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Montag, 29. April 2024
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Verschiedenes

 
Karlsruhe: Wer ist wer?
Tiertafeln stellen einige Zooindividuen in Kurzportraits vor

Casperle, das ist der Esel mit dem grauen Fell, wie sich dies für ein „Grauchen“ gehört. Aber auch bei den Langohren gibt es unterschiedliche Fellfarben. So ist Casperles Partnerin Carla an ihrem dunklen Fell zu erkennen. Tafeln an manchen Gehegen informieren seit Kurzem Besucherinnen und Besucher des Zoologischen Stadtgartens über das eine oder andere Tierindividuum. Mit Fotos stellen sich Carla und Casperle vor. Die Tiertafeln informieren darüber, dass Casperle gerade kürzlich, am 6. Januar, Geburtstag hatte und nun neun Jahre alt ist. Carla wird im Sommer fünf Jahre alt.

Auch bei den Roten Panda stellen sich Amod und Akuti den Betrachtern vor. Oder bei den Eisbären: Vitus ist natürlich der größte der Gruppe. Er ist zudem oft mit geneigtem Kopf zu sehen. Larissa wiederum hat ein rundliches Gesicht, und die Dritte der Eisbärengruppe, Nika, ist am länglichen Gesicht zu erkennen. Wer ist wer: Auch bei den Schimpanse, den Elefanten oder Giraffen kann jeder diese Frage künftig dank der Kurzportraits beantworten.
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Verbraucher wollen weniger Verpackungen, dafür regionales Obst und Gemüse
Der Handel muss auf klares Kunden-Votum reagieren

Deutschlands Verbraucher würden es begrüßen, wenn regionale Obst- und Gemüsesorten im Supermarkt angeboten werden – am besten ohne Plastikverpackung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des NABU. Befragt wurden mehr als eintausend Kunden, wie und wo sie ihr Obst und Gemüse kaufen und was sie sich vom Handel wünschen.

Besonders hoch im Kurs steht bei Verbrauchern Regionalität. Drei von vier Kunden äußerten Interesse an regionalen und speziellen Obst- und Gemüsesorten. Auch im Hinblick auf Verpackungen an der Obsttheke geben die Verbraucher ein klares Votum ab: 76 Prozent der Befragten bevorzugen Obst und Gemüse, das nicht abgepackt ist. Lediglich vier Prozent kaufen es lieber mit Verpackung. Um Plastikmüll zu vermeiden, sind sogar 85 Prozent der Kunden bereit, einen eigenen Beutel für Obst und Gemüse zum Einkauf mitzunehmen.

„Wenn es nach dem Wunsch der Verbraucher geht, scheint das Ende der Plastikverpackungen eingeläutet“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Er appellierte an den Handel, einen möglichst verpackungsfreien Einkauf zu ermöglichen. „Bislang haben die Lebensmitteleinzelhändler die Verantwortung zu sehr auf die Konsumenten abgewälzt. Doch ihre Kunden machen nun unmissverständlich klar: Sie wollen weniger Plastik und statt dessen regionale Vielfalt. Die Händler müssen auf die gesellschaftlichen Trends reagieren und aktiv vorangehen“, forderte der NABU-Bundesgeschäftsführer.

Nach Ansicht des NABU gibt es derzeit noch zu wenige mutige Einzelhändler mit neuen Ideen. „Die Umfrage zeigt aber, dass hier unterschätzte Potenziale liegen. Wenn sich ein Einzelhändler nachhaltig und umweltbewusst positioniert, werden die Verbraucher es ihm danken“, so Katharina Istel, NABU-Expertin für Nachhaltigen Konsum.

Vor allem in der Entwicklung von neuen Verpackungsideen gäbe es noch ungenutzte Möglichkeiten, aber auch in der Präsentation von Produkten im Laden und in der Gestaltung von attraktiven Angeboten. Denn auch das machen die Verbraucher in der Umfrage klar: Mehr als 90 Prozent sind bereit, Lebensmittel zu kaufen, die bislang nicht im Handel landen. 49 Prozent würden Obst und Gemüse mit krummen Formen oder äußeren Mängeln kaufen, wenn es günstiger ist. 42 Prozent sogar zum gleichen Preis.

