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Verschiedenes
| | | NABU: Vogelgrippe-Einschleppung durch Wildvögel unwahrscheinlich | Risiko-Faktor Massentierhaltung
Aus Sicht des NABU ist die Einschleppung der Vogelgrippe durch Wildvögel unwahrscheinlich. Ein viel größeres Risiko für die Verbreitung des Virus sei vielmehr in Massentierhaltungen sowie den weltweiten Transporten von Tieren und Futtermitteln zu suchen. In den vergangenen Tagen wurde ein hochpathogener Geflügelpest-Virus, auch häufig als „Vogelgrippe“ bezeichnet, in je einem industriellen Geflügelhaltungsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und Großbritannien festgestellt. In den ersten beiden Fällen handelt es sich um den Virus-Stamm H5N8, der bisher nur in Ostasien, vor allem in Südkorea verbreitet war. Für den Fall in Großbritannien steht die genaue Bestätigung des Stammes noch aus.
Das erneute Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland weckt Erinnerungen an den ersten Ausbruch im Februar 2006, der damals vom Erreger-Stamm H5N1 verursacht wurde. Damals wie heute wurden sehr schnell wilde Zugvögel als wahrscheinliche Überträger des Virus beschuldigt, begründet lediglich durch das Vorhandensein vogelreicher Feuchtgebiete in der Umgebung der betroffenen Betriebe und bisher fehlende Hinweise auf andere Infektionsquellen.
„Die aktuellen Umstände der Ausbrüche in den drei europäischen Geflügelmastanlagen lassen die Übertragung durch ziehende Wildvögel nach Überzeugung des NABU als extrem unwahrscheinlich erscheinen. Es gibt keine direkten Vogelzugwege zwischen Ostasien wie China und Südkorea und Westeuropa. Es ist also nicht möglich, dass ein mit einer hochpathogenen Virus-Form infizierter Vogel direkt von dort nach Europa geflogen ist“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Theoretisch denkbar wäre es, dass infizierte Wildvögel sich an Kreuzungen des Vogelzugs gegenseitig anstecken könnten. Auf diese Weise könnte das Virus über mehrere Zwischenstationen nach Europa gelangen. In diesem Fall müsste es aber Vogelgrippe-Ausbrüche an Konzentrationspunkten des Vogelzugs zwischen Ostasien und Westeuropa geben. „Darauf gibt es jedoch in diesem Fall keinerlei Hinweise“.
Laut NABU hat die Erfahrung des Ausbruchs von 2006 gezeigt, dass das hochpathogene H5N1-Virus nur in toten Wildvögeln, niemals aber in großen Zahlen getesteten lebenden Wildvögeln nachgewiesen wurde. „Damit ist es unmöglich, dass ein infizierter Wildvogel vor seinem Tod noch weite Strecken zurücklegen kann und das Virus über große Distanzen verschleppen kann“, so Lachmann. Bruteier und Eintagsküken hingegen reisen weltweit um ein Tausendfaches häufiger herum als Zugvögel und haben weitaus besseren Zugang zu Ställen als Wildvögel. Daher sei die Ursache für die Verbreitung des H5N8-Virus eher bei den Praktiken und Warenströmen der modernen Geflügelhaltung zu suchen als bei ziehenden Wildvögeln.
Auch nach dem Ausbruch 2006 setzte sich unter Experten die Erkenntnis durch, dass die weltweite Verbreitung des Virus kaum durch Wildvögel verursacht werden konnte. Die Welternährungsorganisation FAO hat bereits 2007 zum H5N1-Erreger angemerkt, dass viele Virologen Ursache und Ursprung der hochpathogenen Form der Vogelgrippe in der industriellen Geflügelzucht- und ‑produktion sehen, von wo sie dann auf Wildvögel übersprang. Zwar kann laut FAO ein Eintrag durch Wildvögel nicht ausgeschlossen werden, aber ursächlicher für die Ausbreitung des Virus wurden „Importe von Geflügel und kontaminierte Schalen und Transportkisten von Bruteiern sowie die Verbreitung durch Arbeiter und Geräte“ angesehen.
