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Montag, 29. April 2024
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Verschiedenes

 
NABU-Protestaktion gegen Glyphosat-Verkauf zeigt erste Erfolge
Gesamte Baumarkt-Branche muss umstrittenes Pestizid endlich auslisten

Mit einer Online-Protestaktion hat der NABU an die führenden Baumärkte und Gartencenter appelliert, sämtliche Produkte mit dem umstrittenen Pestizidwirkstoff Glyphosat aus dem Sortiment zu nehmen. „Innerhalb weniger Tage haben sich an der Aktion bereits fast 1.500 Personen beteiligt und dazu beigetragen, dass die ersten Unternehmen einen Ausstieg aus dem Verkauf des Pflanzengifts verbindlich zugesagt haben“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Neben Toom Baumarkt hätten mittlerweile auch die Unternehmen Pflanzen-Kölle, Knauber, Gartencenter Holland, Gartencenter Augsburg und Globus Baumarkt schriftlich erklärt, künftig auf jeglichen Verkauf von Glyphosat-Produkten zu verzichten. Die große Unterstützung der NABU-Protestaktion mache deutlich, dass die Umweltrisiken von Glyphosat in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert würden und ein Verkauf des Mittels an Privatpersonen für Haus- und Kleingärten nicht mehr zu verantworten sei.

Glyphosat ist das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid, von dem in Deutschland weiterhin 51 verschiedene Anwendungen für den Haus- und Kleingartenbereich zulässig sind. Bedenkenlos wird es unter Handelsnamen wie „Roundup“ versprüht, in der Hoffnung auf unkrautfreie Blumenbeete und Gartenwege. Dabei schadet es Mensch und Natur erheblich. So gilt das Mittel laut Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend. Wissenschaftliche Studien bringen verminderte Fruchtbarkeit und Störungen der Embryonalentwicklung mit Glyphosat-Einsatz in Verbindung. Mehrere wissenschaftliche Studien belegen deutliche Auswirkungen auf die Reproduktionsfähigkeit von Amphibien und Fischen. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet die Wirkung als Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren.

Aus Sicht des NABU ist eine umfassende Neubewertung der Risiken überfällig. Erst kürzlich hatte auch die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder den Bund aufgefordert, die Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen für Haus- und Kleingärten zu verbieten. Der NABU fordert eine Aussetzung der Zulassung für Glyphosat und eine umfangreiche Risikoprüfung des Wirkstoffs. „Wir hoffen, dass jetzt endlich auch die anderen Baumärkte wie Bauhaus, Hornbach oder Obi ihrer Verantwortung gerecht werden und Glyphosat möglichst rasch aus den Regalen entfernen“, so Miller weiter.
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Klimaverhandlungen verlaufen noch immer im Schneckentempo
Fünf vor zwölf ist schon längst vorbei, die Verhandlungen zum Klimaschutzabkommen müssen Fahrt aufnehmen

In Bonn ist am Donnerstag, die internationale Klimakonferenz zur Vorbereitung des Weltklimagipfels im Dezember in Paris ohne die erhofften Fortschritte zu Ende gegangen. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Der Staatengemeinschaft ist der Ernst der Lage offensichtlich noch immer nicht klar. Stattdessen verhaken sich die Verhandler weiter in Details, während die Zeit verrinnt.“ Im Laufe der Verhandlungen konnte der vorliegende Entwurf nur um wenige Optionen gekürzt werden. „Die klaren Signale der G7-Staaten zur Dekarbonisierung der Weltwirtschaft und für ein starkes Klimaschutzabkommen, haben nicht gefruchtet. Das Bekenntnis zum Klimaschutz alleine reicht nicht aus, die bisher zugesagten Klimaschutzmaßnahmen lassen in Summe das Zwei-Grad-Ziel in weite Ferne rücken.“ Bis Paris bleibt aus NABU-Sicht noch viel Arbeit zu erledigen: Im Juli werden die Verhandlungsführer einen neuen Entwurf für das Klimaschutzabkommen und eine neue Struktur vorlegen. Dabei besteht die Gefahr, dass wesentliche Bestandteile aus dem eigentlichen Vertrag in den Anhang geschoben werden und damit deutlich an Verbindlichkeit verlieren. Im August wird die Staatengemeinschaft erneut in Bonn zusammenkommen, um das Pariser Klimaschutzabkommen weiter vorzubereiten; dann müssen endlich die Inhalte wieder auf den Tisch kommen. Der NABU fordert:

