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Verschiedenes
| | | 30 Jahre "Lindenstraße" | NABU und Stars pflanzen Jubiläumslinden
Die beliebte ARD-Familien-Serie „Lindenstraße“ feiert dieses Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass werden jeweils drei Stars mit Vertretern des NABU an drei verschiedenen Orten je eine Linde pflanzen. Die drei Linden stehen dabei symbolisch für drei erfolgreiche Jahrzehnte „Lindenstraße“. Im Vorfeld wurden dafür NABU-Gruppen als Paten ausgewählt, die bei der Standortwahl und Baumpflege helfen werden:
Die erste Jubiläumslinde kommt auf die Schwäbische Alb – nach Münsingen. Gemeinsam mit dem NABU pflanzen die Schauspieler Irene Fischer („Anna Ziegler“), Andrea Spatzek („Gabi Zenker“) und Knut Hinz („Hans-Joachim Scholz“) am 14. Mai (Christi Himmelfahrt) eine Linde auf dem Hofgut Hopfenburg. Die Pflanzung der „Hoflinde“ in Kooperation mit dem NABU Münsingen findet im Rahmen des jährlich stattfindenden Hoffestes statt, zu dem ca. 2000 Menschen erwartet werden. Auf dem Hofgut Hopfenburg wird täglich Inklusion gelebt und Menschen mit Behinderung finden dort ein breites Arbeitsspektrum.
Nächste Station ist im September Hamburg (- Eimsbüttel). Als Standort für die Linde ist der Rand am Stadtpark vorgesehen. Dort soll ein etwa 600 Quadratmeter großer Naturgarten entstehen. Der Spatenstich wird mit der bekanntesten TV-Mutter Deutschlands, Marie-Luise Marjan („Helga Beimer“), Sarah Masuch („Dr. Iris Brooks“) und „Lindenstraße“-Neuzugang Jannik Scharmweber („Nico Zenker“) stattfinden.
Zu guter Letzt geht die Reise in den Rhein-Erft-Kreis nach Erftstadt-Friesheim. Dort wird im Rahmen des Obstwiesenfestes am 18. Oktober die dritte Linde mit Moritz A. Sachs („Klaus Beimer“), Cosima Viola („Jack Aichinger“) und Sontje Peplow („Lisa Dagdelen“) gepflanzt. Als Moderator tritt NABU-Mitglied Claus Vincon („Lindenstraße“-Darsteller Georg Eschweiler „Käthe“) auf. Schwerpunktthemen des Festes sind alte Obstsorten, vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen und die Landschaftspflege mit Weidetieren. Zu dem Obstwiesenfest kamen 2013 etwa 8.000 Besucher.
Abgesehen von der Namensverwandtschaft entschied sich das „Lindenstraße“-Ensemble bewusst für die Pflanzung von Lindenbäumen, weil diese für Beständigkeit und Nachhaltigkeit stehen und bis zu 1000 Jahre alt werden können. | | | | |
| | | | Karlsruhe: Für Programmheft zu Fairen Woche melden | Fairtrade-Stadt Karlsruhe will wieder eines der umfangreichsten Programme erreichen
Probieraktionen, Vorträge, Fahrradtouren - die Möglichkeiten, anlässlich der Fairen Woche aktiv zu werden, sind vielfältig und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Ab sofort nimmt der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz Anmeldungen für Aktionen und Veranstaltungen entgegen, die den Fairen Handel beziehungsweise das Engagement für Menschenrechte und faire und nachhaltige Lebensbedingungen erlebbar machen. Bis zum 1. Juni können sich verschiedene Akteure und gastronomische Betriebe, die sich im Programmheft mit ihrer Aktion oder ihrem Angebot präsentieren möchten, beim Umwelt- und Arbeitsschutz melden. Eine E-Mail an umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de genügt.
Bundesweit findet die Faire Woche in diesem Jahr vom 11. bis 25. September statt. In Karlsruhe wurde der Aktionszeitraum bewusst länger gefasst. Aufgrund der zahlreichen Aktivitäten dauert die Faire Woche in Karlsruhe bis zum 31. Oktober.
