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Verschiedenes

 
NABU: Fehmarnbeltquerung verstößt gegen EU-Verkehrspolitik
Vorhaben ist ein kostspieliges und unnützes Auslaufmodell

Im Zuge der kontroversen Diskussion um die geplante feste Fehmarnbeltquerung tauchen immer neue Planungsmängel auf: Erst in dieser Woche erklärte der dänische Transportminister Hans Christian Schmidt, das Vorhaben vor allem durch Straßengüterverkehr refinanzieren zu wollen. Nach Ansicht des NABU ein klarer Verstoß gegen die EU-Verkehrspolitik und gegen die Vereinbarungen zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels im Pariser Klimaabkommen. Um das Ziel zu erreichen, muss der Verkehr erheblich reduziert werden.

In einem Kommentar in der dänischen Zeitung Börsen schrieb der Minister, dass wenn allein ein Bahntunnel gebaut würde, die Mehrheit der Einnahmen verloren ginge. Die dänische Strategie verstößt damit gravierend gegen den in der EU gemeinsam vereinbarten und sinnvollen Ansatz „From Road to Rail“ Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Bahn ist Konsens europäischer Verkehrspolitik, um gesundheitsgefährliche Emissionen auf Autobahnen zu reduzieren. „Dänemarks Verkehrspolitik ist leider so anachronistisch wie das Mammut-Vorhaben selbst. Seit Jahrzehnten wird in Europa für saubere Luft im Straßenverkehr gekämpft. Aber das angeblich so wichtige Aushängeschild europäischer Verkehrsplanung soll ausgerechnet durch qualmende LKW refinanziert werden. Dieses Vorhaben ist ein Auslaufmodell“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Zuschüsse für Projekte des europäischen Transportnetzes TEN-T, zu dem die feste Fehmarnbeltquerung gehört, werden ausschließlich für den Bahnanteil gewährt. Dänemark hofft auf insgesamt 1,7 Milliarden Euro aus Brüssel. Im ersten Schritt hat das Königreich jedoch nur 600 Millionen Euro unter der Voraussetzung gewährt bekommen, bis 2019 anzufangen, die Mittel auch auszugeben. Angesichts erheblicher Verzögerungen ist das jedoch unwahrscheinlich – die Zuschüsse drohen ganz zu verfallen. „Angesichts des verkehrspolitisch sowie ökonomisch völlig überflüssigen Mammut-Projekts wäre ein Verfall der Gelder das Beste, was passieren kann. Wenn die EU eine solch schädliche Verkehrspolitik auch noch mit Milliarden fördert, macht sie sich lächerlich“, so der NABU-Bundesgeschäftsführer.

Aktuell steht das Projekt finanziell auf tönernen Füßen. Die Durchleitungsgebühren der Bahn durch den geplanten Tunnel sind so gering wie das zu erwartende Schienenverkehrsaufkommen insgesamt. Zudem wurden unter anderem wesentliche Finanzierungsfragen – wie etwa die Konkurrenz durch den parallelen Fährverkehr oder Billigflieger – von der dänischen Bau- und Betreibergesellschaft Femern A/S ausgeblendet. Die Gesamtkosten steigen seit Planungsbeginn stetig, die Verkehrsprognosen blieben gering. „Die systematische Schönrechnerei zwingt die Dänen dazu zu pokern und klaffende Finanzierungslücken möglichst durch Straßengüterverkehr zu schließen. Das ist eine hochriskante Wette auf Kosten von Natur, Umwelt und Klima. Und ein ökonomisches Desaster für die sensible Tourismusregion Ostholstein“, so Siegert.

Deutschland ist staatsvertraglich dazu verpflichtet, eine Hinterlandanbindung für die Querung zwischen Puttgarden und Lübeck sicherzustellen. Dort stiegen die Kosten bereits von rund 850 Millionen auf drei Milliarden Euro. Der NABU fordert die Bundesregierung abermals auf, mit der dänischen Regierung kritisch über das Vorhaben zu sprechen. Das schreibe der 2008 geschlossene Staatsvertrag ohnehin vor, sollte es zu Änderungen innerhalb des Projektes kommen.
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NABU ruft zur Meldung von Kiebitzen auf
Der sympathische Frühlingsbote wird immer seltener

Das typische „Ki-witt“, der Balzruf des Kiebitzes, ist über Deutschlands Feldern immer seltener zu hören, wenn die meisten Kiebitze ab Februar aus ihren Winterquartieren von Westeuropa nach Deutschland zurückkehren.

