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Verschiedenes
| | | NABU: Fast nur Verlierer unter den Gartenvögeln | Miller: Zwischenergebnis zeigt die niedrigste Vogelzahl pro Garten seit Beginn der Aktion Stunde der Gartenvögel
Berlin – Der NABU und sein bayerischer Partner LBV freuen sich über eine rege Beteiligung bei der 14. Stunde der Gartenvögel, die von Vatertag bis Muttertag stattfand. Bis zum Montagabend hatten bereits über 37.000 Vogelfreunde aus mehr als 25.000 Gärten und Parks fast 840.000 Vögel gemeldet. Bis zum 21. Mai können die Vogelzählungen per Internet oder per Post an den NABU übermittelt werden.
Weniger erfreulich sind allerdings die bisherigen Ergebnisse. „Pro Garten wurden im Schnitt nur 33,3 Vögel gemeldet. Das ist die niedrigste Vogelzahl seit Beginn der Aktion und ein Minus von über fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und dem langjährigen Mittel“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Besonders bei unseren häufigsten Gartenvögeln deuten sich reihenweise Negativ-Rekorde an. „Unter den Top 15 unserer Gartenvögel weisen sieben Arten die bisher geringsten Zahlen auf, darunter Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Elster, Grünfink, Buchfink und Hausrotschwanz“, sagt Miller. „Bei vier weiteren Arten gab es nur einmal zuvor noch weniger Vögel. So hat auch der Vogel des Jahres 2018, der Star, nach zwischenzeitlich leichter Bestandserholung wieder fast den Negativrekord des Jahres 2010 erreicht. Lediglich Haussperling, Feldsperling, Ringeltaube und Rabenkrähe wurden in üblichen Mengen gesichtet.“
Auf der Suche nach Lichtblicken muss man in der Rangliste der häufigsten Gartenvögel weit nach unten blicken: So setzen die beiden samenfressenden Finkenarten Stieglitz und Kernbeißer ihre Bestandszunahmen fort. „Auffällig ist, dass dagegen fast alle Vogelarten, die ihre Jungen mit Insekten füttern, besonders niedrige Zahlen aufweisen“, so Miller. „Auch bei den langjährigen Sorgenkindern, den Luftinsektenjägern Mehlschwalbe und Mauersegler, haben sich die erfreulich guten Zahlen des Vorjahres buchstäblich als Eintagsfliege erwiesen: Ihre Zahlen sind wieder so schlecht wie in den Jahren davor und entsprechen nur noch 60 Prozent der Ausgangsbestände im Jahr 2006. Die Ursache dafür liegt offenbar im massiven Insektenschwund.“
Die besorgniserregenden Zwischenergebnisse zeigen, dass mehr zum Schutz der Vögel getan werden muss. „Jeder kann damit beginnen, seinen Garten als Mini-Naturschutzgebiet zu gestalten“, schlägt Miller vor. „Zudem muss das anhaltende Insektensterben umgehend gestoppt werden.“ | Mehr | | | |
| | | | NABU: Klagerecht der Umweltverbände wird mit Füßen getreten | Miller: Nord Stream 2 beginnt mit Zerstörung der Ostseeschutzgebiete
Berlin/Greifswald – Der Bau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 hat trotz der im Februar vom NABU am Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereichten Klage und eines zusätzlichen Antrags auf Zwischenverfügung begonnen. Seit heute werden in der Ostsee Tatsachen geschaffen. Die Baggerarbeiten beginnen. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
„Das ist ein schwarzer Tag für den Meeres- und den Klimaschutz, aber auch für das zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland. Das Beteiligungs- und Klagerecht der Naturschutzverbände wird von Nord Stream 2 mit Füßen getreten. Wir appellieren eindringlich an das Gericht, einen sofortigen Baustopp zu verhängen. Es ist ein fatales Signal, dass weder die Gerichte noch die Politik in der Lage zu sein scheinen, eine unabhängige Prüfung dieses fragwürdigen Mammutprojektes sicherzustellen, bevor der Umweltschaden eintritt. Wieder einmal steht das wirtschaftliche Interesse eines Großkonzerns über dem Interesse des Naturschutzes. Deutschland verliert seine Glaubwürdigkeit im Natur- und Klimaschutz.“ | Mehr | | | |
| | | | ProVeg auf dem Berliner Klimatag | Am 22. April informierten sich etwa 2.000 Menschen im Rahmen des Berliner Klimatags über die Möglichkeiten, den eigenen Alltag klimaschonender zu gestalten. ProVeg berichtete über die Rolle der Ernährung im Klimaschutz und erarbeitete mit den Teilnehmenden maßgeschneiderte Lösungen ... | Mehr | | | |
| | | | EWS - Kritik am geplanten EEG/KWKG-Änderungsgesetz | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitet ein Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und weiterer Bestimmungen des Energierechts (EEG-/KWKG-Änderungsgesetz) vor.
