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Verschiedenes
| | | Singen für Kamele, Bogenschießen, Ringkampf: | Der Mundenhof feiert am Samstag, 8. Juli, von 14 bis 17 Uhr ein mongolisches Naadam-Fest mit Oberton-Workshop
Eriin Gurwan Naadam (эрийн гурван наадам), zu deutsch „die drei
männlichen Spiele“, lautet der vollständige Name des mongolischen
Nationalfestes Naadam. Gemeint sind Ringkampf, Bogenschießen
und Pferderennen. Doch in der Steppe geht es pragmatisch zu. Stets
nehmen auch Frauen am Bogenschießen und Pferderennen teil,
häufig tragen sie sich in die Siegerlisten ein. Nur der Ringkampf ist
Männern vorbehalten; er wird oben ohne ausgetragen, seit eine Frau
sich unerkannt unter die Teilnehmer mischte und alle Männer
bodigte.
Traditionell wird das Naadam-Fest in Ulaanbaatar und mongolischen
Provinzstädtchen vom 11. bis 13. Juli gefeiert. Seit neun Jahren ist
es auch auf dem Mundenhof zuhause. In diesem Jahr findet es am
Samstag, 8. Juli, von 14 bis 17 Uhr auf dem KonTiKi-Gelände des
Mundenhofs statt. Dazu laden das Mongolei-Zentrum und der
Kulturbotschafter der Mongolei, Bernhard Wulff, herzlich ein.
Dank der Aktivitäten des ersten europäischen Mongolei-Zentrums in
Freiburg ist das Interesse an mongolischer Nomadenkultur im
Dreiländereck groß. Die traditionelle Jurte auf dem Mundenhof ist
auch in diesem Jahr wieder Zentrum der Veranstaltungen, und der
berühmte Obertonsänger Epi begeistert mit seiner Gesangskunst
nicht nur die Gäste sondern auch die Kamele auf dem Mundenhof.
Zum Programm gehören diesmal:
Oberton-Workshop mit dem Obertonsänger Epi, traditionelle
Ritualgesänge für Kamele, Bogenschießen (auch für Gäste),
Ringkampf (auch für Gäste), Märchen und Gesänge der Steppe,
sowie ein Vortrag von Bernhard Wulff über Dschingis Khan.
Der Eintritt ist frei.
Kontakt: Tel. 0176/64702806, mazi.102000@gmail.com.
Die nächsten Veranstaltungen in der Mundenhof-Jurte
Bernhard Wulff hält in den kommenden Wochen drei weitere
Vorträge in der Jurte des Mongolei Zentrums auf dem Mundenhof.
Am Samstag, 22. Juli, 17 Uhr, geht es um Schamanen,
am Samstag, 5. August, um 17 Uhr um Dschingis Khan und
am Samstag, 19. August, um 17 Uhr um die Mongolei.
Wulff ist Gründer und künstlerischer Leiter des internationalen
Musikfestivals „Roaring Hooves“ in der Wüste Gobi; daneben hat er
mehrtägige Festivals in Odessa (Ukraine), in Kirgisien,
Aserbaidschan und Vietnam gegründet. Für seine Verdienste um die
mongolische Kultur erhielt er 2010 die Ehrendoktorwürde der
Universität Ulaanbataar und wurde von der mongolischen Regierung
zum Kulturbotschafter der Mongolei ernannt.
Übrigens: Freiburg und die mongolische Hauptstadt Ulaanbaatar
liegen beide auf dem 48. Breitengrad und teilen sich den
Nachthimmel. Tagsüber gibt es zwischen beiden Städten aber einige
Unterschiede, zum Beispiel beim Klima: Ulaanbaatar erlebt mit 2550
Stunden pro Jahr anderthalb mal so viel Sonne wie Freiburg,
Deutschlands sonnigste Stadt (1740 Stunden per annum). | | | | |
| | | | NABU rät Freizeitgärtnern zum Verzicht auf Glyphosat & Co. | Pestizide im Garten gefährden die biologische Vielfalt
In Deutschland werden jährlich über 7.000 Tonnen Pestizide in Haus- und Kleingärten verwendet. Ganz vorne mit dabei: Glyphosat, das Totalherbizid, das seit Jahren Negativschlagzeilen macht durch seine enormen Risiken für Mensch und Natur. Über 70 Tonnen dieses Wirkstoffs werden hierzulande pro Jahr durch Privatanwender ausgebracht. In 44 Produkten ist das Gift für nicht-berufliche Anwender zugelassen.