Einst ein häufiger Brutvogel auf Weiden, Wiesen und Äckern, steht der sympathische Frühlingsbote mit den markanten Schmuckfedern am Kopf nicht nur weit oben auf der deutschen Roten Liste, sondern gilt auch europaweit als gefährdet. Weltweit ist Vanellus vanellus sogar auf der globalen Vorwarnliste bedrohter Vogelarten.

Der NABU ruft in diesem Jahr erstmals dazu auf, gesichtete Kiebitze über die Naturbeobachtungs-Webseiten Ornitho.de oder NABU-naturgucker.de (ohne Registrierung: http://goo.gl/QS0ETe) zu melden. Auf einer Übersichtskarte wird die Rückkehr des Kiebitzes sichtbar.

„Mit der Meldeaktion wollen wir auf den gefährdeten Wiesenvogel aufmerksam machen. Der Hauptgrund für den Rückgang des Kiebitzes liegt in der Intensivierung der Landwirtschaft. Dadurch gibt es kaum noch geeignete Brutplätze und viele Gelege und Küken gehen verloren“, so Dominic Cimiotti vom Michael-Otto-Institut im NABU.

Auf feuchtem und offenem Dauergrünland, auf Äckern, Brachen oder Überschwemmungsflächen beginnen die Kiebitze zwischen März und Juni mit ihrer Brut. Dabei legen sie bis zu vier Eier in ein mit Gras ausgepolstertes Nest am Boden – doch immer häufiger brüten die Tiere ohne Erfolg.

Um den bedrohten Wiesenvogel in Deutschland vor dem Aussterben zu bewahren, sucht der NABU derzeit gemeinsam mit Landwirten nach Lösungen. Im Projekt „Der Sympathieträger Kiebitz als Botschafter: Umsetzung eines Artenschutz-Projektes zur Förderung des Kiebitzes in der Agrarlandschaft� im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt testen Bauern in insgesamt acht Projektregionen mögliche Maßnahmen auf überwiegend konventionell bewirtschafteten Äckern und Wiesen. Erste Erfolge gibt es bereits.

„Wenn Landwirte ihren Mais nur wenige Tage oder Wochen später aussäen, überleben schon deutlich mehr Kiebitze. Die Tiere können zu Ende brüten, ehe die Böden mit schweren Geräten bearbeitet werden. Das ist ein erster Hoffnungsschimmer für den Kiebitz“, so Cimiotti. Auch eine weitere Maßnahme testet der NABU mit den Landwirten: So hat sich gezeigt, dass schon ein einfaches Umfahren der Kiebitzgelege Erfolge bringen kann – sofern die Nester rechtzeitig auf dem Boden entdeckt und auch die Küken geschützt werden.

Hintergründe zum Projekt:

Im Projekt „Der Sympathieträger Kiebitz als Botschafter: Umsetzung eines Artenschutz-Projektes zur Förderung des Kiebitzes in der Agrarlandschaft“ testet der NABU mit Landwirten verschiedene Maßnahmen zum Kiebitzschutz in folgenden Regionen: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Bayern sowie im Braunschweiger Raum, im Landkreis Osnabrück, im Münsterland und im Schwäbischen Donaumoos.

Das Projekt wird durchgeführt im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt und über fünf Jahre gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie Mitteln des Umweltministeriums von Schleswig-Holstein und die Hanns R. Neumann Stiftung.
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Nach wiederholten Nahbegegnungen mit einzelnem Wolf:
NABU empfiehlt kontrollierte Managementmaßnahmen

Kriterien für Vergrämung können bei Einzelfällen erfüllt sein

Mit Blick auf die wiederholten Nahbegegnungen von Mensch und Wolf im nordöstlichen Niedersachsen spricht sich der NABU für kontrollierte Maßnahmen gegen diesen Wolf aus. Wie bislang bekannt wurde, soll sich ein Wolf wiederholt Menschen bis auf weniger als zwei Metern angenähert haben. Aggression habe das Tier nie gezeigt.

Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben, sind aus NABU-Sicht damit die Kriterien für eine Vergrämung des Tieres erfüllt und sollten auch zur Anwendung kommen. Mögliche Vergrämungsmethoden sind der Beschuss mit Gummischrot oder anderen nicht tödlichen Geschossen, die dem Wolf unmissverständlich seine Grenzen aufzeigen. Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind nach Ansicht des NABU die eindeutige Identifizierung des Tieres sowie die Abstimmung und Organisation der Maßnahmen durch erfahren Experten unter anderem durch die Einbeziehung der Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW).

