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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
ÖKO-TEST Zuckerkulör: Getränke mit einem Schuss Krebsfarbstoff
4-MEI heißt ein Schadstoff, der in Zuckerkulör enthalten sein kann und im Tierversuch Krebs erzeugte. Eine neue Untersuchung des Verbrauchermagazins ÖKO-TEST zeigt, dass 4-MEI vor allem in Getränken enthalten ist, aber auch in Bratensoße, gebrannten Erdnüssen, Malzkaffee oder Lakritze.

Die Abkürzung 4-MEI steht für 4-Methylimidazol – ein Nebenprodukt von Zuckerkulör, die Cola und viele andere Lebensmittel braun färbt. Nachdem der Stoff in einer Rattenstudie im Jahr 2011 in Krebsverdacht geraten ist, legte die kalifornische Gesundheitsbehörde für ihn einen strengen Warnwert fest: Sie sieht eine Aufnahme von mehr als 29 Mikrogramm 4-MEI pro Tag als kritisch an. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wiegelt dagegen ab, der Wert in Europa ist über 1.500 Mal so hoch wie der kalifornische.

Obwohl ein Krebsverdacht besteht, enthalten viele Lebensmittel den Schadstoff in hohen Werten. Die ÖKO-TEST-Analyse beweist, dass Coca-Cola den US-Wert etwa um das Sechsfache überschreitet, noch höher sind Pepsi und Afri Cola belastet. Das Labor entdeckte den Schadstoff aber auch in Aceto Balsamico. Hier reicht schon ein Esslöffel, um den Vorsorgewert aus Kalifornien zu toppen. Und auch das von Kindern konsumierte Malzbier der Marke Karamalz weist eine hohe Belastung auf, ebenso einige Lakritzsorten.

4-MEI ist leider nicht der einzige Schadstoff in den untersuchten Lebensmitteln: In fast allen Produkten mit Ammoniak-Zuckerkulör (E150c) fand sich obendrein der Stoff THI, der in Tierversuchen das Immunsystem geschädigt hat.

ÖKO-TEST empfiehlt, Produkte mit Zuckerkulör zu meiden. Auch sollte man von Lebensmitteln mit Ammonsulfit-Zuckerkulör (E150d) und Ammoniak-Zuckerkulör (E150c) die Finger lassen. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, wenn sie zu Bio-Produkten greifen, da diese nicht mit Zuckerkulör gefärbt werden dürfen.

Das ÖKO-TEST-Magazin Mai 2013 gibt es seit dem 26. April 2013 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.
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NABU: Ausbaubedarf für neue Stromnetze muss fortlaufend überprüft werden
Miller: Einschränkung des Rechtsschutzes gefährdet Akzeptanz

Berlin – Anlässlich der heutigen Entscheidung des deutschen Bundestags über das so genannte Bundesbedarfsplan-Gesetz für den künftigen Ausbau von Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland hat der NABU seine Kritik erneuert. Bei der vorausgegangen Planung seien Alternativen zu den Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber bislang nur unzureichend geprüft worden. „Der Gesetzgeber darf zunächst nur für diejenigen Vorhaben den energiewirtschaftlichen Bedarf feststellen, die ohnehin für die Modernisierung der Stromnetze und zur Integration der erneuerbaren Energien in den kommenden zehn Jahren benötigt werden“, forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Mit Blick auf die jährliche Überarbeitung des Netzentwicklungsplans müsse der Bundestag verbindlich einfordern, dass dabei künftig auch die Auswirkungen eines deutlich langsameren Ausbaus der Offshore-Windenergie auf die Stromnetze berücksichtigt werden.

„Die Planungsgrundlagen für den Netzausbau sind nach wie vor sowohl auf eine maximale Auslastung von klimaschädlichen Kohlekraftwerken als auch auf die Abnahme von Einspeisespitzen aus Windenergie ausgelegt. Deshalb ist es kein Wunder, wenn der daraus resultierende hohe Ausbaubedarf für neue Stromleitungen weiterhin nicht nur von den Umweltverbänden kritisch hinterfragt wird“, so Miller. Die nächste Bundesregierung müsse hier klare Prioritäten setzen, damit Stellschrauben für eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Optimierung und Begrenzung des Netzausbaus greifen. Dennoch sei es wichtig, dass jetzt mit der Verabschiedung des ersten Bundesbedarfsplan-Gesetzes die für Atomausstieg und Energiewende unverzichtbaren Leitungsprojekte festgelegt und im Anschluss die Fachplanungen für die möglichen Trassenkorridore vorangetrieben werden.

