oekoplus - Freiburg
Dienstag, 19. März 2024
  --- Besuchen Sie unser neues Informationsportal wodsch.de
Uhr
  •  


Verschiedenes

 
Rote Liste bedrohter Vogelarten in Europa vorgelegt
Vogelschutzrichtlinie zeigt Wirkung - Natur in der Kulturlandschaft muss besser erhalten werden

Der NABU-Dachverband BirdLife International hat am heutigen Mittwoch in Brüssel die Rote Liste
bedrohter Vogelarten in der EU und in ganz Europa vorgelegt. Danach sind Erfolge bei der gezielten Rettung seltener Arten zu beobachten. Ehemals häufige Arten nehmen jedoch ab, weil ihnen zunehmend Lebensraum verloren geht. Für die Beurteilung des Aussterberisikos aller europäischen Vogelarten nach den weltweit anerkannten Richtlinien der IUCN standen die jüngsten Berichte aller EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie und vergleichbare Daten aus den anderen europäischen Ländern zur Verfügung. Der Bericht wurde im Auftrag der EU-Kommission erstellt.

„Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass gezielte Artenschutzmaßnahmen zur Rettung besonders gefährdeter seltener Arten geführt haben. In den meisten Fällen ist dies dem besonderen Schutz der Arten durch die EU-Vogelschutzrichtlinie zu verdanken, die 1979 verabschiedet wurde und nun ihre Wirkung entfaltet. Ein unüberhörbares Warnsignal ist jedoch, dass dies bisher nur bei sehr seltenen Arten gelingt, vermeintliche Allerweltsarten aber landen inzwischen europaweit auf der Roten Liste, weil wir es nicht schaffen, auch in unserer Kulturlandschaft Natur zu erhalten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

18 Prozent der 451 Vogelarten der EU wurden als gefährdet eingestuft und könnten damit innerhalb der nächsten 100 Jahre komplett aus der EU verschwinden. Auf kontinentaler Ebene wurden 13 Prozent von 533 europäischen Vogelarten als gefährdet eingeschätzt, zehn Prozent dieser Arten gelten sogar auf globaler Ebene als vom Aussterben bedroht.

Im Vergleich zur letzten Gefährdungseinschätzung im Jahr 2004 gibt es dabei zahlreiche Erfolgsgeschichten: 20 Arten haben die Gefährdungsränge verlassen, weitere 25 Arten sind heute weniger gefährdet als damals. Auch sie haben besonders von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitiert, in deren Rahmen gezielte Schutzmaßnahmen angeregt und z.B. durch das EU-LIFE-Programm gefördert wurden. „Aus dieser Gruppe sind Seeadler und Großtrappe die prominentesten Arten, bei denen auch Deutschland zur Sicherung der Bestände wesentlich beigetragen hat. Andere Gewinner finden sich vor allem bei verschiedenen Greifvogelarten und endemischen Vogelarten der Kanaren, Madeiras und der Azoren“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.

Im Gegenzug mussten 29 Arten neu in die Rote Liste aufgenommen werden. Diese Gruppe umfasst überwiegend ehemals häufige Vogelarten des Agrarlands und der Meere und Küsten, die besonders von den flächendeckenden Auswirkungen der Landnutzungsintensivierung und des Klimawandels betroffen sind. „Es gelingt vergleichsweise gut, sehr seltene Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Gleichzeitig schaffen wir es nicht zu verhindern, dass häufige Vogelarten so selten werden, dass wir sie bald nur noch in Schutzgebieten beobachten können“, so Lachmann weiter. Aus deutscher Sicht alarmierend ist die Neuaufnahme der früher häufigen Arten Turteltaube, Austernfischer und Wiesenpieper in die europaweite Rote Liste, wo sich auch die typischen Wiesenvogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel bereits befinden. Auch zum großen Teil in der deutschen Ostsee überwinternde Arten wie Eisenten und Samtenten, die dort u.a. durch den Beifang in Fischernetzen bedroht sind, finden sich auf der europaweiten Roten Liste.

