt verkauft. Das ist das Ergebnis einer Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, welche die Studie im Auftrag des NABU durchgeführt hat. Knapp 68 Prozent des Gemüses werden vorverpackt angeboten, bei Obst sind es etwa 60 Prozent. Dabei sind Obst und Gemüse meist von Natur aus robust genug, um lose verkauft zu werden. Kunststoff ist mit 72 Prozent das dominierende Packmittel bei Gemüse, bei Obst hat Kunststoff einen Anteil von 53 Prozent. Hier spielen Papierverpackungen noch eine größere Rolle, die aber nicht umweltfreundlicher sind als Kunststoffverpackungen. „Supermärkte müssen wieder mehr lose Ware anbieten, um Plastikmüll zu vermeiden. Unsere Obst- und Gemüseabteilungen zeigen unseren völlig falschen Umgang mit Plastik“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „Kunststoff muss für langlebige Güter und Mehrweglösungen eingesetzt werden, statt für gut vermeidbare Einwegverpackungen.“

In Deutschland liegt der Anteil der Verpackungen am Kunststoffmüll bei 60 Prozent. „Bisher wird nur die Hälfte der jährlich drei Millionen Kunststoffabfälle durch Verpackungen recycelt. Hier gibt es enorm viel Luft nach oben. Am besten für die Umwelt ist es aber, Verpackungsabfälle direkt zu vermeiden, denn auch Recycling ist energieaufwändig“, sagt NABU-Referentin für nachhaltigen Konsum Katharina Istel. „Während der Recycling-Gedanke bei Politik, Industrie und Handel immer mehr ankommt, muss das Thema Abfallvermeidung leider meistens betriebswirtschaftlichen Vorteilen weichen.“

Die stärkere Vermeidung von Einwegverpackungen würde sich auch positiv auf das Landschaftsbild in Deutschland auswirken. Denn auch bei weltweit vergleichsweise gut funktionierenden Entsorgungsstrukturen landen zu viele Kunststoffabfälle in der Natur – darunter viele Verpackungen, wie die regelmäßigen Clean-Ups des NABU an den Stränden der Nord- und Ostsee zeigen.
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Klimaschutzkonzept: Stadt Freiburg startet Online-Beteiligungsprozess
Ab Montag, 23. April, können sich Alle aktiv beteiligen

www.freiburg.de/klima

Was kann Freiburg für den Klimaschutz tun? Dieser Frage stellt sich die Stadt Freiburg nach wie vor aktiv. Denn bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1992 um 50 Prozent gesenkt werden. Das langfristige Ziel ist die Klimaneutralität für Freiburg bis zum Jahr 2050.

Um dieses ehrgeizige Ziel erreichen zu können, wird das Umweltdezernat in diesem Jahr das Freiburger Klimaschutzkonzept von 2007 fortschreiben. Am Ende des geplanten etwa einjährigen Prozesses soll ein neuer, mittelfristiger Masterplan stehen, der in Zukunft Richtschnur für alle Ämter und städtischen Tochtergesellschaften sein soll. Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik appelliert an Freiburgs Bürgerinnen und Bürger: „Nutzen Sie diese einmalige Chance, aktiv an der Entwicklung unserer Stadt mitzuwirken, damit Sie weiterhin zukunftsfähig und lebenswert bleibt.“

Zum ersten Mal gibt es für alle Freiburgerinnen und Freiburger die Möglichkeit, sich aktiv an diesem Prozess der zukunftsweisenden Entwicklung von Klimaschutzaktivitäten zu beteiligen. Schon Mitte März startete die Stadtverwaltung die Beteiligung mit einem Bürgerdialog im Historischen Kaufhaus, an dem über 150 interessierte Menschen teilnahmen. Nach einer Vorstellung erster Ergebnisse aus den Gutachten erarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Vielzahl weiterer Ideen, damit Freiburg langfristig klimaneutral wird.


