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Verschiedenes

 
Abfallbilanz 2014 vorgestellt
Umweltminister Franz Untersteller: „Abfallaufkommen und Gebühren bleiben in Baden-Württemberg auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau.“

Umweltminister Franz Untersteller hat heute (03.08.) in Stuttgart die Abfallbilanz Baden-Württemberg für das Jahr 2014 vorgestellt.

Über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den Stadt- und Landkreisen wurden letztes Jahr 11,97 Millionen Tonnen kommunaler Abfall aus den Haushalten, der Bauwirtschaft und haushaltsähnliche Abfälle aus der Industrie entsorgt. Das waren rund 116.000 Tonnen oder knapp ein Prozent mehr als im Jahr 2013 mit 11,85 Millionen Tonnen. Den mit 54 Prozent größten Anteil am kommunalen Abfallaufkommen nehmen dabei die Baumassenabfälle ein, bestehend aus Bodenaushub (5,45 Millionen Tonnen), Bauschutt (840.000 Tonnen) und Straßenaufbruch (220.000 Tonnen).

Wegen der Bevölkerungszunahme im Land um knapp 75.000 Einwohner ist das Gesamtaufkommen an häuslichen Abfällen, also die Summe aus Haus- und Sperrmüll einschließlich Geschäftsmüll aus öffentlicher Sammlung, getrennt erfassten Wertstoffen aus Haushalten sowie Abfällen aus der Biotonne, gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent auf nunmehr 3,80 Millionen Tonnen leicht angestiegen. „Das Pro-Kopf-Aufkommen hat jedoch um ein Kilogramm je Einwohner und Jahr auf nun 356 Kilogramm weiter abgenommen“, erklärte Umweltminister Untersteller. „Das durchschnittliche Haus- und Sperrmüllaufkommen ist dabei sogar im sechsten Jahr nacheinander auf einen Rekordwert von jetzt nur noch 143 Kilogramm pro Einwohner und Jahr gesunken.“

Im Hinblick auf die großen Differenzen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen betonte Umweltminister Untersteller die regional sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die einen direkten Vergleich nur schwer ermöglichten. So fallen in der Regel in ländlichen Gebieten weniger Restabfälle an als in der Stadt. Und je nachdem, wie in den einzelnen Kreisen die gewerblichen Abfälle entsorgt werden, enthält die Statistik im Bereich Haus- und Sperrmüllaufkommen auch unterschiedliche Mengen an Geschäftsmüll. „Erfreulicherweise ist festzuhalten, dass über die Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise ihr Pro-Kopf-Aufkommen reduzieren konnten“, sagte Franz Untersteller. Den größten Rückgang erreichte die Stadt Pforzheim mit einem Minus von 10 Kilogramm pro Einwohner und Jahr (kg/Ea), die größte Zunahme war im Rems-Murr-Kreis mit rund 6 kg/Ea zu verzeichnen.

Mit 69 kg/Ea Haus- und Sperrmüll (einschließlich Geschäftsmüll) konnte der Landkreis Freudenstadt seine Spitzenstellung unter den ländlichen Kreisen behaupten. 221 kg/Ea wurden demgegenüber im Hohenlohekreis erzeugt.

Mit ebenfalls 69 kg/Ea führt der Kreis Calw die Kategorie „Städtische Kreise“ an. Am anderen Ende der Tabelle findet sich hier der Kreis Göppingen wieder mit 208 kg/Ea.
In den kreisfreien Großstädten wurde mit 111 kg/Ea in Freiburg das geringste Aufkommen an Haus- und Sperrmüll erzeugt. Mit 250 kg/Ea entstand das landesweit höchste Pro-Kopf-Aufkommen in Mannheim. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2013 allerdings eine spürbare Verringerung um 8 kg/Ea.

Im Jahr 2015 (alle anderen Daten beziehen sich auf das Jahr 2014) beträgt die durchschnittliche Jahresabfallgebühr für einen Vier-Personen-Haushalt
150,07 Euro. „Damit bleiben die Gebühren auf niedrigem Niveau und sind auch im bundesweiten Vergleich weiterhin sehr günstig“, betonte der Umweltminister. Besonders bemerkenswert sei dies vor allem in Anbetracht der tariflichen Lohnerhöhungen von insgesamt 5,4 Prozent in den Jahren 2014 und 2015 für die Beschäftigten in den kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben, der zum Teil gesunkenen Erlöse für Wertstoffe wie Altpapier oder des erweiterten Leistungsangebotes für die Haushalte. Hierzu gehörten zum Beispiel die häufigere Abfuhr der Biotonne, die Reinigung von Abfalltonnen oder der Aus- und Neubau sowie verlängerte Öffnungszeiten von Wertstoffhöfen. „Mehr Leistung bei bundesweit vorbildlich niedrigen Gebühren belegt einmal mehr die Spitzenstellung der baden-württembergischen Abfallwirtschaft“, sagte Franz Untersteller.

