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Verschiedenes
| | | TTIP-Geheimpapier übertrifft Befürchtungen | Vergangene Woche wurde ein bislang geheimes Papier der EU-Kommission veröffentlicht. Es offenbart: TTIP soll einen lang gehegten Traum von Lobbyisten wahr machen. Sie sollen das verbriefte Recht bekommen, mit an Gesetzen zu schreiben. Schon heute verhandeln Kommission und US-Regierung über den Vorschlag zur „Regulatorischen Kooperation“. In diesem kurzen Video erfahren Sie, was das für uns Bürger/innen bedeutet: | Mehr | | | |
| | | | NABU schlägt Fonds zur Förderung von Elektroautos vor | Markthochlauf von E-Autos bisher gescheitert – finanzieller Anreiz nötig
Im Vorfeld der Beratungen im Deutschen Bundestag zum Elektromobilitätsgesetz und angesichts geringer Zulassungszahlen von Elektroautos schlägt der NABU die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von effizienten Fahrzeugen vor. So könnten Käufer eines Autos mit Kohlendioxid-Emissionen von bis zu 50 g/km gestaffelt mit mehreren Tausend Euro gefördert werden. Diese Werte erreichen derzeit insbesondere rein batterieelektrische Fahrzeuge und (Plug-In)-Hybride. Die Gegenfinanzierung solle über eine Abgabe auf überdurchschnittlich verbrauchsstarke Pkw oder aber eine Mineralölsteuererhöhung von beispielsweise zwei Cent je Liter sichergestellt werden. Die kostenneutrale Ausgestaltung über eine solche Bonus-Malus-Regelung hätte gleich zweifaches Potenzial: So könnte der Absatz klimafreundlicher Niedrigemissionsfahrzeuge im Sinne einer Kaufprämie befördert, gleichzeitig aber besonders ineffiziente und klimaschädliche Fahrzeuge mit einer Art zweckgebundenen „Sonderabgabe“ sanktioniert werden. Um eine Dauersubvention von vornherein auszuschließen, sollte die Förderung degressiv, also mit den Jahren abnehmend, ausgestaltet werden.
NABU Bundesgeschäftsführer Miller: „Der Markthochlauf von Elektroautos ist bisher in Deutschland gescheitert. Die Einrichtung eines Fonds kann die Elektromobilität in Deutschland endlich in Fahrt bringen. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Bundesregierung teilweise bereits mit dem Gedanken anfreundet, Kaufanreize für E-Autos zu schaffen. Dann bitte jetzt und bitte mit ökologischer Lenkungswirkung. Damit die Förderung einer bestimmten Antriebsart jedoch nicht zulasten der Allgemeinheit geht, müssen auf der anderen Seite jene für die anfallenden Kosten aufkommen, die durch die Anschaffung einen besonders verbrauchsstarken Fahrzeugs Umwelt und Klima übermäßig schaden.“
Der NABU schlägt vor, dass derjenige, der den aktuell gültigen Grenzwert von 130 g CO2/km überschreitet, zur Einzahlung in den Fonds herangezogen wird. Dabei sollte gelten: Je sparsamer das Fahrzeug, desto größer der aus dem Fonds gewährte Bonus und umgekehrt, je klimaschädlicher ein Fahrzeug, desto höher die Zahlung an den Fonds. Entscheidend sei jedoch, dass durch höhere Stückzahlen Skaleneffekte erreicht und der Preisabstand zum Auto mit Verbrennungsmotor verkleinert wird.
NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger: „Die Bundesregierung verfährt bisher nach der Devise ,Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass‘. Sie will bis zum Jahre 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen sehen. Gleichzeitig soll aber um jeden Preis vermieden werden, dass die Finanzierung zu Lasten besonders klimaschädlicher Fahrzeuge geht. Zahlen soll nach dem Willen der Autoindustrie die Allgemeinheit. Diese Strategie ist sozial ungerecht und zum Scheitern verurteilt.“
Aus NABU-Sicht müssten 2015 wesentliche Weichenstellungen hin zu mehr Elektromobilität vorgenommen werden. Andere Märkte wie Norwegen oder die USA seien auch deshalb deutlich erfolgreicher, weil die höheren Anschaffungskosten von E-Autos gegenüber solchen mit klassischen Verbrennungsmotoren durch finanzielle Anreize abgefedert würden. Wenn Deutschland den Anschluss nicht verpassen und den Verkehrssektor in Richtung Klimaschutz lenken wolle, komme man hierzulande nicht um monetäre Ausgleichsmechanismen herum. „Das Elektroauto hat nach wie vor mit zahlreichen Akzeptanzproblemen zu kämpfen, obwohl klar ist, dass für eine emissionsfreie Mobilität auf Basis erneuerbarer Energien kein Weg an ihm vorbeiführt. Angesichts niedriger Kraftstoffpreise an den Tankstellen verschärft sich das Problem derzeit jedoch noch einmal. Auch die geplante Sonderabschreibung für die gewerbliche Nutzung von E-Fahrzeugen reicht allein nicht aus. Die Freigabe von für Busse und Taxen vorgesehene Busspuren für Elektroautos lehnt der NABU sogar ab“, sagte Oeliger. | Mehr | | | |
| | | | ÖKO-TEST Lebensversicherungen | Kunden auf Nulldiät
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen BaFin?
Deutschlands Lebens- und Rentenversicherer klagen derzeit bitter über die anhaltende Niedrigzinsphase. Eine aktuelle ÖKO-TEST-Analyse zeigt jedoch, dass die Branche weiterhin gute Gewinne einfährt, was sie jedoch geschickt verbirgt. Nur von den Kunden fordert sie Verzicht. Zu Recht?
Im Jammern sind die Versicherer echte Weltmeister. Woche für Woche ist in den Medien zu lesen und hören, wie hart sie aufgrund der niedrigen Zinsen kämpfen müssen. ÖKO-TEST wollte es in der aktuellen Februar-Ausgabe nun genau wissen und hat einen Blick in die Bilanzen von 66 deutschen Lebensversicherern geworfen. Das Verbrauchermagazin hat außerdem recherchiert, ob Kunden wie vorgeschrieben an den Gewinnen beteiligt oder stattdessen zur Kasse gebeten werden.
Dabei zeigte sich: Von einer Notlage der Branche ist nach wie vor nicht die geringste Spur zu sehen. Im Gegenteil: Bislang brummt das Neugeschäft, 2013 sind die Beitragseinnahmen sogar stärker gestiegen als noch im Vorjahr und die Kapitalanlagen, in denen umgerechnet immer noch 68,8 Milliarden Euro an stillen Reserven stecken, werfen geradezu traumhafte Gewinne ab. Mit durchschnittlich 4,49 Prozent ist die Nettoverzinsung aus Kapitalanlagen nicht nur üppig, sondern seit Jahren auch erstaunlich stabil. Die Versicherer haben also keine Probleme, ihre Garantieleistungen zu erbringen. Sie könnten den Kunden vielmehr auch noch ordentliche Überschüsse gewähren.
