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Mittwoch, 16. Juli 2025
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Verschiedenes

 
VerbÀnde decken illegale Verfolgung von Greifvögeln auf
Allein 40 tote Tiere seit Jahreswechsel bei NABU, LBV und Komitee gegen den Vogelmord gemeldet

27 FĂ€lle illegaler Greifvogelverfolgung mit insgesamt 40 toten Tieren – das ist die schockierende Bilanz, die NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord allein nach den ersten drei Monaten dieses Jahres ziehen. Alle Taten wurden den VerbĂ€nden aus der Bevölkerung gemeldet und nachverfolgt. Traurige Hochburgen der Greifvogelverfolgung sind Nordrhein-Westfalen mit acht, Niedersachsen mit sieben und Schleswig-Holstein mit drei FĂ€llen. Straftaten dieser Art wurden insgesamt aus neun BundeslĂ€ndern gemeldet.

Obwohl alle Greifvögel seit Anfang der 1970er Jahre unter strengem Schutz stehen, ist die illegale Verfolgung von Greifvögeln nach wie vor ein gravierendes Problem – und das trotz hoher Strafen, die im Einzelfall drohen. In vielen BundeslĂ€ndern liegt die AufklĂ€rungsquote bis heute beinahe bei null. Daher haben die drei VerbĂ€nde die Bevölkerung dazu aufgerufen, sowohl aktuelle FĂ€lle als auch Beobachtungen aus der Vergangenheit zu melden.

Wie die gegenwĂ€rtigen Meldungen zeigen, wenden die TĂ€ter eine ganze Reihe verschiedener Methoden an: Am hĂ€ufigsten wurden Vögel vergiftet oder mit Fallen gefangen. Auch das FĂ€llen von HorstbĂ€umen und AbschĂŒsse wurden beobachtet. Vor allem der vom NABU und LBV zum „Vogel des Jahres 2015“ gewĂ€hlte Habicht sowie MĂ€usebussarde, Sperber und Turmfalken kamen zu Schaden. Auch Seeadler waren aufgrund von Horstbaum-FĂ€llungen unter den Opfern, kamen allerdings in den gemeldeten FĂ€llen nicht ums Leben.

Um die TĂ€ter nachhaltig abzuschrecken, fordern die VerbĂ€nde den Fahndungsdruck erheblich zu erhöhen. Dazu mĂŒssten, nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen, bei der Polizei und den Naturschutzbehörden Koordinationsstellen fĂŒr UmweltkriminalitĂ€t eingerichtet werden, so NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord.

Die bekannt gewordenen FĂ€lle stellen nach EinschĂ€tzung der drei VerbĂ€nde nur die Spitze des Eisbergs dar. Der Großteil der Taten bleibt weiterhin unentdeckt. Daher rufen NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord mögliche Tatzeugen und Finder von toten Greifvögeln, Fallen oder prĂ€parierten Giftködern dazu auf, ihre Beobachtungen den Behörden zu melden und die Experten der drei VerbĂ€nde einzuschalten. Ein zentrales Meldetelefon ist dazu werktags von 9 bis 18 Uhr unter 030-284 984-1555 erreichbar sowie an Feiertagen und Wochenenden von 15 bis 18 Uhr. ZurĂŒckliegende FĂ€lle können zudem ĂŒber ein Online-Meldeformular (www.NABU.de/verfolgung-melden) erfasst werden.

Um ihren Forderungen nach einer effektiveren AufklÀrung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln mehr Nachdruck zu verleihen und den Druck auf die Politik zu erhöhen, haben NABU und LBV zudem eine Petition gestartet, die bis Ende des Jahres unterzeichnet werden kann: www.NABU.de/greifvogelpetition
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Doppeltes Geschmackserlebnis: die neuen Tapas-Burger von Taifun
Die Life Food GmbH/Taifun-Tofuprodukte bringt zeitgleich zwei neue Produkte auf den Markt: Denn der neue Tapas-Burger mit mediterraner Note erscheint in zwei Geschmacksvariationen. Beide sind sowohl kalt als auch warm ein Genuss.

