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Verschiedenes
| | | Vogelfunde unter Stromleitungen melden | NABU und Renewables Grid Initiative starten Hotline für besseren Vogelschutz im Stromnetz
Berlin – Mit der Hotline „Vogelfund und Stromleitung“ starten NABU und die Renewables Grid Initiative (RGI) heute eine Initiative für einen besseren Vogelschutz im Stromnetz. Unter dem Dach von RGI engagieren sich Netzbetreiber und Naturschutzverbände seit 2009 unter anderem für die Belange von Naturschutz bei Netzentwicklung und -betrieb.
Ziel der Hotline ist es, die Informationsgrundlage für künftige Vogelschutzmaßnahmen beim Netzausbau und an bestehenden Leitungen zu verbessern. Über die Hotline können Vogelfunde künftig von jedem telefonisch und auch online beim NABU gemeldet werden. Dort werden alle Informationen von einem Ornithologen systematisch erfasst und ausgewertet.
„Mit der Hotline werden erstmals Daten zu Vögeln als Kollisionsopfern im ganzen Bundesgebiet systematisch erfasst und untersucht. Diese Daten ermöglichen es uns, Handlungsbedarf und geeignete Maßnahmen gegen Vogelkollisionen zu identifizieren und gemeinsam mit den Netzbetreibern umzusetzen“ sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Anders als im Verkehr oder an Windrädern lassen sich die Opferzahlen so mit überschaubarem Aufwand deutlich verringern“, so Miller weiter. Insgesamt sei davon auszugehen, dass in Deutschland jährlich zwischen 1,5 bis 2,8 Millionen Vögel an Hoch- und Höchstspannungsleitungen sterben.
Der NABU und deutsche Übertragungsnetzbetreiber bemühen sich seit Jahren im gegenseitigen Austausch, die Kollisionen von Vögeln mit Stromleitungen zu reduzieren. Vor allem für größere Vogelarten mit seitlichem Sehfeld sind die Leitungen im Flug nicht immer deutlich zu erkennen, so dass Kollisionen dann meist tödlich enden. Häufigste Maßnahme zum Schutz der Vögel ist dabei die Anbringung so genannter Vogelschutzmarker an besonders kritischen Leitungsabschnitten. Bei der Neuplanung von Trassen werden darüber hinaus sensible Vogelvorkommen möglichst frühzeitig berücksichtigt und dann neue Trassen gesucht oder niedrigere Masten eingesetzt. Die durch die Hotline gesammelten Daten werden diese Bemühungen deutlich unterstützen.
Über die Hotline sollen vorrangig Vogelkollisionen mit den Höchstspannungsleitungen gemeldet werden. Aber auch Vogelfunde im Verteilnetz, etwa an stromschlaggefährdenden Mittelspannungsmasten oder andere technisch verursachte Vogeltode werden gesammelt. Diese Daten sind für den NABU auch deshalb von großem Interesse, weil dadurch die Lebensrisiken für unterschiedliche Vogelarten besser verstanden werden können. So ist es möglich Lösungen zu herbeizuführen.
„Ich freue mich, dass die Zusammenarbeit unserer Mitglieder anhand sehr konkreter Projekte vertieft wird“, sagt Antonella Battaglini, CEO der Renewables Grid Initiative. „Dadurch werden unsere Grundprinzipien, wie sie zum Beispiel in der Europäischen Netzerklärung formuliert sind, gemeinsam und damit wirkungsvoller in die Tat umgesetzt.“
Zugang zur Hotline
Die Vogelfund-Hotline ist werktags unter 030-284 984 5500 erreichbar. Unter www.NABU.de/vogelfund-stromleitung können Meldungen über ein Online-Formular gemacht werden. Ein erklärender Leitfaden und weitere Informationen zur Stromleitungsproblematik stehen dort ebenso zur Verfügung.
Über die Renewables Grid Initiative
Die Renewables Grid Initiative (RGI) ist eine einzigartige Kollaboration von NGOs und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) aus Europa. Sie engagiert sich für eine transparente und umweltbewusste Entwicklung des Netzes, die den Ausbau und die Integration Erneuerbarer Energien fördert. Die RGI veröffentlichte unter anderem die European Grid Declaration, die Grundsätze für ÜNBs im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Netzausbau festlegt. Weitere Informationen dazu unter https://renewables-grid.eu/activities/ird.html | Mehr | | | |
| | | | NABU fordert Neubewertung bei Glyphosat-Zulassung | Miller: Agrarreform muss Landwirte aus Pestizid-Teufelskreis befreien - Naturverträgliche Alternativen fördern
Berlin/Brüssel – Mit Blick auf das heute veröffentlichte Sachverständigengutachten, das die Plagiatsvorwürfe gegen den Glyphosat-Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bestätigt, fordert der NABU eine Neubewertung des Mittels im EU-Zulassungsverfahren. Die Zulassung des Wirkstoffs läuft nach EU-Pflanzenschutzrecht zum Jahresende aus. Die EU-Kommission hat eine Verlängerung der Zulassung um zehn Jahre vorgeschlagen.
