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Montag, 29. April 2024
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Verschiedenes

 
NABU begrüßt neue EU-Verordnung zur Bekämpfung invasiver Arten
Trotz Kompromissen eine Grundlage für dringend erforderliches Handeln

Der NABU und sein Dachverband BirdLife Europe begrüßen, dass das Plenum des Europäischen Parlamentes am morgigen Mittwoch (16. April) die seit langem diskutierte Verordnung zur besseren Kontrolle, Eindämmung und Bekämpfung invasiver Arten beschließen wird. „Diese Verordnung ist angesichts der zunehmenden ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Gefahren durch invasive Arten mehr als überfällig, und trotz der zwischen Parlament und Ministerrat ausgehandelten Kompromisse eine wichtige Grundlage für gemeinsames EU-weites Handeln“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Der NABU begrüßt insbesondere, dass der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, die Anzahl der zu bekämpfenden Arten auf 50 zu beschränken, vom EU-Parlament gestrichen wurde. „Von derzeit EU-weit etwa 12.000 invasiven Arten gelten schon heute zehn bis 15 Prozent als problematisch“, so Tschimpke. Eine Beschränkung auf 50 Arten wäre daher nicht vertretbar gewesen. Gerade angesichts der rasanten Zunahme invasiver Arten durch den Klimawandel sei auch zu begrüßen, dass die Forderung der Umweltverbände nach Installation einer Expertengruppe aufgenommen wurde (Art. 28). Diese berät die Mitgliedstaaten und EU-Kommission hinsichtlich der Aufnahme von Arten in die Liste und der besten Bekämpfungspraktiken. Auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu intensiveren Kontrollen an den EU-Außengrenzen sowie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und gegenseitigen Information über sich abzeichnende Probleme sei ein großer Fortschritt.

Als kritisch bewerten NABU und BirdLife allerdings die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verabschiedeten Kompromisse, insbesondere die Ausnahmeregelungen auf Druck der Pelz- und Pflanzenzucht-Industrie. „Die Lobbyarbeit der Pelzindustrie war leider vor allem im Parlament stark zu spüren. Dabei zeigen alle bisherigen Erfahrungen mit Arten wie amerikanischem Nerz (Mink), Waschbär und Marderhund, dass solche Arten nicht ausbruchsicher zu halten sind“, so Claus Mayr, EU-Experte des NABU, der die Trilog-Verhandlungen in Brüssel intensiv begleitet hat.

Der eigentliche Grund für die Notwendigkeit der Verordnung, und die schon aus der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 resultierende Verpflichtung für die EU und ihre Mitgliedstaaten, die ökologische Vielfalt besser vor invasiven Arten zu schützen, sei bei den Diskussionen oft in den Hintergrund geraten. Nach dem Europäischen Parlament muss auch der Umweltministerrat der neuen Verordnung noch zustimmen, voraussichtlich im Juni 2014.
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NABU zur Abstimmung des EU-Parlamentes zur Verringerung von Plastiktüten
Plastikmüll gehört nicht in die Umwelt

Das Europaparlament hat am heutigen Mittwoch über neue Regelungen für Plastiktüten in den Mitgliedstaaten entschieden. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert die geplante Änderung der Verpackungsrichtlinie: „Es ist ein wichtiges Signal, dass EU-Kommission und Parlament darin übereinstimmen, dass Plastiktüten nicht in die Umwelt gehören und funktionierende Recyclingsysteme nicht die alleinige Lösung für immer mehr Plastikmüll sind. Die Probleme für Vögel, Fische und Mikroorganismen, gerade in Gewässern, sind erheblich und Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen. Einwegtragetaschen müssen nicht verwendet werden, sie sind vermeidbar.“

Laut NABU sollten sich die Umweltminister im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren dafür stark machen, dass auch dickwandige Tragetaschen von den Regelungen erfasst werden, um einen erhöhten Rohstoffverbrauch zu verhindern. Dass nur der Lebensmitteleinzelhandel in die Pflicht genommen wird, Tüten kostenpflichtig abzugeben, ist allerdings nicht nachvollziehbar; gerade die Bekleidungs-, Elektro- und Konsumgüterindustrie bringt eine erhebliche Menge von Plastiktütenmüll in Umlauf.