WĂ€hrend der Tapas-Burger Olive/Cashew durch mediterrane KrĂ€uter, wĂŒrzige Oliven und knackige Cashewkerne begeistert, charakterisieren bunte GemĂŒsestĂŒcke und eine fein sĂ€uerliche Kapernnote die Variante Paprika/Kapern. ...
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ÖKO-TEST Fahrradtaschen
Schönwettermodelle mit unerwĂŒnschtem Inhalt

Wer sein GepĂ€ck per Pedale transportieren will, benötigt eine stabile, wasserdichte und nach Möglichkeit schadstofffreie Fahrradtasche. Doch eine neue Analyse von ÖKO-TEST in der aktuellen April-Ausgabe zeigt, dass diesen AnsprĂŒchen nur wenige Produkte genĂŒgen.

ÖKO-TEST hat zehn alltagstaugliche Fahrradtaschen, die am GepĂ€cktrĂ€ger ĂŒber dem Hinterrad montiert werden, ins Labor geschickt. Die Modelle wurden nicht nur auf Schadstoffe untersucht, sondern auch auf ihre Praxistauglichkeit bezĂŒglich Belastbarkeit und Wasserdichtheit getestet. Dabei zeigte sich, dass vor allem die NĂ€hte einiger Taschen zu wĂŒnschen ĂŒbrig lassen: FĂŒnf Produkte wurden schon bei wenig Wasserdruck innen nass. Nur vier Taschen zeigten eine sehr gute Wasserdichtigkeit sowohl auf den FlĂ€chen als auch auf den NĂ€hten. Das gĂŒnstigste Modell im Test bestand zudem die BelastungsprĂŒfung nicht: Das Außenmaterial scheuerte an einer Stelle durch und innen war ein durchgehender Bruch des TrĂ€germaterials erkennbar.

Dazu kommt, dass keine Tasche im Test ohne unerwĂŒnschte Inhaltsstoffe auskommt. Einige Modelle fielen auf, weil bei ihnen immer noch massenhaft Weichmacher eingesetzt werden. Diese werden verdĂ€chtigt, die Fortpflanzungsorgane zu schĂ€digen und wie ein Hormon zu wirken. In sieben Produkten stecken phosphororganische Verbindungen. Einige Stoffe dieser Gruppe sind möglicherweise krebserregend. Auch umweltschĂ€digende zinnorganische Verbindungen sowie die giftigen Schwermetalle Cadmium, Blei und Chrom analysierten die Labore.
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NABU: Pro-Fracking-Gesetz droht durch die HintertĂŒr zu kommen
Geplante Expertenkommission verletzt Demokratie

Der NABU warnt zwei Tage vor der entscheidenden Kabinettssitzung die Bundesregierung davor, einem Fracking-Ermöglichungsgesetz TĂŒr und Tor zu öffnen. „In den USA war eine Absenkung der Umweltstandards die InitialzĂŒndung fĂŒr den Fracking-Boom. Das darf sich in Deutschland nicht wiederholen“, warnte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke. Wo die Bundesregierung mit den Gesetzen zu schlampen drohe, mĂŒssten die Abgeordneten des Bundestags jetzt umgehend nachbessern. Am Ende trage schließlich jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafĂŒr, dass der Schutz von Mensch, Natur, Seen, Brunnen und Talspeeren in seinem Wahlkreis gewĂ€hrleistet sei, so der NABU-PrĂ€sident.

Der NABU lehnt insbesondere die auf Initiative der Erdgasindustrie von Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagene Expertenkommission kategorisch ab. Diese Kommission könnte – nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf – das Verbot, das fĂŒr die kommerzielle Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking in Schiefer- und KohleflözgaslagerstĂ€tten vorgesehen ist, mit ihrem Votum ĂŒberwinden. „Eine Kommission, die an den Volksvertretern des Bundestages vorbei Fracking flĂ€chendeckend in Deutschland freigeben kann, verletzt die Grundrechte und stellt eine ernsthafte Gefahr fĂŒr Demokratie und Natur dar. Allein diese Idee zeugt von einer irritierenden Rechtsauffassung“, so der NABU-PrĂ€sident.

Laut einem im Auftrag des NABU erstellten Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. bleibt der im Bergrecht verankerte Rechtsanspruch von Unternehmen auf Aufsuchung von Bohrstandorten erhalten. Wird die jeweilige geologische Formation von der Expertenkommission dann als grundsĂ€tzlich unbedenklich eingestuft, könnten Unternehmen dort ungehindert fracken. „In der ganzen norddeutschen Tiefebene oder der Bodenseeregion wĂ€re dann Fracking möglich“, warnte Tschimpke.