· Das Signal der G7 zur Dekarbonisierung der Weltwirtschaft muss sich in dem Ziel für 100 Prozent naturverträgliche erneuerbare Energien widerspiegeln.
· Es muss eine regelmäßige Bewertung der Klimaschutzbeiträge hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Fairness stattfinden.
· Es muss ein Mechanismus im Abkommen etabliert werden, der die nationalen Klimaschutzambitionen stetig steigert.
· Die Ausfinanzierung des Green Climate Funds muss sichergestellt werden, die G7 sind hier weiter in der Pflicht einen Weg aufzuzeigen, wie die versprochenen 100 Milliarden US-Dollar zusammen kommen sollen.


Der NABU fordert für ein glaubwürdiges Engagement im Klimaschutz vor allem auch eindeutige Signale auf nationaler Ebene. „Wenn die Bundesregierung die G7-Bekenntnisse ernst nimmt und ein starkes Klimaschutzabkommen in Paris will, dann muss sie jetzt Fracking stoppen und sich für den Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eines Klimabeitrags für die ältesten und dreckigsten Kohlekraftwerke einsetzen“, so NABU-Klimaschutzexperte Sebastian Scholz.
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Karlsruhe ist erneut Deutschlands Car-Sharing-Hauptstadt
OB Mentrup: Erfolg geht auf Stadtmobil zurück/Wichtiges Kettenglied für die reibungslose Verbindung mehrerer Verkehrsträger

Karlsruhe hat seinen Spitzenplatz im Car-Sharing-Städteranking erfolgreich verteidigt. Mit 2,15 Car-Sharing-Fahrzeuge auf 1.000 Einwohner ist Karlsruhe erneut Deutschlands Car-Sharing- Hauptstadt. Es folgen auf den Plätzen zwei und drei Stuttgart mit 1,44 Fahrzeugen und Frankfurt am Main mit 1,21. Schon beim letzten Ranking des Bundesverbands CarSharing (bcs) lag Karlsruhe unangefochten - mit damals knapp zwei Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner - auf dem ersten Platz. „Das erfolgreiche Karlsruher Car-Sharing-Angebot geht auf die agile, privatrechtlich organisierte Gesellschaft „Stadtmobil“ zurück“, freut sich Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup über die heutige Nachricht aus Berlin. „Die schiere Menge an festen, im gesamten Stadtgebiet verteilten Standorten knüpft ein dichtes Netz für eine flexible Nutzung“, so Mentrup. Dem knappen Verkehrsraum setze die Stadt ein Verkehrsmanagement mit intelligenter Mobilität entgegen. Car-Sharing sei hier ein wichtiges Kettenglied für die reibungslose Verbindung mehrerer Verkehrsträger.
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Freiburg: Rad-Unterführung unter der Opfinger Straße offen
Bisher aufwändigstes Projekt der Rad-Vorrang-Routen

Radlerinnen und Radler fahren ab sofort direkt und sicher unter Straße und Stadtbahn hindurch

Seit Dienstag (9.6.) ist der Durchstich der Rad-Vorrang-Route FR2 unter der Opfinger Straße fertig. Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) hat hier eine direkte, sichere und kreuzungsfreie Radverkehrsroute auf dieser wichtigen Strecke gebaut, die täglich rund 2.500 Radfahrende nutzen. „Der Durchstich unter der Opfinger Straße ist unser bisher aufwändigstes Projekt beim Ausbau der Freiburger Rad-Vorrang-Routen. Mit der neuen Unterführung haben wir für die vielen Radlerinnen und Radler eine enorm verbesserte Führung entlang der Güterbahnstrecke geschaffen“, so Baubürgermeister Martin Haag bei der Eröffnung.

