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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Carsharing: Eine Stunde Auto leihen für 1,99 Euro
Carsharing funktioniert und lohnt sich vor allem in Ballungsgebieten. Bei einem Test der Stiftung Warentest von 11 Carsharing-Anbietern standen genug Fahrzeuge bereit und das Buchen sowie Abrechnen klappte meist problemlos. Eine Stunde Auto leihen ist schon ab 1,99 Euro möglich. Alle Anbieter im Test schneiden gut ab, bis auf zwei, deren Noten wegen unerlaubter Klauseln im Kleingedruckten abgewertet wurden.

Etabliert haben sich zwei Carsharing-Varianten: Beim klassischen Modell stehen die Autos auf einem festen Parkplatz und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin gebracht. Die Nutzer buchen über Telefon, Computer oder App, eine Stunde Kleinwagen fahren kostet etwa 2 bis 5 Euro, Benzin inklusive. Die zweite Variante ist flexibler und nur in großen Städten zu finden. Die Autos stehen irgendwo in der Stadt und werden an einem beliebigen Parkplatz innerhalb des Nutzungsgebiets wieder abgestellt. Das Buchen funktioniert wie beim klassischen Modell. Eine Stunde kostet etwa 15 bis 17 Euro, enthalten sind Benzin und Parkkosten. Für alle Fahrten im Test waren Autos verfügbar – meist sogar recht nah, allerdings nicht immer in der vorgesehenen Kategorie.

Beide Carsharing-Varianten haben Vor- und Nachteile. Am besten fahren Verbraucher, die beide wechselseitig nutzen können. Finanziell lohnt es sich besonders für Menschen, die auf ein eigenes Auto verzichten und nicht mehr als etwa 5.000 Kilometer im Jahr fahren. Auch beim Carsharing ist es ratsam, das Kleingedruckte zu lesen. Bei manchen Anbietern soll der Kunde unter bestimmten Umständen auch für Schäden haften, die er nicht verursacht hat, oder wenn das Auto gestohlen wird. Solche Klauseln sind allerdings unzulässig.

Der ausführliche Test Carsharing erscheint in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.06.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/carsharing abrufbar.
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NABU: Kiebitz ist auf Schutz durch EU-Richtlinien angewiesen
„Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Berlin/Bergenhusen/Hannover – Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

Der Kiebitz zählt in Deutschland zu den stark gefährdeten Vogelarten. In der Folge sind für den bedrohten Zugvogel besondere Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen worden. Von diesen EU-Vogelschutzgebieten hat der Kiebitz profitiert. Auch die Jagd auf Kiebitze wurde mit der EU-Vogelschutzrichtlinie eingeschränkt. Allerdings ist sie in einigen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel in Frankreich, immer noch zulässig.

Trotz des Schutzes durch die EU-Richtlinien hat sich der Brutbestand des Kiebitzes in Deutschland in den vergangenen zwanzig Jahren halbiert. „Ohne die EU-Vogelschutzrichtlinie würde es um den Kiebitz in Deutschland noch schlechter stehen“, sagte Hermann Hötker, Leiter des Michael-Otto-Instituts im NABU. Ein Grund für die starke Abnahme liege im unzureichenden Management vieler EU-Vogelschutzgebiete durch die Landesregierungen.

Beispiele für ein gelungenes Management von Kiebitz-Brutgebieten finden sich in Schleswig-Holstein. Im EU-Vogelschutzgebiet „Eider-Treene-Sorge-Niederung“ konnte der Kiebitzbestand durch gezielte Schutzmaßnahmen in Kooperation mit Landwirten stabilisiert werden. Im Naturschutzgebiet Beltringharder Koog an der Nordseeküste, das ebenfalls Teil des europaweiten Netzwerks von Vogelschutzgebieten ist, hat sich der Kiebitzbestand sogar auf zeitweise mehr als 800 Paare erhöht.

Ein weiteres positives Beispiel sei in diesem Zusammenhang das EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“ in Niedersachsen, so NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen Holger Buschmann. In diesem Schutzgebiet seien bisher mehr als 40 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Life-Programms für die Wiederherstellung von Feuchtwiesen und andere Schutzmaßnahmen eingesetzt worden, von denen bedrohte Wiesenvögel wie der Kiebitz stark profitiert hätten. Der Kiebitzbestand hat sich in der Folge von nur noch 20 Paaren im Jahr 1998 inzwischen wieder in etwa verzehnfacht. Insgesamt leben 41 Prozent des nationalen Kiebitzbestandes in Niedersachsen.