Im vergangenen Jahr gelang es den Akteuren, bundesweit eines der umfangreichsten Programme zur Fairen Woche auf die Beine zu stellen. Ein schöner Ansporn also, dies auch in diesem Jahr wieder zu erreichen. Als Fairtrade-Stadt spricht sich Karlsruhe umfassend für die Unterstützung des Fairen Handels aus. Dies zeigen alle Fairtrade-Städte nachprüfbar durch die Erfüllung festgelegter Kriterien. Diese beginnen bei einem entsprechenden Ratsbeschluss und führen über den Verkauf fair gehandelter Waren in Gastronomie und Geschäften bis hin zu Aktivitäten zum Fairen Handel in Kirchengemeinden und Schulen. Auch die städtische Beschaffung soll "ökofaire" Kriterien verstärkt berücksichtigen. Das heißt, Produkte und Dienstleistungen, die verwendet werden, sollen nach menschenwürdigen, ökologischen sowie sozialverträglichen Gesichtspunkten ausgewählt werden.
"Die Stadt Karlsruhe fühlt sich den Themen und Zielen des Fairen Handels seit vielen Jahren verbunden. In einer globalisierten Welt müssen wir alle für eine faire Preisgestaltung sorgen", so Umweltbürgermeister Klaus Stapf. Er freut sich über die mittlerweile zahlreichen Verkaufsstellen, die faire Produkte anbieten. Seit 2010 ist Karlsruhe zertifizierte "Fairtrade-Stadt" und bereits seit 2009 beteiligt sie sich in Zusammenarbeit mit dem Weltladen am bundesweiten Aktionszeitraum der Fairen Woche, veranstaltet eigene Aktionen und trägt alle Veranstaltungen von Initiativen, Gruppen, Vereinen. Schulen und kirchlichen Einrichtungen in Karlsruhe in einem Programmheft zusammen. Dieses enthält auch eine Übersicht über alle Gastronomiebetriebe, die faire Produkte im Angebot führen. So wird das Programmheft zum hilfreichen Begleiter - auch über den Aktionszeitraum hinaus.
Mehr als vier Jahrzehnte "Eine Welt Handel" haben viel bewirkt. Viele kleine Produzenten bekamen Zugang zu europäischen Märkten und fanden für sich und ihre Familien eine besser Lebensgrundlage. Jetzt geht es darum, den Fairen Handel aus der Nische zu holen und zu einem bekannten, allseits akzeptierten Angebot zu machen, um fairen Bedingungen für Arbeiterinnen und Arbeiter weltweit eine breitere Basis zu schaffen. Seit 2005 veranstaltet das Forum Fairer Handel jedes Jahr im Spätsommer die Faire Woche. Deutschlandweit finden jährlich über 2.000 Veranstaltungen statt, um fast eine Million Menschen über den Fairen Handel zu informieren. | Mehr | | | |
| | | | Freiburg: Rohvolution® in Freiburg i.B. zu Gast | Rund 50 Aussteller auf der internationalen Rohkostmesse.
Interessierte Fans von gesunder Ernährung dürfen sich auf das Wochenende am 16. und 17. Mai 2015 freuen, wenn zum vierten Mal die Rohvolution® in den Hallen der Messe Freiburg im Breisgau stattfindet. Knapp 50 Aussteller werden während der Internationalen Vitalkostmesse die Besucher in der südbadischen Metropole nicht nur aus der Region, sondern auch aus Österreich, der Schweiz und Frankreich mit attraktiven Angeboten rund um die Rohkost erfreuen und ihre Erfahrungen mit den Gästen austauschen. | Mehr | | | |
| | | | NABU: Wertstoffgesetz nicht scheitern lassen | Bürgern wird seit sechs Jahren Recyclinglösung versprochen
Der NABU hat sich für die zügige Einigung auf ein Wertstoffgesetz ausgesprochen, das die Umwelt schützt und die Abfallwirtschaft fortentwickelt. Koalitionsfraktionen und Bundesregierung verhandeln diese Woche über das Gesetz.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Den Wählerinnen und Wählern wird seit mittlerweile sechs Jahren versprochen, dass Kunststoffe und Metalle aus Verpackungen und Produkten gemeinsam in einer Mülltonne gesammelt werden sollen. Verantwortliche Politiker, Bundesumweltministerium sowie öffentliche und private Entsorger werden nicht müde zu betonen, die Recyclingmenge steigern zu wollen. Im Mai muss jetzt endlich ein Gesetzentwurf geliefert werden, damit in dieser Legislaturperiode die Wertstofftonne noch eingeführt werden kann. Wer in der Politik immer noch glaubt, allein die Frage der Organisationsverantwortung über die Wertstofftonne sei alles entscheidend, macht sich umweltpolitisch unglaubwürdig und gesteht sein eigenes Versagen ein.“
