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Verschiedenes
| | | Freiburg: Rad-Unterführung unter der Opfinger Straße offen | Bisher aufwändigstes Projekt der Rad-Vorrang-Routen
Radlerinnen und Radler fahren ab sofort direkt und sicher unter Straße und Stadtbahn hindurch
Seit Dienstag (9.6.) ist der Durchstich der Rad-Vorrang-Route FR2 unter der Opfinger Straße fertig. Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) hat hier eine direkte, sichere und kreuzungsfreie Radverkehrsroute auf dieser wichtigen Strecke gebaut, die täglich rund 2.500 Radfahrende nutzen. „Der Durchstich unter der Opfinger Straße ist unser bisher aufwändigstes Projekt beim Ausbau der Freiburger Rad-Vorrang-Routen. Mit der neuen Unterführung haben wir für die vielen Radlerinnen und Radler eine enorm verbesserte Führung entlang der Güterbahnstrecke geschaffen“, so Baubürgermeister Martin Haag bei der Eröffnung.
Bislang war ein Umweg mit rund sieben Meter Höhenunterschied nötig. Der Weg führte dabei durch enge und gewundene Absperrgitter über die Stadtbahntrasse, der Platz für Radler oder Fußgänger war bislang sehr begrenzt. Bei roter Ampel über die Opfinger Straße gab es einen Rückstau auf die Fahrbahn oder Stadtbahngleise.
Ab sofort geht es sicher, bequem und mit nur noch zwei Meter Höhenunterschied durch eine rund 30 Meter lange Unterführung. Diese ist wie an der benachbarten Straße Unteren Mühlenweg fünf Meter breit, drei Meter hoch und beleuchtet. Der Bau dieses Bauwerks und der Umbau der umgebenden Rampen waren sehr aufwändig, begonnen hatten die Arbeiten genau vor einem Jahr. Das Bauwerk wurde zunächst nebenan auf der Wiese gebaut, wofür die Freiburger Stadtbau freundlicherweise die Genehmigung erteilte. Im Oktober letzten Jahres mussten dann Stadtbahn und Straße unterbrochen werden, um den rund 1.000 Tonnen schweren Koloss an seinen endgültigen Standort einzuschieben. In den letzten Monaten ließ das GuT die Straße, die Rampen und Wege der neuen Fuß- und Radverbindung fertig bauen.
Der FR2 führt südlich der Unterführung durch die Straße Hagelstauden, die zwischen Auf der Haid und Sichelstraße zur Fahrradstraße wird. Nördlich und südlich der Unterführung sind neue Rampen angelegt oder die vorhandenen angepasst. Die bisherigen Rampen hoch zur Opfinger Straße bleiben als Anschluss an diese Straße erhalten. Im Herbst wird noch Ersatz für die Bäume gepflanzt, die dem Bau weichen mussten.
Der Durchstich ist ein zentraler Bestandteil der Rad-VorrangRoute FR2 entlang der Güterbahn. Mit diesem und der in den letzten beiden Jahren bereits hergestellten Brücke über die Ferdinand-Weiß-Straße und dem benachbarten Durchstich unter dem Unteren Mühlenweg steht nun ein deutlich verbesserter Radweg entlang der Güterbahnstrecke bereit. Die Gesamtkosten für den südlichen Abschnitt des Güterbahnradweges zwischen dem Unteren Mühlenweg und der Basler Landstraße liegen samt Unterführung, Rampen, weiteren Ausbau- und Markierungsarbeiten bei rund 2,5 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg trägt fünfzig Prozent der Baukosten.
