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Verschiedenes

 
Weltverbrauchertag: Das wahre Alter einer Milch
Die meiste ‚Frischmilch‘, die es im Kühlregal zu kaufen gibt, ist meist schon Wochen „alt“. Dass Verbraucher*innen meinen, ein wirklich frisches Erzeugnis in den Händen zu halten, ist der irreführenden Verpackungskennzeichnung geschuldet. Zum Weltverbrauchertag möchte Slow Food Verbraucher*innen dafür sensibilisieren, bei der Kennzeichnung ‚frisch‘ genauer hinzuschauen.

Als Frischmilch darf heute im Prinzip alles außer H-Milch und Kondensmilch bezeichnet werden. Deswegen findet sich der Frische-Begriff inflationär auf Packungen und weckt bei Verbraucher*innen ein gutes Gefühl und besseres Gewissen. Dabei ist die Frischmilch aus dem Kühlregal meist schon „alt“ und durch den hohen Bearbeitungsgrad das Gegenteil von naturbelassen. Allein bis die Milch vom Hof in der Molkerei landet, dauert es in der Regel zwei bis drei Tage. Dort beginnt ihre Verarbeitung. Durch das Pasteurisieren – ein kurzzeitiges Erhitzen auf 72°C – werden mögliche Keime abgetötet und die Haltbarkeit der Milch auf sieben bis zehn Tage erhöht. Aus Sicht von Slow Food dürfte nur diese pasteurisierte Milch neben der Roh- und Vorzugsmilch als Frischmilch verkauft werden. Usus aber ist, dass die sogenannte, hochverarbeitete ESL-Milch („Extended Shelf Life“/„verlängertes Regalleben“) sich ebenfalls Frischmilch nennen darf und traditionell hergestellt Frischmilch aus den Regalen zunehmend verdrängt hat. Für den Handel ist sie ein großer Vorteil, weil sie nicht innerhalb weniger Tage abverkauft werden muss und auf Vorrat gelagert werden kann. Erst spezielle Techniken – teilweise oder vollständige Erhitzung auf Temperaturen von 120 bis 130°C sowie die Mikrofiltration – machten es möglich, dass Milch bis zu drei Wochen haltbar ist. Konnte eine solche Milch bis 2009 den fragwürdigen Zusatz „länger frisch“ tragen, darf es nach einer Selbstverpflichtung der Milchindustrie und des Handels inzwischen nur noch „länger haltbar“ lauten. Irreführend bleibt: „Frische Milch“ darf draufstehen, da „frisch“ in der EU nur aussagt, dass ein Produkt nicht verdorben ist. Aus Sicht von Slow Food ist das eine klare Verbrauchertäuschung.

Dazu Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland e.V.: „Was im Handel als ‚Frischmilch‘ verkauft wird, hat den Namen kaum noch verdient. Viele Verbraucher*innen sitzen dem Irrtum auf, dass sie Milch kaufen, die statt mehrerer Wochen maximal ein paar Tage alt ist. Wo Frische drauf steht erwarten sie Frische drin. Denn in unserem Alltagsverständnis ist der Frischebegriff an kurze Zeitfenster gekoppelt. Hier muss die Politik eine klare Kennzeichnung sicherstellen. Für eine Lösung könnten wir beispielsweise dem dänischen Vorbild folgen und bei Trinkmilch garantieren, dass zwischen dem Abholen ab Hof durch den Milchsammelwagen und der Abgabe an den Handel nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind. Zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum weisen die Dänen das Datum der Abgabe der Milch durch die Molkerei an den Handel aus. Das wäre ein Pluspunkt in Richtung Frische. Zwar kann Milch auch in 24 Stunden hochverarbeitet werden, aber die Notwendigkeit einer solchen Verarbeitung und die Möglichkeit das wahre Alter der Milch zu verschleiern würden sinken“.
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NABU begrüßt EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft
Miller: Grundstein gelegt, aber verbindliche Ziele fehlen

