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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

Jetzt auch LastenFrelos am Start
Lastrenfrelo Freiburg (c) Patrick Seeger / Stadt Freiburg
 
Jetzt auch LastenFrelos am Start
Freiburgs Fahrradverleihsystem Frelo wird von sofort an um 20 Lastenpedelecs erweitert. Die einspurigen Räder mit elektrischer Tretunterstützung können an 15 der bestehenden Frelo-Stationen ausgeliehen und zurückgegeben werden. Diese „FreloPlus-Stationen“ sind in den Apps der Freiburger Verkehrs AG („VAG mobil“) und von nextbike zu finden und im Straßenraum durch eine FreloPlus-Stele gekennzeichnet.
„Die LastenFrelos sind eine tolle Erweiterung des umweltfreundlichen Mobilitätsangebotes in Freiburg und treffen den Nerv der Zeit. Ich bin mir sicher, dass sie genauso gut einschlagen werden, wie die Frelos,“ ordnet Oberbürgermeister Martin Horn das neue Angebot ein.
„Das LastenFrelo ergänzt unser im Mai 2019 in Betrieb genommenes Fahrradverleihsystem Frelo, welches letzte Woche bereits die 500.000ste Ausleihe verzeichnen konnte, hervorragend. Auf unserem Weg als multimodale Verkehrsdienstleisterin in Freiburg sind wir somit nochmals einen Schritt weitergekommen. In den nächsten Wochen steht nun die Erweiterung unserer VAG mobil-App im Fokus, um das multimodale Angebot abzurunden“, informiert VAG Vorstand Oliver Benz. „Die Transportfahrräder sind eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Verkehrsangeboten der VAG, um möglichst viele verschiedene Angebote für alle denkbaren individuellen Mobilitätsbedürfnisse abbilden zu können,“ ergänzt VAG Vorstand Stephan Bartosch.

Wie funktioniert es:
Die LastenFrelos stehen in speziell markierten Bereichen an 15 der bestehenden Frelo-Stationen bereit. Bei der Rückgabe müssen die Lastenräder auch wieder in den markierten Bereichen abgestellt werden. Die Räder verfügen über eine Transportbox die für eine Ladung von bis zu 60 kg zugelassen ist. Diese ist dank einer Sitzbank mit Sicherheitsgurten auch für den verkehrssicheren Transport von maximal zwei Kindern bis sechs Jahre geeignet.
Die Frelo-Koordinatorin bei der VAG, Luisa Stenmans, rät allen, die zum ersten Mal ein Lastenfahrrad nutzen, dieses vorher einmal auszuprobieren: „LastenFrelos haben ein anderes Fahrverhalten als ‚normale‘ Fahrräder. Ich rate den Nutzerinnen und Nutzern sich beim ersten Ausprobieren zunächst mit den Fahreigenschaften vertraut zu machen, bevor Lasten oder Kinder befördert werden.“ In den ersten Wochen nach der Eröffnung werden von der VAG und nextbike deshalb Möglichkeiten zum Kennenlernen und Ausprobieren anbieten. Genauere Informationen dazu werden pandemiebedingt erst kurzfristig bekannt gegeben.
Um die Ladung des Akkus müssen sich die Ausleihenden nicht selbst kümmern, erklärt Onur Semerci, Projektmanager bei Frelo-Betreiber nextbike: „Der Austausch leerer Akkus erfolgt durch unser nextbike-Serviceteam. Auf diese Weise ist es nicht notwendig an den Stationen eine aufwändige Ladeinfrastruktur aufzubauen. Wir laden die Akkus dann zentral mit Ökostrom der badenova.“ Der regionale Energie- und Umweltdienstleister badenova unterstützt das Projekt jährlich mit einem finanziellen Beitrag und beteiligt sich damit an einem weiteren Projekt im Bereich der Elektromobilität.

Reservieren:
LastenFrelos können über die nextbike-App 30 Minuten vor Fahrtbeginn reserviert werden. Innerhalb dieser 30 Minuten kann dann entweder das LastenFrelos ausgeliehen oder die Reservierung über die App storniert werden. Dann entstehen für die Reservierung keine Kosten. Wird die Reservierung verfallen gelassen, ohne sie in der App zu stornieren, fällt eine Gebühr von 1 € an. Spontane Ausleihen können auch über die VAGmobil-App erfolgen.