Der Güterbahnradweg ist eine der drei Pilotstrecken des RadVorrang-Netzes, dessen Aufbau der Gemeinderat im Frühjahr 2013 mit dem Radkonzept 2020 beschlossen hat. Ziel ist eine Erhöhung des Radanteils am städtischen Verkehr auf über dreißig Prozent und eine deutliche Senkung der Radunfälle. Der Güterbahnradweg verläuft von Nord nach Süd entlang der Güterbahn quer durch Freiburg, und das GuT baut ihn seit vielen Jahren konsequent aus. Er verbindet die westlichen Stadtteile Zähringen, Brühl-Beurbarung, Stühlinger, Weingarten, Haslach und St. Georgen. Seit Sommer letzten Jahres ist die Strecke komplett beleuchtet, seit Herbst ist sie mit dem FR2-Piktogramm und überwiegender Vorfahrtsregelung versehen. | | | | |
| | | | ÖKO-TEST Deos ohne Aluminium | Frischmacher mit Mängel
Aluminiumsalze in Deos stehen derzeit in der Kritik. ÖKO-TEST wollte nun wissen, wie gut Produkte ohne dieses Leichtmetall sind. Der aktuelle Test in der Juni-Ausgabe zeigt, dass es viele empfehlenswerte Marken gibt. Doch von manchen Produkten sollte man die Finger lassen: In einem Deo steckt etwa ein Konservierer, der eigentlich laut EU-Kommission seit Kurzem in Kosmetika verboten ist.
In Antitranspiranten kommen Aluminiumsalze zum Einsatz, um das Schwitzen zu vermindern. Die Aluminiumverbindungen ziehen die Hautporen zusammen, außerdem werden die Schweißkanäle blockiert. Studien bringen Aluminium in Zusammenhang mit Brustkrebs und Alzheimer – wissenschaftlich ist das allerdings umstritten. ÖKO-TEST rät dennoch, vorsichtshalber Deos ohne Aluminium zu verwenden. Das Verbrauchermagazin hat im aktuellen Juni-Heft 21 dieser Produkte ins Labor geschickt und kann immerhin sechs „sehr gute“ und fünf „gute“ Marken empfehlen.
Es gibt aber auch Deos, die umstrittene bzw. problematische Inhaltsstoffe haben. So analysierte das Labor etwa in zwei den Duftstoff Cashmeran, der sich in menschlichem Fettgewebe anreichern kann. Im Deo CD Glücksgefühl Orangenblüten ist der Konservierer PHMB enthalten. Es besteht der Verdacht, dass PHMB beim Einatmen giftig ist. Deshalb ist er als Gefahrstoff eingestuft und seit Anfang 2015 in Kosmetika verboten – außer die EU formuliert doch noch ausdrücklich eine Ausnahme. ÖKO-TEST kritisiert zudem ein Naturkosmetikprodukt, das auf Silber setzt. Silber hält die Bakterien in Schach, die den Schweiß zersetzen und so zum Müffeln führen. Es wird auch in der Medizin verwendet, weil es bei der Wundbehandlung und gegen Entzündungen hilft. Aber: Durch den inflationären Einsatz von Bakterienhemmern können die Krankheitserreger resistent werden. Dann wäre der hilfreiche Einsatz in der Medizin gefährdet.
ÖKO-TEST wollte außerdem wissen, ob Hersteller von 24- und 48-Stunden-Deos auch die Wirksamkeit ihrer Produkte belegen können. Tatsächlich kann jedoch keiner garantieren, dass die versprochene Wirkung tatsächlich bei jedem Anwender eingelöst wird. | Mehr | | | |
| | | | Naturschatz #6: Schreiadler | Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen
Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.
In Mecklenburg-Vorpommern brüten etwa 80 Schreiadlerpaare – und damit der größte Teil des gesamten Schreiadlerbestands in Deutschland. Die anderen rund 20 Paare leben im Nordosten Brandenburgs. Intensive Land- und Forstwirtschaft sowie die Entwässerung von Feuchtgebieten entziehen den seltenen Greifvögeln hierzulande zunehmend die Lebensgrundlagen.
Als sogenannter Langstreckenzieher überwintert der Schreiadler im südlichen Afrika. Doch nicht nur auf dem Zug ist er großen Gefahren ausgesetzt (vor allem durch Wilderei im Nahen Osten). Zwar spielt die direkte Verfolgung in Mitteleuropa bis auf Ausnahmen keine Rolle mehr. Dennoch ist der Schreiadler im Brutrevier sehr empfindlich gegenüber Störungen. Bei Beunruhigung verlässt er schnell auch angestammte Reviere. Schreiadler stellen hohe Ansprüche an ihre Brut- und Nahrungsgebiete. Zum Brüten benötigen sie ungestörte Laub- und Mischwälder. Diese müssen von feuchten Lebensräumen wie Erlenbrüchen oder feuchten Wiesen durchzogen oder umgeben sein, wo die Vögel jagen können. Zudem siedeln die letzten Schreiadler in weitgehend unzerschnittenen Lebensräumen. Doch solche Flächen sind heute in Mecklenburg-Vorpommern fast nur noch in den großen Schutzgebieten zu finden.