„In speziellen Einzelfällen wie bei einem Wolf, der sich wiederholt Menschen annähert, ist eine deutliche Reaktion erforderlich. Konkrete Maßnahmen, wie die kontrollierte Vergrämung durch fachkundige Personen, sind in einem solchen Fall angebracht“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Trotzdem darf der strenge Artenschutz des Wolfes nicht aus den Augen verloren werden. Der NABU wird die Maßnahmen, die gegen den Wolf ergriffen werden, auf artenschutzrechtliche Gültigkeit prüfen – um zu gewährleisten, dass alles Mögliche getan wurde, um den Wolf am Leben zu lassen“, so Miller weiter.

Seit 2007 liegen von Experten erarbeitete Empfehlungen vor, wie das Verhalten von Wölfen zu bewerten ist und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben. „Nach unserer Interpretation der vorliegenden Empfehlungen sind die Verhaltenskriterien, die eine Vergrämung nicht nur rechtfertigen, sondern notwendig machen, in diesem Fall gegeben“, so Miller. Der Wolf, bei dem es sich um ein männliches Tier aus dem Munsteraner Rudel handelt, ist im vergangenen Sommer neben einem zweiten Tier mit einem Senderhalsband ausgestattet worden. Der Aufenthaltsort des Wolfes kann somit festgestellt werden.

Der NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe seit über zehn Jahren und setzt sich für ihren strengen Schutz ein. In begründeten Einzelfällen sieht der NABU es aber als unausweichlich an, die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen umzusetzen. Vergrämungsmaßnahmen oder gar die Entnahme von Wölfen bedürfen jedoch immer der Einzelfallüberprüfung durch qualifizierte Experten. In den vergangenen 15 Jahren, seitdem es wieder Wölfe in Deutschland gibt, ist es zu keinem Angriff von Wölfen auf Menschen gekommen.

„Das Verhalten einzelner Wölfe steht nicht stellvertretend für alle Tiere der Population. Äußere Einflüsse, wie zum Beispiel die Fütterung durch Menschen, können dazu führen, dass sich einzelne Tiere weniger scheu verhalten“, so Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte. In diesen Fällen sieht der NABU das Wolfsmanagement der Bundesländer in der Pflicht, das Monitoring – also die Überwachung der Wölfe – zu verstärken.
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Erfolg im Tropenwaldschutz
NABU-Projekt führt Waldschutzlizenz auf Sulawesi ein

Tennhardt: „Weg frei für Tropenwaldschutz auf 50.000 Hektar im östlichen Indonesien”

Berlin/Gorontalo – Der NABU und sein indonesischer Partner im BirdLife-Netzwerk, Burung Indonesia, setzen auf der indonesischen Insel Sumatra ein Projekt zum Schutz von Regenwäldern um und konnten ein neues System der Waldbewirtschaftung einführen. Die sogenannte Ökosystemrestaurationslizenz (ERC) verbietet jedes Abholzen sowie die Umwandlung in Agrarflächen. Zugleich verlangt sie vom Inhaber den Schutz und die Wiederherstellung des Waldökosystems. Für das NABU-Projektgebiet im östlichen Indonesien will der indonesische Staat die ERC nun für bis zu 2,7 Millionen Hektar Regenwaldfläche einführen.

„In vielen Regionen der Erde sind Regenwälder insbesondere dann gefährdet, wenn sie keinem Management unterliegen. Mit der ERC soll der Wald nachhaltig genutzt und besser geschützt werden. Dies kann zumindest einen Teil der indonesischen Wälder vor der Zerstörung bewahren“, so NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt.

Entwickelt wurde die ERC in Hutan Harapan, einem der letzten verbliebenen Tieflandregenwaldgebiete auf Sumatra. Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 sind 14 Lizenzen mit insgesamt 500.000 Hektar Wald vergeben worden, unter anderem in Hutan Harapan (knapp 100.000 Hektar), in der Pufferzone des Bukit Tigapuluh Nationalparkes sowie in weiteren Waldgebieten auf Sumatra und Kalimantan. Im östlichen Indonesien gab es die ERC bislang nicht. Der NABU arbeitet zusammen mit seinen Projektpartnern von Burung Indonesia und der KfW-Entwicklungsbank seit Dezember 2014 an einem ERC-Modell in der Provinz Gorontalo im Norden der Insel Sulawesi. Am vergangenen Freitag hat der Gouverneur von Gorontalo, Rusli Habibie, seine Unterstützung für die ERC im westlichen Teil der Provinz Gorontalo erklärt.

