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Verschiedenes

 
Verfolgte Greifvögel
Mindestens 44 Tiere wurden 2015 illegal getötet

Neue Dimension im Zusammenhang mit Windkraftanlagen-Bau

Mindestens 51 Mal wurden Greifvögel in den vergangenen 15 Monaten illegal verfolgt, 44 Tiere kamen dabei zu Tode. So lautet die Bilanz, die der NABU, sein bayerischer Partner, der Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV), und das Komitee gegen den Vogelmord zum Jahreswechsel ziehen. AnlĂ€sslich der Wahl des Habichts zum „Vogel des Jahres 2015“ hatten die VerbĂ€nde die Bevölkerung dazu aufgerufen, FĂ€lle von illegaler Greifvogelverfolgung zu melden.

Am hĂ€ufigsten verwendeten die TĂ€ter verbotene Greifvogelfallen. Einige von ihnen konnten entdeckt werden bevor ein Vogel zu Schaden kam. In 25 Prozent der FĂ€lle wurden Tiere abgeschossen, in weiteren 25 Prozent Giftköder ausgelegt. Alle Greifvögel sind in Deutschland streng geschĂŒtzt. Ihre illegale Verfolgung stellt eine Straftat dar, die eine Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren nach sich ziehen kann.

Besonders hĂ€ufig verfolgt wurden MĂ€usebussarde und Rotmilane mit 17 beziehungsweise zehn Opfern. Auch der „Vogel des Jahres 2015“, der Habicht, wurde sechsmal illegal getötet. „Dabei handelt es sich jedoch nur um einen kleinen Teil aller Straftaten. Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer aus“, so Leif Miller, NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer. Gemeldet wurden auch zahlreiche weitere VerdachtsfĂ€lle, die bisher jedoch noch nicht eindeutig belegt werden konnten.

Traurige Hochburg der Greifvogelverfolgung ist Nordrhein-Westfalen. Hier wurden 14 FĂ€lle dokumentiert, gefolgt von Baden-WĂŒrttemberg mit zwölf, Niedersachsen mit neun und Bayern mit sieben FĂ€llen. Bundesweit ist derzeit keine Verbesserung der Lage in Sicht. Lediglich Nordrhein-Westfalen verzeichnete 2015 weniger AbschĂŒsse, Vergiftungen und FallenfĂ€nge – hier zeigt das koordinierte Vorgehen der Behörden Erfolge.

„Beim nordrhein-westfĂ€lischen Umweltministerium wurde eine Stabsstelle UmweltkriminalitĂ€t eingerichtet, die durch enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten ermöglicht und in den vergangenen zehn Jahren bereits zu ĂŒber 30 rechtskrĂ€ftigen Verurteilungen gefĂŒhrt hat“, erklĂ€rt Axel Hirschfeld, Sprecher des Komitees gegen den Vogelmord. In anderen LĂ€ndern, wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, existiere bis heute nicht einmal ein Register fĂŒr gemeldete Straftaten gegen Greifvögel.

In Bayern erkennen die NaturschĂŒtzer des LBV erste Tendenzen zur Besserung. „Aufgrund der illegalen Übergriffe, nicht nur auf Greifvögel, sind wir 2015 in Bayern eindringlich auf die Politik und die Polizei zugegangen. Seitdem arbeiten und ermitteln die zustĂ€ndigen Behörden bei derartigen VorfĂ€llen nun deutlich konsequenter und zielfĂŒhrender", so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert SchĂ€ffer.

Seit 2004 erfassen die VerbÀnde anhand von Behördenangaben und eigenen Daten FÀlle von Greifvogelverfolgung. In den vorangegangen zehn Jahren wurden dabei 800 FÀlle mit mehr als 1.200 toten Greifvögeln dokumentiert.

Neu ist die Verfolgung von Greifvögeln im Zusammenhang mit Windkraftanlagen. In 39 zusĂ€tzlich erfassten FĂ€llen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in der NĂ€he von bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Auch bei drei der registrierten Tötungsdelikte liegt ein entsprechender Zusammenhang nahe.

