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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Karlsruhe: Zehn Tage lang den Eintritt selbst bestimmen
Wunsch-Preis-Tage im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe / Ein Euro für den Artenschutz

Kurz vor Weihnachten ist Hoch-Saison für Wünsche: Auch beim Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe darf sich etwas gewünscht werden. Ab Freitag, 8. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 17. Dezember, bestimmen die Besucherinnen und Besucher selbst, wie viel sie für den Eintritt zahlen möchten - alleine, als Paar oder als Gruppe, für einen ganzen Tag oder nur eine halbe Stunde. Es sind wieder Wunsch-Preis-Tage im Zoologischen Stadtgarten.

Jeder kann selbst entscheiden, was ihm der Besuch des Zoologischen Stadtgartens wert ist. Dazu werden an den Eingängen in diesem Zeitraum Wunsch-Preis-Formulare ausgegeben. Diese können ausgefüllt an den Zugangskassen abgegeben werden. Bezahlt wird dort dann der eingetragene Preis.

"Im Sommer haben wir sehr viele Gäste, im Winter sind es weniger. Obwohl gerade auch diese Zeit ihren besonderen Reiz hat. Da wollen wir mit unseren Wunsch-Preis-Tagen einen Anreiz setzen, auch im Winter den Zoo zu besuchen", sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt. 2016 gab es die Aktion das erste Mal. In diesem Winter gibt es jedoch eine Neuerung. Von jedem Eintrittspreis wandert ein Euro in die Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe. So werden mit den Wunsch-Preis-Tagen auch Projekte in der Natur unterstützt, die sich für verschiedene Arten einsetzen.

Die Wunsch-Preis-Tage gelten für den Kauf von Tageskarten jeder Art. Ausgenommen von der Aktion sind Gutscheine und Jahreskarten. Der Zoologische Stadtgarten hat aktuell von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Der Aufenthalt in der Anlage ist bis Einbruch der Dunkelheit möglich.
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NABU fordert EU-weites Verbot von Neonikotinoiden
Miller: Gift für die Artenvielfalt - Agrarminister Schmidt muss sofort handeln

Berlin – Der NABU fordert die Bundesregierung auf, sich kommende Woche für ein EU-weites Verbot der insektenschädlichen Neonikotinoide einzusetzen. Vom 12. bis 13. Dezember beraten Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über die Zukunft der ökologisch hoch bedenklichen Wirkstoffe und stimmen möglicherweise über deren Zukunft ab. Speziell geht es dabei um die Insektengifte Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam.

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben inzwischen nachgewiesen, dass Neonikotinoide Insekten und Vögel hochgradig schädigen. Honigbienen etwa verlieren unter Einwirkung des Gifts ihre Orientierung und können sich schlechter fortpflanzen. Weltweit weisen drei von vier Honigproben Rückstände von Neonikotinoiden auf. Die Wirkstoffe sind mittlerweile auch im Boden, im Wasser und in der Luft nachgewiesen. „Wie ein unsichtbarer Feind haben sich Neonikotinoide in den Ökosystemen angereichert. Sie bedrohen die biologische Vielfalt massiv“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU fordert Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, sich für ein Komplettverbot aller Neonikotinoide einzusetzen. „Nach dem Glyphosat-Debakel muss Minister Schmidt jetzt unter Beweis stellen, dass er den Schutz von Insekten und Natur nicht vollends aus den Augen verloren hat. Dazu muss er keine weiteren Untersuchungen mehr abwarten, die Faktenlage ist glasklar. Er kann direkt handeln“, so Miller. Der Bundeslandwirtschaftsminister hatte allerdings am Montag in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ betont, ein letztes Prüfverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA abwarten zu wollen.

Bislang hat die EU zur Eindämmung der Neonikotinoide auf Teilverbote gesetzt. Nach Ansicht des NABU ein vollkommen ineffektives Mittel. „Die Teilverbote und Sondergenehmigungen der EU greifen ins Leere. Jahr für Jahr werden weiter große Mengen eingesetzt. Um den Tod von Insekten und Vögeln zu stoppen, ist ein Komplett-Verbot die einzige Lösung“, so Miller weiter.

2013 traten nach einer Bewertung durch die EFSA das erste Mal ernsthafte Zweifel an der Unbedenklichkeit für Honigbienen zu Tage. Daraufhin entschloss sich die EU zu einem befristeten Teilverbot für die drei Wirkstoffe, das jedoch nur für die Saatgutbehandlung von Mais und Raps greift – andere Kulturen können weiterhin mit Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam behandelt werden. Auch eine Blattbehandlung durch Spritzung ist weiter möglich.