„Hierzu zählen die Natura 2000-Gebiete. Außerhalb der Grenzen dieser FFH- und Vogelschutzgebiete werden wertvolle Schreiadlerlebensräume weiter zerstört. Entwässerung und Nutzungsintensivierung vernichten die Lebensräume ebenso wie schlecht geplante Windparks“, sagte der Landesvorsitzende des NABU-Mecklenburg Vorpommern, Stefan Schwill. Der NABU richtet sich daher mit einer Klage gegen die nicht artenschutzkonforme Praxis mecklenburgischer Behörden bei der Windkraftplanung (https://www.nabu.de/news/2015/03/18621.html), die das Überleben der Schreiadler gefährdet. Im betreffenden Fall im Landkreis Rostock sind mindestens vier Schreiadlerpaare direkt von einem Windparkprojekt betroffen. Es ist unstrittig, dass Schreiadler durch Vogelschlag an Windkraftanlagen besonders gefährdet sind.
„Der Schreiadler wird im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Das bedeutet, dass besondere Schutzgebiete für ihn ausgewiesen wurden. Ein Wegfall oder eine Aufweichung der Vogelschutzrichtlinie hätte dramatische Folgen für den seltenen Greifvogel. Ein baldiges Aussterben des deutschen Brutvorkommens kann nur verhindert werden, wenn die für diese Art ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete konsequent geschützt und verbessert werden und gleichzeitig der spezielle Schutz, den die EU-Vogelschutzrichtlinie der Art gewährt voll umgesetzt wird“, so Schwill weiter.
Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich unter www.NABU.de/naturschaetze für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte. | Mehr | | | |
| | | | Erholungslandschaft Weinberg von Wetzlar dank EU-Naturschutzrichtlinien | Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen
Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich im Internet zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.
„Alle hoch gehaltenen Ziele, den teilweise enormen Rückgang der Vielfalt zu stoppen und umzukehren, sind bisher gescheitert. Das zeigt auch der aktuelle Artenschutz-Report des Bundesamtes für Naturschutz. Wenn nun die EU-Kommission in einem angeblichen „Fitness-Check“ das europäische Naturschutzrecht beleuchtet, dann steht dahinter die Absicht, es zu deregulieren. Ich warne vor einem weiteren Abbau des Schutzes der Natur. Naturschutz und Landwirtschaft sind kein Gegensatz“, so Häusling. Vielmehr sei die extensive Landwirtschaft der Garant für den Erhalt des Gebietes. Schäferei sei aber ohne Naturschutz-Fördermittel nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Vermarktung von Lämmern erbringt nur 36 Prozent des Umsatzes. 60 Prozent hingegen kommen aus der landwirtschaftlichen Betriebsprämie und Naturschutzmitteln.
„Auch Naturschutz und Erholung der Menschen sind keine Gegensätze“, ergänzte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU. Die Nähe zur Stadt Wetzlar lockt zahlreiche Spaziergänger an. Das Gebiet solle und könne auch Erholungsraum für die Menschen sein. Zahlreiche NABU-Schutzgebietsbetreuer bieten regelmäßig Fachführungen an.
In den nächsten Wochen erblüht die offene Landschaft und die Luft duftet nach Thymian. Das Gebiet trägt nicht nur den Titel „Nationales Naturerbe“, sondern hat auch den Schutzstatus eines EU-Vogelschutzgebietes und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, wie insgesamt 20,9 Prozent der hessischen Landesfläche. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Artenreiche Magerrasen sind in der hessischen Landschaft selten geworden. Sie sind durch intensive Landwirtschaft und Düngung verschwunden. Dass der Weinberg als Naturschatz erhalten blieb, verdankt er der zeitweisen Nutzung als militärischem Übungsplatz. Als das Militär abzog, gab es sofort Pläne, Teile des Gebietes mit einer Trabantenstadt zu bebauen. Erst mit der Ernennung zum Europäischen Schutzgebiet wurden diese Pläne von der Stadt fallen gelassen. Der Schutzstatus verpflichtet nun zum Erhalt der wertvollen Lebensräume. Im Jahr 2012 wurde das Gebiet im Zuge des Programms „Nationales Naturerbe“ von der Bundesregierung an die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe übertragen. Seither kümmert sich der NABU um das Gebiet, unterstützt von einer NAJU-Kindergruppe den „Weinberg-Rangern“.