„Auch leere Regale vor dem Feierabend sollten künftig kein Tabu mehr sein“, so Istel. Denn knapp 80 Prozent der Verbraucher würden auf bestimmtes Obst und Gemüse oder Backwaren verzichten, wenn dadurch insgesamt weniger Produkte weggeworfen würden. „Hier bräuchte es in der Praxis aber kreative und kompetente Kommunikationsstrategien, damit die Kunden nicht einfach im nächsten Laden nach dem gleichen Produkt suchen“, so Istel.

Wie groß das Interesse der Verbraucher an den Themen Ernährung ist, zeigen jedes Jahr die Besucherzahlen bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Um Politik und Produzenten an ihre Verantwortung für eine nachhaltige Landwirtschaft zu erinnern, geht der NABU am 17. Januar 2015 mit zahlreichen weiteren Verbänden auf die Straße.
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NABU für Neuausrichtung der Agrarpolitik an Umwelt- und Verbraucherinteressen
Landwirtschaft muss der gesamten Gesellschaft dienen

Anlässlich der Agrardemonstration „Wir haben es satt!“ am heutigen Samstag in Berlin hat der NABU eine Agrarpolitik eingefordert, die der gesamten Gesellschaft und nicht vorrangig den Interessen der Agrarlobby verpflichtet ist. „Eine zukunftsfähige Agrarpolitik ist heute keine Politik mehr von Bauern für Bauern, sondern muss in erster Linie die Anliegen des Umwelt- und Verbraucherschutzes im Sinne einer echten Gesellschaftspolitik berücksichtigen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke auf der Auftaktkundgebung der Demonstration am Potsdamer Platz. Immer mehr Menschen hätten es satt, dass die Brüsseler Agrarmilliarden gießkannenartig in die Landwirtschaft fließen und damit immer noch Betriebe gefördert würden, die durch großflächigen Maisanbau, Pestizideinsatz und Massentierhaltung der Umwelt schaden.

Unter dem Motto „Naturschätze retten statt Landschaften plätten“ beteiligte sich der NABU mit einem bunt geschmückten Trecker, gesteuert von NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, sowie mit Mitgliedern und Aktiven aus dem gesamten Bundesgebiet an dem Protestzug. Dabei wiesen die NABU-Aktiven darauf hin, dass die Intensivierung und Monotonisierung der Agrarlandschaften sowie der Verlust von artenreichem Grünland in den letzten Jahrzehnten zu einem dramatischen Artensterben geführt haben. In vielen Regionen sei die Vielfalt an Lebensräumen und Strukturen durch wenige große Monokulturen ersetzt worden. In der Folge hätten Kiebitz, Feldlerche oder Rebhuhn bereits auf breiter Front das Feld geräumt.

Angesichts der Debatten um das Freihandelsabkommen TTIP sei es dringend erforderlich, die Qualität sowie die identitätsstiftende Bedeutung von regionalen und typischen Lebensmitteln zu verteidigen. „Wer die Landwirtschaft auf die Massenproduktion von Lebensmitteln für den Weltmarkt konzentrieren möchte, setzt die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen aufs Spiel und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz“, so der NABU-Präsident. Auch der Bauernverband müsse sich klar dazu bekennen, einer weiteren Industrialisierung sowie der Entwicklung einer „Satellitenlandwirtschaft“ eine Absage zu erteilen, wie es unlängst am Beispiel eines Schweinemästers in Sachsen-Anhalt erfolgt sei.
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TTIP und CETA in Hamburg
Verlierer sind Hamburgs Bürger und die Demokratie

Mieten, Trinkwasser, Arbeitnehmer, Universitäten, Theater, Volkshochschulen: Alle sind von CETA und TTIP betroffen

Hamburg, 19.1.2015. Die Handelsabkommen TTIP und CETA mit den USA und Kanada werden weitreichende Auswirkungen auf die Hansestadt Hamburg haben. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Bürgerbewegung Campact, die am Montag der Presse vorgestellt wurde. Anhand einer Vielzahl von Beispielen zeigt sie auf, wie die Abkommen die Möglichkeiten Hamburgs einschränken, für zum Nutzen seiner Bürger Politik zu machen. Verlierer sind Hamburgs Bürger und die Demokratie.

