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Verschiedenes

 
Photovoltaikversicherungen: Oft ist der Schutz löchrig
Feuer, Sturm, Überspannung, Marderbiss – auch die eigene Photovoltaik-Anlage ist diesen Risiken ausgesetzt. Sie zu versichern ist sinnvoll, Verträge gibt es schon für unter 100 Euro im Jahr. Doch oft ist der Schutz löchrig, wie ein Test von Photovoltaikversicherungen der Stiftung Warentest zeigt. Rundum empfehlenswert sind nur 9 der 42 Tarife, so die März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Zwei Arten von Photovoltaikversicherungen gibt es. Kunden können sie als Zusatzbaustein ihrer Wohngebäudeversicherung abschließen oder als separate Police bei einem anderen Anbieter.

Die untersuchten Zusatzbausteine zur Gebäudeversicherung kosten zwischen 28 und 132 Euro pro Jahr. Es gibt zwar auch Wohngebäudetarife, die kleine Anlagen bis zehn Kilowatt mitversichern. Der Schutz bezieht sich dann aber oft nur auf Risiken, für die die Gebäudepolice greift, zum Beispiel Feuer, Sturm oder Hagel. Nicht dazu gehören u. a. Marderschäden, Diebstahl oder Kurzschluss. Finanztest hat insgesamt sieben Versicherungen gefunden, bei denen sowohl die zugrunde liegende Wohngebäudeversicherung empfehlenswert ist als auch der von Finanztest definierte Mindestschutz für die Solaranlage gilt.

Separate Photovoltaikversicherungen sind teilweise teurer, häufig ist ein Mindestbeitrag fällig. Die untersuchten Tarife kosten zwischen 60 und 250 Euro. Nur zwei Tarife erfüllen den Finanztest-Mindestschutz. Zahlreiche Policen zahlen hier nicht, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

Der ausführliche Test erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 15.02.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/photovoltaikversicherung abrufbar.
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Flächenfraß in der Ortenau
Mosolf wuchert jetzt doch in Richtung Süden
Die Firma Mosolf erweitert ihre 90 Hektar große Fläche jetzt doch um weitere vier Hektar. Der Kippenheimer Gemeinderat hat den Mosolf-Plänen zugestimmt, auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zusätzlich Platz für rund 2.000 Fahrzeuge zu schaffen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz hatte sich gegen die ursprünglichen Pläne einer noch massiveren Erweiterung um 18 Hektar ausgesprochen und zumindest einen Teilerfolg errungen. Die damals vorgebrachten Argumente gelten auch heute noch.
Das Mosolf-Gelände ist schon jetzt ein gigantischer Abstellplatz für KFZ aller Art, das in unserer Landschaft geradezu absurd und skurril wirkt. Es ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, welches Ausmaß Flächenfraß und Versiegelung in unserem Land annehmen können, ohne dass jemand Einhalt gebietet.
Die Entscheidung des Kippenheimer Gemeinderats bei nur einer Enthaltung zeigt mehr als deutlich den Widerspruch zwischen der Flächenspar-Rhetorik der Politiker und der Flächenfraß-Realität. Hier wurde wieder einmal ein massiver Beitrag zur Verscheußlichung unserer Heimat geleistet.