„Es ist offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat. Einen weiteren Freifahrtschein für Glyphosat darf es nicht geben, solange der Verdacht besteht, dass bei der Risiko-Analyse die Industrie die Richtung vorgegeben hat. Der Vorfall zeigt auch einmal mehr, dass das Zulassungsverfahren einer dringenden Überarbeitung bedarf“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Vor dem Hintergrund, dass die wissenschaftliche Plausibilität des BfR-Gutachtens nicht mehr gegeben ist, begrüßt der NABU, dass der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten das Thema heute von der Tagesordnung genommen hat. Eine andere Entscheidung hätte das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der EU- Institutionen in seinen Grundfesten erschüttert und das Vorsorgeprinzip ad absurdum geführt. Die Gesundheit von Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger und der Schutz der biologischen Vielfalt stünden auf dem Spiel. „Die Debatte um eine Neuzulassung von Glyphosat darf erst wieder fortgesetzt werden, wenn eine Bewertung vorliegt, welche auch die Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis erfüllt“, so Miller weiter, „bis dahin sollte der Einsatz von Glyphosat EU-weit ausnahmslos verboten werden.“
Das heute vorgelegte Gutachten des Plagiatsprüfers Stefan Weber kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung als die für das Zulassungsverfahren wichtige Behörde seine Bewertung des Totalherbizids Glyphosat über viele Seiten vom Glyphosathersteller Monsanto eins zu eins abgeschrieben hat. Es zeigt, wie anfällig das System für den Einfluss der Chemieindustrie ist. Der NABU fordert seit Langem mehr Transparenz im EU-Zulassungsprozess für Pestizide. Darüber hinaus müssten die ökologischen Auswirkungen von Pestiziden realitätsnah mit Vertreterarten aus naturnahen Ökosystemen in die Risikobewertung einfließen. „Die dramatischen Rückgänge in der Vogel- und Insektenwelt sind ein deutlicher Weckruf, dass mit den bisherigen zur Bewertung eingesetzten Arten nicht die beste Wahl getroffen wurde“, so Miller weiter.
Auch müsse das BfR im Agrar- und Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes in der für den 11. Oktober vorgesehenen Anhörung unbedingt Stellung zu den Plagiatsvorwürfen beziehen. „Sollte das BfR jedoch nichts an der Entscheidung ändern, und nicht zur Anhörung erscheinen, muss die EU-Kommission ernsthaft abwägen, ob das BfR zukünftig überhaupt noch in die Risikobewertung einbezogen werden sollte“, so Miller. „Darüber hinaus sollte sich Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt dringend Gedanken darüber machen, ob BfR-Präsident Hensel noch die geeignete Personalie für ein solch verantwortungsvolles Amt ist.“
„Insgesamt ist ein Umsteuern in der Landwirtschaft überfällig. Um dies zu erleichtern, ist eine Reform der EU-Agrarförderung nötig, bei der Landwirte, die Leistung für den Naturschutz erbringen, dafür entlohnt werden“, so Miller weiter. Ein Mittel sei die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds, der besondere Naturschutzleistungen der Landwirte honoriere. Davon könnten auch Landwirte profitieren, die den Pestizideinsatz drastisch reduzieren oder gänzlich aussetzen. Statt der bisherigen pauschalen Flächenförderung, die zu immer intensiverer Nutzung mit enormen ökotoxikologischen Schäden an der Biodiversität, zum Rückgang von Insekten und Vögeln, aber auch zu einer nicht mehr vertretbaren Belastung von Böden und Grundwasser führt, sollte die Produktion, Vermarktung und Nachfrage von Lebensmitteln, die pestizidarm produziert wurden, gefördert werden. | Mehr | | | |
| | | | Jetzt mit Brief und Siegel der EU: eine Million gegen Glyphosat | EBI reicht von EU-Behörden geprüften Protest gegen Monsanto-Pestizid ein
Brüssel. Heute (6.10.) bestätigt die Europäische Kommission den Erhalt von 1.072.426 zertifizierten Unterschriften für ein Verbot des Pestizids Glyphosat. Seit Februar hatte ein breites Bündnis aus Umweltorganisationen und Netzwerken in 28 Ländern im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Protest-Unterschriften gesammelt. Drei Monate haben die EU-Länder die Korrektheit der Angaben geprüft. Die Organisatoren der EBI erstritten sich so das Recht ihre Argumente während einer Anhörung im EU-Parlament vorzubringen. Die Kommission muss schriftlich Stellung beziehen. Die aktuelle Zulassung für Glyphosat läuft Mitte Dezember aus.