Preise
Bei LastenFrelo gibt es keine Sonderkonditionen für ÖPNV- Abokundinnen und –kunden oder Studierende. Je angefangener 30 Minuten werden zwei Euro fällig. Die maximale Tagesgebühr beträgt 18 Euro für 24 Stunden.
Für Vielnutzer gibt es 3-Tages, Monats- oder Jahrestarife (6 €, 12 €, 48 €) mit denen die ersten 60 Minuten jeder Fahrt kostenfrei sind.

Wo sind die FreloPlus-Stationen:

Rotteckring
Händelstraße
Laßbergstraße
Maria-Hilf-Kirche
Munzinger Straße
Johanneskirche
Rathaus im Stühlinger
Dorfbrunnen
Studierendendorf Vauban
Lehener Straße / Wentzinger Straße
Tullastraße / Zähringer Straße
Betzenhauser Torplatz
Geschwister-Scholl-Platz
Karlsplatz
Alter Wiehrebahnhof

Auf dem Foto oben, von links: Onur Semerci (Projektmanager bei nextbike), Luisa Stenmans (Frelokoordinatorin VAG), Oliver Benz (Vorstand VAG), Martin Haag (Verkehrs- und Baudezernent Freiburg), Oberbürgermeister Martin Horn, Stephan Bartosch (Vorstand VAG). Foto: Patrick Seeger / Stadt Freiburg
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Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
Zwei Sperrbezirke eingerichtet
Keine Gefahr für Menschen durch die Vogelgrippe

In Baden-Württemberg ist in den vergangenen Wochen die Vogelgrippe aufgetreten. Auch in Freiburg hat die Veterinärbehörde der Stadt in mehreren Geflügelbeständen Fälle der hochansteckenden Geflügelpest festgestellt. Die Stadtverwaltung hat deshalb eine Allgemeinverfügung auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung erlassen, die seit dem 8. April gültig ist. Um die Ausbruchsbetriebe wurden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen Einschränkungen insbesondere für Geflügelhalter gelten. (Eine Karte mit den Gebieten und die Verfügung im Wortlaut gibt es hier: (klicke unten auf "mehr")

Was müssen Geflügelhalter im Sperrbezirk beachten?
Im Sperrbezirk gilt eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter. Das bedeutet, dass die Tiere in einem geschlossenen Stall oder zumindest in einer überdachten Voliere gehalten werden müssen. Der Auslauf im Freigelände außerhalb des Stalles oder der Voliere ist verboten. Zusätzlich müssen Geflügelhalter sich strikt an Hygieneregeln halten. Geflügelausstellungen sind verboten. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, der Veterinärbehörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel zu melden. Wenn gehaltene Vögel verenden, muss das ebenfalls sofort gemeldet werden.

Was ist im Beobachtungsgebiet zu beachten?
Im Beobachtungsgebiet gilt keine Aufstallungspflicht. Die Meldepflicht aller Geflügelhalter ist aber hier ebenfalls vorgeschrieben und auch die Hygieneregeln gelten entsprechend.

Wie lange bleiben die Beschränkungen bestehen?
Die Beschränkungen im Sperrbezirk 1 sind bis zum 21. April und im Sperrbezirk 2 bis zum 28. April befristet. Das Beobachtungsgebiet wird am 7. Mai aufgehoben, wenn keine neuen Fälle hinzukommen.

Was passiert in den Seuchenbetrieben?
Die Tiere in den Betrieben, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, mussten unverzüglich tierschutzgerecht getötet und beseitigt werden. Im Stadtkreis Freiburg wurden 107 Hühner und anderes Geflügel gekeult. 43 Tiere waren an der Seuche bereits verendet. Nach der Tötung muss in den Betrieben eine sorgfältige und mehrfache Reinigung und Desinfektion erfolgen. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet können erst aufgehoben werden, wenn die Veterinärbehörde abgenommen hat, dass die Betriebe ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert wurden.

Wie kommt die Geflügelpest in den Stadtkreis?
Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, sind zahlreiche Junghühner im Zeitraum 16.März bis 19. März an Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 180 Geflügelhaltungen im Land.

