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Klimaschutzpreis „Climate First“ und Naturschutzpreis |
Bis zum 4. November bewerben
Ausschreibung steht auf www.freiburg.de/umweltpreise
Im kommenden Jahr vergibt die Stadt Freiburg wieder den Klimaschutzpreis „Climate First“ und den Naturschutzpreis. Beide Preise sind in diesem Jahr mit insgesamt 16.000 Euro dotiert.
Der Klimaschutzpreis ist mit 11.000 Euro dotiert und zeichnet ambitionierte und innovative Projektideen in den Bereichen Klimaschutz, Energiesparen, erneuerbare Energien und Verkehr aus. Wettbewerbsbeiträge können in Freiburg ansässige Firmen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einreichen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Schulklassen und -gruppen. Neben neuen Projekten können auch laufende oder abgeschlossene Projekte honoriert werden.
Der Naturschutzpreis ist mit 5.000 Euro dotiert und würdigt außergewöhnliche Leistungen im Naturschutz. Hier sind vor allem Freiburger Vereine, Verbände, Schulen, Unternehmen und einzelne Personen angesprochen. Bei beiden Preisen können auch Anerkennungen ausgesprochen werden.
Interessierte können sich ab sofort bis zum 4. November unter www.freiburg.de/umweltpreise bewerben. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury unter Leitung von Umweltbürgermeisterin Christine Buchheit. Ihr gehören Mitglieder des Gemeinderats und mehrere Umweltschutzverbände an. Verliehen werden die Preise am 7. Februar 2025 im Rahmen der GETEC Freiburg.
Ausschreibungsunterlagen und Richtlinien zu beiden Preisen stehen ab sofort online auf www.freiburg.de/umweltpreise. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 4. November. Weitere Informationen gibt es im Umweltschutzamt bei Manuela Schillinger Telefon: 201-6110 oder per E-Mail unter manuela.schillinger@stadt.freiburg.de. |
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(c) Archiv Axel Mayer, Foto Meinrad Schwörer |
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50 Jahre französisch/deutsche Bauplatzbesetzung Marckolsheim(F) |
Die Anfänge der Umwelt- und Klimaschutzbewegung
Immer ein wenig im Schatten des großen AKW-Wyhl Konflikts steht die weltweit erste, ökologische, grenzüberschreitend organisierte und erfolgreiche Bauplatzbesetzung im elsässischen Marckolsheim am Rhein, am Fuße des Kaiserstuhls. Am 20. September 1974 wurde der Bauplatz in Marckolsheim von Menschen beiderseits des Rheins besetzt und nach indianischem Vorbild ein hölzernes Rundhaus, das erste Freundschaftshaus am Rhein, errichtet. Vor 50 Jahren verhinderte die badisch-elsässische Bevölkerung den Bau eines extrem umweltverschmutzenden Bleichemiewerks und eine neue Umweltbewegung entstand. Auf den Tag genau 50 Jahre später findet der nächste globale Klimastreik statt.
30 Jahre nach der "Erbfeindschaft" des Zweiten Weltkrieges wurde auf dem besetzten Platz der Traum vom gemeinsamen, grenzenlosen Europa der Menschen geträumt und realisiert. Die Marckolsheimer Erfahrungen und der Erfolg der illegalen Besetzung waren wichtig für den erfolgreichen Protest gegen die geplanten Atomkraftwerke in Wyhl (D), Kaiseraugst (CH) und Gerstheim (F). Aus diesen frühen Anfängen der Umweltbewegung und der Bewegung für Luftreinhaltung entwickelten sich auch die späteren Konflikte um das Waldsterben 1.0 und die heutige Klimaschutzbewegung. Von einem kleinen elsässischen Dorf am Rhein ging ein wichtiger Impuls für die globale Umweltbewegung aus.
Auf YouTube ein neu eingestellten Zeitzeugenbericht (klicke auf "mehr")
zum Bild oben:
Bauplatzbesetzung-Marckolsheim 1974: Freundschaftshaus (c) Archiv Axel Mayer, Foto Meinrad Schwörer |
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(c) Stadt Freiburg |
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Aggressiver Pilz: Große Roteiche im Vauban muss gefällt werden |
Ersatzpflanzung in diesem Herbst
Eine große Roteiche in der „Grünspange 5“ (Kurt-Tucholski-Straße) ist von einem aggressiven Baumpilz befallen. Der Baum steht nicht mehr sicher und muss deshalb kurzfristig gefällt werden.