Bislang war ein Umweg mit rund sieben Meter Höhenunterschied nötig. Der Weg führte dabei durch enge und gewundene Absperrgitter über die Stadtbahntrasse, der Platz für Radler oder Fußgänger war bislang sehr begrenzt. Bei roter Ampel über die Opfinger Straße gab es einen Rückstau auf die Fahrbahn oder Stadtbahngleise.

Ab sofort geht es sicher, bequem und mit nur noch zwei Meter Höhenunterschied durch eine rund 30 Meter lange Unterführung. Diese ist wie an der benachbarten Straße Unteren Mühlenweg fünf Meter breit, drei Meter hoch und beleuchtet. Der Bau dieses Bauwerks und der Umbau der umgebenden Rampen waren sehr aufwändig, begonnen hatten die Arbeiten genau vor einem Jahr. Das Bauwerk wurde zunächst nebenan auf der Wiese gebaut, wofür die Freiburger Stadtbau freundlicherweise die Genehmigung erteilte. Im Oktober letzten Jahres mussten dann Stadtbahn und Straße unterbrochen werden, um den rund 1.000 Tonnen schweren Koloss an seinen endgültigen Standort einzuschieben. In den letzten Monaten ließ das GuT die Straße, die Rampen und Wege der neuen Fuß- und Radverbindung fertig bauen.

Der FR2 führt südlich der Unterführung durch die Straße Hagelstauden, die zwischen Auf der Haid und Sichelstraße zur Fahrradstraße wird. Nördlich und südlich der Unterführung sind neue Rampen angelegt oder die vorhandenen angepasst. Die bisherigen Rampen hoch zur Opfinger Straße bleiben als Anschluss an diese Straße erhalten. Im Herbst wird noch Ersatz für die Bäume gepflanzt, die dem Bau weichen mussten.

Der Durchstich ist ein zentraler Bestandteil der Rad-VorrangRoute FR2 entlang der Güterbahn. Mit diesem und der in den letzten beiden Jahren bereits hergestellten Brücke über die Ferdinand-Weiß-Straße und dem benachbarten Durchstich unter dem Unteren Mühlenweg steht nun ein deutlich verbesserter Radweg entlang der Güterbahnstrecke bereit. Die Gesamtkosten für den südlichen Abschnitt des Güterbahnradweges zwischen dem Unteren Mühlenweg und der Basler Landstraße liegen samt Unterführung, Rampen, weiteren Ausbau- und Markierungsarbeiten bei rund 2,5 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg trägt fünfzig Prozent der Baukosten.

Der Güterbahnradweg ist eine der drei Pilotstrecken des RadVorrang-Netzes, dessen Aufbau der Gemeinderat im Frühjahr 2013 mit dem Radkonzept 2020 beschlossen hat. Ziel ist eine Erhöhung des Radanteils am städtischen Verkehr auf über dreißig Prozent und eine deutliche Senkung der Radunfälle. Der Güterbahnradweg verläuft von Nord nach Süd entlang der Güterbahn quer durch Freiburg, und das GuT baut ihn seit vielen Jahren konsequent aus. Er verbindet die westlichen Stadtteile Zähringen, Brühl-Beurbarung, Stühlinger, Weingarten, Haslach und St. Georgen. Seit Sommer letzten Jahres ist die Strecke komplett beleuchtet, seit Herbst ist sie mit dem FR2-Piktogramm und überwiegender Vorfahrtsregelung versehen.
 