Das Thema „Flächensparen“ und damit der Erhalt von Landschaft hat leider auch im Ortenaukreis keine Konjunktur. Zu schnell wird bei Planungen scheinbar alternativlos auf Flächenverbrauch gesetzt und der Vorgang pauschal mit der Notwendigkeit zum Wachstum begründet. Der BUND sieht seine Aufgabe darin, im Rahmen seiner Möglichkeiten gegenzusteuern, auf gravierende Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Beim Mosolf-Logistikzentrum in Kippenheim müsste das Wuchern von großflächigen, ebenerdigen Parkplätzen unbedingt verhindert werden. Wenn es im Zeitalter der absehbaren Endlichkeit von Erdöl tatsächlich noch zusätzliche Auslieferungsplätze für Fahrzeuge braucht, dann sollten diese künftig in den Himmel, aber nicht wahllos ins Gelände wachsen.
Eine kleineres, mehrstöckiges PKW-Lager, hagelgeschützt mit Dach und Solaranlage wäre auch für den BUND akzeptabel.
Die jetzige Entscheidung passt nach Ansicht von BUND-Geschäftsführer Axel Mayer allerdings gut in unser Zeitalter des Antropozän und der wachsenden Umweltzerstörung. „Fahren sie einmal mit offenen Augen auf der B3 von Offenburg nach Freiburg: Es entsteht ein durchgängiger, gesichtsloser Siedlungsbrei, (auf der Gesamtstrecke von 68 km bleiben zwischen 50,3 km Siedlungsflächen nur noch 17,7 km Freiraum) Läden stehen leer, die alten Restaurants schließen, Naturreste werden zurück gedrängt. Die wenigen, erhalten gebliebenen, historischen Altstädte und die restlichen Naturschutzgebiete im Ortenaukreis verbindet eines: Sie sind zunehmend Inseln in einem Meer von Scheußlichkeit.“
 
 

 
BWE fordert Ausbau der Windenergienutzung in Baden-Württemberg
Die außergewöhnliche Trockenheit der letzten Monate ist Zeichen eines schnell fortschreitenden Klimawandels. Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist deshalb das Gebot der Stunde – auch und gerade in Baden-Württemberg kann Windenergienutzung einen entscheidenden Beitrag leisten.

Freiburg, 13.02.2017 / Matthäus Weber blickt besorgt auf sein Vieh. Seit 28 Jahren betreibt er mit der Familie den Gschwinghof, einen Bio-Bauernhof in St. Peter im Schwarzwald. Es gab gute und weniger gute Zeiten. Aber zu trinken hatten die Tiere genug. Wasserknappheit im Winter? So anhaltend kennt er das nicht. Der ehemalige Hofbrunnen und andere Brunnen sind seit dem Sommer trocken. „Die Situation ist angespannt. Wasser fehlt im Boden und im Wald." Die Lösung? „Gute Frage", so Weber, „für Wasser gibt es keine Alternative!" 100 Liter braucht die Kuh am Tag.

Woher kommt die ungewöhnliche Wasserknappheit, die neben dem Gschwinghof viele Gemeinden und Höfe im Schwarzwald betrifft? „Das ist der Klimawandel. Die Auswirkungen hat man schon vor 30 Jahren vorhergesagt.", so Weber. Heiße Sommer, trockene Winter. Der gefrorene Boden kann den wenigen Regen, der noch kommt, nicht aufnehmen. Tatsächlich waren die letzten Monate extrem trocken; die Grundwasserspiegel im Land sind auf historische Tiefstände gefallen, statt wie sonst im Winter zu steigen. So schlimm sei es seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1913 nicht gewesen, bestätigte Wasser-Experte Michel Wingering von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) gerade in der Südwest-Presse. „Diese Entwicklungen sind alarmierend und mahnen zur Eile im Kampf gegen den Klimawandel", betont der Vorsitzende des baden-württembergischen Landesverbandes des Bundesverbands Windenergie, Christian Oberbeck. Er fordert daher: „Die Windenergienutzung in Baden-Württemberg muss engagiert ausgebaut und die klimaschädliche Kohleverstromung endlich gestoppt werden." Aber die Windpark-Projektierer im Schwarzwald und Oberschwaben treffen oft auf Widerstand. „Es heißt, man brauche Zeit, um über die Energiewende nachzudenken. Die haben wir nicht", so Oberbeck.

Davon ist auch der Landwirt vom Gschwinghof überzeugt. Mit seiner eigenen Windenergieanlage unweit des Hofes produziert er ein Vielfaches des benötigten Stroms. „Windkraft leistet einen entscheidenden Beitrag im regenerativen Energiemix zur CO2-Reduzierung", betont Weber. Hoffentlich macht sein Modell Schule. Damit die Tiere im Schwarzwald keinen Durst leiden müssen.
 