Nicht alle Arten, die in dieser neuen EU-Liste als „nicht vom Aussterben bedroht“ geführt werden, wiesen jedoch einen guten Erhaltungszustand auf. Nach dem kürzlich erschienenen und auf dem gleichen Datenmaterial beruhenden Bericht der EU zum Zustand der Natur („State of Nature“-Bericht) gelten viele von ihnen als stark abnehmend oder bereits auf Restbestände reduziert, so dass sich insgesamt 48 Prozent aller Arten in einem schlechten Zustand befinden und damit die Artenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 kaum zu erreichen sein werden.
Mehr
 

 
Mehr als 180.000 Stimmen für die Natur
NABU-Zahl des Monats

Größte Beteiligung an einer EU-Konsultation aller Zeiten

Mehr als 180.000 Menschen (Stand 3.6.2015/11:00 Uhr) haben sich bereits dem Aufruf europäischer und nationaler Umweltverbände angeschlossen und sagen Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: „Hände weg von den EU-Naturschutzgesetzen“. Schon jetzt ist dies die größte Beteiligung an einer EU-Bürgerbefragung aller Zeiten. Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten noch die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie.

Unter www.NABU.de/naturschaetze möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. 2016 wird die EU-Kommission beschließen, ob die EU-Naturschutz-Richtlinien unverändert bleiben oder überarbeitet werden.

Der NABU und viele weitere Umweltverbände in Deutschland und der EU befürchten, dass der „Fitness-Check“ darauf abzielt, Naturschutzstandards herabzusetzen. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern, Wildkatzen und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.
Mehr
 

 
Kanzlerin Merkel muss in Elmau klare Impulse für Klimaschutz setzen
Wirtschaftsstärkste Nationen müssen ihrer globalen Verantwortung gerecht werden

Zum Auftakt des G7-Gipfels im bayerischen Schloß Elmau appelliert der NABU an die Verantwortung der sieben größten Wirtschaftsmächte, sich zum Vorreiter für eine nachhaltige Entwicklung innerhalb der Weltgemeinschaft zu machen. Aufgrund ihrer Wirtschaftskraft käme den G7-Staaten eine besondere Verantwortung zu, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Die G7-Länder haben es selbst in der Hand, ob sie Teil der globalen Probleme bleiben oder Motor für die aktive Suche nach Lösungen sein wollen.“

Tschimpke forderte insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, die Rolle als G7-Vorsitzende intensiv zu nutzen: „2015 ist ein wichtiges Jahr der Entscheidungen, insbesondere in den Fragen der Klimapolitik. Wenn die G7-Staaten keine ambitionierten Klimaschutzziele vorlegen, ist die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns der 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember weiter erhöht.“ Zwischen dem Klimaschutz und anderen globalen Problemen wie beispielsweise dem Terrorismus gebe es unmittelbare Zusammenhänge, so der NABU-Präsident: „Die G7 müssen das Thema globale Gerechtigkeit höher auf die Tagesordnung setzen.“

Der NABU fordert Kanzlerin Merkel und ihre Bündnispartner auf, klare Impulse im Bereich des Klimaschutzes zu setzen. Dazu zählt unter anderem, das Verankern von langfristigen Klimaschutzzielen im Klimaabkommen voranzutreiben, aber auch die kritische Überprüfung der eigenen nationalen Klimaschutzbeiträge. Außerdem müssen die G7 als Geberländer die bereits zugesagte Ausfinanzierung des Green Climate Fund sicherstellen und verbindliche finanzielle Zusagen machen.

Auch bei den anderen Themen erwartet der NABU Weichenstellungen für ein global nachhaltigeres Wirtschaften. „Es ist richtig, dass Themen wie Meeresumweltschutz oder Antibiotika-Resistenzen ihren Weg auf die Agenda des Gipfels gefunden haben – wir erwarten von den G7-Staaten mehr als nur das Beschreiben von Problemen“, so Tschimpke.

Im Bereich des Meeresschutzes sind die Herausforderungen besonders deutlich: „Unsere Weltmeere sind an ihrer Belastungsgrenze – sie sind überfischt, verschmutzt und ausgebeutet“, so Tschimpke. Der NABU sieht den angekündigten Aktionsplan der G7 gegen die Vermüllung der Meere lediglich als Anfang einer globalen Meeresschutzinitiative. Es sei nicht hinnehmbar, dass jedes Jahr zehn Millionen Tonnen Müll in die Weltmeere gelangen, drei Viertel davon Plastik. An den tödlichen Folgen sterben bis zu einer Million Seevögel und 100.000 Wale, Delfine und Robben. Milliarden kleinste Mikroplastikpartikel reichern sich in der Nahrungskette an, so dass am Ende auch der Mensch davon betroffen ist.