Auch das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Deutschlands Bundesforschungsanstalt für Tiergesundheit, benennt den Tierhandel als wesentlichen Risiko-Faktor. In seiner Broschüre zu hochpathogenen Vogelgrippe-Viren wird darauf hingewiesen, dass in seltenen Fällen „Geflügelpesterreger auch aus zunächst nur gering pathogenen Viren entstehen, die bei Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, weltweit verbreitet sind. Nach Übertragung von gering pathogenen Influenzaviren des Subtyps H5 oder H7 auf Hausgeflügel kann das Virus durch Veränderung seines Erbgutes die krankmachenden Eigenschaften sprunghaft steigern und zum Ausbruch der Geflügelpest führen." | Mehr | | | |
| | | | NABU: Gemischte Bilanz des World Parks Congress in Sydney | Schutzgebietsmanagement auch in Deutschland weiter verbessern
Schutzgebiete sind ein wichtiger Baustein in der Strategie, den weltweiten Verlust der Artenvielfalt bis zum Jahr 2020 zu stoppen. Zum Abschluss des World Parks Congress in Sydney appelliert der NABU daher an die EU sowie Bund und Länder, die Anstrengungen zur Sicherung wertvoller Landschaften und Ökosysteme mit Nachdruck voranzubringen. „Schutzgebiete sichern nicht nur den Erhalt bedrohter Arten, sondern stellen für die Menschheit eine Vielzahl von Gratisleistungen wie reines Wasser, saubere Luft oder auch Erholungslandschaften zur Verfügung“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Aus diesem Grund sei es notwendig, dass weltweit geeignete Finanzierungsmechanismen bereitgestellt würden, um sogenannte „Paper Parks“ zu vermeiden, Schutzgebiete, die faktisch nur auf dem Papier existieren. Gleichzeitig dürften wichtige Aufgaben vor der eigenen Haustür jedoch nicht vernachlässigt werden.
Auf internationaler Ebene komme die Bundesregierung ihrer Verantwortung aus Sicht des NABU durchaus nach. „Eine Vielzahl von Projekten, die durch das Bundesumweltministerium und das Bundesentwicklungshilfeministerium im Ausland gefördert werden, spiegelt in hervorragender Weise einen modernen Ansatz von Schutzgebietsmanagement unter Einbeziehung der Bevölkerung wider“, so Eick von Ruschkowski, NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz und Delegierter auf dem World Parks Congress. Während Deutschland hier vorbildlich seiner globalen Verantwortung nachkäme, seien parallel dazu aber insbesondere die überwiegend in der Hoheit der Bundesländer liegenden Naturschutzaufgaben in Deutschland stark unterfinanziert. Dies betrifft insbesondere die immer noch stockende Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien für das EU-weite Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Auch fehlten in vielen Nationalparks und Biosphärenreservaten die notwendigen Mittel, um deren Management weiter zu verbessern.
„Es mutet schon merkwürdig an, wenn Deutschland und andere Geberländer von den Entwicklungsländern eine genaue Auflistung ihres Finanzbedarfes für Naturschutzhilfen verlangen, aber aus den Bundesländern noch immer keine konkreten Zahlen dazu vorliegen, wie viel Geld dort für den für den Naturschutz ausgegeben wird und wie groß die Finanzierungslücke eigentlich ist“, so von Ruschkowski.