 

 
ÖKO-TEST Deos ohne Aluminium
Frischmacher mit Mängel

Aluminiumsalze in Deos stehen derzeit in der Kritik. ÖKO-TEST wollte nun wissen, wie gut Produkte ohne dieses Leichtmetall sind. Der aktuelle Test in der Juni-Ausgabe zeigt, dass es viele empfehlenswerte Marken gibt. Doch von manchen Produkten sollte man die Finger lassen: In einem Deo steckt etwa ein Konservierer, der eigentlich laut EU-Kommission seit Kurzem in Kosmetika verboten ist.

In Antitranspiranten kommen Aluminiumsalze zum Einsatz, um das Schwitzen zu vermindern. Die Aluminiumverbindungen ziehen die Hautporen zusammen, außerdem werden die Schweißkanäle blockiert. Studien bringen Aluminium in Zusammenhang mit Brustkrebs und Alzheimer – wissenschaftlich ist das allerdings umstritten. ÖKO-TEST rät dennoch, vorsichtshalber Deos ohne Aluminium zu verwenden. Das Verbrauchermagazin hat im aktuellen Juni-Heft 21 dieser Produkte ins Labor geschickt und kann immerhin sechs „sehr gute“ und fünf „gute“ Marken empfehlen.

Es gibt aber auch Deos, die umstrittene bzw. problematische Inhaltsstoffe haben. So analysierte das Labor etwa in zwei den Duftstoff Cashmeran, der sich in menschlichem Fettgewebe anreichern kann. Im Deo CD Glücksgefühl Orangenblüten ist der Konservierer PHMB enthalten. Es besteht der Verdacht, dass PHMB beim Einatmen giftig ist. Deshalb ist er als Gefahrstoff eingestuft und seit Anfang 2015 in Kosmetika verboten – außer die EU formuliert doch noch ausdrücklich eine Ausnahme. ÖKO-TEST kritisiert zudem ein Naturkosmetikprodukt, das auf Silber setzt. Silber hält die Bakterien in Schach, die den Schweiß zersetzen und so zum Müffeln führen. Es wird auch in der Medizin verwendet, weil es bei der Wundbehandlung und gegen Entzündungen hilft. Aber: Durch den inflationären Einsatz von Bakterienhemmern können die Krankheitserreger resistent werden. Dann wäre der hilfreiche Einsatz in der Medizin gefährdet.

ÖKO-TEST wollte außerdem wissen, ob Hersteller von 24- und 48-Stunden-Deos auch die Wirksamkeit ihrer Produkte belegen können. Tatsächlich kann jedoch keiner garantieren, dass die versprochene Wirkung tatsächlich bei jedem Anwender eingelöst wird.
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Naturschatz #6: Schreiadler
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

In Mecklenburg-Vorpommern brüten etwa 80 Schreiadlerpaare – und damit der größte Teil des gesamten Schreiadlerbestands in Deutschland. Die anderen rund 20 Paare leben im Nordosten Brandenburgs. Intensive Land- und Forstwirtschaft sowie die Entwässerung von Feuchtgebieten entziehen den seltenen Greifvögeln hierzulande zunehmend die Lebensgrundlagen.

Als sogenannter Langstreckenzieher überwintert der Schreiadler im südlichen Afrika. Doch nicht nur auf dem Zug ist er großen Gefahren ausgesetzt (vor allem durch Wilderei im Nahen Osten). Zwar spielt die direkte Verfolgung in Mitteleuropa bis auf Ausnahmen keine Rolle mehr. Dennoch ist der Schreiadler im Brutrevier sehr empfindlich gegenüber Störungen. Bei Beunruhigung verlässt er schnell auch angestammte Reviere. Schreiadler stellen hohe Ansprüche an ihre Brut- und Nahrungsgebiete. Zum Brüten benötigen sie ungestörte Laub- und Mischwälder. Diese müssen von feuchten Lebensräumen wie Erlenbrüchen oder feuchten Wiesen durchzogen oder umgeben sein, wo die Vögel jagen können. Zudem siedeln die letzten Schreiadler in weitgehend unzerschnittenen Lebensräumen. Doch solche Flächen sind heute in Mecklenburg-Vorpommern fast nur noch in den großen Schutzgebieten zu finden.

