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Sonntag, 28. April 2024
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Verschiedenes

 
Diskussion um Energielabel
Auch Stiftung Warentest kritisiert Vorgaben als intransparent und wenig praxisnah

Elektrogeräte verbrauchen im Alltagsbetrieb oft mehr Strom als auf dem EU-Energielabel angegeben. So das Fazit einer aktuellen Studie von vier Umweltverbänden. Die Stiftung Warentest kommt in ihren Tests von Kühlschränken, Backöfen und Waschmaschinen zu ähnlichen Ergebnissen. Deshalb prüft sie bei ihren Tests schon seit langem strenger als die Norm es verlangt.

Beispiel Kühlschränke: Die EU-Norm geht von einem leeren Kühlschrank aus. Unter realistischen Bedingungen, also mit Wochenendeinkauf verbrauchen die Geräte im Mittel 16 Prozent mehr als bei der Messung gemäß Norm. Bei einzelnen Kühlschränken liegt die Abweichung indes weit höher.

Beispiel Backöfen: Ob ein Ofen das Label A+ oder B erhält, richtet sich nach dem sparsamsten Programm des Geräts – bei manchen Herstellern ein wenig genutztes Spezialprogramm. In häufig genutzten Programmen mit Heißluft oder auch Ober- und Unterhitze liegt der Verbrauch im Test dann höher, bei manchen Modellen entspricht das zwei Labelklassen.

Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspüler: Hier berücksichtigt die EU-Norm nur den sogenannten Eco-Modus. Kurzwaschprogramme bei Waschmaschinen oder auch Automatikprogramme bei Geschirrspülern benötigen aber immer wesentlich mehr Strom, oft liegt der Mehrverbrauch bei 50 Prozent. Die Hersteller halten sich meist an die EU-Norm, der Verbraucher nutzt die Geräte jedoch in der Regel anders.

Die aktuelle Debatte um die EU-Label führt laut Stiftung Warentest einmal mehr vor Augen, dass die Energielabel-Kriterien für Verbraucher intransparent sind – und zu wenig praxisnah.

Der vollständige Bericht der Stiftung Warentest mit weiteren Beispielen ist online veröffentlicht ...
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Aktionstag für kleine und große Wasserfans am Sonntag, 25. Juni
Der erste Sonntag dieses Sommers wird für alle kleinen und großen
Wasserfans im Waldhaus zum nassen Schmankerl. Beim Wasserfest
am Sonntag, 25. Juni, von 11 bis 17 Uhr dreht sich alles um das
lebenswichtige Element – vom Wasserrad(bau) mit Regiowasser
über Fräulein Brehms bedrohte Meerestiere bis zum Spritzspaß mit
der Jugendfeuerwehr. Kleine und große Forscher können mit dem
„Geowindow“ experimentieren, mit den Bachpaten den Hölderlebach
erkunden, sich durch die Ausstellung und durchs Wasserschlössle
führen lassen oder an einer Exkursion des Umweltschutzamtes zum
Thema Hochwasserschutz teilnehmen. Außerdem informieren viele
Gruppen, die sich regional bis global für das Wasser engagieren,
über ihre Arbeit.

Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Zur Erfrischung gibt
es Sprudelndes und Spritziges im Waldhaus Café. Veranstaltet wird
das Wasserfest vom Waldhaus in Kooperation mit dem Eine-WeltForum,
Regiowasser, Badenova und vielen anderen Partnern.

Das Programm im Detail
11 Uhr: Begrüßung und Eröffnung mit Bürgermeisterin Gerda
Stuchlik, der Vorsitzenden der Stiftung Waldhaus Freiburg.
Musikalische Umrahmung durch das Ensemble „Vivo“: 9- bis 12-
jährige Schülerinnen und Schüler der Musikschule Freiburg spielen
unter Leitung von Simone Meyer Stücke aus Händels Wassermusik.