Die EWS kritisieren diesen Entwurf und fordern eine wesentlich stärkere Fokussierung auf den Klimaschutz. Notwendig sind Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Wind und ein Mindestanteil von 25 % des Ausschreibungsvolumens für Windkraft in Süddeutschland, so wie es laut Koalitionsvertrag vorgesehen ist. | Mehr | | | |
| | | | NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern | Miller: Risiken von arsenhaltigem Eisenhydroxid in Gewässern sind unkalkulierbar
Berlin/Potsdam – Zum Start in die Badesaison am 10. Mai warnt der NABU vor den gravierenden Auswirkungen eisenhydroxidhaltiger Ockerschlämme aus Braunkohletagebauen auf Gewässer. „Besonders in der Lausitz und in anderen Gebieten, in denen Braunkohle abgebaut wurde und wird, sind umliegende Fließgewässer und stehende Gewässer langfristig durch den Eintrag von Eisenhydroxidschlamm und Sulfat aus wieder aufsteigendem Grundwasser erheblich belastet“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es komme zu umweltchemischen und ökotoxikologischen Problemen, die sich auch in der massiven Verarmung der Gewässerlebensgemeinschaften widerspiegeln. Zum Beispiel werden wichtige sauerstoffproduzierende Wasserpflanzen mit dem Ockerschlamm so bedeckt, dass eine Photosynthese nicht mehr möglich ist und die Pflanzen absterben. Ockerhaltige, saure Gewässer sind lebensfeindlich für Wasserflöhe, Fische und deren Jungtiere. So ersticken z.B. Fische und deren Nachkommen, Rückzugsflächen für Kleinfische sowie Laichgebiete werden auch überdeckt und sind für die Fische nicht mehr nutzbar.
Zu einem neuen Streitfall dürften die Pläne der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) werden: Die LMBV möchte Eisenhydroxidschlamm, der pro Jahr mit ca. 50.000 bis 60.000 Tonnen anfallen wird, aus der Spree und den Fließen um die Spree in den Meuroer See einspülen. Dem Naturschutzfonds wurde der Meurosee zur naturschutzfachlichen Entwicklung als Ausgleichsfläche für den Lausitzring übertragen.
Dabei sei bisher nicht ausreichend erforscht, was langfristig unter Wasser mit den Schadstoffen in den Schlämmen passiert. „Der Eisenhydroxidschlamm ist mit Arsen kontaminiert – bis zu 120 Milligramm je Kilogramm bei einem pflanzenverfügbaren Anteil von bis zu 70 Milligramm je Kilogramm“, warnt Werner Kratz, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Umweltchemie und Ökotoxikologie und 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg.
Das Einspülen von belasteten Tagebau-Rückständen in die Gewässer nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist aus seiner Sicht verantwortungslos und ökologisch riskant.
Der NABU fordert von den verantwortlichen Behörden, wie dem Ministerien für Wirtschaft und Energie (MWE) sowie dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) eine umweltchemische und ökotoxikologische Prüfung des Materials. Nach entsprechender Zertifizierung der Eisenhydroxid-Halden kann über die Verwendung (z.B. in der Pigmentindustrie und in der Methanaufreinigung in Biogasanlagen, im Zierpflanzenbau) oder bei Grenzwertüberschreitung über eine sichere Deponierung des Eisenhydroxidschlammes entschieden werden. | Mehr | | | |
| | | | Zahl des Monats zum neuen EU-Haushalt | 104 Euro zahlt jeder EU-Bürger künftig für schädliche Agrarpolitik
Tschimpke: EU-Kommission reiht sich unter die Totengräber der Insektenwelt
Brüssel/Berlin – Am heutigen Mittwoch legte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger seinen neuen Haushaltsentwurf für die Jahre 2021 bis 2027 vor. Mit über 46 Milliarden Euro pro Jahr und knapp 30 Prozent machen die Agrarsubventionen weiterhin den größten Teil aus. 104 Euro pro Jahr soll künftig jeder EU-Bürger für die unverändert schädliche Agrarpolitik zahlen.