Das Gebiet mit dem klangvollen Namen Popayato Paguat verbindet zwei Schutzgebiete (Panua Nature Reserve und Nantu Wildlife Reserve) sowie sechs geschützte Waldgebiete und fördert damit die Vernetzung von insgesamt 257.000 Hektar Waldflächen. „Die Unterstützung durch die Provinzverwaltung ist ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz des Waldes und Ausdruck der hohen Akzeptanz für die Ökosystemrestaurationen. Jetzt ist der Weg für die erste ERC im östlichen Indonesien frei“, so Tennhardt. Er erklärte, der NABU wolle insgesamt auf knapp 50.000 Hektar die Waldnutzung einführen, die Mensch und Natur gleichermaßen ein gutes Auskommen sichere.

Indonesien beherbergt etwa zehn Prozent der weltweit verbliebenen tropischen Wälder – etwa 90 Millionen Hektar. Gleichzeitig führt das Land aber auch die Statistik mit der weltweit stärksten Entwaldung an. Während der starken Waldbrände insbesondere auf den Inseln Sumatra und Kalimantan zwischen September und November 2015 wurde eine Waldfläche viermal so groß wie Niedersachsen vernichtet, womit sich der CO2-Ausstoß Indonesiens im vergangenen Jahr verdreifachte. Hunderttausende Menschen mussten wegen der monatelangen Rauchbelastung medizinisch versorgt werden. Mit dem Wald verschwindet nicht nur der Lebensraum einer reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt, auch in den Wäldern lebende indigene Völker und Kleinbauern verlieren ihre Existenzgrundlage.

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert das von der KfW-Bank getragene Gorontalo-Projekt mit 4,4 Millionen Euro. Die Initiative finanziert seit 2008 gezielt Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den Transformationsstaaten.
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Teilnehmer für Kirgistan-Expedition gesucht
Laienforscherreise hilft Schneeleoparden im Tian-Shan-Gebirge

Die Naturschutzorganisationen NABU und Biosphere Expeditions suchen noch Teilnehmer für die diesjährige Schneeleoparden-Expedition nach Kirgistan. Die Forscherreise ermöglicht es Laien, aktiv am Schutz des Schneeleoparden und seiner Beutetiere im nördlichen Tian-Shan-Gebirge mitzuwirken. Die Termine für die Expeditionen sind 11.-23. Juli, 1.-13. August und 15.-27. August. Anmeldungen werden unter www.biosphere-expeditions.org/tienshan angenommen. „Der NABU freut sich über die Zusammenarbeit mit Biosphere Expeditions und über die zusätzlichen Kapazitäten, die diese für den Schneeleopardenschutz mit sich bringt“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt.

Die Expeditionsteilnehmer bauen zusammen mit den NABU-Wildhütern der „Gruppa Bars“ (Gruppe Schneeleopard) Fotofallen auf oder prüfen bereits aktive. Sie suchen und identifizieren Spuren von Schneeleoparden und führen Wildzählungen an Wildschafen, Steinböcken, Murmeltieren und Vögeln durch. Um die Akzeptanz des Schneeleoparden in der lokalen Bevölkerung zu verbessern, gehört auch der Austausch mit den örtlichen Hirten und Dorfbewohnern zu den Aufgaben der Teilnehmer. Dabei geht es zu Fuß oder im Geländewagen in Höhen bis zu 3.600 Meter hinauf. „Körperliche Fitness ist daher eine Teilnahmevoraussetzung“, erklärte Dr. Matthias Hammer, Gründer und Chef von Biosphere Expeditions. Eine weitere seien zumindest rudimentäre Englischkenntnisse. „Weitere Vorkenntnisse oder spezielle Fähigkeiten sind nicht erforderlich – was man für die Feldarbeit wissen muss, wird vor Ort im Rahmen einer zweitägigen Ausbildung zum Beginn der Expedition vermittelt“, so Dr. Hammer weiter.