11.30-15 Uhr: Wasserexperimente mit dem Geowindow, entwickelt
und vorgeführt von Mathias Faller, gefördert vom BadenovaInnovationsfonds
Klima und Wasserschutz

11.30-16 Uhr: Floßbasteln aus Naturmaterialien, mit Ingrid Gilly

12 bis ca. 13.30 Uhr: Exkursion „Rückhaltebecken und
Hochwasserschutz im Bereich Breitmatte und Hölderlebach“ mit
Thomas Weber vom städtischen Umweltschutzamt

12.30 und 14.30 Uhr: Wasserradbau mit Nik Geiler (Regiowasser)

14 und 15 Uhr: Führungen durch das Wasserschlössle im Sternwald,
mit Hiltrud Würstle von Badenova. Treffpunkt am Wasserschlössle

Theater Fräulein Brehms Tierleben:
15.45 bis 16.10 Uhr: Phocoena phocoena, der Schweinswal
16.30 bis 16.55 Uhr: Clupea harengus, der Hering

Außerdem gibt es Führungen durch die Ausstellung „Ich sehe
Was(ser), was Du nicht siehst“ (Dagmar Große/Eine-Welt-Forum),
Erkundungen am Hölderlebach mit den Bachpaten und ihrem
mobilen „Wasserfloh“ (Ann Zirker), sowie Wasserspritzspaß mit der
Jugendfeuerwehr (Fabian Schmiderer)

Über ihre Arbeit informieren die Brasilien-Initiative, das Eine-WeltForum,
Regiowasser, Wasser ist Leben/Indienhilfe, die
Arbeitsgruppe Freiburg von Terre des Hommes, die Regionalgruppe
Freiburg von Viva Con Agua und der Wiwili-Verein.

Über ihre Arbeit informieren die Brasilien-Initiative, das Eine-WeltForum,
Regiowasser, Wasser ist Leben/Indienhilfe, die
Arbeitsgruppe Freiburg von Terre des Hommes, die Regionalgruppe
Freiburg von Viva Con Agua und der Wiwili-Verein.
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Tanzen, Reiten, Schmausen, Spielen
Plan Freiburg lädt am Sonntag, 25. Juni, von 11 bis 17 Uhr zum 13. Afrika-Fest auf den Mundenhof

Am Sonntag, 25. Juni, ist es wieder soweit: Groß und Klein sind bei
freiem Eintritt und jedem Wetter von 11 bis 17 Uhr eingeladen, beim
13. Afrika-Fest der Aktionsgruppe Freiburg des Kinderhilfswerks Plan
International mitzufeiern. Im KonTiKi gibt es wieder ein vielfältiges
Programm für die ganze Familie, und Besucher können sich
überraschen lassen, was an den Ständen, in den Zelten und auf der
Bühne so alles geboten wird.

Neben einem afrikanischen Markt, afrikanischem Essen und
afrikanischen Rhythmen zum Mittanzen gibt es Mitmachangebote
wie Pferdereiten, Kinderschminken, Glücksrad und Spielstationen.
Bei geringem finanziellen Einsatz winken in der Tombola tolle Preise.

Die erzielten Einnahmen aus dem Familienfest gehen nach Ghana
zur Unterstützung des Plan-Projektes „Wasser für Schulen“. Weitere
Informationen unter freiburg.plan-aktionsgruppen.de.
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Verbot von Glyphosat rückt näher
Europäische Bürgerinitiative (EBI) hat europaweit eine Million Unterschriften
für ein Verbot des Ackergifts gesammelt

Verden, Juni 2017. Geschafft: Eine Million Bürgerinnen und Bürger haben für ein Verbot des Pestizids Glyphosat unterschrieben. Damit ist den Organisatoren der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) ein Rekord gelungen: Noch nie hatte eine EBI so schnell so viele Unterzeichner (Stand: 15.6.17, 09:06 Uhr). Das erste Ziel der Initiatoren - unter ihnen Campact - ist somit erreicht: Eine Million Menschen aus ganz Europa sollte von Februar bis Ende Juni bewegt werden, den Appell für das Verbot zu unterzeichnen. Noch in diesem Jahr entscheiden EU-Kommission und die Mitgliedstaaten über die erneute Zulassung des Pestizids Glyphosat. Es steht in dringendem Verdacht, Krebs auszulösen und trägt zum Verlust der Artenvielfalt bei.