“Die Bürgerinnen und Bürger, die das Verbot unterstützen, zweifeln zurecht an der Unbedenklichkeit von Glyphosat”, sagt Maria Lohbeck von Campact. “Wenn das Bundesamt für Risikobewertung direkt aus Unterlagen des Herstellers Monsanto abschreibt und sich das EU-Parlament gegen die Lobbyisten des Chemie-Giganten nur wehren kann, indem sie ihnen den Zugang verweigert, dann ist klar, dass die Konzerne hier alle Register ziehen. Dann können Mensch und Natur nur durch ein Verbot geschützt werden.” Die EU-Regeln sehen vor, krebsauslösende Stoffe zu verbieten. Glyphosat steht im Verdacht, das Wachstum von Tumoren zu begünstigen.
Die EBI, die Campact unterstützt, fordert neben dem Verbot EU-weite obligatorische Pestizid-Reduktionsziele und eine von der Industrie unabhängige wissenschaftliche Bewertung von Pestiziden. Eine erste Abstimmung über die weitere Zulassung von Glyphosat wird es wahrscheinlich Ende Oktober geben. Die deutsche amtsführende Regierung aus SPD und Union müsste sich wieder enthalten, da die SPD Glyphosat ablehnt und die Union den Einsatz fortsetzen will.
Die Vorwürfe gegen das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), keine eigenständige Bewertung der Gefahren durch Glyphosat vorgenommen zu haben, erhärten sich. Gestern präsentierte der Plagiatsprüfer Dr. Stefan Weber zusammen mit der Umweltorganisation Global 2000 und dem Pestizid Aktions-Netzwerk Pan Germany Detailauswertungen über seitenweise abgeschriebene Passagen aus Monsanto-Studien in Dokumenten der BfR.
Jährlich werden weltweit rund 800.000 Tonnen glyphosathaltiger Spritzmittel hergestellt. Neben der vermuteten Krebsgefahr beschleunigt das Totalherbizid das Artensterben, indem es unerwünschte Pflanzen wie Disteln, Eisenkraut, oder Nachtkerze komplett vernichtet - wichtige Futterpflanzen für Schmetterlinge, Hummeln oder Bienen. Da die Zahl der Insekten schwindet, sind auch Vogel- und Amphibien-Arten durch die industrialisierte Landwirtschaft massiv bedroht. | Mehr | | | |
| | | | Zahl des Monats | Das Verfeuern der gesamten deutschen Holzernte deckt nur 4 Prozent des Energieverbrauchs
Holzverbrennung unterstützt weder die Energiewende noch den Klimaschutz
Berlin – Die Bundesregierung fördert nach wie vor den Einsatz von Holz zur Erzeugung von Strom und Wärme. Doch derzeit wird bereits in Deutschland jährlich fast genauso viel Holz zur Erzeugung von Energie verbrannt (gut 70 Mio. Kubikmeter), wie im deutschen Wald geerntet wird (etwa 76 Mio. Kubikmeter). Eine gewaltige Menge Holz, die allerdings nur vier Prozent des Primärenergieverbrauchs der Bundesrepublik deckt. Selbst wenn das gesamte geerntete Holz in Deutschland ausschließlich verbrannt werden würde, wäre der Beitrag zum Klimaschutz gering. Damit ist das Verhältnis zwischen Flächennutzung und Beitrag zur Energiewende denkbar schlecht.
Um die Nachfrage nach Holz für die Möbelindustrie, Verpackung, Papier sowie Strom und Wärme zu decken, werden schon heute große Mengen Holz aus aller Welt importiert. Das ist angesichts der globalen Waldverluste, des Artensterbens und des Klimawandels eine fragwürdige Entwicklung. Der NABU befürchtet durch die Fortführung der deutschen und EU-Energiepolitik gravierende Folgen für die Wälder weltweit. Deshalb muss der deutsche Energie- und Ressourcenbedarf jetzt weiter gesenkt werden. Vor allem das industrielle Verfeuern von Holz sollte nicht länger gefördert werden.