„Biologisch abbaubare Kunststoffe sind wegen ihrer fehlenden Recyclingfähigkeit auch keine Lösung des Plastiktütenproblems. Die Bevorteilung dieser bioabbaubaren Kunststoffe durch das EU-Parlament ist deshalb für den NABU nicht nachvollziehbar und eher ein Gewinn für die Biokunststoffindustrie als für die Umwelt. In Deutschland setzt sich der NABU für eine Steuer auf Tragetaschen ein. Sie garantiert Lenkungswirkung und Einnahmen für den Staat, nicht für den Einzelhandel“, so Miller.

Die vorgeschlagenen Änderungen müssen nun die EU-Umweltminister beraten.
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NABU: Intensivierung der Landnutzung bedroht den Feldhasen
Vorbild des Osterhasen leidet unter der ausgeräumten Agrarlandschaft

Jedes Jahr zu Ostern erfährt das Vorbild des Osterhasen, der Feldhase (Lepus europaeus), wiederkehrende Popularität. Der massive Verlust an Lebensraum und Nahrungsgrundlage macht ihm jedoch das ganze Jahr über schwer zu schaffen und verschärft zunehmend die Gefährdung der heimischen Bestände.

Die Rote Liste gefährdeter Arten stuft den Feldhasen bundesweit als „gefährdet“ ein, mit einem negativen Endwicklungstrend. Neben einer Reihe natürlicher Feinde hat vor allem der Mensch den Rückgang des heimischen Hasenbestandes zu verantworten. „Die Intensivierung der Landwirtschaft, der massive Einsatz von Dünger und Pestiziden, der zunehmende Verlust an Lebensraum durch Bebauung und Zerstückelung der Landschaft sind die Ursachen für den schlechten Zustand der heimischen Hasenpopulation“, sagte NABU-Naturschutzexperte Till Hopf. Solange sich an dieser negativen Entwicklung nichts ändere, werde nicht nur die Nahrungsgrundlage der sympathischen Langohren immer weiter eingeschränkt, zudem gingen immer mehr Versteckmöglichkeiten verloren. Darunter leiden vor allem Junghasen, da ihnen in den ausgeräumten Landschaften die Deckung und damit der Schutz vor natürlichen Feinden fehlen.

Durch die Anlage von Blühstreifen, Heckenpflanzungen und eine Extensivierung der Landbewirtschaftung könnten Nahrungsangebot und Rückzugsmöglichkeiten deutlich verbessert werden, fordert der NABU. „Neben dem Hasen profitieren von solchen Maßnahmen viele andere heimische Tierarten, darunter bedrohte Wiesenvögel wie Kiebitz und Feldlerche, aber auch Bienen und andere Insekten“, so Hopf.

Die Zunahme von Monokulturen in der Landwirtschaft führt auch beim Feldhasen zur „Landflucht“. Inzwischen ist der grundsätzlich sehr scheue Feldhase auch in Städten anzutreffen. Ihn treibt dabei vor allem die Nahrungssuche an. In Großstädten liegende Brachflächen sind teilweise über Jahrzehnte ungedüngt und beherbergen daher eine vielfältige Flora, die den Hasen eine abwechslungsreiche Nahrung bietet. Diese Entwicklung kann laut NABU jedoch keine Alternative sein. Ein wichtiger Beitrag zum dauerhaften Schutz des „Osterhasen“ ist eine naturverträglichere Landwirtschaft.
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Hunde müssen an die Leine
Vermehrt freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Rieselfeld

Umweltschutzamt appelliert zu rücksichtsvollem Verhalten

Die sonnigen Frühjahrstage erwecken nicht nur Pflanzen und Tiere zu neuem Leben, sondern locken auch die Menschen wieder verstärkt in die Natur. Damit aber wächst gleichzeitig die Gefahr möglicher Beeinträchtigungen für die Natur, selbst in Schutzgebieten.

Ungewöhnlich viele Beschwerden über freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet Rieselfeld sind in den letzten Wochen beim städtischen Umweltschutzamt und bei vielen ehrenamtlich Engagierten eingegangen. Gerade jetzt, zu Beginn der Brut- und Aufzuchtzeit, sollten Hunde in der freien Landschaft grundsätzlich an der Leine geführt werden, damit vor allem die am Boden brütenden Vogelarten nicht gefährdet werden.

Leider registrieren die im Naturschutzgebiet aktiven Naturschutzwarte, dass derzeit viele Hundehalter und Hundehalterinnen ihren Vierbeinern dort freien Auslauf lassen. Die Naturschutzwarte erläutern vor Ort, welche Störungen und Gefahren von freilaufenden Hunden für die Tierwelt ausgehen, appellieren an die Einsicht der Hundehalter und Hundehalterinnen und weisen sie auf die Rechtslage hin. Als letzte Möglichkeit verbleibt dann die Erstattung einer Anzeige.