Betroffen sind unter anderem Maßnahmen für bezahlbares Wohnen, die Arbeitnehmerrechte, der Schutz des Hamburger Trinkwassers vor Fracking, die Volkshochschulen und Theater. Die Ansprüche internationaler Investoren könnten vor internationalen Schiedsgerichten eingeklagt werden, für die die Vorgaben des Grundgesetzes ebensowenig bindend sind wie Hamburger Volksentscheide. Bereits das CETA-Abkommen mit Kanada wird die umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren auch für US-Unternehmen ermöglichen: 80% der in Europa präsenten US-Unternehmen haben auch Niederlassungen in Kanada und sind damit klageberechtigt.

Annette Sawatzki von Campact warnt: "TTIP und CETA amputieren die Möglichkeiten der Bürgerschaft und des Senats, Politik im Interesse der Stadt zu machen. Wer unter TTIP und CETA regiert, wird kaum noch Gestaltungsspielräume haben. Praktisch alle Bürgerinnen und Bürger sind potentiell von diesen Abkommen negativ betroffen. Die Risiken sind enorm, während ein wirtschaftlicher Nutzen höchst fraglich erscheint."

Entgegen anderslautender Aussagen sei zweifelhaft, dass Hamburg wirtschaftlich von den Abkommen profitiere. Wissenschaftliche Ergebnisse lassen erwarten, dass TTIP Handelsströme umlenkt. Der durch TTIP zu erwartende Rückgang von Hamburgs Handel mit Asien wird demnach nicht durch die mögliche Zunahme des transatlantischen Handels kompensiert.

Hamburg ist diesen Entwicklungen jedoch nicht hilflos ausgeliefert. Da der Bundesrat den Abkommen voraussichtlich zustimmen muss, kann Hamburg seinen Einfluss geltend machen und die Abkommen ablehnen. Die Entscheidung der Bundesrats über TTIP und CETA wird in der kommenden Legislaturperiode des Hamburger Senats fallen.

Von TTIP und CETA negativ betroffen wären alle, die zur Miete wohnen. Das sind vier von fünf Hamburgern. Maßnahmen um den Mietanstieg zu begrenzen könnten von internationalen Investoren vor Schiedsgerichten angegriffen werden. Dies beträfe Mietpreisregulierungen und stadtentwicklungspolitische Vorgaben, die Umsetzung der bundesweiten „Mietpreisbremse“ in Hamburg, eine Neuberechnung des Mietspiegels oder auch soziale Erhaltensverordnungen. 8000 Wohnungen in Hamburg gehören der Gagfah, die in in Kürze von der Deutschen Annington übernommen wird. An ihr sind Investoren aus USA und Kanada beteiligt. Sie könnten unter Verweis auf Einschränkungen ihrer Gewinnerwartungen vor internationalen Schiedsgerichten gegen Maßnahmen zum Schutz der Mieter klagen.

Betroffen ist auch das Hamburger Trinkwasser. Schon dank CETA könnte der Ölkonzern ExxonMobil eine Erlaubnis erzwingen, mittels der umstrittenen Fracking-Methode Öl und Gas im Süden Hamburgs zu fördern. Ein Tochterunternehmen hat eine Aufsuchungserlaubnis auf einem Fünftel der Fläche Hamburgs zwischen Harburg und Bergedorf erhalten. Das Gebiet enthält mehrere Trinkwasserbrunnen. In Hamburg könnte sich damit ein Präzedenzfall aus Kanada wiederholen: die Provinz Quebec wurde aufgrund eines Fracking-Verbots von der Firma Lone Pine vor einem internationalen Schiedsgericht verklagt.

Auch Arbeitnehmer geraten durch CETA und TTIP unter Druck: Das Hamburger Vergabegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Mindestlöhne zahlen und Leiharbeiter den Stammbelegschaften gleichstellen. Diese Kriterien können in Schiedsgerichtsverfahren schadenersatzpflichtig werden, da CETA keinerlei Sozialklauseln enthält und auch TTIP mit größter Wahrscheinlichkeit keine vorsehen wird. Dies könnten sich transnationale Konzerne zunutze machen, die sich um Aufträge der Stadt Hamburg oder ihrer öffentlichen Unternehmen bewerben und dabei leer ausgehen. Auch ein “europäischer” Konzern wie der französische Ver- und Entsorger Veolia könnte - über seine Niederlassungen in USA und Kanada - gegen Hamburg klagen. Veolia klagt seit 2012 gegen Ägypten wegen einer Erhöhung des dortigen gesetzlichen Mindestlohns.

