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| | | NABU: Kiebitz ist auf Schutz durch EU-Richtlinien angewiesen | „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen
Berlin/Bergenhusen/Hannover – Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.
Der Kiebitz zählt in Deutschland zu den stark gefährdeten Vogelarten. In der Folge sind für den bedrohten Zugvogel besondere Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen worden. Von diesen EU-Vogelschutzgebieten hat der Kiebitz profitiert. Auch die Jagd auf Kiebitze wurde mit der EU-Vogelschutzrichtlinie eingeschränkt. Allerdings ist sie in einigen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel in Frankreich, immer noch zulässig.
Trotz des Schutzes durch die EU-Richtlinien hat sich der Brutbestand des Kiebitzes in Deutschland in den vergangenen zwanzig Jahren halbiert. „Ohne die EU-Vogelschutzrichtlinie würde es um den Kiebitz in Deutschland noch schlechter stehen“, sagte Hermann Hötker, Leiter des Michael-Otto-Instituts im NABU. Ein Grund für die starke Abnahme liege im unzureichenden Management vieler EU-Vogelschutzgebiete durch die Landesregierungen.
Beispiele für ein gelungenes Management von Kiebitz-Brutgebieten finden sich in Schleswig-Holstein. Im EU-Vogelschutzgebiet „Eider-Treene-Sorge-Niederung“ konnte der Kiebitzbestand durch gezielte Schutzmaßnahmen in Kooperation mit Landwirten stabilisiert werden. Im Naturschutzgebiet Beltringharder Koog an der Nordseeküste, das ebenfalls Teil des europaweiten Netzwerks von Vogelschutzgebieten ist, hat sich der Kiebitzbestand sogar auf zeitweise mehr als 800 Paare erhöht.
Ein weiteres positives Beispiel sei in diesem Zusammenhang das EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“ in Niedersachsen, so NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen Holger Buschmann. In diesem Schutzgebiet seien bisher mehr als 40 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Life-Programms für die Wiederherstellung von Feuchtwiesen und andere Schutzmaßnahmen eingesetzt worden, von denen bedrohte Wiesenvögel wie der Kiebitz stark profitiert hätten. Der Kiebitzbestand hat sich in der Folge von nur noch 20 Paaren im Jahr 1998 inzwischen wieder in etwa verzehnfacht. Insgesamt leben 41 Prozent des nationalen Kiebitzbestandes in Niedersachsen.
„Auf diesen Erfolgen darf man sich nicht ausruhen. Denn trotz dieser positiven Nachricht besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf“, so Buschmann weiter. Durch Grünlandumbruch, intensive Landwirtschaft sowie Entwässerung von Feuchtwiesen werden den Kiebitzen mögliche Lebensräume unwiederbringlich entzogen. Eine Abschwächung der Naturschutzrichtlinien könnte den Komplettverlust der Art in unserer Kulturlandschaft bedeuten. Einer der am meisten gefährdeten Lebensräume für den Kiebitz stellt die 10.500 Hektar große Leda-Jümme-Niederung im Landkreis Leer dar. Zwischen den Jahren 2004 bis 2011 hat sich der Bestand von 330 auf 271 Brutpaare um 18 Prozent reduziert. „Dies sind alarmierende Zahlen. Trotzdem fallen weiterhin wertvolle Habitate dem Maisanbau zum Opfer“, so Buschmann. Eine Ausweisung als Vogelschutzgebiet, wie sie vom Land Niedersachsen nun angedacht wird, könne dazu beitragen, die Landnutzung in der Niederung naturverträglicher zu gestalten.
Der Kiebitz zählte noch vor wenigen Jahren zu den weit verbreiteten Vogelarten auf Wiesen und Feldern in ganz Deutschland. Hauptgrund für den Rückgang des Kiebitzes innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten ist die Intensivierung der Landwirtschaft. Über Jahrzehnte wurden Bruthabitate im Grünland durch Trockenlegung zerstört oder in Äcker umgewandelt. Durch die zeitliche Überschneidung von Brutzeit und Grünland-Bewirtschaftung gingen immer wieder Gelege und Küken verloren. Auch Äcker sind oft keine Alternative. Sie bieten Küken oft nicht genug Nahrung. Auf Maisäckern, die inzwischen häufig von Kiebitzen als Brutplatz genutzt werden, sind die Gelege zudem häufig Opfer der Bewirtschaftung.