Am Montag, 23. April, startet der zweite Baustein des Beteiligungsverfahrens. Unter www.freiburg.de/klima haben alle Freiburgerinnen und Freiburger die Möglichkeit, bisher favorisierte Klimaschutzmaßnahmen aus sechs Handlungsfeldern zu bewerten und/oder weitere Ideen und Vorschläge zum Klimaschutz in Freiburg einzubringen. Die Umfrage endet am Montag, 21. Mai. Stuchlik: „Die Stadt Freiburg freut sich auf das klimapolitische Engagement der Freiburger Bürgerinnen und Bürger und ist gespannt auf die Ergebnisse aus diesem Prozess!“

Geplant ist, dass Anfang Oktober endgültige Ergebnisse vorliegen. Sie sollen in einer weiteren Veranstaltung öffentlich diskutiert werden, bevor der Gemeinderat über das Klimaschutzkonzept und die weiteren Maßnahmen entscheidet.

Die Beteiligung zum Klimaschutzkonzept ist auch der Startschuss für die neue zentrale Plattform zur OnlineBeteiligung unter www.mitmachen.freiburg.de . Bürgerinnen und Bürger bekommen hier einen einheitlichen Zugang zu den unterschiedlichen Online-Beteiligungsverfahren der Stadt Freiburg. Der Vorteil daran ist, dass man sich nur einmal registrieren muss und, sofern gewünscht, weiter informiert wird, wenn es neue Möglichkeiten gibt, am Geschehen in Freiburg mitzuwirken. Das neue Partizipations-Werkzeug ist ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Stadt Freiburg zu einer digitalen, zugänglichen und offenen Verwaltung, wie sie im Rahmen der Open Government Initiative der Stadt vorangetrieben wird. Die zugrundeliegende Plattform (DIALOG BOX), die bereits für die Projekte „Zukunftsstadt“ oder den letzten Beteiligungshaushalt getestet wurde, wird von der Polidia GmbH aus Berlin in Kooperation mit der kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (kivbf) betrieben.
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Tag der Erde
Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz gehören ganz oben auf die politische Agenda

Zum Tag der Erde am 22. April appelliert Slow Food Deutschland an die Politik Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz endlich ganz oben auf die politische Agenda zu setzen, denn die Art und Weise, wie wir Konsumgüter wie Lebensmittel weltweit produzieren und konsumieren, führt weltweit zur Erschöpfung der natürlichen Ressourcen. Im globalen Norden leben wir schon lange über unsere Verhältnisse was die Ressourcen- und Energienutzung für den aktuellen Lebensstil und -standard angeht: Um das aktuelle Konsumpensum und unseren Ressourcenhunger zu stillen, verbrauchen wir mehr Ressourcen, als unsere Erde auf selbsterhaltende Weise hergeben kann. Über 1,5 Erden wären momentan zur Bedarfsdeckung nötig. Laut Prognose bräuchten wir bis 2030 sogar 3 Erden.

Dass ein "weiter so, wie bisher" ausgeschlossen ist, liegt auf der Hand. Dazu muss man sich nur einige Entwicklungen im Umwelt- und Klimabereich sowie der Ressourcennutzung vor Augen führen: Die Meere sind geplündert und werden bis 2050 geschätzt mehr Plastik enthalten als Fische; weltweit gehen jährlich 10 Millionen Hektar wertvoller Ackerfläche verloren; das industrielle Lebensmittelsystem - vom Acker über Produktion und Transport bis zum Konsum - treibt den Klimawandel voran; der Grundwasserspiegel sinkt in vielen Regionen der Welt, jeder vierte Fluss erreicht wegen Übernutzung nicht mehr das Meer.

Zum Tag der Erde äußerte die Vorsitzende von Slow Food Deutschland, Ursula Hudson: "Obwohl das industrielle Lebensmittelsystem, das auf Überproduktion und Übernutzung von Ressourcen setzt, ganz klar in eine Sackgasse führt, ist in den Industrienationen politisch keine Abkehr von der Wachstumspolitik zu verzeichnen. Internationale, EU- und nationale Entscheidungsträger betreiben weiterhin eine Milchmädchenrechnung und das auf Kosten der nächsten Generationen sowie der Natur und Umwelt". Dabei sind ein nachhaltiger Konsum und eine zukunftsfähige Produktion im Einklang mit Mensch, Tier und Umwelt möglich. Viele zukunftsfähige Erzeuger machen vor, dass es auch anders geht, und auch Verbraucher machen Politik durch die Entscheidung für einen verantwortungsvollen Konsum.