Wie gefährlich ist die Geflügelpest für den Menschen?
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Virus nicht gefährlich für den Menschen oder Hunde und Katzen. Totes Geflügel oder tote Wildvögel sollten jedoch nur mit Handschuhen angefasst werden. Der Verzehr von erhitztem Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, da das Virus bei 70 Grad Celsius abgetötet wird
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Gemeinsame Müllsammelaktion muss wegen Corona verschoben werden
Putzsets für Freiburg / Foto: Patrick Seeger/Stadt Freiburg
 
Gemeinsame Müllsammelaktion muss wegen Corona verschoben werden
Stadt gibt Putzsets für Bürgerinnen und Bürger aus

Nach einem langen Winter wird nun auf öffentlichen Flächen viel Müll sichtbar. Eigentlich ein Fall für die stadtweite Müllsammelaktion „Freiburg putzt sich raus“. Doch wegen der Corona-Pandemie muss das gemeinsame Müllsammeln auf den Oktober verschoben werden.

Wer jetzt trotzdem aktiv werden will, der bekommt Unterstützung von der Stadt. Denn das Garten- und Tiefbauamt bietet im Rahmen der Aktion von „Freiburg packt an“ praktische Putzsets an, mit denen der Müll aufgesammelt werden kann. In einer roten Tasche befinden sich Handschuhe, Holzzange, Schutzweste und Müllsäcke. In einem kleinen Behälter können Kippen und Kronkorken gesondert gesammelt werden. Außerdem liegt eine Anleitung für eine sportliche Variante von Plogging (Joggen und Müll sammeln) bei.

Mit diesem Set ausgerüstet können Einzelne oder Familien auf Spaziergängen oder beim sportlichen Laufen in der Stadt coronakonform Abfall in Straßen und auf Grünflächen einsammeln und in öffentlichen Mülleimern entsorgen. So wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden und Freiburg um jede Menge Müll erleichtert.

Die Putzsets können telefonisch oder per E-Mail bei „Freiburg packt an“, im Garten- und Tiefbauamt bestellt und nach Absprache im Rathaus im Stühlinger abgeholt werden. Telefon: 0761 201 4712 oder per Mail: fpa@stadt.freiburg.de
 
 

 
Neue Dezernentin für Umwelt, Jugend, Schule und Bildung vereidigt
Freiburg, 7.4.21. Nachdem Christine Buchheit am 2. Februar 2021 im Gemeinderat zur Nachfolgerin von Gerda Stuchlik gewählt worden war, hat sie heute Ihr Amt als Dezernentin für Umwelt, Schule, Jugend und Bildung angetreten. Oberbürgermeister Martin Horn begrüßte und vereidigte sie am Vormittag im Beisein der weiteren Dezernenten als neue Bürgermeisterin. „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Christine Buchheit. In diesen herausfordernden Zeiten werden wir alle zusammen an einem Strang ziehen, um die Stadt gut durch die Pandemie zu bringen. Dabei ist es wichtig, große Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Bildung und Digitalisierung nicht aus dem Blick zu verlieren.“

Christine Buchheit freut sich auf die Aufgabe, in den nächsten acht Jahren die weitere Entwicklung Freiburgs zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Stadt mitzugestalten: „Eine vorausschauende kommunale Umwelt-, Bildungs- und Jugendpolitik ist eine Investition in die Zukunft dieser Stadt und in die Zukunft aller Freiburgerinnen und Freiburger. Darauf freue ich mich sehr.”

Die 53-jährige Christine Buchheit hat nach Abitur und Auslandsaufenthalt an der Freiburger Albert- Ludwigs- Universität Germanistik, Geschichte und Völkerkunde studiert. Nach verschiedenen Stationen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter anderem in Kenia für die deutsche Schule Nairobi und die Bundeszentrale für politische Bildung ist sie 2013 in den Höheren Dienst des Auswärtigen Amtes eingetreten. Unter anderem hat sie dort als Attaché im Büro des Bundesaußenministers und für das Büro des Staatsministers für Europa gearbeitet. Zuletzt war sie für die Themen Flucht und Migration im Maghreb zuständig.

Christine Buchheit ist verheiratet und hat drei Kinder im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.