Der NABU hatte 2015 in einer Online-Aktion an Baumärkte und Gartencenter appelliert, Glyphosat auszulisten. Fast alle großen Märkte haben reagiert und bieten das Herbizid nicht mehr an. „Das gestiegene Umweltbewusstsein der Verbraucher und der Protest des NABU zur Auslistung glyphosathaltiger Produkte aus dem stationären Handel zeigen erste Früchte. Mittlerweile verkauft ein Großteil der Baumärkte kein Glyphosat mehr“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Leider hinke der Online-Handel dieser Entwicklung hinterher. Nach NABU-Recherchen ist es nach wie vor möglich, über Online-Shops eine Vielzahl glyphosathaltiger Produkte zu bestellen. Stichproben haben ergeben, dass trotz Vorschriften, die Abgabebedingungen nicht besonders streng sind. Keiner der getesteten Online-Anbieter wird den Vorschriften tatsächlich in vollem Umfang gerecht. „Es ist offensichtlich, dass der Online-Handel den gesetzlichen Vorgaben zur Informationspflicht über Anwendung, Entsorgung und Alternativen zum Pestizideinsatz sowie zur Ermöglichung von Rückfragen nur lückenhaft nachkommt“, so Miller weiter.
Vor diesem Hintergrund appelliert der NABU erneut an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, den Privatgebrauch von Glyphosat zu verbieten. Andere EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Belgien haben hier bereits weitaus restriktivere Regelungen getroffen und wollen die Anwendung für den Privatgebrauch komplett verbieten.
Dabei ist Glyphosat nur einer unter vielen bedenklichen Wirkstoffen, die in Gärten Anwendung finden. In Deutschland sind weitere 51 Pestizid-Produkte für den Privatgebrauch zugelassen, die erhebliche ökologische Risiken bergen. Sie enthalten die Wirkstoffe Abamectin und Methiocarb (gegen Insekten wie Blattläuse), Deltamethrin, Dimethoat und Thiacloprid (gegen Insekten) oder Metiram (gegen Pilzbefall). Je nach Wirkstoff dürfen sie nicht in Gewässer gelangen, sind giftig für Fische oder Algen und können Bienen und viele weitere Nutzorganismen schädigen.
Die negativen ökologischen Folgen werden durch das oftmals geringe Fachwissen von Freizeitgärtnern beim Umgang mit Pestiziden teilweise noch verstärkt. „Unerlaubte Anwendungen, wie die Ausbringung von Pestiziden auf befestigten Flächen oder blühenden Pflanzen, sind an der Tagesordnung“, so NABU-Pestizidexperte Till-David Schade. Dabei seien sich wohl die wenigsten Nutzer darüber im Klaren, dass Fehlanwendungen zu einer Bußgeldstrafe von bis zu 50.000 Euro führen können. Auch die falsche Entsorgung von Resten und Behältnissen stelle ein ernstzunehmendes Problem dar: „Nur ein Bruchteil der Anwender bringt die Produkte zu Sondermüllannahmestellen“, so Schade.
Der NABU appelliert an Freizeitgärtner konsequent auf Glyphosat & Co. zu verzichten. „Auch zu Spritzmitteln, die biologische Inhaltsstoffe enthalten, sollte nur in Ausnahmefällen gegriffen werden. Auch sie haben erhebliche Wirkungen auf sogenannte Nichtzielorganismen“, so Schade weiter. In Deutschland gibt es etwa 20 Millionen Haus- und Kleingärten, die zusammen eine Fläche von rund 46.000 Hektar einnehmen. Damit sind Gärten und die dort vorkommenden Tiere und Pflanzen ein wichtiger Baustein zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Die Alternativen zum Pestizideinsatz sind zahlreich. Sei es durch den Griff zur Hacke oder die Anpflanzung von Bodendeckern wie der Großen Braunelle oder dem Gewöhnlichen Leberblümchen. Ebenso die Auswahl standortangepasster, heimischer Pflanzen kann die Notwendigkeit von Pestiziden erheblich einschränken. Sie sind pflegearm und viel robuster als empfindliche Exoten.
In einer Online-Meldeaktion ruft der NABU-Hobbygärtner dazu auf, Unternehmen zu nennen, wo Produkte mit Glyphosat und anderen Giften noch erhältlich sind. Die Eingabe entsprechender Meldungen ist unter www.nabu.de/glyphosat-melden möglich.
