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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
NABU und Alnatura fördern Landwirte bei der Umstellung auf Bio
Bewerbungsphase 2016 gestartet (bis 30. Juni)

Bis zum 30. Juni 2016 haben Bäuerinnen und Bauern wieder die Möglichkeit, sich für das NABU-Förderprojekt „Gemeinsam Boden gut machen“ der Alnatura Bio-Bauern-Initiative zu bewerben. Der mit bis zu 60.000 Euro pro Betrieb dotierte Förderpreis hat das Ziel, Betriebe bei den hohen Anfangsinvestitionen für die Umstellung auf biologische Landwirtschaft zu unterstützen.

„Wir möchten erreichen, dass mehr Fläche in Deutschland biologisch bewirtschaftet wird, um den heimischen Tier- und Pflanzenarten einen gesünderen Lebensraum zu bieten und Böden und Gewässer zu schonen. Deshalb freuen wir uns darauf, bis zum 30. Juni 2016 viele Bewerbungen von zukünftigen Ökobauern zu erhalten“, sagt NABU Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Gerade der hohe Düngemittel- und Pestizideinsatz hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer zunehmenden Verschlechterung der Gewässerqualität und des Bodenlebens geführt. Gleichzeitig ist eine starke Abnahme typischer Feldbewohner, wie dem Feldhamster, dem Kampfläufer und der Feldlerche zu beobachten. Diese negativen Folgen einer industriellen Landwirtschaft können durch einen höheren Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen verringert und gleichzeitig kann ein größeres Angebot an regional erzeugten Bio-Lebensmitteln geschaffen werden.

Um sich für den Förderpreis zu bewerben, müssen interessierte Landwirte folgende Voraussetzungen erfüllen: Der gesamte Betrieb muss auf biologische Bewirtschaftung umstellen, er muss sich einem der Bio-Anbauverbände anschließen und für die Dauer von mindestens fünf Jahren biologisch produzieren. Bewerben können sich auch bestehende Bio-Betriebe, die einen neuen Betriebszweig aufbauen möchten.

Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet ein unabhängiger Beirat, bestehend aus Landwirten, Naturschutzexperten, Bio-Anbauverbänden, Alnatura-Kunden und Wirtschaftsexperten. Vorsitzender des Beirats ist Prof. Hartmut Vogtmann, einer der entscheidenden Wegbereiter des ökologischen Landbaus in Deutschland und Inhaber des bundesweit ersten Lehrstuhls für dieses Fachgebiet. Die Höhe des Förderpreises richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen und geplanten Maßnahmen des Betriebes.

In der letzten Bewerbungsrunde vom 1.Oktober bis 30. November 2015 wurden aus insgesamt 65 Bewerbungen unterschiedlichster landwirtschaftlicher Sparten 15 Betriebe ausgewählt, die insgesamt mit 430.000 Euro gefördert wurden.

Weitere Informationen zum Preis:
Der Förderpreis der Alnatura Bio-Bauern-Initiative (ABBI) wird seit Anfang 2015 vergeben. Im ersten Förderjahr wurde der Preis vom Deutschen Naturschutzring (DNR), dem Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände, gemeinsam mit Alnatura vergeben. Vom DNR wurden insgesamt zehn Landwirte ausgezeichnet. Seit dem 1. September 2015 hat der NABU die Koordination übernommen. Der NABU konnte zur Biofach 2016 in Nürnberg 15 weitere Preisträger verkünden, so dass insgesamt bereits eine Fläche von über 3500 Hektar auf ökologischen Landbau umgestellt werden konnte. Der Preis soll jährlich vergeben werden.
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Schwerer Störfall im AKW Fessenheim im April 2014
Freiburgs OB Salomon fordert Regierungspräsidium auf, sofort eine grenzüberschreitende Sitzung einzuberufen

Oberbürgermeister Dieter Salomon fordert das Regierungspräsidium auf, sofort eine grenzüberschreitende CLIS-Sitzung einzuberufen. Anlass ist die Berichterstattung in verschiedenen Medien zu einem schweren Störfall des französischen Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim vom 9. April 2014.