Christine Buchheit tritt die Nachfolge von Gerda Stuchlik an, die nach 24 Jahren als Dezernentin der Stadt Freiburg mit dem gestrigen Tag in den Ruhestand gegangen ist.
 
 

 
NABU: Europa muss Vorreiter beim Klimaschutz werden
Krüger: EU-Klimaziel anpassen und natürliche Kohlenstoffsenken stärken

Berlin/Brüssel, 11.3.21 – Am Freitag gehen EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten in die vierte Verhandlungsrunde zum EU-Klimagesetz. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Morgen gilt es die monatelangen Verhandlungen für ein neues EU-Klimaziel endlich zu einem guten Ergebnis zu führen. Für wirksamen Klimaschutz wäre eine Emissionsminderung von mindestens 60 Prozent ohne Senken notwendig – so wie es auch das EU-Parlament fordert. Ein separates Ziel von fünf Prozent für die Nettominderung durch den Ausbau von Kohlenstoffsenken wie Wälder, Moore, Ozeane, Feuchtgebiete und Humusbildung in der Landwirtschaft ist das Mindeste, was beschlossen werden sollte. Die Bundesregierung, unter deren Präsidentschaft der Europäische Rat seinen Beschluss zum EU-Klimaziel 2030 gefasst hat, ist hier in besonderer Verantwortung.“ Die EU hat den Vereinten Nationen zwar im Dezember ein neues Klimaziel gemeldet, aber die Verhandlungen dazu sind nicht abgeschlossen.

„Das EU-Klimaschutzgesetz kann durch die Restaurierung und Stärkung natürlicher Senken wie Wälder, Moore, Feuchtgebiete, Ozeane und anderen Ökosysteme auch einen wichtigen und notwendigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Natürliche Kohlenstoffsenken sollten in dem Gesetz gesondert behandelt werden: Durch ein separates natürliches Senkenziel und verbindliche Restaurierungsziele würden sie dauerhaft gestärkt. Neben Natur- und Klimaschutz fördern wir dadurch auch die Anpassung der Gesellschaft an die Klimakrise. Dank dieser Synergien ist der Schutz von Senken kostengünstiger als technische Scheinlösungen.“, so Krüger weiter.

„Es muss darum gehen, der deutschen und europäischen Wirtschaft einen klaren Rahmen zu geben und Langfristlösungen zu finden. Dafür muss das Gewicht des neuen EU-weiten Klimagesetzes ausstrahlen auf eine substanzielle Erhöhung des deutschen 2030-Klimaziels. Auch die Lastenteilung, die Gebäude, Landwirtschaft und kleinere Industrie und Energieanlagen abdeckt, muss für mehr Fairness an das neue EU-Zielniveau angepasst werden. Einige europäische Mitgliedsstaaten sind in einer viel schlechteren Ausgangsposition. Deutschland muss für seine historischen Emissionen als Industriestandort aufkommen “, so Verena Bax, Referentin für EU-Klimaschutz.
 
 

 
Freiburg erstellt einen Klimamobilitätsplan
Instrument untersucht, wie mehr Klimaschutz im Bereich Verkehr möglich ist

Stadt wird eine von vier Pilotkommunen in Baden-Württemberg und erhält hohe Förderung vom Land

Die Stadt Freiburg wird einen Klimamobilitätsplan erstellen. Der Plan ermittelt und bewertet, welche Maßnahmen helfen, den CO2-Ausstoß im Verkehr zu senken. Freiburg hat sich beim Verkehrsministerium für dieses Projekt beworben und wurde als eine von vier Pilotkommunen ausgewählt.

Klimamobilitätspläne sind ein Instrument im neuen Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg, das im Oktober 2020 vom Landtag beschlossen wurde. Mit diesen Plänen sollen Gemeinden konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Ein Klimamobilitätsplan ermittelt und bewertet systematisch, welche Maßnahmen im Verkehr welchen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Betrachtet werden alle Verkehrsarten, und sowohl lokale als auch regionale Verkehre. Der Klimamobilitätsplan dient auch dazu herauszufinden, welche Maßnahmen besonders wirksam sind. Werden diese später umgesetzt, kann mit hohen Fördersätzen des Landes gerechnet werden. Klimamobilitätspläne sind ein neues Instrument, das das Land in einer Pilotphase mit vier Kommunen erproben wird.