Bei den regelmäßigen Baumkontrollen zeigte sich, dass sich am Stammfuß des Baumes bereits großflächig Fruchtkörper ausgebildet hatten. Diese Pilzart (Tropfender Schillerporling) kann eine intensive Weißfäule im Stammfuß und Wurzelbereich verursachen. Daher hat die Stadtverwaltung umgehend einen Sachverständigen beauftragt, der den Baum untersucht hat. Das Ergebnis: Im zentralen Wurzelkörper sind große Starkwurzeln bereits durchgehend vermorscht und der Baum ist nicht mehr standsicher. Außerdem ist seine Krone sehr einseitig und der Stamm geneigt. Da er zudem über einer Spielfläche steht, ist hier eine besondere Gefahr gegeben.
Bei Zersetzung und Holzabbau der Starkwurzeln bei intakten Feinwurzeln können auch augenscheinlich noch vital belaubte Bäume plötzlich umkippen. Deshalb muss der Baum kurzfristig gefällt werden. In diesem Herbst wird an der Stelle ein neuer Baum gepflanzt. |
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Vandalismusschaden auf dem Mundenhof bei Javaneraffen und Erdmännchen |
Freiburg, 3. September. Heute Morgen gegen 6 Uhr hat es in der Dunkelheit auf dem Mundenhof einen größeren Vandalismusschaden gegeben. Unbekannte haben versucht, die große Glasscheibe des Javaneraffen-Stalles zu zertrümmern. Die Scheibe muss nun ersetzt werden, doch zum Glück hielt das Sicherheitsglas, so dass kein Affe entweichen konnte.
Ebenso wurde in das Erdmännchengehege eingebrochen. Die Überwachungskamera zeigt einen vermummten Mann, der mit einem Stein versucht, auf die Kamera einzuschlagen. Auch hier kam kein Tier zu Schaden.
Eine Tierpflegerin, die auf dem Mundenhof wohnt, hat auf ihrem morgendlichen Spaziergang ein Auto wegfahren sehen und umgehend die Polizei verständigt, die den Schaden aufgenommen hat. Der Mundenhof hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Das Polizeirevier Freiburg-Süd (Tel. 0761/882 4421) hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können oder verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben. |
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(c) Amt für öffentliche Ordnung Freiburg |
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Freiburg: Acht Hundewelpen samt Hundemama gerettet |
Vollzugsdienst legt illegalem Welpenhändler das Handwerk
Leider macht die Gier auch vor hilflosen Lebewesen nicht halt, denn der illegale Welpenhandel boomt. Nun hat der kommunale Vollzugsdienst einen zwielichtigen Welpenhändler auf frischer Tat ertappt. Bei einer Kontrolle wurde eine geschwächte Hündin samt ihren acht frischgeborenen Welpen in einem Fahrradanhänger entdeckt. Eine Person transportierte die Tiere so durch die Innenstadt. Dank der Hilfe eines aufmerksamen Zeugen ließ sich schnell klären: Der Besitzer wollte die Welpen verkaufen, um Geld zu machen.
Laut der Tierschutz-Hunde-Verordnung müssen Hundewelpen die ersten acht Wochen ihres Lebens bei der Mutter verbringen. Denn: Anfänglich sind sie blind, taub und zwingend auf das Muttertier angewiesen. Auch der Absatz von Kot und Urin muss durch Belecken stimuliert werden. Ohne die Fürsorge der Mutter sind die Überlebenschancen schlecht, insbesondere bei unerfahrenen Käufern. Der Verkauf der Welpen hätte vermutlich also deren Tod bedeutet – von den gesundheitlichen Folgen für die Hündin ganz zu schweigen.