Zu den wichtigsten Forderungen des NABU zur Umsetzung von Natura 2000 gehören die rechtliche Sicherung der Gebiete und die Aufstellung verbindlicher Management-Pläne, eine strikte Anwendung des bestehenden Regelwerkes bei Eingriffen in das Schutzgebietsnetz sowie eine ausreichende Bereitstellung von Finanz- und Personalmitteln. Da große Teile der Schutz- und Pflegemaßnahmen in Natura-2000-Gebieten von der Landwirtschaft durchgeführt werden, wären diese ebenfalls Nutznießer einer verbesserten Finanzierung. Die Verteilung der Fördergelder aus Brüssel wird derzeit zwischen den Bundesländern und der EU-Kommission verhandelt. Der NABU fordert, dass hierbei die Naturschutzmittel entscheidend aufgestockt werden müssen, da ansonsten das Artensterben nicht aufzuhalten ist. Parallel dazu müssen umweltschädliche Subventionen weiter abgebaut werden; hierzu hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) bis 2020 verpflichtet.
Positiv bewertete der NABU das Engagement vieler Entwicklungs- und Schwellenländer auf dem World Parks Congress, neue Schutzgebiete auch mit Blick auf den Klimawandel auszuweisen. Allerdings müsse sich nun bis zum nächsten Kongress im Jahr 2024 zeigen, dass diese Schutzgebiete dann auch so ausgestattet werden, dass sie nicht nur auf dem Papier existieren. Im Rahmen seiner Zusammenarbeit im internationalen Dachverband BirdLife International hatte der NABU während des World Parks Congress bereits fünf deutsche besonders gefährdete „Important Bird and Biodiversity Areas“ (IBA) vorgestellt. Auch hier müssten verstärkte Anstrengungen unternommen werden, diese Gebiete dauerhaft zu sichern.
Der World Parks Congress wird alle zehn Jahre von der International Union for the Conservation of Nature (IUCN), einem Zusammenschluss zahlreicher staatlicher und privater Naturschutzorganisationen, organisiert. Er beschäftigt sich mit dem Schutz der Natur durch Ausweisung und Management von Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorien. | Mehr | | | |
| | | | Willkommen Wolf! Gekommen, um zu bleiben | Neue NABU-Broschüre mit einzigartigen Bildern, Fakten und Erkenntnissen
Der Wolf ist zurück in Deutschland: 35 Wolfsrudel leben aktuell in der freien Wildbahn der Länder Sachsen, Brandenburg, Sachen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Dort, wo die Wölfe bereits sind, aber auch dort, wo mit ihrer Ankunft zu rechnen ist, stellen sich die Menschen die immer gleichen Fragen: Wie leben Wölfe in Deutschland? Wo gibt es Konflikte und wie können diese gelöst werden? Und was tut der NABU, um die dauerhafte Rückkehr der Tiere zu ermöglichen?
In der neuen Broschüre „Willkommen Wolf! Gekommen, um zu bleiben“ folgen die Leser auf 48 Seiten der Spur der Wölfe und können sich ein umfassendes Bild von Canis Lupus machen. „Der NABU hat die Rückkehr der Wölfe von Anfang an begleitet - dabei wurde eines klar: Die Frage, ob Wölfe dauerhaft nach Deutschland zurückkehren können, ist keine Frage von Biologie und Ökologie, sondern von Akzeptanz“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Auch in unseren Landschaften finden Wölfe Nahrung und ungestörte Rückzugsgebiete, um ihre Jungen groß zu ziehen“.
