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Verschiedenes

 
NABU zählt wieder mehr Wisente im Kaukasus
Tennhardt: Wisent-Projekt ist erfolgreichstes Artenschutzprojekt im Kaukasus

Berlin/Maikop – Die Zahl der Kaukasischen Bergwisente ist in den vergangenen zwei Dekaden von 150 auf 850 Tiere gestiegen. Die aktuelle Zählung ergab zudem, dass seit der letzten Erfassung im August 2012 mindestens 10 bis 15 Prozent mehr Jungtiere hinzukamen. Dieser Anstieg spricht dafür, dass sich die Population sehr gesund entwickelt.

Der NABU setzt sich seit den 1990er Jahren für den Schutz der Wisente in der Region ein. Damals gab es nur noch 150 Wisente im Kaukasus, die 1955 ausgewildert worden waren. Die großen, imposanten, aber scheuen Tiere waren Anfang des 20. Jahrhunderts gnadenlos gejagt und 1927 ausgerottet worden. Die Auswilderung 1955 war zwar erfolgreich und die Wisente vermehrten sich auf 1.500 Tiere, doch erlebte die Population in den frühen 1990er Jahren erneut einen erheblichen Einbruch.

„Seit wir im nördlichen Teil des UNESCO-Weltnaturerbegebiets Westkaukasus aktiv sind, ist die Zahl der freilebenden Wisente um 700 Exemplare gestiegen“, freut sich Thomas Tennhardt, NABU-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Internationales im NABU, über die Ergebnisse der aktuellen Zählung. „Das Wisent-Projekt ist das erfolgreichste Artenschutzprojekt des NABU im Kaukasus“, so Tennhardt weiter.

Anti-Wilderei-Einheiten und Umweltbildung sorgen dafür, dass sich die Lebensbedingungen der Tiere verbessern und in der Bevölkerung ein Bewusstsein für den Schutz der Bergwisente entsteht. Ein Team von Inspekteuren der Naturparkverwaltung überprüft alljährlich den Bestand der Wisente. Fast 100 Wildhüter begaben sich diesmal zu Fuß in schwer zugängliche Gebiete. Zur Brunftzeit können sich die Wildhüter den Huftieren nahezu unbemerkt nähern. Dann verlassen die Wisente die dichten Wälder und sammeln sich zur Paarung in großen Gruppen auf Wiesenflächen, wo sie gut zu beobachten sind.

Seit einigen Jahren ereignet sich die Brunftzeit früher als gewohnt: nicht im August, sondern bereits im Juli. „Experten vermuten den Klimawandel als Ursache, der sich spürbar auf den jährlichen Zyklus der Tiere auswirkt“, erklärt Vitalij Kovalev, Leiter des NABU-Kaukasusprogramms. Die Berge des Kaukasus erschweren nicht nur Wildhütern die Überwachung der Tiere. Auch Wisente leben dort unter wesentlich schwereren Bedingungen als deutsche Wälder bieten. Im Winter halten Kaukasische Bergwisente Schneedecken von bis zu zwölf Metern stand.

Auch in Deutschland kann dem Wanderer im Rothaargebirge übrigens durchaus ein Wisent begegnen. 2013 entließ eine Auswilderungsstation in Hessen eine Gruppe Flachlandwisente in die freie Wildbahn. In Westeuropa gilt das Artenschutzprojekt als Pionier. Auf deutschem Gebiet existieren noch weitere Wisent-Gehege: In Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg verfolgen Naturschützer ebenso das Ziel, die großen Tiere auszuwildern.
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Neue Attraktion im Kurpark Bad Krozingen
Neues Angebot Ãœbungsgolf im Kurpark ab Donnerstag, 14. August 2014

Eine Übungsgolfanlage mit 14 Bahnen, 8 bis 16 m lang und von 2,50 bis 4,00 m breit, ohne Bande, verbindet viele Elemente aus dem Rasengolf mit dem ursprünglichen Minigolf. Auf Sand-/Kunstrasen ist Geschicklichkeit von Jung und Alt gefragt. Für die 14 Bahnen werden 45 bis 60 Minuten Zeit benötigt. Übungsgolf- oder Spielgolf-Anlagen gibt es in ganz Deutschland aber auch in Ferienanlagen wie auf der Insel Kos in Griechenland.

