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Dienstag, 19. März 2024
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Verschiedenes

 
Naturschutz stärken, statt Unsicherheit schaffen
Europaweites Naturschutz-Bündnis ruft zum Widerstand gegen die Deregulierungspläne der EU-Kommission auf

Als Antwort auf die Pläne von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das europäische Naturschutzrecht zu verändern, starten heute etwa 90 Nichtregierungsorganisationen aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten eine Kampagne zum Erhalt der EU-Vogelschutz und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Die Umweltverbände befürchten eine massive Lockerung der Vorschriften zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Schutzgebieten.

Unter dem Motto „Nature Alert“ rufen auch in Deutschland die Verbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich über die Internetseite www.naturealert.eu an einer europaweiten Befragung der EU-Kommission zur Zukunft der beiden EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen. Damit können sie dem EU-Kommissionspräsidenten signalisieren, dass sie von der EU eine starke Rolle im Umweltschutz erwarten und Änderungen im Naturschutzrecht ablehnen. Die EU-Konsultation läuft bis zum 24. Juli. Anfang 2016 will die Kommission beschließen, ob sie die beiden Rechtsvorschriften ändern, oder stattdessen von den EU-Regierungen eine bessere Durchsetzung und Finanzierung einfordern wird.

Die Umweltverbände weisen auf verschiedene Daten hin, darunter der im vergangenen Jahr vorgelegte Bericht der Bundesregierung zur „Lage der Natur“ sowie die 2013 veröffentlichte internationale Studie „Wildilfe Comeback in Europe“, die belegen, dass die EU-Naturschutzrichtlinien bereits zur Rettung vieler Tierarten beigetragen haben, die Artenvielfalt aber weiter schwindet. Verantwortlich dafür sind vor allem eine naturzerstörerische EU-Agrarpolitik, das Fehlen von klaren Vorgaben für die meisten der über 25.000 Natura-2000-Schutzgebiete sowie der Mangel an Personal und Geld in den Naturschutzverwaltungen.

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: „Anstatt bewährte Rechtsgrundlagen in Frage zu stellen, sollte Jean-Claude Juncker endlich die Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt intensivieren. Denn nur so kann das auch auf globaler Ebene gegebene Versprechen eingehalten werden, das Artensterben bis 2020 zu stoppen und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme einzuleiten. Dann haben wir Hoffnung, dass natürliche Ressourcen, das gemeinsame europäische Naturerbe und damit unsere Lebensqualität auch für künftige Generationen bewahrt werden können.“

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger Europas auf, der EU-Kommission klar zu machen, dass der Naturschutz gestärkt werden muss anstatt ihn aufzuweichen. Die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie haben dazu beigetragen, dass es Wildkatze, Biber, Kranich und Wolf heute besser geht als vor Jahren. Die Richtlinien fördern außerdem die Regionalentwicklung und stärken die Rechtssicherheit in Europa. Ursachen für das Schwinden von Naturräumen und das Artensterben sind nicht fehlerhafte EU-Richtlinien. Es sind vor allem der hohe Flächenverbrauch, Emissionen aus Industrie und Verkehr sowie die Industrialisierung der Landwirtschaft.“

Undine Kurth, DNR-Vizepräsidentin: „Die EU-Kommission hat noch nicht begriffen, dass fast 90 Prozent der Menschen in Europa den Verlust von Tier- und Pflanzenarten für ein Problem halten. Europäische Deregulierungsbemühungen im Umwelt- und Naturschutz arbeiten in die entgegengesetzte Richtung und werden nur den Europaskeptizismus verstärken. Durch die Teilnahme an der Konsultation können die Bürgerinnen und Bürger noch einmal bekräftigen, was ihnen wichtig ist und sie von der EU erwarten.“

Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz des WWF Deutschland: „Investitionen in Schutzgebiete zahlen sich nicht nur für die Natur, sondern auch für Europas Bürger und die Wirtschaft aus. Die Natura-2000-Gebiete der EU erfordern jährlich sechs Milliarden Euro, erbringen aber im gleichen Zeitraum Umweltleistungen im Wert von bis zu 300 Milliarden Euro, zum Beispiel sauberes Wasser, Klimaschutz und Erholungsräume."