„Bei der weiteren Planung gilt es, öffentlich akzeptierte und möglichst naturverträgliche Alternativen für die Trassenführung und Standorte technischer Anlagen zu identifizieren. Dass gleichzeitig aber der Rechtsschutz bei Planungsfehlern und Streitfällen auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht beschränkt werden soll, halten wir für einen Fehler, der auch bei den Bürgern auf Unverständnis stoßen wird“, so Miller. Zudem dürfe der Einsatz innovativer Techniken nicht länger durch einseitige Festlegungen des Gesetzgebers ausgebremst werden. Insbesondere dort, wo die zusätzlichen Belastungen durch neue Freileitungen für Mensch und Natur besonders hoch seien, sollte die Möglichkeit einer Erdverkabelung gleichberechtigt geprüft werden.
 
 

 
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Ozon-Telefon ab 1. Mai wieder in Betrieb
Das Ozon-Telefon ist ab 1. Mai bis Ende September wieder in Betrieb.

Unter der Telefonnummer: 77555 können Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Ozonwerte abfragen. Täglich um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr, 15.30 Uhr und 18.30 Uhr wird der Ansagetext mit den neuesten Messwerten aus Freiburg aktualisiert.

Ãœberschreiten die Messwerte 180 μg/m3 Ozon, spricht das Umweltschutzamt eine Ozon-Warnung aus und empfiehlt, ungewohnte und körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden, auf das Autofahren zu verzichten und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
 
 

 
Wiwilibrücke: Rad-Zähl-Display zählt seit einem Jahr
Fast 2,4 Millionen Radfahrerinnen und Radfahrer gezählt

2,37 Millionen Radfahrerinnen und Radfahrer fuhren in den letzten 365 Tagen über die Wiwilibrücke. Vor genau einem Jahr hat Verkehrsminister Winfried Hermann das Rad-Zähl-Display eingeweiht, das Freiburg zur Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Stadt“ geschenkt worden war. Seitdem fuhren fast 2,4 Millionen Radfahrende allein an dieser einen Stelle vorbei und haben so gegenüber der gleichen Menge an Autofahrten über 1.200 Tonnen CO2 fiktiv eingespart.

Durchschnittlich fuhren täglich über 6.400 Radfahrerinnen und Radfahrer über die Wiwilibrücke. Wochentags waren es im Schnitt 7.300, samstags und sonntags knapp 4.300. Im stärksten Rad-Monat Juli waren knapp 9.000 Radfahrende täglich unterwegs, im schlechtesten Monat Dezember immerhin noch 4.300.

Der Rekord wurde mit 12.375 Radlern am 28. Juni 2012 aufgestellt, als die deutsche Nationalelf im Halbfinale der Fußball-EM stand. Die stärkste Stunde lag am Nachmittag des 17. Aprils 2013, als über 1.000 Radfahrer in einer Stunde über die Brücke fuhren und die ersten warmen Stunden dieses Jahres genießen konnten. Eine Stunde ganz ohne Radfahrer gab es in dem gesamten Jahr nur dreimal - in kalten Winternächten -, sonst waren immer Radler unterwegs.

Die Radfahrenden werden beim Überfahren einer Induktionsschleife in der Rampe zur Wiwilibrücke gezählt. Auf dem Display kann man die Anzahl der Radfahrenden des jeweiligen Tages sehen, sowie Datum, Uhrzeit und Temperatur. Darunter gibt es eine wachsende Säule, auf der die Radlerzahl im laufenden Jahr angezeigt wird - und das dadurch fiktiv eingesparte Kohlendioxid. Das Display zeigt so den Radfahrenden: Nicht nur Du wirst gezählt, sondern wir zählen auch auf Dich. Denn Radfahren entlastet Straßen und Parkplätze und trägt zu einem besseren Klima bei - und davon profitieren alle.