Die Übungsgolf-Anlage im Kurpark Bad Krozingen liegt direkt am neuen See und ist zu Fuß und mit dem Rad erreichbar. Der angrenzende neue Spielplatz mit Schwalbennestschaukel, Wassermatschplatz, kleinem Klettergarten und einer kleinen Seilbahn garantieren Spaß und Freude für die ganze Familie. Eine Aussichtsplattform ermöglicht es, Vögel, Fische, Enten und Libellen am und im See im Kurpark zu beobachten. Sitzbänke und Wellness-Liegen laden zum Verweilen ein. Das open air-„Café am See“ bietet Erfrischungsgetränke, Kaffee und Kuchen, Eisköstlichkeiten und kleine Speisen an. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Samstag, 12 bis 20 Uhr, und am Sonntag von 10 bis 20 Uhr (letzte Schlägerausgabe jeweils 30 Min. vor Schließung). Kostenloses Parken mit Parkscheibe auf den Parkplätzen der „Vita Classica Therme“ und auf dem großen Kurhaus-Parkplatz. Von hier aus kann ein entspannender Spaziergang durch den Park mit 800 bis 1.000 m Entfernung unternommen werden.

Nähere Informationen unter www.bad-krozingen.info sowie über die Tourist-Information, Tel. (0 76 33) 40 08 – 1 63.
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Radtour durch Freiburg mit Verkehrsminister Hermann...
...Oberbürgermeister Salomon und Baubürgermeister Haag

Dreisamradweg wird als erste Rad-Vorrang-Route freigegeben – Mit Vorfahrt über zehn Kilometer quer durch Freiburg

Bei einer Radtour informiert sich heute der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann in Freiburg über beispielhafte Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und über laufende Stadtbahnvorhaben. Auf der zweistündigen Radtour wird er von Oberbürgermeister Dieter Salomon und Bürgermeister Martin Haag per Velo begleitet.

Die Tour beginnt am Rad-Zähl-Display an der Wiwilibrücke. Das Display wurde der Stadt vor zwei Jahren mit der Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune“ vom Land geschenkt. Seitdem haben fast 6 Millionen Radler die Brücke überquert, im Durchschnitt über 7.000 täglich. An schönen Sommertagen sind es über 12.000 Radfahrerinnen und Radfahrer; seit die Stadtbahnlinien in Richtung Innenstadt unterbrochen sind, oft sogar mehr als 13.000 Radler am Tag.

Als erstes wird die radelnde Delegation am Info-Pavillon am Rotteckring zum Bau der Stadtbahn kurz halt machen, dann geht es weiter Richtung Stadtbahn Messe an der Breisacher Straße. Dort wird sich Minister Hermann über die im Bau befindliche Brücke der Breisacher Straße über die Güterbahn und über den geplanten Ausbau des Güterbahnradweges informieren. An der Breisacher Straße soll gegen Jahresende der Radweg unter der Brücke weiter ausgebaut werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein des geplanten Ausbaus des Radweges entlang der Güterbahn nach Norden bis nach Gundelfingen. Bereits abgeschlossen ist die durchgängige Beleuchtung des Güterbahnradweges, der als eine der drei geplanten Pilotrouten des Rad-Vorrang-Netzes in Nord-Süd-Richtung quer durch Freiburg verläuft.

Nach einem kurzen Stopp am Durchstich des Güterbahnradweges unter dem unteren Mühlenweg, der vor über einem Jahr mit Förderung des Landes fertig gestellt wurde, fährt die Radgruppe weiter zur benachbarten Baustelle unter der Opfinger Straße. Verkehrsminister Hermann enthüllt gemeinsam mit Oberbürgermeister Dieter Salomon das Bauschild; auch hier fördert das Land den Ausbau mit finanziellen Mitteln. Ab Frühjahr 2015 können Radler dort bequem sowie ohne Umwege und Verzögerungen unter der Straße hindurch fahren. Der Güterbahnradweg wird dann zwischen St. Georgen und der Uni-Klinik ein ähnlich angenehmes Radfahren wie der Dreisamradweg bieten.

An der Dreisam wird Minister Hermann gemeinsam mit OB Salomon die erste Rad-Vorrang-Route, den Dreisamradweg, mit der Enthüllung des neu gestalteten Piktogramms „FR1“ eröffnen. Die Strecke führt über 10 Kilometer in Ost-West-Richtung quer durch die Stadt. Von Lehen im Westen bis zur Stadtgrenze im Osten kann die Stadt nahezu ohne Autoverkehr und neuerdings nahezu komplett mit Vorfahrt durchquert werden. Ab sofort gibt es eine fast durchgängige Vorfahrtsregelung und eine einheitliche Kennzeichnung der Route. Die blauen Piktogramme mit dem Kürzel „FR1“ und dem neuen städtischen Fahrrad-Logo weisen künftig den Weg. Der Güterbahnradweg erhält als zweite Rad-Vorrang-Route das Kürzel „FR2“, auch hier sind erste Teile bereits als Vorfahrtstrecken ausgeschildert. Das soll die Sicherheit erhöhen und das Radfahren noch attraktiver machen.

