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Verschiedenes

 
NABU unterstĂŒtzt Klage von Scandlines vor EuG zur Fehmarnbeltquerung
Ökologische Auswirkungen des Großvorhabens sind von Bedeutung - Gericht stĂ€rkt VerbĂ€ndeposition in Verfahren

Der NABU ist vom EuropĂ€ischen Gericht Erster Instanz (EuG) bei einem Klageverfahren gegen eine Entscheidung der Kommission ĂŒber Beihilfen zur Finanzierung der geplanten Fehmarnbeltquerung anerkannt worden und darf nun offiziell eine Klage der Reederei Scandlines gegen die EU-Kommission unterstĂŒtzen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Reederei und der EU-Kommission ĂŒber EU-Subventionen fĂŒr die geplante Fehmarnbeltquerung in Höhe von bisher rund 700 Millionen Euro. Die Reederei bemĂ€ngelt, dass die staatseigene dĂ€nische Bau- und Betreibergesellschaft Femern A/S im Wettbewerb mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen durch europĂ€ische Steuergelder in unzulĂ€ssiger Weise bessergestellt wird und fĂŒrchtet, dass mit diesen Mitteln ein fĂŒr die Reederei ruinöser Preiskampf anzettelt werden könnte. Denn die gesamte Finanzplanung des Vorhabens basiert auf der Annahme, dass Scandlines seinen Betrieb nach Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung einstellen wĂŒrde. Mittlerweile hat die Reederei jedoch angekĂŒndigt, die Strecke Rödby-Puttgarden weiter bedienen zu wollen.

Der NABU hatte im April vor dem EuropĂ€ischen Gericht die UnterstĂŒtzung der Klage der Reederei beantragt, da auch in diesem Beihilfeverfahren erhebliche negative ökologische Auswirkungen des Gesamtvorhabens fĂŒr den Bereich Umwelt- und Naturschutz relevant sind und entsprechend bewertet werden mĂŒssen. Aus diesen GrĂŒnden hat der EuG den NABU in dem Verfahren zugelassen, auch wenn der Verband thematisch direkt nichts mit dem Beihilfeverfahren zu tun hat. „Die Entscheidung der Richter des EuG stĂ€rkt die Position der UmweltverbĂ€nde auch bei fĂŒr sie eher untypischen Verfahren wie zur EU-Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben. Damit setzt der EuG auch auf europĂ€ischer Ebene ein wichtiges Zeichen hinsichtlich der Bedeutung der UmweltverbĂ€nde bei Planungen zu ökologisch risikoreichen Vorhaben und gibt uns Gelegenheit, unsere umfassende Umweltkompetenz und Projektkenntnis einzubringen“, sagt NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

Der NABU engagiert sich seit weit ĂŒber eine Dekade gegen die geplante feste Fehmarnbeltquerung zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dĂ€nischen Insel Lolland. „Das Mammutvorhaben verbindet zwei Rapsfelder in Deutschland und DĂ€nemark, kostet aber einschließlich der Zulaufstrecken auf beiden Seiten insgesamt rund 13 Milliarden Euro. Es ist teuer, schlecht geplant, quert ein bedeutendes europĂ€isches Schutzgebiet und ist nicht nur fĂŒr bedrohte Schweinswale ökologisch hoch riskant“, sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte beim NABU. Seit dieser Woche sei zudem klar, dass es angesichts latent unzureichender dĂ€nischer Planfeststellungsdokumente und ĂŒber 12.000 Einwendungen auf deutscher Seite weitere Zeitverzögerungen geben wird. Noch 2012 war vorgesehen, die Fehmarnbeltquerung 2018 zu eröffnen. Eine Fertigstellung wird vom VorhabentrĂ€ger jetzt frĂŒhestens fĂŒr 2030 anvisiert. „Die DĂ€nen schaffen es weder, einen Bedarf nachzuweisen, die Finanzierung zu sichern noch ein ökologisch rechtskonformes Vorhaben zu realisieren. Das wenig Vertrauen erweckende Projektmanagement mit unter UmstĂ€nden gravierenden negativen Auswirkungen ist fĂŒr den NABU Grund genug, um die Klage von Scandlines gegen das Risiko-Projekt zu unterstĂŒtzen“, so Siegert.
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NABU zieht positive Bilanz der Weltnaturschutzkonferenz in Mexiko
Tschimpke: Landwirtschaft muss deutlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten

Der NABU hat eine positive Bilanz der 13.Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention ĂŒber die Biologische Vielfalt gezogen, die am Wochenende in CancĂșn/Mexiko zu Ende gegangen ist. NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke: „Die BeschlĂŒsse sind wegweisend, vor allem fĂŒr die Landwirtschaft. Die Regierungen der Welt haben sich in CancĂșn verpflichtet, ihre Agrarpolitik in Einklang mit Naturschutzzielen zu bringen. Damit haben Deutschland und die ganze EU jetzt eine klare Marschroute fĂŒr die anstehende Reform der Agrarsubventionen nach 2020, von der sie nicht mehr abweichen dĂŒrfen.“

Gerade der massive Pestizideinsatz in der Landwirtschaft fĂŒhrt weltweit zum Verlust von biologischer Vielfalt. „Er belastet Böden, Grundwasser und ist eine wesentliche Ursache fĂŒr den alarmierenden RĂŒckgang von Feldvögeln, Insekten und vielen weiteren Arten“, so Tschimpke. Vor diesem Hintergrund begrĂŒĂŸt der NABU, dass mehrere EU-Staaten in Mexiko eine „Koalition der Willigen fĂŒr BestĂ€uber“ gegrĂŒndet haben. Die Gruppe, der auch Deutschland angehört, will Bienen und andere Insekten besser schĂŒtzen. Auch wollen sie nationale Strategien zum Schutz von Bienen und Insekten entwickeln und beispielsweise nach Alternativen zu Pestiziden suchen. „Gerade Insekten, die den ĂŒberwiegenden Anteil unserer Artenvielfalt ausmachen und denen eine besondere Bedeutung im Naturhaushalt zukommt, sind in besonders erschreckend hohem Maße betroffen. Diese BiodiversitĂ€tsverluste mĂŒssen sehr ernst genommen werden, da das Aussterben von Arten irreparabel ist und auch zahlreiche ökonomische Folgen hat“, so Tschimpke weiter. Der NABU fordert den Wandel hin zu einer ökologisch vertrĂ€glichen Forst- und Landwirtschaft, eine an der nachhaltigen Bewahrung der BiodiversitĂ€t ausgerichtete Agrarförderung sowie konkret fĂŒr Deutschland den Aufbau eines bundesweiten BiodiversitĂ€tsmonitorings fĂŒr Insekten sowie die Förderung der Forschung zum Insektensterben. Zudem ist auf EU- und Bundesebene dringend eine ÜberprĂŒfung des Zulassungsverfahrens von Pestiziden geboten, um die weitreichenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt umfassender abschĂ€tzen zu können – unter strikter Wahrung des Vorsorgeprinzips.

Die UN-Vertragsstaaten haben sich in Mexiko auch auf den Abbau biodiversitĂ€tsschĂ€dlicher Subventionen geeinigt. „Die in CancĂșn einstimmig verabschiedeten BeschlĂŒsse machen deutlich, dass ErnĂ€hrungssicherung und produktive Landwirtschaft auf Dauer nur möglich sind, wenn die BiodiversitĂ€t weltweit erhalten wird. Naturschutz kann daher nicht mehr lĂ€nger allein eine Aufgabe der Umweltminister sein – er muss Sache der Regierungschefs werden“, so Tschimpke.