Private Klinikbetreiber mit internationaler Kapitalbeteiligung wie Helios bekämen die Möglichkeit, gegen die derzeit diskutierte Einführung eines Mindestpersonalschlüssels in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorzugehen. Eine gesetzliche Erhöhung des Personalschlüssels mindert die hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte und verbessert die Pflegequalität - führt aber womöglich zu Gewinneinbußen, die der Investor als Bruch seiner “legitimen Erwartungen” geltend machen kann.

Onlinebasierte Dienstleistungsvermittler wie Uber, deren Geschäftsmodell Tarifbestimmungen und Mindestlohn-Gesetze unterläuft, könnten sich mithilfe einer Schiedsgerichtsklage gegen ein Verbot ihres Dienstes zur Wehr zu setzen. Der elektronische Handel soll sowohl in CETA als auch in TTIP dereguliert werden. Beschränkungen des Marktzugangs wie das Uber-Verbot durch die Hamburger Verkehrsbehörde wären dann nicht mehr möglich.

Selbst Hamburgs Theaterfreunde könnten in die Röhre schauen. Denn die Förderung von Thalia, Schauspielhaus und Co. könnte vom Musical-Konzern Stage Entertainment über seine Niederlassung in den USA angegriffen werden. Der Kulturbereich ist in CETA nicht geschützt, und auch im TTIP-Verhandlungsmandat der EU-Kommission ist ein solcher Schutz nicht vorgesehen.

Ähnliches gilt für die Bildung, zum Beispiel die Volkshochschulen: Über 80 000 Menschen nehmen jährlich an Kursen der VHS Hamburg teil. Doch wenn CETA und TTIP in Kraft treten, kann die öffentliche Förderung der VHS von profitorientierten Anbietern konkurrierender Sprach- und Weiterbildungskurse, etwa dem auch in Hamburg präsenten Berlitz-Konzern, angegriffen werden.

Die Studie führt noch zahlreiche weitere Beispiele an. Sie entstand in Zusammenarbeit mit einer großen Zahl Hamburger Organisationen:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Sozialverband Deutschland (SoVD)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW

Mehr Demokratie

Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (Nordkirche)

Berufsverband Bildender Künstler

Attac

Hamburger Energietisch

Initiative Frackingfreies Hamburg

Initiative gentechnikfreie Metropolregion Hamburg (HH genfrei)

Arbeitskreis Gemeinwohlökonomie
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Verbesserter Vogelschutz beim Stromnetzausbau
Verbände veröffentlichen Hinweise zur Markierung von Freileitungen

Einige Vogelarten, darunter Störche, Kraniche und Wasservögel, können mit Stromleitungen kollidieren, weil sie die relativ dünnen Erdseile auf der obersten Ebene der Freileitungen schlecht wahrnehmen können. Um die Vögel in Zukunft besser vor einer Kollision zu schützen, hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) mit Unterstützung des NABU und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie Vertretern von Netzbetreibern, Herstellern und Behörden einen Vorschlag zu besseren Vogelschutzmaßnahmen an Freileitungen erarbeitet. Er sieht vor, die Stromleitungen mit sichtbaren Markierungen auszustatten, damit die Vögel sie frühzeitig erkennen und sicher überfliegen können.

„Die gemeinsame Veröffentlichung hilft zu entscheiden, in welchen Trassenabschnitten Vogelschutzmarkierungen anzubringen sind und gibt Hinweise zu ihrer Prüfung und Montage“, sagt Judith Grünert von der DUH. Das Dokument ermöglicht bei der Trassenfindung in der Planungsphase eine Einschätzung, an welchen Standorten von Freileitungen trotz Markierung ein Risiko einer Vogelkollision verbleibt und deshalb eher eine andere Trasse gefunden werden sollte. „Nicht jede Vogelart ist an jedem Ort durch eine Leitung gefährdet. Nachweislich betroffene Arten erfordern jedoch gezielte Vorsorgemaßnahmen. Dies bietet gleichzeitig dem Netzbetreiber Planungssicherheit“, erklärt Thoralf Bohn vom FNN.