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| | | | Für weniger Gift und mehr Vielfalt auf Äckern | Zahl des Monats: Ab 2018 sind acht Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche pestizidfrei
Ab dem 1. Januar 2018 bleiben EU-weit rund acht Millionen Hektar Ackerfläche pestizidfrei. In Deutschland sind das 1,3 Millionen Hektar. Dafür sorgt das Pestizidverbot auf sogenannten Ökologischen Vorrangflächen, dem das Europäische Parlament Anfang Juni zugestimmt hat.
Damit Landwirte die Direktzahlungen aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik (GAP) erhalten, müssen sie sicherstellen, dass fünf Prozent ihrer Fläche als Ökologische Vorrangflächen genutzt werden, um Artenvielfalt zu fördern. Bislang waren dort auch Pestizide erlaubt.
Diese Entscheidung im EU-Parlament zeigt, dass die Wünsche der Bürger nach einer umfassenden Reform der EU-Agrarpolitik erste kleine Früchte tragen. Innerhalb von nur einer Woche waren über 9.000 Menschen dem Aufruf des NABU gefolgt und hatten Protest-E-Mails an einflussreiche EU-Abgeordnete verschickt. Das Pestizidverbot ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt ist aber eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik notwendig, um das Artensterben in der Agrarlandschaft zu stoppen. | Mehr | | | |
| | | | ÖKO-TEST Erfrischungsgetränke | Ein Glas Zucker
Als Durstlöscher sind trendige Erfrischungsgetränke wie Gurkenlimos, Fassbrausen mit Mangogeschmack und Estragon-Ingwer-Mischungen nicht geeignet, denn sie enthalten oft viel zu viel Zucker. Eine aktuelle Untersuchung des ÖKO-TEST-Magazins zeigt, dass bis zu elf Würfelzucker in einer 330-ml-Flasche stecken. Dazu kommen teilweise Aromen, Farbstoffe, Süßstoffe und unnötige Vitamin- und Mineralstoffzusätze.
ÖKO-TEST hat für die Juli-Ausgabe insgesamt 22 Limonaden, Schorlen und Fassbrausen im Labor auf Schadstoffe untersuchen lassen. Fast alle haben eins gemeinsam: Sie sind zu süß. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, dass Erwachsene im Idealfall maximal 25 Gramm Zucker täglich zu sich nehmen sollen. Diesen Wert knacken drei Limonaden bereits mit einer Dose bzw. 330-ml-Flasche. Stolze zehn bzw. elf Würfelzucker stecken darin.
Auch einige Saftschorlen, denen kein Zucker zugesetzt wurde, sind zu süß. Eine Marke etwa enthält fast sechs Gramm Fruchtzucker pro 100 ml. Das liegt am Mischverhältnis: je mehr Saft, desto mehr Zucker. Fruchtzucker steht unter dem Verdacht, mitverantwortlich für Herzinfarkte und Krankheiten wie Diabetes Typ II und Fettleber zu sein.
ÖKO-TEST wertete bei den Getränken außerdem Aromen und Süßstoffe ab, die den Geschmack künstlich aufpeppen. Auch zugesetzte Vitamine, Mineralstoffe und Farbstoffe haben in den Drinks nichts zu suchen. Denn diese sollen vortäuschen, dass der Verbraucher einen gesundheitlichen Vorteil von ihnen zu erwarten hat – was nicht der Fall ist.
Das ÖKO-TEST-Magazin Juli 2017 gibt es seit dem 29. Juni 2017 im Zeitschriftenhandel. | | | | |
| | | | Karlsruhe: Erstmals Recycling-Beton im Einsatz | Bau der Hauptfeuerwehrwache als städtisches Pilotprojekt
Etwa 75 Prozent des Mülls in Baden-Württemberg sind Bauabfälle. Jährlich 30 Millionen Tonnen dieser Reststoffe belasten die Umwelt, weil sie nur teilweise verwertet werden. Für Abbruch aus Stahlbeton und Mauerziegel bedeutet dies bisher oft eine dauerhafte Deponierung. Sortenrein erfasster Abbruch kann aber auch wieder als Zuschlag in einem hochwertigen Beton eingesetzt werden kann. Während dies in der Schweiz schon seit rund zehn Jahren verbreitete Praxis ist, haben Einsätze in Deutschland noch Pilotcharakter. In Karlsruhe wird nun beim Bau der neuen Hauptfeuerwache erstmals durch die Stadt Karlsruhe ressourcenschonender Ortbeton (RC-Beton) eingesetzt.