Auch in anderen Bereichen wurden in CancĂșn wichtige BeschlĂŒsse gefasst, sei es bei der Identifizierung zusĂ€tzlicher Meeresgebiete von ökologischer Bedeutung, bei der Annahme eines Aktionsplans fĂŒr die Wiederherstellung geschĂ€digter WĂ€lder und anderer Ökosysteme und dem Beschluss, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht auf Kosten der biologischen Vielfalt gehen dĂŒrfen.

„CancĂșn hat bestĂ€tigt, dass die Biologische Vielfalt fĂŒr die Zukunft der Menschheit mindestens ebenso ĂŒberlebensnotwendig ist wie der Klimaschutz. Die Regierungen haben hier bislang viel zu wenig Fortschritte gemacht, wie unsere in CancĂșn veröffentlichte Analyse gezeigt hat. Es bleiben nur noch vier Jahre und sehr viele Hausaufgaben um die vereinbarten Ziele fĂŒr 2020 zu erreichen“, sagte Konstantin Kreiser, NABU-Leiter fĂŒr Globale Naturschutzpolitik, der die Verhandlungen vor Ort begleitet hat.
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Noro-Virus: Erkrankungen in 15 der 20 stÀdtischen Kitas Freiburgs
Jetzt hat das Noro-Virus doch noch in den stÀdtischen KindertagesstÀtten zugeschlagen. Bis Freitag Mittag haben 15 der 20 stÀdtischen Kitas FÀlle von Magen-Darm-Erkrankungen gemeldet. In den meisten Einrichtungen hat es einzelne Mitarbeiter und Kinder erwischt, in der Kita Seepark ist besonders der U3-Bereich stark betroffen, in der Kita Löwenzahn sind sehr viele Kinder und fast alle Mitarbeiter erkrankt. StationÀr im Krankenhaus aufgenommen wurde bislang ein Erzieher.

Keine FĂ€lle sind aktuell nur aus den stĂ€dtischen Kitas Am MĂŒhlbach, Hirzberg, Piratenbucht, Sonnengarten und Sprungbrett gemeldet. Wie viele der insgesamt 220 Kindertageseinrichtungen in privater TrĂ€gerschaft betroffen sind, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.

Nun wird das Wochenende fĂŒr eine vollstĂ€ndige Desinfizierung der stĂ€dtischen Einrichtungen genutzt. Dabei werden spezielle, vom Robert-Koch-Institut empfohlene Reinigungsmittel verwendet. Am Montag können alle Kitas planmĂ€ĂŸig öffnen. Vor Ort wird aber beobachtet, ob weitere ErkrankungsfĂ€lle auftauchen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass die Erkrankung eines Kindes mit dem Noro-Virus meldepflichtig ist. Da es sich um eine hoch ansteckende Krankheit handelt, mĂŒssen Eltern sie in ihrer Kita melden und dĂŒrfen ihr Kind nur nach ĂŒberstandener Infektion wieder in die Kita bringen.
 
 

 
NABU: Schwache Abfallgesetzgebung bremst Kunststoffrecycling aus
MĂŒlltrennung sollte auch fĂŒr Unternehmen gelten

Plastik ist zu einem der grĂ¶ĂŸten Umweltprobleme geworden. Jahr fĂŒr Jahr werden mehr Kunststoffe produziert und weltweit eingesetzt. PlastikmĂŒll wird auch in Deutschland mehrheitlich verbrannt, was den Klimawandel weiter anheizt. Immer noch landet KunststoffmĂŒll in den GewĂ€ssern. Kunststoffrecycling ist eine bekannte Teillösung. Deshalb berĂ€t am Mittwoch der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags ĂŒber eine neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die es erstmalig möglich machen soll, aus AbfĂ€llen von Unternehmen und Industrie hochwertige neue Produkte zu machen.