OB Salomon: „ Es ist unzumutbar, was hier von der französischen Atomaufsicht verschwiegen werden sollte. Wir wollen endlich Klarheit, was vor knapp zwei Jahren genau in Fessenheim passiert ist. Es kann nicht sein, dass wir als betroffene Nachbarn aus den Medien erfahren müssen, was jenseits des Rheins geschieht. Die Menschen in der Region haben ein Recht auf eine umfassende Aufklärung und Information über die Ursachen und den Verlauf des Störfalls.“ Schon seit vielen Jahren fordert OB Salomon die Stilllegung des pannenanfälligen AKWs in Fessenheim.

Auch Umwelbürgermeisterin Gerda Stuchlik sieht die Lage kritisch: „Wir haben keinerlei Vertrauen mehr in den Betreiber EDF und die französische Regierung. Der jetzt bekannt gewordene Zwischenfall gibt Anlass zu großer Sorge und bestätigt einmal mehr, dass das AKW Fessenheim ein immenses Gefahrenpotenzial birgt.“

Der Zwischenfall im AKW Fessenheim nahe der deutschen Grenze war demnach gravierender als bislang bekannt. Die französische Atomaufsicht Autorité de sûreté nucléaire (ASN) habe den Vorfall im April 2014 gegenüber der Internationalen Atomenergiebehörde heruntergespielt. Ein Wassereinbruch hatte damals die Elektrik beschädigt und zur Abschaltung eines Reaktors geführt. Eine Überschwemmung war die Folge, das Wasser auch in Schaltschränke gelaufen und damit offenbar eines der beiden Sicherheitssysteme außer Gefecht gesetzt worden sei. Die Atomaufsicht hatte damals erklärt, dass der Wassereinbruch keinen Einfluss auf das Funktionieren der Sicherheitssysteme gehabt habe.

Das 1978 in Betrieb genommene AKW Fessenheim ist inzwischen der älteste französische Reaktor. Nach heutigem technischen Stand gibt es viele Fragen zur Sicherheit der Anlage hinsichtlich Schutz vor möglichen Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürzen oder terroristischen Angriffen.

CLIS ist die Abkürzung von „Commission Locale d´Information et de Surveillance“ einem regionalen Ausschuss zur Beobachtung und Überwachung öffentlichkeits- und sicherheitsrelevanter Projekte und Anlagen. In der CLIS des elsässischen AKWS Fessenheim haben auch Vertreter aus Deutschland und der Schweiz einen Sitz.

Zudem ist die Stadt Freiburg bereits seit vielen Jahren Mitglied im TRAS, der Trinationale Atomschutzverband am Oberrhein. Der 2005 in Basel gegründete Zusammenschluss von Gemeinden, Kantonen und Verbänden will die Region vor den Gefahren des AKW Fessenheim schützen. Vor allem mit juristischen Mitteln soll die Stilllegung des Reaktors erreicht sowie der Bau eines Nachfolgekraftwerks verhindert werden.

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Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller bittet Frankreich um Klarstellung, wann das Kernkraftwerk Fessenheim vom Netz geht

Irritationen wegen Medienberichten über angeblich neue Erkenntnisse zu einem Störfall am 9. April 2014

Franz Untersteller: „Das Kernkraftwerk in Fessenheim erweist sich immer wieder als Sicherheitsrisiko. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Abschaltung ständig nachverhandelt wird.“

Umweltminister Franz Untersteller hat sich in einem Schreiben an die französische Umweltministerin Ségolène Royal gewandt und sie aufgefordert, die Stilllegung des Atomkraftwerks in Fessenheim nicht nochmals weiter zu verschieben.

Das Kraftwerk steht unmittelbar an der Grenze zu Baden-Württemberg, von einem Reaktorunfall wäre die Bevölkerung im Oberrheingebiet voraussichtlich am stärksten betroffen.