Allen Beteuerungen der Bundesregierung zum Trotz fĂŒhren die Regelungen der Großen Koalition damit zu einem Fracking-Ermöglichungsgesetz. „Mit dem derzeitigen Gesetzespaket werden Mensch, Natur und Wasser massiv gefĂ€hrdet. Ein Verbot des Frackings zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ist damit nicht erfĂŒllt“, sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Der NABU ruft deshalb gemeinsam mit anderen VerbĂ€nden dazu auf, dem Widerstand gegen Fracking ein Gesicht zu geben und die eigenen Wahlkreisabgeordneten zum Handeln aufzufordern. „Um die Förderung von Erdöl und Erdgas in Deutschland sicherer zu machen, muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Dazu braucht es die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten“, so Sieberg. Unter www.NABU.de/frackingfrei können BĂŒrgerinnen und BĂŒrger ihren Wahlkreisabgeordneten dazu einen Brief schreiben.

Irritiert zeigte sich der NABU zudem davon, dass die Bundesregierung bereits am Freitag ein Notifizierungsverfahren fĂŒr einen Teil des Gesetzespakets bei der EU-Kommission eingereicht hat. „Erst geschieht jahrelang nichts in Sachen Fracking-Gesetz und jetzt beschleunigt die Bundesregierung rechts auf der Überholspur – und bremst das Parlament dabei aus“, kritisierte Sieberg. Demnach seien Änderungen an den EntwĂŒrfen laut Schwarz-Rot wohl nicht mehr vorgesehen. „Das ist ein absolutes No-Go. Wir werden gemeinsam mit Tausenden BĂŒrgern Widerstand gegen dieses Fracking-Mogelpaket leisten“, so Sieberg.

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NABU-Zahl des Monats
800 KirchtĂŒrme sind Wohnzimmer fĂŒr Dohle, Turmfalke und Co.

NABU-Aktion bietet bedrohten Arten neuen Lebensraum

Mehr als 800 Kirchen in Deutschland bieten ihre TĂŒrme bedrohten Vögeln und FledermĂ€usen als Unterschlupf an. Sie alle wurden in den vergangenen acht Jahren vom NABU als „Lebensraum Kirchturm“ ausgezeichnet. Spitzenreiter bei der „Wohnraumbeschaffung“ ist Baden-WĂŒrttemberg mit ĂŒber 193 ausgezeichneten Kirchen, gefolgt von ThĂŒringen mit 116 und Niedersachsen mit 115 artgerechten KirchtĂŒrmen.

Wie wichtig das Engagement der Kirchgemeinden ist, zeigt das Beispiel des Turmfalken. Den Kulturfolger zieht es verstĂ€rkt in die NĂ€he des Menschen. In alten GebĂ€uden, KirchtĂŒrmen oder hohen BĂ€umen findet er passende UnterkĂŒnfte. Doch seine angestammten BrutplĂ€tze gehen immer hĂ€ufiger verloren, vor allem durch die Sanierung von Kirchen oder den Abriss alter Industrieanlagen. Wo LebensrĂ€ume fehlen, können NistkĂ€sten in KirchtĂŒrmen Abhilfe schaffen: Sie geben Turmfalken, aber auch Schleiereulen, Dohlen oder FledermĂ€usen ein neues Zuhause. Lassen sich die Tiere einmal an einer Kirche nieder, brĂŒten sie jedes Jahr wieder in ihrem neuen Domizil.

Bei der Frage, wie Kirchen ihre TĂŒrme vogelfreundlich gestalten können, unterstĂŒtzen NABU-Gruppen die Gemeinden vor Ort. Sie beraten bei anstehenden Sanierungen oder helfen, geeignete NistkĂ€sten anzubringen.