Der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft betonte, dass die im Land anfallenden Abfälle viele Wertstoffe enthalten, die zurückgewonnen werden müssen: „Ob im Biomüll, in ausgedienten Elektrogeräten, im Bauschutt oder im Klärschlamm. Überall stecken wertvolle Materialien und Stoffe, auf die unser rohstoffarmes Land angewiesen ist. Wir werden daher auch weiterhin viel Arbeit in unser Ziel einer echten Kreislaufwirtschaft investieren. Damit erhalten wir die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und eröffnen zugleich neue Möglichkeiten für wirtschaftliches Wachstum.“
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Karlsruhe: Picknick in Karlsruher Grünanlagen erlaubt
Grillen nur an vier Stellen / Hinterher aufräumen selbstverständlich

In Karlsruher Grünanlagen picknicken ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Abfälle sorgfältig aufgeräumt und entsorgt werden. So sollten etwa Essensreste in Zeitungspapier eingewickelt und in die heimische Biotonne gegeben werden. Darauf macht das städtische Amt für Abfallwirtschaft (AfA) aufmerksam.

Für Grillfreunde gelten andere Regeln, denn der Umgang mit offenem Feuer und die Entsorgung der glühenden Asche stellen besondere Anforderungen an den Grillplatz. Deshalb ist Grillen nur an vier Stellen im Stadtgebiet erlaubt. Es sind dies der Grillplatz Hardtwald (Friedrichstaler Allee 1), der Grillplatz Rennwiesen (Ettlinger Allee 3), der Grillplatz Oberwaldsee (Holderweg 54) sowie der Grillplatz Tiefentalstraße zwischen der Straßenbahnendstation Wolfartsweier und Hohenwettersbach.

Auch hier ist es selbstverständlich, Hinterlassenschaften nach dem Grillen zu entsorgen und den Grillplatz zu säubern. Glühende Holzkohle oder Asche sollte vollständig gelöscht sein. Nach dem Erkalten können die Reste in die bereitgestellten Abfallgefäße geschüttet werden.

Das AfA empfiehlt zudem, vorbereitetes Essen in Frischhaltedosen und Getränke in Mehrwegflaschen mitzubringen. Leichtes Mehrweggeschirr und -besteck könne immer wieder genutzt werden und vermeide unnötigen Abfall. Von der Verwendung von Einweggrills rät das AfA ab. Sie verursachen viel Müll und beschädigen durch den direkten Bodenkontakt die Grünflächen.
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Fahrradhelme: Nur 3 von 18 Helmen schaffen das Qualitätsurteil „Gut“
Nur 3 von 18 Fahrradhelmen im Test schneiden mit dem Qualitätsurteil „Gut“ ab. Viele Modelle schützen den Kopf vor allem beim Aufprall auf die Stirn und Schläfenpartie zu wenig. Jedoch gilt: Jeder Helm im Test mindert das Verletzungsrisiko deutlich gegenüber dem Fahren ohne Helm. Die Ergebnisse sind in der August-Ausgabe der Zeitschrift test veröffentlicht.

Bei dem Fahrradhelm-Test der Stiftung-Warentest werden neue Forschungsergebnisse berücksichtigt. Die bisher in der Branche üblichen Normprüfungen bezogen wichtige Unfallrisiken zu wenig ein, etwa wie lange ein Stoß auf den Kopf einwirkt. Die Risiken heftiger Drehbewegungen wurden bislang gar nicht untersucht. Die Tester erweiterten ihre Prüfung des Unfallschutzes daher um diese Aspekte. Dabei setzten sie einen speziellen Prüfkopf ein, der für Crashtests von Autos entwickelt wurde.

Keiner der getesteten Helme bestand die neue „erweiterte Stoßprüfung“ mit „Gut“. Die besten Exemplare im Test meisterten sie immerhin „befriedigend“. Die Experten der Stiftung Warentest sind davon überzeugt, dass die untersuchten Modelle noch nicht das Ende des Machbaren sind.