Die Stadtverwaltung wird dazu den Radverkehr im Rahmen ihres Radkonzeptes 2020 verstärkt fördern. Ein zentraler Punkt des Konzeptes ist der Ausbau von Rad-Vorrang-Routen, auf denen Radfahrer große Strecken mit wenig Wartezeiten komfortabel und sicher zurücklegen können. Derzeit und in den nächsten Jahren läuft der Ausbau von drei Routen: an der Dreisam, an der Güterbahn und von Zähringen durch den Stühlinger nach Vauban/St. Georgen. Ziel des Konzeptes ist es, den Radverkehr bis 2020 auf über 30 Prozent der Wege anzuheben; damit wäre er die Nummer eins im Stadtverkehr. Zudem soll die Anzahl der Radunfälle deutlich sinken.
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Erfolgreiche Biotopentwicklung am Neuershauser Mooswald
Besichtigung ökologischer Maßnahmen im Jagdrevier Neuershausen

Rund um den Neuershauser Mooswald wurden in den vergangenen drei Jahren mit PLENUM-Förderung etliche Maßnahmen zur Verbesserung und zur Neuanlage von Biotopen für die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt geplant und durchgeführt. Aus diesem Grunde führte PLENUM-Regionalmanager Matthias Hollerbach zusammen mit dem Jagdpächter Matern von Marschall für interessierte Jäger der Hegeringe March-Tuniberg und Kaiserstuhl sowie für Ortschafts- und Gemeinderäte von March eine Ortsbesichtigung durch. Waldränder wurden aufgelichtet und vielfältig gestaltet, ein begrünter Verbindungskorridor zum Nimberg geschaffen und neue Kleingewässer angelegt, die sogar schon von seltenen Schnepfenvögeln aufgesucht werden.

Die Landschaft rund um den Neuershauser Mooswald gilt noch als relativ ruhig und beschaulich und bietet vielen Tieren und Pflanzen einen geeigneten Lebensraum. Und doch kommt es auch hier zu vielfältigen Konflikten zwischen Wildtieren, Landwirten und Erholungssuchenden. Als Jagdpächter wird Matern von Marschall ständig damit konfrontiert, und so machte er sich Gedanken, wie er die Lebensräume im Gebiet für die heimische Artenvielfalt verbessern und zugleich die Aufgaben der Jagd besser erledigen kann. Dabei fand er Unterstützung bei der PLENUM-Geschäftsstelle. PLENUM-Manager Matthias Hollerbach wirkte an der Konkretisierung des Vorhabens mit, veranlasste eine Förderung und begleitete die Planung und Umsetzung.

„Das Projekt ist ein erfolgreiches Beispiel, wie Nutzungsinteressen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd mit Naturschutzinteressen zur Deckung gebracht werden können“, erläuterte Hollerbach. An einem Beispiel wurde dies genauer erklärt: Neben einem unscheinbaren Grasweg wurde ein fünf Meter breiter Streifen aus dem lang gestreckten Marchacker herausgenommen und mit heimischem Saatgut eingesät. So entstand quer durchs Feld ein grüner Korridor, der den Mooswald mit dem Nimberghang verbindet. „Es ist enorm,“ betonte der Jagdpächter, „wie viele Tiere diese neu geschaffene Vernetzungsstruktur nutzen.“ Der Landwirt konnte letztlich davon überzeugt werden, dass der Nachteil in der Bewirtschaftung auch einen Vorteil in sich birgt. Denn der Grünstreifen zieht aufgrund seiner vielen Engerlinge und anderer Insektenlarven insbesondere Wildschweine magisch an, die ansonsten im Acker ihr Unwesen treiben und die Saat fressen würden. Eine pfiffige Ablenkungsmaßnahme!.

Von Marschall dankte Frank Lensch, dem Biotopobmann der Jägervereinigung Freiburg. Mit seiner Fachkompetenz und dem Blick für das Machbare habe er eine gute planerische Grundlage geschaffen. Bis die geplanten Maßnahmen letztlich zur Umsetzung kommen konnten, seien Abstimmungsprozesse mit der Gemeinde als Waldbesitzer, dem Kreisforstamt als Waldbewirtschafter, der Naturschutzbehörde als Hüterin über das Naturschutzgebiet, PLENUM als Beratungsstelle und Förderprogramm sowie mit Eigentümern und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen nötig gewesen, hob von Marschall hervor.

Mit der Begehung gaben von Marschall und Hollerbach den anwesenden Jägern viele Anregungen auf den Weg, in ihrem jeweiligen Revier ebenfalls Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu ergreifen. PLENUM bzw. in Zukunft auch der Landschaftserhaltungsverband können hier mit Beratung und Fördermitteln Unterstützung leisten.