Auf der Seite www.naturealert.eu können sich Bürgerinnen und Bürger der 28 EU-Staaten an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum Naturschutzrecht beteiligen und die Umweltverbände unterstützen. Die bis zum 24. Juli stattfindende Befragung ist der einzige Zeitraum, indem Bürgerinnen und Bürger der EU-Kommission direkt ihre Meinung zum Erhalt des europäischen Naturschutzrechts mitteilen können.
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30 Jahre "Lindenstraße"
NABU und Stars pflanzen Jubiläumslinden

Die beliebte ARD-Familien-Serie „Lindenstraße“ feiert dieses Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass werden jeweils drei Stars mit Vertretern des NABU an drei verschiedenen Orten je eine Linde pflanzen. Die drei Linden stehen dabei symbolisch für drei erfolgreiche Jahrzehnte „Lindenstraße“. Im Vorfeld wurden dafür NABU-Gruppen als Paten ausgewählt, die bei der Standortwahl und Baumpflege helfen werden:

Die erste Jubiläumslinde kommt auf die Schwäbische Alb – nach Münsingen. Gemeinsam mit dem NABU pflanzen die Schauspieler Irene Fischer („Anna Ziegler“), Andrea Spatzek („Gabi Zenker“) und Knut Hinz („Hans-Joachim Scholz“) am 14. Mai (Christi Himmelfahrt) eine Linde auf dem Hofgut Hopfenburg. Die Pflanzung der „Hoflinde“ in Kooperation mit dem NABU Münsingen findet im Rahmen des jährlich stattfindenden Hoffestes statt, zu dem ca. 2000 Menschen erwartet werden. Auf dem Hofgut Hopfenburg wird täglich Inklusion gelebt und Menschen mit Behinderung finden dort ein breites Arbeitsspektrum.

Nächste Station ist im September Hamburg (- Eimsbüttel). Als Standort für die Linde ist der Rand am Stadtpark vorgesehen. Dort soll ein etwa 600 Quadratmeter großer Naturgarten entstehen. Der Spatenstich wird mit der bekanntesten TV-Mutter Deutschlands, Marie-Luise Marjan („Helga Beimer“), Sarah Masuch („Dr. Iris Brooks“) und „Lindenstraße“-Neuzugang Jannik Scharmweber („Nico Zenker“) stattfinden.

Zu guter Letzt geht die Reise in den Rhein-Erft-Kreis nach Erftstadt-Friesheim. Dort wird im Rahmen des Obstwiesenfestes am 18. Oktober die dritte Linde mit Moritz A. Sachs („Klaus Beimer“), Cosima Viola („Jack Aichinger“) und Sontje Peplow („Lisa Dagdelen“) gepflanzt. Als Moderator tritt NABU-Mitglied Claus Vincon („Lindenstraße“-Darsteller Georg Eschweiler „Käthe“) auf. Schwerpunktthemen des Festes sind alte Obstsorten, vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen und die Landschaftspflege mit Weidetieren. Zu dem Obstwiesenfest kamen 2013 etwa 8.000 Besucher.

Abgesehen von der Namensverwandtschaft entschied sich das „Lindenstraße“-Ensemble bewusst für die Pflanzung von Lindenbäumen, weil diese für Beständigkeit und Nachhaltigkeit stehen und bis zu 1000 Jahre alt werden können.
 
 

 
Karlsruhe: Für Programmheft zu Fairen Woche melden
Fairtrade-Stadt Karlsruhe will wieder eines der umfangreichsten Programme erreichen

Probieraktionen, Vorträge, Fahrradtouren - die Möglichkeiten, anlässlich der Fairen Woche aktiv zu werden, sind vielfältig und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Ab sofort nimmt der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz Anmeldungen für Aktionen und Veranstaltungen entgegen, die den Fairen Handel beziehungsweise das Engagement für Menschenrechte und faire und nachhaltige Lebensbedingungen erlebbar machen. Bis zum 1. Juni können sich verschiedene Akteure und gastronomische Betriebe, die sich im Programmheft mit ihrer Aktion oder ihrem Angebot präsentieren möchten, beim Umwelt- und Arbeitsschutz melden. Eine E-Mail an umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de genügt.

Bundesweit findet die Faire Woche in diesem Jahr vom 11. bis 25. September statt. In Karlsruhe wurde der Aktionszeitraum bewusst länger gefasst. Aufgrund der zahlreichen Aktivitäten dauert die Faire Woche in Karlsruhe bis zum 31. Oktober.