Neben dem Unfallschutz wurden vor allem die Handhabung und der Komfort untersucht. Wichtige Aspekte sind hier unter anderem, wie gut der Helm der individuellen Kopfform angepasst werden kann, und wie gut er den Schopf belüftet. Drei der getesteten Modelle schnitten in diesem Teilbereich mit „Sehr gut“ ab. Ein weiterer erfreulicher Punkt: Keiner der Helme fiel negativ bei der Schadstoffprüfung auf.

Der ausführliche Test Fahrradhelme erscheint in der August-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 31.07.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/fahrradhelme abrufbar.
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ASF beendet Versuch mit Pfandflaschenboxen
Zu Testzwecken hatte die Freiburger Abfallwirtschaft (ASF)
Ende April in Landwasser und in der Wiehre grüne
Sammelboxen für Pfandflaschen aufgestellt. Die neben
Altglascontainern platzierten Boxen sollen die Bürgerinnen
und Bürger motivieren, nicht mehr benötigte Pfandflaschen
dort zu entsorgen, statt sie zum Altglas zu werfen. Der
Versuch zielte darauf ab, sozial schwächeren Menschen das
Durchsuchen der Container zu ersparen und den Rücklauf
von Mehrwegflaschen zu fördern.

Zum Bedauern der ASF wurde das Angebot nur wenig
genutzt. Häufig fanden sich Farbeimer, Fensterglas oder
Sperrmüllteile in den Sammelboxen, die von Mitarbeitern der
ASF-Stadtreinigung, vor allem nach Wochenenden, mit
erheblichem Aufwand entsorgt werden mussten. Enttäuscht
äußert sich ASF-Geschäftsführer Michael Broglin: „Es ist nicht
einzusehen, dass wir einen kostenlosen Service vorhalten für
Menschen, die sich den Weg zu einem Recyclinghof ersparen
wollen“. Als Antwort auf die Zweckentfremdung der Boxen
bricht die ASF den Versuch zum 31. Juli ab und löst die
Sammelstellen auf.
 
 

 
Kräuterführungen auf dem Mundenhof am 2. und 30. August
Neues Angebot in den Schulferien

In den Sommerferien bietet der Mundenhof an zwei Sonntagen ein
neues Programm für die ganze Familie an. Wo ansonsten die Tiere
im Fokus stehen, dreht sich bei den Führungen am Sonntag, 2.
August, und Sonntag, 30. August, alles um das Thema Pflanze.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden überrascht sein, was es auf
dem Gelände des Mundenhofs alles zu sehen gibt.

Der etwa zweistündige Rundweg beginnt jeweils um 11 Uhr am
Eingangsgebäude neben ZMF-Gelände und Parkplatz. Auf dem Weg
zu den Trampeltieren, zur Exotischen Mitte und über den Hügel
zurück zum Haupteingang erzählt Kräuterpädagogin Gerlinde
Kurzbach Wissenswertes über essbare heimische Wildkräuter, aber
auch über Heilpflanzen der nordamerikanischen Hochgrasprärie, die
bei den Bisons angelegt wurde und nun in voller Blüte steht.

Kosten: 10 Euro pro Person, 2 Euro pro Kind. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.
 
 

 
WHO-Studie bestätigt: Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend
NABU: Bundesregierung muss Vorsorgeprinzip erst nehmen und Neuzulassung aussetzen

Das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend. Dies bestätigt eine am heutigen Tag veröffentlichte Monographie der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die Wissenschaftler begründen darin ausführlich ihre Einschätzung, wonach der Pestizidwirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend“ klassifiziert wird. „Die Umwelt- und Gesundheitsbilanz von Glyphosat wird zunehmend kritisch bewertet. Es gefährdet die menschliche Gesundheit und hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Daher wird es höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip ernst nimmt und die Zulassung für Glyphosat bis zur Klärung offener Fragen aussetzt“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Für Deutschland ist die Lage besonders brisant. Hier ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) federführend für die Einschätzung des Totalherbizids mit dem Handelsnamen Roundup. Auf EU-Ebene ist es mitverantwortlich für die Neubewertung der Zulassung bis Ende des Jahres und soll diese Frage fachlich vorbereiten. Als 2013 die EU-weite Zulassung für Glyphosat auslief, wurde sie "mangels Kapazitäten" des BfR kurzerhand bis 2015 verlängert. Auch dieses Jahr deutet bislang alles auf eine abermalige Verlängerung hin.