Der NABU hĂ€lt eine gleichzeitige Überarbeitung von Gewerbeabfallverordnung und der fĂŒr Haushalte maßgeblichen Verpackungsverordnung fĂŒr dringend notwendig. Der Umweltverband kritisiert, dass Gewerbebetriebe weder Vorschriften fĂŒr die Vermeidung von AbfĂ€llen einhalten noch eine Kunststoffrecyclingquote erreichen mĂŒssen. Die geplante Novelle verbessert zwar die 14 Jahre alte bisherige Regelung. Allerdings bleiben die Anforderungen fĂŒr Gewerbe und Industrie zur MĂŒlltrennung weit hinter denen fĂŒr Privathaushalte zurĂŒck. Letztere mĂŒssen schon seit 25 Jahren MĂŒll trennen.

„Die Bundesregierung weigert sich auf ganzer Linie, wirklich ambitionierte Recyclingquoten fĂŒr Kunststoffe vorzugeben. Mit dem geplanten Verpackungsgesetz soll nur knapp mehr als die HĂ€lfte des PlastikmĂŒlls aus den Haushalten ins Recycling gelenkt werden, in der Gewerbeabfallverordnung wird selbst dieses Ziel nicht angepeilt. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, fĂŒr beide noch zur Abstimmung stehenden gesetzlichen Regelungen, ein messbares Abfallvermeidungsziel und anspruchsvollere Kunststoffrecyclingziele zu verabschieden“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller. Die jetzt vorgesehene niedrige Recyclingquote nur fĂŒr gemischte GewerbeabfĂ€lle hĂ€lt der NABU fĂŒr nicht zielfĂŒhrend. So mĂŒssten auch Unternehmen endlich gesetzlich zu einer strengeren MĂŒlltrennung verpflichtet werden, um mehr AbfĂ€lle ressourcenschonend zu verwenden

Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik: „Umweltschutz durch eine hochwertige Abfallwirtschaft ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher schon lange. Es wird Zeit, dass der bisherige Freibrief fĂŒr Unternehmen aufgehoben wird.“ Nur 85 Prozent der AbfĂ€lle sollen nach RegierungsplĂ€nen ĂŒberhaupt sortiert und davon nur 30 Prozent recycelt werden, obwohl höhere Quoten ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich zumutbar und technisch machbar wĂ€ren. Noch höhere Sortierpflichten fĂŒr gemischte AbfĂ€lle könnten die Abfallverursacher durch einen stĂ€rkeren Kostendruck dazu bringen, ihren MĂŒll von Anfang an zu trennen. Eine gemeinsame dynamische Recyclingquote von anfangs 40 Prozent fĂŒr gemischte und getrennt gesammelte AbfĂ€lle kann aus NABU-Sicht eine viel bessere Wirkung entfalten. Vor allem dann, wenn bei der Unterschreitung der Quote Bußgeldstrafen drohen. „Eine solche Regelung wĂ€re ein klares Signal fĂŒr mehr Investitionen in die deutsche Sortier- und Recyclinginfrastruktur. Bislang öffnen zahlreiche Ausnahmegenehmigungen TĂŒr und Tor fĂŒr Schlupflöcher. Beispielsweise hat kein Unternehmen, egal wie klein es ist, zu wenig Lagerplatz zur MĂŒlltrennung. Von den Privathaushalten wissen wir, dass die MĂŒllmenge ja dieselbe bleibt, nur eben getrennt gesammelt werden muss“, so Bongardt.
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NABU: Gewinn fĂŒr den Artenschutz
Bau weiterer WindrÀder im Schreiadlergebiet vom Tisch
Windkraftanlagenbetreiber verzichtet auf Bau neuer Anlagen im Windfeld Beseritz


13. Dezember 2016 – Der NABU begrĂŒĂŸt die Entscheidung des Betreibers, auf die Errichtung und den Betrieb von vier zusĂ€tzlichen Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu verzichten. Der NABU hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung Klage erhoben, da sich gleich drei besetzte Horste des seltenen und durch WindrĂ€der gefĂ€hrdeten Schreiadlers weniger als drei Kilometer von den geplanten Anlagen befinden.