Die Finanzierung der Schäfererei und von gezielten Maßnahmen für seltene Arten, wie Kammmolch, Gartenrotschwanz, Wendehals, Schlingnatter und Zauneidechse gibt es nur durch den europäischen Schutzstatus. Die Pflege der trockenen europäischen Heiden, der Silikatfelsen und artenreichen Borstgrasrasen ist ohne Schafe nicht möglich. „Diese schöne Kulturlandschaft zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in Brüssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden: der Erhalt dieses und anderer Naturschätze in Hessen könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Eppler weiter. 42 verschiedene Lebensraumtypen, 132 Tier- und Pflanzenarten sowie 140 Vogelarten unterstehen dem besonderen europäischen Schutz in Hessen.
Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU unter www.NABU.de/naturschaetze zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern, Wildkatzen und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.
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| | | | Karlsruhe: Lastenrad steht im Mittelpunkt des Draistages | Am 12. Juni auf dem Friedrichsplatz/Ausklang im Schlachthof
Dieses Jahr steht das Lastenfahrrad im Fokus des Draistages am 12. Juni auf dem Friedrichsplatz - mit Modellen vor Ort sowie Informationen. So stellt ein Radhändler bei der Podiumsdiskussion die verschiedenen Typen von Lastenrädern vor, vom schnellen zweirädrigen mit Pedelec-Antrieb bis zum dreirädrigen Christiania-Rad, das das typische, urbane Kopenhagen-Flair vermittelt. Die Räder können auch Probe gefahren werden. Wer sich darüber hinaus für ein Lastenfahrrad interessiert, kann sich am Draistag oder auf der Internetseite www.kopf-an.de für eine dreiwöchige Testwoche bewerben. Von der jungen Familie, über Studierende, Senioren bis zu Handwerkern und Lieferdiensten haben alle eine Chance, zum Zuge zu kommen. Zum Ende der Aktion wird das Lastenfahrrad unter allen Bewerbern verlost.
Bei Kindern immer beliebt ist der ADAC-Fahrradparcour. Hier wird zunächst das Kinderrad auf Sicherheit überprüft, dann können die Kleinen üben: den sicheren Blick über die Schulter, den Spurwechsel, Slalomfahren zum routinierten Ausweichen vor plötzlichen Hindernissen und zielgerichtetes Bremsen. Wie gehabt gibt es den kostenlosen Radcheck, die Fahrradcodierung zur Diebstahlprävention (gegen fünf Euro Eigenanteil und Besitznachweis), einen Fahrradmarkt und eine Fahrt mit dem Conference-Bike.
Der Draistag ist in Karlsruhe Auftakt für die Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" von AOK und ADFC. Vertreter beider Organisationen sind zusammen mit Stadträtinnen und Stadträten schon früh am Morgen im Einsatz und helfen zwischen 7 und 9 Uhr beim Verteilen des Radlerfrühstücks. Geistig stärken kann man sich um 8 Uhr bei einer ökumenischen Radlerandacht.
Die Radparade bildet um 18 Uhr den Abschluss des Draistages. Und ist dann wiederum Auftakt zum Ausklang: Vom Friedrichsplatz über die Kriegsstraße und die Ludwig-Erhard-Allee geht es in den Schlachthof. Dort klingt der Tag mit Getränken und Gegrilltem aus. | Mehr | | | |
| | | | Immer mehr Vogelarten besiedeln Gärten und Parks | Mehr als 47.000 Teilnehmer bei der diesjährigen "Stunde der Gartenvögel"
Typische Stadtvögel nehmen ab, aber die Artenvielfalt in Gärten und Parks steigt. Das ist die zentrale Erkenntnis der elften Ausgabe der „Stunde der Gartenvögel“. Für die gemeinsame Aktion der NAJU, des NABU und seines bayerischen Partners, dem Landesbund für Vogelschutz (LBV), beobachteten und registrierten mehr als 47.000 Teilnehmer eine Stunde lang die Vögel in Gärten und Parks. Bei insgesamt mehr als einer Million gemeldeten Vögeln landete wie in den Vorjahren der Haussperling auf Platz eins der häufigsten Gartenvögel, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Star.