“Jetzt bloß nicht vor den Lobbyisten von Monsanto und Co. einknicken. Die Landwirtschaftspolitik der EU muss giftfrei werden und sich nach Mensch und Natur richten, nicht nach Konzernen. Ein Verbot von Glyphosat ist der erste Schritt”, so Maria Lohbeck von Campact. “Die Industrie und die Lobbyisten setzen alles daran, Glyphosat harmloser darzustellen als es ist.” Glyphosat wurde von einem Fachgremium der Weltgesundheitsorganisation WHO als “wahrscheinlich krebserregend” eingestuft, unabhängige Wissenschaftler bestätigen das. Wird ein Krebsrisiko festgestellt, muss der Einsatz von Glyphosat nach geltendem EU-Recht sofort verboten werden.

Mit rund 270.000 Unterschriften kam die größte Unterstützung für die EBI aus Deutschland durch die Campact-Aktiven. Die EBI ist ein Verfahren der EU für mehr Bürgerbeteiligung. Die Regeln sehen vor, dass insgesamt eine Million Unterschriften erreicht und Länderquoren (Mindestzahlen im Verhältnis zur Bevölkerung) in sieben Ländern erfüllt werden müssen. Das Länderquorum wurde sogar in elf Ländern erreicht. Die Organisatoren der EBI haben sich so das Recht erstritten, ihre Argumente während einer Anhörung im EU-Parlament vorzubringen. Die Kommission ist verpflichtet, schriftlich Stellung zu beziehen.

Die Initiative fordert neben dem Verbot EU-weite obligatorische Pestizid-Reduktionsziele und eine von der Industrie unabhängige wissenschaftliche Bewertung von Pestiziden. Neben den Krebsrisiken sind viele der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auch durch die Folgen des massenhaften Einsatz des Giftes in der Natur beunruhigt. Glyphosat tötet alle Pflanzen außer Nutzpflanzen, die durch gentechnische Veränderung immun gegen den Wirkstoff sind. Dadurch fehlen Insekten, Schmetterlingen und Bienen viele Nahrungspflanzen. In der Folge leiden Reptilien, Fledermäuse oder Vögel. Das Artensterben wird beschleunigt. Jährlich werden weltweit rund 800.000 Tonnen glyphosathaltiger Spritzmittel hergestellt.

In Deutschland wurden die Unterschriften in den letzten Monaten offline und online vor allem von der Bürgerbewegung Campact, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, WeMove.EU, dem Umweltinstitut München und SumofUs gesammelt.
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76. Freiburger Nachtflohmarkt mit großem Freigelände
Hier ist für jeden Geldbeutel das Richtige dabei!

Freiburg. Am Samstag 24.6.2017 von 14:00- 22:00 Uhr findet der 76. Freiburger Nachtflohmarkt in der Messehalle 1, im Foyer und im angrenzenden Freigelände statt. Veranstalter SüMa Maier GmbH erwartet 200 Aussteller. Die Aussteller kommen aus Freiburg und dem ganzen Süddeutschen Raum. Bei schlechten Witterungsverhältnissen haben die Aussteller die Möglichkeit vom Freigelände in die Halle zu wechseln. Der Freiburger Nachtflohmarkt erfreut sich großer Beliebtheit, da das Angebot riesen groß ist. Neben Haushaltsartikeln werden alte Möbel, Bilder und Rahmen, Münzen und Briefmarken sowie alles aus Omas Zeiten angeboten. Das Messe-Restaurant mit reichhaltigen Speisen und Getränken ist geöffnet. Für die Besucher des Nachtflohmarktes, stehen vor der Messehalle ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Weitere Informationen beim Veranstalter SüMa Maier Messen Märkte und Events GmbH Tel. 07623 74192-0 oder im Internet unter: www.suema‐maier.de
 
 

 
Murks im Nahles-Gesetz

Am 7. Juli soll der Bundesrat das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz" (BRSG) absegnen. Damit soll der Weg freigemacht werden für Betriebsrenten – im Gesetz „Zielrenten“ genannt –, bei denen es keine Garantie für das von den Arbeitnehmern eingezahlte Kapital und die in Aussicht gestellte Rentenleistung gibt. Sogar laufende Betriebsrenten können noch gekürzt werden.