Die fachlichen Empfehlungen der LĂ€nderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen fĂŒr Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Selbst die vom NABU als unzureichend kritisierte behördeninterne Beurteilungshilfe des Landesumweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern sieht einen Mindestabstand von 3.000 Meter und eine eingehende RisikoprĂŒfung bei Horsten bis 6.000 Meter Abstand vor. Dennoch wurde fĂŒr die geplanten Anlagen seitens des zustĂ€ndigen Staatlichen Amtes fĂŒr Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) nicht einmal eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung fĂŒr notwendig erachtet.

Die aufgrund dieser MĂ€ngel sehr aussichtsreiche Klage des NABU hatte den Bau der Anlagen zunĂ€chst verzögert und schließlich zum Verzicht des Betreibers gefĂŒhrt.

„Nach Ansicht des NABU verstieß die Genehmigung klar gegen geltendes Artenschutzrecht und hĂ€tte nie erteilt werden dĂŒrfen“, sagte NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Die vergeblichen Planungskosten des Investors hĂ€tten von vorneherein vermieden werden können, wenn die mangelnde Eignung des Standorts durch eine umfassende UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung sowie eine frĂŒhzeitige Einbeziehung von Naturschutzexperten bereits viel frĂŒher identifiziert worden wĂ€re“, so Schwill weiter.

Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden WindrĂ€dern gehandelt habe, Ă€ndere nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusĂ€tzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe, und neue Turbinen zu einer verlĂ€ngerten Nutzungsdauer des gesamten Windparks fĂŒhrten. Nach heutigen MaßstĂ€ben hĂ€tte auch die Genehmigung fĂŒr die vorhandenen Bestandsanlagen niemals erteilt werden dĂŒrfen.

Der NABU freut sich ĂŒber die Entscheidung des Investors, auf den Bau der Anlagen in Beseritz zu verzichten. „Um den Windenergieplanern eine höhere Planungssicherheit zu ermöglichen, und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, appellieren wir an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Mindestabstand von windenergiesensiblen Vorkommen geschĂŒtzter Arten zu berĂŒcksichtigen“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. In diesem Sinne hoffe man fĂŒr die Zukunft auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem betroffenen Betreiber und erwarte, dass dieses Beispiel ein wichtiges Signal an andere Investoren sende.

Kritik Ă€ußert der NABU jedoch an der Rolle der zustĂ€ndigen Genehmigungsbehörden. Obwohl die Vorkommen der streng geschĂŒtzten Schreiadler in diesem Gebiet den Behörden bekannt waren, wurde eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP) sowie eine damit einhergehende Beteiligung der Öffentlichkeit fĂŒr nicht notwendig erachtet. "Es ist nicht hinnehmbar, dass der Schutz des Schreiadlers aber auch anderer seltener und streng geschĂŒtzter Arten gerade von den zustĂ€ndigen Behörden derart ignoriert wird", so Stefan Schwill. Leider handele es sich hierbei um keinen Einzelfall, denn auch in anderen Windeignungsgebieten werden Anlagen genehmigt, die aus artenschutzrechtlichen GrĂŒnden eigentlich nicht genehmigungsfĂ€hig sind, wie im Fall Jördenstorf im Landkreis Rostock. Dort hatte der NABU bereits im Dezember 2015 einen Baustopp fĂŒr den mitten in einem weiteren Vorkommensschwerpunkt des Schreiadlers gelegenen Windparks erreicht.

Eine Analyse des Dachverbands Deutscher Avifaunisten im Auftrag des Bundesamts fĂŒr Naturschutz hatte kĂŒrzlich ergeben, dass bereits heute 55 Prozent des potentiellen Schreiadler-Habitats im verbliebenen nordostdeutschen Verbreitungsgebiet der Art nĂ€her als sechs Kilometer an Windenergieanlagen liegen. „Ein weiterer Zubau des verbleibenden deutschen Lebensraums des seltenen Schreiadlers bedeute eine unzulĂ€ssige BeeintrĂ€chtigung der Population dieser hochgefĂ€hrdeten Art“, so Lachmann.
 