Um eine GefĂ€hrdung von Vogelarten auszuschließen, mĂŒssen Windkraftanlagen bestimmte AbstĂ€nde zu Vogelhorsten einhalten. Damit dennoch manche Anlage errichtet kann, werden offenbar immer hĂ€ufiger Horste systematisch zerstört. Der NABU befĂŒrwortet den naturvertrĂ€glichen Ausbau der Windkraft, bemĂ€ngelt jedoch immer wieder gravierende VersĂ€umnisse bei der Wahl der Standorte und Umsetzung einzelner Projekte. „Die meisten Horste sind bereits vor den Planungen einer Windkraftanlage bekannt. Sie werden dementsprechend im Genehmigungsprozess berĂŒcksichtigt. Wenn Horste fĂŒr Windkraftanlagen zerstört werden, zeugt das vor allem von Ignoranz gegenĂŒber geltendem Planungsrecht“, so Miller.

Um die Situation fĂŒr Greifvögel zu verbessern, startete der NABU 2015 eine Petition. In dieser fordern inzwischen 43.000 BĂŒrger die BundeslĂ€nder dazu auf, engagierter gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln vorzugehen. DarĂŒber hinaus soll der Verkauf und Besitz spezieller Fallen fĂŒr den Greifvogelfang verboten werden. Der NABU ĂŒbergibt die Petition aller Voraussicht nach am 20. Januar an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

FÀlle von illegaler Greifvogelverfolgung können auch in Zukunft bei der vom Komitee gegen den Vogelmord eingerichteten Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und ArtenschutzkriminalitÀt (EDGAR) unter 0160-5813445 oder edgar@komitee.de gemeldet werden.
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Aggressiver Salamander-Keim
NABU fordert EinschrÀnkung des Wildtierhandels

Miller: "Heimische AmphibienbestĂ€nde durch strenge Einfuhrkontrollen unbedingt schĂŒtzen"

Der NABU begrĂŒĂŸt den Schritt der US-Behörden, ein einstweiliges Importverbot fĂŒr Salamander und Molche durchzusetzen und fordert auch die deutsche Regierung zum Handeln auf. „Wenn sich schon das ,Mutterland des Freihandels‘ zum Schutz ihrer Ökosysteme zu so weitreichenden HandelsbeschrĂ€nkungen gezwungen sieht, sollte die Bundesregierung nachziehen und endlich einen ‚sauberen Tierhandel‘ umsetzen“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller. Der NABU fordert, das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom November 2013 vereinbarte Verbot von Wildtierimporten in die EU sowie gewerblichen Tierbörsen mit Exoten endlich umzusetzen.

Unter einem „sauberen Tierhandel“ versteht der NABU, dass kĂŒnftig nur noch nachgewiesen gesunde, einzeln unter QuarantĂ€nebedingungen gehaltene und transportierte Tiere gehandelt werden dĂŒrfen. Dies schließe Massenimporte von Wildtieren, Gemeinschaftshaltung beim HĂ€ndler und den Handel auf privaten Tierbörsen und –messen aus und die intensive veterinĂ€rmedizinische Behandlung einschließlich prophylaktischer Maßnahmen ein.

Die US-Regierung verhĂ€ngte ihr Importverbot nach eigenen Aussagen, um eine Ausbreitung des Hautpilzes Batrachochytridium salamandrivorans, besser bekannt als „Salamanderfresser“, in ihre Ökosysteme zu verhindern. Der Salamanderfresser ist ein besonders aggressiver Keim, der buchstĂ€blich Löcher in die empfindliche Amphibienhaut frisst. Entdeckt wurde der ursprĂŒnglich offenbar aus Asien stammende Pilz nach Massensterben von Feuersalamandern in den Niederlanden und Belgien. Zwischenzeitlich ist er aber auch in Großbritannien und Deutschland nachgewiesen worden. Neben dem Verlust von LebensrĂ€umen, Agrochemikalien und dem Klimawandel gelten hochansteckende Krankheiten heute als eine der wichtigsten GefĂ€hrdungsursachen fĂŒr Amphibien und sind Auslöser des dramatischen weltweiten Amphibiensterbens.