Für den NABU sei eine erneute Novellierung der bisher geltenden Verpackungsverordnung keine gleichwertige Alternative. Bisher genießen nur etwa 14 Millionen von 80 Millionen Einwohnern in Deutschland eine von Kommunen und Dualen Systemen freiwillig eingeführte Wertstofftonne. Darin können Kunststoff- und Metallabfall entsorgt werden, egal ob Verpackung oder Nicht-Verpackung. Ein Gesetz würde diese verpflichtend und flächendeckend einführen sowie die längst veralteten Recyclingziele deutlich nach oben korrigieren. Über alle Partei- und Interessensgruppen hinweg sprechen sich alle ernst zu nehmenden Experten für mehr und hochwertigeres Recycling und weniger Müllverbrennung aus. Das schützt das Klima, bremst die Rohstoffausbeutung und stärkt den Umwelttechnikstandort Deutschland mit tausenden Arbeitsplätzen. | Mehr | | | |
| | | | NABU: Großes Torfmoor profitiert von EU-Naturschutzrichtlinien | Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen
Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche auf www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren. „Der ‚Fitness-Check‘ der Europäischen Union darf nicht zu einem Naturschutz-Abbau führen. Hunderte Naturschätze in Deutschland könnten sich sonst nicht mehr entfalten“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Unter dem Schutz der EU hat sich zum Beispiel das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen zum „Naturschatz“ entwickelt. Dieses 550 Hektar große Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zwischen Wiehengebirge und Mittellandkanal zählt zu den bedeutendsten Moorlandschaften in Nordrhein-Westfalen und ist auch Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Bastauniederung“. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Trotz der jahrhundertelangen Nutzung als Grünland und bäuerlichem Torfabbau sind moortypische Pflanzen wie Glockenheide, Rosmarinheide oder Moosbeere teilweise erhalten geblieben. Durch das Engagement des NABU-Kreisverbandes Minden-Lübbecke und des Landes Nordrhein-Westfalen konnten wichtige Bereiche des Großen Torfmoores gesichert werden.
„Erst die Investition von über 1,8 Millionen Euro im Rahmen des EU-LIFE-Programmes, je zur Hälfte von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen, hat es möglich gemacht, dass wichtige Artenschutz- und Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden. Die Wiedervernässung des Großen Torfmoores hilft nicht nur, den Artenschwund zu stoppen, sondern schützt das Klima. Intakte Moore speichern enorme Mengen Kohlenstoff“, sagte NABU-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck. Ohne den Schutzstatus als FFH- und Vogelschutzgebiet wäre eine solch positive Entwicklung schwer möglich gewesen. „Das Beispiel Torfmoor zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden – die Entwicklung vergleichbarer Naturschätze könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Tumbrinck.
Das Große Torfmoor bietet jährlich über 100.000 Menschen Erholung, die auf gezielt angelegten Wegen diese einzigartige Naturlandschaft erleben und sich im NABU-Moorhus über die Welt der Moore informieren können.
Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.
Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards. „Wenn die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten es ernst meinen mit dem Stopp des Artensterbens bis 2020, wozu sie sich verpflichtet haben, dann muss eine breit angelegte Naturschutzoffensive eingeleitet werden. Das bedeutet: mehr Geld und mehr Personal für die Naturschutzverwaltungen, aber auch klare Bestimmungen für Schutzgebiete sowie empfindliche Strafen für illegales Töten von Zugvögeln in der ganzen EU“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Der NABU stellt zwölf Wochen lang jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura-2000-Gebiet über die NABU-Internetseite, Presse, soziale Medien und auf Veranstaltungen vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“. | Mehr | | | |
| | | | Kinderakademie Forschungswerkstatt Artenvielfalt | MOOSWALD. Für Dienstag, den 12.05.2015, von 15 - 16:30 Uhr, lädt die Ökostation Freiburg zur Veranstaltung „Kinderakademie Forschungswerkstatt‟ ein.
Schmetterlinge und Wildbienen auf der Wiese, Libellen und Molche am Teich: rund um die Ökostation sind wir mit Lupe und Fernglas unterwegs und erkunden alles, was schwimmt, krabbelt, fliegt oder läuft. Wir sammeln Wildkräuter für Blütenbrote und Kräuterlimonade, kochen mit der Sonne und stellen feine Duftwasser und Heilsalben her. Treffpunkt: Biogarten der Ökostation.
Die Veranstaltung ist kostenpflichtig, 36,- Euro pro Kind + 2,- Euro Materialkosten
Anmeldung unbedingt erforderlich!