Aktuelle Karten, Grafiken und Übersichten fassen die wissenschaftlichen Erkenntnisse von fast 15 Jahren deutscher und 30 Jahren weltweiter Wolfsforschung zusammen. Das Einzigartige: Alle abgedruckten Fotos zeigen frei lebende Wölfe Deutschlands und erzählen ihre eigene Geschichte. Gezeigt werden auch bislang unveröffentlichte Bilder aus den Territorien Niedersachsens und Sachsens. „Wenn wir den Wölfen eine dauerhafte Heimat geben wollen, dann müssen wir uns um die Menschen mit ihren Vorurteilen und Ängsten kümmern. Das ist das Ziel der "Willkommen Wolf“- Kampagne“, so NABU- Wolfsexperte Markus Bathen. | Mehr | | | |
| | | | NABU begrüßt EU-Initiative zur Reduzierung von Plastiktüten | Wichtiges Signal für den Umweltschutz
In den EU-Mitgliedstaaten soll künftig die Anzahl von Plastiktüten reduziert werden. Darauf haben sich EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten verständigt. Die Staaten sollen Gebühren oder Steuern auf die Beutel erheben oder konkrete Ziele zur Verminderung beschließen. Auch Verbote wären möglich. Dazu kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
„Es war höchste Zeit, dass die Mitgliedstaaten, EU-Parlament und EU-Kommission Einigkeit darin zeigen, Kunststoffmüll den Kampf anzusagen. Plastiktragetaschen sind in den meisten Fällen überflüssig und wir sehen auch an Deutschlands Küsten, dass sie eine Gefahr für die Natur und letztendlich auch den Menschen darstellen. Es ist ein wichtiges Signal, dass auch der Vertreter der Bundesregierung heute zugestimmt hat.“ Der NABU begrüßt zudem, dass Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans seine Bedenken zurückgezogen hat, der das Projekt vergangene Woche noch stoppen wollte. Miller: „Offenbar hat auch die neue EU-Kommission inzwischen begriffen, dass Gesundheit und Umweltschutz wichtige Belange der Bürgerinnen und Bürger der EU sind."
Bepfandete Einkaufstaschen als Angebot des Einzelhandels und ein privat mitgebrachter Einkaufsbeutel werden in wenigen Jahren die Realität sein. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU in Deutschland die Einführung einer Plastiktütensteuer nach dem Vorbild Irlands. Miller: „Dort ist es gelungen, innerhalb von neun Jahren die Tütenzahl auf weniger als 20 Stück pro Jahr und Einwohner zu senken. Auch Deutschland hat es nicht leicht und muss in den kommenden zehn Jahren die Zahl der Tüten von 70 auf 40 Stück, also um ein Drittel pro Kopf und Jahr senken. Das bedeutet für die Verbraucher und Verbraucherinnen und insbesondere den Einzelhandel, eine Neuausrichtung zu bewussterem und ökologischerem Konsum. Eine Bezahlpflicht wird aus NABU-Sicht nicht viel helfen. Die Steuer hätte außerdem den positiven Effekt, dass sie auch die extrem dünnwandigen und instabilen Obst- und Gemüsetüten zur Einmalbenutzung reduzieren könnte. Die neu aus dem Boden schießenden Supermärkte mit dem Konzept des unverpackten Einkaufens zeigen, dass eine Umstellung möglich ist." Nach endgültiger Zustimmung im Umweltministerrat am 17. Dezember und im Europäischen Parlament können die neuen Regelungen Anfang 2015 in Kraft treten. | Mehr | | | |
| | | | NABU: Keine Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür | Bundesregierung gefährdet Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser durch zu viele Schlupflöcher
Der NABU hat die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe für ein Fracking Gesetz als eine „Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür“ kritisiert. Mit ihrem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung entgegen ursprünglicher Ankündigungen unzählige Schlupflöcher, die eine Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen vielerorts möglich machen. Damit bleibt der Entwurf weit hinter den Forderungen des NABU zurück: „Zum Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser, ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung Fracking-Vorhaben in Deutschland zulässt. Die Bundesregierung ist gegenüber der Industrie eingeknickt und weicht sogar die Mindestbohrtiefe von 3.000 Metern und das bereits angekündigte Moratorium bis 2021 auf“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Nach den jetzt vorliegenden, zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Entwürfen soll die unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe mittels Fracking durch Probebohrungen zur Erforschung möglich werden. Unternehmen können ihr Fracking-Vorhaben über eine Expertenkommission beantragen, was dann von den Landesbergämtern und den örtlichen Wasserbehörden entschieden wird. Bereits ab dem Jahr 2019 können Konzerne bei erfolgreichen Probebohrungen auf den kommerziellen Einsatz von Fracking hoffen.