„Die Stadt Freiburg wird seiner Vorreiterrolle beim Radfahren wieder einmal gerecht. Eine solch lange und zügige Radstrecke quer durch eine ganze Stadt ist bundesweit vorbildlich“, freut sich Verkehrsminister Winfried Hermann. In Deutschland werde seit geraumer Zeit über Radschnellwege nach niederländischem Vorbild diskutiert - hier sei nun endlich eine Strecke von so großer Länge und Qualität auch tatsächlich zu befahren, so Hermann. Oberbürgermeister Dieter Salomon ergänzt: „Freiburg ist eine Fahrradstadt. Wir tun viel für den Ausbau des Radwegenetzes und freuen uns über die Unterstützung des Landes Baden-Württemberg.“

Der Minister und einige der Mitradler fahren auf der Radtour das neue Freiburg-Rad. Dass dem grünen Verkehrsminister neben der hochwertigen Ausstattung auch die grüne Farbe des Rades gefällt, dürfte niemand überraschen… Nach der Eröffnung der Dreisam-Radroute wird sich Hermann noch als Glücksfee betätigen und die Gewinnerin oder den Gewinner eines Freiburg-Rades ziehen. Das Rad ist der Gewinn aus einer Leserumfrage des städtischen Amtsblatts zum Amtsblatt selbst und zum Radfahren in Freiburg, an der über 2.600 Freiburgerinnen und Freiburger teilgenommen haben.

Die Delegation radelt dann auf der Südseite der Dreisam an der noch stehenden Kronenbrücke vorbei. Abschließend werden die geplanten Projekte zum Ausbau der Dreisam-Radroute rund um den Mariensteg erläutert. Hier soll der Radweg verbreitert werden. Gleichzeitig ist geplant, auf der nördlichen Seite der Dreisam die bestehende Lücke im Fußweg zu schließen, um den Radweg von den Fußgängerinnen und Fußgängern zu entlasten.
 
 

 
Modernisierung und energetische Sanierung des alten Thermengebäudes
Die alten Thermengebäude, welche überwiegend in den 20er- und 30er-Jahren entstanden sind, stellen wichtige Bausteine in der Geschichte des Thermalbades Bad Krozingen dar. Heute sind vielfältige Funktionen untergebracht wie Verwaltung der Kur und Bäder GmbH, Balneologie der Universität Freiburg, Krankengymnastikschule, Gymnastikhallen, praktische Ernährungsberatung und Lagerräume im Untergeschoss. Hauptzielsetzung der Baumaßnahme war die energetische Sanierung der Gebäude-hülle, die Modernisierung der Fußböden, Wände und Fenster und die Erfüllung der brandschutzrechtli-chen Auflagen. Optisch sehr ansprechend wurden die beiden Haupteingangsbereiche mit einem Ein-gangsportal versehen. Die zentrale Eingangshalle wurde aufgewertet, ein Trinkbrunnen installiert inkl. einer neuen LED-Lichtanlage. In dieser Eingangshalle finden kleine Veranstaltungen wie beispielsweise Weinproben statt.

Der überwiegend feuchte Keller wurde trockengelegt. Somit sind zusätzliche Lagerräume entstanden. Im Umfeld der Eingangshalle und der Arzträume der Balneologie der Universität Freiburg entstand ein großzügiges Behinderten-WC. Die neuen Auflagen im Zuge eines vorbeugenden Brandschutzes für die Büroräume, Flure, zweiter Rettungsweg, Entrauchungsanlage konnten gleich mit umgesetzt werden. Die Architektengemeinschaft Yvonne Faller/Freiburg und Felix Ruch/Bad Krozingen, die Fachplaner des Planungsbüros Sütterlin und der Elektroplanung Klitzke haben sich den anfallenden Problemen angenommen und die Renovierung und Modernisierung mit viel Fingerspitzengefühl betreut. Volker Weis vom Planungsbüro Sütterlin legt Wert darauf, dass die vorhandenen, z. T. historischen Installatio-nen auf den aktuellen Stand der Technik ertüchtigt worden sind. Neue Thermostatventile und ein hyd-raulischer Abgleich schaffen optimale Wärmeverteilung im Gebäudeensemble. Die eingebrachte Ge-bäudewärmedämmung, Leitungsisolierungen und eine kleine Lüftungsanlage optimieren den Energie-verbrauch.