Auch in Deutschland hat sich seit dem Verbot nur wenig geändert: Von 2013 und 2016 wurden pro Jahr rund 200 Tonnen Neonikotinoide eingesetzt – dies sind rund ein Fünftel aller Insektizide hierzulande. „In kaum einem anderen Land der EU werden so viele Pestizide eingesetzt wie in Deutschland. Die jetzige und künftige Bundesregierung müssen schnell konkrete Ziele zur Reduktion beschließen. Vor allem müssen bei der Zulassung endlich die Auswirkungen auf die Artenvielfalt berücksichtigt werden“, so Miller. Dass in der EU Neonikotinoide überhaupt zugelassen werden konnten, offenbare die eklatanten Schwachstellen in der Risikobewertung.

Der NABU fordert daher, dass Deutschland sogar über ein eventuelles EU-Verbot hinausgeht. So sei ein bundesweites Verbot sämtlicher Neonikotinoide möglich und notwendig – neben den drei genannten sind derzeit noch Acetamiprid und Thiacloprid erlaubt. Darüber hinaus sei ein Verbot auch beim Anbau unter Glas sinnvoll, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wirkstoffe nach außen gelangen.

Um die Gefahren der Wirkstoffe künftig besser bewerten zu können, müsse zudem das von EFSA entwickelte „Bee Guidance Document“ verpflichtend zum Einsatz kommen. Dieses sieht einen stufenweisen Bewertungsprozess vor, in dem die Wirkstoffe genaueren Tests unter realen Feldbedingungen unterzogen werden.

Hintergrund:
Als Neonikotinoide Anfang 1990 auf den Markt gebracht wurden, ging man davon aus, dass sie lediglich gegen schädigende Insekten wie Blattläuse oder Kartoffelkäfer wirken. Schnell entwickelten sie sich zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Insektiziden. Von dem in Deutschland zugelassenen Thiacloprid wurde in den vergangenen Jahren durchschnittlich etwa 100 Tonnen jährlich eingesetzt – maßgeblich in Raps, Weizen und Kartoffeln. Bei Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind es insgesamt 75 bis 300 Tonnen pro Jahr.

Um die Gefahrenlage für Insekten besser beurteilen zu können, ist derzeit eine erneute Risiko-Bewertung durch die EFSA in Arbeit, die Anfang 2018 fertiggestellt sein soll. Ungeachtet dessen ist die Beweislage bereits jetzt erdrückend: In einer Metastudie kamen die Autoren erst vor wenigen Wochen zu dem Schluss, dass die negativen Auswirkungen weitreichend sind und nicht weiter ignoriert werden dürfen. Gemeinsam mit über 80 Verbänden setzt sich der NABU unter dem Dach der „Save the Bees Coalition“ dafür ein, dass das EU-weite Verbot im kommenden Jahr in die Tat umgesetzt wird.
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Slow Food Deutschland fordert die EU auf, der Ãœberfischung ein Ende zu setzen
Am 11. und 12. Dezember 2017 treffen sich die EU-Fischereiminister in Brüssel, um die zulässigen Gesamtfangmengen für Fischbestände in Nordsee und Atlantik für 2018 festzulegen. Die Entscheidung der Minister ist richtungsweisend dafür, ob die EU dem rechtlich festgelegten Ende der Überfischung bis zum Jahr 2020 nachkommt. "Fischerei ist ein Schlüsselthema für die Zukunft unseres Planeten und der Gesellschaft. Die EU muss dafür Verantwortung übernehmen und alles tun, um ihre eigene Gesetzgebung für eine nachhaltige Fischerei einzuhalten. Wir brauchen konsequentes Handeln, keine Verwässerungen", fordert Dr. Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland.

Im Jahr 2013 einigten sich die Entscheidungsträger der Europäischen Union auf eine weitreichende Reform ihrer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Diese verpflichtet die EU rechtsverbindlich, die Überfischung wo immer möglich bis 2015, jedoch spätestens bis 2020, zu beenden. Ziel ist die Wiederherstellung der Fischbestände in EU-Gewässern, wobei die Größe jedes einzelnen Bestandes oberhalb des Niveaus liegen soll, mit dem der höchstmögliche Dauerertrag erzielt werden kann. Die Bestandsgröße einer Fischart in einem bestimmten Bewirtschaftungsgebiet muss so groß sein, dass sie nachhaltig befischt werden kann ohne Erträge oder Reproduktionsfähigkeit langfristig zu gefährden. Bezeichnet wird dies als Maximum Sustainable Yield (MSY).