Der NABU hat deshalb bundesweit mit Partnern ein Förderprojekt im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gestartet: Auf „Kiebitzinseln“, kleinflächigen Brachen auf Äckern und im Intensivgrünland, sollen die Vögel etwa in Ruhe brüten können. Im Projekt werden auch andere Maßnahmen für den Gelege- und Kükenschutz erprobt, so etwa im Landkreis Osnabrück und im Raum Braunschweig. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums, des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums und der Hanns R. Neumann Stiftung. | Mehr | | | |
| | | | Karlsruhe: Führung durch den Oberwald | Sich einem fachkundigen Rundgang durch den Oberwald anschließen können sich Interessierte am Sonntag, 21. Juni. Treffpunkt für die rund eineinhalbstündige Führung des Zoos Karlsruhe ist um 14.30 Uhr beim Spielplatz „Affenplätzle“. | Mehr | | | |
| | | | Jeden Tag wird eine Fläche von 100 Fußballfeldern verbraucht | Trotz abnehmender Bevölkerung schreitet der Flächenverbrauch voran
Berlin - Über 100 Fußballfelder: So groß ist die Fläche, die in Deutschland jeden Tag für den Bau weiterer Siedlungen mit Straßen, Wohnungen und Gewerbegebieten verbraucht wird. Hochgerechnet auf ein Jahr ist die verbrauchte Fläche mit 25.765 Hektar größer als die gesamte Stadt Frankfurt am Main. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 hatte die Bundesregierung das Ziel ausgerufen, den täglichen Landschaftsverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Alle folgenden Bundesregierungen hatten sich dazu bekannt. Trotz einiger Fortschritte liegt das „30-Hektar-Ziel“ noch immer in weiter Ferne: aktuell werden gut 70 Hektar pro Tag verbraucht. Laut NABU ist für dieses Jahr jetzt der Zeitraum erreicht, ab dem die Bagger bereits still stehen müssten. Es bleiben nur noch fünf Jahre Zeit, um den Flächenverbrauch massiv einzudämmen, wenn es die Bundesregierung mit dem 30-Hektar Ziel ernst meint.
Vor diesem Hintergrund macht der NABU auf den fortschreitenden Landschaftsverbrauch aufmerksam und wirbt für eine bessere Innenentwicklung: Um- und Neubau im Innenstadtbereich statt Landschaftszerstörung am Ortsrand lautet die Devise. „Flächensparendes Wohnen mitten im Ort bringt gleichzeitig mehr Lebensqualität durch kurze Wege und weniger Autoverkehr. Angesichts sinkender Bevölkerungszahlen ist jeder Hektar neu verbaute Landschaft ein Hektar zu viel“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Ausgaben für wachsende Verkehrs- und Leitungsnetze sind für die Kommunen immer schwerer zu bewältigen, während sich die Abgaben und Gebühren für deren Unterhaltung auf immer weniger Einwohner verteilen. Wege zur Schule, zur Arbeit und zum Einkaufen werden länger. Gleichzeitig laufen die Ortskerne Gefahr zu veröden, wenn immer mehr Gebäude leer stehen.
„Natur und Landschaft werden durch viele Baumaßnahmen unwiederbringlich zerstört, Lebensräume werden immer weiter zerschnitten. Mit der Natur und Landschaft, die dabei verloren gehen, verschwindet zugleich auch biologische Vielfalt und damit Lebensqualität“, sagt NABU-Siedlungsexperte Ulrich Kriese. | | | | |
| | | | Naturschutz International | NABU-Projektregion am Tanasee offiziell als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt
Tennhardt: Wichtiger Schritt für den langfristigen Schutz des größten Sees Äthiopiens und Quelle des Blauen Nils
Die NABU-Projektregion am Tanasee in Äthiopien ist jetzt von der UNESCO als neues Gebiet in das Weltnetz der Biospärenreservate aufgenommen worden. „Die Anerkennung des Tanasees als UNESCO-Biospärenreservat ist ein wesentlicher Schritt, um die einzigartigen Ökosysteme vor Ort langfristig zu schützen und gleichzeitig nachhaltige Einkommensquellen für die lokale Bevölkerung zu schaffen“, sagte Thomas Tennhardt, NABU-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Internationales. Der NABU arbeitet bereits seit 2012 in der Region, um in Kooperation mit der Regierung des Amhara-Regionalstaats und der Michael Succow Stiftung die Entwicklung eines Biosphärenreservats voranzubringen.