Mit der FNN-Empfehlung liegen erstmals Bewertungsmaßstäbe aller beteiligten Interessengruppen vor, die den Umweltschutz bei Freileitungen verbessern. Bei den anstehenden Netzausbauvorhaben ist ein einheitlicher, hoher Standard besonders wichtig. „Das gemeinsame Dokument zeigt, dass eine erfolgreiche Energiewende und der Naturschutz kein Widerspruch sind und dass hohe Umweltstandards notwendige Vorhaben nicht behindern müssen“, begrüßt Eric Neuling vom NABU das gemeinsame Ergebnis.

Der Vorschlag, der für die Planung neuer Freileitungen mit Netzspannungen ab 110 kV anwendbar ist, bietet Empfehlungen für die Hersteller von Markierungen und Netzbetreiber und kann dazu beitragen, dass Genehmigungsbehörden in den trotzdem notwendigen Einzelfallprüfungen zu einer ausgewogenen und schnelleren Entscheidung kommen.

Bereits seit 2011 beschreibt eine VDE-Anwendungsregel wirkungsvolle Maßnahmen gegen Stromschlag an Mittelspannungs-Freileitungen (VDE-AR-N 4210-11), an der auch der NABU maßgeblich mitgewirkt hat. Die Empfehlungen, wie sich Kollisionen von Vögeln mit Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen vermeiden lassen, ergänzen diese nun. Beide Unterlagen zusammen verbessern den Vogelschutz.

Der neue Hinweis „Vogelschutzmarkierung an Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen“ ist auf der FNN-Webseite erhältlich: www.vde.com/fnn
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NABU: Studie stellt Wirtschaftlichkeit der Festen Fehmarnbeltquerung in Frage
Überflüssiges und finanzpolitisch desaströses Projekt stoppen

Der NABU hat seine Kritik an der Festen Fehmarnbeltquerung erneuert und auf eine am heutigen Dienstag vorgelegte Studie von Wissenschaftlern des Berliner Beratungsunternehmens DIW Econ, der Consultingtochter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), verwiesen. Darin werden die von der Betreibergesellschaft Femern A/S prognostizierten zusätzlichen Verkehrsmengen für die geplante Tunnelquerung zwischen Deutschland und Dänemark erheblich in Frage gestellt. Die Wirtschaftsexperten von DIW Econ kommen zu dem Ergebnis, dass die von Femern A/S zugrunde gelegten Zahlen auf intransparenten Faktoren und unvollständigen Ergebnissen basieren.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die vom NABU seit Jahren vorgebrachte Kritik an der Festen Fehmarnbeltquerung wird von immer mehr Seiten gestützt. Abgesehen von erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch den Bau des Absenktunnels kommen schwindelerregende Kostensteigerungen hinzu. Bereits vor dem ersten Spatenstich wird nun allein bei den Kosten der Hinterlandanbindung auf deutscher Seite von ehemals 860 Millionen jetzt von mindestens 2,5 Milliarden Euro ausgegangen. Der NABU hatte bereits mehrfach die genannten Zahlen zur tatsächlichen Höhe des Verkehrsaufkommens angezweifelt. „Das hier anscheinend schöngerechnet wurde, wird nun von der aktuellen DIW Econ-Studie bestätigt“, so Miller. Das Täuschen und Tarnen bei der Planung großer Infrastrukturvorhaben habe auch bei der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung System.

Auf Basis angeblich niedriger Kostenannahmen und bei ohnehin marginalen Verkehrszahlen werde wider besseres Wissen trotzdem mit allen Mitteln versucht, sich die politische Zustimmung für ein weiteres europäisches Prestigeprojekt zu sichern. Sobald mit dem Baugesetz in Dänemark die rechtlichen Fakten geschaffen seien, kämen die wahren Kosten und Verkehrsprognosen schrittweise auf den Tisch.

