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Verschiedenes
| | | Mehr Platz und mehr Sicherheit | Radweg auf der Berliner Brücke verbreitert
Auf der Berliner Brücke hat das Garten- und Tiefbauamt (GuT) die südliche Fahrbahn der Berliner Allee umgebaut. Jetzt ist eine Autospur abgetrennt und dem Radverkehr überlassen. Zum Schutz der Radfahrenden und zur baulichen Trennung der beiden Fahrbahnen hat das GuT Betonelemente angebracht. Außerdem wurden die drei bestehenden Radwege, welche auf die Berliner Allee führen, baulich angepasst. Radfahrende können nun ohne Probleme von einem auf den anderen Radweg wechseln. Die Rampe, die vom Dietenbachpark auf die Brücke führt, wurde ebenfalls saniert und hat einen frischen Asphalt-Belag erhalten.
Vor dem Umbau war die ungewöhnliche Radführung auf der Berliner Brücke immer wieder in der Kritik. Radfahrende mussten auf der jeweils linken Seite aneinander vorbeifahren – stadtauswärts mussten sie sich den schmalen Weg mit Fußgängerinnen und Fußgängern teilen. Jetzt ist der Radweg 3,5 Meter breit und in beide Fahrtrichtungen ist genug Platz, um wie üblich rechts aneinander vorbeizufahren. Der stadtauswärtige Radweg bleibt allein dem Fußverkehr überlassen.
Die Strecke ist Teil der zukünftigen Radvorrangroute FR5 vom Rieselfeld, Weingarten und dem neuen Stadtteil Dietenbach Richtung Stühlinger und Innenstadt. Die Baumaßnahme gehört der Fuß- und Radverkehrsoffensive an, die das GuT mit einem Etat von rund 16 Millionen Euro durchführt. | | | | |
| | | | 2022 war sehr gutes Frelo-Jahr | 1,5 Millionen-Ausleihe-Marke im April 2023 geknackt
„Mit 581.534 Ausleihen im Jahr 2022 haben wir das Vorjahresergebnis um 206.967 Fahrten übertroffen, was einer Steigerung um 55 Prozent entspricht - und im laufenden Monat erreichen wir die 1,5 Millionste Ausleihe,“ freut sich VAG Vorstand Oliver Benz über die enorm gute Nachfrage nach Freiburgs Rad-Verleih-Angebotes. Sein Vorstandskollege Stephan Bartosch bringt es auf den Punkt: „Steiler nach oben als bei Frelo geht es nur noch mit der Schauinslandbahn – und die gehört ja auch zur VAG!“
Doch die Zahl der Nutzungen ist nicht der einzige Parameter, der nach oben zeigt. Auch die Menge der für das System Registrierten ist im vergangenen Jahr um fast 10.000 auf nahezu 50.000 angewachsen. Aus Sicht der VAG ist besonders erfreulich, dass die durchschnittliche Zahl der Ausleihen je registrierter Person von 9,5 auf 11,8 Fahrten angewachsen ist.
Analog zur immer weiter steigenden Nachfrage wurde seit dem Start von Frelo das Angebot weiter ausgebaut und weitere Ortsteile sowie einzelne Nachbargemeinden mit eingebunden. So stehen derzeit 92 Stationen zum Ausleihen oder Zurückgeben eines Frelos zur Verfügung, das sind nochmals 11 mehr als noch 2021. Außerhalb des Stadtgebietes gibt es von Umlandgemeinden finanzierte Kooperationsstationen wie zum Beispiel in Gundelfingen, Merzhausen oder Umkirch. Und auch die Anzahl der Räder hat sich von 615 auf 720 erhöht.