Gerade heute (04.03.) berichten verschiedene Medien über angeblich neue Erkenntnisse zu einem Zwischenfall in Fessenheim vom 9. April 2014. Damals war bei einem Wassereinbruch Wasser durch die Decke in einen Leitschrank geflossen und hatte einen Strang der Reaktornotabschaltung lahm gelegt. Dazu sagte Franz Untersteller: „Was uns bisher durch die Aufarbeitung des Ereignisses 2014 bekannt ist, deckt sich nicht mit den zum Teil dramatisch klingenden Beurteilungen des Zwischenfalls in den Medien. Wenn es aber neue Erkenntnisse zu diesem Zwischenfall geben sollte, wollen wir informiert werden und werden dem nachgehen! Klar ist, dass Fessenheim nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, es gibt nur unzureichenden Schutz gegen interne Überflutungen und es gibt zu wenig Redundanzen, also unabhängig arbeitende Notsysteme.“

Untersteller erinnerte daran, dass er erst Anfang des Jahres ein Gutachten zur Sicherheit des Kernkraftwerks Fessenheim vorgelegt und auch an Ségolène Royal geschickt habe. „Dieses Gutachten hat erneut bestätigt, dass Fessenheim besser heute als morgen vom Netz genommen werden muss. Die beim Stresstest analysierten Sicherheitsreserven sind deutlich geringer als bei den in Deutschland noch vorübergehend betriebenen Kernkraftwerken und der Weiterbetrieb ist ein unzumutbares nukleares Sicherheitsrisiko.“

Bei dieser Sicherheitsbeurteilung sei es „nicht nachvollziehbar, dass die für spätestens Frühjahr 2017 versprochene und dringend notwendige Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim laufend verschoben wird“, schrieb der baden-württembergische Umweltminister an Royal.

Er bezog sich dabei auf Äußerungen des Kraftwerkbetreibers EDF, die befürchten lassen, dass sich die Stilllegung noch um bis zu drei Jahre verzögern könnte. Die EDF hatte Bauverzögerungen am neuen Reaktorblock 3 des Kernkraftwerks in Flamanville an der französischen Ärmelkanalküste angekündigt. Die französische Regierung wiederum hatte vor einigen Monaten bereits das Aus von Fessenheim zeitlich an die Inbetriebnahme des neuen Reaktors Flamanville gekoppelt.

Franz Untersteller: „Frankreichs Staatspräsident Hollande hatte die Abschaltung in seiner jetzigen Amtsperiode, also bis spätestens Frühjahr 2017 angekündigt, vergangenes Jahr kam das Jahr 2018 als Stillegungsjahr ins Gespräch – und jetzt geht es offensichtlich um 2020. Diese laufende Verschiebung ist irritierend, und sie ist ein Risiko. Ich erhoffe mir eine klare und dann auch verlässliche Aussage der französischen Umweltministerin.“
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ÖKO-TEST Babyfeuchttücher
Um Babyfeuchttücher haltbar zu machen, greifen manche Hersteller teilweise zu gesundheitsgefährdenden Konservierern wie das in der EU seit 2015 in Kosmetik verbotene PHMB. Darauf macht das Verbrauchermagazin ÖKO-TEST in der aktuellen März-Ausgabe aufmerksam. Zum Glück gibt es auch einige „sehr gute“ und „gute“ Produkte.

Liest man die Versprechen der Anbieter auf den Packungen, gewinnt man den Eindruck, Babyfeuchttücher seien so ziemlich das Zarteste, Reinste und Beste, was man der Babyhaut im Windelbereich bieten kann. ÖKO-TEST hat nun 43 Produkte ins Labor geschickt und kommt jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis: Viele Marken enthalten neben Wasser eine Vielzahl von Zusätzen, die am Babypo nichts verloren haben.