Info: 6 Termine immer dienstags: 12. und 19. Mai, 09., 16., 23. und 30. Juni
für Kinder von 7 - 11 Jahren | Mehr | | | |
| | | | Kaiserstuhl-Petition: Den Wert der Kaiserstuhllandschaft bewahren! | Petition gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 22.01.2015, Az 21-2402/2-045, eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans (Grünzäsur) für eine Sonderbaufläche in Vogtsburg zur Errichtung eines Weingutes mit Gaststätte und
Ferienwohnungen in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplans Südlicher Oberrhein, im FFH- Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl zuzulassen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir wenden uns an Sie in Sorge um den Erhalt eines Kerngebietes der besonders wertvollen Landschaft im inneren Kaiserstuhl.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 22.1.2015 im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens für den Neubau eines großen Komplexes mit Weingut, Gaststätte und Ferienwohnungen in einer der schönsten und wertvollsten südbadischen Landschaften, in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Naturschutzgebieten „Badberg und Haselschacher Buck“ sowie „Schelinger Weide und Barzental“ die Abweichung von der im Regionalplan enthaltenen Ausweisung einer Grünzäsur zugelassen und damit den Weg frei gemacht für die nächsten planungsrechtlichen Schritte der Gemeinde.
Der Neubaukomplex ist zwischen den Ortsteilen Oberbergen und Schelingen der Stadt Vogtsburg am südlichen Ausgang des Hessentales im Außenbereich geplant. Der Standort liegt in der Grünzäsur Nr. 39 des Regionalplanes, darüber hinaus vollständig im FFH-Gebiet Kaiserstuhl und im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl.
Die geplanten Maßnahmen sind im Hinblick auf Flächenverbrauch und Bauvolumen außergewöhnlich massiv und stellen einen erheblichen Eingriff in eine bislang kaum gestörte, mehrfach geschützte Landschaft dar. Das wurde in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar auch so gesehen, aber nicht angemessen gewichtet. Hierzu können aus unserer Sicht auch die beschönigenden und verharmlosenden Darstellungen beigetragen haben, die sich in den Antragsunterlagen der Stadt Vogtsburg wie auch in dem zugehörigen Umweltbericht finden.
Ein öffentliches Interesse für einen Neubau an diesem sensiblen Standort, welches möglicherweise die Zielabweichung bezüglich der Grünzäsur rechtfertigen könnte, wird im Antrag der Stadt Vogtsburg unterstellt und ist offenbar in die Abwägung des Regierungspräsidiums eingeflossen. Aus unserer Sicht geht es hier aber in erster Linie um private
wirtschaftliche Interessen, die verständlich sind, nicht jedoch dazu führen dürfen, dass übergeordnete Ziele der Raumordnung wie eben eine Grünzäsur ausgehebelt werden.
Gegen eine positive Entscheidung auf Zulassung einer Zielabweichung gem. § 24 Landesplanungsgesetz (LplG) sprechen die folgenden Aspekte:
1. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. (§ 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 Satz 1 LplG). Wir können nicht erkennen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die angestrebte Zielabweichung ist u. E. unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, sie widerspricht wichtigen Grundzügen der Planung. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist nicht
nachvollziehbar.
2. Das Vorhaben liegt vollständig in einer Grünzäsur des Regionalplanes Südlicher Oberrhein. Grünzäsuren sind von der Zielsetzung her für eine Besiedelung tabu. (vgl. Ziffer 3.1.2 des Regionalplanes). Die Bedingungen, die lt. Regionalplan für eine Ausnahme erfüllt sein müssen, liegen nicht vor, nämlich Planungen für „standortgebundene bauliche Anlagen der Land- und Forstwirtschaft sowie standortgebundene bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur“.
3. Das Vorhaben liegt vollständig in einem Gebiet des europäischen Natura-2000-Netzwerkes, und zwar deckungsgleich als FFH-Gebiet wie auch als Vogelschutzgebiet. Abweichend von der Meinung der Gutachter halten wir eine erhebliche
Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes durch das Projekt für gegeben und daher nach § 38, Abs. 2 NatSchG für unzulässig.
4. Das Vorhaben könnte nach § 38, Abs 3 NatSchG nur zugelassen werden, wenn es „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig“ wäre. Dies ist jedoch bei diesem Vorhaben nicht der Fall. Es verfolgt ganz überwiegend private wirtschaftliche Interessen.