„Die Ausbreitung des Salamanderfressers in Europa muss zum Schutz unserer heimischen Amphibienpopulationen unbedingt eingedĂ€mmt werden. Ohne die EinfĂŒhrung des Vorsorgeprinzips in den Tierhandel und klare Regeln fĂŒr einen ‚sauberen Handel‘ wird dies nicht zu erreichen sein“, so Miller.

Die Rolle, die dem Tierhandel insbesondere von Wildtieren bei der Verbreitung gefĂ€hrlicher Krankheitserreger zukommt, sei bislang kaum bewertet worden. Die US-Naturschutzbehörde U.S. Fish and Wildlife Service hat am 12. Januar 2016 eine Liste mit 201 Arten von Molchen und Salamandern - das entspricht faktisch allen gehandelten Arten, die außerhalb Nordamerikas vorkommen - veröffentlicht, die als potenzielle ÜbertrĂ€ger des gefĂ€hrlichen Pilzes gelten und daraufhin das Importverbot in einem Eilverfahren verhĂ€ngt. Damit folgt die USA dem Beispiel der Schweiz, die bereits im Sommer 2015 ein generelles Importverbot fĂŒr Salamander und Molche erlassen hatte. Auch das standing committee der Berner Konvention zum Schutz der EuropĂ€ischen Flora und Fauna fordert aufgrund des Ausbruchs des Salamanderfressers in Wildpopulationen und Gefangenschaftshaltungen in Europa HandelsbeschrĂ€nkungen.
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NABU: Etappensieg im Kampf gegen Windpark im Schreiadlergebiet
Verwaltungsgericht Schwerin gibt Antrag des NABU statt / Vorerst kein Baubeginn

Der NABU hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windkraftanlagen bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2015 dem Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern vom 24. MÀrz 2015 stattgegeben und damit den Baubeginn der Anlagen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt.

Der NABU klagt gegen die bereits erteilte Genehmigung, da im Genehmigungsverfahren weder eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung noch eine PrĂŒfung der Auswirkungen auf benachbarte europĂ€ische Naturschutzgebiete durchgefĂŒhrt wurde, obwohl der Windpark mitten in einem der letzten verbliebenen Vorkommensschwerpunkte des seltenen Schreiadlers in Deutschland gebaut werden soll.

Nach Ansicht des Gerichts hat die zustĂ€ndige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt fĂŒr Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, wie vom NABU aufgezeigt, nur unzureichend geprĂŒft, ob eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP) notwendig ist. Das Gericht sieht die entsprechende UVP-VorprĂŒfung als mangelhaft an. Insbesondere seien die Erfordernisse des Fledermausschutzes nicht hinreichend geprĂŒft worden.

Der NABU begrĂŒĂŸt diese Entscheidung. „Die UVP-VorprĂŒfung darf nicht dazu dienen, die UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung durch ein kurzes informelles Verfahren hinter verschlossenen TĂŒren zu ersetzen“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller. In der VorprĂŒfung ist lediglich zu klĂ€ren, ob negative Umweltauswirkungen offensichtlich ausgeschlossen werden können. Kann dies in der VorprĂŒfung – wie hier – nicht festgestellt werden, ist eine detaillierte UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzufĂŒhren.

„Wir erwarten, dass die zustĂ€ndigen Behörden diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts als Signal verstehen, ihre Genehmigungspraxis zu verĂ€ndern“, so NABU-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern Stefan Schwill. „Die Aushöhlung der gesetzlichen Regelungen zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung und der VerbĂ€ndebeteiligung durch vorschnelle und unrichtige Entscheidungen in der VorprĂŒfung muss endlich beendet werden.“ Diese Art des Vorgehens verschleiert RechtsverstĂ¶ĂŸe und verhindert die rechtliche ÜberprĂŒfung durch die Verwaltungsgerichte.