Der NABU begrüßt zwar die Intention der Bundesregierung, den Rechtsrahmen anzupassen. „Die von Bundesumweltministerin Hendricks getroffenen Regelungen werden nicht ausreichen, die Gefahren und Risiken für Mensch, Natur und Trinkwasser hinreichend zu bannen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, weil die Erkenntnisse nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind“, so NABU-Energieexperte Sebastian Scholz.
Der NABU lehnt den Einsatz der Fracking-Technologie zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas in Deutschland aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab und fordert durch Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten ein faktisches nationales Fracking-Verbot. | Mehr | | | |
| | | | NABU: Weltweit wichtige Naturgebiete in Gefahr | BirdLife International veröffentlicht Liste bedrohter Gebiete
Weltweit droht wichtigen Naturgebieten die Zerstörung. Das geht aus einem Bericht der Naturschutzorganisation BirdLife International hervor, der heute auf dem World Parks Congress der Internationalen Naturschutzunion IUCN in Sydney vorgestellt wurde. Der Report ist das Ergebnis einer Bewertung der 12.000 wichtigsten Gebiete für Vögel und Artenvielfalt weltweit. Mehr als 350 Gebiete wertet die Naturschutzorganisation als „Important Bird and Biodiversity Areas (IBAs) in Gefahr“. Nach Angaben des NABU, der deutschen BirdLife-Partnerorganisation, enthält die Liste auch fünf Gebiete in Deutschland. Dabei sind etwa die Hälfte dieser Landschaften, und alle fünf deutschen Gebiete, ausgewiesene Schutzgebiete, eins sogar als Nationalpark. „Dies unterstreicht einmal mehr, dass eine Schutzgebietsausweisung alleine nicht ausreicht, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen werden“ sagt Eick von Ruschkowski, Leiter der NABU-Naturschutzabteilung, der den NABU beim World Parks Congress vertritt.
Fünf Gebiete repräsentieren Deutschlands am meisten gefährdete IBAs: Der Untere Niederrhein und die Hellwegbörde in Nordrhein-Westfalen sowie die Leda-Wümme-Niederung in Niedersachsen leiden vor allem unter einer andauernden Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Entwässerung von Feuchtwiesen und dem Verlust von Grünland zugunsten von Maisanbau. „Doch der gesetzliche Schutzstatus dieser Gebiete reicht nicht aus und das notwendige Naturschutzmanagement fehlt oder ist unzureichend“, erklärt NABU- Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Das Mühlenberger Loch, ein Brackwasser-Watt der Elbe in Hamburg, wurde für die Verlängerung der Landebahn des angrenzenden Airbus-Werkes zum Teil überbaut, die auferlegten Ersatzmaßnahmen jedoch bis heute nicht umgesetzt. Stattdessen droht durch die geplante Elbvertiefung neue Gefahr für das bereits geschädigte Gebiet“, so der Experte. Die Vorpommersche Küsten- und Boddenlandschaft ist vor allem durch die Entnahme von Sand und Kies vor der Küste und durch den massenhaften Beifang überwinternder Meeresenten in küstennahen Stellnetzen bedroht.
Die Liste der „IBAs in Gefahr“ beinhaltet außerdem den Tieflandregenwald der afrikanischen Tropeninsel São Tomé, Heimat hochbedrohter endemischer Vogelarten. Er ist durch die Anlage von Ölpalmenplantagen und den Bau eines Staudamms gefährdet. Auch die Tasmanische See zwischen Australien und Neuseeland, ein wichtiges Gebiet für Albatrosse und andere Seevögel ist gefährdet: Nirgendwo auf der Welt gefährdet die Verschmutzung der Meere mit Plastik die Seevögel so sehr wie dort. Die Vögel sterben, wenn sie statt Nahrung Plastikteile aufnehmen.