Dank des schnellen Eingreifens des Vollzugsdienstes konnte Schlimmeres verhindert werden. Im Tierheim in Lehen werden die Welpen und ihre Mutter nun liebevoll gepflegt und aufgepäppelt. Den Händler erwartet ein Bußgeldverfahren. |
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(c) Foto: Erhard Schulz |
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Immer noch aktiv für eine ökologische Energiewende |
Vor 50 Jahren wurden die Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen gegründet
Am 25. August 1974 bildeten die Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen gegen Atomkraft/Les Initiatives Citoyennes Association Antinucleaire de Bade et d`Alsace in Weisweil am Rhein, Nachbarort von Wyhl, nach einer gemeinsamen Demonstration gegen Atomkraftwerke ihr internationales Komitee. Sie erklärten als zunächst 21 Initiativen - 11 badische und10 französische - zweisprachig auf deutsch und französisch sowie symmetrisch gegen das geplante Atomkraftwerk Wyhl und das geplante Bleiwerk Marckolsheim/Rhein mit eindringlicher Begründung:
"...Deshalb haben wir beschlossen, die vorgesehenen Bauplätze für das Atomkraftwerk Wyhl und das Bleiwerk in Marckolsheim gemeinsam zu besetzen, sobald dort mit dem Bau begonnen wird. Wir sind entschlossen, der Gewalt, die uns mit diesen Unternehmen angetan wird, solange passiven Widerstand entgegenzusetzen, bis die Regierungen zur Vernunft kommen."
Die Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen und ihr Wirken bedeuteten ein Signal für den Atomausstieg, für die ökologische Energiewende sowie für die ökologische Politik, das weltweites Interesse fand. Sie haben mit ihrem Wirken und ihrer Streitkultur auf schwierigem Feld im Ringen mit dem Staat, Konzernen und einer Staatsgrenze ein Stück "Demokratie von unten" verwirklicht. Eine Reihe bedeutender regionaler bis nationaler Umweltschutz- und Alternativenergie-Vereinigungen der BürgerInnen sowie Ansätze zu einer Umwelt- und Solar-Modelregion Oberrhein sind im Gefolge entstanden.
Das Archiv der Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen ist heute weiterhin ein interessanter Anziehungspunkt für Sozialwissenschaftler aus der ganzen Welt, um die erfolgreiche und konstruktive Arbeit der Bürgerinitiativen für eine ökologische Energiewende zu analysieren und publizieren.
Erhebliche Sorgen macht den Bürgerinitiativen aktuell eine in Fessenheim/Rhein geplante Atomschrottfabrik "Technocentre".
Die beiden Gedenksteine am früher vorgesehenen Bauplatz im Wyhler Rheinwald und vor dem Evangelischen Gemeindesaal in Weisweil werden regelmäßig von Gästegruppen aus Japan, Korea, USA und anderen Ländern für ein Gruppenfoto angefahren. Auch in diesem Jahr fanden wieder Informationsveranstaltungen im "traditionsreichen Evangelischen Gemeindesaal" von Weisweil sowie dem dort untergebrachten Archiv statt.
Weitere Informationen finden Interessenten in der deutsch-französischen Homepage
zum Bild oben:
Eine japanische Besuchergruppe aus Nagoya vor dem Gedenkstein im Wyhler Wald
(c) Foto: Erhard Schulz |
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(c) NABU / Florian Schöne |
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„Alles kann, nichts muss“ |
NABU kritisiert zu schwaches Bundeswaldgesetz
Krüger: Ohne zeitgemäße bundeseinheitliche Vorgaben kein ausgewogenes Verhältnis aus Anreizen und Mindeststandards
Berlin, 20.08.2024 – Heute wurde ein überarbeiteter Entwurf des neuen Bundeswaldgesetzes bekannt. Laut NABU zeichnet der aktuelle Entwurf das dringend erforderliche zeitgemäße Zielbild mit einem Fokus auf den Erhalt des Waldes und seiner Ökosystemleistungen. Doch die Regelungsvorschläge für einen besseren Schutz des Waldes des bisherigen Entwurfs wurden stark verwässert. Dazu kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
“Der dramatisch schlechte Zustand unserer Wälder ist hinlänglich bekannt. Extremwetter, Schädlingsbefall und intensive Eingriffe drängen den Wald dabei immer weiter an die Belastungsgrenze. Umso dringlicher ist es, dieses wichtige Ökosystem nicht noch zusätzlich durch Kahlschläge, starke Befahrung und flächige Aufforstung mit nicht-heimischen Baumarten zu schwächen. Doch statt klare, bundeseinheitliche Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Wäldern zu schaffen, setzt der Entwurf vor allem auf das Prinzip “alles kann, nichts muss”. Notwendigen Maßnahmen werden damit in die Freiwilligkeit und Förderung geschoben. Bisher haben die Millionen von Steuermitteln an Grundbesitzende und Forstwirtschaft seit Jahren allerdings kaum dazu beigetragen, den Wald gegen die Klima- und Naturkrise zu wappnen. Deshalb gilt: Nur ein ausgewogenes Verhältnis aus klaren gesetzlichen Leitplanken und finanziellen Anreizen garantiert einen gesunden, vielfältigen Wald, mit dem wird der Klimakrise begegnen können.”