Bis heute hat die Aktion auch ein berĂŒhmtes VogelpĂ€rchen hervorgebracht: In Hamburg lĂ€sst sich alljĂ€hrlich ein Turmfalkenpaar in der Michaeliskirche ins Nest schauen. Eine Webcam liefert Live-Bilder aus dem Nistkasten, zur Brutzeit schauen ihnen mehrere Tausend Menschen bei der Aufzucht der Jungen zu (www.NABU-hamburg.de/falkenwebcam).
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NABU: Fracking wird durch die HintertĂŒr möglich
Bundestag darf dem Kabinett NachlÀssigkeiten nicht durchgehen lassen

Der NABU kritisiert die heutigen KabinettsbeschlĂŒsse der Bundesregierung zur Fracking-Technologie. NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke:

„Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv fĂŒr die Energiewende. Aus unserer Sicht wĂ€re ein klares Verbot der Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung gewesen. Heute hat das Kabinett aber entgegen aller Behauptungen eher ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Der Gesetzestext ist dabei gefĂ€hrlich zweideutig: In den ersten Abschnitten schließt die Bundesregierung noch Fracking fĂŒr bestimmte Gebiete aus. In den hinteren Paragraphen wird aber klar: Fracking kann doch erlaubt werden, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und höchst zweifelhafte Expertenkommission. Diese Ausnahmen von der Ausnahme dĂŒrfen Bundestag und BundeslĂ€nder der Bundesregierung nicht durchgehen lassen.“ Zudem dĂŒrfe es keinen Automatismus fĂŒr eine kommerzielle Förderung ab 2019 geben.

Der NABU hĂ€tte sich zum Fracking einen klaren Rechtsrahmen gewĂŒnscht, der den umfassenden Schutz von Mensch, Natur und Wasser regelt. „Stattdessen ist nun diese Mogelpackung eines Fracking-Ermöglichungsgesetzes in der Welt. Wo die Bundesregierung vor der Erdgaslobby eingeknickt ist, muss der Bundestag nun dringend nachbessern. Jeder Abgeordnete ist hier in der Pflicht. Denn am Ende trĂ€gt jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafĂŒr, dass die Einwohner, Natur und das Wasser in seinem Wahlkreis sicher sind“, so der NABU-PrĂ€sident.

Der NABU fordert Nachbesserungen mindestens in folgenden Punkten:

· Verzicht auf die demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission

· Der Geltungsbereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes muss ausgeweitet werden: egal ob es als Trinkwasser oder in der Landwirtschaft genutzt wird oder als Bestandteil des Naturhaushalts geschĂŒtzt ist

· Der bergrechtliche Rechtsanspruch von Unternehmen auf Zulassung von Frackingvorhaben muss beschrÀnkt werden

· Das Verbot von Fracking muss ausgeweitet werden auf Natura 2000-Gebiete mit Sandstein-Formationen und Gebiete, die fĂŒr die Lebensmittelproduktion wichtig sind

· Verzicht auf Probebohrungen

· Keine Verpressung von LagerstÀttenwasser

· Pflicht zur UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP) fĂŒr alle Arten von Tiefbohrungen

· Tiefbohrungen aller Art dĂŒrfen nur nach dem neuesten Stand der Technik durchgefĂŒhrt werden
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Kein BIO, sondern besser!
Am Samstag, den 14. MĂ€rz 2015 stellte die Klasse 7a der Jengerschule in Ehrenkirchen im Rahmen des Tags der offenen TĂŒr erstmals ihr Konzept des Nachhaltigkeits-Marktstandes vor. Angeboten wurden selbst gemachte Marmelade, selbst gebackenes Bio-Brot, frisch zubereitete Brotaufstriche und bunte Bio-Ostereier. Der Stand ist Teil des neuen Projektes „Zukunft gestalten!“

Kein BIO, sondern besser! So lautet das freche Motto, das sich die Jugendlichen ausgedacht haben und das sofort zum Nachdenken und zur Diskussion anregt. Aus biologischem Anbau? Regional? Selbstgemacht? Was ist nun „besser“ – was ist eigentlich „nachhaltiger“? In unserer heutigen Welt ist es selbst fĂŒr Experten eine echte Herausforderung zu beurteilen, was nun tatsĂ€chlich nachhaltiges, verantwortliches Handeln ist. Aus welcher Perspektive betrachtet man sein eigenes Konsumverhalten? Wie wirkt sich der eigene Lebensstil auf die Umwelt aus? Kann man etwas verĂ€ndern?