Im vergangenen Jahr gelang es den Akteuren, bundesweit eines der umfangreichsten Programme zur Fairen Woche auf die Beine zu stellen. Ein schöner Ansporn also, dies auch in diesem Jahr wieder zu erreichen. Als Fairtrade-Stadt spricht sich Karlsruhe umfassend für die Unterstützung des Fairen Handels aus. Dies zeigen alle Fairtrade-Städte nachprüfbar durch die Erfüllung festgelegter Kriterien. Diese beginnen bei einem entsprechenden Ratsbeschluss und führen über den Verkauf fair gehandelter Waren in Gastronomie und Geschäften bis hin zu Aktivitäten zum Fairen Handel in Kirchengemeinden und Schulen. Auch die städtische Beschaffung soll "ökofaire" Kriterien verstärkt berücksichtigen. Das heißt, Produkte und Dienstleistungen, die verwendet werden, sollen nach menschenwürdigen, ökologischen sowie sozialverträglichen Gesichtspunkten ausgewählt werden.

"Die Stadt Karlsruhe fühlt sich den Themen und Zielen des Fairen Handels seit vielen Jahren verbunden. In einer globalisierten Welt müssen wir alle für eine faire Preisgestaltung sorgen", so Umweltbürgermeister Klaus Stapf. Er freut sich über die mittlerweile zahlreichen Verkaufsstellen, die faire Produkte anbieten. Seit 2010 ist Karlsruhe zertifizierte "Fairtrade-Stadt" und bereits seit 2009 beteiligt sie sich in Zusammenarbeit mit dem Weltladen am bundesweiten Aktionszeitraum der Fairen Woche, veranstaltet eigene Aktionen und trägt alle Veranstaltungen von Initiativen, Gruppen, Vereinen. Schulen und kirchlichen Einrichtungen in Karlsruhe in einem Programmheft zusammen. Dieses enthält auch eine Übersicht über alle Gastronomiebetriebe, die faire Produkte im Angebot führen. So wird das Programmheft zum hilfreichen Begleiter - auch über den Aktionszeitraum hinaus.

Mehr als vier Jahrzehnte "Eine Welt Handel" haben viel bewirkt. Viele kleine Produzenten bekamen Zugang zu europäischen Märkten und fanden für sich und ihre Familien eine besser Lebensgrundlage. Jetzt geht es darum, den Fairen Handel aus der Nische zu holen und zu einem bekannten, allseits akzeptierten Angebot zu machen, um fairen Bedingungen für Arbeiterinnen und Arbeiter weltweit eine breitere Basis zu schaffen. Seit 2005 veranstaltet das Forum Fairer Handel jedes Jahr im Spätsommer die Faire Woche. Deutschlandweit finden jährlich über 2.000 Veranstaltungen statt, um fast eine Million Menschen über den Fairen Handel zu informieren.
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Freiburg: Rohvolution® in Freiburg i.B. zu Gast
Rund 50 Aussteller auf der internationalen Rohkostmesse.

Interessierte Fans von gesunder Ernährung dürfen sich auf das Wochenende am 16. und 17. Mai 2015 freuen, wenn zum vierten Mal die Rohvolution® in den Hallen der Messe Freiburg im Breisgau stattfindet. Knapp 50 Aussteller werden während der Internationalen Vitalkostmesse die Besucher in der südbadischen Metropole nicht nur aus der Region, sondern auch aus Österreich, der Schweiz und Frankreich mit attraktiven Angeboten rund um die Rohkost erfreuen und ihre Erfahrungen mit den Gästen austauschen.
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NABU: Wertstoffgesetz nicht scheitern lassen
Bürgern wird seit sechs Jahren Recyclinglösung versprochen

Der NABU hat sich für die zügige Einigung auf ein Wertstoffgesetz ausgesprochen, das die Umwelt schützt und die Abfallwirtschaft fortentwickelt. Koalitionsfraktionen und Bundesregierung verhandeln diese Woche über das Gesetz.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Den Wählerinnen und Wählern wird seit mittlerweile sechs Jahren versprochen, dass Kunststoffe und Metalle aus Verpackungen und Produkten gemeinsam in einer Mülltonne gesammelt werden sollen. Verantwortliche Politiker, Bundesumweltministerium sowie öffentliche und private Entsorger werden nicht müde zu betonen, die Recyclingmenge steigern zu wollen. Im Mai muss jetzt endlich ein Gesetzentwurf geliefert werden, damit in dieser Legislaturperiode die Wertstofftonne noch eingeführt werden kann. Wer in der Politik immer noch glaubt, allein die Frage der Organisationsverantwortung über die Wertstofftonne sei alles entscheidend, macht sich umweltpolitisch unglaubwürdig und gesteht sein eigenes Versagen ein.“