5. Es gibt im gesamten Kaiserstuhl kein Gebiet, das auch nur annähernd eine solche Häufung von großen und kleineren Naturschutzgebieten aufweist wie die Umgebung von Oberbergen und Schelingen. Dies zeigt, dass sich hier besonders wertvolle Bereiche befinden, und zwar unter wissenschaftlichen, naturschutzfachlichen, touristischen und ethischen Aspekten. Die geplante massive Beeinträchtigung dieses Gebietes wäre geradezu ein Sakrileg, das großes Unverständnis und Protest in der Öffentlichkeit hervorrufen würde.
6. Die Umgebung von Schelingen unter Einschluss des Talganges nach Oberbergen ist mit ihrer vielfältig strukturierten Landschaft eines der reizvollsten Gebiete im gesamten Kaiserstuhl. Es hat daher besondere Bedeutung für den Tourismus, der im Kaiserstuhl stark an Natur und Landschaft ausgerichtet ist. Eine Bebauung in dem fraglichen Gebiet, verbunden mit Verlärmung, Verrummelung und massiven Eingriffen, wäre im Sinne des sanften, landschaftsorientierten Tourismus im Kaiserstuhl schädlich und im Interesse vieler Besucher unerwünscht. Vgl. dazu die Grundsätze von „Plenum
Kaiserstuhl“ und von „Naturgarten Kaiserstuhl – kaiserlich genießen“ (z.B. in der „Plenum-Abschlussbroschüre“, 2014), nicht zuletzt auch das von der Gemeinde Vogtsburg initiierte und von Plenum unterstützte Projekt zur „Landschaftsentwicklung der Talgänge im inneren Kaiserstuhl“.
7. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die einzige Anbindung des Weingutes an den Straßenverkehr über die Ruländerstraße im östlichen Ortsausgang von Oberbergen erfolgen soll. Diese Straße ist sehr schmal, sie wird auf
der einen Seite durch Privatgrundstücke, auf der anderen Seite durch steile Rebböschungen (Natura 2000!) begrenzt und ist derzeit im weiteren Verlauf für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Es ist schwer vorstellbar, wie dieses Sträßchen für den zu erwartenden Verkehr - auch mit großen Fahrzeugen – tauglich gemacht werden soll. Im Übrigen kommen die Anlieger vom Regen in die Traufe: anstelle der Störungen durch das Weingut innerorts müssten sie künftig mit den Baumaßnahmen und dem Verkehr zum/vom neuen Weingut leben.
8. Mit der Verletzung wichtiger zeitgemäßer Ziele der Raumordnung und des Natur- und Landschaftsschutzes im Allgemeinen (schonender Umgang mit der Fläche, Vermeidung von Bauen im Außenbereich, Bewahrung von Biodiversität und landschaftlicher Vielfalt) wie auch im Speziellen (Beeinträchtigung der Grünzäsur sowie des Natura-2000-Gebietes) steht das Vorhaben im Widerspruch zu den Zielsetzungen nicht nur vergangener Landesregierungen, sondern insbesondere auch zu den
Zielsetzungen der amtierenden Grün-Roten Landesregierung (vgl. Koalitionsvertrag 2011, S.S. 35 ff.). Wir sind daher sehr enttäuscht und verwundert über die positiven Weichenstellungen des Regionalverbandes (Planungsausschuss, Stellungnahme vom 15.07.2014) wie auch des Regierungspräsidiums Freiburg. Durch dessen Zulassung der Abweichung vom Regionalplan (vom 22.01.2015) werden wichtige politische Ziele der Landesregierung unterlaufen und es wird in der Öffentlichkeit ein fragwürdiges Zeichen gesetzt.
Dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall schaffen würde, wird in den Abwägungen des Regierungspräsidiums zwar thematisch aufgegriffen, aber in seiner Tragweite nicht ernst genug genommen. Wir sind sehr besorgt, dass mit dieser Entscheidung einem Missbrauch des Instruments „Zielabweichungsverfahren“ mit schädlichen Folgen für Natur und Landschaft auch an anderen Stellen Tür und Tor geöffnet wird.
