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Montag, 29. April 2024
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Verschiedenes

 
NABU: Schlechtes Zeugnis für die Landwirtschaftspolitik
BfN-Agrar-Report 2017 verdeutlicht kritische Situation in der Agrarlandschaft

Der NABU sieht sich in seiner Kritik an der aktuellen Agrarpolitik und dem bestehenden System der EU-Subventionen durch den am heutigen Dienstag vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgestellten Agrar-Report 2017 bestätigt. Die Publikation ist eine besorgniserregende Zusammenstellung aller Problemfelder in der Agrarlandschaft.

„Der Agrar-Report macht deutlich, wo die Schwachstellen der Landwirtschaftspolitik liegen und warum die Agrarwende überfällig ist. Die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft befindet sich im rasanten Sinkflug. Pestizid-Einsatz und monotone Kulturen sorgen dafür, dass Insekten weniger werden, Vögeln Nahrung und Lebensraum fehlt. Auch sind viele Biotoptypen des Grünlands bedroht. Trotz des mittlerweile immerhin größtenteils gestoppten Grünlandverlustes hat die Qualität des Grünlands stark abgenommen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Besonders das arten- und blütenreiche Grünland gehe verloren und mit ihm klassische Wiesenvögel wie Uferschnepfe und Kampfläufer. Schuld seien übernutzte Flächen und der hohe Eintrag von Stickstoff ins Ökosystem. So habe auch der Anteil der Ackerkräuter massiv abgenommen. Besonders im Inneren der Felder liegt der Rückgang bei bis zu 99 Prozent.

Der Report benennt als Ursache des desaströsen Zustandes der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft die immensen Fehlsteuerungen der EU-Förderpolitik. Das mit der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene eingeführte Greening hat versagt. Es war der Versuch, auch die Ausgaben der ersten Säule für die landwirtschaftliche Produktion an ökologische Mindeststandards zu koppeln. Laut Report wurde lediglich erreicht, dass sich der Anteil an für den Naturschutz wertvollen Flächen um nur ein Prozent der Ackerfläche erhöht hat. Demgegenüber stehen immense Ausgaben von 1,5 Milliarden Euro alleine in Deutschland pro Jahr für dieses so genannte Greening.

Ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung war das in der vergangenen Woche beschlossene Pestizid-Verbot auf den ökologischen Vorrangflächen, für das der NABU gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden in Brüssel gekämpft hatte.

Besonders deutlich macht der Report die Finanzierungslücke für den Naturschutz in Agrarlandschaften. „Die derzeitigen Fördermöglichkeiten und Finanzmittel reichen nicht annähernd aus, um diese Negativ-Entwicklung zu korrigieren. Trotz des dramatischen Zustandes der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, sowie das durch die intensive Tierhaltung beförderte massive Gülle-Problem mit schädlichen Folgen für Grundwasser und Böden fließen weiterhin EU-weit jedes Jahr 60 Milliarden Euro an Agrarzahlungen an die Landwirte. Die pauschalen Zahlungen haben die Probleme für die Natur nur verschärft“, so Tschimpke weiter.

Der NABU fordert eine umfassende Reform der GAP ab 2020 mit der Abkehr von den wirkungslosen pauschalen Flächenprämien, die momentan per Gießkanne an Landwirtschaftsbetriebe verteilt werden. Statt dessen müssten ein EU-Naturschutzfonds zur Sicherung des EU-weiten Natura 2000-Schutzgebietsnetzes eingerichtet sowie umfassende Gelder für einen nachhaltigen Umbau des Agrarsystems und Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen fließen, die den Landwirten echte Anreize für eine naturverträgliche Bewirtschaftung bieten.
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NABU zum „30-Hektar-Tag“: Kein Grund zum Feiern
Jeden Tag wird für Wohnen und Verkehr eine Fläche von 94 Fußballfeldern verbraucht