Für den NABU sei eine erneute Novellierung der bisher geltenden Verpackungsverordnung keine gleichwertige Alternative. Bisher genießen nur etwa 14 Millionen von 80 Millionen Einwohnern in Deutschland eine von Kommunen und Dualen Systemen freiwillig eingeführte Wertstofftonne. Darin können Kunststoff- und Metallabfall entsorgt werden, egal ob Verpackung oder Nicht-Verpackung. Ein Gesetz würde diese verpflichtend und flächendeckend einführen sowie die längst veralteten Recyclingziele deutlich nach oben korrigieren. Über alle Partei- und Interessensgruppen hinweg sprechen sich alle ernst zu nehmenden Experten für mehr und hochwertigeres Recycling und weniger Müllverbrennung aus. Das schützt das Klima, bremst die Rohstoffausbeutung und stärkt den Umwelttechnikstandort Deutschland mit tausenden Arbeitsplätzen.
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NABU: Großes Torfmoor profitiert von EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche auf www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren. „Der ‚Fitness-Check‘ der Europäischen Union darf nicht zu einem Naturschutz-Abbau führen. Hunderte Naturschätze in Deutschland könnten sich sonst nicht mehr entfalten“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Unter dem Schutz der EU hat sich zum Beispiel das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen zum „Naturschatz“ entwickelt. Dieses 550 Hektar große Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zwischen Wiehengebirge und Mittellandkanal zählt zu den bedeutendsten Moorlandschaften in Nordrhein-Westfalen und ist auch Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Bastauniederung“. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Trotz der jahrhundertelangen Nutzung als Grünland und bäuerlichem Torfabbau sind moortypische Pflanzen wie Glockenheide, Rosmarinheide oder Moosbeere teilweise erhalten geblieben. Durch das Engagement des NABU-Kreisverbandes Minden-Lübbecke und des Landes Nordrhein-Westfalen konnten wichtige Bereiche des Großen Torfmoores gesichert werden.

„Erst die Investition von über 1,8 Millionen Euro im Rahmen des EU-LIFE-Programmes, je zur Hälfte von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen, hat es möglich gemacht, dass wichtige Artenschutz- und Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden. Die Wiedervernässung des Großen Torfmoores hilft nicht nur, den Artenschwund zu stoppen, sondern schützt das Klima. Intakte Moore speichern enorme Mengen Kohlenstoff“, sagte NABU-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Ohne den Schutzstatus als FFH- und Vogelschutzgebiet wäre eine solch positive Entwicklung schwer möglich gewesen. „Das Beispiel Torfmoor zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden – die Entwicklung vergleichbarer Naturschätze könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Tumbrinck.

Das Große Torfmoor bietet jährlich über 100.000 Menschen Erholung, die auf gezielt angelegten Wegen diese einzigartige Naturlandschaft erleben und sich im NABU-Moorhus über die Welt der Moore informieren können.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.

Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards. „Wenn die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten es ernst meinen mit dem Stopp des Artensterbens bis 2020, wozu sie sich verpflichtet haben, dann muss eine breit angelegte Naturschutzoffensive eingeleitet werden. Das bedeutet: mehr Geld und mehr Personal für die Naturschutzverwaltungen, aber auch klare Bestimmungen für Schutzgebiete sowie empfindliche Strafen für illegales Töten von Zugvögeln in der ganzen EU“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU stellt zwölf Wochen lang jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura-2000-Gebiet über die NABU-Internetseite, Presse, soziale Medien und auf Veranstaltungen vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“.
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Kinderakademie Forschungswerkstatt Artenvielfalt
MOOSWALD. Für Dienstag, den 12.05.2015, von 15 - 16:30 Uhr, lädt die Ökostation Freiburg zur Veranstaltung „Kinderakademie Forschungswerkstatt‟ ein.

Schmetterlinge und Wildbienen auf der Wiese, Libellen und Molche am Teich: rund um die Ökostation sind wir mit Lupe und Fernglas unterwegs und erkunden alles, was schwimmt, krabbelt, fliegt oder läuft. Wir sammeln Wildkräuter für Blütenbrote und Kräuterlimonade, kochen mit der Sonne und stellen feine Duftwasser und Heilsalben her. Treffpunkt: Biogarten der Ökostation.

Die Veranstaltung ist kostenpflichtig, 36,- Euro pro Kind + 2,- Euro Materialkosten

Anmeldung unbedingt erforderlich!