Freiburg besitzt viel Vorerfahrung und bewährte Strukturen für Klimaschutzprojekte. Jahr für Jahr werden die Anstrengungen beim Klimaschutz verstärkt, Finanzmittel und Aktivitäten erhöht. Das Thema „umweltfreundlicher Verkehr“ wird seit Jahren intensiv bearbeitet und hat zu bemerkenswerten Erfolgen geführt. So werden 79 Prozent der Wege im innerstädtischen Verkehr zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Freiburg gilt damit bezogen auf den Verkehrsbereich als eine der umweltfreundlichsten Städte Deutschlands. Die Bedingungen im Fuß- und Radverkehr sowie im ÖPNV erhalten regelmäßig Bestnoten bei Bürgerumfragen oder Mobilitätsuntersuchungen.

Allerdings ist es trotz dieser Aktivitäten bislang nicht gelungen, eine grundlegende Trendwende bei den CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu erzielen. Während etwa im Energiesektor seit Jahren deutliche Erfolge bei der CO2-Reduktion erreicht wurden, stagnieren die CO2-Emissionen im Verkehr. „Es wird deutlich, dass wir auch neue Wege einschlagen müssen, um die Verkehrswende voranzubringen und den CO2-Ausstoß zu senken. Der Klimamobilitätsplan kann dabei ein starkes Werkzeug sein. Hier können wir genau untersuchen, wo Einsparungspotenzial liegt und wo genau wir auf unserem Weg zur Klimaneutralität im Verkehr noch ansetzen können“, sagt Bürgermeister Martin Haag.

Es wird etwa zwei Jahre dauern, den Klimamobilitätsplan aufzustellen. Die Kosten dafür liegen bei rund 280.000 Euro. Davon übernimmt das Verkehrsministerium rund 80 Prozent. Derzeit wird daran gearbeitet, wie der Plan in der Stadtverwaltung bearbeitet werden soll und wie die Abstimmung mit verschiedenen Akteuren ablaufen soll. Eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Fachstellen und Verbänden ist geplant. Wenn die Ergebnisse vorliegen, soll der Gemeinderat beschließen, welche Konsequenzen aus dem Klimamobilitätsplan gezogen werden sollen.
 
 

 
Freiburg: Ab Freitag öffnet der Mundenhof wieder
Weiterhin ohne Eintritt, aber mit Terminbuchungspflicht
Besucher entscheiden vorher, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie ungefähr auf dem Mundenhof ankommen wollen
Ticket berechtigt dann zum Zutritt innerhalb von 3 Stunden

Nach der Corona-Verordnung des Landes darf der Mundenhof als zoologischer Garten zusammen mit botanischen Gärten und Museen wieder öffnen. Ab Freitag, 12. März, sind Gäste in Freiburgs Tierreich also wieder willkommen, da in Freiburg derzeit Inzidenzwerte zwischen 50 und 100 herrschen. Sie müssen vorher einen Termin für ihren Mundenhofbesuch buchen und ihre Kontaktdaten hinterlassen.

„Die Terminbuchungspflicht stellt uns vor große Herausforderungen. Der Mundenhof ist normalerweise frei zugänglich und eintrittsfrei. Wir haben keine Einzäunung des Geländes und keine Kassenhäuschen mit Bildschirmarbeitsplatz. Trotzdem war sofort klar: das müssen wir hinkriegen“, erläutert Nicole Schmalfuß, Leiterin des Forstamtes, das für den Mundenhof zuständig ist.

Schon im vergangenen Jahr hat Corona viele Veränderungen für die Organisation auf dem Mundenhof mit sich gebracht: Mit Besucherzählungen und Beschränkungen am Eingang wurde sichergestellt, dass nur maximal 2.000 Besuchende gleichzeitig auf dem Mundenhof sind und so Abstände von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden können. Die Beschränkungen wurden begleitet von einer Kontingentierung der Parktickets, die seither nur online zu erwerben sind. Vor allem diese Maßnahme, verbunden mit gestaffelten Parkpreisen, hat den gewünschten Effekt erzielt. Die Besuchenden konnten besser über die Woche verteilt werden.