Das neue Biosphärenreservat Tanasee ist Teil des „Biodiversitäts-Hotspots“ der Ostafrikanischen Hochlandregion und gilt als Gen-Zentrum für einheimische Nutzpflanzen, wie beispielsweise Ramtillkraut (Guizotia abyssinica), Zwerghirse (Eragrostis tef) und Wildkaffee (Coffea arabica). Zahlreiche paläarktische Wasservögel wie beispielsweise Graukraniche (Grus grus), Uferschnepfen (Limosa limosa) und Kampfläufer (Philomachus pugnax) nutzen den See als Futter- und Rastplatz auf ihren Zugrouten. Außerdem wurden bereits knapp 30 verschiedene Fischarten entdeckt, von denen rund 70 Prozent nur dort vorkommen. Weitläufige Feuchtgebiete, in denen dichte Papyrus- und Rohrkolben-Bestände wachsen, umgeben den Tanasee, von denen einige zu den größten und ökologisch wertvollsten Flächen in Äthiopen und am gesamten Horn von Afrika zählen. Am Tanasee finden sich zudem einzigartige äthiopisch-orthodoxe Kirchen und Klöster, deren Geschichte bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Mehr als zwei Millionen Menschen leben innerhalb des neuen Biosphärenreservats, die auf eine intakte Natur und Umwelt für Landwirtschaft, Handel, Fischerei und Tourismus angewiesen sind.
Im Rahmen des NABU-Projekts wurden über 1.500 Menschen aus 75 Gemeinden trainiert, um sich an der Zonierung des Schutzgebiets zu beteiligen. Die nutzungsfreien Kerngebiete umfassen fast vier Prozent (24.157 Hektar) des Biosphärenreservats, das sich über eine Fläche von knapp 700.000 Hekar erstreckt. „Außerdem wurde für das Biosphärenreservat eine Verwaltungseinheit innerhalb der lokalen Regierung eingerichtet sowie ein Management- und Ökotourismusplan erstellt. Neue Einkommensquellen und Renaturierungsprogramme werden das Biosphärenreservat darin unterstützen, sich zu einer lebendigen Modell-Region zu entwickeln“, sagte Svane Bender-Kaphengst, Leiterin des Afrikaprogramms. Die offizielle Einweihungsfeier des Tanasee-Biosphärenreservats ist für November 2015 geplant.
Der langfristige Schutz des Tanasees und seiner Umgebung mit Hilfe des Biosphärenreservats-Konzept ist das Hauptziel des NABU-Projekts „Für Mensch und Natur: Aufbau eines UNESCO-Biosphärenreservats am Tanasee in Äthiopien“. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. | Mehr | | | |
| | | | NABU: Biber profitiert von EU-Naturschutzrichtlinien | Bedeutender Naturschatz in Europa – „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen
Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand. Bis Ende Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.
Unter dem Schutz der EU konnte sich beispielsweise der Europäische Biber wieder ungestört in Thüringen ansiedeln. Langsam aber stetig breitet sich der scheue Nager an Saale, Werra und Unstrut, Ilm, Rodach und weiteren Gewässern in Thüringen aus. Er kommt zurück in seine alten Lebensräume, bevorzugt naturnahe Abschnitte an Gewässern und arrangiert sich auch mit der vom Menschen stark veränderten Kulturlandschaft. Seine Gestaltungskraft hat die Flussbereiche über Millionen Jahre hinweg geprägt. Durch seine fleißige Bautätigkeit schafft der Biber vielfältige Strukturen wie Kleingewässer, Totholz, Feuchtwiesen oder offene Bodenstellen am Ufer.
„Mit seinen Aktivitäten schafft der Biber unter anderem auch Lebensräume für Libellen, Amphibien, Reptilien, Fische und Vögel“, erklärt Mike Jessat, Landesvorsitzender des NABU Thüringen. „Der Biber profitiert ganz klar von Natura 2000-Gebieten an Thüringens Flüssen. Werden die EU-Naturschutzrichtlinien einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen und gelockert, könnte dies die ungestörte Ausbreitung des Bibers mit all seinen positiven Leistungen für die Biodiversität bedrohen.“
Ganz nebenbei trägt der Biber zur Renaturierung von Flüssen und zur Gewässerreinhaltung bei und unterstützt darüber hinaus den natürlichen Hochwasserschutz. Wo der Mensch also viel Geld und Energie für Maßnahmen ausgibt, hilft der Biber zum Nulltarif.
Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura 2000-Gebieten könnte damit geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.
Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards. „Wenn die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten es ernst meinen mit dem Stopp des Artensterbens bis 2020, wozu sie sich verpflichtet haben, dann muss eine breit angelegte Naturschutzoffensive eingeleitet werden. Das bedeutet: mehr Geld und mehr Personal für die Naturschutzverwaltungen, aber auch klare Bestimmungen für Schutzgebiete sowie empfindliche Strafen für illegales Töten von Zugvögeln in der ganzen EU“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der NABU stellt zwölf Wochen lang jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura 2000-Gebiet vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“. | Mehr | | | |
| | | | NABU zieht nüchterne Bilanz zur Elektromobilität | Bundesregierung unternimmt keinen ernsthaften Versuch eine Verkehrswende anzustoßen
Mit Blick auf die heute beginnende Konferenz der Bundesregierung zur Elektromobilität in Berlin zieht der NABU eine nüchterne Bilanz für Elektroautos in Deutschland. Trotz der klimapolitischen Notwendigkeit alternativer Niedrigemissionsfahrzeuge sei das bisherige Engagement der Bundesregierung zur Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen unzureichend. Das selbstgesteckte Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 sei mit Zögerlichkeit nicht zu erreichen und zementiere die dominante Stellung des Verbrennungsmotors.
NABU Bundesgeschäftsführer Miller: „Große Autos mit Verbrennungsmotor und Klimaschutz sind nicht vereinbar, daher brauchen wir alternative Antriebe auf Basis erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung hat bisher keinen ernsthaften Versuch unternommen, eine Verkehrswende anzustoßen. Stattdessen sehen wir immer mehr übermotorisierte Geländewagen in den Innenstädten, die einer notwendigen Verbrauchsreduzierung im Wege stehen. Das widerspricht allen Erfordernissen des Klimaschutzes, zu denen sich Bundeskanzlerin Merkel gerade erst beim G7-Gipfel bekannt hat.“ Doch nicht nur werde aller Voraussicht nach das Ziel verfehlt, den Anteil von Elektroautos deutlich zu erhöhen. Auch eine Einbettung dieser Fahrzeuge in ein nachhaltiges Verkehrssystem bestehend aus deutlich weniger Autos, mehr Rad- und Fußverkehr und einer Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs bleibe bisher völlig auf der Strecke.
„Das Elektroauto ist längst nicht die Lösung aller unserer Mobilitätsprobleme. Viel zu hoher Flächen- und Ressourcenverbrauch sowie Lärm bleiben bestehen. Aber ohne mehr Elektromobilität wird es auch nicht gehen. Deshalb brauchen wir finanzielle Anreize für Niedrigemissionsionsfahrzeuge und gleichzeitig eine Sonderabgabe auf besonders klimaschädliche Autos“, so NABU-Verkehrsexperte Daniel Rieger. Die von der Bundesregierung geplante Sonderabschreibung für Elektroautos lehnt der NABU ab, da sie vor allem eine versteckte Kaufprämie für Elektroautos sei und vom Steuerzahler finanziert werde. Stattdessen schlägt der NABU einen Elektromobilitätsfonds vor, der sich aus einer Abgabe für besonders klimaschädliche Pkw speist und den Kauf besonders effizienter Fahrzeuge subventionieren könnte.
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| | | | Luftverschmutzung weiter deutlich zu hoch | Umweltverbände begrüßen eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Berlin - Die Umweltverbände BUND, DUH, NABU und VCD begrüßen, dass die Europäische Kommission endlich aktiv wird und heute der Bundesregierung das förmliche Aufforderungsschreiben wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) hat zukommen lassen. Dieses Schreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren, das Deutschland nun wegen zu hoher Stickoxidbelastungen droht: 2014 wurden die Jahresmittelwerte für diesen Schadstoff an über der Hälfte der 500 Messstationen in Deutschland überschritten. Die entsprechenden Grenzwerte gibt es seit 2005, seit 2010 müssen sie eingehalten werden und wurden bisher immer überschritten. In Deutschland ist dafür vor allem der Straßenverkehr verantwortlich.
Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Dieser Schritt der Europäischen Kommission war lange überfällig. Nach wie vor ergreifen viele Städte nicht die nötigen Maßnahmen, um die Luftschadstoffbelastung vor Ort nachhaltig zu senken. Vielleicht ändert sich diese Haltung nun angesichts drohender Strafzahlungen, so dass die Bürgerinnen und Bürger bald wieder frei durchatmen können.“ Insbesondere die Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen seien ein Problem, zumal es hier zu gravierenden Abweichungen zwischen Herstellerangaben und realem Fahrbetrieb auf der Straße komme. So sei es nicht verwunderlich, wenn die Stickoxidkonzentrationen in der Atemluft weiterhin deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lägen und beim Menschen zu schwerwiegenden Atemwegsreizungen und -entzündungen führe.