Das Projekt „SpeicherWald“ behandelt die Bedeutung unbewirtschafteter Wälder für den regionalen Klimaschutz. Mehr Informationen unter: www.speicherwald.de/materialien/index.html
Zahlen zum Holzverbrauch: Mantau, U. (2012) Holzrohstoffbilanz Deutschland. Entwicklungen und Szenarien des Holzaufkommens und der Holzverwendung 1987 bis 2015. Hamburg.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2016) Der Wald in Deutschland. Ausgewählte Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur. Berlin
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| | | | ÖKO-TEST Margarine | Angeschmiert
Für die Palmölproduktion werden teilweise immer noch Regenwälder brandgerodet. Da Margarine zu rund 30 Prozent aus Palmöl besteht, wollte ÖKO-TEST wissen, ob die Hersteller verantwortungsvoll produzieren. Außerdem wurden die Produkte im Labor unter anderem auf Schadstoffe analysiert und die Fettzusammensetzung unter die Lupe genommen. Das Testergebnis enttäuscht, vor allem auch die Bio-Marken.
Von den 20 Margarinen, die ÖKO-TEST ins Labor geschickt hat, schneiden elf „mangelhaft “ oder „ungenügend“ ab, nur drei sind „gut“, keine einzige erhält das Testurteil „sehr gut“. Dies verdeutlicht, wie sehr hier einiges im Argen liegt. Das liegt zum einen an den Schadstoffen. Alle Margarinen weisen Mineralölrückstände auf. Vor allem die Bio-Anbieter bekommen zudem die Fettschadstoffe, die während der Produktion entstehen, nicht in den Griff. Doch diese sind gesundheitsschädlich: Glycidol etwa kann das Erbgut schädigen und ist als krebserregend eingestuft, 3-MCPD löst vermutlich gutartige Tumore der Nieren aus.
Drei der vier Bio-Margarinen schneiden zudem bei der Fettzusammensetzung nur mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ ab. Sie weisen zu wenig Omega-3-Fettsäuren vor und/oder enthalten größere Mengen an Palm- oder Kokosfetten, die reichlich gesättigte, aber nur wenig ungesättigte Fettsäuren liefern. Eine Ernährung mit vielen ungesättigten und weniger gesättigten Fettsäuren kann das Risiko für hohe Cholesterinwerte im Blut und für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken.
Das machen die konventionellen Hersteller fast alle besser, viele haben aber Probleme mit Palmöl, das in allen Produkten enthalten ist. Sie konnten nicht nachweisen, dass es aus nachhaltigem Anbau stammt. Warum das so wichtig ist, zeigt das Beispiel Indonesien. Im Herbst 2015 stieß das Land innerhalb weniger Wochen mehr Kohlendioxid aus als Deutschland in einem ganzen Jahr. Auslöser waren Brandrodungen, mit denen neue Flächen für den Anbau von Palmöl erschlossen wurden.
Das ÖKO-TEST-Magazin Oktober 2017 gibt es seit dem 28. September 2017 im Zeitschriftenhandel. | | | | |
| | | | Mooswälder Backtag | Mi 11. Okt., 17 - 20:00 Uhr
Jeden 2. Mittwoch im Monat ist Backtag im Stadtteil Mooswald! Die Ökostation heizt den Holzofen im Haus kräftig ein und zwi-schen 17 und 20 Uhr kann der eigene mitgebrachte Brotteig verfeinert, geknetet und gebacken werden. Ein Angebot für Familien mit Kindern ab 7 Jahren. Für Teilnehmende ohne eigenen Brotteig bietet die Ökostation jeweils frisch gemahlenes Getreide am Vortag (gegen Spende) an.