Nun gilt ab Freitag die Terminbuchungspflicht. Der Mundenhof setzt mit Reservix auf das gleiche Online-Buchungssystem, das sich bei den Parktickets bewährt hat. Besucher können für ihren Zutritt in den Mundenhof Zeitfenster buchen, die stündlich kontingentiert sind. Was kompliziert klingt, lässt sich mit einfachen Worten erklären:

Besucher müssen sich im Vorfeld entscheiden, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie ungefähr auf dem Mundenhof ankommen wollen. An jedem Öffnungstag sind zwischen 9 und 18 Uhr stündlich 600 Eintritte verfügbar – das Ticket berechtigt dann zum Zutritt in einem Zeitfenster von 3 Stunden.
Die Aufenthaltsdauer ist unbegrenzt. Wer z.B. ein Zutrittsfenster zwischen 11 und 14 Uhr bucht, kann entspannt auch erst um 12.30 Uhr ankommen und danach beliebig lange auf dem Hof bleiben.

„Unsere Beobachtungen zeigen, dass die meisten Besuchenden zwischen 2 und 3 Stunden auf dem Mundenhof bleiben. Wir haben mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 3 Stunden gerechnet. Mit 600 Zutritten pro Stunde sind wir also auf der sicheren Seite“, erläutern Birte Boxler und Susanne Eckert, die Leiterinnen des Mundenhofes. Zusätzliche Sicherheit, dass der Hof nicht überfüllt wird, gewährleisten die Eingangskontrolle und ein Sicherheitsdienst, der für Wochenenden mit großem Andrang vorgesehen ist.

Bei der Terminbuchung müssen für alle Besuchenden Kontaktdaten hinterlassen werden. So ist bei Bedarf eine Kontaktnachverfolgung möglich. Nach drei Wochen werden die Daten automatisch gelöscht; Reservix erfüllt hier alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Terminbuchung hat ihren Preis: 50 Cent je Gast kostet jede „Freikartenbuchung“.

„Wir haben entschieden, dass die Stadt diese Kosten übernimmt, damit die Menschen den Mundenhof weiterhin ohne Eintritt besuchen können. Die emotionalen und finanziellen Belastungen sind zurzeit für Alle enorm. Mit dem freien Zutritt zum Mundenhof können wir einen Beitrag leisten, diese Zeit besser zu meistern“, betont Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik. Die Stadtkasse wird hierfür bis zu 10.000 Euro wöchentlich tragen, bis eine reguläre Öffnung wieder möglich ist.

Parken bleibt indes kostenpflichtig. Wie im vergangenen Jahr vom Gemeinderat beschlossen, kostet es 5 Euro unter der Woche und 10 Euro an Wochenenden und Feiertagen. Reist etwa eine vierköpfige Familie mit dem Auto an, so müssen ein Parkticket und drei weitere „Freikarten“ gebucht werden, um nach der Landesverordnung alle Kontaktdaten dieser Familie dokumentieren zu können. Beides erfolgt zusammen in einem Buchungsvorgang, der für diesen Fall mit der Bezahlung des Parktickets abgeschlossen wird.

Sobald der Freiburger Inzidenzwert wieder stabil unter 50 sinkt, ist eine Terminbuchung nicht mehr erforderlich. In diesem Fall setzt der Mundenhof dann auf die Kontaktnachverfolgung mit der kostenlosen Luca-App setzen.

Ab einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft, greift die sogenannte Notbremse aus der Corona-Verordnung. Wie andere zoologische Gärten und Museen muss der Mundenhof dann wieder schließen.

Die Ticketbuchung ist ab morgen, Donnerstag, und danach maximal fünf Tage im Voraus möglich. Sie erfolgt über die Homepage www.freiburg.de/mundenhof. Hier stehen auch alle anderen aktuellen Informationen für den Besuch des Mundenhofes.

Unter den schwierigen Rahmenbedingungen der Pandemie entstehen dem Mundenhof zusätzliche Kosten. Daher freuen sich seine Tiere und die komplette Belegschaft umso mehr über jede Spende. Entsprechende Plakate werden ab Freitag u.a. bei den Spendenkassen aufgehängt.