Hauptgrund fĂŒr die Klage des NABU ist das Vorkommen von in Deutschland sehr seltenen und stark bedrohten Schreiadlern in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. „15 der insgesamt nur etwa 100 Brutpaare in Deutschland brĂŒten in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der LĂ€nder, dem sogenannten ‚HelgolĂ€nder Papier‘, sind aber regelmĂ€ĂŸig mindestens sechs Kilometer Abstand zu Schreiadler-Vorkommen zu halten“, so Schwill weiter. Mögliche durch das benachbarte EU-Vogelschutzgebiet geschĂŒtzte BrutplĂ€tze des Schreiadlers sind sogar nur wenig mehr als zwei Kilometer entfernt.

„Der Fall Jördenstorf steht exemplarisch fĂŒr eine schlechte Standortplanung und ein mit großen fachlichen und rechtlichen MĂ€ngeln durchgefĂŒhrtes Genehmigungsverfahren. Diese Genehmigung hĂ€tte aus naturschutzrechtlichen GrĂŒnden niemals erteilt werden dĂŒrfen“, so NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.
Eine abschließende KlĂ€rung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers ĂŒber den vom Gericht verhĂ€ngten einstweiligen Baustopp, geht aber zunĂ€chst das Eilverfahren an die nĂ€chsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Greifswald.
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ÖKO-TEST-Magazin Januar 2016
Aus dem Inhalt

Test: Dr.-Oetker-Produkte
ÖKO-TEST hat verschiedene Dr.-Oetker-Produkte, darunter Pudding, MĂŒsli, Pizza, Milchreis und Kakaopulver, ins Labor geschickt. Das Testergebnis ist durchmischt: Neben „sehr guten“ und „guten“ Produkten sind ebenso „befriedigende“, „mangelhafte“ und „ungenĂŒgende“ im Dr.-Oetker-Portfolio. ÖKO-TEST kritisiert, dass in jedem zweiten Produkt Mineralöl steckt. Auch industriell hergestellte Aromen und zu viel Zucker sind ein Thema.

Test: Badefarben und Malseifen
Mit Badefarben und Malseifen, die das Badewasser bunt einfĂ€rben, macht vielen Kindern das Plantschen mehr Spaß. Im Test zeigte sich jedoch, dass die Produkte teilweise Schadstoffe enthalten: In zwei stecken etwa krebsverdĂ€chtige Formaldehyd/-abspalter. Auch lassen sich die Farben zwar vom Körper und den Fliesen gut abwaschen, manchmal verfĂ€rben sie aber die Fugen.

Test: Schwarze Kosmetik
Schwarz ist der neue Trend in der Kosmetikbranche. Kohle oder Vulkanstein in Zahncremes, Peelings, Masken und Reinigern sollen wahre Wunder vollbringen. Beweisen mithilfe einer Wirksamkeitsstudie kann das allerdings kein Hersteller. ÖKO-TEST kritisiert zudem, dass oft einige problematische Zutaten in der Kosmetika stecken. In mehr als der HĂ€lfte hat das Labor etwa PAK nachgewiesen.

Test: Coffee-to-go-Becher
Der Praxistest zeigte, dass zehn Becher dicht bleiben, auch wenn man sie ĂŒber Kopf dreht. Die meisten Produkte halten den Kaffee zudem deutlich lĂ€nger warm als ein Pappbecher. Allerdings fiel eine Marke beim Sensoriktest auf: Die Laborexperten attestierten dem Becher einen deutlichen Geruch und auch das Wasser, das 24 Stunden im Becher stand, nahm den Geschmack an.

Test: Fieberthermometer
Zwölf Thermometer schneiden mit „sehr gut“ oder „gut“ ab. Sie lieferten im Labor exakte Messergebnisse und haben kein grĂ¶ĂŸeres Problem mit Schadstoffen. Allerdings unterscheiden sich die Produkte erheblich sowohl beim Preis als auch beim Komfort in der Anwendung. Zwei Ausreißer fallen durch: Einem Thermometer gelang es nicht, unter Praxisbedingungen wiederholbare Ergebnisse zu erzielen. Das andere stank und schmeckte auffallend streng, so dass man es seinem Kind nicht in den Mund stecken möchte.