Eine weitere erfreuliche Nachricht ist, dass die LastenFrelos in wenigen Wochen wieder ausgeliehen werden können. Wegen notwendiger technischer Überarbeitungen hatte die Betreiberfirma nextbike sie Anfang Oktober 2022 außer Betrieb genommen. Bis zu ihrer Außerbetriebnahme waren sie 2022 jedoch schon 4.777 Mal – und damit rund 500 Mal mehr als im gesamten Jahr 2021 – ausgeliehen worden. | | | | |
| | | | Neue Regeln für Park-and-Ride-Parkplätze in Freiburg | Wer parken will, braucht Nachweis über ÖPNV- oder Parkticket
Parkbescheinigungen können ab sofort heruntergeladen und ausgedruckt werden
Kapazitäten der Parkplätze werden ausgebaut
Die Idee ist einfach: Wer in die Stadt will, kann auf einem der neun Freiburger Park-and-Ride-Standorte (P+R) parken und von dort bequem und umweltfreundlich mit Bus oder Bahn weiterfahren. Bislang brauchte es keinen Nachweis dafür, dass Parkende im Anschluss auch den ÖPNV nutzen. Hier gibt es eine grundlegende Änderung. Wer ab Dienstag, 11. April, an verschiedenen Park-and-Ride-Standorten das Auto abstellt, muss ein gültiges Ticket für den Nahverkehr oder einen Parkschein nachweisen. Das hat der Gemeinderat im November 2022 beschlossen. Die neue Regelung gilt zunächst für die fünf P+R-Parkplätze Bissierstraße, Gundelfinger Straße, Moosweiher, Munzinger Straße und Paduaallee.
Die neue Regelung startet mit einer Testphase, ab 2. Mai wird sie dann durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert. Die Zwischenzeit soll dazu dienen, möglichst viele Menschen über das neue Verfahren zu informieren und den neuen Ablauf bei bisher Parkenden zu etablieren.
Mit der Regelung soll sichergestellt werden: Ohne Ride kein (kostenfreies) Park. Denn immer häufiger wird auf P+R-Plätzen geparkt ohne anschließend auf den Nahverkehr umzusteigen. Wenn Pendler aber keinen Parkplatz finden und dadurch nur schwer den ÖPNV nutzen können, wird der Gedanke des P+RSystems unterlaufen.
Dass die P+R-Plätze tatsächlich nicht wie vorgesehen genutzt werden, hat eine Untersuchung des Garten- und Tiefbauamts (GuT) bestätigt. Das Ergebnis der Studie: Die Parkplätze sind oft schon am frühen Morgen voll belegt und häufig wird nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weitergefahren.
Deshalb geht die Stadt zwei Dinge parallel an: Die Kapazität der Parkplätze soll schrittweise ausgebaut werden. Und mit der Parkraumbewirtschaftung soll erreicht werden, dass die P+R-Parkplätze tatsächlich wie vorgesehen genutzt werden.
Nachweis online herunterladen - Wissenswertes zu den neuen Regeln
Wer sein Auto auf einer der P+R-Anlagen abstellt, benötigt ein ÖPNV-Ticket mit Parkberechtigung – oder einen Parkschein. Nachweis oder Parkschein müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Parken ist dann für maximal 24 Stunden am Stück erlaubt.
Wer eine im RVF gültige Zeitkarte besitzt, wie zum Beispiel eine Regiokarte, ein SC-Ticket oder ein DB City-Ticket, hat ab sofort die Möglichkeit sich eine Parkberechtigung im Onlineshop der VAG (www.vag-onlineshop.de) selbst kostenfrei herunterzuladen und auszudrucken. Dies ist über den „Reiter“ – Parkberechtigungen für P+R möglich.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann die Parkberechtigung auch im Pluspunkt der VAG (Salzstraße 3) ausgestellt werden. Bei einer übertragbaren Regiokarte, darf nur die Person parken, die das Ticket aktuell nutzt.