Erfreulicherweise zeigt auch die Pflege und Neuanlage mehrerer Kleingewässer bereits ihre Wirkung. So wurden dort bereits Bekassinen beobachtet, die wegen ihrer meckernden Laute bei Balzflügen auch Himmelsziegen genannt werden. Diese Schnepfenvögel benötigen sumpfige Flächen und Ufer zum Stochern nach Nahrung und sind aufgrund ihres starken Bestandsrückgangs zum Vogel des Jahres 2013 gekürt worden. Falls jemand also zukünftig bei Neuershausen Ziegen am Himmel meckern hört, darf er sich glücklich schätzen, eine dieser seltenen Vögel beobachtet zu haben.
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Elbe auf der Kippe
Wissenschaftlicher Report belegt: Auch die Elbe könnte kippen / Umweltverbände: Elbvertiefung ist daher ökologisch nicht vertretbar

Hamburg - Die Auswirkungen von Flussvertiefungen auf Strömung und Verschlickung der Gewässer werden bei der Planung von Infrastrukturprojekten in Europa regelmäßig unterschätzt. Auch bei der Elbvertiefung drohen größere Umweltrisiken als von den planenden Behörden bislang berücksichtigt wurden. Dies leitet das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ aus einem aktuellen im Auftrag belgischer und niederländischer Behörden erstellten Report ab, den BUND, NABU und WWF heute in Hamburg vorstellten. Der Report untersucht die Auswirkungen menschlicher Eingriffe auf den Zustand mehrerer Flüsse, darunter auch die Elbe. Der Verfasser Prof. Johan C. Winterwerp kommt zu dem Ergebnis, dass die Elbe sich heute in einem kritischen Zustand befindet. Jede weitere Veränderung ihrer Form, z.B. durch Ausbaumaßnahmen, stelle ein großes Risiko für die Umwelt dar.

„Es ist zu befürchten, dass die Auswirkungen einer weiteren Flussvertiefung zum Überschreiten des „kritischen Punktes“ an der Elbe führen und das Flussökosystem zum Kippen bringen“, stellt Beatrice Claus vom WWF fest. „Wohin die Entwicklung eines Flusses führen kann, der zu stark vertieft wird, ist an der Ems in erschreckendem Maße sichtbar geworden.“ Dieser Fluss ist über viele Monate im Jahr regelrecht tot. Der Sauerstoffgehalt sinkt dann so weit ab, dass die Fische sterben, wenn sie nicht rechtzeitig geflohen sind. An der Ems und an der Loire ist der kritische Punkt laut Report bereits überschritten. Claus meint deshalb: „Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sind ein wichtiger Fortschritt für den Schutz unserer Flüsse. Jetzt kommt es darauf an zu vermeiden, dass die Elbe wie die Ems kippt und zeitweise ökologisch tot ist.“ Laut Report hat vor allem das Zusammenspiel der menschlichen Eingriffe fatale Folgen: Werden einstige Überschwemmungsgebiete und Nebenarme durch neue Deiche abgeschnitten, führt dies in Verbindung mit vertiefenden Ausbaggerungen zu einer Umkehr des Sedimenttransportes. Sedimenteintrag aus der Nordsee und Schwebstoffkonzentration innerhalb der Flussmündungen nehmen zu.

Schon die letzte Elbvertiefung von 1999 hat nach Einschätzung des Aktionsbündnisses zu einem starken Anstieg der Verschlickung nicht nur des Hamburger Hafens, sondern auch der ökologisch wertvollen Flachwasserzonen und Nebenelben geführt: Seitdem hat sich die Menge des Baggerguts aus Sand und Schlick verdreifacht. Trotzdem behauptet der Senat „Belege oder auch nur Hinweise auf eine signifikante Zunahme des tidal pumping infolge der Fahrrinnenanpassung 1999/2000 gibt es nicht.“ Alexander Porschke vom NABU meint dazu: „Der Senat steckt den Kopf in den Schlick, weil er nicht wahrhaben will, in welche Gefahr er die Elbe bringt. Das ist unverantwortlich gegenüber der Natur, aber auch gegenüber den Steuerzahlern.“ Der Bund und das Land Hamburg müssen nämlich schon heute jedes Jahr ca. 100 Mio. Euro dafür ausgeben, um nur die jetzige Gewässertiefe zu erhalten. Für die jetzt beantragte Elbvertiefung sollen 40 Mio. Kubikmeter Sediment gebaggert werden. Porschke: „Das ist das Dreifache gegenüber der letzten Vertiefung. Zu glauben, dass dadurch das dramatische tidal pumping nicht gefährlich beschleunigt wird, setzt schon ein hohes Maß an Verdrängungskunst voraus.“