Tun sie aber nicht. Im Gegenteil. Die Beteiligung der Kunden an den Überschüssen geht immer weiter zurück. Statt wie früher zu 90 Prozent am Rohgewinn beteiligt zu werden, liegt die Quote jetzt im Schnitt nur noch bei 63,47 Prozent, bei einzelnen Versicherern sogar unter 40 Prozent. Ein Grund dafür ist die Zinszusatzreserve. Die müssen die Versicherer bilden, um ihre Garantieleistungen auch im Fall einer extrem langanhaltenden Niedrigzinsphase weiter erfüllen zu können. Finanzieren lassen sie sich den Aufbau dieses Reservepuffers aber von den Kunden. Die müssen dafür erst einmal kräftig auf Überschüsse verzichten. 2013 gingen im Schnitt bereits knapp 30 Prozent vom gesamten Rohgewinn für den Aufbau der Zinszusatzreserve drauf. Das ist in Österreich verboten. Dort müssen die Versicherer zwar ebenfalls eine Zinszusatzreserve bilden. Die darf aber nicht zu Lasten der Überschussbeteiligung der Kunden gehen. Österreichs Versicherer müssen sie allein aus Unternehmensmitteln stemmen. Hierzulande schneiden sich die Versicherer selbst dagegen eine immer dickere Scheibe vom Gewinnkuchen ab und setzen nur die Kunden auf radikale Zinsdiät. Mehr noch: Der einzelne Kunde hat nicht einmal die Gewähr, dass er von dem Geld jemals etwas wieder sieht. Dabei handelt es sich nicht um Peanuts. Per Ende 2014 liegen insgesamt bereits rund 20 Milliarden Euro in diesem Reservetopf. Tendenz: stark steigend. Das wirft die Frage auf, ob diese Form der "Finanzierung und Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve", wie es die Branche nennt, mit Blick auf die Kundenverträge rechtlich überhaupt zulässig ist. Der Bund der Versicherten erwägt jedenfalls, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die BaFin einzureichen. | Mehr | | | |
| | | | Störung im Atomkraftwerk Fessenheim vom 09.04.2014 | Beim Befüllen von Wassertanks gab es zunächst eine Verstopfung eines Überlaufrohres
im nicht-nuklearen Bereich. Dadurch kam es zu einem Überlauf des Tanks und zu Überflutungen (Wassereintritt) in den Leittechnik-Schränken des Reaktorschutzsystems. Daher musste der Reaktor abgeschaltet werden. Die Leistungsregelung bzw. eine reguläre Abschaltung des Reaktors war nicht mehr möglich, da die Steuerstäbe im Reaktor durch die ausgefallene Leittechnik nicht mehr normal (= elektrisch) eingefahren werden konnten. Eine Reaktor-Schnellabschaltung mit den Steuerstäben (= Einfallen der Steuerstäbe in den AReaktorkern durch die eigene Schwerkraft) wäre wohl noch möglich gewesen (dies ist aber nur für den äußersten Notfall vorgesehen, wird daher nur als „ultima ratio“ praktiziert und birgt außerdem eigene weitere Risiken).
Der Betreiber (EDF) hat sich daher zur Abschaltung des Reaktors für eine dritte Möglichkeit, die sogenannte Aufborierung des Kühlwassers, entschieden (Zuführung von Kühlwasser, das mit Bor versetzt ist, welches die Neutronen „einfangen“ kann und so die Kernspaltungen unterbricht). Damit wurde der Reaktor letztendlich abgeschaltet. Hinzu kam, dass der Primärkreislauf des Reaktors dabei offensichtlich zu schnell bzw. mit zu kaltem borhaltigem Kühlwasser gespeist wurde. Dies hätte an bestimmten Stellen des Primärkreislaufs eventuell zu einem sogenannten Sprödbruch führen können. Teilweise wurden während der Störung auch betriebliche Sicherheitsvorschriften missachtet.
Fazit
Die Störung im nicht-nuklearen Teil des AKW Fessenheim konnte sich auf den nuklearen Teil und sogar auf das Reaktorschutzsystem auswirken; dies war offenbar seitens des Betreibers EDF nicht erwartet bzw. dafür konstruktiv nicht vorgebeugt worden.
TRAS und Öko-Institut bezeichnen beide die Störung als schwerwiegend. Die Einstufung der EDF in INES-Stufe 1 (siehe unten) steht dazu ein Stück weit im Widerspruch. Die Schwere der Störung ging aus der damaligen Meldung der EDF in keiner Weise hervor. Die Tragweite wurde erst Monate später kommuniziert und bekannt.