Die Umweltverbände sind tief besorgt über die insgesamt desolate nationale Luftreinhaltepolitik der Bundesregierung, dafür ist der aktuelle Brief nur einer von zahllosen Belegen. Auch bei anderen Luftschadstoffen sind die Aussichten trübe. Ebenso gravierend ist zum Beispiel, dass die Bundesregierung eine Abschwächung des Kommissionsentwurfs für die Revision der Richtlinie zur Verringerung der nationalen Emissionen verschiedener Luftschadstoffe (NEC) mitträgt, anstatt sich für strengere Grenzwerte einzusetzen. Das wird aktuell vor allem dadurch deutlich, dass sie unterstützt, den Schadstoff Methan komplett daraus zu streichen. Wenn dies passiert, obwohl Methan schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat und nirgendwo anders direkt reguliert wird, würde die Richtlinie massiv geschwächt.
Die Kommission tut gut daran, Europäisches Recht durchzusetzen. Deutschland muss dringend größere Anstrengungen unternehmen, um seine Luftschadstoffemissionen zu reduzieren und konkrete Maßnahmen ergreifen. Gleichermaßen muss es sich, um die lokalen Belastungen für die Menschen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, für ambitionierte und verbindliche europäische Ziele einsetzen. Hier ist gemeinsames, effizientes Handeln der Europäischen Staaten mehr gefragt denn je. | | | | |
| | | | Geführte Wanderung auf dem Bergbaulehrpfad „Birchiburg“ | BAD KROZINGEN. Am Donnerstag, den 18. Juni 2015 um 16.00 Uhr findet eine
geführte Wanderung auf dem Bergbaulehrpfad „Birchiburg“ bei St. Ulrich mit der
Archäologin Dr. Christel Bücker statt.
Wer heute durch den romantischen Südschwarzwald zwischen Freiburg und Lörrach wandert,
ahnt kaum, dass sich hier in der Römerzeit und vor allem im Mittelalter ein ausgedehntes
Bergbaurevier auf Kupfer und Silber befunden hat – quasi das Ruhrgebiet des Mittelalters. Doch
noch heute sind vielfältige Spuren wie Schächte, Pingen, Köhlerplätze und Burgen im dicht
bewaldeten Schwarzwald zu erkennen. Viele Relikte des Bergbaureviers wurden aber erst durch
die Forschungen und Ausgrabungen der Universität Freiburg seit 1987 wieder entdeckt und -
auch wie am Birkenberg bei St. Ulrich – begehbar und erlebbar gemacht.
Auf dem 1,6 km langen Lehrpfad im Bergbaurevier am Birkenberg wird dem Besucher auf über
20 Schautafeln ein Eindruck von der Lebens- und Schaffenswelt der mittelalterlichen Bergleute
vermittelt. Der Fußpfad windet sich durch einen lichten Hochwald, vorbei an eindrucksvollen
Bergbauspuren, die die Jahrhunderte überdauert haben. Der Rundgang führt zunächst durch
einen tiefen, schluchtartigen Verhau mit einer großen Radstube zur Entwässerung der Stollen
und Schächte. Dann geht es den Birkenberg hinauf, vorbei an zahlreichen verfallenen oder
offenen Stollen und Schächten sowie an Schmiede- und Köhlerplätzen. Im höher gelegenen
Abschnitt quert der Pfad das Zentrum einer ehemaligen Bergleutesiedlung mit noch erkennbaren
Arbeits- und Wohnterrassen. Schließlich erreicht der Weg beim Wiederabstieg ins Tal die Ruine
der Birchiburg, die man von einer Aussichtsplattform gut überblicken kann.
Durch Erklärungen der Archäologin Dr. Christel Bücker wird bei der geführten Wanderung fast
Unsichtbares sichtbar und begreifbar und ein Bergwerk aus dem Mittelalter wird zum Leben
erweckt. Stollen und Schächte des Silber- und Kupferbergbaus, die Ausgrabungen der Birchiburg
und die ehemaligen Bergleutesiedlungen werden auf einer geführten Wanderung besichtigt.
Auf schmalen Pfaden, geht es auf einem ca. 1,6 km langen Rundweg über den Birkenberg. Die
Wanderung wird auch am 20. August und 24. September angeboten. Dauer ca. 2 Stunden, festes
Schuhwerk erforderlich. Nach der Wanderung wird an der Snewlin-Hütte gegrillt und
alkoholfreie Getränke dazu gereicht.
Weitere Informationen und Anmeldung bei der Tourist-Information Bad Krozingen, Tel. 07633
4008-164 oder unter www.bad-krozingen.info | Mehr | | | |
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