 

 
Netzwerk der WIN-Charta wächst weiter
Knapp 120 Unternehmen im Land bekennen sich öffentlich zum nachhaltigen Wirtschaften

Umweltminister Franz Untersteller: „Unternehmen, die werte- und zukunftsorientiert arbeiten, haben erwiesenermaßen klare Vorteile im Markt.“

Mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung sind heute (15.02.) der Einladung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und der Landeshauptstadt Stuttgart zum Forum „Der WIN’er sind Sie“ nach Stuttgart gefolgt, um sich über die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens auszutauschen. Umweltminister Franz Untersteller bestärkte die Unternehmen in ihrem Engagement: „Nachhaltigkeit ist definitiv ein Wettbewerbsfaktor.“ Europaweiten Umfragen zufolge legten Kunden und Gesellschaft zunehmend Wert darauf, das Waren und Dienstleistungen nachhaltig produziert werden“, so der Minister. „Auch belegen Studien, dass Unternehmen klare Vorteile im Markt haben, wenn sie werte- und zukunftsorientiert arbeiten.“

„Zahlreiche baden-württembergische Unternehmen haben die Vorzüge nachhaltigen Wirtschaftens bereits für sich entdeckt,“ sagte Untersteller mit Blick auf das Netzwerk der sogenannten WIN-Charta. Bisher haben sich 99 Unternehmen diesem System für ein gut umsetzbares und transparentes Nachhaltigkeitsmanagement angeschlossen. „Heute Abend unterzeichnen nun 17 weitere Unternehmen die WIN-Charta“, gab der Minister bekannt und ergänzte: „Ich bin überzeugt, dass wir das Niveau des nachhaltigen Wirtschaftens mit der WIN-Charta kontinuierlich werden weiterentwickeln können. Dies ist für eine zukunftsfähige Wirtschaft in unserem rohstoffarmen und exportorientierten Land von hoher Bedeutung.“

Fritz Kuhn, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, sagte: „Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt der Satz: Mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben. Und die Bedingungen für nachhaltiges Wirtschaften sind heute besser denn je. Die Nachhaltigkeit spielt für die Konsumenten eine immer größere Rolle. Sie achten darauf, ob Produkte auf akzeptable Art und Weise entstanden sind. Auch die Kommunen können viel für nachhaltiges Wirtschaften tun. Der weitere Ausbau des ÖPNV ist wie die Einsparung von Energie und die Schonung von natürlichen Flächen im Sinne des Gedankens der Nachhaltigkeit.“


Die WIN-Charta geht zurück auf eine Anregung des Initiativkreises der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit des Landes Baden-Württemberg (WIN).

Mit der Unterzeichnung der WIN-Charta bekennen sich die Unternehmen zu insgesamt zwölf Leitsätzen und Zielen nachhaltigen Wirtschaftens, zum Beispiel zu den Themen Menschen und Arbeitnehmerrechte, Mitarbeiterwohlbefinden, Anti-Korruption, Umgang mit Ressourcen und Energie, Produktverantwortung oder regionaler Mehrwert. Außerdem benennen sie ein Nachhaltigkeitsprojekt aus ihrer Region, das sie unterstützen wollen und sie verpflichten sich zu einem regelmäßigen schriftlichen Rechenschaftsbericht.
 