Info: 6 Termine immer dienstags: 12. und 19. Mai, 09., 16., 23. und 30. Juni

für Kinder von 7 - 11 Jahren
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Kaiserstuhl-Petition: Den Wert der Kaiserstuhllandschaft bewahren!
Petition gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22.01.2015, Az 21-2402/2-045, eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans (Grünzäsur) für eine Sonderbaufläche in Vogtsburg zur Errichtung eines Weingutes mit Gaststätte und
Ferienwohnungen in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplans Südlicher Oberrhein, im FFH- Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl zuzulassen.


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wir wenden uns an Sie in Sorge um den Erhalt eines Kerngebietes der besonders wertvollen Landschaft im inneren Kaiserstuhl.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 22.1.2015 im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens für den Neubau eines großen Komplexes mit Weingut, Gaststätte und Ferienwohnungen in einer der schönsten und wertvollsten südbadischen Landschaften, in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Naturschutzgebieten „Badberg und Haselschacher Buck“ sowie „Schelinger Weide und Barzental“ die Abweichung von der im Regionalplan enthaltenen Ausweisung einer Grünzäsur zugelassen und damit den Weg frei gemacht für die nächsten planungsrechtlichen Schritte der Gemeinde.

Der Neubaukomplex ist zwischen den Ortsteilen Oberbergen und Schelingen der Stadt Vogtsburg am südlichen Ausgang des Hessentales im Außenbereich geplant. Der Standort liegt in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplanes, darüber hinaus vollständig im FFH-Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl.

Die geplanten Maßnahmen sind im Hinblick auf Flächenverbrauch und Bauvolumen außergewöhnlich massiv und stellen einen erheblichen Eingriff in eine bislang kaum gestörte, mehrfach geschützte Landschaft dar. Das wurde in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar auch so gesehen, aber nicht angemessen gewichtet. Hierzu können aus unserer Sicht auch die beschönigenden und verharmlosenden Darstellungen beigetragen haben, die sich in den Antragsunterlagen der Stadt Vogtsburg wie auch in dem zugehörigen Umweltbericht finden.

Ein öffentliches Interesse für einen Neubau an diesem sensiblen Standort, welches möglicherweise die Zielabweichung bezüglich der Grünzäsur rechtfertigen könnte, wird im Antrag der Stadt Vogtsburg unterstellt und ist offenbar in die Abwägung des Regierungspräsidiums eingeflossen. Aus unserer Sicht geht es hier aber in erster Linie um private
wirtschaftliche Interessen, die verständlich sind, nicht jedoch dazu führen dürfen, dass übergeordnete Ziele der Raumordnung wie eben eine Grünzäsur ausgehebelt werden.

Gegen eine positive Entscheidung auf Zulassung einer Zielabweichung gem. § 24 Landesplanungsgesetz (LplG) sprechen die folgenden Aspekte:


1. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. (§ 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 Satz 1 LplG). Wir können nicht erkennen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die angestrebte Zielabweichung ist u. E. unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, sie widerspricht wichtigen Grundzügen der Planung. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist nicht
nachvollziehbar.

2. Das Vorhaben liegt vollständig in einer Grünzäsur des Regionalplanes Südlicher Oberrhein. Grünzäsuren sind von der Zielsetzung her für eine Besiedelung tabu. (vgl. Ziffer 3.1.2 des Regionalplanes). Die Bedingungen, die lt. Regionalplan für eine Ausnahme erfüllt sein müssen, liegen nicht vor, nämlich Planungen für „standortgebundene bauliche Anlagen der Land- und Forstwirtschaft sowie standortgebundene bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur“.

3. Das Vorhaben liegt vollständig in einem Gebiet des europäischen Natura-2000-Netzwerkes, und zwar deckungsgleich als FFH-Gebiet wie auch als Vogelschutzgebiet. Abweichend von der Meinung der Gutachter halten wir eine erhebliche
Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes durch das Projekt für gegeben und daher nach § 38, Abs. 2 NatSchG für unzulässig.

4. Das Vorhaben könnte nach § 38, Abs 3 NatSchG nur zugelassen werden, wenn es „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig“ wäre. Dies ist jedoch bei diesem Vorhaben nicht der Fall. Es verfolgt ganz überwiegend private wirtschaftliche Interessen.