Berlin, 11.03.2020 – Den heute von der EU-Kommission veröffentlichten Aktionsplan Kreislaufwirtschaft („Circular Economy Action Plan“) kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Der Plan ist ein solider Grundstein für ein künftig umwelt- und ressourcenfreundlicheres Wirtschaftsmodell in der EU. Es ist richtig, dass die Kommission den Schwerpunkt auf langlebigere und reparierbare Produkte setzt. Allerdings fehlt im Plan ein verbindliches Reduktionsziel für den Rohstoffverbrauch in der EU. Wir produzieren und konsumieren weit über unsere Verhältnisse. Das muss sich dringend ändern. Abfälle zu recyceln ist gut, deutlich besser für Natur und Umwelt ist aber, weniger Ressourcen einzusetzen und mit diesen schonender umzugehen.

Dazu liest man zu wenig im Papier. Der NABU fordert, die ursprüngliche Idee der Kommission, den materiellen Fußabdruck der EU-Staaten bis 2030 zu halbieren, wieder auf die Agenda zu setzen. Es ist erfreulich, dass die Kommission Reduktionsziele für Abfälle vorsieht. Das sollte nun zügig in der Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Auch sollte die geplante Plastiksteuer beim Hersteller ansetzen, der Einsatz von Recyclingmaterial aber steuerfrei bleiben.“
 
 

 
NABU zur 100-Tage-Bilanz von Ursula von der Leyen
Krüger: Der Mann-auf-dem-Mond-Mission fehlt bisher der Kompass

Berlin/Brüssel, 9.03.2020 – Die ersten 100 Tage im Amt von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Ursula von der Leyen ist mit großen Versprechen gestartet: Die EU zum globalen Champion im Klima- und Naturschutz zu machen. Nach hundert Tagen fällt ihre Bilanz jedoch ernüchternd aus. Für die Mann-auf-dem-Mond-Mission fehlt bislang der Kompass. Das Klimagesetz bringt uns dem 1,5 Grad-Ziel nicht näher. Die Kommission verkennt, wie wichtig gesunde Wälder und Moore als natürliche Kohlenstoffsenken sind, um die Klimakrise zu stoppen. Zudem fehlt das Ziel auf hundert Prozent naturverträgliche erneuerbare Energien zu kommen und den Energieverbrauch deutlich zu senken.

Damit der Green Deal mehr als ein grünes Mäntelchen wird, muss auch das Artensterben gestoppt werden. Alle Mitgliedstaaten müssen bis 2030 auf 15 Prozent ihrer Fläche zerstörte Ökosysteme wiederherstellen. Und die Agrarpolitik muss dringend klima- und naturverträglich werden. Hierzu hat die Kommission bisher jedoch nicht den Willen gezeigt. Der Erfolg von Ursula von der Leyen hängt wesentlich von den EU-Staats- und Regierungschefs ab. Doch sie verzettelten sich bislang in nationalen Egoismen, statt mutig die Zukunftsaufgaben für Europa anzugehen. Angesichts globaler Bremser wie den USA oder Brasilien muss die EU jetzt aber entschieden auftreten, um den Schutz von Klima und Biodiversität weltweit zu verbessern.“
 
 

 
Ab Mitte April werden Fahrradabstellplätze gereinigt und bei Bedarf repariert
In Innenstadt und an Haltestelle Lassbergstraße weisen ab sofort Hinweistafeln auf die Arbeiten hin

Frühjahrsputz bei Freiburgs Fahrradabstellplätzen: Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) lässt nach Ostern Fahrradabstellplätze reinigen und bei Bedarf reparieren.

Bevor die Beschäftigten von GuT und ASF mit den Arbeiten beginnen können, müssen die Radlerinnen und Radler ihre abgestellten Fahrräder entfernen. Ab sofort weisen Hinweistafeln an den betroffenen Fahrradabstellplätzen zwischen Fischerau und Schwabentor sowie bei der Endhaltestelle Lassbergstraße auf die notwendigen Arbeiten hin, die in der zweiten Aprilhälfte beginnen.