Test: Faszienrollen
Verspannungen lösen, Schmerzen lindern, die Leistung der Muskeln erhöhen: Die Hersteller von Faszienrollen versprechen viel. Doch den Nutzen der Schaumstoffwalzen belegen allenfalls gute Erfahrungen. Halbwegs aussagekrĂ€ftige Studien lassen sich an den Fingern abzĂ€hlen. Was das Massieren mit Schaumstoffrollen aber genau im Körper macht und ob es das Bindegewebe tatsĂ€chlich verĂ€ndert, weiß man zudem bis heute nur ansatzweise. Denn das Gros der erfahrungsbasierten Studien untersucht nur Trainingseffekte und nicht die Faszien selbst. Dazu kommt noch, dass in den Rollen eine Vielzahl von Schadstoffen stecken.

Test: Holzpellets
Die meisten Produkte schneiden mit „sehr gut“ und „gut“ ab. Nur zwei Hersteller sind anscheinend nicht in der Lage, eine durchgĂ€ngige QualitĂ€t anzubieten. Bei drei Marken zeigte sich ein schlechtes Ascheschmelzverhalten, sprich die Asche wurde deutlich frĂŒher weich als bei den anderen Produkten. Dazu haben die Pellets eines Anbieters mehr Stickstoff enthalten als die GĂŒtesiegel zulassen, obwohl sie zertifiziert waren. Ein weiterer Kritikpunkt: Sechs Hersteller mogeln bei der Angabe des Heizwertes.

Test: Haus- und Wohnungsschutzbriefe
Mit Schutz vor Pech und Pannen rund um Haus ködern immer mehr Assekuranzen ihre Kunden. Die spöttisch „Ungeziefer-Schutzbrief“ genannte Versicherung ist zwar nicht teuer, hat aber Haken und Ösen. So deckeln die meisten Tarife die Erstattung auf 1.500 Euro pro Jahr. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich, denn die Leistungsbereiche der Anbieter unterscheiden sich teilweise extrem. Nur wenige Kernleistungen sind bei allen Haus- und Wohnungsschutzbriefen identisch.

Test: Unfallversicherungen mit BeitragsrĂŒckgewĂ€hr
Unfallversicherung mit BeitragsrĂŒckgewĂ€hr klingt nach Sicherheit zum Nulltarif. Doch die Versicherungen verschenken nichts, sondern nehmen viel. ÖKO-TEST wollte wissen, mit welcher Verzinsung Kunden fĂŒr ihr Sparkapital rechnen können. Es zeigte sich, dass es so gut wie keine Rendite gibt: Mit teurem Unfallschutz und monatlicher Zahlung beispielsweise betrĂ€gt die höchste garantierte Rendite 0,76 Prozent pro Jahr, die niedrigste Rendite minus 1,32 Prozent. Auch mit ÜberschĂŒssen ist kaum zu rechnen.


Und außerdem:

Das Àndert sich 2016
Mehr Kindergeld, höhere ZusatzbeitrĂ€ge fĂŒr gesetzlich Krankenversicherte, mehr Wohngeld, höherer Grundfreibetrag, Girokonto fĂŒr jedermann: ÖKO-TEST hat zusammengetragen, was sich fĂŒr Verbraucher ab dem 1. Januar 2016 alles Ă€ndert.
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NABU braucht fleißige VogelzĂ€hler
Bundesweite Mitmachaktion „Stunde der Wintervögel“ vom 8. bis 10. Januar 2016

Vom 8. bis 10. Januar 2016 findet zum sechsten Mal die bundesweite „Stunde der Wintervögel“ statt: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV) rufen Naturfreunde auf, eine Stunde lang die Vögel am FutterhĂ€uschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zĂ€hlen und zu melden. Um im Vergleich mit anderen Jahren Bestandszu- oder -abnahmen feststellen zu können, hofft der NABU auch in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung bei Deutschlands grĂ¶ĂŸter wissenschaftlicher Mitmachaktion.