 

 
NABU: Gartenvögel vermisst
Bundesweite Mitmachaktion „Stunde der Wintervögel“ vom 6. bis 8. Januar 2017

In den vergangenen Wochen erreichten den NABU bundesweit vermehrt Meldungen, dass die zu dieser Jahreszeit ĂŒblichen Vögel am FutterhĂ€uschen oder im Garten vermisst werden. Auch die Betreiber der „Citizen Science“-Plattform naturgucker.de , bei der BĂŒrger ihre Naturbeobachtungen melden können, haben beim Vergleich mit den entsprechenden Daten der Vorjahre festgestellt, dass einige Arten wie Kohl- und Blaumeisen, aber auch EichelhĂ€her und Amseln in diesem Jahr deutlich weniger hĂ€ufig gemeldet werden.

Als Ursache wird dabei oft ein Zusammenhang mit der derzeit in den Medien sehr prĂ€senten Vogelgrippe vermutet. Hier kann der NABU aber Entwarnung geben: „Singvogelarten werden generell nicht von der aktuellen Form der Vogelgrippe befallen, und auch die betroffenen Wildvogelarten, meist Wasservögel oder Aasfresser sterben lediglich in so geringen Zahlen, dass Auswirkungen auf die Gesamtpopulationen nicht feststellbar wĂ€ren“, sagt NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

Die Zahlen der gefiederten GĂ€ste an Gartenfutterstellen können im Verlauf des Winters stark schwanken. Gibt es dann Phasen, an denen im eigenen Garten nichts los ist, wird schnell ein allgemeines Vogelsterben befĂŒrchtet. Vor allem wenn ĂŒber Vogelkrankheiten – neben der Vogelgrippe auch das Amselsterben durch das Usutu-Virus und das GrĂŒnfinkensterben – in diesem Jahr viel berichtet wurde.

Die aktuellen Hinweise sprechen aber dafĂŒr, dass tatsĂ€chlich derzeit weniger Vögel in GĂ€rten zu sehen sind. „Eine umfassende ErklĂ€rung dafĂŒr gibt es bisher jedoch nicht. Wahrscheinlich ist, dass viele Vögel derzeit in den WĂ€ldern aufgrund eines guten Baumsamenjahres und anhaltend milder Witterung noch genug Nahrung finden, und deshalb bisher Futterstellen in GĂ€rten weniger nutzen“, so Miller. Die milden Temperaturen könnten auch dafĂŒr gesorgt haben, dass es bisher nur wenig Zuzug aus dem Norden und Osten Europas gab. Nicht zuletzt könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass heimische Gartenvögel in diesem Jahr aufgrund widriger Witterung weniger Junge aufziehen konnten.

Aufschluss ĂŒber das Fehlen der Vögel und seine HintergrĂŒnde kann die große GartenvogelzĂ€hlung der „Stunde der Wintervögel“ geben: Vom 6. bis 8. Januar 2017 findet sie zum siebten Mal bundesweit statt. Der NABU und sein bayerischer Partner Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV) rufen Naturfreunde auf, eine Stunde lang die Vögel am FutterhĂ€uschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zĂ€hlen und dem NABU zu melden. Um Bestandszu- oder -abnahmen feststellen zu können, hofft der NABU gerade in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung bei Deutschlands grĂ¶ĂŸter wissenschaftlicher Mitmachaktion.

Die WintervogelzÀhlung funktioniert ganz einfach: Von einem ruhigen BeobachtungsplÀtzchen aus wird von jeder Art die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig zu beobachten ist. Die Beobachtungen können dann im Internet unter www.stundederwintervoegel.de bis zum 16. Januar gemeldet werden. Die Ergebnisse werden dort ausgewertet. Zudem ist am 7. und 8. Januar jeweils von 10 bis 18 Uhr die kostenlose Rufnummer 0800-1157-115 geschaltet.