Die Arbeiten betreffen die folgenden Abstellplätze: Montag, 20. April: VAG-Endhaltestelle Lassbergstraße, Mittwoch, 22. April: Abstellplätze rund um das Schwabentor, Freitag, 24. April: Oberlinden/südliche Herrenstraße, Dienstag, 28. April: Gerberau, beim Augustinerspielplatz und bei der Einmündung Fischerau.

Fahrräder, die am Räumungstag noch an den Abstellplätzen stehen, müssen kostenpflichtig entfernt werden.
 
 

 
Hintergrund: AKW Fessenheim, Teil-Stilllegung
Nach unsäglich langem hin und her soll jetzt am 22.2.2020 (Fasnedssamschdig!) Block I des ältesten französischen AKW in Fessenheim endlich dauerhaft abgestellt werden. Der französische Energiekonzern EDF hat die Stilllegung der beiden Reaktoren in Fessenheim für den 22.2.2020 und den 30.6.2020 ankündigt.

In der großen, aktuellen Abschaltdebatte stehen die finanziellen Folgen der Stilllegung für die Gemeinde Fessenheim und die Umlandgemeinden im Vordergrund. Das alte AKW war trotz der unglaublichen Schulden der EDF für einige Gemeindenn tatsächlich eine Gelddruckmaschine.

Vier wichtige Aspekte spielen in dieser Debatte leider nur eine Nebenrolle:

Da ist der zentrale Anteil der französischen Umweltbewegung an der Abschaltung des maroden AKW.
Ohne die frühe, erfolgreiche Bauplatzbesetzung 1977 gegen einen AKW-Neubau in Gerstheim, ohne heutige, AKW-kritische elsässische Abgeordnete, ohne die aktive Rolle von CSFR, Stop Fessenheim, Alsace Nature und ohne Sortir du nucléaire, wäre die Abschaltung nicht möglich gewesen. Auch trinationale Initiativen, insbesondere der TRAS mit seinen Gutachten und Klagen hat eine wichtige Rolle gespielt.

Die Fessenheim-Stilllegung ist kein "Selbstzweck", sondern berechtigte Gefahrenabwehr
In den beiden, immer wieder von Störfällen und Schlampereien heimgesuchten Reaktoren entsteht jährlich die kurz- und langlebige Radioaktivität von ca. 1800 Hiroshima-Bomben. Das unter dem Rheinpegel liegende, überflutungsgefährdete AKW liegt schlecht gesichert in einem Erdbebengebiet, mitten in einer dicht besiedelten Region Zentraleuropas. Ein schwerer Unfall hätte für über eine Million Menschen auf beiden Rheinseiten eine Katastrophe bedeutet. Dazu kommt die ständige Radioaktivitätsabgabe im sogenannten Normalbetrieb und die skandalöse Rheinerwärmung für das kühlturmlose AKW. Das von geschickter Atom-PR eingebrachte Argument des Klimaschutzes ist längst widerlegt.

Wenn die großen Gefahren eines schweren Atomunfalls nach der Entleerung der Zwischenlagerbecken gebannt sind, werden wir uns um die kommenden "kleineren" Gefahren beim Abriss kümmern. Ein "Billigabriss" ist nicht akzeptabel. Die jetzt zu schaffenden neuen Arbeitsplätze im Elsass müssen umweltfreundlich, nachhaltig und zukunftsfähig sein.

Die Abschaltung des maroden AKW ist Grund zur grenzüberschreitenden Freude, aber kein Anlass für Triumph: Die Reaktoren haben über vier Jahrzehnte Strom, Geld und Gefahren produziert. Der in Fessenheim entstandene Atommüll muss für eine Million Jahre sicher gelagert werden und gefährdet das Leben zukünftiger Generationen auf dieser Erde.