„Auf diesen Erfolgen darf man sich nicht ausruhen. Denn trotz dieser positiven Nachricht besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf“, so Buschmann weiter. Durch Grünlandumbruch, intensive Landwirtschaft sowie Entwässerung von Feuchtwiesen werden den Kiebitzen mögliche Lebensräume unwiederbringlich entzogen. Eine Abschwächung der Naturschutzrichtlinien könnte den Komplettverlust der Art in unserer Kulturlandschaft bedeuten. Einer der am meisten gefährdeten Lebensräume für den Kiebitz stellt die 10.500 Hektar große Leda-Jümme-Niederung im Landkreis Leer dar. Zwischen den Jahren 2004 bis 2011 hat sich der Bestand von 330 auf 271 Brutpaare um 18 Prozent reduziert. „Dies sind alarmierende Zahlen. Trotzdem fallen weiterhin wertvolle Habitate dem Maisanbau zum Opfer“, so Buschmann. Eine Ausweisung als Vogelschutzgebiet, wie sie vom Land Niedersachsen nun angedacht wird, könne dazu beitragen, die Landnutzung in der Niederung naturverträglicher zu gestalten.

Der Kiebitz zählte noch vor wenigen Jahren zu den weit verbreiteten Vogelarten auf Wiesen und Feldern in ganz Deutschland. Hauptgrund für den Rückgang des Kiebitzes innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten ist die Intensivierung der Landwirtschaft. Über Jahrzehnte wurden Bruthabitate im Grünland durch Trockenlegung zerstört oder in Äcker umgewandelt. Durch die zeitliche Überschneidung von Brutzeit und Grünland-Bewirtschaftung gingen immer wieder Gelege und Küken verloren. Auch Äcker sind oft keine Alternative. Sie bieten Küken oft nicht genug Nahrung. Auf Maisäckern, die inzwischen häufig von Kiebitzen als Brutplatz genutzt werden, sind die Gelege zudem häufig Opfer der Bewirtschaftung.

Der NABU hat deshalb bundesweit mit Partnern ein Förderprojekt im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gestartet: Auf „Kiebitzinseln“, kleinflächigen Brachen auf Äckern und im Intensivgrünland, sollen die Vögel etwa in Ruhe brüten können. Im Projekt werden auch andere Maßnahmen für den Gelege- und Kükenschutz erprobt, so etwa im Landkreis Osnabrück und im Raum Braunschweig. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums, des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums und der Hanns R. Neumann Stiftung.
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Karlsruhe: Führung durch den Oberwald
Sich einem fachkundigen Rundgang durch den Oberwald anschließen können sich Interessierte am Sonntag, 21. Juni. Treffpunkt für die rund eineinhalbstündige Führung des Zoos Karlsruhe ist um 14.30 Uhr beim Spielplatz „Affenplätzle“.
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Jeden Tag wird eine Fläche von 100 Fußballfeldern verbraucht
Trotz abnehmender Bevölkerung schreitet der Flächenverbrauch voran

Berlin - Über 100 Fußballfelder: So groß ist die Fläche, die in Deutschland jeden Tag für den Bau weiterer Siedlungen mit Straßen, Wohnungen und Gewerbegebieten verbraucht wird. Hochgerechnet auf ein Jahr ist die verbrauchte Fläche mit 25.765 Hektar größer als die gesamte Stadt Frankfurt am Main. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 hatte die Bundesregierung das Ziel ausgerufen, den täglichen Landschaftsverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Alle folgenden Bundesregierungen hatten sich dazu bekannt. Trotz einiger Fortschritte liegt das „30-Hektar-Ziel“ noch immer in weiter Ferne: aktuell werden gut 70 Hektar pro Tag verbraucht. Laut NABU ist für dieses Jahr jetzt der Zeitraum erreicht, ab dem die Bagger bereits still stehen müssten. Es bleiben nur noch fünf Jahre Zeit, um den Flächenverbrauch massiv einzudämmen, wenn es die Bundesregierung mit dem 30-Hektar Ziel ernst meint.