Spannend erwartet wird, ob das bisher extrem milde Winterwetter vermehrt Zugvögel wie Zilpzalp oder Hausrotschwanz zur Überwinterung in Deutschland verleitet hat. „Andererseits kann der jĂŒngste Kaltlufteinbruch im Osten Deutschlands oder intensives Silvesterfeuerwerk viele Vögel noch einmal zum Ortswechsel gezwungen haben, so dass manche Vogelfreunde nun vielleicht andere Vögel als noch im alten Jahr in ihren GĂ€rten antreffen werden“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.

Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Jahr der Stieglitz, Vogel des Jahres 2016. Sein Bestand nimmt deutschlandweit stark ab, der Finkenvogel liebt aber winterliche Futterstellen. „Bisher liegt die Art mit durchschnittlich 0,35 gezĂ€hlten Vögeln pro Garten auf Rang 22 der hĂ€ufigsten Wintervögel“, so Lachmann. „Im Jahr des Stieglitz fordern NABU und LBV alle BĂŒrger auf, viele ‚bunte Meter‘ aus samenreichen Wildblumen anzulegen oder zu erhalten. Die ‚Stunde der Wintervögel‘ wird darĂŒber Aufschluss geben, ob die Aktion im Anschluss zu höheren StieglitzbestĂ€nden fĂŒhren wird.“

Die WintervogelzÀhlung funktioniert ganz einfach: Von einem ruhigen BeobachtungsplÀtzchen aus wird von jeder Art die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig zu beobachten ist. Die Beobachtungen können dann im Internet unter www.stundederwintervoegel.de bis zum 18. Januar gemeldet werden, die Ergebnisse werden dort ausgewertet. Zudem ist am 9. und 10. Januar jeweils von 10 bis 18 Uhr die kostenlose Rufnummer 0800-1157-115 geschaltet.

Das pure Interesse und die Freude an der Vogelwelt reichen zur Teilnahme aus, eine besondere Qualifikation ist fĂŒr die WintervogelzĂ€hlung nicht nötig. Bei der letzten großen VogelzĂ€hlung im Januar 2015 beteiligten sich ĂŒber 77.000 Menschen. Mehr als 2 Millionen Vögel aus ĂŒber 53.000 GĂ€rten wurden gemeldet. Der Haussperling ergatterte damals den Spitzenplatz als hĂ€ufigster Wintervogel in Deutschlands GĂ€rten, die Kohlmeise Platz zwei. Auf den PlĂ€tzen drei bis fĂŒnf folgten Feldsperling, Blaumeise und Amsel. Nun erhoffen sich der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV), auch 2016 wieder eine rege Beteiligung. Denn je grĂ¶ĂŸer die Teilnehmerzahl ist, desto wertvoller werden die Ergebnisse.

Neben der wissenschaftlichen Datenerhebung ist es fĂŒr den NABU und den LBV bei dieser Aktion ebenso wichtig, die engagierten ZĂ€hler auf die Natur vor der HaustĂŒr aufmerksam zu machen und zur naturnahen Gestaltung von GĂ€rten als Lebensraum fĂŒr Vögel zu motivieren.

Im Rahmen der „Schulstunde der Wintervögel“ vom 11. bis 15. Januar wird zudem die NAJU auf www.NAJU.de/SdW fĂŒr jeden Tag eine Aktionsidee fĂŒr Kindergruppen und Schulklassen anbieten. Die dort gesammelten Daten werden ebenfalls in die Auswertung einfließen.
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NABU-Zahl des Monats
17 Tonnen MĂŒll aus Nord- und Ostsee geborgen

Erfolgreiche Fishing for Litter-Bilanz

17 Tonnen MĂŒll haben deutsche Fischer bis Ende 2015 aus Nord- und Ostsee gezogen. Über 75 Prozent der gefischten AbfĂ€lle bestehen dabei aus Kunststoff. Folien, Verpackungen, Kanister, altes Tauwerk und Reste von Fischernetzen gehören zu den hĂ€ufigsten FundstĂŒcken.