„Durch die NABU-Mitmachaktion ist es möglich, zuverlässige und deutschlandweit flächendeckende Zahlen zur Bestandsentwicklung von Vogelarten in Städten und Dörfern zu sammeln“, erläutert NABU-Vogelexperte Lars Lachmann. Der wichtigste Vergleichswert ist dabei die durchschnittliche Zahl der pro Garten gemeldeten Tiere einer Art. So kam der Spitzenreiter Haussperling in diesem Jahr auf 4,9 Vögel pro Garten.
Die Ergebnisse der „Stunde der Gartenvögel“ bieten zudem Vergleichsmöglichkeiten mit den Vorjahren sowie zwischen den Vogelarten und den verschiedenen Regionen des Landes. „Interessant sind vor allem die Erkenntnisse zu den Zu- und Abnahmen der verschiedenen Vogelarten seit Beginn der Aktion. Sorgen bereitet uns die Tatsache, dass fünf der 13 häufigsten Gartenvogelarten stetig abnehmen und nur eine Art zunimmt“, so Lachmann. Trotz der Rückgänge bei den häufigsten Gartenvogelarten nimmt die Zahl der pro Garten gemeldeten Tiere dafür zu: In diesem Jahr wurde mit 11,4 Vogelarten pro Garten ein neuer Rekordwert erreicht. „Immer mehr Vogelarten passen sich an den Lebensraum Stadt an und besiedeln Gärten und Parks. Dadurch steigt dort die Artenvielfalt, obwohl die typischen Stadtvögel, die in Siedlungen brüten, besorgniserregend zurückgehen“, erklärt Lachmann. Seit Beginn der Aktion im Jahr 2005 haben beispielsweise Feldsperlinge und Ringeltauben in deutschen Gärten stetig zugenommen und belegen in diesem Jahr Platz 6 und 7. Beide Arten haben sich in den letzten Jahren einen Stammplatz in den Top Ten erobert. „Die Zunahme der Vielfalt im Siedlungsraum steht im starken Gegensatz zur Abnahme in der Agrarlandschaft. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung unserer Gärten und Parks als Rückzugsgebiete für die Natur“, so Lachmann.
Zu den Verlierern zählen Amsel, Rotkehlchen und Hausrotschwanz, ganz besonders aber Mehlschwalbe und Mauersegler. Alle diese Arten sind Insektenfresser und leiden unter deren starkem Rückgang. Auch von den zahlreichen Vogelfütterungen in den Gärten profitieren diese Arten kaum. Die Gebäudebrüter Mehlschwalbe und Mauersegler sind zusätzlich vom Verlust von Gebäudenischen bei Renovierungen oder sogar von der mutwilligen Entfernung ihrer Nester von der Hausfassade betroffen.
In diesem Jahr feierte außerdem die „Schulstunde der Gartenvögel“ Premiere. Bei der Gartenvogel-Rallye der NAJU haben Kinder heimische Vögel und deren Lebensraum spielerisch kennengelernt. Über 200 Kindergruppen und Schulklassen sind dem Aufruf von NAJU und NABU gefolgt und haben eine Stunde lang Vögel auf dem Schulhof, im Garten oder Park gezählt. So haben knapp 3000 Kinder ihre Artenkenntnis unter Beweis gestellt und dazu beigetragen, ein möglichst genaues Bild von der heimischen Vogelwelt in unseren Dörfern und Städten zu erhalten.
Die Ergebnisse der diesjährigen Aktion können online unter www.stunde-der-gartenvoegel.de angesehen und mit denen früherer Jahre verglichen werden. Interaktive Karten stellen dar, wie sich eine Vogelart in einem ausgesuchten Landkreis oder Bundesland entwickelt hat.