Regionale Produkte aus eigener Herstellung
Der Marktstand zur Nachhaltigkeit kam gut an. Viele Besucher probierten die frischen Brotaufstriche auf dem selbstgebackenen Dinkelbrot: „Super lecker und gesund!“ fand eine Kundin. Aber auch die Gestaltung des Marktstandes kam gut an: „Schöne und gutaussehende Produkte! Freundliche Bedienung“, kommentierte eine Besucherin. Am Ende waren alle Brote verkauft und nur noch wenige GlĂ€ser Brotaufstriche, Marmeladen und Eier ĂŒbrig. Alle Produkte haben die SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern selbst entwickelt und mit Hilfe ihrer Klassenlehrerin Kathrin FĂŒrstos und engagierten Eltern hergestellt. Ist die Idee der Jugendlichen erfolgreich, möchten sie ihren Stand auf weiteren Festen und Events prĂ€sentieren.

Projekt „Zukunft gestalten!“
An der Jengerschule lĂ€uft zum ersten Mal das neue Projekt „Zukunft gestalten!“. In diesem Projekt entstehen fĂŒr junge Menschen soziale und ökologische LernrĂ€ume an der Schnittstelle von Schulen, Kommunen, Unternehmen und Organisationen. Das Projekt der Stiftung „Chancen fĂŒr Kinder“ fĂŒhren die Erziehungswissenschaftlerin Sara-Dunja Menzel und Stefanie Witt vom fesa e.V. gemeinsam durch. Weitere Projektpartner sind die Freiburger BĂŒrgerstiftung und Bildung im Wandel. Die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sehen sich selbst in einem globalen Kontext, hinterfragen Dinge aus ihrem Alltag und ĂŒberlegen, ob und wie sie selbst den Herausforderungen unserer Zeit begegnen möchten. „Nachhaltigkeit gewinnt in Zukunft immer mehr an Bedeutung und das wurde den SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern im Laufe des Projekts zunehmend bewusst. Sie stellen Fragen zu nachhaltigem Leben, die wichtig sind und zeigen, dass ihr Bewusstsein sensibilisiert wurde“, beobachtet Frau FĂŒrstos. Es geht darum, ZusammenhĂ€nge zu entdecken, zu erforschen und nachhaltiges Handeln auszuprobieren. Handlungswissen, Entscheidungskompetenz und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit sind Ziele, auf die das Projekt ausgerichtet ist. „Zukunft gestalten!“ möchte die Jugendlichen einladen, sich eigene Gedanken zum Thema Nachhaltigkeit zu machen und auch selbst ein nachhaltiges Projekt in die Tat umzusetzen. Schulleiter Gerd GĂŒnther Ă€ußert sich dazu wie folgt: „Das Projekt „Zukunft gestalten!“ ist fĂŒr unsere Schule ein großer Gewinn. Die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Klasse 7 erlernen dabei wichtige Kompetenzen, die sie fĂŒr die Zukunft fit machen.“

Auch die Eltern sind dabei
Die Projektleiterinnen begleiten die Klasse dabei, selbst Ressourcen und Experten vor Ort zu erschließen. So fanden die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler engagierte Eltern, die mit Tatkraft unterstĂŒtzt haben: Der Vater einer SchĂŒlerin ist BĂ€cker und hat seine Backstube fĂŒr das Backen von Brot zur VerfĂŒgung gestellt. Eine Mutter kam in die Schule, um gemeinsam mit den SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern Marmelade einzukochen, die Bio-Eier sind eine Spende von einer Großmutter. ZusĂ€tzlich haben die Eltern von zwei SchĂŒlerinnen ihre KĂŒchenmaschinen ausgeliehen, um direkt live am Tag der offenen TĂŒr frische Brotaufstriche herstellen zu können.

Seit Beginn des Schuljahres arbeitet die Klasse im Fach „Welt-Zeit-Gesellschaft“ an dem Projekt. Nachdem verschiedene Themenfelder der Nachhaltigkeit wie Ökologischer Fußabdruck, Klimawandel und Klimaschutz sowie Landwirtschaft und ErnĂ€hrung bearbeitet wurden, entschied sich die Klasse fĂŒr ihr eigenes Projekt im Bereich ErnĂ€hrung.
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Große Erleichterung beim 3HĂ€userProjekt
Mit großer Erleichterung haben die Aktiven des 3HĂ€userProjektes aufgenommen, dass die L-Bank nun doch Förderkredite aus dem Landeswohnraumprogramm fĂŒr die geplanten Mietwohnungen gewĂ€hren kann. Die viermonatige Zitterpartie hat ein Ende – unter bestimmten Bedingungen und natĂŒrlich vorbehaltlich der PrĂŒfung und endgĂŒltigen Genehmigung durch den Vorstand der L-Bank. FĂŒr die Problemfelder Eigenkapital und Sicherheiten sind durch ein neues Modell, das aber weiterhin den bewĂ€hrten Prinzipien des Freiburger MietshĂ€user Syndikats entspricht, Lösungen gefunden worden. Die weiteren Fallstricke des Landeswohnraum-förderprogramms (BonitĂ€t, Beleihungswert, Eigenkapitalrendite) sind nach Aussagen der L-Bank nun doch „im Gesamtfinanzierungspaket darstellbar“.