Der NABU kritisiert den Entwurf scharf. Den Naturschützern liegen interne Dokumente vor, wonach im Haushalt ursprünglich deutlich progressivere Vorschläge vorgesehen waren. So sollten die pauschalen Flächenzahlungen in zielgerichtete Förderung – zum Beispiel für den Umweltschutz – umgeschichtet werden. Diese Vorschläge wurden jedoch im Verlauf der vergangenen Woche offenbar kurzfristig verworfen.
„Mit ihrem Vorschlag reihen sich Juncker und Oettinger unter die Totengräber von Insekten, Vögeln und ländlichem Raum. Nach wochenlangen internen Kämpfen haben sich offensichtlich die Hardliner in der Kommission durchgesetzt. Ganz nach dem Willen der Agrarindustrie wird die EU ihre milliardenschweren Agrarsubventionen weiter überwiegend pauschal ausschütten. Schlimmer noch: Für die gezielten Förderprogramme der sogenannten ‚zweiten Säule‘ müssen die Mitgliedstaaten künftig noch höhere Eigenanteile aufbringen. Damit lohnt sich ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur kaum. Statt die dringend benötigte Umkehr in der Agrarpolitik einzuleiten, befördern Juncker und Oettinger die Artenvielfalt und Tausende Bauernhöfe noch näher an den Rand des Abgrunds", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Neben der Zementierung der schädlichen EU-Agrarpolitik sieht der Haushaltsvorschlag auch kein zusätzliches Geld für den Naturschutz vor. Dabei klafft allein in Deutschland nach Berechnungen des Bundesamts für Naturschutz eine riesige Finanzierungslücke von mehr als 50 Prozent.
„Wir können Kanzlerin Merkel und ihrem zuständigen Außenminister nur raten: Lehnen Sie diesen Haushalt ab. Diese Agrarpolitik verschwendet einen riesigen Teil unserer Steuergelder und schadet dem Gemeinwohl“, kritisierte Tschimpke. Die Bundesregierung müsse sich jetzt um so vehementer für eine bessere Finanzierung des Naturschutzes einsetzen, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat. Dazu müsse in der Agrarpolitik ein EU-Naturschutzfonds verankert werden, der die vorhandene Finanzierungslücke schließt. | Mehr | | | |
| | | | NABU-Statement zum Eckpunkte-Papier "Aktionsprogramm Insektenschutz" | Miller: Schritt in die richtige Richtung - Insektenschutz muss fest in Agrarpolitik verankert werden
Berlin – Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat am heutigen Mittwoch Eckpunkte zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vorgestellt. Damit soll die Landwirtschaft insektenfreundlicher gemacht werden. In dem sieben Seiten umfassenden Papier heißt es unter anderem, dass „großflächige Strukturen in der Landbewirtschaftung aufgelöst und neue Lebensräume und Verbindungskorridore für Insekten in der Kulturlandschaft geschaffen werden“ sollen. Dazu erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
„Das Papier von Bundesumweltministerin Schulze ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein dringend notwendiges Signal, um dem Insektensterben entgegenzuwirken. Doch um wirklich beurteilen zu können, ob es die Bundesregierung mit dem Schutz von Bienen und anderen Insekten tatsächlich ernst meint, sind zwingend verbindlichere Zusagen vonnöten. So ist es nach wie vor nicht erkennbar, bis wann der Ausstieg aus Glyphosat konkret erfolgen soll. Auch wird das Neonicotinoid-Verbot zwar begrüßt, jedoch die Tatsache unter den Teppich gekehrt, dass auch in Deutschland zwei weitere noch immer zugelassen sind und eingesetzt werden. Auch der Plan, den Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten deutlich zu verringern und wo möglich zu verbieten ist viel zu unkonkret – in unseren Edelsteinen der Natur sind ein Verbot und ausreichende Pufferzonen überfällig.“ Erfreulich seien die Ziele der Extensivierung von Grünland und zur Schaffung von Strukturelementen und Verbindungskorridoren, die nicht nur den Insekten zugute kommen.
Das Bekenntnis Schulzes, sich „intensiv für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung“ einsetzen zu wollen, ist ein klares Signal an Bundesagrarministerin Klöckner, an die der NABU appelliert, das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ ebenfalls in der Agrarpolitik zu verankern. „Um das Insektensterben zu stoppen, ist eine ressortübergreifende Initiative erforderlich. Ohne eine Wende in der Agrarpolitik wird das Problem nicht gelöst. Dazu gehört die Reform der EU-Agrarpolitik mit mehr Geldern für Naturschutzmaßnahmen“, so Miller.