„In Baden-Württemberg haben wir noch kein flächendeckendes Angebot für ressourcenschonenden Beton“, bedauert Anne Sick, die Leiterin des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Wegen des geringen Angebots und mangelnder Bekanntheit scheuten sich bislang Planungsbüros und Bauherren noch vor dem Einsatz und wegen der geringen Nachfrage sei es für die Baustoffindustrie derzeit nicht attraktiv, Angebote technisch aufzubauen. Mit dem Einsatz auf der ersten städtischen Baustelle soll nun ein Beitrag zu einer gesteigerten Nachfrage geleistet werden.
„Über 3.600 Kubikmeter RC-Beton fließen in die große Bodenplatte der neuen Hauptfeuerwache“, erklärt der Bauleiter Andreas Mädche vom Architekturbüro H III S harder stumpfl schramm. Für das Projekt müsse der Baustoff leider noch außerhalb des Stadt- und Landkreises bezogen werden. Dadurch komme der Preisvorteil des Materials noch nicht zum Tragen, die Mehrkosten für die gesamte Bodenplatte lägen bei zwei Prozent. Durch günstige Ausschreibungsergebnisse liege der Rohbau aber immer noch unterhalb des berechneten Rahmens. Der Ortbeton für die neue Hauptfeuerwache enthalte etwa 5 Prozent Volumenanteil an wiederverwendetem Betonabbruch. Trotzdem entspreche er immer noch zu 100 Prozent den technischen Anforderungen für diesen Einsatz.
Um für die Zukunft das Angebot für RC-Beton zu verbessern, steht die Stadtverwaltung in ersten Kontakten mit Karlsruher Anbietern von Recyclingmaterial und Transportbeton. „In Zukunft soll der in der Stadt anfallende Abbruch direkt auf ganz kurzem Wege wieder in vollwertigem Beton zum Einsatz kommen", wünscht sich Anne Sick für die städtischen Baustellen. Nur so könnten lokale Wirtschafts- und Stoffkreisläufe geschlossen und weitere Eingriffe in die Natur reduziert werden.
zum Bild oben:
Stellten die Weichen für den ressourcenschonenden Beton (von links nach rechts): Bauleiter Udo Kleiß, Oberpolier Tobias Fritz (beide Lang Bau), Bauleiter Andreas Mädche (Architekturbüros H III S), Projektleiterin der Stadt Susanne Reiß, Amtsleiterin Anne Sick, Joachim Diener und Birgit Holzapfel (Ingenieurgruppe Bauen), Geschäftsführer Thorsten Jung (Lang Bau). / Foto: Stadt Karlsruhe | | | | |
| | | | NABU: Nächste Erörterungsrunde in Lübeck | Schwachstellen am Fehmarnbelt
Miller: Viele offene Fragen beim Planungsverfahren
Am 27. Juni 2017 startet in Lübeck die nächste Erörterungsrunde zur geplanten festen Fehmarnbeltquerung. Nötig geworden ist der zweite Aufschlag, weil über 12.000 teils umfangreiche Einwendungen mit gewichtigen Argumenten gegen das Groß-Projekt die Planfeststellungsbehörde zwangen, erneut wesentliche offene Fragen mit Umweltverbänden, Betroffenen und Vorhabenträger zu besprechen. Die große Menge qualifizierter Einwendungen hat aus Sicht des NABU zwei Dinge deutlich gemacht: Zum einen hat der Vorhabenträger, die staatseigene dänische Bau- und Betreibergesellschaft Femern A/S, nach wie vor keine schlüssigen Antworten auf Fragen u.a. zur Tunnelsicherheit, zum baubedingten Einfluss auf den streng geschützten Ostseeschweinswal und zur erheblichen Sedimentation durch über 20 Millionen Kubikmeter Meeresboden, die mitten in einem europäischen Schutzgebiet ausgebaggert werden. Zum anderen ist der Widerstand in der Region trotz der zuvor diskriminierenden Stellungnahmefrist mitten in den Sommerferien 2016 entgegen des Kalküls von Vorhabenträger und Landesplanungsbehörde nicht kleiner geworden, sondern extrem gewachsen.