„Die geplante Feste Fehmarnbeltquerung wird mit ihren negativen ökologischen und ökonomischen Auswirkungen in Deutschland bisher zu wenig öffentlich diskutiert. Dabei ist schon heute absehbar, dass Europas größtes Infrastrukturprojekt den deutschen Steuerzahler wieder einmal teuer zu stehen kommen wird. Wer sich die Zahlen genauer anschaut, muss zu der Erkenntnis kommen, dass die Idee des Tunnelbaus zwischen Fehmarn und Lolland schnellstmöglich im Meer versenkt werden sollte. Und zwar sprichwörtlich“, sagte NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger.

Erst vor wenigen Tagen sind darüber hinaus Briefe bekannt geworden, in denen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gegenüber seinem dänischen Kollegen eine Verzögerung der Schienenanbindung auf deutscher Seite um mehrere Jahre einräumen muss. „Planungsverzug, Kostenexplosion, Lärmbelastung, Umwelteingriffe und nun noch geschönte Verkehrsprognosen – es gibt immer mehr Gründe für Deutschland, möglichst schnell aus der Festen Fehmarnbeltquerung auszusteigen“, so Oeliger.
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Fackelwandern, Rätschenbauen, Holzrücken
Die Waldhaus-Termine im Februar 2015

Sonntag, 1. Februar, 18 bis 19.30 Uhr – Anmeldung bis 26. Januar
Fackelwanderung zu den „Waldmenschen“ am Waldhaus
Der Holzkünstler Thomas Rees entführt die Teilnehmer bei einem stimmungsvollen Spaziergang durch den dunklen winterlichen Wald in die Märchen- und Mythenwelt seiner Holzskulpturen. Im Schein der Fackeln erzählt Rees auch etwas über seine Arbeitsweise und die Entstehung der 17 Figuren, wie dem apokalyptischen Reiter, dem Drachen oder dem Einhorn. Teilnahmebeitrag: Erwachsene 7 Euro, Kinder ab 6 Jahren 5 Euro, jeweils inkl. Fackel.

Samstag, 7. Februar, 13 bis 17 Uhr – Anmeldung erforderlich
Rätschenbau im Waldhaus
Mitten in der fünften Jahreszeit können junge und junggebliebene Menschen ab 12 Jahren am Waldhaus Rätschen bauen. Dieses unverzichtbare Narreninstrument fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Grünholzwerkstatt unter Anleitung von Franz-Josef Huber, dem Technischen Lehrer beim Waldhaus. TN-Beitrag: 5 Euro.

Sonntag, 8. Februar, 14 bis 18 Uhr – Anmeldung bis 4. Februar
Grünholzschnitzen mit Markus Stickling
Messer üben auch auf Kinder eine große Anziehungskraft aus. In diesem Kurs mit dem Naturpädagogen Markus Stickling lernen Kinder und Erwachsene gemeinsam den handwerklichen Gebrauch von Taschen- und Schnitzmessern von Grund auf. Manchmal braucht man nur einen Ast und ein Messer, um mit wenigen Handgriffen kleine Gegenstände oder Spielzeuge aus Grünholz zu schnitzen. Das handwerkliche Tun fördert die Motorik, die Fantasie, die Ausdauer, die Zufriedenheit und das Selbstbewusstsein.
Kosten: 12 Euro inkl. Material, Kinder ab 8 Jahren in Begleitung eines teilnehmenden Erwachsenen 8 Euro, Familien 30 Euro.

Sonntag, 8. Februar, 14 bis 17 Uhr – Anmeldung bis 5. Februar
Wald, Wein & Wolf
Das Waldhaus lädt 15 bis 30 Teilnehmer zu einer Reise zum Thema Wolf ein. Nach einem forstkundlichen Spaziergang erwartet Sie eine erlebnisreiche Führung durch die Wolfsausstellung. Danach werden erlesene Weine der Winzergenossenschaft Wolfenweiler verkostet. Dazu wird ein Imbiss mit Wildspezialitäten von Hirsch, Reh und der wilden Sau gereicht. Es referieren Waldhaus-Leiter Markus Müller und Ernst Nickel, Geschäftsführer der WG Wolfenweiler. Kosten: 19 Euro incl. Verköstigung.