• Betreuung: Markus Stickling • Anmeldung ist erforderlich
Ökostation Freiburg
Am Seepark • Falkenbergerstr. 21 B • 79110 Freiburg • Tel 0761 - 892333 • info@oekostation.de | Mehr | | | |
| | | | Neue Studie zu invasiven Arten – NABU: EU muss ambitionierter handeln | Tschimpke: EU-Liste der invasiven Arten muss endlich erweitert werden, um Risiken für die Ökosysteme zu begegnen
Berlin – Anlässlich einer neuen Studie, die am 3. Oktober im Journal of Applied Ecology veröffentlicht wird, sieht der NABU den dringenden Bedarf, die sogenannte EU-Liste der invasiven Arten zu erweitern. Die EU-Liste führt invasive Tier- und Pflanzenarten auf, die in der Europäischen Union zu finden sind und für die biologische Vielfalt oder den Menschen schädlich sein können. Derzeit sind nur 49 Arten auf dieser Liste. Die Studie beschreibt dagegen 207 Tier- und Pflanzenarten, die schnellstmöglich auf die Liste und damit von den Bestimmungen der EU-Verordnung erfasst werden müssen. Bis 2030 sollen sogar 1.323 Arten aufgenommen werden. „Angesichts von rund 12.000 gebietsfremden Arten in der EU, von denen selbst die EU-Kommission rund 15 Prozent als invasiv und damit kritisch für die biologische Vielfalt, die menschliche Gesundheit und die Ökonomie ansieht, ist eine Erweiterung der EU-Liste dringend erforderlich“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der NABU fordert die EU auf, umgehend auf diese Erkenntnisse zu reagieren und dafür zu sorgen, dass weitere Arten in die EU-Liste aufgenommen werden. Europaparlament und Umweltverbände dringen bereits seit Jahren darauf. Auch die neue Bundesregierung wird sich dringend dieses Themas annehmen müssen. Der Vertreter Deutschlands im zuständigen EU-Ausschuss hatte bereits die erste Erweiterung der Liste um zwölf Arten abgelehnt mit der Begründung, dass bisher noch zu wenig Erfahrungen zum Vorgehen auf nationaler und regionaler Ebene mit den Arten der ersten Unionsliste vorlägen. Zudem enthalte auch die Ergänzungsliste viele Arten, die in Deutschland schon weit verbreitet seien.
„Diese ,Argumente‘ sind nicht stichhaltig. Zum einen ist es ausschließlich das Verschulden von Bundesregierung und Bundestag, dass zu wenig Erfahrungen vorliegen. Denn die EU-Verordnung trat bereits am 1. Januar 2015 in Kraft, wurde aber erst im Sommer 2017 vom Bundestag in nationales Recht umgesetzt“, so Tschimpke. Zum zweiten räume die Verordnung den Mitgliedstaaten weite Ermessensspielräume für den Umgang mit invasiven Arten ein. „Die Unionsliste muss außerdem auch den EU-Mitgliedstaaten Rechnung tragen, bei denen einige der gelisteten Arten noch erfolgreich eingedämmt werden können“, sagte Tschimpke weiter. „Hier wäre die gerade von Deutschland ansonsten immer gerne geforderte EU-weite Solidarität gefragt, denn invasive Arten kennen keine Grenzen.“
Auch bei den Managementmaßnahmen für bereits verbreitete Arten mahnt der NABU Eile an. Erst Mitte September begann das Anhörungsverfahren durch die Bundesländer. Der NABU kritisiert, dass nur Maßnahmen für invasive Arten der Unionsliste 2016 erarbeitete werden sollen, nicht aber für Arten der Ergänzungsliste 2017. „Da gerade die Ergänzungsliste für Deutschland besonders relevante Arten, wie Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut enthält, ist es nicht nachvollziehbar, dass deren Behandlung erst 2018 geregelt werden soll“, so Tschimpke.
Hintergrund
Invasive Arten, also Arten, die für die Ökosysteme problematisch werden können und einheimische Arten verdrängen, stellen eine der größten Gefahren für die biologische Vielfalt dar. Die EU-Liste („Unionsliste“) benennt jene invasiven Tier- und Pflanzenarten, für die nach EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) Mindeststandards zur besseren Früherkennung, Monitoring und Management gelten sollen. So soll die Kontrolle verbessert und mögliche Schäden verringert werden. Die jetzt veröffentlichte Studie zeigt, welche Arten für eine Erweiterung der Liste in Frage kommen und wann sie aufgenommen werden sollten. Sie priorisiert die Risikobewertung von 207 Arten, wovon 59 im kommenden Jahr und 148 bis 2020 gelistet werden sollen. Im nächsten Schritt werden für eine Erweiterung bis 2025 weitere 336 Arten identifiziert. Bis 2030 sollen noch einmal 357 Arten beurteilt werden. | Mehr | | | |
| | | | Staatliches Tierwohllabel muss kommen | vzbv fordert zum Welttierschutztag eindeutige Kennzeichnung
Anlässlich des Welttierschutztags am Mittwoch, 4. Oktober 2017, veröffentlicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Faktenblatt zum Tierschutz in der Nutztierhaltung - und fordert ein verständliches, staatliches Tierwohl-Label sowie höhere Standards in der Nutztierhaltung.
„Wer Wert auf Tierschutz legt, hat zwar mit Bio-Fleisch eine verlässliche Kennzeichnung. Doch nicht jeder kann sich Bio-Fleisch leisten. Ein verständliches Tierwohl-Angebot zwischen bio und konventionell ist dringend nötig. Die neue Bundesregierung muss die Entwicklung eines staatlichen Tierwohl-Labels fortführen und dabei die Erwartungen der Verbraucher berücksichtigen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. | Mehr | | | |
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