Zum Thema Fessenheim-Abschaltung widerholt Alt-BUND-Geschäftsführer und TRAS-Vizepräsident Axel Mayer seine "Sektempfehlung"

Kaufen Sie drei gute Flaschen Sekt

Die Erste öffnen sie am Tag der endgültigen Abschaltung des letzten der beiden Reaktoren
Die Zweite öffnen am Tag der Entleerung der Brennelemente-Zwischenlager (Erst dann ist die die GAU-Gefahr tatsächlich beseitigt)
Die Dritte Flaschen sollten Sie gut lagern. In ca. einer Million Jahre ist der Großteil des in Fessenheim angefallenen Atommülls zerfallen. Dann gibt es tatsächlich Grund auf die Fessenheim-Schließung anzustoßen.
Wir bedanken uns bei den französischen Umwelt-Aktiven, ohne die diese Abschaltung nicht möglich gewesen wäre.

Wir freuen uns, werden aber wachsam bleiben...
Nach der Abschaltung des AKW in Fessenheim wird sich die grenzüberschreitenden Umweltbewegung am Oberrhein verstärkt um die Schließung der bedrohlichen AKW in Beznau (CH) und Leibstadt (CH) kümmern und wir müssen uns auch stärker für die zukunftsfähigen Energien vor unserer Haustür einsetzen, die von gut getarnten Lobbygruppen der Kohle- und Atomindustrie massiv bekämpft werden.

Axel Mayer, Alt-BUND-Geschäftsführer, Vizepräsident TRAS, Kreisrat, Mitwelt Stiftung Oberrhein
(Ich werde, vorsichtig-optimistisch, am 22.2. um 18 Uhr mit einigen Endinger Aktiven mit einem "Piccolöchen" anstoßen)
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Startschuss für das Projekt „Regionaler Biotopverbund Südbaden“
Erfolgreiche Bewerbung der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach sowie der Stadt Freiburg für ein Projekt zur interkommunalen Zusammenarbeit

Die Region am Südlichen Oberrhein soll artenreicher werden. Deshalb haben sich die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter BreisgauHochschwarzwald und Lörrach sowie der Stadt Freiburg gemeinsam für ein Projekt zum regionalen Biotopverbund beim Land Baden-Württemberg beworben und wurden vom Umweltministerium zur Förderung ausgewählt.

Ziele des Projektes sind eine landkreis- und gemarkungsübergreifende Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des regionalen Biotopverbunds und die Förderung der biologischen Vielfalt in der Region. Dem Artenrückgang sowie dem Insekten- und Bienensterben soll mit Hilfe dieses Projekts aktiv und wirksam entgegengewirkt werden. Das Projekt will den Biotopverbund in der Region Südbaden auf der ganzen Fläche verbessern. Entsprechend sollen ökologische
Aufwertungen sowohl in der Agrarlandschaft als auch in den urbanen Räumen der Städte und Gemeinden umgesetzt werden. Dazu wird eine engere Vernetzung und Zusammenarbeit von Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden, Straßenverkehrsbehörden, Forstbehörden, Gemeinden, Landschaftserhaltungsverbänden, Landwirten, Winzern, Grundstückseigentümern, Naturschutzverbänden und Landwirtschaftsverbänden angestrebt werden.

Zur Umsetzung des Projekts hat das Land BadenWürttemberg eine Stelle bewilligt und deren Finanzierung bis Ende 2023 zugesagt. Organisatorisch ist die Stelle dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zugeordnet.

Konkrete Aufgaben sind:

 Identifikation von prioritären Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds
 Umsetzung von beispielhaften Maßnahmen des gemarkungs- und landkreisübergreifenden Biotopverbunds
 Vernetzung mit den regionalen Akteuren für biologische Vielfalt und Biotopverbund
 Naturnahe Nutzung und ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns und der Grün- und Freiflächen in Kommunen und in Gewerbe- u. Industriegebieten als wichtige Trittsteine für Biodiversität
 Biodiversitäts-Beratungen für urbane Grün- und Freiraummanager bzw. -eigentümer sowie für Gartenbesitzer für die naturnahe Gestaltung von Gärten und Gebäuden


Infobox: Das Projekt „Regionaler Biotopverbund Südbaden“ ist Teil des Programms zur „Stärkung der Umweltverwaltung“, welches durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft umgesetzt wird. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Interkommunale Zusammenarbeit“ wurden im Land acht neue Stellen geschaffen, auf die sich die Land- und Stadtkreise bewerben konnten.
 