Weitere Hinweise
Die EDF hat die obigen Vorkommnisse nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 1 (= Störung) eingeordnet (von 7 möglichen Stufen) – die Stufe 1 muss nicht der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation in Wien) gemeldet werden.
Die Störung vom 09.04.2014 wurde auch in der Sitzung des Deutschen Begleitausschusses Fessenheim beim Regierungspräsidium Freiburg am 08.10.2014 behandelt. Dazu liegt jedoch noch kein Protokoll vor.
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| | | | AKW Fessenheim | Französische Elektrizitätsgesellschaft legt kurzfristig
Antrag für das AKW Fessenheim zu Neugenehmigung der
Einleitung von Abwasser in den Rhein und der Wasserentnahme vor
Nur 21 Tage Zeit für Einspruch –TRAS hat noch
rechtzeitig umfangreiche Stellungnahme gegen
Bewilligung eingereicht – Stadt Freiburg unterstützt
TRAS
TRAS, der Trinationale Atomschutzverband am Oberrhein,
erhebt im Namen seiner Mitglieder, zu denen auch die Stadt
Freiburg gehört, Einspruch gegen den Antrag der französischen,
staatlichen Elektrizitätsgesellschaft (EdF). Freiburg konnte dazu
keine Stellungnahme abgeben, da die Stadt keine
Rheinanliegerin ist.
Die EdF hatte am 1. Dezember 2014 kurzfristig bei der
französischen Atomaufsichtsbehörde (ASN) einen Antrag für eine
Neugenehmigung für die Entnahme von Wasser und die
Einleitung von Abwässer in den Rhein in dem von ihr betriebenen
Atomkraftwerk (AKW) in Fessenheim gestellt.
Die bisherigen Genehmigungen stammen aus der Anfangszeit
des AKW vor rund 36 Jahren und gelten als veraltet. Diese
Tatsache hat TRAS, in dem die Stadt seit vielen Jahren Mitglied
ist, schon mehrfach in Frankreich vor Gerichten und bei der ASN
geltend gemacht, bislang aber leider ohne Erfolg. Insofern fühlen
sich TRAS und seine Mitglieder durch das nunmehr angestrengte
neue Genehmigungsverfahren bestätigt.
Nur 21 Tage Zeit blieb den Betroffenen auf beiden Seiten des
Rheins, die mehr als 2000 Seiten – und nur online verfügbaren –
Unterlagen zu lesen und Einspruch einzulegen. Der Grund für
den Antrag der EdF ist, dass das AKW Fessenheim bislang keine
rechtsgültige Genehmigung für die Entnahme von Rheinwasser
und die Einleitung von chemisch und radioaktiv belasteten
Abwässern hat. TRAS hat diese Tatsache seit Jahren vor den
Gerichten kritisiert. Dieser Antrag auf eine Bewilligung ist vor
dem Hinblick, dass die französische Regierung das AKW in
einem Jahr stilllegen will, nicht glaubwürdig.
Die Stellungnahmen mussten zudem bei der EdF und nicht bei
der eigentlich zuständigen Aufsichtsbehörde, der ASN,
eingereicht werden. Dieses Verfahren erscheint ungewöhnlich
und ist vom Grundsatz her problematisch, da die EdF
Antragstellerin mit eigenen Interessen ist und vermutet werden
muss, dass sie die eingehenden Stellungnahmen entsprechend
bewertet.
Der Antrag der EdF für eine Genehmigung der Einleitung von
Abwärme und von radioaktiv und chemisch belasteten
Abwässern in den Rhein widerspricht aus Sicht der TRAS
geltenden französischen und europäischen Rechtsnormen.