Die Erde könnte uns theoretisch noch 500 Millionen Jahre lang als Heimat dienen und gut bewirten, wenn wir uns, wie Papst Franziskus verlauten ließ, "um unser gemeinsames Haus sorgen". Mit der Erde und den Ressourcen, die sie uns zur Verfügung stellt, sorgsam umzugehen, hätte auch nichts mit Verzicht zu tun, sondern mit bewusstem Konsum von Gütern und Lebensmitteln, die ohne Ausbeutung erzeugt wurden. "Der ökologische Landbau, handwerkliche Erzeugung durch Kleinerzeugern, die Agrarökologie sowie Ansätze zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen wie Wasser und Boden weisen hier den Weg in eine bessere Zukunft. So sind es auch heute noch die Kleinerzeuger, die rund 70% aller Nahrung weltweit erzeugen, aber viel weniger Ressourcen nutzen, nämlich nur 30 Prozent der Wasser- und Landressourcen. Fakt ist, die intensive Landnutzung mit Monokulturen, der Einsatz von Chemiekeulen auf dem Acker und ein System, das Überproduktion und damit Verschwendung fest mit einplant, hat ausgedient", so Hudson weiter. Eine andere Art des Wirtschaftens und der Lebensmittelproduktion ist möglich und dringend nötig. Zur Umstellung auf ein tragbares System ist allerdings auch politischer Wille nötig. Verantwortung übernehmen müssen wir aber alle: Verbraucher, Politik und Erzeuger sind gleichermaßen gefragt sich dafür einzusetzen Wirtschaftskreisläufe wieder zu regionalisieren, zu verkürzen und zukunftsfähig zu machen.
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NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Bialowieza-Urwald
Tschimpke: Gefahr für einen der letzten Urwälder Europas erst einmal gebannt

Berlin/Brüssel – Der NABU begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg im Hauptsacheverfahren der EU-Kommission gegen Polen wegen der Rodung des Bialowieza-Urwalds (Rechtssache C-441/17).

„Die Richter stellen eindeutig fest, dass das Abholzen rechtswidrig ist. Diese Entscheidung zieht hoffentlich einen endgültigen Schlussstrich unter den lange währenden Rechtsstreit“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke, „Die Gefahr für einen der letzten ursprünglichen Urwälder Europas, der Heimat für viele selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten ist, wie des Europäischen Bisons, scheint damit glücklicherweise erst einmal gebannt.“
NABU Umweltrechtsexperte Raphael Weyland: „Wieder einmal musste ein Gericht – zusammen mit vielen engagierten Umweltaktivisten vor Ort – die Achtung des EU-Umweltrechts sicherstellen. Gerade die Zwangsgeld-Androhung hat sich im Verfahren als effektiv bewiesen. Hiervon sollte die EU-Kommission in Zukunft noch viel stärkeren Gebrauch machen. Es ist für eine an dem Rechtsstaatsprinzip ausgerichtete EU nicht hinnehmbar, dass Mitgliedstaaten meinen, EU-Umweltrecht missachten zu können.“

Der NABU hat selbst gegen Deutschland mehrere Beschwerden bei der EU-Kommission wegen Missachtung des EU-Umweltrechts erhoben. Bereits seit 2014 beklagt er den unzureichenden Grünland-Schutz, seit 2017 die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, außerdem fehlende Verträglichkeitsprüfungen bei Projekten wie dem Folienspargelanbau.

Der Bialowieza-Urwald wurde von Polen im Jahr 2007 als Natura-2000-Gebiet gemeldet. Damit unterliegt er den Bestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Diese verbietet zwar nicht pauschal wirtschaftliche Betätigung, verlangt aber, dass der Schutz des Gebiets dabei berücksichtigt werden muss. Seit 2012 betreibt Polen massive Abholzung in dem Gebiet. Im Jahr 2016 hat die EU-Kommission daher ein Vertragsverfahren gegen Polen eröffnet. Um ein vollständiges Abholzen des Urwalds zu verhindern, hat sie im Jahr 2017 ergänzend vorläufigen Rechtsschutz beim EuGH beantragt und ein Zwangsgeld androhen lassen – ein bisher wenig genutztes Instrumentarium auf EU-Ebene.
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