„Hierzu zählen die Natura 2000-Gebiete. Außerhalb der Grenzen dieser FFH- und Vogelschutzgebiete werden wertvolle Schreiadlerlebensräume weiter zerstört. Entwässerung und Nutzungsintensivierung vernichten die Lebensräume ebenso wie schlecht geplante Windparks“, sagte der Landesvorsitzende des NABU-Mecklenburg Vorpommern, Stefan Schwill. Der NABU richtet sich daher mit einer Klage gegen die nicht artenschutzkonforme Praxis mecklenburgischer Behörden bei der Windkraftplanung (https://www.nabu.de/news/2015/03/18621.html), die das Überleben der Schreiadler gefährdet. Im betreffenden Fall im Landkreis Rostock sind mindestens vier Schreiadlerpaare direkt von einem Windparkprojekt betroffen. Es ist unstrittig, dass Schreiadler durch Vogelschlag an Windkraftanlagen besonders gefährdet sind.

„Der Schreiadler wird im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Das bedeutet, dass besondere Schutzgebiete für ihn ausgewiesen wurden. Ein Wegfall oder eine Aufweichung der Vogelschutzrichtlinie hätte dramatische Folgen für den seltenen Greifvogel. Ein baldiges Aussterben des deutschen Brutvorkommens kann nur verhindert werden, wenn die für diese Art ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete konsequent geschützt und verbessert werden und gleichzeitig der spezielle Schutz, den die EU-Vogelschutzrichtlinie der Art gewährt voll umgesetzt wird“, so Schwill weiter.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich unter www.NABU.de/naturschaetze für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.
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Erholungslandschaft Weinberg von Wetzlar dank EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich im Internet zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

„Alle hoch gehaltenen Ziele, den teilweise enormen Rückgang der Vielfalt zu stoppen und umzukehren, sind bisher gescheitert. Das zeigt auch der aktuelle Artenschutz-Report des Bundesamtes für Naturschutz. Wenn nun die EU-Kommission in einem angeblichen „Fitness-Check“ das europäische Naturschutzrecht beleuchtet, dann steht dahinter die Absicht, es zu deregulieren. Ich warne vor einem weiteren Abbau des Schutzes der Natur. Naturschutz und Landwirtschaft sind kein Gegensatz“, so Häusling. Vielmehr sei die extensive Landwirtschaft der Garant für den Erhalt des Gebietes. Schäferei sei aber ohne Naturschutz-Fördermittel nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Vermarktung von Lämmern erbringt nur 36 Prozent des Umsatzes. 60 Prozent hingegen kommen aus der landwirtschaftlichen Betriebsprämie und Naturschutzmitteln.

„Auch Naturschutz und Erholung der Menschen sind keine Gegensätze“, ergänzte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU. Die Nähe zur Stadt Wetzlar lockt zahlreiche Spaziergänger an. Das Gebiet solle und könne auch Erholungsraum für die Menschen sein. Zahlreiche NABU-Schutzgebietsbetreuer bieten regelmäßig Fachführungen an.
In den nächsten Wochen erblüht die offene Landschaft und die Luft duftet nach Thymian. Das Gebiet trägt nicht nur den Titel „Nationales Naturerbe“, sondern hat auch den Schutzstatus eines EU-Vogelschutzgebietes und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, wie insgesamt 20,9 Prozent der hessischen Landesfläche. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Artenreiche Magerrasen sind in der hessischen Landschaft selten geworden. Sie sind durch intensive Landwirtschaft und Düngung verschwunden. Dass der Weinberg als Naturschatz erhalten blieb, verdankt er der zeitweisen Nutzung als militärischem Übungsplatz. Als das Militär abzog, gab es sofort Pläne, Teile des Gebietes mit einer Trabantenstadt zu bebauen. Erst mit der Ernennung zum Europäischen Schutzgebiet wurden diese Pläne von der Stadt fallen gelassen. Der Schutzstatus verpflichtet nun zum Erhalt der wertvollen Lebensräume. Im Jahr 2012 wurde das Gebiet im Zuge des Programms „Nationales Naturerbe“ von der Bundesregierung an die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe übertragen. Seither kümmert sich der NABU um das Gebiet, unterstützt von einer NAJU-Kindergruppe den „Weinberg-Rangern“.