Vor diesem Hintergrund macht der NABU auf den fortschreitenden Landschaftsverbrauch aufmerksam und wirbt für eine bessere Innenentwicklung: Um- und Neubau im Innenstadtbereich statt Landschaftszerstörung am Ortsrand lautet die Devise. „Flächensparendes Wohnen mitten im Ort bringt gleichzeitig mehr Lebensqualität durch kurze Wege und weniger Autoverkehr. Angesichts sinkender Bevölkerungszahlen ist jeder Hektar neu verbaute Landschaft ein Hektar zu viel“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Ausgaben für wachsende Verkehrs- und Leitungsnetze sind für die Kommunen immer schwerer zu bewältigen, während sich die Abgaben und Gebühren für deren Unterhaltung auf immer weniger Einwohner verteilen. Wege zur Schule, zur Arbeit und zum Einkaufen werden länger. Gleichzeitig laufen die Ortskerne Gefahr zu veröden, wenn immer mehr Gebäude leer stehen.

„Natur und Landschaft werden durch viele Baumaßnahmen unwiederbringlich zerstört, Lebensräume werden immer weiter zerschnitten. Mit der Natur und Landschaft, die dabei verloren gehen, verschwindet zugleich auch biologische Vielfalt und damit Lebensqualität“, sagt NABU-Siedlungsexperte Ulrich Kriese.
 
 

 
Naturschutz International
NABU-Projektregion am Tanasee offiziell als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt

Tennhardt: Wichtiger Schritt für den langfristigen Schutz des größten Sees Äthiopiens und Quelle des Blauen Nils

Die NABU-Projektregion am Tanasee in Äthiopien ist jetzt von der UNESCO als neues Gebiet in das Weltnetz der Biospärenreservate aufgenommen worden. „Die Anerkennung des Tanasees als UNESCO-Biospärenreservat ist ein wesentlicher Schritt, um die einzigartigen Ökosysteme vor Ort langfristig zu schützen und gleichzeitig nachhaltige Einkommensquellen für die lokale Bevölkerung zu schaffen“, sagte Thomas Tennhardt, NABU-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Internationales. Der NABU arbeitet bereits seit 2012 in der Region, um in Kooperation mit der Regierung des Amhara-Regionalstaats und der Michael Succow Stiftung die Entwicklung eines Biosphärenreservats voranzubringen.

Das neue Biosphärenreservat Tanasee ist Teil des „Biodiversitäts-Hotspots“ der Ostafrikanischen Hochlandregion und gilt als Gen-Zentrum für einheimische Nutzpflanzen, wie beispielsweise Ramtillkraut (Guizotia abyssinica), Zwerghirse (Eragrostis tef) und Wildkaffee (Coffea arabica). Zahlreiche paläarktische Wasservögel wie beispielsweise Graukraniche (Grus grus), Uferschnepfen (Limosa limosa) und Kampfläufer (Philomachus pugnax) nutzen den See als Futter- und Rastplatz auf ihren Zugrouten. Außerdem wurden bereits knapp 30 verschiedene Fischarten entdeckt, von denen rund 70 Prozent nur dort vorkommen. Weitläufige Feuchtgebiete, in denen dichte Papyrus- und Rohrkolben-Bestände wachsen, umgeben den Tanasee, von denen einige zu den größten und ökologisch wertvollsten Flächen in Äthiopen und am gesamten Horn von Afrika zählen. Am Tanasee finden sich zudem einzigartige äthiopisch-orthodoxe Kirchen und Klöster, deren Geschichte bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Mehr als zwei Millionen Menschen leben innerhalb des neuen Biosphärenreservats, die auf eine intakte Natur und Umwelt für Landwirtschaft, Handel, Fischerei und Tourismus angewiesen sind.

Im Rahmen des NABU-Projekts wurden über 1.500 Menschen aus 75 Gemeinden trainiert, um sich an der Zonierung des Schutzgebiets zu beteiligen. Die nutzungsfreien Kerngebiete umfassen fast vier Prozent (24.157 Hektar) des Biosphärenreservats, das sich über eine Fläche von knapp 700.000 Hekar erstreckt. „Außerdem wurde für das Biosphärenreservat eine Verwaltungseinheit innerhalb der lokalen Regierung eingerichtet sowie ein Management- und Ökotourismusplan erstellt. Neue Einkommensquellen und Renaturierungsprogramme werden das Biosphärenreservat darin unterstützen, sich zu einer lebendigen Modell-Region zu entwickeln“, sagte Svane Bender-Kaphengst, Leiterin des Afrikaprogramms. Die offizielle Einweihungsfeier des Tanasee-Biosphärenreservats ist für November 2015 geplant.