IBAs haben für den Naturschutz einen großen Einfluss: Sie ermöglichen gezielte Schutzmaßnahmen für die wichtigsten Gebiete eines Landes und haben die Ausweisung vieler formal geschützter Naturschutzgebiete und Nationalparks forciert. | Mehr | | | |
| | | | Karlsruhe: Zuwachs im Zoo Karlsruhe | Junges Watussi-Rind mit seiner Mutter angekommen, Zoo Wuppertal überlässt die Tiere zur Aufstockung der Karlsruher Gruppe
Zoo Wuppertal - Zoo Karlsruhe: Nach seiner ersten großen Reise ist Mittwoch Nachmittag das gerade Mal zwei Monate alte Watussi-Kalb zusammen mit seiner Mutter in Karlsruhe angekommen. Beide werden sich die nächsten Tage zunächst hinter den Kulissen im Stall in aller Ruhe an ihre neue Heimat gewöhnen. Danach können die Besucherinnen und Besucher dann die Neuankömmlinge auch auf der Außenanlage zumindest stundenweise sehen. Mutter Sarabi und Tochter Cumba verstärken die Karlsruher Watussi-Gruppe. Diese besteht momentan aus dem Bullen Warui und einem Weibchen, der alten Klara. Wenn die Eingewöhnung von Mutter und Tochter weiterhin so problemlos wie bisher verläuft, dürfen sie voraussichtlich ab nächster Woche erstmals nach draußen und lernen dann bei ersten Zusammenführungen auch ihre Karlsruher Artgenossen kennen.
Imposant an der in Ostafrika beheimateten Haustierrasse sind die extrem langen geschwungenen Hörner. Die Watussi-Rinder wurden dem Zoo Karlsruhe vom Zoo Wuppertal zur Aufstockung der Gruppe überlassen - zunächst war nur an Sarabi gedacht worden. Nachdem diese dann Nachwuchs bekam, war zwischen den beiden Tiergärten schnell abgemacht, dass die Watussi im Zweier-Pack anreisen werden.
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| | | | NABU wertet UN-Konferenz in Quito als Erfolg | Tschimpke: Meilenstein im Zugvogelschutz
Der NABU zieht eine positive Bilanz der UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten (CMS). Besonders erfreut zeigte sich der Umweltverband über die Forderung nach einem weltweiten Verbot von Diclofenac in der Tiermedizin. Der entzündungshemmende Wirkstoff hatte in der Vergangenheit die Geierarten Indiens fast vollständig ausgerottet. Die Aasfresser vergiften sich, wenn sie von einem Kadaver fressen, der zu Lebzeiten mit Diclofenac behandelt wurde. „Die Vertragsstaaten haben eine Reihe wegweisender Beschlüsse verabschiedet, die insbesondere stark bedrohten Zugvögeln zugutekommen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der NABU begrüßt außerdem die verabschiedete Empfehlung, die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition bis 2017 weltweit zu verbieten. Seit Jahren tritt der Umweltverband für ein Bleiverbot in der Jagd ein. In Deutschland stellen Bleivergiftungen die häufigste Todesursache von Seeadlern dar. Sie vergiften sich, wenn sie angeschossene Tiere fressen. Auch von den anwesenden überregionalen Jagdverbänden wurde diese Empfehlung mitgetragen. Eine gesonderte Resolution widmet sich zudem dem Kampf gegen den Abschuss und den Fang von Zugvögeln. Bundesregierung und NABU setzten sich bereits gemeinsam gegen den massenhaften Vogelfang in Ägypten ein. „Allerdings muss Deutschland auch im eigenen Land seine Hausaufgaben machen und die illegale Tötung von Greifvögeln unterbinden“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.
Auch für den Schutz der Artenvielfalt in den Weltmeeren hat die Konferenz Fortschritte gebracht: 21 Hai- und Rochenarten wurden unter Schutz gestellt. Dies verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, die Verwendung von Rückenflossen dieser Arten für Haifischflossensuppe zu verbieten. „Die Beschlüsse der Bonner Konvention geben wichtige Impulse für den Naturschutz“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Die Vertragsstaaten stehen nun unter dem Druck anderer Staaten und von Naturschutzorganisationen, die eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse einfordern werden.“ | Mehr | | | |
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