"Insbesondere freuen wir uns", so Stefan Rost vom MietshĂ€user Syndikat, "dass damit die Aussagen vom November 2014 nicht mehr aufrechterhalten werden, unsere Mietshausprojekte hĂ€tten als UnternehmensneugrĂŒndungen nicht die geringste BonitĂ€t fĂŒr eine KreditgewĂ€hrung. Die Informationen bei einem ersten Treffen des 3HĂ€userProjektes mit der L-Bank am 14.11.2014 waren schockierend: Das Landeswohnraumförderprogramm sei nur auf etablierte Wohnungsunternehmen mit entsprechendem Altbaubestand ausgerichtet.

In der sicheren Überzeugung, dass dies politisch so nicht gewollt sein könne, nahmen die wohnungspolitisch Aktiven vom 3HĂ€userProjekt das GesprĂ€ch mit der Stadt Freiburg, der L-Bank, den Landtagsabgeordneten und dem Wirtschaftsministerium auf. Am 28. Januar wurden dann im GesprĂ€ch zwischen der Stadt Freiburg und der L-Bank erstmals Lösungsmöglichkeiten fĂŒr die beiden Problemfelder Eigenkapital und Sicherheiten besprochen. "Diese konnten wir in der Folge und in direktem Austausch mit der L-Bank modifizieren und in eine fĂŒr uns praktikable Form bringen", ergĂ€nzt Regina Maier vom Projekt "schwereLos", dem grĂ¶ĂŸten der drei geplanten MietshĂ€user.

Die anvisierten Lösungsmöglichkeiten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

1. Eigenkapital
Problem ist, dass die L-Bank Direktkredite („Nachrangdarlehen“) von vielen UnterstĂŒtzerInnen nicht mehr als Eigenkapital akzeptiert (wie z.B. noch 2006 beim Wohnprojekt Woge und Arche im Sonnenhof auf dem Vauban) und laut Wohnraumfördergesetz auf Eigenkapital in Form „nicht rĂŒckzahlbarer Gelder“ besteht.

Lösung: Das Stammkapital einer GmbH erfĂŒllt dieses Kriterium. Deshalb werden die drei Haus GmbHs das Stammkapital, das bisher je 25.000 € betrĂ€gt, heraufsetzen: Es muss dem 25%-Eigenkapital-Anteil des Investitionsvolumens entsprechen, das die L-Bank mit Förderkrediten aus dem Landeswohnraum-förderprogramm finanziert.

Bei der schwereLos GmbH handelt es sich dabei um rund 1 Mio. € Stammkapital, bei der Luftschloss GmbH und der Lamakat GmbH jeweils um rund 500.000 € Stammkapital.
Eingesammelt werden die dafĂŒr notwendigen Gelder nicht mehr direkt von den drei Haus-GmbHs, sondern von den jeweiligen Hausvereinen in Form ĂŒblicher Direktkredite. Die Hausvereine wiederum sind Gesellschafter der jeweiligen Haus-GmbH und stocken mit diesen Geldern ihre Stammeinlagen entsprechend auf. (Die Stammeinlagen des zweiten Gesellschafters MietshĂ€user Syndikat bleibt unberĂŒhrt.)

"Auf diese Weise können wir die Anforderungen der L-Bank an das Eigenkapital erfĂŒllen", so Karin Jehle vom Hausprojekt LAMA. "Gleichzeitig können wir unsere vorhandenen Organisationsformen weiter nutzen." Die Haus-GmbHs und Hausvereine bleiben unverĂ€ndert, ebenso das bewĂ€hrte Finanzierungsinstrument der Direktkredite. Allerdings treten nun die Hausvereine neben den Haus-GmbHs als eigenstĂ€ndige Direktkreditnehmer auf.