Im Zuge eines verbesserten Meeresschutzes fordert der NABU die G7-Länder daher unter anderem auf, konkrete Maßnahmen und deren Finanzierung zur Reduktion der Kunststoffeinträge in die Meere sicherzustellen. Des Weiteren ist nach Ansicht des NABU ein sofortiges Tiefseebergbau-Moratorium notwendig, solange es kein verbindliches Regelwerk unter dem Dach der UN gibt, sowie eine Ergänzung des Seerechtsübereinkommens, um den Schutz der Hohen See zu verbessern. Um den fortschreitenden Verlust der marinen Artenvielfalt zu verhindern, müssen mehr Meeresgebiete unter Schutz gestellt und negative Auswirkungen menschlicher Aktivitäten minimiert werden. Das Ziel der CBD-Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya, bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Weltmeere unter effektiven Schutz zu stellen, darf nicht ein zweites Mal verpasst werden. Heute sind es weniger als vier Prozent. Hier bedarf es neuer Impulse und mehr Anstrengungen bei der Identifikation und Unterschutzstellung biologisch und ökologisch bedeutsamer Meeresgebiete.
Mehr
 

 
Mineralöle in Kosmetika: Kritische Stoffe in allen geprüften Produkten
Das Ergebnis ist besorgniserregend: Die untersuchten Kosmetika auf Mineralölbasis sind alle mit kritischen Substanzen belastet. Einige davon gelten als potenziell krebserregend. Die Stiftung Warentest hat 25 exemplarisch ausgewählte Kosmetika untersucht, die auf Mineralöl basieren: Allzweckcremes, Babypflege-, Hairstyling- und Lippenpflegeprodukte, Körperöle, Spezialcremes sowie Vaselinen. Noch nie wurden Ergebnisse zu diesen kritischen Stoffen in Kosmetika veröffentlicht.

Bei einem Test von Körperölen entdeckten die Tester einen hohen Gehalt von aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons, kurz MOAH genannt. Diese MOAH-Fraktion könnte laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ein „karzinogenes Risiko“ darstellen. Um Klarheit zu bekommen, prüften die Tester weitere Kosmetika, die laut Deklaration Mineralölkomponenten enthalten. Das Ergebnis: Alle geprüften Produkte sind mit MOAH belastet, darunter Marken wie Bebe, Blistex, Dove, Labello, Nivea und Penaten. Grund zur Panik besteht nicht – von einer akuten Gesundheitsgefahr ist nicht auszugehen. Doch ein mittel- oder langfristiges Risiko ist nicht auszuschließen.

Vor allem Lippenpflegeprodukte gelangen über den Mund direkt in den Körper. Deshalb raten die Tester von mineralölhaltigen Lippenprodukten ab. Ob ein Produkt Mineralöl rezepturbedingt enthält, steht in der Inhaltsstoffliste auf der Verpackung. In Naturkosmetik darf Mineralöl nicht eingesetzt werden. Auch bei konventioneller Kosmetik gibt es genug Alternativen.

Der ausführliche Test ist unter www.test.de/mineraloel-kosmetik abrufbar und erscheint auch in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test, ab 29.05.2015 am Kiosk.
Mehr
 

 
Anzahl der Maui-Delfine sinkt erstmals auf unter 50
Experten schlagen Alarm

NABU International : „Neuseeland nimmt Aussterben der Mauis bewusst in Kauf“

Die Zahl der kleinsten und seltensten Meeresdelfine der Welt, der Maui-Delfine, hat einen historischen Tiefstand erreicht: Nach neuesten Berechnungen existieren weltweit nur noch zwischen 43 und 47 der bedrohten Kleinwale, darunter nur noch etwa zehn gebärfähige Weibchen. Naturschützer schlagen darum Alarm. Auf dem derzeit in San Diego tagenden Wissenschaftsausschuss der Internationalen Walfangkommission (IWC) stellen NABU International und die weltweit führende Maui-Delfin-Expertin, Prof. Liz Slooten, die aktuellen Zahlen vor und warnen: Sollte sich nichts an den derzeitigen Schutzmaßnahmen ändern, könnten die extrem seltenen Delfine bereits in 15 Jahren ausgestorben sein.