Wer vor dem Parken auf den P+R-Flächen noch kein Ticket für den ÖPNV hat, kann sich vor Ort einen Fahrschein an einem der neu aufgestellten Parkscheinautomaten kaufen. Zusätzlich zum Fahrschein erhält man hier eine Parkberechtigung, die für 24 Stunden gültig ist.
Einzelfahrscheine, 2x4 Fahrten-Tickets, Punkte-Karte und die LuftLinie können nicht für eine Parkberechtigung genutzt werden.
Wer ohne ÖPNV-Ticket parken will, muss am Parkscheinautomat oder in der Park-App-Freiburg ein Tagesticket lösen. Dieses kostet 7,50 Euro und berechtigt zum Parken für 24 Stunden.
Die Stadt will keine Mehreinnahmen generieren, es geht darum, die Parkplätze für die Menschen freizuhalten, die auf den Nahverkehr umsteigen. Die Park-and-Ride-Flächen sind ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende.
Hinweis: Detailfragen zur Parkberechtigung für ÖPNV-Nutzende sowie allgemeine Fragen beantwortet die VAG auf ihrer Webseite unter: www.vag-freiburg.de/park-ride | Mehr | | | |
| | | | Das Hochwasserrückhaltebecken Bohrertal ist fertig | Schutz vor Jahrhunderthochwasser
Baubürgermeister Martin Haag: „Gerüstet für den Fall der Fälle“
Es ist ein Meilenstein für den Hochwasserschutz in Freiburg: Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Bohrertal ist fertiggestellt. Zusammen mit dem HRB Breitmatte ist das Bauwerk darauf ausgelegt, die Stadt vor auch besonders starken Hochwasserereignissen zu bewahren. Fast 15 Millionen Euro wurden im Bohrertal investiert, um den Hochwasserschutz für die Menschen in Freiburg zu gewährleisten. Mehr als acht Millionen Euro davon wurden vom Land übernommen.
„Der Osten Freiburgs und die Stadtteile Günterstal, Wiehre, Haslach und Weingarten sind jetzt vor einem Jahrhunderthochwasser geschützt. Nach der Planung und der Standortsuche wurden die Rückhaltebecken mit hoher Geschwindigkeit fertiggestellt. Ich hoffe, wir werden den Damm nie brauchen. Doch für den Fall der Fälle sind wir gerüstet“, so Baubürgermeister Martin Haag.
Das Becken Bohrertal steht auf der Gemarkung Horbens, das Becken Breitmatte auf Freiburger Gemarkung. „Ganz besonderen Dank an dieser Stelle an die Gemeinde Horben, den Bürgermeister und den Gemeinderat. Ein ganz besonderes Zeichen für kommunale Zusammenarbeit“, betont Martin Haag. Gemeinsam entfalten die beiden Rückhaltebecken ihre volle Wirkung. Der Bohrerdamm kann bis zu 200.000 Kubikmeter Wasser speichern, das HRB-Breitmatte, fertiggestellt Ende 2022, hat ein Fassungsvermögen von rund 40.000 Kubikmetern. Damit ist der Hochwasserschutz auf ein statistisch alle hundert Jahre einmal auftretendes Ereignis ausgelegt. Dabei sind Veränderungen durch den Klimawandel und damit einhergehende Wetterextreme bereits einkalkuliert.