Schneeleoparden gehören zu den am meisten bedrohten Großkatzen der Welt. In Kirgistan gibt es nur noch etwa 300 der seltenen Tiere. Der NABU engagiert sich bereits seit über 15 Jahren in der Tian-Shan-Region für deren Schutz. Seit 2014 bietet Biosphere Expeditions zusammen mit dem NABU die Forscherreisen für Jedermann in den Tian Shan an. Das lokale Wissen der NABU-Filiale in Kirgistan und die Erfahrung von über fünfzehn Jahren im nachhaltigen Wissenschaftstourismus von Biosphere Expeditions bilden die Grundlage für die Expeditionen.
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Illegal getöteter Wolf
NABU setzt 5.000 Euro Belohnung für Hinweise auf Täter aus

Konsequente Strafverfolgung bei illegalen Wolfstötungen

Im Fall einer Ende vergangenen Jahres illegal getöteten Wölfin hat der NABU jetzt 5.000 Euro Belohnung für Hinweise an die Polizei ausgesetzt, die zur Ermittlung des Täters führen. Am 27. November hatte ein Jagdpächter an der Verbindungsstraße zwischen Loburg und Lübars, Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt einen weiblichen Wolf mit einer tödlichen Schussverletzung gefunden.

Der NABU sieht grundsätzlich große Schwierigkeiten bei der Verfolgung in Fällen von Umweltkriminalität. Mit der Auslobung einer Belohnung möchte der NABU die Arbeit der Ermittlungsbehörden unterstützen.

„Bestehende Konflikte zwischen Mensch und Wildtier werden durch das Wolfsmanagement der Bundesländer im Einvernehmen aller betroffenen Interessengruppen getroffen. Wer aber eigenmächtig und dazu noch mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt kriminell. Dies ist eine Straftat, die nicht der Konfliktlösung dient, sondern dem Dialog schadet. Der NABU fordert eine konsequente Verfolgung bei Umweltkriminalität. Wir wollen die Ermittlungsarbeit mit dieser Belohnung fördern“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der Wolf wurde Ende November zur Untersuchung ins Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin gebracht. Hier sollen neben der Todesursache auch Informationen über die verwendete Munition sichergestellt werden.

„In Sachsen-Anhalt wurde zuletzt vor sechs Jahren ein illegal geschossener Wolf gefunden. Dieser Fall ereignete sich ebenfalls im Landkreis Jerichower Land“, so Annette Leipelt, NABU-Landesgeschäftsführerin Sachsen-Anhalt. Seit 2000 wurden in Deutschland insgesamt 19 illegal erschossene Wölfe gefunden. Bei weiteren vier Tieren, die an einer natürlichen Todesursache starben, wurden bei der Autopsie ausgeheilte Schussverletzungen entdeckt. Bis heute ist es nur in einem Fall aus dem Jahr 2012 in Hachenburg (Rheinland Pfalz) zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen. Damals hatte sich der Täter freiwillig gestellt.

„Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.

Der NABU ist angesichts der europaweiten Erfahrung und aus 15 Jahren Erfahrungen und Beobachtungen nach Rückkehr der Wölfe in Deutschland der Überzeugung, dass Menschen, Nutztiere und Wölfe als Nachbarn zusammen leben können. Mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“ unterstützt er seit 2005 die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland.
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NABU: Regierungsprogramm für nachhaltigen Konsum zu zaghaft
Guter Ansatz, Durchschlagskraft fehlt/Wunschliste statt wirksamer Plan

Der NABU begrüßt das heute vom Kabinett beschlossene Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum, bemängelt jedoch, dass kaum wirksame Maßnahmen enthalten sind. „Die Bundesregierung hat versäumt, messbare Indikatoren, quantifizierbare Ziele und einen fest definierten Zeitrahmen in das Programm aufzunehmen. Das ist notwendig, um nachhaltigen Konsum als ernsthaftes und überprüfbares Politikziel zu etablieren“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

„Das Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum liest sich eher wie eine Wunschliste, als ein ernst gemeinter und wirkmächtiger Plan“, so Miller weiter. Der NABU begrüßt, dass das Programm nicht nur vom Bundesumweltministerium auf den Weg gebracht, sondern ressortübergreifend abgestimmt wurde und damit andere, für nachhaltigen Konsum und Verbrauch maßgebliche Bereiche, wie das Landwirtschaftsministerium und das Ministerium für Justiz- und Verbraucherschutz von Anfang an beteiligt waren. Daran ließe sich erkennen, dass nachhaltige Entwicklung auch in Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherfragen von Anfang an mitgedacht werden muss.