Jeden Tag werden für Wohnen und Verkehr immer noch durchschnittlich 66 Hektar pro Tag verbraucht – das entspricht etwa einer Größe von 94 Fußballfeldern. Auch das neue Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den täglichen Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in weiter Ferne. Laut 30-Hektar-Ziel wäre die verfügbare Fläche für das gesamte Jahr nun aufgebraucht. Ab sofort müssten also in Deutschland die Bagger still stehen.
Anfang des Jahres wurde mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung das 30-Hektar-Ziel für das Jahr 2020 auf das Jahr 2030 verschoben. Zwar soll die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen auf „unter 30 Hektar pro Tag“ begrenzt werden. „Die nebulöse und wenig konkrete Formulierung ‚30-Hektar minus X‘ enttäuscht vor allem, wenn nicht klar ist, wie groß das X ist. Statt ambitionierte Ziele zu setzen und diese zu qualifizieren, verschiebt die Bundesregierung lediglich das alte, nicht erreichte Ziel um weitere zehn Jahre“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dass sich das Bundesumweltministerium in seinem Integrierten Umweltprogramm als Zielmarke gesetzt hat, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 20 Hektar pro Tag zu senken, sei da nur ein schwacher Trost. Es zeige, dass die Bundesregierung hier nicht in der Lage ist, mit einer Stimme zu sprechen und die Ministerien für Wirtschaft und Verkehr den Umweltschutz weiter hinten an stellen.

Mit steigendem Flächenverbrauch und zunehmender Versiegelung verliert der Boden an Fruchtbarkeit und Wasserdurchlässigkeit. Zu den Folgen zählen der Verlust der Bodenfauna, örtliche Überschwemmungen bei starken Regenfällen, niedrige Grundwasservorräte sowie städtische Wärmeinseln durch fehlende Verdunstungskälte. Mit unbebauten Flächen und unversiegelten Böden als endliche Ressource ist also sparsam umzugehen. Der benötigte Wohnraum muss primär im Bestand durch Nachverdichtung wie den Ausbau von Dachgeschossen und das Schließen von Baulücken, Umnutzung von Gewerbegebäuden sowie intelligente Nutzungskonzepte erfolgen.

Das 30-Hektar-Ziel und eine flächensparende Siedlungsentwicklung wurden nicht zuletzt durch die Neufassung des Baugesetzbuchs konterkariert, indem für Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand erhebliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen geschaffen wurden. Durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Bebauungsplanverfahren kann nunmehr generell auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden.

„Diese Ausnahmeregelungen gelten zwar nur bis Ende des Jahres 2019, entfalten aber eine verheerende Signalwirkung und sind ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für eine flächensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzen“, so Tschimpke weiter. Obwohl der Flächenverbrauch von etwa 120 Hektar pro Tag um die Jahrtausendwende mittlerweile nahezu halbiert wurde, seien zusätzliche Anstrengungen unverzichtbar, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten. Langfristig müsse eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt werden, deren Netto-Flächenverbrauch Null betrage. Das Bundesumweltministerium nennt hierfür das Jahr 2050.
„Notwendig sind aber kurzfristigere und vor allem auch kleinräumliche Flächensparziele der Länder und Kommunen“, meint Siedlungsentwicklungsexperte Henry Wilke. Dabei dürfe das Bauen am Ortsrand nach wie vor nur die absolute Ausnahme sein. Die doppelte Innenentwicklung, also das Bauen im Bestand, sowie die Sicherung und Aufwertung von innerstädtischen Grünflächen, müsse sich zum Regelfall entwickeln.

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EU-Abgeordnete stimmen für Pestizid-Verbot
Endlich Schluss mit Glyphosat & Co. auf ökologischen Vorrangflächen

Der NABU begrüßt den heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments für ein Verbot von Pestiziden auf ökologischen Vorrangflächen ab Januar 2018. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag für ein Pestizidverbot auf diesen Flächen gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Die Abgeordneten stimmten knapp gegen den Beschluss des EU-Agrarausschusses und die Resolution des deutschen EP-Abgeordneten Albert Deß (CSU) und des Briten John Stuart Agnew (UKIP). Beide hatten sich zuvor im Agrarausschuss gegen den Vorschlag der EU-Kommission und somit gegen das Pestizidverbot auf ökologischen Vorrangflächen stark gemacht.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Glyphosat und Co. haben auf diesen Flächen nichts zu suchen. Das ist ein längst überfälliger erster Schritt in die richtige Richtung. Die EU-Parlamentarier haben ein wichtiges Signal gesetzt. Bis zu einer grundlegenden Reform der EU-Agrarpolitik und einer wirklichen Trendwende, um die erschreckenden Verluste der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft aufzuhalten, ist es trotzdem noch ein weiter Weg. Wir brauchen mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft mit blütenreichen Wiesen und Säumen, Brachflächen, Sträuchern und Hecken, wo Insekten und Feldvögel Lebensräume finden.“