2. Sicherheiten
Aus Sicht der L-Bank wird die bisher unzureichende Absicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes so gelöst, wie im GesprÀch mit der Stadt am 28. Januar vereinbart:
- Die Stadt Freiburg hat der L-Bank signalisiert, dass die Sparkasse Freiburg die gesamte Restfinanzierung sowohl der geförderten als auch der frei finanzierten Wohnungen (und der KindertagesstĂ€tte im Projekt schwereLos) ĂŒbernimmt.
- Die L-Bank erhĂ€lt eine erstrangige grundbuchliche Absicherung ĂŒber die gesamte Immobilie, also auch ĂŒber den frei finanzierten Teil.
Das Eigenkapital fĂŒr den frei finanzierten Teil des Neubaus kann dann wie ursprĂŒnglich vorgesehen direkt von der Haus-GmbH in Form von Direktkrediten aufgebracht werden, in Absprache mit der Sparkasse, die nach wie vor Direktkredite als Ersatzeigenkapital akzeptiert (wie auch andere Banken, soweit uns bekannt ist). "An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank der Sparkasse fĂŒr ihr Engagement und ihre konstruktive Beratung", so Maritta Reichart vom Hausprojekt Luftschloss.

3. Andere Problemfelder
Wenn die Punkte Eigenkapital und Sicherheiten wie oben gelöst werden, dann sind die weiteren Problemfelder „im Gesamtfinanzierungspaket darstellbar“, so die Aussage der L-Bank.

- BonitÀt
Das betrifft zum einen die BonitĂ€t, die ja zunĂ€chst von der L-Bank bei unseren UnternehmensneugrĂŒndungen in Frage gestellt wurde.

- Mietobergrenzen und Beleihungswert
Die Vorschriften des Landeswohnraumförderprogramms zu Mietobergrenzen und Beleihungswertberechnung sind in sich widersprĂŒchlich: Die vorgeschriebene Mietreduzierung bei Inanspruchnahme von Förderkrediten auf 33 % unter dem Mietspiegel verringert drastisch den Beleihungswert und damit die Höhe der vom Programm selbst vorgesehenen Förderkredite.

- EU-Deckelung der Eigenkapitalverzinsung
Ähnlich paradox ist eine EU-Vorschrift, die die rechnerische Eigenkapitalverzinsung von Investoren deckeln soll, wenn sie das Förderprogramm fĂŒr Mietwohnungen in Anspruch nehmen: Sie darf nicht ĂŒber dem sogenannten SWAP-Satz plus 1% liegen. Da der SWAP-Satz aufgrund der Anomalien des aktuellen Finanzmarktes im steten Fall begriffen ist, sind extrem niedrige Mietpreise die Folge. Dann aber wĂ€re der Beleihungswert so niedrig, dass eine KreditgewĂ€hrung ausgeschlossen wĂ€re.

Und wie geht es weiter?
FĂŒr den 28. April ist ein GesprĂ€ch zwischen L-Bank, Stadt Freiburg, Sparkasse Freiburg und dem 3HĂ€userProjekt vereinbart worden, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird. "Uns ist mitgeteilt worden, dass auch GesprĂ€che ĂŒber die Konstruktionsfehler des Landeswohnraumförderprogramms in Gremien der Regierungskoalition des Landtages stattgefunden haben", so Regina Maier. "Wir fordern mit Nachdruck, dass diese Konstruktionsfehler, die ja nicht nur unsere Initiativen betreffen, zeitnah behoben werden. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet genossenschaftliche NeugrĂŒndungen von Mieterinitiativen, die bezahlbare und dauerhaft sozial gebundene Mietwohnungen bauen wollen, vor kaum ĂŒberwindbare HĂŒrden gestellt werden."

"Wir freuen uns jedenfalls ĂŒber das grĂŒne Licht von der L-Bank", ergĂ€nzt Stefan Rost. "Jetzt können wir uns hoffentlich wieder ungebremst der Planung und Kreditakquise fĂŒr das 3HĂ€userProjekt zuwenden. Wir werden dafĂŒr eintreten, dass diese Möglichkeiten auch von anderen betroffenen Projektinitiativen in Baden-WĂŒrttemberg genutzt werden können."
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