Das HRB-Bohrertal verfügt hierfür über einen rund 280 Meter langen und 13,5 Meter hohen Damm. In dem Damm ist ein Ausbaulaufwerk integriert, eine Art Schleuse. Bei Starkregen könnte das Wasser zunächst gestaut und dann kontrolliert abgelassen werden. Für den Damm wurden mehr als 100.000 Kubikmeter Erdmaterial verbaut. Der Damm des HRB-Breitmatte wurde auf 4,5 Meter erhöht. Dafür wurden rund 20.000 Kubikmeter Erdmaterial benötigt. In Günterstal haben am Bohrerbach punktuell weitere Hochwasserschutzmaßnahmen stattgefunden. | | | | |
| | | | Umstrittener Freiburger Riesen-Neubaustadtteil Dietenbach | Rechtliche Expertise beanstandet verbotenes Umgehungsgeschäft beim Grunderwerb und zu hohes Schuldenrisiko für die Stadt
Der Kauf der Gesellschaft Entwicklungsmaßnahme Dietenbach (EMD) der Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau durch die Stadt Freiburg i.Br., wie am 31.1.2023 vom Gemeinderat gemäß Drs. G-23/024 beschlossen, ist verwaltungsrechtlich nach dem Baugesetzbuch und nach dem bürgerlichen Gesetzbuch BGB als ein verbotenes Umgehungsgeschäft einzustufen und daher beim Vertrag nichtig. Das folgt aus einer neuen rechtlichen Expertise einer angesehenen auswärtigen Kanzlei für ECOtrinova e.V., die vom RegioBündnis pro Landwirtschaft, Natur und ökosoziales Wohnen dem Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Kommunalaufsicht Ende März 2023 vorgelegt wurde. Oberbürgermeister Horn und der Gemeinderat der Stadt Freiburg i.Br. wurden ebenfalls angeschrieben.
Umgehungsgeschäfte, die ein gesetzliches Verbot umgehen, sind nichtig nach BGB § 134:
„Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“
Gesetzlich verboten ist der Stadt Freiburg i.Br. nach Bundes-Baugesetzbuch § 153 Absatz 3, den Bodeneigentümern in Dietenbach Preise zu zahlen, die wesentlich über dem aktuellen Gutachterwert von 16,5 € pro Quadratmeter (qm) unerschlossenem Land liegen. Die Eigentümer wollten zu diesem Betrag fast sämtlich nicht verkaufen. Die Stadt will nun mit einer zu 100% stadteigenen Gesellschaft 64 € pro qm zahlen. Das ist der Betrag, den die Sparkasse als Dritter gezahlt hätte, wenn diese nicht kürzlich aus dem Projekt Neubaustadtteil Dietenbach ausgestiegen wäre aufgrund des ihr zu groß gewordenen wirtschaftlichen Risikos. Eine ebenfalls verwaltungsrechtliche Stellungnahme, welche die Stadt selber in 2022 einholte, wird mit der neuen Expertise in den hier zu beachtenden Punkten widerlegt.
Außerdem ergibt sich laut der neuen Expertise kommunalrechtlich, also nach der Gemeindeordnung Baden-Württembergs ein Gebot, das Vorhaben Neubaustadtteil Dietenbach nun zu stoppen, weil das finanzielle Risiko für die Stadt viel zu groß würde. Dieser Aspekt wurde im Gutachten der Stadt nicht untersucht.
Die in Dietenbach extrem hohen Erschließungskosten bedeuten beim Maximum etwa in 2033 laut Angaben der Stadt eine neue Verschuldung von voraussichtlich rund 550 Mio. Euro. Die Gesamtschulden des „Konzerns Stadt“ würden auf deutlich über 2 Milliarden Euro steigen (DRUCKSACHE G-23/025 zum 31.1.2023, Seite 5). Es gilt als keineswegs sicher, dass aus dem Verkauf von Flächen in Dietenbach schnell genug oder überhaupt genug Einnahmen kommen, um die gewaltigen vorlaufenden Investitionen der Stadt für die Erschließung Dietenbachs zu refinanzieren. Mit Stand Anfang 2023 wären das 1,248 Milliarden Euro, rund doppelt so viel wie noch 2018 beim Beschluss für den Neubaustadtteil, mit der Tendenz, in 2023/24 um weitere 20% anzusteigen laut einer 2022er Studie von PwC Deutschland.