Unter dem Motto „Zählen, was zählt“ startet der NABU sein neues Citizen Science-Projekt „Insektensommer“. Es ist die erste bundesweite Insektenzählung in Deutschland. Naturfans sind bundesweit aufgerufen in ihrer Umgebung vom 1. bis zum 10. Juni sowie vom 3. bis zum 12. August Insekten zu beobachten und unter www.insektensommer.de online zu melden. | Mehr | | | |
| | | | Neonicotinoid: Teil-Verbot (?) | 10 Jahre nach dem großen Bienensterben am Oberrhein
Wenn heute (hoffentlich) eine der zentralen Ursachen des Insektensterbens, die Neonicotinoide, (leider nur zum Teil) verboten werden, dann hat das auch mit der 10 Jahre zurückliegenden Bienenvergiftung am Oberrhein zu tun.
Genau vor 10 Jahren traf die schlimmste Umweltkatastrophe nach dem Sandoz-Unfall den Oberrhein. Millionen von Bienen und tausende Bienenvölker starben durch ein Insektengift. Verantwortlich dafür war das Insektizid Clothianidin der Firma Bayer Cropscience. Als Saatgutbehandlungsmittel wurde das clothianidinhaltige Mittel "Poncho" zusammen mit einem Haftmittel auf die Saatkörner aufgetragen und hätte bei der Maisaussaat direkt in den Boden gelangen sollen. Der für Bienen hochgiftige Wirkstoff wurde jedoch auf benachbarte Äcker geweht und dort von Bienen aufgenommen, die kurze Zeit später in Massen starben.
Bei einer Kundgebung von Imkern und Umweltschützern am 28.8.08 in Freiburg sagte BUND-Geschäftsführer Axel Mayer:
„Das Bienensterben geht uns alle an. Doch Bienensterben ist das falsche Wort. Sterben müssen irgendwann alle Bienen. Es geht nicht ums Bienensterben, es geht um die Bienenvergiftung. Es geht auch um die Vergiftung der Wildinsekten und der Wildbienen.“ (Zitatende)
Die ganze erschreckende Dimension des Insektensterbens war uns damals noch nicht bekannt. Und doch begann auch am Oberrhein der Kampf gegen die Neonics.
Die Macht der Konzerne bekam der kleine BUND am südlichen Oberrhein im Jahr 2013 in einem massiven Konflikt mit dem Chemiegiganten BAYER zu spüren. In einem Artikel zur umweltfreundlichen Bekämpfung des Buchsbaumzünslers hatten wir auf unserer Homepage ein Neonicotinoid - ein Produkt mit dem der Bayer-Konzern viel Geld verdient - als bienengefährlich bezeichnet. Doch in Deutschland haben die Konzerne die Macht zu definieren, was als bienengefährlich bezeichnet werden darf. Unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro(!) mussten wir innerhalb von drei Tagen den Begriff „bienengefährlich“ auf der Homepage ändern. Gleichzeitig wollten Anwälte einer großen Freiburger Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Bayer noch unverschämt viele andere Änderungen im Sinne des Bayer-Konzerns, doch trotz großen Risikos haben wir uns dem massiven Druck noch viel mehr zu ändern nicht gebeugt. Alleine die Kosten im Vorfeld des Verfahrens beliefen sich für den kleinen BUND am Oberrhein auf 2440 Euro! Bei der Klagenandrohung ging es um Thiacloprid. Das ist in Deutschland und der EU bis auf weiteres erlaubt und wird heute auch leider nicht verhandelt. Der BUND-Bundesverband hat einer ähnlichen Drohung von BAYER, ebenfalls in Bezug auf Thiacloprid, widerstanden und vor Gericht gewonnen. Thiacloprid darf also mit gerichtlicher Genehmigung als Gift bezeichnet werden, soll aber heute nicht verboten werden.
Auch der BUND-Regionalverband fordert ein Totalverbot aller Neonicotinoid-Insektizide für alle Anwendungen. Alle Neonicotinoide waren und sind nach BUND-Ansicht bienengiftig und eine wichtige Ursache des großen Insektensterbens.
Ein vollständiges Verbot wäre notwendig. Das heute mögliche Teilverbot ist ein erster kleiner Schritt gegen das Insektensterben/Insektenvergiftung und das damit verbundene Vogelsterben/Vogelverhungern, ein Schrittlein zur Entschleunigung des globalen Artensterbens. Die Macht der Insektenvergifter wird eventuell angekratzt, nicht mehr.
Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer
Mehr Infos zum Themenbereich -Ursachen des Insektensterbens- finden Sie online ... | Mehr | | | |
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