Dies ist Voraussetzung für die Erholung der Fischbestände, den Schutz der marinen Ökosysteme sowie für die Steigerung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen der Fischerei in der EU. Seit des Inkrafttretens der reformierten GFP Anfang 2014 nimmt die Biomasse der Bestände zwar zu, eine Erholung ist jedoch noch lange nicht in Sicht. Darauf weist der neue Bericht "Taking Stock: Progress Towards Ending Overfishing in the European Union" der international renommierten Beratungsfirma Poseidon Aquatic Resource Management Ltd. hin. Bei zu wenigen Beständen wurde eine ausreichende Erholung festgestellt. Alleine 2017 haben die politischen Entscheidungsträger 55 Prozent der Fangquoten zu hoch angesetzt, ungeachtet der wissenschaftlichen Empfehlungen. Hinzu kommen Lücken in den von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Fischereidaten sowie mangelnde Transparenz im Verfahren von Kommission und Rat, mit dem die Fangquoten festgelegt werden. Das erschwert Rückschlüsse auf den erzielten Fortschritt bei der Umsetzung der GFP.

"Die derzeitige Situation vieler Fischbestände ist weiterhin kritisch und die aktuellen Entwicklungen schaffen weder die notwendigen Voraussetzungen noch das zivilgesellschaftliche Vertrauen dafür, dass die EU die Überfischung bis zum Jahr 2020 beendet. Dabei sprechen wir hier von Fristen, die in der EU-Gesetzgebung festgeschrieben sind. Deshalb hoffe ich für die Demokratie ebenso wie für Mensch, Tier und Umwelt, dass die Verantwortlichen anstelle von Kurzschlussreaktionen in letzter Minute ab sofort und über die nächsten drei Jahre hinweg signifikante Änderungen konsequent umsetzen", so Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland. Auch Mehrjahrespläne für Fischbestände und Meeresregionen müssen auf den Weg gebracht werden.

Um Fischerei und Aquakultur so umzugestalten, dass sie umweltverträglich sowie wirtschaftlich und sozial tragbar sind, ist aus Slow-Food-Sicht die Förderung der handwerklich arbeitenden Fischerei, die Vielfalt auf dem Teller sowie die Zusammenarbeit lokaler, öffentlicher und privatwirtschaftlicher Akteure mit Vertretern der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft über regionale und nationale Grenzen hinaus, zentral. Handwerklich arbeitende Fischer müssen in Entscheidungsprozesse und Ressourcenmanagement eingebunden werden. Sie kennen die lokale Ökosysteme und Bestände, verfügen über das Wissen, flexibel auf Änderungen in ihrer Region beispielsweise aufgrund des Klimawandels zu reagieren. Sie sind ein unverzichtbarer Faktor, wenn es um die Ernährungssicherheit in Küstenregionen geht. Die meisten Kleinfischer jedoch sind Zulieferer für Zwischenhändler, den Großhandel und Auktionen. Sie haben wenig Einfluss auf Preismechanismen und die Wertschöpfungskette. Hier muss die Politik regulierend eingreifen, um die notwendigen Voraussetzungen für Direktvermarktung und Diversifikationsmaßnahmen zu schaffen.
 
 

 
Eil-Aktion: So können wir Glyphosat doch noch stoppen!
Ein Schock: Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat in Brüssel ein "Ja" zu Glyphosat durchgedrückt. Das umstrittene Ackergift ist für weitere fünf Jahre in der EU erlaubt. Ist damit die Sache entschieden? Nein! Denn die deutsche Bundesregierung kann Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat trotzdem auf nationaler Ebene verbieten. Das ist unsere Chance: Wir fordern ein Verbot von Glyphosat in Deutschland!
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PM Schmidts kaltblütiger Alleingang
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat völlig überraschend und gegen den ausdrücklichen Willen des Bundesumweltministeriums in Brüssel die Wiederzulassung des hoch umstrittenen Pestizids Glyphosat durchgeboxt. Ohne die deutsche Stimme wäre die EU-Bewilligung für den Unkrautvernichter gescheitert. Zu der Entscheidung Schmidts für das unter Krebsverdacht stehende Ackergift erklärt Slow Food Deutschland:

Der Alleingang von Minister Schmidt ist dreist und schäbig. Er demonstriert die Haltung eines Politikers, der sich gern einen grünen Anstrich gibt, der in der Sache aber ohne Rücksicht auf den Koalitionspartner oder die Zivilgesellschaft die Interessen der alten Agrarindustrie selbstherrlich und kaltblütig durchsetzt. Die Dramaturgie seines giftigen Coups ist bis auf die Minute bestens dokumentiert. Noch unmittelbar vor der Brüsseler Entscheidung hatte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) nochmals ihr "Nein" zur Zulassung übermittelt und Schmidt hatte dies auch bestätigt. Noch während er von seiner Kabinettskollegin freundlich deren ablehnendes Votum entgegennahm, hatte er schon eigenmächtig Kurs auf ein deutsches "Ja" eingeschlagen, das die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung in der Europäischen Gemeinschaft erst möglich machte.