Wesentliche Umweltaspekte werden nicht oder nur mangelhaft
berücksichtigt. Die Anforderungen der
Umweltverträglichkeitsprüfung sind deshalb nicht erfüllt. | | | | |
| | | | Karlsruhe: Wer ist wer? | Tiertafeln stellen einige Zooindividuen in Kurzportraits vor
Casperle, das ist der Esel mit dem grauen Fell, wie sich dies für ein „Grauchen“ gehört. Aber auch bei den Langohren gibt es unterschiedliche Fellfarben. So ist Casperles Partnerin Carla an ihrem dunklen Fell zu erkennen. Tafeln an manchen Gehegen informieren seit Kurzem Besucherinnen und Besucher des Zoologischen Stadtgartens über das eine oder andere Tierindividuum. Mit Fotos stellen sich Carla und Casperle vor. Die Tiertafeln informieren darüber, dass Casperle gerade kürzlich, am 6. Januar, Geburtstag hatte und nun neun Jahre alt ist. Carla wird im Sommer fünf Jahre alt.
Auch bei den Roten Panda stellen sich Amod und Akuti den Betrachtern vor. Oder bei den Eisbären: Vitus ist natürlich der größte der Gruppe. Er ist zudem oft mit geneigtem Kopf zu sehen. Larissa wiederum hat ein rundliches Gesicht, und die Dritte der Eisbärengruppe, Nika, ist am länglichen Gesicht zu erkennen. Wer ist wer: Auch bei den Schimpanse, den Elefanten oder Giraffen kann jeder diese Frage künftig dank der Kurzportraits beantworten. | Mehr | | | |
| | | | Verbraucher wollen weniger Verpackungen, dafür regionales Obst und Gemüse | Der Handel muss auf klares Kunden-Votum reagieren
Deutschlands Verbraucher würden es begrüßen, wenn regionale Obst- und Gemüsesorten im Supermarkt angeboten werden – am besten ohne Plastikverpackung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des NABU. Befragt wurden mehr als eintausend Kunden, wie und wo sie ihr Obst und Gemüse kaufen und was sie sich vom Handel wünschen.
Besonders hoch im Kurs steht bei Verbrauchern Regionalität. Drei von vier Kunden äußerten Interesse an regionalen und speziellen Obst- und Gemüsesorten. Auch im Hinblick auf Verpackungen an der Obsttheke geben die Verbraucher ein klares Votum ab: 76 Prozent der Befragten bevorzugen Obst und Gemüse, das nicht abgepackt ist. Lediglich vier Prozent kaufen es lieber mit Verpackung. Um Plastikmüll zu vermeiden, sind sogar 85 Prozent der Kunden bereit, einen eigenen Beutel für Obst und Gemüse zum Einkauf mitzunehmen.
„Wenn es nach dem Wunsch der Verbraucher geht, scheint das Ende der Plastikverpackungen eingeläutet“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Er appellierte an den Handel, einen möglichst verpackungsfreien Einkauf zu ermöglichen. „Bislang haben die Lebensmitteleinzelhändler die Verantwortung zu sehr auf die Konsumenten abgewälzt. Doch ihre Kunden machen nun unmissverständlich klar: Sie wollen weniger Plastik und statt dessen regionale Vielfalt. Die Händler müssen auf die gesellschaftlichen Trends reagieren und aktiv vorangehen“, forderte der NABU-Bundesgeschäftsführer.
Nach Ansicht des NABU gibt es derzeit noch zu wenige mutige Einzelhändler mit neuen Ideen. „Die Umfrage zeigt aber, dass hier unterschätzte Potenziale liegen. Wenn sich ein Einzelhändler nachhaltig und umweltbewusst positioniert, werden die Verbraucher es ihm danken“, so Katharina Istel, NABU-Expertin für Nachhaltigen Konsum.