„Nach wie vor sind viele Fragen offen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Behörde ist mehr eine Beteiligungsverhinderung. Leider zeigt sich erneut, wie verschworen Vorhabenträger und Landesplanungsbehörde entgegen des zur Unabhängigkeit verpflichtenden rechtlichen Auftrags zusammenarbeiten. Es fehlt ein unabhängiger Sachwalter, der nicht nur Wirtschaftsinteressen angemessen schützt, sondern auch Natur und Umwelt“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Angesichts des hoch risikobehafteten dänischen Finanzierungsmodells mit engem Zeitkorsett stünden deutsche Behördenangestellte bei der Fehmarnbeltquerung unter großem Druck. Dänemarks Politik hat mehrfach Einfluss auf das Verfahren sowohl in Kiel als auch beim Bundesverkehrsminister in Berlin genommen. Dies ist politisch wie fachlich inakzeptabel, hinterlässt es doch sichtbare Spuren im Genehmigungsprozess. Am Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss mit großen Risiken, der zur Rettung des Naturerbes nur durch Klagen zu stoppen ist: traurige Logik eines Systems, bei dem die Vorhabenträger nur ihnen genehme Gutachter beauftragen und eine abhängige Verwaltung allein die Interessen der Planer vertritt.
„Deswegen müssen wir doppelt so gut arbeiten, doppelt so gut aufpassen und doppelt so hart kämpfen, um für den Schutz von Mensch und Natur erfolgreich tätig werden zu können“, sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU. Der NABU sei deshalb für die zweite Runde des Erörterungstermins und wahrscheinlich unausweichliche juristische Auseinandersetzungen bestens vorbereitet.
Ein ernstzunehmender Umgang mit den berechtigten Erwartungen des NABU ist in der Erwiderung des Vorhabenträgers auf die Stellungnahme des NABU nicht erkennbar. So fehle weiterhin eine europarechtlich vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP), die durch den deutsch-dänischen Staatsvertrag in rechtlich unzulässiger Weise ausgehebelt wurde. Es fehle angesichts des zu erwartenden viel geringeren Verkehrsaufkommens auch der Bedarf, zumal das auf einem Monopol basierende Geschäfts- und Finanzmodell von Femern A/S jetzt schon durch die angekündigte Aufrechterhaltung der Fährverbindung durch Scandlines hinfällig sei.
„Die Art des Umgangs mit so offensichtlichen Schwachstellen wird Politik wie Planern auf die Füße fallen. Das Vorhaben ist inklusive der Hinterlandanbindungen mit rund vierzehn Milliarden Euro absurd teuer, infrastrukturell überflüssig, aus ökologischer Sicht unverantwortlich und verstößt auch noch gegen nationales und europäisches Recht“, so Siegert. | Mehr | | | |
| | | | NABU fordert gesetzliche Regelung zur Reduzierung von Plastiktüten | Freiwillige Vereinbarung des Handels reicht nicht aus
Mit Blick auf ein Jahr freiwillige Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Bundesumweltministerium, Plastiktüten nicht mehr kostenfrei abzugeben, begrüßt der NABU erste Erfolge zur Reduzierung von Plastiktüten und fordert deutliche Nachbesserungen. Nach Angaben des Handelsverbandes ist der Pro-Kopf-Konsum an Plastiktüten in Deutschland gesunken. Laut Branchenverband verringerte sich 2016 der Tütenverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um zwei Milliarden Stück auf 3,6 Milliarden Tüten. Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 45 Tüten (2015: 68). Nicht berücksichtigt sind dabei Hygienebeutel wie für Obst und Gemüse oder Wurst und Käse an der Frischetheke. Das Bundesumweltministerium und der HDE hatten die Initiative zum 1. Juli 2016 gestartet.
„Es ist erfreulich, aber nicht überraschend, dass der Verbrauch zurückgegangen ist. Das zeigt auch, dass den Kunden vor der Vereinbarung, die eigene Plastiktüte regelrecht aufgedrängt wurde. Wie die Entwicklung weitergeht und ob es tatsächlich gelingt, die Plastikflut in Deutschland deutlich zurückzudrängen, wird sich zeigen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Trotz erster Erfolge geht die getroffene Vereinbarung nicht weit genug: Erstens erfasst die Vereinbarung zur Kostenpflichtigkeit der Plastiktüten noch viel zu wenige Tüten, da sich nicht alle Unternehmen der Selbstverpflichtung angeschlossen haben. Zweitens gibt es kein Monitoring, wie sich der Verbrauch an Papiertüten im gleichen Zeitraum entwickelt hat. Für eine positive Umweltwirkung müssen Einwegtüten insgesamt reduziert werden, da Papiertüten keine bessere Ökobilanz haben als Plastiktüten.