Damit Landwirte die Direktzahlungen aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik (GAP) erhalten, müssen sie sicherstellen, dass fünf Prozent ihrer Fläche als ökologische Vorrangflächen genutzt werden. Diese Flächen konnten jedoch, wie alle wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, bis heute keinen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt in Agrarlandschaften leisten – nicht zuletzt aufgrund des bislang erlaubten Einsatzes von Pestiziden. Bisher fließen jährlich gut zwölf Milliarden Euro an Direktzahlungen unter anderem für die ökologischen Vorrangflächen an die Landwirte in der EU. Insgesamt beträgt das EU-Agrarbudget 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass die Wünsche der Bürger nach einer umfassenden Reform der EU-Agrarpolitik erste kleine Früchte tragen. Innerhalb von nur einer Woche waren über 9.000 Menschen dem Aufruf des NABU gefolgt und hatten Protest-E-Mails an einflussreiche EU-Abgeordnete verschickt.
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Karlsruhe: Wisent im Tierpark Oberwald geboren
Xarbara bekommt ihr erstes Jungtier / Nachwuchs auch bei den Gämsen

Noch ist es ziemlich klein und bringt noch keine zehn Kilogramm auf die Waage. Das frisch geborene Jungtier bei den Wisenten im Tierpark Oberwald trinkt aber schon fleißig Milch bei Mutter Xarbara. "Es wird sehr schnell zunehmen und an Größe gewinnen", berichtet Revierleiter Robert Ruder.

Für Xarbara ist es das erste Junge. "Sie stellt sich aber gut an und verteidigt ihr Kleines, was ein gutes Zeichen ist", betont Ruder. Xarbara wurde 2011 selbst im Tierpark Oberwald, der Dependance des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe, geboren. Vater ist der Bulle Pfarrer, er kam 2012 im Tierpark Pforzheim auf die Welt. Das Geschlecht des neugeborenen Tiers konnte bislang noch nicht bestimmt werden. Aktuell stehen Mutter und Kind abgetrennt vom Rest der Gruppe. "Wir wollen die beiden Tiere aber relativ bald wieder zu den anderen lassen", erläutert Ruder. Dann ist das Jungtier auch für die Besucher sichtbar. Aktuell ist das leider nicht der Fall, da wegen Bauarbeiten der Weg bei den Wisenten gesperrt und das Gehege nur von vorne einsehbar ist, wo der Rest der Gruppe steht.

Wisente sind die größten Wildtiere Europas. Voll ausgewachsene Bullen können ein Gewicht von knapp einer Tonne, erwachsene Kühe von mehr als 600 Kilogramm erreichen. Das Wisent war in freier Wildbahn ausgestorben und wurde mit Tieren aus Zoobeständen wieder angesiedelt. Der Zoo Karlsruhe beteiligt sich mit dem Tierpark Oberwald am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm.

Bei einem Besuch im Oberwald sind derzeit aber auch noch weitere Jungtiere zu sehen. Drei kleine Gämsen sind in den vergangenen Tagen und Wochen auf die Welt gekommen. Die Jungtiere sind sehr aktiv, schon flink am Klettern auf den Felsen im Gehege und meistens auch gut dabei zu beobachten.
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Karlsruhe: Wie sich Knielingen gegen die Rheinregulierung wehrte
Vortrag zu Johann Gottfried Tulla im Stadtmuseum

"Johann Gottfried Tulla und der Beginn der Rheinregulierung vor 200 Jahren" ist ein Vortrag überschrieben, den Nicole Zerrat am Donnerstag, 22. Juni, um 18 Uhr bei freiem Eintritt im Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais hält. Dabei lenkt sie auch den Blick auf Knielingen, wo die erste Begradigungsmaßnahme vor den Toren Karlsruhes umgesetzt werden sollte. Die Einwohner Knielingens aber wehrten sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Denn ihnen drohte fruchtbares Land verloren zu gehen.