Dabei ist die Rechtslage klar. Nach der städtischen Polizeiverordnung sind im Naturschutzgebiet „Freiburger Rieselfeld“ Hunde an der Leine zu führen. Hierüber sowie

über weitere Regelungen zur Hundehaltung in Freiburg informiert ein von der Stadt herausgegebenes Faltblatt („Informationen für Hundehalter“), das auch an der Bürgerberatung im Rathaus ausliegt.

Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist es zudem verboten, die ausgewiesenen Wege zu verlassen. Auch dürfen die dort lebenden geschützten Tierarten während der Brut- und Aufzuchtzeiten nicht gestört und auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beschädigt werden. Bei Verstößen drohen je nach Vergehen Bußgelder, die sich bei nachgewiesener Zerstörung von Brutstätten auf bis zu 50.000 Euro belaufen können.

Grundlage für diese Verbote sind die in diesem Naturschutzgebiet am Boden und in Bodennähe brütende Vogelarten, so beispielweise Schwarzkehlchen, Sumpfrohrsänger, Girlitz und Gartengrasmücke.

Das Umweltschutzamt als untere Naturschutzbehörde appelliert an alle Hundehalter Rücksicht auf die Tierwelt des Naturschutzgebietes zu nehmen und ihre Hunde an der Leine zu führen. Gerade in der Brut- und Aufzuchtzeit von März bis Mitte August wäre es am besten, wenn auf das Ausführen von Hunden im Naturschutzgebiet gänzlich verzichtet würde. Damit könnten Schwierigkeiten mit der Polizei- und Naturschutzbehörde vermieden werden und gleichzeitig die dortigen Arten geschützt werden.
 
 

 
UNO & Fukushima: Gefahren für Gesundheit und Demokratie
UNO, Fukushima & Tschernobyl: Wie die Atomlobby die IAEO, die UNSCEAR und die Vereinten Nationen manipuliert

"Drei Jahre nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima behauptet eine UN-Unterorganisation, dass durch die Strahlung das Krebsrisiko für die Bevölkerung nicht gestiegen ist." Das steht in einem jetzt veröffentlichten Bericht des Komitees der Vereinten Nationen für die Folgen von Strahlung (UNSCEAR). In dem rund 300 Seiten umfassenden Abschlussbericht gehen die "Atom-Experten", (die zumeist aus der Atomwirtschaft kommen) davon aus, dass sich die Strahlung kaum auf die Gesundheit von Menschen ausgewirkt hat. Mit dem Bericht versucht die Atomlobby, einen schnellen Schlussstrich unter die Debatte um Fukushima zu ziehen. Dabei ist die Atomkatastrophe von Fukushima noch lange nicht vorbei. Unkritisch und zumeist unhinterfragt wird diese Meldung weltweit verbreitet. Doch wer behauptet, an den Folgen der japanischen Reaktorkatastrophe würden "weder Menschen sterben noch vermehrt an Krebs erkranken", der lügt und schädigt das Ansehen der Vereinten Nationen! Die gezielte Unterwanderung von UN-Organisationen durch Lobbyisten zeigt, dass die Nutzung der Atomkraft nicht nur die Gesundheit sondern auch die Demokratie gefährdet.
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Ausbau der Rad-Vorrang-Routen: Neue Leuchten für den Güterbahnradweg
Wegen der Arbeiten werden Radler seit 3. April umgeleitet

Licht an: Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) stattet den Güterbahnradweg zwischen Sundgauallee und Breisacher Straße mit neuen Leuchten aus. Deshalb wird der Weg seit Donnerstag, 3. April, bis voraussichtlich Anfang Mai in zwei Abschnitten gesperrt. Umleitungen sind ausgeschildert. Das GuT empfiehlt den Radlerinnen und Radlern, die Baustelle großräumig zu umfahren.

Die Arbeiten am ersten Abschnitt zwischen Sundgauallee und Lehener Straße finden ab kommenden Donnerstag bis Ostern statt. Radfahrer, die in Richtung Nord unterwegs sind, leitet das GuT über den Runzmattenweg um. In Richtung Süd geht die Umleitung über die Sundgauallee. Nach Ostern bis Anfang Mai ist dann der zweite Abschnitt von der Lehner Straße bis zur Breisacher Straße gesperrt. Hier führt die Umleitung in beiden Richtungen über die Fehrenbachallee. An der Breisacher Straße wird die bestehende Rad-Umleitung wegen der gesperrten Güterbahnbrücke ebenfalls verlagert.