Die energetischen Maßnahmen führen zu einer Einsparung von 1,6 to CO2 jährlich. Die Gesamtkosten betrugen rd. 750.000,- €. Ein Zuschuss für energetische Sanierung in Höhe von 213.000,- € ist geneh-migt worden. Der Geschäftsführer der Kur und Bäder GmbH, Rolf Rubsamen, und seine Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter freuen sich über die gelungene Sanierung und Modernisierung.
 
 

 
NABU: Kein Fracking in Deutschland zulassen
Tschimpke: Gutachten werfen mehr Fragen auf als sie beantworten

Der NABU fordert angesichts des heute veröffentlichten Gutachtens des Umweltbundesamtes zu den Auswirkungen von Fracking auf die Umwelt, kein Fracking in Deutschland zuzulassen. „Die bisherigen Gutachten werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Auf absehbare Zeit wird es nicht möglich sein, alle Risiken des Frackings vollständig zu bewerten. Daher fordern wir ein klares Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland – und zwar in unkonventionellen und konventionellen Lagerstätten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Auch die kürzlich erzielte Einigung zwischen Bundeswirtschaftminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks müsse nachgebessert werden. In einem Eckpunktepapier hatten sich die Minister zuletzt unter anderem auf ein Fracking-Moratorium bis 2022 für Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten bis 3.000 Meter verständigt, mit Ausnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

„Aufgrund von Geologie, Bodenbeschaffenheit und Seismik können die Bedingungen vor Ort so unterschiedlich sein, dass eine Risikobewertung für einen Standort nicht eins zu eins auf andere übertragen werden kann. Jeder einzelne Bohrstandort wird damit zu einem neuen Experimentierfeld mit offenem Ausgang, welche Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser lauern“, sagte der NABU-Präsident. Auch eine Handvoll ausgewählter Demonstrationsvorhaben sowie strengste Sicherheits- und Monitoringauflagen könnten nicht alle Sicherheitsrisiken bedenkenlos ausräumen. „Das Eckpunktepapier von Minister Gabriel und Ministerin Hendricks ist damit schon jetzt überholt“, so Tschimpke. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD benannte wissenschaftliche Klärung bliebe damit auf unabsehbare Zeit offen.

Der NABU fordert daher ein klares Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland. „Schon die konventionelle Förderung von Erdgas birgt erhebliche Gefahren. Folgeschäden treten immer wieder zu Tage. Daher ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass über die Erschließung unkonventioneller Lagerstätten überhaupt nachgedacht wird“, kritisierte NABU-Energieexpertin Tina Mieritz. So wurden beispielsweise in Rotenburg an der Wümme die Grenzwerte umwelttoxologischer Substanzen um das 15.000fache überschritten. Auch Benzolaustritte aus Lagerstättenleitungen sind bekannt und die Verpressung derartiger Stoffe in Trinkwasserschutzgebieten. Ebenso steht ein Erdbeben im Landkreis Verden im Zusammenhang mit der Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten. „Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass der bisherige Rechtsrahmen lückenhaft ist. Nicht einmal bei der Erschließung konventioneller Lagerstätten kann er die Risiken für Mensch und Natur bannen“, so Mieritz. Der NABU fordert daher erhebliche Nachbesserungen, die über eine Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verordnung Bergbau hinausgehen.

Die UBA-Studie ist Teil eines großen Umweltforschungsplanvorhabens. Der erste Teil wurde bereits im August 2012 vorgestellt. Darin wurden die Auswirkungen von Fracking auf den Wasserhaushalt untersucht und die Risiken für Grund- und Trinkwasser klar benannt. Die erste Studie riet davon ab, Fracking im großtechnischen Maßstab in Deutschland einzusetzen. Im zweiten Teil wurden nun Fragestellungen zum Grundwasser, zur Einführung eines Chemikalienkatasters und der Entsorgung von Produktionsrückständen untersucht.
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Jetzt Kündigung der Lebensversicherung prüfen
Umstrittenes Gesetz ausgebremst