Die nächste große Mitmachaktion ist die „Stunde der Wintervögel“ vom 8. bis 10. Januar 2016. | Mehr | | | |
| | | | Halbzeitbilanz zu EU-Naturschutz-Zielen | Wenig Licht, viel Schatten
Intensive Landwirtschaft verantwortlich für massiven Artenverlust
Kurz vor der europäischen Naturschutzkonferenz Green Week, die am 3. Juni in Brüssel beginnt, hat BirdLife Europe, der internationale Dachverband des NABU, eine Halbzeitbilanz der EU-Biodiversitätspolitik vorgestellt. Bis 2020 will die Europäische Union den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen und geschädigte Ökosysteme wiederherstellen. Das Fazit des Berichts: In einigen Bereichen gibt es erste Fortschritte, das Ziel einer generellen Trendumkehr wird jedoch verfehlt. Viele Tier- und Pflanzenarten sind in der EU weiterhin bedroht.
Herausragende Ergebnisse für die Natur in Europa sind überall dort zu verzeichnen, wo die beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien – die Vogelschutz- und die Fauna-Floria-Habitat-(FFH-)Richtlinie – erfolgreich umgesetzt werden. Doch vielerorts sind sie bislang unzureichend finanziert und mangelhaft umgesetzt, wie der Bericht festhält.
„Die Entwicklung von Europas Natur hängt maßgeblich an der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie. Daher darf dieses Herzstück der EU-Biodiversitätsstrategie keinesfalls aufgeweicht werden, wie es durch den ‚Fitness-Check‘ der EU-Kommission derzeit droht. Stattdessen ist die Bilanz ein dringender Appell an die EU, an ihren Richtlinien festzuhalten und sie mit noch mehr Nachdruck umzusetzen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der Bericht sieht insbesondere im Bereich der naturverträglichen Landnutzung dringenden Handlungsbedarf. Über die Hälfte aller Vögel der Agrarlandschaft sind seit 1980 verschwunden, wertvolles Grünland geht in einigen EU-Staaten in alarmierender Geschwindigkeit verloren, darunter in Deutschland, Bulgarien und Slowenien. Alarmierende Beispiele für die daraus resultierenden Bestandsrückgänge bei Vögeln finden sich zahlreich: So ist das Rebhuhn in den vergangenen 25 Jahren um 94 Prozent zurückgegangen und stark gefährdet, der Kiebitz liegt bei einem Minus von 75 Prozent und die Feldlerchenbestände sind deutschlandweit um rund ein Drittel eingebrochen. Auf EU-Ebene zeichnen sich ähnliche Trends ab.
„Allen genannten Arten ist gemein, dass sie in der Agrarlandschaft leben und Opfer einer immer intensiveren Landnutzung werden“, so Tschimpke. Um weitere Artenverluste und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden, sei eine Umkehr in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU dringend erforderlich.
Substanzielle Fortschritte sieht der Report bei Ziel 1 (Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien), Ziel 4 (Fischerei) und Ziel 5 (invasive Arten). Wenig geschehen ist bisher hingegen hinsichtlich Ziel 2 (Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme), nur begrenzten Fortschritt gibt es bei Ziel 6 (Beitrag der EU zum weltweiten Erhalt der biologischen Vielfalt). Ziel 3 (naturverträgliche Landnutzung) hingegen wurde bisher völlig verfehlt.
In den Bereichen Fischerei und invasive Arten verfügt die EU inzwischen über eine robuste Gesetzgebung, die kommenden Jahre werden jedoch richtungsweisend für die künftige Entwicklung sein. Dafür müssen insbesondere die Fangquoten und -begrenzungen in Übereinstimmung mit den Visionen der europäischen Fischereipolitik gebracht werden, zudem muss eine ausreichend hohe Zahl von Arten in die EU-weite schwarze Liste der invasiven Arten aufgenommen werden.