Das pure Interesse und die Freude an der Vogelwelt reichen zur Teilnahme aus, eine besondere Qualifikation ist fĂŒr die WintervogelzĂ€hlung nicht nötig. Bei der letzten großen VogelzĂ€hlung im Januar 2016 beteiligten sich ĂŒber 93.000 Menschen. Insgesamt gingen Meldungen aus 63.000 GĂ€rten und Parks mit ĂŒber 2,5 Millionen gezĂ€hlten Vögeln ein. Gemessen an der Einwohnerzahl waren die Vogelfreunde in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein am fleißigsten.

Der Haussperling ergatterte damals den Spitzenplatz als hĂ€ufigster Wintervogel in Deutschlands GĂ€rten, die Kohlmeise Platz zwei. Auf den PlĂ€tzen drei bis fĂŒnf folgten Blaumeise, Feldsperling und Amsel.

Im Rahmen der „Schulstunde der Wintervögel“ vom 9. bis 13. Januar bietet die NAJU auf www.NAJU.de/SdW ZĂ€hlkarten, ein Poster und ein Wintervogel-Quiz fĂŒr Kindergruppen und Schulklassen an. Bei fĂŒnf Aktionen lernen sie Vögel und ihre Anpassungsstrategien an die kalte Jahreszeit kennen. Die ZĂ€hlergebnisse der Kinder fließen ebenfalls in die NABU-Auswertung ein.

Wer sich auf die Stunde der Wintervögel vorbereiten möchte, kann schon vorab beim „naturgucker.de“-Wettbewerb mitmachen: Vom 16. Dezember 2016 bis 5. Januar 2017 hat jeder Teilnehmer pro gemeldeter Naturbeobachtung die Chance auf einen Gewinn. Mehr unter: www.naturgucker.info/wettbewerb-2017/
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NABU: GefÀhrliche Einstufung von HBCD-haltigen DÀmmplatten muss bleiben
Bundesrat darf Änderung nicht zustimmen

An diesem Freitag wird der Bundesrat darĂŒber entscheiden, ob StyropordĂ€mmungen mit dem giftigen Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefĂ€hrlicher Abfall behandelt werden sollen. Der NABU ist strikt gegen den saarlĂ€ndischen Vorstoß und ruft alle Bundesratsmitglieder dazu auf, den Antrag abzulehnen. „HBCD ist ein gefĂ€hrliches Umweltgift, das nur unter strenger Kontrolle als gefĂ€hrlicher Abfall entsorgt werden darf. Es wĂ€re fahrlĂ€ssig, nur aufgrund von kurzfristig höheren Entsorgungskosten, die Regelungen aufzuweichen“, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke.

Das Saarland hatte beantragt, HBCD-haltige AbfĂ€lle nicht lĂ€nger als gefĂ€hrlich in der Abfallverzeichnisverordnung einzustufen. HBCD ist ein langlebiges organisches Umweltgift. Seit 30. September ist es verboten, AbfĂ€lle mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Prozent des persistenten organischen Schadstoffs in normale Entsorgungsanlagen zu geben. HBCD reichert sich in Lebewesen an und kann sowohl die embryonale als auch die SĂ€uglingsentwicklung stören. Es verbreitet sich ĂŒber weite Strecken und wurde auch in Fischen und Greifvögeln in arktischen Regionen nachgewiesen.

Durch die neue Regelung sind Aufwand und Kosten fĂŒr die Entsorgung dieser AbfĂ€lle gestiegen. Deswegen setzen sich Handwerks- und EntsorgerverbĂ€nde dafĂŒr ein, die belasteten DĂ€mmplattenabfĂ€lle bundesweit als ungefĂ€hrlich auszuweisen. „Der MĂŒll könnte so in Zukunft wieder unkontrolliert in deutschen MĂŒllöfen ohne Sondergenehmigung behandelt werden. Kurzfristig sind Ausnahmeregelungen zur begrenzten Vermischung mit anderen AbfĂ€llen in Ordnung, mittelfristig brauchen wir Recycling und Sonderverbrennung“, so Tschimpke.