 

 
Warmwasser mit Solarthermie auf Mehrfamilienhäusern lohnt sich
Pilotprojekt von Stadt Freiburg, Badenova und Bauverein Breisgau zeigt gute Erfolge

Seminar mit weiteren Infos dazu auf der GETEC

Aus Sonne Wärme gewinnen, das lohnt sich auch für größere
Häuser mit mehreren Wohnungen. Das ist das Ergebnis eines
Pilotprojekts, das von der Stadt Freiburg initiiert, vom Badenova
Innovationsfonds gefördert und vom Bauverein Breisgau
umgesetzt wurde. Der Bauverein hatte vor gut einem Jahr
insgesamt zehn zusammenliegende Häuser in der
Emmendinger Straße mit über 90 Wohnungen mit einer großen
Solarthermieanlage, die Warmwasser erzeugt, ausstatten
lassen. Jetzt wertete das Fraunhofer ISE die Betriebsdaten
eines Jahres aus und es zeigt, dass ein solches Projekt
Nachahmer finden sollte, weil es einen wichtigen Beitrag leisten
kann, die Freiburger Klimaschutzziele zu erreichen. Die
zuständige Bürgermeisterin Gerda Stuchlik freut sich:
„Solarthermieanlagen haben auch im
Mehrgeschosswohnungsbau ihre Berechtigung und können dort
einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.“
Besonderheit des Projekts war außerdem, dass die neue
Solarthermieanlage in ein neu geschaffenes Klein-Netz für die
Wärmeversorgung eingebunden wurde.

Wissenschaftlich begleitet hat das Projekt das FraunhoferInstitut
für Solare Energiesystem ISE. Das Ergebnis nach einem
Jahr: Die Anlage auf dem denkmalgeschützten Ensemble in der
Emmendinger Straße hat der Atmosphäre mehr als zwölf
Tonnen Kohlendioxid erspart. In den Sommermonaten lieferten
die Kollektoren mehr als 60 Prozent der von den 92 Wohnungen
benötigten Wärmemenge. Über das gesamte Jahr 2016
gesehen, konnte die Solarthermie rund zehn Prozent der
Wärmeenergie bereitstellen.

Das neue Wärmesystem besteht neben der 191 Quadratmeter
großen Solaranlage aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW)
sowie einem gasbetriebenen Spitzenlastkessel und zehn
Pufferspeichern mit einem Volumen zwischen 1.200 und 1.700
Litern. Da das BHKW vergleichsweise klein ausgelegt ist, kann
es fast ganzjährig unter Volllast laufen und damit sehr effizient
Wärme und Strom produzieren. Der selbst produzierte Strom
wird über eine Tochtergesellschaft des Bauvereins an die
Mieterinnen und Mieter zum Eigenverbrauch verkauft. Die
Kosten für das ganze Wärmesystem lagen bei rund 1,26
Millionen Euro.

Wir sind sehr zufrieden mit der neuen, innovativen
Wärmeversorgung in unserem Gebäudeensemble in der
Emmendinger Straße“, resümiert Michael Simon, Leiter der
Bauabteilung beim Bauverein Breisgau. Auch der Verkauf des
BHKW-Stroms an die Mieterinnen und Mieter hat sich
ausgesprochen positiv entwickelt: „Bereits drei Viertel aller
Mietenden beziehen den preisgünstigen Strom aus eigener
Herstellung“, erzählt Simon. „Ich würde mich freuen, wenn
andere Wohnungsgesellschaften, Baugenossenschaften oder
sonstige Eigentümer von Mehrfamilienhäusern unser
Pilotprojekt zum Anlass nähmen und bei der Erneuerung ihrer
Wärmeversorgung die Solarthermie und die Einbindung eines
BHKW in Betracht zögen.“

Die Stadt Freiburg möchte mit diesem Beispiel vor allem
Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern dazu
anregen, über die Nutzung solarthermischer Anlagen
nachzudenken. Das unter Denkmalschutz stehende
Gebäudeensemble des Bauvereins zeigt außerdem, dass auch
der Denkmalschutz kein Hindernis sein muss. Gerade bei
Mehrfamilienhäusern im Bestand gibt es noch erhebliches
Potential hinsichtlich der Solarthermie. Nur ein Bruchteil der
Mehrfamilienhäuser ist mit solarthermischen Anlagen
ausgestattet. „Das ist bedauerlich“, meint Stuchlik, „Achtzig
Prozent aller Mietwohnungen liegen in Wohnhäusern mit drei
bis zwölf Wohneinheiten. Unser Ziel ist es, dass dieses
Potential zukünftig stärker erschlossen wird. Denn nur, wenn die
Solarthermie ihren Platz auch in der Wärmeversorgung von
größeren Wohnhäusern findet, wird mittelfristig die
Wärmewende gelingen können“, ist Stuchlik überzeugt.
 