Die Zeiten können sich witterungsbeding leicht verschieben. Damit möglichst wenig Radfahrende betroffen sind, hat das GuT die Arbeiten soweit möglich in die vorlesungsfreie Zeit und die Osterferien gelegt. Die Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro trägt die Stadt.

Der Wunsch, den Güterbahnradweg durchgängig zu beleuchten, kommt seit Jahren aus der Bürgerschaft. Von der Basler Landstraße in St. Georgen durch Weingarten, Betzenhausen und Stühlinger bis zur Sundgauallee stehen bereits Leuchten. Nun

sorgt das GuT auch auf dem letzten Abschnitt für Beleuchtung. Davon profitieren vor allem die Beschäftigten der angrenzenden Uniklinik, die den Radweg wegen der Schichtdienste oft bei Dunkelheit nutzen. Doch auch für viele andere Radler und Fußgänger wird der Weg durch die Beleuchtung nun attraktiver und vor allem sicherer: Hindernisse und andere Personen sind jetzt schneller und unabhängig von der eigenen Beleuchtung sichtbar.

Neue Leuchten und damit mehr Sicherheit gibt es auch an zwei unübersichtlichen Stellen am Dreisamuferradweg: An der Kreuzung mit dem Güterbahnradweg und unter dem Luisensteg.

Der Güterbahnradweg zählt zu den Rad-Vorrang-Routen. Er verläuft von Nord nach Süd quer durch Freiburg und verbindet die westlichen Stadtteile Zähringen, Brühl-Beurbarung, Stühlinger, Weingarten, Haslach und St. Georgen. An der Trasse liegen häufig angefahrene Ziele wie das Industriegebiet Nord, das wachsende Dienstleistungszentrum am Güterbahnhof-Nord, die Messe, die Technische Fakultät der Universität, das Uniklinikum, das Behörden-Areal mit Regierungspräsidium, Arbeitsamt und Technischem Rathaus sowie die Gewerbeschulen. Südlich liegt das große Gewerbegebiet Haid. Der Güterbahnradweg wird seit vielen Jahren konsequent ausgebaut. Mit Hilfe von Landesmitteln für das Rad-Vorrang-Netz wurden hier zuletzt die Brücke über die Ferdinand-Weiß-Straße und der Durchstich unter dem Unteren Mühlenweg gebaut. Als nächstes ist auf dieser Route der Durchstich unter der Opfinger Straße geplant, der ein weiteres Nadelöhr beseitigt.
 
 

 
NABU: IPCC-Bericht zeigt, wie Erderwärmung noch gebremst werden kann
Countdown für entschlosseneres Handeln läuft

Anlässlich der für kommenden Sonntag in Berlin geplanten Veröffentlichung des dritten Teilberichts des Weltklimarats IPCC fordert der NABU von der Bundesregierung und der internationalen Staatengemeinschaft ein entschlosseneres Handeln gegen die Erderwärmung. „Der Countdown, die globale Erwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, läuft“, warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die nächsten 15 Jahre müssen laut IPCC genutzt werden, den Schwenk hin zu einer CO2-armen Wirtschaft zu vollziehen. Ansonsten drohe ein noch höherer Temperaturanstieg mit unabsehbaren Folgen.

Aus NABU-Sicht kann das Ruder nur herumgerissen werden, wenn die Menschheit und allen voran die Industriestaaten ihren Hunger nach Energie und Rohstoffen bändigen. „Wir haben es in der Hand, unsere Infrastruktur bereits heute an die Bedürfnisse von morgen anzupassen“, sagte Tschimpke. Durch bedarfsgerechte Investitionen in den Klimaschutz, bei denen erneuerbare Energien und ein geringerer Ressourcenverbrauch im Mittelpunkt stehen, sänken zudem die Anpassungskosten an den Klimawandel. „Der Einsatz von Risikotechnologien zur Rettung des Klimas, wie Atomkraft, Geo-Engineering oder die Abscheidung und unterirdische Lagerung von CO2 (CCS) sollte von vornherein durch konsequenten und naturverträglichen Klimaschutz ausgeschlossen werden.“

Der IPCC sieht hingegen große Klimaschutzpotenziale in der Stadtentwicklung. Auch der NABU sieht große Potentiale im aktiven Stadtnaturschutz, da dies angesichts der weltweiten Verstädterung immer bedeutender werde. „Gerade in Städten bietet die Natur zahlreiche Klimaschutzfunktionen“, sagte NABU-Klimaexpertin Tina Mieritz. So sorge urbanes Grün für Abkühlung in Ballungszentren, begünstige die Frischluftentstehung und reduziere den Hitzestress im Sommer, während es bei Starkniederschlägen dazu beitrage, Regenwasser zurückzuhalten und wieder zu verdunsten.