Maui-Delfine sind eine Unterart der Hector-Delfine und leben ausschließlich in den flachen Küstengewässern Neuseelands in einer Tiefe von 100 Metern. Damit trägt Neuseeland die Verantwortung für die Tiere, der das Land bisher jedoch nicht nachkommt. Thomas Tennhardt, Vorsitzender der NABU International Naturschutzstiftung, sagt: „Die Wissenschaftler der IWC fordern die neuseeländische Regierung seit drei Jahren auf, die Maui-Delfine endlich durch ein lebensraumweites Verbot von Schlepp- und Stellnetzen vor dem endgültigen Aussterben zu bewahren. Doch Neuseeland stellt sich aus rein wirtschaftlichen Gründen bis zum heutigen Tag stur – und nimmt damit bewusst das Aussterben der Delfine in Kauf.“

Seit den 1970er Jahren ist die Zahl der Maui-Delfine infolge von Fischerei um 97 Prozent gesunken. In den Jahren 2010/2011 gab es nur noch etwa 60 Maui-Delfine. Trotz ihrer alarmierend geringen Anzahl sind nur 19 Prozent ihres Lebensraumes gegen Stellnetze und weniger als fünf Prozent gegen Schleppnetzfischerei geschützt. Daher verenden immer wieder Delfine als Beifang. Zusätzlich bedrohen seismische Tests sowie Öl- und Gasförderungen den winzigen Restbestand der Tiere, der bis heute weiter sinkt.

Da Maui-Delfine nur einen menschenverursachten Todesfall in zehn bis zwanzig Jahren verkraften können, ist sofortiges Handeln gefragt. „Die neuen Daten sind eine eindringliche Warnung: Neuseeland muss seine Haltung, die die Interessen der Fischereiindustrie über die des Artenschutzes stellt, endlich ablegen und den gesamten Lebensraum der Maui-Delfine konsequent vor schädlichen Fischfangmethoden, seismischen Tests sowie Öl- und Gasförderungen unter Schutz stellen. Ansonsten ist das Aussterben der Delfine lediglich eine Frage der Zeit“, so Barbara Maas, Artenschutzexpertin der NABU International Naturschutzstiftung. Stattdessen versuche die neuseeländische Regierung eine Schutzgebietserweiterung von drei Prozent als Erfolg für den Artenschutz zu verkaufen und mit einem nutzlosen fünfjährigen Forschungsprogramm Zeit zu schinden.

Würden die Maui-Delfine fortan vor menschenverursachten Todesfällen geschützt, könnte ihre Zahl innerhalb von 87 Jahren auf 500 Tiere anwachsen. Damit gälte die Population nicht mehr als akut vom Aussterben bedroht und könnte sich nach und nach erholen.
Mehr
 

 
NABU begrüßt bundesweites Beratungszentrum zum Wolf
Wichtiger Schritt für das Nebeneinander von Mensch und Wolf

Der NABU begrüßt die Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, eine deutschlandweite Beratungs- und Dokumentationsstelle zum Wolf einzurichten. Diese hatte der NABU bereits seit 2013 gefordert.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Die neue Stelle ist ein wichtiger Schritt für das erfolgreiche Nebeneinander von Mensch und Wolf. Sie wird die Qualität des Wolfsschutzes in Deutschland entscheidend verbessern. Erfahrungen und Daten, die bundesweit im Wolfsmanagement gemacht werden, können hier gebündelt, analysiert und zentral zur Verfügung gestellt werden. Das Monitoring, die Öffentlichkeitsarbeit und nicht zuletzt die Frage nach dem Umgang mit auffälligen Wölfen können so noch besser koordiniert werden.“ Die Stelle ermögliche auch den wichtigen Erfahrungsaustausch zwischen den Bundesländern.

In Deutschland leben Wölfe seit fünfzehn Jahren in freier Natur. Der NABU begleitet die Rückkehr des Wildtieres mit seinem Projekt "Willkommen Wolf!", das in diesem Jahr zehnjähriges Jubiläum feiert. Derzeit sind 35 Wolfsfamilien (31 Rudel und vier Paare) in Deutschland heimisch.
 
 

 
NABU: Klare Orientierung bei Artenschutz-Konflikten in der Windkraftplanung
Planungspraxis gefährdet weiterhin seltene Arten

Der NABU hat den Beschluss der Umweltminister der Länder zur Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ begrüßt. Damit erhalten Windkraftplaner von nun an in Deutschland mehr Planungssicherheit bei der Anlage von Windkraftanlagen in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen. Im Papier geregelt sind die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Anlagen und seltenen Arten, wie etwa Schreiadlern, Rotmilanen oder Schwarzstörchen.