Schon im Juli 2022 noch vor dem weiteren steilen Anstieg der Bau- und Erschließungskosten, hatten laut Freiburger Magazin Chilli große Unternehmen der Freiburger Wohnungswirtschaft Dietenbach mindestens für den 1. Bauabschnitt abgewunken. Die Baugrundstücke wären viel zu teuer. Die erwarteten Dietenbacher Kostenmieten von 25 €/qm – eine unbestrittene Aussage in der Ratssitzung 31.1.2023 - bzw. Ende 2024 voraussichtlich von ca. 30 €/qm wären ein Mehrfaches des Freiburger Mietspiegels von rund 10 €/qm. Sie würden über künftige Mietspiegelerhöhungen fast allen Freiburger Mieterinnen und Mietern schaden.
Die Vereinigungen des RegioBündnisses wollen mit ihrem Schritt die Natur, die Umwelt und die Landwirtschaft in Dietenbach retten sowie die Stadt und Bürgerschaft vor dem untragbaren Finanz-Risiko des Mega-Neubaustadtteils Dietenbach bewahren. Dieser würde die finanziellen und personellen Möglichkeiten für den klimaschützenden, sozialen und Wohnungen schaffenden Umbau der Stadt Freiburg i.Br. entscheidend schwächen. | Mehr | | | |
| (c) mitwelt.org | | | Hintergrund: 12 Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima | Was haben wir daraus gelernt?
Vor 12 Jahren, am 11. März 2011, begann mit dem Tōhoku-Erdbeben die Atomkatastrophe von Fukushima. In vier der sechs Reaktorblöcke gab es extrem schwere Unfallabläufe, teilweise mit Kernschmelzen und ein massives Entweichen von Radioaktivität. Es war einer dieser typischen schweren Atomunfälle, ein Katastrophenablauf, mit dem die Betreiber im Vorfeld nicht gerechnet hatten.
Glück im Unglück war ein gnädiger Wind, der in den Anfangstagen die extreme Radioaktivität aufs Meer hinaustrug und nicht in die nahe Metropolregion Tokio mit ihren 37 Millionen Menschen.
Wenige Monate nach den Kernschmelzen in den Atomanlagen von Fukushima Daiichi trafen der Betreiber Tepco und die japanische Regierung die Vereinbarung, den geschmolzenen Kernbrennstoff binnen eines Jahrzehnts aus den zerstörten Meilern zu bergen, doch wie so viele Versprechungen des japanischen "atomaren Dorfes" ist dies nicht geschehen. Erfolgreich war allerdings die verharmlosende Nach-Unfall-PR, die heute Krisenkommunikation genannt wird.
12 Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima sind die Entschädigungen für die tatsächlichen Opfer der Katastrophe minimal. Doch ein Gericht in Tokio ordnete die Zahlung von 13 Billionen Yen (94,6 Milliarden Euro) Schadensersatz für die Aktionäre des Atomkonzerns an. (Eine Milliarde sind tausend Millionen). Es gibt wenige Urteile, die besser die "Westlichen Werte" aufzeigen, für die Japan und der Westen leider immer mehr stehen.
Die Atomunfälle von Fukushima und Tschernobyl kamen viele Millionen Jahre zu früh. In einer alten, bundesweit verteilten Broschüre der deutschen Atomkonzerne stand sinngemäß: "Wenn die Vormenschenaffen im Alt-Tertiär vor 50 Millionen Jahren 20 Kernkraftwerke gebaut und seither betrieben hätten, dann hätte man einen solchen Unfall mit Kernschmelze und Freisetzung von Radioaktivität vielleicht einmal registrieren können". Die alten, falschen Versprechungen von der hundert Prozent sicheren Atomkraft aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts werden auch 2023 wieder gemacht und Ängste vor einem Blackout durch den Atomausstieg gezielt geschürt ...
Die internationale Atomlobby war nach Fukushima und Tschernobyl für kurze Zeit ein wenig in Deckung gegangen. Aufgegeben hat sie ihr profitables Geschäft nicht. Das globale atomare Dorf, die alten mächtigen Seilschaften funktionieren immer noch. Die atomar-fossile Lobby lässt die zukunftsfähigen Energien und die Energiewende bekämpfen, denn Strom aus Wind und Sonne ist schon lange kostengünstiger als Strom aus neuen Kohle- und Atomkraftwerken.