Trotz massiver Proteste des Verbraucherschutzes und der Oppositionsparteien hat die Bundesregierung das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Eilverfahren durchgepeitscht (Einzelheiten siehe ÖKO-TEST-Magazin 7/2014). Am 11. Juli wurde es – versehen mit marginalen Änderungen zugunsten des Vertriebs, der seine Provisionen jetzt doch nicht offen legen muss – vom Bundesrat abgenickt. Die Branche vertraute schon fest darauf, es werde noch in diesem Monat in Kraft treten. Doch jetzt bremst Bundespräsident Joachim Gauck das umstrittene Gesetz erst einmal aus. Nach einem offenen Brief vom Bund der Versicherten (BdV) an ihn will er das Gesetz eingehend prüfen, bevor er unterschreibt. Denn der BdV hatte – genau wie ÖKO-TEST in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss – verfassungsrechtliche Bedenken gegen das LVRG vorgebracht, weil es massiv in die Ansprüche der Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen eingreift. Allein die Kürzung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven steht vermutlich im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2005, das in der Praxis ohnehin nicht angemessen umgesetzt wurde. Denn wie ÖKO-TEST aufdeckte (ÖKO-TEST-Magazin 02/2014), bekamen die Kunden von Anfang an gar nicht mehr Geld. Im Gegenteil. Die – verfassungsrechtlich gebotene – Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde in der Praxis überwiegend durch Verrechnung mit anderen Gewinnbausteinen, wie der Schlussgewinnbeteiligung finanziert und die Kunden erhalten keine wirkliche Mehrausschüttung. „Eine zusätzliche Belastung der Versicherer durch steigende Ausschüttungen der Bewertungsreserven in Niedrigzinszeiten, wie sie die Versicherer immer wieder behaupten, findet daher gar nicht statt“, kritisierte ÖKO-TEST aufgrund seiner Berechnungen und Recherchen.

Darüber hinaus bittet das LVRG – ebenfalls anders als von der Regierung behauptet – fast ausschließlich die Kunden für die Sicherheit ihrer Verträge zur Kasse. Theoretisch sollen zwar die Versicherer künftig in gleicher Höhe auf Bilanzausschüttungen verzichten, wenn die Bewertungsreserven für Kunden gekürzt werden. Doch in der Praxis ist die geplante Ausschüttungssperre bei den Dividenden so löchrig wie Schweizer Käse. Der Grund ist simpel: Beim Gros der 71 Aktiengesellschaften unter den Lebensversicherungsunternehmen handelt es sich um Tochtergesellschaften großer Konzerne. Bei vielen greift die Ausschüttungssperre gar nicht, denn mindestens 21 Unternehmen, darunter vor allem die großen, gut verdienenden Lebensversicherer wie die Allianz, haben nach Angaben von BaFin-Exekutivdirektor Felix Hufeld Gewinnabführungsverträge geschlossen. Dadurch fließt der Gewinn schon vor der offiziellen Dividendenausschüttung ab. Für den Allianz-Konzern beispielsweise, der seinen Aktionären Anfang August die Ergebnisse aus dem zweiten Quartal vorlegen muss, wird 2014 daher sogar eine Erhöhung des Gewinns und der Dividende erwartet. Kurz: Das LVRG belastet vor allem die Kunden, den Unternehmen tut es dagegen so gut wie gar nicht weh. Auch das steht im Widerspruch zum Tenor des Urteils des Verfassungsgerichts.

Der BdV wertet das angekündigte Prüfverfahren des Bundespräsidenten daher vor allem als Denkzettel für die Große Koalition.“Verbrauchern und Kritikern des Gesetzes wurde nie ernsthaft die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Gesetzentwurf zu positionieren“, bemängelt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. Verbrauchern, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen, verschafft das Eingreifen des Bundespräsidenten jetzt noch einmal Luft. Sie können die Verschnaufpause nutzen, um jetzt gründlich zu prüfen, ob sie mit einer raschen Kündigung ihres Vertrags den geplanten Kürzungen zuvor kommen können. Ob sich das lohnt, lässt aber nur in jedem Einzelfall ermitteln. Die notwendigen Daten sollten Verbraucher jetzt beim Versicherer abfragen. Entsprechende Musterbriefe halten viele Verbraucherzentralen und ÖKO-TEST bereit. Sollte der Versicherer versuchen, die Auskunft zu verzögern oder zu verweigern, machen Sie schriftlich Druck, dokumentieren Sie alle Schritte und weisen Sie den Versicherer darauf hin, dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht. Anschließend sollte sie sich bei einer Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten beraten lassen. Der BdV bietet diesen Service aber nur für Mitglieder an.
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Delegation der Universität Davis, USA bei Bio-Landwirt Ulrich Meyer
Im Rahmen einer Fachexkursion besuchten 30 Studenten der Universität Davis, USA mit Professor Jeff Loux am 28. Juli den Bio-Landwirtschaftsbetrieb von Ulrich Meyer auf der staatlichen Domäne Hochburg in Emmendingen. Landwirtschaftsmeister Ulrich Meyer hat in den letzten 20 Jahren die Staatsdomäne Hochburg konsequent ökologisch umgebaut und wirtschaftet nach den Bioland-Richtlinien.