Der Rheinabschnitt zwischen Neuburg und Linkenheim sollte als erster Bereich nach Plänen des Karlsruher Wasserbauingenieurs Johann Gottfried Tulla umgebaut werden. Die Gefährdung des linksrheinisch gelegenen Ortes Wörth hatte die französische Regierung 1812 bewogen, der Begradigung in diesem Teilabschnitt zuzustimmen. Als die Pfalz nach den napoleonischen Kriegen Bayern zugesprochen wurde, nahm Tulla die Verhandlungen mit dem neuen Grenzanlieger auf. Nachdem im April 1817 eine Einigung erreicht werden konnte, sollten die Baumaßnahmen umgehend in die Tat umgesetzt werden. Galt Tullas Überzeugungsarbeit bis dato den Vertretern auf Regierungsebene, kam nun unerwarteter Widerstand aus den Reihen der Bevölkerung...

Der Vortrag, bei dem Nicole Zerrat den Bogen spannt von der Ausbildung Tullas zum Wasserbauingenieur über die Entwicklung der politischen Landschaft am Oberrhein bis hin zur späten Würdigung des Tulla'schen Lebenswerkes in Denkmälern, ist eine Veranstaltung im Rahmen der Doppelausstellung "Karlsruher Heimaten" im Stadtmuseum und im Pfinzgaumuseum.
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Ja zum geplanten kleinen Neubaustadtteil Zähringen-Nord/Längeloh
ECOtrinova e.V. und Plan B e.V. stellen aber einige Anforderungen

Mit dem von Stadt und Gemeinderat beabsichtigten kleinen Neubaustadtteil Zähringen-Nord/Längeloh auf rund 26 Hektar beiderseits der Gundelfinger Straße zwischen Güterbahn und Schnellstraße sind die beiden in Freiburg ansässigen gemeinnützigen Umweltschutzvereine ECOtrinova und Plan B grundsätzlich einverstande. Sie haben jedoch eine Reihe von Vorschlägen und Anforderungen für die Umsetzung. ECOtrinova hatte dem Stadtplanungsamt per detailliertem Schreiben von Anfang März 2017 solches „Gelb-Grünes Licht“ bereits entsprechend mitgeteilt, wobei das Amt dies in seiner Antwort erfreut zur Kenntnis nahm. Das Gebiet ist einer der 5 Vorab-Wohngebietsvorschläge für den Perspektivplan und großenteils bereits erschlossen. Es sollte nach Einschätzung der Vereine zusammen mit den Freiburger Möglichkeiten für Dachausbauten und Aufstockungen als einer von mehreren größeren Bausteinen dienen anstelle des auf der „grünen Wiese“ geplanten großen Neubaustadtteils Dietenbach.

Die Idee, dabei insbesondere auch die flächenhaften Großparkplätze zwischen Straßenbahn und Isfahanallee mit Wohnungen zu überbauen, hatte ECOtrinova-Vorsitzender Dr. Georg Löser im Oktober 2015 u.a. mit Foto vom bebaubaren Großparkplatz in die Bürgerdiskussion um den kommenden Perspektivplan online eingebracht.

Beim Ortstermin des Samstags-Forum Regio Freiburg am 5. November 2016 im nördlichen Zähringen, an dem auch Vorstände und aktive Mitglieder der Vereine Plan B e.V. und NABU Freiburg e.V. insbesondere aus Zähringen mitwirkten, wurden mehrere Anforderungen und Vorschläge für das Gebiet erörtert.

Hauptziel der Vereine ist, dort bezahlbaren ökologisch optimierten Wohnraum mit 1.500 bis 2.000 Wohnungen in verdichteter Bauweise, d.h. auch in die Höhe, zu erreichen, und zwar ohne freistehende Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser, aber mit geeigneten Freiflächen. Die Wohnungsgrößen sollen flexibel umnutzbar und flächeneffizient sein für verschiedenen Bedarf samt "Wohnen und Arbeiten“ : Für die Wohnfläche pro Kopf seien je nach Belegung Zielgrößen von 20 bis 35 qm anzustreben bei ausreichend Kellerraum.

Positiv und günstig für die künftigen Wohnkosten ist: Das Gebiet ist in der Hauptachse und auch teilweise sonst i.w. schon erschlossen durch die Gundelfinger Straße samt Straßenbahn, Radweg sowie Ver- und Entsorgungsleitungen. Es sind kaum landwirtschaftliche Flächen betroffen. Zunächst sollten die Großparkplätze genutzt werden, dies mit geeigneter Beibehaltung eines Einkaufszentrums. Die Vereine schlagen über die jetzigen Planungen der Stadt hinaus vor, das meist reichlich flach bebaute kleine Gewerbegebiet zu Beginn der Gundelfinger Str. flächenmäßig besser zu nutzen mit höherer Bebauung teils auch für Wohnen und dort Parkplätze flächensparend neu zu ordnen.