Der langfristige Schutz des Tanasees und seiner Umgebung mit Hilfe des Biosphärenreservats-Konzept ist das Hauptziel des NABU-Projekts „Für Mensch und Natur: Aufbau eines UNESCO-Biosphärenreservats am Tanasee in Äthiopien“. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
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NABU: Biber profitiert von EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa – „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand. Bis Ende Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

Unter dem Schutz der EU konnte sich beispielsweise der Europäische Biber wieder ungestört in Thüringen ansiedeln. Langsam aber stetig breitet sich der scheue Nager an Saale, Werra und Unstrut, Ilm, Rodach und weiteren Gewässern in Thüringen aus. Er kommt zurück in seine alten Lebensräume, bevorzugt naturnahe Abschnitte an Gewässern und arrangiert sich auch mit der vom Menschen stark veränderten Kulturlandschaft. Seine Gestaltungskraft hat die Flussbereiche über Millionen Jahre hinweg geprägt. Durch seine fleißige Bautätigkeit schafft der Biber vielfältige Strukturen wie Kleingewässer, Totholz, Feuchtwiesen oder offene Bodenstellen am Ufer.

„Mit seinen Aktivitäten schafft der Biber unter anderem auch Lebensräume für Libellen, Amphibien, Reptilien, Fische und Vögel“, erklärt Mike Jessat, Landesvorsitzender des NABU Thüringen. „Der Biber profitiert ganz klar von Natura 2000-Gebieten an Thüringens Flüssen. Werden die EU-Naturschutzrichtlinien einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen und gelockert, könnte dies die ungestörte Ausbreitung des Bibers mit all seinen positiven Leistungen für die Biodiversität bedrohen.“

Ganz nebenbei trägt der Biber zur Renaturierung von Flüssen und zur Gewässerreinhaltung bei und unterstützt darüber hinaus den natürlichen Hochwasserschutz. Wo der Mensch also viel Geld und Energie für Maßnahmen ausgibt, hilft der Biber zum Nulltarif.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura 2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.

Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards. „Wenn die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten es ernst meinen mit dem Stopp des Artensterbens bis 2020, wozu sie sich verpflichtet haben, dann muss eine breit angelegte Naturschutzoffensive eingeleitet werden. Das bedeutet: mehr Geld und mehr Personal für die Naturschutzverwaltungen, aber auch klare Bestimmungen für Schutzgebiete sowie empfindliche Strafen für illegales Töten von Zugvögeln in der ganzen EU“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Der NABU stellt zwölf Wochen lang jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura 2000-Gebiet vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“.
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NABU zieht nüchterne Bilanz zur Elektromobilität
Bundesregierung unternimmt keinen ernsthaften Versuch eine Verkehrswende anzustoßen

Mit Blick auf die heute beginnende Konferenz der Bundesregierung zur Elektromobilität in Berlin zieht der NABU eine nüchterne Bilanz für Elektroautos in Deutschland. Trotz der klimapolitischen Notwendigkeit alternativer Niedrigemissionsfahrzeuge sei das bisherige Engagement der Bundesregierung zur Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen unzureichend. Das selbstgesteckte Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 sei mit Zögerlichkeit nicht zu erreichen und zementiere die dominante Stellung des Verbrennungsmotors.

NABU Bundesgeschäftsführer Miller: „Große Autos mit Verbrennungsmotor und Klimaschutz sind nicht vereinbar, daher brauchen wir alternative Antriebe auf Basis erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung hat bisher keinen ernsthaften Versuch unternommen, eine Verkehrswende anzustoßen. Stattdessen sehen wir immer mehr übermotorisierte Geländewagen in den Innenstädten, die einer notwendigen Verbrauchsreduzierung im Wege stehen. Das widerspricht allen Erfordernissen des Klimaschutzes, zu denen sich Bundeskanzlerin Merkel gerade erst beim G7-Gipfel bekannt hat.“ Doch nicht nur werde aller Voraussicht nach das Ziel verfehlt, den Anteil von Elektroautos deutlich zu erhöhen. Auch eine Einbettung dieser Fahrzeuge in ein nachhaltiges Verkehrssystem bestehend aus deutlich weniger Autos, mehr Rad- und Fußverkehr und einer Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs bleibe bisher völlig auf der Strecke.