Minister Schmidt wusste, was er tat, als er die gebotene Stimmenthaltung in eine Zustimmung verwandelte. Seine Entscheidung für das weltweit am häufigsten verkaufte und eingesetzte Ackergift war wohlkalkuliert. Provokation, Vertrauensbruch, vergiftete Stimmung und ein Tritt in den Bauch der Zivilgesellschaft - Schmidt nahm alles in Kauf, Hauptsache die Agrarkonzerne bekommen im letzten Augenblick doch noch ihr Gift in die Scheuer. Allein in Deutschland sind inzwischen 94 glyphosathaltige Mittel zugelassen. Ohne dieses Pestizid geht offenbar nichts mehr, es ist die Allzweckwaffe unter den chemischen Keulen.

Aber Glyphosat ist mehr als nur ein Pestizid. Es ist die Leitsubstanz des alten Agrarmolochs. Es ist das Synonym für Tabula Rasa auf dem Acker: Alle Beikräuter, alle Pflanzen im Unterbewuchs, alles was sonst noch sprießt, wird mit Stumpf und Stiel ausgerottet. Nur die Wüste lebt. Glyphosat ist damit auch der Schierlingsbecher der Biodiversität. Insekten- und Vögelsterben hören auf diesen Namen, weil Breitbandherbizide jeglichen Wildpflanzenwuchs beseitigen und den Feldbewohnern damit die Nahrungsgrundlage nehmen.

Glyphosat gilt laut des - immer wieder attackierten - Gutachtens der Krebsforschungsagentur der WHO als "wahrscheinlich krebserregend". Das Vorsorgeprinzip gebietet es, in solchen wissenschaftlichen Streitfällen vorsichtig zu sein und im Zweifelsfall für die Gesundheit und gegen das Risiko zu votieren. Auch dieses Prinzip hat Minister Schmidt über Bord geworfen. Und den Bürgerwillen gleich dazu. Zivilgesellschaft und Bürgerwille werden damit ein weiteres Mal ausmanövriert. Und dies zu einem Zeitpunkt, da sich unsere Republik politisch neu aufstellt, da Vertrauen und Zusammenarbeit mehr denn je gefragt sind. Mit solchen Alleingängen und Provokationen ist kein Staat zu machen. Herr Minister Schmidt, Sie sind eine Zumutung für unser Land. Treten Sie zurück! Auf Ihre Mitgift kann die neue Bundesregierung allemal verzichten.
 
 

 
Glyphosat, Bauernregeln & die Macht der Agrochemielobby
Eine kleine, große Niederlage der Naturschutzbewegung im Jahr 2017

Die Umwelt- und Naturschutzbewegung hat im Jahr 2017 einige Niederlagen einstecken müssen. Der aktuelle Glyphosat-Kniefall von CSU-Landwirtschaftsminister Schmidt vor der Agrochemielobby, vor Monsanto und Bayer, war schon im Februar 2017 absehbar.

Die Schwäche des Natur- und Umweltschutzes und die Stärke und Macht der Agrochemielobby und der Bauernverbände in Zeiten eines massiven Insektensterbens und in einer Zeit zunehmender Nitratwerte im Grundwasser zeigen die nicht gedruckten Plakate des Umweltministeriums im Februar 2017.

"Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat nach der massiven Kritik an den vom Umweltministerium veröffentlichten „Bauernregeln“ eingelenkt und öffentlich um Entschuldigung gebeten", meldeten viele Medien im Februar 2017. Das Bundesumweltministerium konnte dem gut organisierten Druck und der Macht der Agrarlobby, von Bauernverbänden, Gift und Dünger produzierenden Chemiekonzernen und deren Paten in der Politik in CDU, CSU und FDP nicht länger standhalten. Die gut organisierte Kampagne in den Medien und der Shitstorm in den "sozialen" Netzwerken zeigten wieder einmal, wer in diesem Land die Macht hat.
Agrarminister Hauk im "grün-SCHWARZEN" Baden-Württemberg forderte sogar den Rücktritt von Frau Hendricks. Diese populistische Rücktrittsforderung war ein politischer Skandal; eine Forderung, die sich Herr Kretschmann nicht bieten lassen dürfte. In den Bauernregeln wurde niemand beleidigt, sondern es wurden real existierende Probleme pointiert auf den Punkt gebracht.
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NABU: Entlassung von Agrarminister Schmidt wäre richtig gewesen
Miller: Künftige Bundesregierung muss Scherbenhaufen aufkehren und Glyphosat-Ausstieg auf nationalem Weg einläuten