Aus Sicht des NABU wäre die Regierung gut beraten gewesen, drei bis vier wirkungsvolle Maßnahmen zu beschließen, deren Umsetzung sie tatsächlich in der Hand hat. Dazu zählt beispielsweise, nachhaltigere öffentliche Beschaffungskriterien zu beschließen, als die bloße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. „Das derzeitige Vergaberecht hilft insbesondere klammen Kommunen nicht, ihre Aufträge mit mehr ökologischen und sozialen Anforderungen auszustatten. Stattdessen wirkt das Programm nun wie eine Roadshow an guten Ideen, die längst schon aus anderen politischen Programmen und Strategien bekannt sind. Entscheidend ist es 2016 jedoch, tatsächlich darauf Einfluss zu nehmen, unseren ressourcenverschwendenden und klimaschädlichen Lebensstil in Deutschland zu verändern“, so NABU-Expertin für nachhaltigen Konsum, Indra Enterlein.

Angesichts der Kompetenz und des Sachverstands von zivilgesellschaftlichen Organisationen beim Thema nachhaltiger Konsum, habe es den NABU gewundert, dass diese nicht im Vorfeld ebenfalls zu Rate gezogen worden und somit ihre Erfahrungen einbringen konnten.

Hintergrund:
Die Bundesregierung will mit dem Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum den notwendigen Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit vorantreiben und eine breite gesellschaftliche Diskussion über Lebensstile und Konsumverantwortung anstoßen. Vor allem in den Feldern Mobilität, Ernährung, Wohnen und Haushalt, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus. Darüber hinaus werden übergreifende Handlungsansätze des nachhaltigen Konsums vorgestellt.
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NABU und Alnatura verleihen Förderpreis an 15 neue Bio-Bauern
430.000 Euro Förderung für Umstellung von konventioneller auf ökologische Landwirtschaft - Bewerbungen ab März wieder möglich

Der NABU und Alnatura haben erstmals gemeinsam den Förderpreis der „Alnatura Bio-Bauern-Initiative“ (ABBI) verliehen. 15 landwirtschaftliche Betriebe erhalten insgesamt 430.000 Euro – und damit die notwendige finanzielle Unterstützung, um von konventioneller Landwirtschaft auf Öko-Landbau umzustellen. Elf Landwirte nahmen den Preis am heutigen Donnerstag auf der Bio-Lebensmittel-Messe Biofach in Nürnberg entgegen, weitere vier Betriebe bekommen die Auszeichung am 5. Juni 2016 auf dem Umweltfestival in Berlin. Die Betriebe aus sieben Bundesländern haben sich innerhalb des letzten halben Jahres einem in Deutschland anerkannten Ökoanbauverband angeschlossen.

„Die Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln steigt in Deutschland weiter an. Doch für Landwirte ist die Umstellung auf Ökolandbau mit hohen Investionen verbunden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Genau diese finanziellen Hürden wollen wir mit dem Förderpreis überwinden."

„Wir freuen uns, wenn künftig mehr Bio-Produkte in Deutschland erzeugt werden und wir damit entsprechend dem Alnatura-Leitmotiv mehr ,Sinnvolles für Mensch und Erde' gestalten können“, ergänzt Alnatura-Geschäftsführer Götz Rehn.

Vom 1.Oktober bis 30. November 2015 konnten sich Landwirte für den Förderpreis der Alnatura Bio-Bauern-Initiative bewerben. Von insgesamt 65 Bewerbungen unterschiedlichster landwirtschaftlicher Sparten wurden nun 15 Betriebe ausgewählt, die aufgrund Ihres Beitrags für die umweltverträgliche Produktion regionaler Bio-Lebensmittel in Deutschland besonders herausgestochen sind.

Neben vielen Bewerbungen aus der Milchviehwirtschaft, gab es auch einige wenig verbreitete Konzepte, wie z.B. den Walnuss- oder Johannisbeeranbau. Auch Marktfrucht-, Getreide- und Legehennenbetriebe waren unter den Preisträgern. Insgesamt konnte mit der Förderung der 15 Landwirtschaftsbetriebe eine Fläche von 2038 Hektar auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt werden. Um solches Engagement auch weiterhin zu unterstützen, wird der Förderpreis ab sofort jährlich vergeben. Die nächste Bewerbungsrunde wird vom 1. März bis 30. Juni 2016 laufen.
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