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| | | | Rote Liste bedrohter Vogelarten in Europa vorgelegt | Vogelschutzrichtlinie zeigt Wirkung - Natur in der Kulturlandschaft muss besser erhalten werden
Der NABU-Dachverband BirdLife International hat am heutigen Mittwoch in Brüssel die Rote Liste
bedrohter Vogelarten in der EU und in ganz Europa vorgelegt. Danach sind Erfolge bei der gezielten Rettung seltener Arten zu beobachten. Ehemals häufige Arten nehmen jedoch ab, weil ihnen zunehmend Lebensraum verloren geht. Für die Beurteilung des Aussterberisikos aller europäischen Vogelarten nach den weltweit anerkannten Richtlinien der IUCN standen die jüngsten Berichte aller EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie und vergleichbare Daten aus den anderen europäischen Ländern zur Verfügung. Der Bericht wurde im Auftrag der EU-Kommission erstellt.
„Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass gezielte Artenschutzmaßnahmen zur Rettung besonders gefährdeter seltener Arten geführt haben. In den meisten Fällen ist dies dem besonderen Schutz der Arten durch die EU-Vogelschutzrichtlinie zu verdanken, die 1979 verabschiedet wurde und nun ihre Wirkung entfaltet. Ein unüberhörbares Warnsignal ist jedoch, dass dies bisher nur bei sehr seltenen Arten gelingt, vermeintliche Allerweltsarten aber landen inzwischen europaweit auf der Roten Liste, weil wir es nicht schaffen, auch in unserer Kulturlandschaft Natur zu erhalten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
18 Prozent der 451 Vogelarten der EU wurden als gefährdet eingestuft und könnten damit innerhalb der nächsten 100 Jahre komplett aus der EU verschwinden. Auf kontinentaler Ebene wurden 13 Prozent von 533 europäischen Vogelarten als gefährdet eingeschätzt, zehn Prozent dieser Arten gelten sogar auf globaler Ebene als vom Aussterben bedroht.
Im Vergleich zur letzten Gefährdungseinschätzung im Jahr 2004 gibt es dabei zahlreiche Erfolgsgeschichten: 20 Arten haben die Gefährdungsränge verlassen, weitere 25 Arten sind heute weniger gefährdet als damals. Auch sie haben besonders von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitiert, in deren Rahmen gezielte Schutzmaßnahmen angeregt und z.B. durch das EU-LIFE-Programm gefördert wurden. „Aus dieser Gruppe sind Seeadler und Großtrappe die prominentesten Arten, bei denen auch Deutschland zur Sicherung der Bestände wesentlich beigetragen hat. Andere Gewinner finden sich vor allem bei verschiedenen Greifvogelarten und endemischen Vogelarten der Kanaren, Madeiras und der Azoren“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.
Im Gegenzug mussten 29 Arten neu in die Rote Liste aufgenommen werden. Diese Gruppe umfasst überwiegend ehemals häufige Vogelarten des Agrarlands und der Meere und Küsten, die besonders von den flächendeckenden Auswirkungen der Landnutzungsintensivierung und des Klimawandels betroffen sind. „Es gelingt vergleichsweise gut, sehr seltene Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Gleichzeitig schaffen wir es nicht zu verhindern, dass häufige Vogelarten so selten werden, dass wir sie bald nur noch in Schutzgebieten beobachten können“, so Lachmann weiter. Aus deutscher Sicht alarmierend ist die Neuaufnahme der früher häufigen Arten Turteltaube, Austernfischer und Wiesenpieper in die europaweite Rote Liste, wo sich auch die typischen Wiesenvogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel bereits befinden. Auch zum großen Teil in der deutschen Ostsee überwinternde Arten wie Eisenten und Samtenten, die dort u.a. durch den Beifang in Fischernetzen bedroht sind, finden sich auf der europaweiten Roten Liste.
Nicht alle Arten, die in dieser neuen EU-Liste als „nicht vom Aussterben bedroht“ geführt werden, wiesen jedoch einen guten Erhaltungszustand auf. Nach dem kürzlich erschienenen und auf dem gleichen Datenmaterial beruhenden Bericht der EU zum Zustand der Natur („State of Nature“-Bericht) gelten viele von ihnen als stark abnehmend oder bereits auf Restbestände reduziert, so dass sich insgesamt 48 Prozent aller Arten in einem schlechten Zustand befinden und damit die Artenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 kaum zu erreichen sein werden. | Mehr | | | |
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