 

 
Neues NABU-Gutachten zur EU-Agrarpolitik: Heiße Luft statt echter Klimaschutz
Künftige Agrarsubventionen drohen zu wenig fürs Klima zu leisten

Berlin, 13. Februar – Im aktuellen Vorschlag zur künftigen EU-Agrarpolitik steckt sehr viel weniger Klimaschutz als von der EU-Kommission behauptet. Dies ist das Ergebnis eines neuen Gutachtens, das der NABU beim Institute for European Environmental Policy in Auftrag gegeben hat.

Demnach etikettiert die Kommission vor allem die größtenteils ohne nennenswerte Umweltauflagen ausgeschütteten Direktzahlungen als klimafreundlich – laut Kommission sollen sie zu 40 Prozent zum Klimaschutz beitragen. Die Gutachter kritisieren jedoch, dass für ihren tatsächlichen Klimabeitrag entsprechende Nachweise fehlen.

„Die letzten Dürresommer waren uns allen, Landwirten, Politik und Verbrauchern, eine Warnung: Die Klimakrise braucht jetzt entschlossenes Handeln. Die EU muss jetzt die Chance ergreifen, die Landwirtschaft klimafreundlicher zu gestalten. Wenn die Kommission ihre jetzigen Agrarpläne jedoch als klimafreundlich deklariert, ist das Etikettenschwindel“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger

Künftig sollen laut EU-Kommission 25 Prozent des EU-Haushaltes zum Klimaschutz beitragen. Der NABU empfiehlt mit Blick auf die drohenden Folgen der Erderhitzung sogar 40 Prozent. „Es ist wichtig, dass sich die EU zum Klimaschutz bekennt – aber sie muss dafür auch die Inhalte liefern. Und das ist in der Agrarpolitik bislang nicht der Fall“, so Krüger.

Kritisch bewerten die Gutachter auch, dass die EU im Vergleich zur jetzigen Förderperiode sogar eine Verdoppelung des Klimaschutzbeitrags auf Wiesen und Feldern vorgibt. Diese Steigerung sei nicht nachvollziehbar, so die Gutachter, da entsprechende Maßnahmen, die dies rechtfertigen würden, fehlen. Bereits den vorgeblichen Klimaschutz-Anteil der jetzigen Agrarpolitik von „nur“ 20 Prozent hatte der Europäische Rechnungshof zuletzt als deutlich zu hoch kritisiert.

Der NABU fordert die Staats- und Regierungschefs auf, sich bei ihrem Haushaltsgipfel am 20. Februar klar zu einer klimaschonenderen Agrarpolitik zu bekennen. „Wie die EU-Agrarpolitik künftig aussieht, entscheidet ganz wesentlich darüber, ob der Green Deal gelingt“, so Krüger. Daher sollten die Staatschefs die Agrarminister auffordern, den Vorschlag für die Agrarpolitik nachzubessern.
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NABU: Neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft greift deutlich zu kurz
Miller: Hersteller müssen verpflichtet werden, Recyclingmaterial einzusetzen

Berlin, 12. Februar – Die Verabschiedung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz in der heutigen Kabinettssitzung kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung stärkere Akzente bei Abfallvermeidung, Produktverantwortung und öffentlicher Beschaffung recycelter Produkte setzen will. Der vorliegende Novellenentwurf greift aber deutlich zu kurz. Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele. Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird. Es kann nicht sein, dass das Gesetz erlaubt, 2035 noch über ein Drittel unserer Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Das ist keine Kreislaufwirtschaft. Kreislauffähige Produkte bekommen wir nur durch Herstellerverantwortung. Dafür brauchen wir ein Gesetz, das Unternehmen zwingt, recyclingfreundlich zu produzieren. Hersteller müssen außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen.“
 
 



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