Die Unterzeichner wollen eine Erweiterung und Verlagerung des betroffenen Weingutes nicht grundsätzlich verhindern. Sie halten aber den jetzt angestrebten Standort aus den genannten Gründen für völlig ungeeignet. Sie bitten deshalb den Petitionsausschuss, die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen zu überprüfen und den betroffenen Weinbaubetrieb bei der Suche nach einem geeigneteren Standort zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Brigitte Dahlbender,BUND-Landesvorsitzende
Dr. Andre Baumann, NABU-Landesvorsitzender | Mehr | | | |
| | | | Immer noch hohe Nitratbelastung des Grundwassers im Landkreis Emmendingen | Die Themen Grundwasser und Grundwasserschutz sind wichtige Aufgaben des BUND und wir verstehen uns auch als Lobby der „Wassertrinker“ und des Bodenschutzes. Seit Jahrzehnten beschäftigen uns die Grundwasserthemen im Landkreis, z.Bsp. die sanierte Teninger Altlast und die immer noch problematische Köndringer Altlast.
Theoretisch dürfte die Trinkwasserbeschaffung im Landkreis Emmendingen kein Problem sein, denn der Landkreis „sitzt“ auf einem der größten Grundwasserseen Europas mit geschätzten 45 Milliarden Kubikmetern Volumen im Oberrheingraben. Doch die Realität ist leider eine andere, wie aktuell die Beispiele Herbolzheim und Wyhl zeigen:
*Seit mehr als fünf Jahren ist die Stadt Herbolzheim auf der sehr teuren und schwierigen Suche nach geeigneten, guten Trinkwasservorkommen.
*Der aktuelle Grenzwert für Nitrat in Trinkwasser liegt laut der deutschen Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung der Gemeinde Wyhl vom 25.09.2014 zeigt ein Messergebnis bei Nitrat von 48,3 mg/l. Das ist kein Grund zu Panik, wohl aber ein Zeichen, dass auch im Landkreis Emmendingen noch viel zu tun ist.
Der große unterirdische Trinkwassersee am Oberrhein ist an vielen Stellen mit Schadstoffen aus Altlasten, aber auch mit Problemstoffen aus der Landwirtschaft, mit Pestiziden und Nitrat belastet.
Die Nitratbelastung des Grundwassers ist hauptsächlich auf den Einsatz von mineralischem und organischem Dünger zurückzuführen. Die Art und Weise der Bewirtschaftung spiegelt sich im Grundwasser wieder. Der Anbau von Mais in der Rheinebene zeigt sich in einer flächenhaften Belastungsfahne. Auch die intensiv gedüngten Sonderkulturen und der Wein bringen starke Belastungen in den Vorbergzonen von Schwarzwald und Vogesen und im Abstrom des Kaiserstuhls. Wenn Gemeinden wie Sasbach oder Endingen in der Vergangenheit auf Grund der Nitratbelastungen neue, viele Millionen Euro teure Brunnen bohren mussten, dann gab es erstaunlicherweise keine öffentliche Diskussion zu den Ursachen des Problems. Bei Konflikten um die Ausweisung von neuen Wasserschutzgebieten haben die "Wassertrinker” die schwächste Lobby.
Aus diesem Grund hatten wir Herrn Landrat Hurth gebeten, uns über den aktuellen Stand und die Entwicklungen der Grundwasser-Schadstoffwerte (insbesondere Nitrat) im Landkreis Emmendingen zu informieren. In der Anlage senden wir Ihnen die erfreulich umfangreiche Antwort des Landratsamtes Emmendingen und Links zu Tabellen der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg).
Die Antwort im Anhang zeigt zwar teilweise Verbesserungen auf, allerdings liegen die Belastungen immer noch auf einem sehr hohen Niveau. 8 Messstellen zeigen einen fallenden, 8 Messstellen einen steigenden Nitratwert. Seit vielen Jahren ist das Nitratproblem bekannt, aber die Fortschritte sind leider bescheiden. Die besonders starke Belastung Südbadens und des Landkreises Emmendingen zeigen die beigelegten Farbfolien der LUBW, aber auch die aktuellen Probleme in Wyhl und Herbolzheim.
Im jüngsten „Nitratbericht“ der EU-Kommission wird Deutschland als eines von wenigen Ländern für seine »sehr schlechte« Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerügt, die eine Verschlechterung der Gewässerqualität verbietet. Der BUND fordert eine effizientere Düngemittelverordnung, die das Grund- und Trinkwasser schützt und Bäche, Flüsse und Meere entlastet.
Wenn wir als BUND die Nitratbelastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft kritisieren, dann müssen wir aber auch sagen, dass unsere Landwirte immer mehr der internationalen Konkurrenz ausgesetzt sind. Das geplante Freihandelsabkommen TTIP wird den Druck, mehr Gift und mehr Dünger einzusetzen, noch verstärken.
Axel Mayer, Regionalgeschäftsführer Renate Hund, Kreisvorstand | Mehr | | | |
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