Sonntag, 22. Februar, 14 und 16 Uhr – Kartenreservierung ratsam
Fräulein Brehms Tierleben: Der Wolf
Das einzige Theater weltweit für gefährdete, heimische Tierarten gastiert im Waldhaus. Dies ist Unterhaltung nicht nur für Erwachsene – artgerecht und professionell inszeniert. Jeder zahlt, soviel er kann, orientiert am Grundpreis von 9 Euro. Info und Kartentelefon: 0761/ 8964 7710, www.brehms-tierleben.com.

Sonntag, 28. Februar, ganztägig – Anmeldung bis 18. Februar
Schnupperkurs Holzrücken mit dem Pferd
Ein Angebot der besonderen Art ist die Arbeit mit einem Rückepferd im Wald. Außer Sensibilität im Umgang mit dem Tier, Respekt vor eigenen Grenzen und einem Gespür für die Besonderheit der Situation sind keine Vorkenntnisse nötig. Jürgen Duddek, Experte im einspännigen Holzrücken, führt an diesem Tageskurs in die schonende Waldarbeit mit echter Pferdestärke ein. Kursgebühr: 99 Euro, nähere Informationen unter www.juergen-duddek.de.

Sonntag, 1. März, 14 bis 18 Uhr – Anmeldung bis 26. Februar
Papierschöpfen und Papiergießen im Waldhaus
In diesem Kurs mit Abfallpädagogin Susanna Gill entdecken Kinder und Erwachsene das Papier-Recycling und lernen, aus dem Rohstoff Altpapier handgeschöpftes Briefpapier und schön gestaltete Karten herzustellen. Dabei werden die unterschiedlichsten Materialien zur Gestaltung verwendet. Kursgebühr: 14 Euro, Kinder ab 8 Jahren in Begleitung eines teilnehmenden Erwachsenen 8 Euro, Familien 40 Euro. Der Kurs lässt sich gut mit dem Buchbindekurs am 8. März im WaldHaus kombinieren (siehe ).
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Im Möslepark werden Bäume gefällt
Ursprünglicher Charakter eines englischen Landschaftsgartens soll wieder hergestellt werden

Im Möslepark, einer der ältesten Parkanlagen in Freiburg,
werden ab Montag, 26 Januar, rund 60 Bäume gefällt. Die
Arbeiten dauern voraussichtlich eine Woche.

Anlass für die Baumfällungen ist ein
gartendenkmalpflegerisches Gutachten, das das Garten- und
Tiefbauamt (GuT) gemeinsam mit dem Umweltschutzamt bei
der Universität Freiburg in Auftrag gegeben hatte. Eines der
Ergebnisse des Gutachtens war, dass der ursprüngliche
Charakter des Mösleparks mit einem Wechsel von dicht mit
Bäumen bestandenen, schattigen Bereichen und sonnigen
Lichtungen kaum noch vorhanden ist.

Anlass für die Baumfällungen ist ein
gartendenkmalpflegerisches Gutachten, das das Garten- und
Tiefbauamt (GuT) gemeinsam mit dem Umweltschutzamt bei
der Universität Freiburg in Auftrag gegeben hatte. Eines der
Ergebnisse des Gutachtens war, dass der ursprüngliche
Charakter des Mösleparks mit einem Wechsel von dicht mit
Bäumen bestandenen, schattigen Bereichen und sonnigen
Lichtungen kaum noch vorhanden ist.

In enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Oberwiehre-
Waldsee, den Naturschutzbeauftragten und dem Forstamt
wurde ein Gehölzentwicklungskonzept erarbeitet mit dem
Ergebnis, dass rund 60 Bäume im westlichen Teil des
Mösleparks gefällt werden. Dabei handelt es sich in erster
Linie um zu dicht wachsende Hainbuchen, Robinien und
Ahornbäume. Die für den Arten- und Biotopschutz wertvollen
Alteichen bleiben bis auf einige bruchgefährdete Exemplare,
erhalten; zusätzlich werden junge Eichen gepflanzt.

Auch Naturschutzexperten, die die die Belange des Vogel, -
Fledermaus- und Amphibienschutzes vertreten, wurden mit
einbezogen. Das Konzept soll im nächsten Jahr im östlichen
Teil des Mösleparks fortgesetzt werden.

Das GuT bittet um Verständnis, dass der Park in dieser Zeit
aus Sicherheitsgründen teilweise abgesperrt werden muss
und einige Wege nicht begangen werden können.

 
 



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