Skatepark und Pumptrack bleiben geöffnet
Übrigens: der neue Skatepark im Dietenbachpark und der Pumptrack in Zähringen bleiben geöffnet, weil sie nach der Corona-VO jeweils Sportstätten sind. Erst wenn die Inzidenz auf über 100 steigt, werden beide Anlagen erneut geschlossen.
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NABU: Bundesamt für Naturschutz mit fragwürdigem Rettungsversuch für Butendiek
Krüger: Butendiek hat keine Zukunft / Meeresschutzgebiete müssen für Windparks tabu sein

Berlin, 4.3.21. Der NABU hat heute in seiner Stellungnahme das Ausnahmeverfahren für den Offshore-Windpark Butendiek inmitten des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ westlich von Sylt scharf kritisiert. Auf Aufforderung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hatte die Betreibergesellschaft wpd eine Ausnahmeprüfung beantragt. Nach Ansicht des NABU ist das ein fragwürdiger Winkelzug auf Kosten streng geschützter Seevögel.

Nachdem das BfN im November 2020 eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele und drohende Populationsrückgänge von Stern- und Prachttauchern festgestellt hat, soll über ein sogenanntes Dispensverfahren die Stilllegung, der (Teil-)Rückbau oder auch nur die zeitweise Abschaltung des Windparks verhindert werden. Die oberste deutsche Naturschutzbehörde hatte den Standort Butendiek zwar auch früh kritisiert, will nun aber die Grenzen des Schutzgebiets anpassen und so den eingetretenen Umweltschaden kompensieren. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die fragwürdigen Rettungsversuche lassen am Selbstverständnis des BfN zweifeln. Butendiek ist zu einem Projekt geworden, bei dem es nur Verlierer gibt. Der Streit beschädigt den Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso wie die verantwortlichen Behörden, von der Vogelwelt ganz zu schweigen. Wir müssen dieses traurige Kapitel der Energiewende endlich abschließen. Butendiek hat keine Zukunft – Meeresschutzgebiete müssen für Windparks tabu sein.“

Der NABU hatte 2014 vor Baubeginn in einem Rechtsgutachten auf die eklatanten Fehler der Genehmigung hingewiesen und Klage eingereicht. Seit dem wird gestritten, am Umweltschaden besteht heute kein Zweifel mehr. „Die Vögel meiden die Turbinen in einer Entfernung von bis zu 16 Kilometern. Sie ziehen sich zurück. Butendiek beeinträchtigt streng geschützte Stern- und Prachttaucher auf einem Drittel des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebietes. Fast zehn Prozent ihres Lebensraums sind komplett verloren. Jetzt die Schutzgebietsgrenzen an den Rückzug der vertriebenen Vögel anzupassen, ist rechtlich und aus Naturschutzsicht äußerst fragwürdig“, kritisiert NABU-Meeresexperte Kim Detloff.

Weder wurde die für ein Dispensverfahren notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, noch liegen Maßnahmen auf dem Tisch, welche die Vögel vor Rohstoffabbau, Schifffahrt oder der militärischen Nutzung innerhalb der neuen Schutzgebietsgrenzen schützen können. „Hier soll offenbar die Vertreibung der Vögel in suboptimale Lebensräume per Ausnahme legitimiert werden. Dieser Versuch kommt zeitgleich mit der Ankündigung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Natura-2000-Umsetzung zu eröffnen. Ein trauriges Kapitel für den deutschen Meeresnaturschutz – dieses Vorgehen darf auf keinen Fall Schule machen“, mahnt Detloff.

Offensichtliches Ziel des Winkelzugs ist nach Auffassung des NABU, die für den 11. März angesetzte Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster zu beeinflussen und den langjährigen Rechtsstreit weiter zu komplizieren. In Münster soll in zweiter Instanz über die notwendige Sanierung des Umweltschadens, die Schuldfrage und die Zuständigkeiten der beiden Bundesbehörden BfN und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verhandelt werden. Seit Jahren bemühen sich beide Behörden jedoch weniger um eine Aufarbeitung der Naturschutzproblematik, sondern um die gegenseitige Abwälzung der Verantwortung. Fatal, denn Deutschlands Ziele für die Offshore-Windenergie sind ambitioniert. Bis 2040 soll sich die Anzahl der Windräder verfünffachen. Dabei sind die deutsche Nord- und Ostsee schon heute überlastet, die marine Raumordnung zeigt, dass es zu wenig Platz für die vielfachen industriellen Interessen gibt.
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