Aus NABU-Sicht zeigt der IPCC-Bericht unmissverständlich, dass sich die Länder einigen müssen, mit welchen politischen, technologischen und wirtschaftlichen Maßnahmen dem Klimawandel begegnet werden soll. Daher müssten gerade von Deutschland und der EU neue Impulse für ein weltweit geltendes Weltklimaabkommen ausgehen. Dieses soll 2014 im peruanischen Lima auf den Weg gebracht und 2015 in Paris beschlossen werden. Sollte der Umschwung in den kommenden 15 Jahren zu einer klimafreundlichen Wirtschaft nicht gelingen, sei die Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad so gut wie aussichtslos, so Mieritz.
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Handel soll alte Elektrogeräte zurücknehmen
vzbv fordert umfassende Information über neues Abgabesystem

Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es einfacher werden, alte Elektrogeräte abzugeben. Nach Plänen des Bundesumweltministeriums soll der Handel künftig ausgediente Geräte entgegennehmen. Auf diese Weise könnten die Sammelmenge erhöht und die Rückgewinnung von Rohstoffen verbessert werden – wenn Verbraucher ausreichend informiert sind. Dass das Interesse an einer Rückgabe im Handel groß ist, zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

TNS Emnid ermittelte im Dezember 2013, dass 46 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte in den Handel zurückbringen würden, wenn dies ohne Kauf eines Neugerätes möglich wäre. Weitere zwölf Prozent würden dies auch tun, wenn sie dafür ein neues Gerät kaufen müssten. Insgesamt sprechen sich damit rund 60 Prozent der Verbraucher für die Rückgabe im Handel aus – und ziehen sie dem Wertstoffhof (39 Prozent) vor.

Das Bundesumweltministerium sieht in seinem Entwurf zur Neuordnung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vor, dass die Altgeräte in Zukunft nicht nur auf Wertstoffhöfen, sondern auch in Geschäften abgegeben werden können, die mit Elektro- und Elektronikgeräten handeln. Demnach muss jeder Vertreiber, also auch der Online-Handel, beim Kauf eines vergleichbaren Gerätes das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Zudem können alle Elektro- und Elektronikkleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern in größeren Geschäften mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos ohne Neukauf abgegeben werden.

Verbraucherinformation sicherstellen

„Die Rückgabe beim Handel erleichtert das Sammeln alter Geräte. Allerdings sind die Bedingungen für die Abgabe kompliziert. Damit diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird, ist eine umfassende Information der Verbraucher nötig“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv.

Der vzbv fordert ein konzertiertes Informationsangebot, das vom Umweltbundesamt koordiniert werden soll. Es solle nicht nur über die Rückgabemöglichkeiten, sondern auch über mögliche Gefahrenstoffe in den Geräten, über das Löschen persönlicher Daten und auch über den Nutzen der getrennten Sammlung und Verwertung der Altgeräte aufklären.

Elektro-Abfall nimmt zu

Dass Elektro- und Elektronikaltgeräte getrennt vom Restmüll gesammelt und verwertet werden, ist aufgrund der Schadstoffe in den Geräten wie Schwermetallen, Quecksilber, Blei, Cadmium und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) wichtig. Bei einer nicht sachgemäßen Entsorgung können diese unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Das birgt Risiken für Menschen und Umwelt. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind zudem der Abfallstrom, der am schnellsten wächst. Nicht nur die Anzahl der Geräte im Haushalt steigt, auch die Austauschzyklen sind bei einigen Geräten wesentlich kürzer als früher. In fast allen Elektro- und Elektronikgeräten sind darüber hinaus viele Wertstoffe wie Kupfer, Edelmetalle oder Seltene Erden enthalten, die durch Recycling wiedergewonnen und der Industrie als Sekundärrohstoffe zur Verfügung gestellt werden können.

Der vzbv fordert, dass sowohl das Entsorgungskonzept als auch die Reparaturfähigkeit, Modularität sowie Nachrüstbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten stärker berücksichtigt werden. Insbesondere Batterien und Akkus sollen nicht mehr festeingebaut werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sie selbst austauschen können. So könnte der Abfall von Elektro- und Elektronikaltgeräte samt der negativen Auswirkungen reduziert werden.
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