Im Jahr 2011 gab der NABU gemeinsam mit regionalen Partnern den Startschuss der in Deutschland einmaligen Initiative Fishing for Litter. Seitdem wĂ€chst die Zahl beteiligter HĂ€fen und Fischer, die MĂŒll aus dem Meer sammeln und entsorgen, stetig an. Heute unterstĂŒtzen auch die KĂŒstenlĂ€nder Niedersachsen und Schleswig-Holstein den weiteren Ausbau.

Die Fischer erhalten kostenlose SammelsĂ€cke und in den HĂ€fen stehen große Container zur MĂŒllentsorgung bereit. Die gefischten AbfĂ€lle werden aufwendig sortiert und auf ihre Zusammensetzung und Herkunft untersucht. Fishing for Litter ist eine zentrale Maßnahme gegen die VermĂŒllung der Meere und zeigt wie sich Fischerei und Naturschutz gemeinsam fĂŒr eine saubere Meeresumwelt einsetzen können.
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Alter frÀnkischer Satz als 56. Slow-Food-Arche-Passagier aufgenommen
Der Alte frĂ€nkische Satz wurde als 56. Passagier in die Slow Food Arche des Geschmacks aufgenommen. Die Arche des Geschmacks ist ein internationales Projekt der Slow Food Stiftung fĂŒr BiodiversitĂ€t. Es schĂŒtzt und fördert traditionelle Nutztierrassen, Kulturpflanzen und Lebensmittel, die vom Verschwinden bedroht sind und trĂ€gt so zur Rettung unseres kulinarisch-kulturellen Erbes bei. Der Alte frĂ€nkische Satz wird vom Slow Food Convivium Mainfranken-Hohenlohe unterstĂŒtzt.

Der "Alte frĂ€nkische Satz" entspricht einer ĂŒber lange ZeitrĂ€ume hinweg praktizierten Anbaumethode fĂŒr Weinberge. Noch bis Ende des 19. Jahrhunderts war diese Anbaumethode nicht nur in Franken, sondern in allen deutschen Weinbaugebieten verbreitet, da sie geeignet war, auch in ungĂŒnstigen Jahren einigermaßen gesichert Weine zu erzeugen. Das Prinzip war, durch Anpflanzung von unterschiedlichen Weinsorten in einem Weinberg das Risiko des Totalausfalls der Weinernte zu minimieren. So war gewĂ€hrleistet, dass, auch wenn durch SpĂ€tfröste einige Weinsorten erfroren, andere dies ĂŒberstanden und so noch eine Traubenernte durchgefĂŒhrt werden konnte.

Eine andere Besonderheit dieser Anbaumethode ist es, die Trauben aller Weinsorten zum gleichen Zeitpunkt zu ernten und gemeinsam zu vinifizieren. Dies fĂŒhrt im Gegensatz zu WeincuvĂ©es, bei denen die unterschiedlichen Weinsorten getrennt gelesen, vinifiziert und erst am Ende verschnitten werden, zu einer großen geschmacklichen Vielfalt, die von Weinberg zu Weinberg und von Jahr zu Jahr die unterschiedlichsten Weine hervorbringt. In Franken gibt es aktuell noch siebeneinhalb Hektar dieses "Alten frĂ€nkischen Satzes", wobei einzelne Weinberge ein Alter von ĂŒber 50 Jahren aufweisen, aus wurzelechten Sorten bestehen und in alter frĂ€nkischer Kopferziehung als Pfahlweinberg in mĂŒhevoller Handarbeit gepflegt werden.