„Das Elektroauto ist längst nicht die Lösung aller unserer Mobilitätsprobleme. Viel zu hoher Flächen- und Ressourcenverbrauch sowie Lärm bleiben bestehen. Aber ohne mehr Elektromobilität wird es auch nicht gehen. Deshalb brauchen wir finanzielle Anreize für Niedrigemissionsionsfahrzeuge und gleichzeitig eine Sonderabgabe auf besonders klimaschädliche Autos“, so NABU-Verkehrsexperte Daniel Rieger. Die von der Bundesregierung geplante Sonderabschreibung für Elektroautos lehnt der NABU ab, da sie vor allem eine versteckte Kaufprämie für Elektroautos sei und vom Steuerzahler finanziert werde. Stattdessen schlägt der NABU einen Elektromobilitätsfonds vor, der sich aus einer Abgabe für besonders klimaschädliche Pkw speist und den Kauf besonders effizienter Fahrzeuge subventionieren könnte.
 
 

 
Luftverschmutzung weiter deutlich zu hoch
Umweltverbände begrüßen eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Berlin - Die Umweltverbände BUND, DUH, NABU und VCD begrüßen, dass die Europäische Kommission endlich aktiv wird und heute der Bundesregierung das förmliche Aufforderungsschreiben wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) hat zukommen lassen. Dieses Schreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren, das Deutschland nun wegen zu hoher Stickoxidbelastungen droht: 2014 wurden die Jahresmittelwerte für diesen Schadstoff an über der Hälfte der 500 Messstationen in Deutschland überschritten. Die entsprechenden Grenzwerte gibt es seit 2005, seit 2010 müssen sie eingehalten werden und wurden bisher immer überschritten. In Deutschland ist dafür vor allem der Straßenverkehr verantwortlich.

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Dieser Schritt der Europäischen Kommission war lange überfällig. Nach wie vor ergreifen viele Städte nicht die nötigen Maßnahmen, um die Luftschadstoffbelastung vor Ort nachhaltig zu senken. Vielleicht ändert sich diese Haltung nun angesichts drohender Strafzahlungen, so dass die Bürgerinnen und Bürger bald wieder frei durchatmen können.“ Insbesondere die Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen seien ein Problem, zumal es hier zu gravierenden Abweichungen zwischen Herstellerangaben und realem Fahrbetrieb auf der Straße komme. So sei es nicht verwunderlich, wenn die Stickoxidkonzentrationen in der Atemluft weiterhin deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lägen und beim Menschen zu schwerwiegenden Atemwegsreizungen und -entzündungen führe.

Die Umweltverbände sind tief besorgt über die insgesamt desolate nationale Luftreinhaltepolitik der Bundesregierung, dafür ist der aktuelle Brief nur einer von zahllosen Belegen. Auch bei anderen Luftschadstoffen sind die Aussichten trübe. Ebenso gravierend ist zum Beispiel, dass die Bundesregierung eine Abschwächung des Kommissionsentwurfs für die Revision der Richtlinie zur Verringerung der nationalen Emissionen verschiedener Luftschadstoffe (NEC) mitträgt, anstatt sich für strengere Grenzwerte einzusetzen. Das wird aktuell vor allem dadurch deutlich, dass sie unterstützt, den Schadstoff Methan komplett daraus zu streichen. Wenn dies passiert, obwohl Methan schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat und nirgendwo anders direkt reguliert wird, würde die Richtlinie massiv geschwächt.

Die Kommission tut gut daran, Europäisches Recht durchzusetzen. Deutschland muss dringend größere Anstrengungen unternehmen, um seine Luftschadstoffemissionen zu reduzieren und konkrete Maßnahmen ergreifen. Gleichermaßen muss es sich, um die lokalen Belastungen für die Menschen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, für ambitionierte und verbindliche europäische Ziele einsetzen. Hier ist gemeinsames, effizientes Handeln der Europäischen Staaten mehr gefragt denn je.
 
 



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