In Deutschland kämpfen einflussreiche Lobbygruppen und Parteien immer noch mit Angstkampagnen gegen die Abschaltung der letzten AKW und auch neue, wieder einmal 100 % sichere Atomkraftwerke werden geschickt ins Gespräch gebracht.
Nur die Vor-Fukushima Durchsetzungsstrategien wurden geändert. Mit den makaber-erfolgreichen Strategien, mit denen die Gefahren des Klimawandels und von Asbest heruntergespielt wurden, werden jetzt die Folgen des Reaktorunfalls verharmlost. Es sind nicht so sehr die Betreiber-Konzerne der alten AKW noch die neuen Atom-Start-Ups mit ihren gefährlich-unreifen Reaktor-Konzepten, die Laufzeitverlängerung und neue AKW fordern, sondern scheinbar unabhängige Bürgerinitiativen und Tarnorganisationen wie die Nuclear Pride Coalition. Die alte Gefahrtechnologie Atomkraft soll nach dem Willen der Strategen im Hintergrund mit dem Klimaschutz-Argument grüngewaschen werden. So wie die Verantwortlichen des bisher letzten Weltkrieges auf Wunderwaffen setzten, so setzen die Verantwortlichen im aktuellen, erneut verloren gehenden Krieg gegen Klima und Natur auch auf die Wunderwaffe Atomkraft.
Wenn jetzt nach Fukushima "sonnenarme" Länder wie Saudi-Arabien, Jordanien, Türkei, Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate teure AKW bauen wollen, dann geht es nicht in erster Linie um Energie oder Klimaschutz, denn Strom aus Wind und Sonne ist schon lange günstiger als Strom aus neuen Atomkraftwerken. Es geht um Proliferation, um zukünftige "Atomkraftwaffen" und Macht. Jedes neue Land, das über Atomkraftwaffen verfügt, erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Atomkrieges und des damit verbundenen atomaren Winters. So könnte die Atomkraft tatsächlich einen makabren Beitrag gegen den Klimawandel und zur globalen "Abkühlung" leisten. Der Neubau von AKW und der weltweite AKW-Export (nicht nur in Spannungsgebiete) sind ein globales Selbstmordprogramm.
Was haben wir aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima gelernt? Mit den Unfällen von Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima wurden wieder einmal die realen Gefahren dieser nicht menschengerechten Technologie aufgezeigt und der Ausstieg aus der gefährlichen und teuren Atomkraft eingeleitet. Und andererseits sind die alten atomaren Seilschaften mit geschickten neuen Durchsetzungsstrategien und atomarem Greenwash immer noch aktiv, um AKW-Gefahrzeitverlängerung und neue Atomanlagen durchzusetzen.
Der Kampf gegen Apokalypse-Blindheit, Klimakatastrophe, Artenausrottung, gegen die Wachstumsreligion und gegen globale Zerstörungsprozesse, der große Streit für eine umweltfreundliche Technik und eine menschengerechte Zukunft steht auch 12 Jahre nach Fukushima noch ganz am Anfang.
Axel Mayer, Mitwelt Stiftung Oberrhein, (Alt-) BUND-Geschäftsführer, Bauplatzbesetzer 1975 in Wyhl | Mehr | | | |
| | | | Oster-Appell des Umweltschutzamtes Freiburg | Wer ein Schutzgebiet besucht, sollte die Natur respektieren
Der Frühling hat begonnen – Spaziergänge und Sport im Freien sind für viele Menschen jetzt besonders verlockend. Insbesondere an den Ostertagen wird deshalb die Natur gesucht. Menschen genießen sie, finden Erholung und haben Zeit für Naturbeobachtungen: die Blüte der Buschwindröschen im Mooswald, die Obstbaumblüte am Schönberg, die Brutaktivität von Vögeln im Rieselfeld.