Während der Senat gegenüber der Bürgerschaft versucht, die Probleme der Tideelbe herunter zuspielen, gehen die Planer der Elbvertiefung selbst bereits von negativen Veränderungen in der Tideelbe durch die nächste Vertiefung aus. Laut Planunterlagen würden Tideenergie und Sedimenttransport zunehmen. Zudem verlanden die Nebenelben, was durch den Verlust von Flutraum wiederum für mehr Tideenergie im System sorgt. Dieser Zusammenhang ist seit 2006 bekannt. Um diese Effekte zumindest abzuschwächen, will die Wasser- und Schifffahrtsdirektion gewaltige Unterwasserlagerstätten im Mündungsbereich des Flusses errichten. Ob dies funktioniert, muss aber bezweifelt werden. Gutachterlich konnte belegt werden, dass dieser geplante Verbau in der Flussmündung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht stabil bleibt und sich damit die erhofften dämpfenden Effekte nicht einstellen. „Wenn also die Auswirkungen der Elbvertiefung gravierender sind als angenommen und die Schadensbegrenzungsmaßnahmen nicht funktionieren, bleibt nur ein Schluss: Die Elbvertiefung ist ökologisch nicht vertretbar und vor allem nicht mit dem Vorgaben des Europäischen Umweltrecht vereinbar“, so Manfred Braasch vom BUND.
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NABU: Begrenzung des CO2-Ausstoßes neuer Autos erfolgt halbherzig
Miller: Europa muss beim Verbrauchswert für das Jahr 2025 nachbessern

Berlin – Die heutige Abstimmung des federführenden Umweltausschusses des EU-Parlaments über CO2-Grenzwerte für neue Autos kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Verbrauchsvorgaben für neue Autos sind das wichtigste Klimagesetz der kommenden fünfzehn Jahre im Verkehrsbereich. Gemessen an den Notwendigkeiten und den Möglichkeiten sind die Beschlüsse allerdings halbherzig. Der Kohlendioxid-Ausstoß bleibt auch ab dem Jahr 2020 unnötig hoch – auf Kosten der Umwelt und zur Freude der Ölkonzerne. Anstatt konsequent in effiziente Motorentechnik zu investieren, wird Europa weiterhin Milliarden für Ölimporte an die OPEC überweisen.“

Der NABU hatte einen CO2-Grenzwert von 80 Gramm je Kilometer ab 2020 gefordert. Mehrere Studien - auch von industrienahen Instituten - hatten gezeigt, dass dieser Wert technisch erreicht werden kann. Stattdessen wurde nun ein Grenzwert von 95 Gramm je Kilometer beschlossen, umgerechnet etwa 3,9 Liter Kraftstoff. Dieser Wert kann jedoch durch eine komplizierte Anrechnung von Elektroautos weiter abgeschwächt werden. „Umwelt und Verbraucher profitieren von jedem Gramm CO2 und von jedem getankten Liter Kraftstoff weniger gleichermaßen. Es gibt nichts Unsinnigeres, als das Geld an der Zapfsäule zu lassen, wenn man es gleichzeitig in sparsamere Motoren stecken kann. Deshalb ist die Brüsseler Entscheidung ein kurzsichtiger Kompromiss“, sagte NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger.

Positiv sei dagegen, dass bereits jetzt ein Langfristziel für das Jahr 2025 festgeschrieben sei, wenngleich auch nur als Korridor von 68 bis 78 Gramm CO2 je Kilometer. Hier ist nach Ansicht des NABU entscheidend, dass sich die EU im weiteren Gesetzgebungsprozess an dem unteren Level orientiert. „78 Gramm je Kilometer als Vorgabe für Autos, die erst in zwölf Jahren auf den Markt kommen, ist inakzeptabel, da dieser Wert bereits heute von einigen Fahrzeugen mit herkömmlicher Technik erreicht wird. An diesem Punkt muss die Richtlinie dringend nachgebessert werden“, so Oeliger.
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