5. Es gibt im gesamten Kaiserstuhl kein Gebiet, das auch nur annähernd eine solche Häufung von großen und kleineren Naturschutzgebieten aufweist wie die Umgebung von Oberbergen und Schelingen. Dies zeigt, dass sich hier besonders wertvolle Bereiche befinden, und zwar unter wissenschaftlichen, naturschutzfachlichen, touristischen und ethischen Aspekten. Die geplante massive Beeinträchtigung dieses Gebietes wäre geradezu ein Sakrileg, das großes Unverständnis und Protest in der Öffentlichkeit hervorrufen würde.

6. Die Umgebung von Schelingen unter Einschluss des Talganges nach Oberbergen ist mit ihrer vielfältig strukturierten Landschaft eines der reizvollsten Gebiete im gesamten Kaiserstuhl. Es hat daher besondere Bedeutung für den Tourismus, der im Kaiserstuhl stark an Natur und Landschaft ausgerichtet ist. Eine Bebauung in dem fraglichen Gebiet, verbunden mit Verlärmung, Verrummelung und massiven Eingriffen, wäre im Sinne des sanften, landschaftsorientierten Tourismus im Kaiserstuhl schädlich und im Interesse vieler Besucher unerwünscht. Vgl. dazu die Grundsätze von „Plenum
Kaiserstuhl“ und von „Naturgarten Kaiserstuhl – kaiserlich genießen“ (z.B. in der „Plenum-Abschlussbroschüre“, 2014), nicht zuletzt auch das von der Gemeinde Vogtsburg initiierte und von Plenum unterstützte Projekt zur „Landschaftsentwicklung der Talgänge im inneren Kaiserstuhl“.

7. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die einzige Anbindung des Weingutes an den Straßenverkehr über die Ruländerstraße im östlichen Ortsausgang von Oberbergen erfolgen soll. Diese Straße ist sehr schmal, sie wird auf
der einen Seite durch Privatgrundstücke, auf der anderen Seite durch steile Rebböschungen (Natura 2000!) begrenzt und ist derzeit im weiteren Verlauf für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Es ist schwer vorstellbar, wie dieses Sträßchen für den zu erwartenden Verkehr - auch mit großen Fahrzeugen – tauglich gemacht werden soll. Im Übrigen kommen die Anlieger vom Regen in die Traufe: anstelle der Störungen durch das Weingut innerorts müssten sie künftig mit den Baumaßnahmen und dem Verkehr zum/vom neuen Weingut leben.

8. Mit der Verletzung wichtiger zeitgemäßer Ziele der Raumordnung und des Natur- und Landschaftsschutzes im Allgemeinen (schonender Umgang mit der Fläche, Vermeidung von Bauen im Außenbereich, Bewahrung von Biodiversität und landschaftlicher Vielfalt) wie auch im Speziellen (Beeinträchtigung der Grünzäsur sowie des Natura-2000-Gebietes) steht das Vorhaben im Widerspruch zu den Zielsetzungen nicht nur vergangener Landesregierungen, sondern insbesondere auch zu den
Zielsetzungen der amtierenden Grün-Roten Landesregierung (vgl. Koalitionsvertrag 2011, S.S. 35 ff.). Wir sind daher sehr enttäuscht und verwundert über die positiven Weichenstellungen des Regionalverbandes (Planungsausschuss, Stellungnahme vom 15.07.2014) wie auch des Regierungspräsidiums Freiburg. Durch dessen Zulassung der Abweichung vom Regionalplan (vom 22.01.2015) werden wichtige politische Ziele der Landesregierung unterlaufen und es wird in der Öffentlichkeit ein fragwürdiges Zeichen gesetzt.


Dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall schaffen würde, wird in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar thematisch aufgegriffen, aber in seiner Tragweite nicht ernst genug genommen. Wir sind sehr besorgt, dass mit dieser Entscheidung einem Missbrauch des Instruments „Zielabweichungsverfahren“ mit schädlichen Folgen für Natur und Landschaft auch an anderen Stellen Tür und Tor geöffnet wird.

Die Unterzeichner wollen eine Erweiterung und Verlagerung des betroffenen Weingutes nicht grundsätzlich verhindern. Sie halten aber den jetzt angestrebten Standort aus den genannten Gründen für völlig ungeeignet. Sie bitten deshalb den Petitionsausschuss, die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen zu überprüfen und den betroffenen Weinbaubetrieb bei der Suche nach einem geeigneteren Standort zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Brigitte Dahlbender,BUND-Landesvorsitzende
Dr. Andre Baumann, NABU-Landesvorsitzender
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