Vor allem in der Entwicklung von neuen Verpackungsideen gäbe es noch ungenutzte Möglichkeiten, aber auch in der Präsentation von Produkten im Laden und in der Gestaltung von attraktiven Angeboten. Denn auch das machen die Verbraucher in der Umfrage klar: Mehr als 90 Prozent sind bereit, Lebensmittel zu kaufen, die bislang nicht im Handel landen. 49 Prozent würden Obst und Gemüse mit krummen Formen oder äußeren Mängeln kaufen, wenn es günstiger ist. 42 Prozent sogar zum gleichen Preis.
„Auch leere Regale vor dem Feierabend sollten künftig kein Tabu mehr sein“, so Istel. Denn knapp 80 Prozent der Verbraucher würden auf bestimmtes Obst und Gemüse oder Backwaren verzichten, wenn dadurch insgesamt weniger Produkte weggeworfen würden. „Hier bräuchte es in der Praxis aber kreative und kompetente Kommunikationsstrategien, damit die Kunden nicht einfach im nächsten Laden nach dem gleichen Produkt suchen“, so Istel.
Wie groß das Interesse der Verbraucher an den Themen Ernährung ist, zeigen jedes Jahr die Besucherzahlen bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Um Politik und Produzenten an ihre Verantwortung für eine nachhaltige Landwirtschaft zu erinnern, geht der NABU am 17. Januar 2015 mit zahlreichen weiteren Verbänden auf die Straße. | Mehr | | | |
| | | | NABU für Neuausrichtung der Agrarpolitik an Umwelt- und Verbraucherinteressen | Landwirtschaft muss der gesamten Gesellschaft dienen
Anlässlich der Agrardemonstration „Wir haben es satt!“ am heutigen Samstag in Berlin hat der NABU eine Agrarpolitik eingefordert, die der gesamten Gesellschaft und nicht vorrangig den Interessen der Agrarlobby verpflichtet ist. „Eine zukunftsfähige Agrarpolitik ist heute keine Politik mehr von Bauern für Bauern, sondern muss in erster Linie die Anliegen des Umwelt- und Verbraucherschutzes im Sinne einer echten Gesellschaftspolitik berücksichtigen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke auf der Auftaktkundgebung der Demonstration am Potsdamer Platz. Immer mehr Menschen hätten es satt, dass die Brüsseler Agrarmilliarden gießkannenartig in die Landwirtschaft fließen und damit immer noch Betriebe gefördert würden, die durch großflächigen Maisanbau, Pestizideinsatz und Massentierhaltung der Umwelt schaden.
Unter dem Motto „Naturschätze retten statt Landschaften plätten“ beteiligte sich der NABU mit einem bunt geschmückten Trecker, gesteuert von NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, sowie mit Mitgliedern und Aktiven aus dem gesamten Bundesgebiet an dem Protestzug. Dabei wiesen die NABU-Aktiven darauf hin, dass die Intensivierung und Monotonisierung der Agrarlandschaften sowie der Verlust von artenreichem Grünland in den letzten Jahrzehnten zu einem dramatischen Artensterben geführt haben. In vielen Regionen sei die Vielfalt an Lebensräumen und Strukturen durch wenige große Monokulturen ersetzt worden. In der Folge hätten Kiebitz, Feldlerche oder Rebhuhn bereits auf breiter Front das Feld geräumt.
Angesichts der Debatten um das Freihandelsabkommen TTIP sei es dringend erforderlich, die Qualität sowie die identitätsstiftende Bedeutung von regionalen und typischen Lebensmitteln zu verteidigen. „Wer die Landwirtschaft auf die Massenproduktion von Lebensmitteln für den Weltmarkt konzentrieren möchte, setzt die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen aufs Spiel und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz“, so der NABU-Präsident. Auch der Bauernverband müsse sich klar dazu bekennen, einer weiteren Industrialisierung sowie der Entwicklung einer „Satellitenlandwirtschaft“ eine Absage zu erteilen, wie es unlängst am Beispiel eines Schweinemästers in Sachsen-Anhalt erfolgt sei. | Mehr | | | |
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