Darum weist das Umweltschutzamt nun darauf hin, dass die Vogelbrutzeit begonnen hat, und bittet um umsichtiges, respektvolles Verhalten bei Aufenthalten in der Natur. Dies gilt besonders in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten, wie im Rieselfeld, Humbrühl-Rohrmatten und dem neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet Schangen-Dierloch in Freiburg-Hochdorf, aber auch in den Landschaftsschutz- und Natura 2000-Gebieten wie zum Beispiel am Schönberg und am Schloßberg-Hirzberg.
Das Amt appelliert an die Menschen, die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung einzuhalten und diese hochwertigen Naturgebiete und ihre Tiere und Pflanzen nicht zu beeinträchtigen. Wer Schutzgebiete besucht, soll auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und sich an Sperrungen halten, die Lebensstätten aller Tier- und Pflanzenarten – insbesondere von brütenden Vögeln – nicht stören, Hunde an der Leine führen, keine Pflanzen mitnehmen und auf das Lagern, Picknicken oder Sonnenbaden auf Freiflächen verzichten.
Nur so können umfangreiche Pflegemaßnahmen der Landschaft zur Erhaltung von artenreichen Lebensräumen auch wirken. Zum Beispiel ist im Naturschutzgebiet Rieselfeld ein regelmäßiger Schnitt von Brombeerhecken notwendig, um artenreichen Krautsäumen und Altgrasstreifen Platz zu machen. So können viele Vogelarten in den vorhandenen Hecken und Strauchgruppen brüten und finden in den artenreichen Krautsäumen mehr Nahrung.
Wenn all das gelingt, können alle Menschen weiterhin draußen Erholung finden und die wunderschöne Freiburger Natur wird langfristig erhalten. | | | | |
| | | | REDIII: EU treibt globale Entwaldung voran | Krüger: Falsche Anreize bei Biomasse führen zu Fehlentwicklungen
Brüssel, 30.3.23 – Die EU hat heute über die weitere Nutzung von Biomasse für Verkehr und Energie entschieden. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist mit den Ergebnissen unzufrieden:
„Nahrungsmittel gehören nicht in den Tank und Bäume nicht ins Feuer. Sowohl die weitere Förderung der Produktion von Kraftstoffen aus Palmöl und Soja als auch Verbrennung von Holz für Energie zerstören unsere Wälder. Das ist schlecht fürs Klima und unsere Lebensgrundlagen. Deutschlands hat es versäumt, sich diesem verantwortungslosen Umgang mit natürlichen Ressourcen entgegenzustellen.”
Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU können Biokraftstoffe zur Erfüllung der Treibhausgasquote im Verkehr angerechnet werden. Dazu NABU-Kraftstoffexpertin Silvia Brecht:
„Weltweit werden Wälder abgeholzt, um Platz für Biokraftstoffe zu schaffen. Die Flächen werden intensiv bewirtschaftet, mit verheerenden Folgen für Böden, Wasser und Biodiversität. In die Treibhausgasbilanzen fließen diese Aspekte jedoch nicht ein. Eine weitere Nutzung von Biokraftstoffen widerspricht dem Null-Prozent-Entwaldungsziel der 26. Weltklimakonferenz.”
Die Förderung von Holz als erneuerbare Energie hat die Energieholz-Nachfrage ansteigen lassen. Darunter leiden nachweislich weltweit Wälder. Sogar geschützte Primärwälder werden abgeholzt und verheizt. Das EU-Parlament und die Kommission wollten daraus Konsequenzen ziehen und die Förderung einschränken. Eine weitreichende Änderung scheiterte nun an einigen EU-Mitgliedsstaaten, vor allem Schweden und Finnland. | | | | |
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