Der Alte frĂ€nkische Satz umfasst nur noch eine RebflĂ€che von 7,5 Hektar, was einem Anteil von 0,12 Prozent der gesamten frĂ€nkischen RebflĂ€che entspricht. Der RĂŒckgang ist hauptsĂ€chlich darauf zurĂŒckzufĂŒhren, dass die Lagen sehr aufwĂ€ndig zu bearbeiten sind und nur einen geringen Ertrag bringen.
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Erschreckend hoher Wohnungsleerstand von 4,1% in Baden-WĂŒrttemberg
fast 200.000 leere meist 80 bis 100 qm große Wohnungen

Deutliche Kritik an Bau-, Leerstands-, FlÀchenschutzpolitik
in Baden-WĂŒrttemberg anl. UN-Jahr des Bodens

ECOtrinova e.V. wendet sich gegen jĂŒngste Äußerungen von MinisterprĂ€sident Kretschmann, Minister Winfried Hermann und SPD-Fraktionschef Schmiedel

Mit einem offenen Brief wandte sich der Umweltschutzverein ECOtrinova e.V. gegen jĂŒngste Äußerungen von MinisterprĂ€sident Kretschmann, Minister Hermann und SPD-Fraktionschef Schmiedel zur FlĂ€chenschutz- und Wohnungspolitik. Vereinsvorsitzender Dr. Georg Löser mahnte weiterhin konsequenten FlĂ€chen- und Bodenschutz an. Denn der Wohnungsleerstand in Baden-WĂŒrttemberg sei erschreckend groß und lag 2011 mit 4,1 Prozent fast im Bundesdurchschnitt von 4,4 Prozent, in Stuttgart lag er bei 3,7 %.(1) Bei in 2011 rund 195.000 leeren Wohnungen mit typisch je 80 bis 100 qm FlĂ€che bestehe kein Anlaß, dass beim Wohnungsbau wie der MinisterprĂ€sident Ă€ußerte, "der Kampf gegen den FlĂ€chenfraß ein StĂŒck weit zurĂŒckstehen" mĂŒsse. Das letztere wĂ€re ein sehr schlechtes Schlusswort fĂŒr das Land zum UN-Jahr des Bodens 2015. Vielmehr sei seine Pflicht nach Art 20a des Grundgesetzes, die natĂŒrlichen Lebens­grundlagen auch fĂŒr kĂŒnftige Generationen zu schĂŒtzen.(2) Dazu gehören die Natur und der landwirt­schaftliche Boden. Vorbilder hĂ€tten erwiesen, dass sich mit Umbau, Anbau, Aufstocken, Zusammenziehen und anderen Instrumenten mehr Wohnraum schaffen lĂ€sst und teurer Neubau meist vermeidbar werde. In Stuttgart und Freiburg wurden dazu kĂŒrzlich an die 50 Instrumente öffentlich vorgestellt.

Sollte der Leerstand kĂŒnftig fĂŒr mehr Einwohner nicht mehr ausreichen, gebe es genĂŒgend verschwendete FlĂ€chen. In Freiburg habe ECOtrinova eines von mehreren großen Behör­den-GelĂ€nden mit ĂŒber 500 ParkplĂ€tzen fĂŒr Wohnbauung und Umbau vorgeschlagen, das intern seit ĂŒber 10 Jahren fĂŒr Wohnen angedacht sei, aber von Behörden blockiert werde.

ECOtrinova begrĂŒĂŸte, dass Minister Hermann Standards beim Klima- und Naturschutz nicht aufgeben wolle. Dazu gehöre der FlĂ€chenschutz. Aber seiner Auffassung, 50.000 Neubau-Wohnungen seien in den nĂ€chsten Jahren zusĂ€tzlich nötig, stehe der mehrfach grĂ¶ĂŸere Leerstand gegenĂŒber. Anstelle der von SPD-Fraktionschef Schmiedel geforderten offensiven Baulandpolitik wĂŒrden mit vielen Instrumenten, die Neubau auf neuem Bauland vermeiden, die Kosten fĂŒr neue Wohnungen relativ klein gehalten. Die GrĂŒnde seien wegfallende oder minimierte Boden- sowie Erschließungskosten fĂŒr Verkehrwege und Versorgung und die bei Umbau usw. geringeren Baukosten. Der sonst meist teurere Neubau erhöhe die Durchschnittsmieten und damit kĂŒnftige Mietspiegel.
 
 



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