„Ohne eine staatliche Abgabe für alle Einwegtüten ist nicht damit zu rechnen, dass auch die Branchen umdenken, in denen es fast immer noch kostenlose Einwegtüten gibt, wie der Textilhandel oder Apotheken. Auch Imbisse, Bäckereien, Kioske oder Wochenmärkte, deren Plastiktüten häufig in der Landschaft und in Gewässern landen, geben Tüten in der Regel noch immer kostenlos ab“, so Miller weiter. Die Folgen zeigen sich auch an Deutschlands Küsten, wo der NABU im Rahmen seines „Spülsaum-Monitorings“ auf nur 100 Metern Küste regelmäßig zwischen zwei und fünf Plastiktüten findet.
Damit künftig alle Branchen die Plastiktütenflut reduzieren, schlägt der NABU eine einheitliche gesetzliche Abgabe für alle Einwegtüten, ob aus Kunststoff oder Papier, vor. Diese wäre von den Kunden an der Kasse zu entrichten. Die Einnahmen müssen zweckgebunden sein und etwa in Projekte zur Abfallvermeidung fließen.
„Es geht nicht darum, einfach nur die EU-Verordnung umzusetzen, was heißt, den Verbrauch bis Ende 2025 auf 40 Tüten pro Kopf und Jahr zu reduzieren. Für Deutschland, das bei 71 Tüten begonnen hat, ist das Ziel nicht sehr ambitioniert“, kritisiert NABU-Expertin für nachhaltigen Konsum Katharina Istel. „Ziel muss sein, den Verbrauch an Einwegtüten mindestens auf das Niveau der europäischen Spitzenreiter, das heißt unter zehn Tüten zu bringen, ohne dass dabei einfach auf Papiertüten umgestellt wird“, so Istel weiter. | Mehr | | | |
| | | | Umweltverbände: Angriff auf den Meeresschutz abgewehrt | Bundestag stoppt gefährliches Vetorecht im Bundesnaturschutzgesetz
Nord- und Ostsee können auch in Zukunft durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt werden. Mit einem Änderungsantrag der Abgeordneten der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD stoppte der Bundestag am 22. Juni mit großer Mehrheit den Plan der Bundesministerien für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forschung per Vetorecht zukünftig effektive Meeresschutzmaßnahmen verhindern zu können. Die Umweltverbände NABU, BUND, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WWF und Whale & Dolphin Conservation hatten sich intensiv für den Antrag eingesetzt und begrüßten die Entscheidung.
„Das Parlament hat den Ausverkauf der Meere noch einmal verhindert. Die Abgeordneten haben verstanden, dass die Änderung einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hätte. Der Schutz der Meere und vielleicht sogar der gesamte Naturschutz in Deutschland hätten dauerhaft geschwächt werden können“, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Seit ihrer Veröffentlichung Ende 2016 hatten die Verbände die Gesetzesnovelle kritisiert, sprachen mit Bundestagsabgeordneten und schrieben einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Anlass der Kritik: Paragraph 57. Dieser sollte den Bundesministerien – statt wie bisher eine Beteiligung – künftig ein sogenanntes Einvernehmen zusichern. Damit hätte jedes einzelne Ministerium Verordnungen und überfällige Maßnahmen zum Schutz der Meere blockieren können.
Dabei stehen die Meere schon jetzt erheblich unter Druck. „Selbst in den Schutzgebieten in Nord- und Ostsee wird intensiv gefischt, Rohstoffe werden abgebaut und auch die Schifffahrt ist enorm. Ein Vetorecht der Nutzerressorts hätte den Naturschutz hier endgültig ausgehöhlt“, so die Verbände. Mit der heutigen Entscheidung habe der Naturschutz einen wichtigen Etappensieg erzielt. Doch nun müsse es weitergehen. Aktuell stehen weitere entscheidende Verhandlungen zu den Schutzgebietsverordnungen und zur Regulierung der Fischerei an. „Deutschland muss endlich den Hebel umlegen und konkrete Schutzmaßnahmen erlassen. Sonst bleiben Schutzgebiete Papiertiger und der Meeresschutz vor der eigenen Haustür ein trauriges Lippenbekenntnis“, so die Verbände weiter.
Hintergrund
Formal sind rund 45 Prozent der deutschen Meeresflächen durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt. Darunter sind die Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie zusammengefasst. Zehn Jahre nach ihrer Anerkennung durch die EU sollen die Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone endlich den rechtlichen Status von Naturschutzgebieten erhalten. Deutschland hatte bereits 2013 die EU-Frist zur Verankerung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Meere verpasst. Dieses Versäumnis ist Bestandteil eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland. | Mehr | | | |
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