Die Finanzierung der Schäfererei und von gezielten Maßnahmen für seltene Arten, wie Kammmolch, Gartenrotschwanz, Wendehals, Schlingnatter und Zauneidechse gibt es nur durch den europäischen Schutzstatus. Die Pflege der trockenen europäischen Heiden, der Silikatfelsen und artenreichen Borstgrasrasen ist ohne Schafe nicht möglich. „Diese schöne Kulturlandschaft zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden: der Erhalt dieses und anderer Naturschätze in Hessen könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Eppler weiter. 42 verschiedene Lebensraumtypen, 132 Tier- und Pflanzenarten sowie 140 Vogelarten unterstehen dem besonderen europäischen Schutz in Hessen.

Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU unter www.NABU.de/naturschaetze zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern, Wildkatzen und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.
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Karlsruhe: Lastenrad steht im Mittelpunkt des Draistages
Am 12. Juni auf dem Friedrichsplatz/Ausklang im Schlachthof

Dieses Jahr steht das Lastenfahrrad im Fokus des Draistages am 12. Juni auf dem Friedrichsplatz - mit Modellen vor Ort sowie Informationen. So stellt ein Radhändler bei der Podiumsdiskussion die verschiedenen Typen von Lastenrädern vor, vom schnellen zweirädrigen mit Pedelec-Antrieb bis zum dreirädrigen Christiania-Rad, das das typische, urbane Kopenhagen-Flair vermittelt. Die Räder können auch Probe gefahren werden. Wer sich darüber hinaus für ein Lastenfahrrad interessiert, kann sich am Draistag oder auf der Internetseite www.kopf-an.de für eine dreiwöchige Testwoche bewerben. Von der jungen Familie, über Studierende, Senioren bis zu Handwerkern und Lieferdiensten haben alle eine Chance, zum Zuge zu kommen. Zum Ende der Aktion wird das Lastenfahrrad unter allen Bewerbern verlost.

Bei Kindern immer beliebt ist der ADAC-Fahrradparcour. Hier wird zunächst das Kinderrad auf Sicherheit überprüft, dann können die Kleinen üben: den sicheren Blick über die Schulter, den Spurwechsel, Slalomfahren zum routinierten Ausweichen vor plötzlichen Hindernissen und zielgerichtetes Bremsen. Wie gehabt gibt es den kostenlosen Radcheck, die Fahrradcodierung zur Diebstahlprävention (gegen fünf Euro Eigenanteil und Besitznachweis), einen Fahrradmarkt und eine Fahrt mit dem Conference-Bike.

Der Draistag ist in Karlsruhe Auftakt für die Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" von AOK und ADFC. Vertreter beider Organisationen sind zusammen mit Stadträtinnen und Stadträten schon früh am Morgen im Einsatz und helfen zwischen 7 und 9 Uhr beim Verteilen des Radlerfrühstücks. Geistig stärken kann man sich um 8 Uhr bei einer ökumenischen Radlerandacht.

Die Radparade bildet um 18 Uhr den Abschluss des Draistages. Und ist dann wiederum Auftakt zum Ausklang: Vom Friedrichsplatz über die Kriegsstraße und die Ludwig-Erhard-Allee geht es in den Schlachthof. Dort klingt der Tag mit Getränken und Gegrilltem aus.
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