Betriebsrenten ohne Garantien soll es ab 2018 aber nicht nur bei Entgeltumwandlung geben. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hebelt das neue Gesetz auch die Kapitalerhaltgarantie für Riester-Verträge aus. Denn auch für betriebliches Riestern entfallen künftig alle Garantien.

Ob das gewollt oder ein handwerklicher Fehler im Gesetz ist, der von Politkern und Experten trotz der nunmehr fast zweijährigen Beratung schlicht übersehen wurde, darüber lässt sich derzeit nur spekulieren. Fakt ist: Der Kapitalerhalt zu Rentenbeginn ist bislang eines der wichtigsten Kriterien von Riester-Verträgen. Schließlich soll die staatlich geförderte Zusatzvorsorge wegfallenden staatliches Renteneinkommen ersetzen. Da ist Verlässlichkeit oberstes Gebot. Mehr noch: Ein Produkt, dass diese Zusage nicht erfüllt, ist derzeit gar nicht förderfähig. Dafür darf der Staat weder Zulagen noch Steuervorteile gewähren.

Weiteres Problem: Betriebliche Riester-Zielrenten werden für Arbeitnehmer sogar noch viel riskanter sein als Zielrenten aus Entgeltumwandlung. Denn wenn der Arbeitnehmer riestert, muss der Betrieb nicht einmal den sonst vorgeschriebenen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags spendieren. Arbeitnehmern bleibt daher nur die Wahl, betrieblich zu riestern und auf Zuschüsse zu verzichten oder Entgeld umzuwandeln, was allein deswegen unbeliebt und unattraktiv ist, weil sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auf die spätere Betriebsrente die doppelten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zahlen müssen.

Attraktiv ist das von der SPD-Ministerin Nahles verantwortete neue Gesetz nur für die Arbeitgeber, die aus der Haftung für die Renten entlassen werden und mit der Riester-Zielrente zudem ein deutlich preiswerteres Modell geschenkt bekommen.

Welche Risiken in den neuen Zielrenten ohne Garantie darüber hinaus stecken, verrät ein Blick über die deutsche Grenze auf das holländische Pensionsfondssystem. Dort wurden vergleichbare kollektive Betriebsrenten schon vor Jahren eingeführt. Doch während sich die Fonds bis 2008 zunächst ausgesprochen gut entwickelten, gingen die Erträge in den Folgejahren spürbar zurück. Daher wies die niederländische Nationalbank 2013 erstmals 66 der insgesamt 415 Pensionsfonds an, auch bei den laufenden Renten zu kürzen - im Schnitt um zwei Prozent, vereinzelt aber auch um bis zu 6,3 Prozent.
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Ethisch-ökologische Fonds: Rendite mit gutem Gewissen
Weniger als fünf Prozent der Fonds berücksichtigen bei der Auswahl der Wertpapiere ausdrücklich ethische oder ökologische Kriterien. Die meisten achten in erster Linie auf Renditechancen und weniger darauf, wie die Gewinne erwirtschaftet werden. Finanztest hat 58 saubere Alternativen zu herkömmlichen Fonds untersucht und Kriterien definiert, die Fonds mit Nachhaltigkeitsanspruch mindestens erfüllen sollten.

Um Klarheit zu schaffen und Anlegern die Auswahl ethisch-ökologischer Fonds zu erleichtern, hat Finanztest drei Kriterien definiert, die ein Fonds mit einem Nachhaltigkeitsanspruch mindestens erfüllen sollte: Keine Investitionen in Firmen, die geächtete Waffen herstellen, Atomkraftwerke betreiben oder Arbeits- und Menschenrechtsverstöße dulden. 35 der 58 untersuchten Fonds erfüllen diese Anforderungen.