Plan B weist insbesondere darauf hin, den Wald nördlich des Einkaufszentrums als Grünbrücke zu erhalten bei Mitnutzung als Freiraum, desgleichen das entstandene kleine Wäldchen an der Güterbahn, das ebenfalls als "Grünstützpunkt" vor allem für Fauna Richtung Ost und West dient. Zu erhalten sei auch die jetzige Freifläche südlich des derzeitigen Möbelmarktes. Eine Nordverschiebung des Kleingartengeländes Richtung Gundelfingen wird abgelehnt.

Ein neuer Radschnellweg direkt westlich der Güterbahn brächte zu viel Flächenverlust und würde das Wäldchen an der Güterbahn großenteils zerstören. Der Bedarf an Radwegen Richtung Gundelfingen ist an der Gundelfinger Str. plus östlich der Güterbahn sowie mit der Nutzung der Wildtalstr. und des Höhenwegs reichlich gedeckt. Von einer Straße samt Güterbahnbrücke für Kraftfahrzeuge zur Erschließung des von ECOtrinova, Plan B und anderen abgelehnten Baugebiets "Auf der Höhe" auf Wiesen in Zähringen wird u.a. wegen Flächen- und Grünbrückenverlust dringend abgeraten.

Für die Mobilität schlagen die Vereine vorrangig einen Fußgänger-, Radfahrer- und ÖPNV-Stadtteil vor mit sehr stark verringertem PKW-Bestand vor à la Vauban, aber mit Autoteilen (Carsharing).

Als selbstverständlich setzen die Vereine Plus-Energie-Bebauung mit sehr niedrigen Betriebskosten voraus samt Einsatz von Blockheizkraftwerken und von reichlich und blendfreier Photovoltaik mit Ziel hoher Energie-Autonomie, desgleichen sehr guten Schallschutz zur Schnellstraße und Güterbahn.
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Mieterstromförderung nutzen!
Mieter und Vermieter gemeinsam für die Energiewende

FREIBURG
Am Mittwoch, den 28. Juni, 19.30, lädt die Solar-Bürger-Genossenschaft gemeinsam mit dem Mietshäuser Syndikat zu einer Informationsveranstaltung über Mieterstrom und das Mieterstromgesetz in den Konferenzraum des Stadtteilzentrums Vauban, Alfred-Döblin-Platz 1.
Der Eintritt ist kostenfrei und der Zugang ist barrierefrei.

Durch den Bau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und die Nutzung des Solarstroms vor Ort können Mieter und Vermieter die Energiewende aktiv voranbringen. Damit dieses Potential besser genutzt wird, verabschiedet der Bundestag ein Mieterstromgesetz noch vor der Sommerpause.
Bisher nutzen vor allem Eigenheimbesitzer den Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach. Das soll jetzt auch für Mieter möglich werden. Wenn ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, kann er den so erzeugten Strom an die Mieter im selben Haus liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber in vielen Fällen nicht.
Durch einen Mieterstromzuschlag wird sich dies zukünftig ändern.
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab.
Wohngebäude erfahren so eine Aufwertung und Mieter profitieren, indem sie sich durch den Bezug des Solarstroms vom Dach an der Energiewende beteiligen können - und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie zieht wieder an.
Auf der Veranstaltung berichtet die Rechtsanwältin Jenny Kortländer, LL.M. (QUT, Brisbane), Mitglied der Kanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg, wie die gesetzliche Lösung im Einzelnen aussieht, wer sie nutzen kann und was es zu beachten gilt. Ergänzend wird das gerade in Bau befindliche Wohnprojekt schwereLos in Gutleutmatten vorgestellt, für das Mieterstrom aus Photovoltaik realisiert werden soll. Dabei handelt es sich um ein Wohngebäude mit 19 Mietparteien aus dem Zusammenhang des Mietshäuser Syndikats. Die Solar-Bürger-Genossenschaft wird hierbei Investitionskosten, Planung, Installation der Photovoltaikanlage sowie deren technische und kaufmännische Betriebsführung übernehmen.