Hintergrund
Gesunde Wälder schützen die Gesellschaft. Sie sorgen für einen ausgeglichenen Wasserhaushalt, saubere und kühle Luft, für Erosionsschutz sowie Biodiversität- und Klimaschutz und sind als Wirtschafts- und Erholungsraum unverzichtbar. Das aktuelle Bundeswaldgesetz adressiert jedoch weder die Biodiversitäts- noch die Klimakrise und schafft bisher keinen verlässlichen Rahmen, um diesen großen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Aktuell versuchen einige Lobbyverbände aus Industrie und Forstwirtschaft die dringend nötige Novelle des Bundeswaldgesetzes zu verhindern. Dieses Vorgehen ist laut NABU unverantwortlich. Die Gesetzesnovelle eröffnet die große Chance, das Fundament für einen neuen Gesellschaftsvertrag zu legen, der dem Erhalt des Waldes als wichtige natürliche Lebensgrundlage dient und langfristig auch neue Einkommensquellen sowie einen attraktiven Erholungsraum sichert.
Weitere Informationen zum Bundeswaldgesetz: Das Bundeswaldgesetz ins 21. Jahrhundert heben |
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(c) Fred Bank GmbH & Co. KG. |
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Für große PV-Anlagen: Pilotprojekt bezuschusst Netzanschluss |
Erste geförderte Anlage entsteht im Industriegebiet Nord
Auf dem Dach der Fred Bank GmbH im Industriegebiet Nord entsteht etwas Großes: Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 240 Kilowatt. Bei so hohen Kilowattzahlen ist der Anschluss an das öffentliche Stromnetz aufwendig. Deshalb bezuschusst die Stadt im Rahmen eines aus dem Zukunftsfonds Klimaschutz finanzierten Pilotprojekts von badenova den Netzanschluss großer PV-Anlagen. Die Fred Bank GmbH erhält über das Pilotprojekt der badenova den maximalen Förderbetrag von 50.000 Euro aus dem Zukunftsfonds Klimaschutz.
Freiburg möchte bis 2035 klimaneutral sein. Ohne einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien ist das nicht möglich. Deshalb hat der Gemeinderat eine Windkraft- und Photovoltaikoffensive angekündigt. Bis 2030 soll die Windkraftproduktion verzehnfacht und die Solarenergie verfünffacht werden. Denn in der Photovoltaik steckt neben der Windkraft das Hauptpotenzial für erneuerbaren Strom. Die Möglichkeiten für Wasserkraft und Strom/Wärme aus Biomasse werden bereits weitgehend genutzt.
Ein wichtiger Baustein dafür ist es, den Anschluss an das Stromnetz zu erleichtern. Wer eine PV-Anlage mit einer Leistung größer als 30 Kilowatt-Peak (kWp) installieren lässt, trägt die Kosten für den Netzanschluss selbst. Viele potenzielle Betreiber entscheiden sich deshalb gegen eine Anlage dieser Größe. Hier setzt das neue Projekt an und bezuschusst die vom Anlagenbetreibenden zu tragenden Kosten mit einer Summe von bis zu 1000 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Das Budget aus dem Zukunftsfonds Klimaschutz für das Pilotprojekt der badenova liegt bei 300.000 Euro für 2023 und 2024.
Möglich ist dieser Zuschuss für alle Photovoltaikanlagen größer als 30 kWp Leistung, die auf der Freiburger Gemarkung liegen und für die nicht die gesetzliche PV-Pflicht nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gilt (Neubauten und grundlegende Dachsanierungen). Interessierte können den Zuschuss gemeinsam mit dem Antrag auf den Anschluss einer Anlage ans Netz der badenovaNetze (sogenanntes Netzanschlussbegehren) stellen. Nähere Informationen gibt es online. |
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