Viele Anleger sind der Ansicht, dass eine Geldanlage mit gutem Gewissen mit Renditeverzicht einhergeht. Doch das stimmt so nicht: „Nachhaltige Fonds erzielen eine ähnlich gute Rendite wie herkömmliche Fonds“, so Finanztest-Expertin Karin Baur. Weil nachhaltige Fonds durch die Ausschlusskriterien nicht ganz so breit investieren, sind die Risiken jedoch ein wenig höher. Anleger sollten daher mehrere Fonds mischen und für ihr Depot auch auf sichere Zinsanlagen setzen, dafür kommen Rentenfonds, Tagesgeld oder Festgeld von ethischen Banken infrage.

Der ausführliche Test erscheint in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 21.06.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/oekofonds abrufbar.
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NABU begrüßt Ergänzungen der EU-Liste invasiver Arten
Invasive Arten sind weltweite Bedrohung für die Artenvielfalt

Der NABU hat die Aufnahme weiterer Tier- und Pflanzenarten in die sogenannte Unionsliste begrüßt. Der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten hat eine Liste von weiteren zwölf Tier- und Pflanzenarten bestätigt, die in die sogenannte Unionsliste aufgenommen werden sollen, die invasive und damit möglicherweise schädliche Arten für die biologische Vielfalt und den Menschen aufführt. Bislang befinden sich lediglich 37 Arten auf dieser EU-weiten Liste. Allein für Deutschland sind aber mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben oder haben könnten.

„Invasive Arten sind weltweit die zweitgrößte Gefährdung für die biologische Vielfalt – nach der Zerstörung von Lebensräumen. Mit ihrer Ausbreitung in Gegenden, in denen sie eigentlich nicht vorkommen, können diese Arten andere Arten, Lebensräume oder Ökosysteme stark beeinträchtigen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Er begrüßte daher die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, die damit einer Forderung der Naturschutzverbände, von Wissenschaftlern und dem Europäischen Parlament nachkommen.

In der gesamten EU gehen Experten von rund 12.000 gebietsfremden Arten aus, von denen etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft werden und damit potenziell Schäden verursachen können. Angesichts dieser Zahlen hatten der NABU und weitere Naturschutzverbände sowie das Europäische Parlament die im Juli 2016 verabschiedete erste Unionsliste mit 37 Arten als deutlich zu kurz kritisiert. Invasive Arten können katastrophale Auswirkungen auf die Artenvielfalt und ganze Ökosysteme haben, einige von ihnen wirken sich zudem negativ auf Ökosystemdienstleistungen aus und können z.B. die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Die Europäische Kommission beziffert allein den ökonomischen Schaden auf rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten gehen sogar von noch höheren Summen aus.

Daher wurde unter anderem der Riesenbärenklau neu in die Liste aufgenommen. Die ursprünglich aus dem Kaukasus stammende Pflanze kann hierzulande mit ihrer Ausbreitung negative Folgen für die Pflanzenvielfalt haben. Auch die menschliche Gesundheit ist betroffen, eine Berührung kann zu schmerzhaften Blasen auf der Haut führen. Neben dem Riesenbärenklau haben die Mitgliedstaaten sich unter anderem auch für die Aufnahme von Marderhund, Bisam und Drüsigem Springkraut ausgesprochen; insgesamt enthält die diesjährige Ergänzungsliste zwölf Arten.

Die Unionsliste benennt jene invasiven Arten, für die nach der zugrunde liegenden EU-Verordnung Mindeststandards zur besseren Vorbeugung, Früherkennung, Monitoring und Managementgelten sollen. So soll die Kontrolle und Verringerung möglicher Schäden verbessert werden. Nach der heutigen Entscheidung der Mitgliedstaaten muss die EU-Kommission die Ergänzungsliste noch bestätigen und dann offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Die erste Unionsliste wurde am 14. Juli 2016 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 3. August 2016 in Kraft.
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