Berlin – Der NABU kritisiert, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel Agrarminister Christian Schmidt nach dessen Glyphosat-Alleingang nicht entlassen hat. Dies wäre die logische Konsequenz seines vertrauensschädigenden Verhaltens gewesen. Um für Verbraucher und potenzielle Koalitionspartner wieder glaubwürdig zu werden, müssten CDU und CSU in einem Regierungsprogramm in jedem Fall einen Glyphosat-Ausstiegsplan für Deutschland auf den Weg bringen. Ein Ende des Ackergifts könne auch auf nationalem Wege eingeläutet werden, so die Naturschützer.

Dazu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Agrarminister Schmidt hat mit seinem Glyphosat-Geschenk für die Agrarlobby mutwillig Vertrauen zerstört – bei Verbrauchern und möglichen Koalitionspartnern gleichermaßen. Seine hemmungslose Klientelpolitik hätte spätestens jetzt ein Ende haben müssen. Angela Merkel hätte Christian Schmidt entlassen müssen. Schmidts Alleingang beschert Deutschland nun einen vergifteten Boden zur Unzeit, sein Verbleib wird zur nächsten Belastungsprobe für Koalitionsgespräche“, so Miller.

Um den von Schmidt hinterlassenen Scherbenhaufen aufzukehren, müsse Deutschland nun das Ende des Ackergifts selbst einläuten und dem Vorbild Frankreichs folgen. Unmittelbar nach der gestrigen Abstimmung hatte Präsident Emmanuel Macron verkündet, dass Frankreich innerhalb der nächsten drei Jahre aus dem Unkrautvernichter aussteigen will. Nationale Verbote sind in jedem EU-Land möglich.

„Egal welche Partei mit der CDU und CSU in den nächsten Wochen am Verhandlungstisch sitzt, ein nationaler Glyphosat-Ausstiegsplan muss gesetzt sein. Die künftige Bundesregierung wird enorm viel investieren müssen, um der Bevölkerung zu beweisen, dass sich die deutsche Agrarpolitik nicht blind nach den Interessen der Agrarindustrie richtet, sondern nach denen von Verbrauchern und Umwelt“, so Miller.

Enttäuschend ist aus Sicht des NABU auch, dass sich die CSU erst wenige Tage zuvor deutlich fortschrittlicher in ihrer Agrarpolitik gezeigt hatte. In einem Jamaika-Bündnis hätte sie ein Sofortprogramm gegen das Insektensterben verabschiedet und Pestizide deutlich verringern wollen.

Glyphosat ist ein hochriskantes Mittel, dessen Folgen für Natur und Umwelt jahrelang unterschätzt wurden. Die Chemikalie vernichtet die Nahrungsgrundlagen und Schutzräume für zahlreiche Tiere, darunter Vögel und Insekten, und trägt zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei.
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NABU-Statement zum Diesel-Gipfel
Miller: Blaue Plakette unverzüglich einführen und Abgastechnik auf Kosten der Hersteller nachrüsten

Berlin – Zum heutigen Spitzentreffen von Bundeskanzlerin Merkel und Vertretern von Kommunen und Ländern zu Maßnahmen gegen zu viele Diesel-Abgase in Städten erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Der heutige zweite Diesel-Gipfel macht deutlich, dass insbesondere das Bundesverkehrsministerium die Situation nicht im Griff hat. Weder gibt es eine Lösung für drohende Fahrverbote, noch konnte der immense Imageverfall des Diesels gebremst werden. Ex-Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat erst den Abgasskandal denkbar schlecht gemanagt und sich dann buchstäblich aus dem Staub gemacht. Nun bleiben nicht mal mehr drei Monate, bis das Bundesverwaltungsgericht am 22. Februar entscheidet, ob Kommunen Diesel-Fahrverbote verhängen müssen.“

Im Oktober seien die Verkäufe von Diesel-Neuwagen gegenüber dem Vorjahresmonat erneut um fast 18 Prozent gesunken. Konkrete Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Luftreinhaltung konnten hingegen nicht vereinbart werden. Anfang Dezember könnte die EU-Kommission Deutschland allerdings schon wegen Überschreitung der Luftreinhalte-Grenzwerte verklagen. Miller: „Deshalb fordert der NABU weiterhin unverzüglich die Einführung einer Blauen Plakette und die verpflichtende Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit hohen Abgaswerten auf Kosten der Autohersteller.“
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