Bei Rückfragen schreiben Sie oder rufen Sie uns an. Kaj Mertens-Stickel und Dr. Burghard Flieger stehen unter info@solargeno.de bzw. 0761/89629224 oder 0761/709023 gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die Mietshäuser Syndikat GmbH initiiert, berät und beteiligt sich an Projekten für selbstorganisiertes Wohnen und solidarisches Wirtschaften.
Die Solar-Bürger-Genossenschaft ist eine unabhängige, von Bürgerinnen und Bürgern gegründete Energiegenossenschaft mit Sitz in Freiburg. Interessierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter sind bei der Solar-Bürger-Genossenschaft stets willkommen.
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NABU: EU-Parlamentarier müssen für Pestizid-Verbot stimmen
Kein Glyphosat & Co. auf Ökologischen Vorrangflächen

Der NABU appelliert an die EU-Parlamentarier, sich für ein Pestizid-Verbot auf Ökologischen Vorrangflächen auszusprechen. Die entscheidende Abstimmung im Europäischen Parlament ist am morgigen Mittwoch in Straßburg. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Blockiert wird der Vorschlag vom EU-Agrarausschuss. Dessen Mitglieder hatten sich Ende Mai mit der Mehrheit gegen ein solches Pestizid-Verbot ausgesprochen. Der deutsche Abgeordnete Albert Deß und der Brite John Stuart Agnew hatten die entsprechende Resolution initiiert. Der NABU hatte diese Entscheidung gemeinsam mit anderen Umweltverbänden scharf kritisiert.

„Nun kommt es auf die Mitglieder des Europäischen Parlaments an, den Schutz der biologischen Vielfalt in der Gemeinsamen Agrarpolitik ein wenig zu verbessern und gegen die Resolution des Agrarausschusses zu stimmen. Ein Pestizid-Verbot auf den speziell für Natur- und Umweltschutz vorgesehenen Flächen ist absolut notwendig und ein wichtiges Signal, um den weiteren alarmierenden Verlust der Biodiversität aufzuhalten“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der Erhalt der biologischen Vielfalt insbesondere auf diesen Flächen ist auch im Interesse der Landwirtschaft, denn für eine langfristige Ertragsfähigkeit ist ein funktionierendes Agrarökosystem eine wichtige Grundlage. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben sich der Forderung des NABU angeschlossen und E-Mails an einflussreiche deutsche EU-Abgeordnete geschickt und diese aufgefordert, für ein Pestizid-Verbot zu stimmen. Bisher fließen jährlich gut zwölf Milliarden Euro an Direktzahlungen u.a. für diese Ökologischen Vorrangflächen an die Landwirte in der EU. Insgesamt beträgt das EU-Agrarbudget 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Das wesentliche Ziel von Ökologischen Vorrangflächen ist, die Artenvielfalt und damit Biodiversität in den Agrarlandschaften zu erhalten und zu fördern. Der bislang erlaubte Einsatz von Pestiziden auf den Flächen widerspricht diesem Ziel. Vor diesem Hintergrund begrüßte der NABU den Vorschlag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan im delegierten Rechtsakt vom 15. Februar 2017, ein Anwendungsverbot für Pestizide auf den meisten Vorrangflächen EU-weit einzuführen. „Aus Umweltsicht ist dies ein dringend notwendiger und überfälliger Schritt des EU-Agrarkommissars, der sich bisher nicht verdächtig gemacht hat, einen überambitionierten Umweltschutz zu betreiben“, so Miller weiter. Insofern sei der Kommissionsvorschlag eine überfällige Korrektur des Greenings der Gemeinsamen Agrarpolitik, denn so könne dem amtlich immer wieder bestätigten Biodiversitätsverlust entgegengewirkt werden. Zuletzt hatte auch die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage bestätigt, dass der Pestizideinsatz eine Mitschuld am Artenschwund trägt. So sind dramatische Einbrüche bei typischen Vögeln der offenen Felder und Wiesen zu beobachten. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 94 Prozent aller Rebhühner. Bienen und andere für die Bestäubung wichtige Insekten haben um bis zu 80 Prozent abgenommen.

„Auswertungen der EU-Kommission zeigen, dass das Greening bisher nicht funktioniert und zu fast keinen Verbesserungen für die Biodiversität geführt hat. Ein Verbot von Pestiziden auf Ökologischen Vorrangflächen wäre ein erster kleiner Schritt, hier nachzusteuern“, so NABU-Agrarexpertin Angelika Lischka.
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