Der NABU fordert daher, dass die aktuelle Studie im laufenden Bewertungsverfahren ausführlich berücksichtigt und die Zulassung bis zur Klärung offener Fragen ausgesetzt wird. Zudem muss die Bundesregierung die Anwendungsbestimmungen für Glyphosat verschärfen, um die Aufwandmengen deutlich zu reduzieren. Schließlich ist ein Verbot von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich überfällig, da hier das Risiko von Fehlanwendungen besonders groß ist.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel – über 700.000 Tonnen werden pro Jahr versprüht. In Deutschland werden 6.000 Tonnen ausgebracht, wobei rund 39 Prozent aller Ackerflächen behandelt werden. Auch im Hobbygarten und auf öffentlichen Wegen wird das Gift gerne gespritzt, um sich das Hacken des Unkrauts zu ersparen. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet die Wirkung als Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren.
 
 

 
NABU: Illegale Wolfstötungen häufen sich
Sieben tote Wölfe in nur sechs Jahren

NABU begrüßt Ermittlungen durch das Landeskriminalamt in Sachsen

Der NABU verurteilt den illegalen Abschuss eines Wolfes im Landkreis Görlitz. Das tote Tier war in der Nacht auf Sonntag unweit der Autobahn A4 bei Vierkirchen gefunden worden. „Innerhalb von nur sechs Jahren ist es inzwischen der siebte illegal getötete Wolf in Sachsen“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Bis heute konnte in keinem der Fälle ein Verdächtiger ausfindig gemacht werden. Daher begrüßt der NABU die Aufnahme der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt. „Wir hoffen, dass durch den Einsatz des LKA der Schütze ermittelt werden kann und er oder sie entsprechend verurteilt wird. Ein illegal geschossener Wolf ist keine Trophäe für die heimische Wohnzimmerwand – es ist eine Straftat, die bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann“, so Miller.

Über den näheren Fundort machte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst keine Angaben. Die Tat soll sich dem Vernehmen nach bei Vierkirchen ereignet haben. „Das wäre insofern bemerkenswert, als dass die letzten fünf Wolfstötungen alle in einem Umkreis von 40 Kilometern stattgefunden hätten. So wie Luchse in Bayern inzwischen ein als Bermudadreieck bekanntes Gebiet fürchten müssen, haben wir es wohl auch in Ostsachsen mit einem ähnlichen Gebiet für Wölfe zu tun“, so Miller.

In dem neuerlichen Abschuss sieht der NABU eine zunehmende Verschärfung der Diskussion um den Wolf in Sachsen. 2012 wurde das Wildtier auf Drängen des Landesjagdverbandes in das sächsische Jagdrecht aufgenommen, damit eine bessere Akzeptanz innerhalb der Jägerschaft erreicht werden kann. Seither sind vier tote Wölfe in Sachsen gefunden worden.

Im Juni dieses Jahres hatte der Bundesjägertag in Dresden ein Positionspapier zum Wolf veröffentlicht. Der NABU bedauert, dass sich der Deutsche Jagdverband (DJV) darin nicht klar zum Wolf als Teil der heimischen Fauna und als bedeutsamen Bestandteil des Naturhaushaltes bekennt. Der NABU appelliert daher an den DJV, das Thema Wolf positiv zu besetzen und – in seiner Rolle als anerkannter Naturschutzverband – den Wolf nicht weiter grundlegend als „Problemart“ darzustellen. „Das Nebeneinander von Wolf und Mensch ist möglich. Genau das sollte der Deutsche Jagdverband auch vermitteln. Würde der DJV seine Scheuklappen ein wenig öffnen, wäre das für die Akzeptanz des Wolfes sehr hilfreich“, so Miller.
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Ausverkauf der Natur abgelehnt
Europäer stimmen gegen Aufweichung des Naturschutzes / EU-weites Naturschutzbündnis mobilisiert rund 500.000 Bürger gegen Pläne von Kommissionspräsident Juncker

Berlin, 24.07.2015: Rund eine halbe Million Europäerinnen und Europäer haben sich in einer von der EU-Kommission initiierten Befragung gegen die Aufweichung des Naturschutzes in der EU ausgesprochen. Nie zuvor verzeichnete eine EU-Konsultation eine solche Resonanz. Dies ist vor allem auf die Mobilisierungsaktion von 120 Umweltorganisationen in den 28 Mitgliedstaaten zurückzuführen, bei der bislang 469.236 (Stand 23. Juli, 12:00 Uhr) Menschen für eine Beibehaltung der bisherigen Naturschutzrichtlinien stimmten. Die Konsultation endet am Freitag, den 24. Juli, um Mitternacht.