In Deutschland fallen jÀhrlich rund 42.000 Tonnen HBCD-haltiger PolystyrolabfÀlle (EPS und XPS) an. Der NABU fordert, diese auch weiterhin separat zu erfassen und nur in genehmigten Anlagen zu verbrennen und ab dem Jahr 2019 klare Recyclingvorgaben zu machen.

„Der Streit um die HBCD-AbfĂ€lle steht beispielhaft fĂŒr unseren Umgang mit gefĂ€hrlichen Stoffen. Erst wird großzĂŒgig zugelassen, dann ĂŒber Jahre verbaut und produziert und am Ende der Nutzungsdauer weiß niemand, wohin mit dem GefahrenmĂŒll. Die gesundheitlichen Folgen und gesellschaftlichen Kosten tragen nachfolgende Generationen“, ergĂ€nzt Sascha Roth, NABU-Abfallexperte. Gebraucht wĂŒrden Recyclinglösungen fĂŒr Stoffe wie HBCD. Verfahren, die Flammschutzmittel und Kunststoffe trennen und wiederverwerten können, seien bereits erforscht. „Wenn die Politik weiterhin den Weg fĂŒr die unkontrollierte Verbrennung ebnet, können sich solche Verfahren auf dem Markt nicht durchsetzen. Dabei können Kunststoffrecyclingquoten fĂŒr BauabfĂ€lle durch eine neue Gewerbeabfallverordnung die Abfallwirtschaft dazu bewegen, stĂ€rker in Recyclinganlagen zu investieren.“
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NABU: Alarmierender Klimabericht der Bundesregierung
Halbherzige Klimaanstrengungen setzen Energiewende aufs Spiel - Kohleausstieg jetzt anfangen

Was Experten schon lange vermuten, wurde von der unabhĂ€ngigen Kommission zum Stand der Energiewende bestĂ€tigt: Deutschland wird höchstwahrscheinlich seine Klimaschutzziele bis 2020 verfehlen. Das ist das Ergebnis des jetzt von der Bundesregierung vorlegten fĂŒnften Monitoring-Berichts zur Energiewende. NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke: „Die Begrenzung der ErderwĂ€rmung auf deutlich unter zwei Grad, so wie es das Pariser Klimaschutzabkommen formuliert, können wir vergessen, wenn wir es nicht mal hierzulande schaffen, unsere Klimaschutzziele einzuhalten. Die halbherzigen KlimaschutzbemĂŒhungen der Bundesregierung setzen die Energiewende aufs Spiel. Es ist seit Jahren bekannt, dass weder im GebĂ€ude- noch im Verkehrsbereich ausreichend Klimaschutz stattfindet. Wirksame Maßnahmen hat die Bundesregierung in diesen Bereichen bislang nicht eingeleitet.“ Statt dessen begrenze das neue Erneuerbare Energien Gesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien – bisher der einzige Bereich, der seine Klimaschutzziele ĂŒbererfĂŒllt habe. Außerdem mĂŒssten Klimaschutz- und Energieeffizienzziele endlich an die Pariser Ziele angepasst werden.

Mit Blick auf die derzeitige G20-PrĂ€sidentschaft Deutschlands sowie der nĂ€chsten Weltklimakonferenz, die im November 2017 in Bonn stattfinden wird, sind die verfehlten Klimaschutzziele ein verheerendes Signal. „Wie kann die Bundesregierung ernsthaft Klimaschutz von anderen fordern, wenn sie selbst nicht in der Lage ist, ihre Ziele und Zusagen einzuhalten?“, so Tschimpke. Der NABU hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das die international vereinbarten Klimaziele konsequent in Deutschland vorantreibt und den Ausbau erneuerbarer Energien naturvertrĂ€glich umsetzt. Dazu zĂ€hlt auch ein gesetzlich geregelter Kohleausstiegsplan, um in spĂ€testens 20 Jahren komplett unabhĂ€ngig von Kohlekraftwerken zu sein.
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