Die Delegation aus den USA war von den profunden und praktischen Kenntnissen von Bio-Landwirt Ulrich Meyer insbesondere über die Milchviehwirtschaft sehr beeindruckt.

Der Fachbesuch einer weiteren Delegation aus den USA wurde bereits angekündigt.
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Autor: Erhard Schulz

 
Hochhaus Gutleutmatten - Ergebnis des Investorenwettbewerbs
Siedlungswerk Stuttgart gewinnt den Investorenwettbewerb mit einem Entwurf des Freiburger Architekturbüros Harter und Kanzler

Neun Geschosse, 23 Wohnungen, Baubeginn 2015

Eingereichte Entwürfe sind ab Mittwoch, 30. Juli, im Technischen Rathaus einzusehen

Das Siedlungswerk Stuttgart hat mit einem Entwurf des Freiburger Architekturbüros Harter und Kanzler den Investorenwettbewerb gewonnen, den die Stadt Freiburg für das Baugebiet Gutleutmatten ausgeschrieben hatte. Hier ist in exponierter Lage an der Eschholzstraße ein neungeschossiges Wohnhaus geplant. Fünf Bewerberteams, bestehend aus dem künftigen Bauherren und dem planenden Architekturbüro, hatten sich an dem Wettbewerb beteiligt und Plan- und Nutzungskonzepte eingereicht.

Am gestrigen Mittwoch nun haben Baubürgermeister Martin Haag und Jórunn Ragnarsdóttir, Vorsitzende des Preisgerichts, die Ergebnisse vorgestellt. In einem formlosen und anonymen Verfahren hat das Bewerberteam Siedlungswerk Stuttgart/Architekturbüro Harter und Kanzler die Jury mit seinem Entwurf überzeugt, der zeitnah realisiert werden soll.

Bewertet wurden die fünf eingereichten Entwürfe nach festgelegten Kriterien. Das Preisgericht setzte sich aus externen Architekten, Vertretern aus dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung zusammen. Seine Vorsitzende, die Architektin Jórunn Ragnarsdóttir, betonte: „Der Siegerentwurf besticht durch die Definition des Baukörpers als Solitär und die konsequente turmartige Ausbildung durch eine klare Stapelung der Geschosse. Das Volumen entwickelt eine gute Fernwirkung und stellt ein identitätsstiftendes Element für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers dar.“

Baubürgermeister Martin Haag hob hervor: „Entlang der Eschholzstraße soll ein prägnantes neungeschossiges Gebäude mit gutem Wohnungsmix entstehen, um die Eingangssituation zum neuen Quartier architektonisch qualitätsvoll zu akzentuieren. Diese Erwartungen erfüllt der Siegerentwurf in hohem Maße.“ Er verwies darauf, dass bei diesem Gebäude wegen seiner exponierten Lage besondere Anforderungen an den Lärmschutz, die Gestaltung der Tiefgarage und die Zweckmäßigkeit der Wohnungen gestellt würden.

Im 26 Meter hohen Punkthaus mit begrüntem Flachdach werden 23 zum Teil barrierefreie Miet- und Eigentumswohnungen entstehen, teils als familiengerechte 4-Zimmer-Wohnungen, teils als kleinere 2- und 3-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von 60 bis 108 Quadratmetern. Als Vorgabe einzuhalten ist die Errichtung von 50% Mietwohnungen mit einer begrenzten Miethöhe und vereinbarten Mietbindungsdauer, sowie 50% freifinanzierte Miet- bzw. Eigentumswohnungen. Im Untergeschoss sind Stellplätze, Neben- und Technikräume geplant. Im nächsten Jahr sollen die Bauarbeiten beginnen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürgern können alle eingereichten Entwürfe ab Mittwoch, 30. Juli, für vier Wochen im Technischen Rathaus einsehen.
 
 



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