Unter dem Motto "NatureAlert.eu“ hatten auch hierzulande der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich an der Konsultation zur Zukunft der EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe mit der Befragung den Weg für ein Naturschutzrecht ebnen wollen, das sich stärker an den Interessen der Wirtschaft orientiert, so der Vorwurf der Umweltschützer. Es zeichnet sich jedoch ab, dass eine überwältigende Mehrheit der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger Junckers Plänen zur Änderung des Naturschutzrechts eine klare Absage erteilt hat. Anfang 2016 will die EU-Kommission beschließen, ob sie die Rechtsvorschriften ändern wird oder von den EU-Ländern eine bessere Durchsetzung der Regeln und mehr Finanzmittel einfordert.

Sollte Junckers Initiative Erfolg haben, befürchten die Umweltorganisationen eine massive Schwächung der Vorschriften zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Schutzgebieten. Konkret geht es um die EU-Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und das weltgrößte Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Die Umweltschützer verweisen auf eine Vielzahl von Studien, wonach die Richtlinien bereits zur Rettung bedrohter Tierarten beigetragen haben. Seeadler, Kranich, Wildkatze und Biber gehe es dank ihnen heute wieder deutlich besser. Millionen Zugvögel wären ohne sie auf ihrer Route in den Süden zum Abschuss freigegeben. Auch wären deutlich mehr Moore und Feuchtgebiete trockengelegt, die letzten unberührten Küstenabschnitte bebaut und viele Fledermausquartiere zerstört worden. Dass die Artenvielfalt insgesamt dennoch schwindet, liege vor allem an der naturzerstörerischen EU-Agrarpolitik sowie unzureichender Finanzierung durch EU-Haushalt und die Mitgliedstaaten, Personalmangel und zu laxer Durchsetzung der Richtlinien in den Ländern, kritisieren die Umweltverbände.

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Die Naturschutzrichtlinien der EU haben schon Millionen von Zugvögeln das Leben gerettet und unzählige Naturschätze vor der Zerstörung bewahrt. Jean-Claude Juncker sollte nicht funktionierende Gesetze aufbohren, sondern die Agrarpolitik reformieren, deren Subventionsmilliarden einen maßgeblichen Anteil am Schwund der Artenvielfalt haben."

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: "Proteste aus allen EU-Ländern haben in den vergangenen Wochen eindrucksvoll gezeigt, dass die Menschen von den Politikern in Europa aktive Hilfe beim Schutz des gemeinsamen Naturerbes erwarten. Was sie nicht wollen, ist das Herumzerren an Gesetzestexten, um kurzfristige Profitinteressen zu bedienen. Kommissionspräsident Juncker muss nun dafür sorgen, dass die bewährten Naturschutzrichtlinien der EU besser umgesetzt werden. Die ausreichende Finanzierung, auch in den deutschen Bundesländern, ist dabei ein unverzichtbarer Baustein, praktische Hilfe bei der Lösung von Konflikten ein anderer."

Leif Miller, Vizepräsident des DNR: „Die EU-Kommission muss endlich begreifen, dass fast 90 Prozent der Menschen in Europa den Verlust von Tier- und Pflanzenarten für ein Problem halten. Dies haben knapp eine halbe Million Europäerinnen und Europäer in nur zehn Wochen eindrucksvoll unterstrichen, indem sie sich an der Kampagne beteiligt haben. Europäische Deregulierungsbemühungen im Umwelt- und Naturschutz werden nur den Europaskeptizismus verstärken.“

Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz des WWF Deutschland: "Schutzgebiete sind eine lohnende Investition. Die Natura-2000-Gebiete der EU erfordern jährlich sechs Milliarden Euro, erbringen aber im gleichen Zeitraum Umweltleistungen im Wert von bis zu 300 Milliarden Euro, zum Beispiel sauberes Wasser, Klimaschutz und Erholungsräume. Der Naturschutz ist ökonomisch hocheffizient und das Geld besser investiert als in Subventionen einer naturschädlichen Landwirtschaft und Regionalförderung."
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