 

 
Karlsruhe: Vegan - ein Ernährungstrend?
Hintergründe und Praxistipps im Sonntagscafé

Vegan scheint in aller Munde zu sein. Warum Veganer keine tierischen Produkte essen und ob die Ernährungsweise gesund ist, darüber referiert die Chefredakteurin des VEBU-Magazins Silke Bott am 19. Februar um 11 Uhr beim Sonntagscafé im Internationalen Begegnungszentrum (Kaiserallee 12 d, Großer Saal). Dabei geht Bott der Frage nach, was dabei herauskommt wenn man Ethik mit Ernährung verknüpft und gibt praktische Tipps, wo die Zuhörerinnen und Zuhörer in Karlsruhe vegan essen können und wie sie vegane Produkte im Supermarkt erkennen. Zudem gibt es neben Rezepten auch vegane Häppchen zum Probieren.

Einlass ist ab 10.30 Uhr. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, der Mittagsimbiss kostet drei Euro.
 
 

 
NABU kritisiert geplante Änderungen im Baurecht
Erleichterung für Wohnbebauung an den Siedlungsrändern widerspricht dem 30-Hektar-Ziel

Der NABU kritisiert die geplanten Gesetzesänderungen der Bundesregierung im Bau- und Planungsrecht. Für Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand sieht der Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung erhebliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen vor. Durch die „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ könnte künftig generell auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden. Der Gesetzentwurf ist Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses im Bundestag am heutigen Mittwoch.

„Diese Ausnahmeregelung widerspricht klar dem 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung, das leider erst kürzlich mit der Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auf das Jahr 2030 verschoben wurde. Derzeit liegt der Flächenverbrauch bei fast 70 Hektar pro Tag. Die jetzt geplante Außenbereichsregelung konterkariert eine flächensparende Siedlungsentwicklung“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordert, die entsprechende Regelung vollständig aus dem Gesetzentwurf zu streichen, wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 10. Februar empfiehlt. Die derzeit drängenden Wohnungsbauerfordernisse sind bereits mit den vorhandenen rechtlichen Regelungen zu bewältigen. Dabei sollte auch weiterhin die Entwicklung innerstädtischer Flächen im Vordergrund stehen.

Im Mittelpunkt der Änderung des Baurechts stand zunächst die Einführung einer neuen Baugebietskategorie. In den „Urbanen Gebieten“ dürfte höher und dichter gebaut werden. Außerdem könnten z.B. Einzelhandel und Wohnen leichter miteinander gemischt werden. Der NABU sieht hierin eine Möglichkeit, eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu unterstützen und begrüßt daher im Grundsatz diese lang geplante und vorbereitete Änderung.

Die Außenbereichsregelung hingegen wurde dem Gesetzentwurf äußerst kurzfristig und ohne Beteiligung der Verbände hinzugefügt. Die in Rede stehenden Ausnahmebestimmungen wurden ursprünglich 2007 mit dem Ziel eingeführt, innerstädtische Bauvorhaben auf brach gefallenen oder bereits bebauten Flächen zu erleichtern. Sie aber unangepasst auf Freiräume an den Siedlungsrändern anzuwenden, entspricht weder einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung noch der Logik des bestehenden Planungsrechts.