Die Minister beendeten damit auf der Umweltministerkonferenz im oberfränkischen Kloster Banz einen langjährigen Diskussionsprozess.
„Bislang gab es immer wieder gravierende Versäumnisse bei der Wahl von Standorten und der Umsetzung einzelner Projekte. Wir freuen uns, dass nun endlich Politik, Windkraftplaner und Naturschützer eine vor Gericht belastbare Grundlage haben. So können Konflikte zwischen Windkraft und Vogelschutz künftig gelöst werden – ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer naturverträglichen Energiewende“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Die Empfehlungen waren bereits vor zwei Jahren von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert worden. Mit der heutigen Entscheidung endet dieser langwierige Prozess, in dessen Verlauf Naturschützer eine politische Aufweichung der wissenschaftlich begründeten Abstandsempfehlungen befürchtet hatten. „Dieser Weg war ausgesprochen zäh. Doch er hat dazu geführt, dass das Papier nun von höchster politischer Ebene beschlossen wurde. In der Praxis wird ihm das ein besonderes Gewicht verleihen“, so Miller weiter.

Das ursprüngliche „Helgoländer Papier“ war bereits 2007 durch die Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Immer wieder wurde seither in strittigen Fällen seine Gültigkeit als fachliche Messlatte von Gerichten bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich gut begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen jetzt einen vergrößerten Mindestabstand auf aktuell 1.500 Meter (vorher 1.000 Meter).

Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land wie auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden. Das neue Papier ermöglicht Windkraftplanern von vornherein kritische Standorte auszuschließen, um spätere Bauverzögerungen oder Fehlinvestitionen zu vermeiden und trägt damit zu einer größeren Planungssicherheit und einer Beschleunigung der Energiewende bei.

Das „Neue Helgoländer Papier“ ab dem 26. Mai zum Download zu finden unter https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html
Es wird in Kürze in der Fachzeitschrift des Deutschen Rats für Vogelschutz „Berichte zum Vogelschutz“ und auf der Webseite der staatlichen Vogelschutzwarten (www.vogelschutzwarten.de) publiziert.
Mehr
 

 
Klartext für Wölfe
NABU lobt Journalistenpreis aus

15 Jahre frei lebende Wölfe in Deutschland, zehn Jahre „Willkommen Wolf!“-Projekt im NABU und fünf Jahre NABU-Wolfsbotschafter sind ein erfreulicher Anlass für den ersten NABU-Journalistenpreis „Klartext für Wölfe“. Das vielschichtige Thema „Wolf“ soll dem Leser, Zuschauer oder Hörer ausgewogen nahe gebracht werden. Gesucht werden spannende Reportagen, pfiffige Berichte und ausdruckstarke Fotos und Bewegtbilder. Dabei müssen die eingereichten Arbeiten durch ihre Sprache, den Spannungsaufbau, die Perspektive und eine erkennbare eigene Rechercheleistung des/der Autoren und Autorinnen hervorstechen. Zugelassen sind deutschsprachige journalistische Arbeiten in den Sparten Text (Print/Online), Bewegtbild, Hörfunk und Fotografie.

Seit 2005 engagiert sich der NABU für mehr Akzeptanz der nach Deutschland zurückgekehrten Wildtiere. Die Medien sind für die Öffentlichkeit eine oftmals erste und wichtige Informationsquelle, um etwas über ein Thema zu erfahren. Der Wolf ist faszinierend, über ihn sind bereits viele Geschichten geschrieben worden, doch es gibt auch noch vieles zu berichten. Gesucht werden herausragende Arbeiten, die in beispielhafter Weise Fragestellungen und Lösungsansätze im Zusammenhang mit frei lebenden Wölfen in Deutschland und Europa differenziert und verständlich darstellen. Die Preise in den vier Kategorien Text, Bewegtbild, Hörfunk und Fotografie sind mit je 3.000 Euro dotiert.

Die Arbeiten müssen im Zeitraum des Wolfsjahres 2015/2016 – also zwischen dem 1. Mai 2015 und dem 30. April 2016 – veröffentlicht worden sein. Alle Nominierungen, die bis zum 1. Mai 2016 beim NABU eingegangen sind, werden berücksichtigt. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Partner des NABU-Journalistenpreises ist die VOLKSWAGEN AG, die das Projekt „Willkommen Wolf!“ von Anfang an unterstützt hat.
Mehr
 



Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 
47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 
93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 
116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 
139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 
162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 
185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 
208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 
231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 
254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 
277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 
300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 
323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 
346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 
369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 
392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
415 416 417 418 419 420 421 422 423 


Copyright 2010 - 2024 B. Jäger