Neben einer nachhaltigen Innenentwicklung mit behutsamer Nachverdichtung und klugen Nutzungskonzepten ist im Einzelfall auch die Inanspruchnahme neuer Flächen zu prüfen. Aber gerade bei landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand darf auf eine Umweltprüfung und gegebenenfalls erforderliche Ausgleichsmaßnahmen keinesfalls verzichtet werden“, so Miller.
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Ausverkauf der Meeresschutzgebiete geht weiter
Gefährliche Änderung im Bundesnaturschutzgesetz – Bundesregierung verfehlt Ziele zum Schutz von Nord- und Ostsee

Die deutschen Umweltverbände äußern scharfe Kritik an einzelnen Änderungen des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes im Bereich Meeresschutz. Sie befürchten, dass sich der Schutz der Nord- und Ostsee weiter verschlechtern könnte. NABU, BUND, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WWF und Whale & Dolphin Conservation kritisieren, dass das in den Verhandlungen federführende Bundesumweltministerium dem Druck anderer Ministerien nachgegeben habe und einen gefährlichen Handel eingegangen sei, um das Gesetz schnell zu verabschieden. Das neue Bundesnaturschutzgesetz sichert den Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forschung erstmals ein Vetorecht bei der Unterschutzstellung der wertvollsten Meeresgebiete zu. So dürften künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden, welche Maßnahmen zum Schutz von Schweinswalen und Kegelrobben, Riffen oder Seegraswiesen ergriffen werden. Die Umweltverbände fordern jetzt den Bundestag und Bundesrat auf, die sogenannte Einvernehmensregelung zu stoppen. Ansonsten drohe der weitere Ausverkauf der Nord- und Ostsee.

Die Kritik zielt insbesondere auf den Paragraphen 57 der Gesetzesnovelle. Hier wird den Bundesministerien – statt wie bisher eine Beteiligung – nun eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Damit könnte ein einziges Ministerium künftig Verordnungen und Maßnahmen zum Schutz der Meere blockieren. „Diese Gesetzesnovelle wird die Übernutzung unserer Meere zementieren. Das zeigten bereits die Verhandlungen um die Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die im vergangenen Jahr veröffentlichten Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnungen sind in den letzten Monaten durch die anderen Ministerien so stark verwässert worden, dass die Bundesregierung weder ihrem eigenen Koalitionsvertrag gerecht wird, noch den EU-rechtlichen Verpflichtungen“, so die Verbände. Jedes beteiligte Ministerium habe sich Ausnahmen in die Verordnungsentwürfe schreiben lassen, so dass in den Schutzgebieten weiter gefischt, Sand- und Kies abgebaut oder mit extrem lauten Schallkanonen nach fossilen Rohstoffen gesucht werden dürfe.

In der eigenen Pressemitteilung zur Gesetzesnovelle sprach die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch von einer Grundlage für den besseren Schutz der Meere. Zwar ermöglicht das neue Gesetz, zukünftig auch weniger prominente Artengruppen wie Rochen oder Muscheln bei Schutzbemühungen zu berücksichtigen. Doch das nütze nichts, da effektive und regulierende Maßnahmen praktisch ausgeschlossen würden, so die Verbände.

Schon heute setzen sich beim Meeresschutz viel zu oft einzelne Wirtschaftsinteressen gegen das Allgemeininteresse durch. Die Gesetzesnovelle dürfte es dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz noch schwerer machen, die Artenvielfalt in unseren Meeren für zukünftige Generationen zu erhalten. Dabei gilt heute jede dritte Art in Nord- und Ostsee nach Roter Liste als gefährdet. Grund dafür sind nach eigener Aussage der Bundesregierung vor allem Fischerei, Kies- und Sandabbau sowie der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen.

„Deutschland setzt sich richtigerweise für die Zukunft der Antarktis und gegen die weltweite Vermüllung der Meere ein, versagt aber kläglich beim Meeresschutz vor der eigenen Haustür. Bundestag und Bundesrat dürfen nicht zulassen, dass die Bundesregierung vor den Interessen der Wirtschaftslobby einknickt, sonst verspielt Deutschland seine internationale Reputation beim Meeresschutz“, so die Verbände.
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