Die Zusätze sorgen dafür, dass die Tücher nicht so schnell schimmeln oder austrocknen. Acht der Produkte im Test wurden etwa mit Polyaminopropyl Biguanide (PHMB) konserviert. Das ist jedoch als Gefahrstoff (CMR2) eingestuft, also eine jener Substanzen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend bewertet sind. Es besteht zudem der Verdacht, dass PHMB beim Einatmen giftig ist. Die betreffenden Hersteller haben jedoch mittlerweile angekündigt, dass sie PHMB aus der Rezeptur genommen haben oder dies demnächst tun werden.

In fast der Hälfte der Produkte stecken zudem problematische Inhaltsstoffe wie PEG/PEG-Derivate oder halogenorganische Verbindungen. Auch Produkte mit der Auslobung „sensitiv“ schützen Verbraucher nicht vor übler Chemie. Zwar zeigen die Laborergebnisse, dass diese Marken kein Parfüm enthalten, sie sind jedoch nicht frei von Problemstoffen.

ÖKO-TEST rät Eltern deshalb, statt Feuchttücher besser einen Waschlappen zu verwenden. Das ist hautfreundlicher und belastet zudem die Umwelt nicht.
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Der Mundenhof stellt sein Jahresprogramm vor
Umbau der Exotischen Mitte, neuer Bienengarten, Angebote für Flüchtlinge

Neuer Rekord: 2015 kamen 370.000 Besucher

Der Mundenhof ist und bleibt ein Phänomen. Die Besucherzahlen in
Freiburgs Naturerlebnispark steigen seit Jahren kontinuierlich. Auch
2015 gab es mit 370.000 Besuchern einen Rekord. Dies erstaunt
umso mehr, als das vergangene Jahr viel Schwimmbadwetter bot
und dann die Besucherzahl am Mundenhof in der Regel zurückgeht.

Was 2016 auf den Mundenhof und das Publikum zukommt, hat sein
Leitungs-Duo, Susanne Eckert und Berno Menzinger, heute auf einer
Pressekonferenz vorgestellt. Dabei hob Burgbacher hervor: „Wir
freuen uns über den ungebremsten Zuspruch und sehen unsere
Aufgabe in einer behutsamen Weiterentwicklung des Geländes.“

Rückblick 2015
KonTiKi (Kontakt Tier-Kind) hat sein 25-jähriges Jubiläum im
vergangenen Juli mit Freunden und Ehemaligen gebührend gefeiert.
Längst ist es zur wichtigen Einrichtung der Umweltbildung gereift. Ins
KonTiKi-Nachmittagsangebot kamen wieder über 4.000 Kinder und
Jugendliche, im Schnitt 38 Kinder pro Nachmittag. Ein Viertel davon
sind Jungs. Zudem kamen 85 Schulklassen mit 1.600 Schülern,
davon 55 Klassen aus Freiburg und 30 aus dem Umland/Landkreis.
In den Schulferien fanden an zehn Wochen Freizeiten mit 25 bzw. 50
Kindern statt. Am beliebtesten bleiben natürlich die ganztägigen
KonTiKi-Freizeiten, die immer unter einem schönen Motto stehen.

Mit dem Tod von Joschi am 9. Juni ging die Ära der Bärenhaltung auf
dem Mundenhof zu Ende. Joschi musste wegen fortgeschrittener
Arthrose und Hodentumor eingeschläfert werden. Die Bären waren
ein Publikumsmagnet gewesen, gleichzeitig war jedoch klar, dass sie
auf dem Mundenhof unter den gegebenen Bedingungen nicht
artgerecht zu halten sind. Nun wird das Gehege umgebaut, damit im
Herbst zwei Buntmarder in die Exotische Mitte einziehen können.

Neben anderen Todesfällen musste der Mundenhof auch den Verlust
von zwei geliebten Kamelstuten hinnehmen. Dafür sorgten die
Erdmännchen beim Nachwuchs für Furore. Um die Gruppe zu
verjüngen, war 2014 ein Erdmännchen-Männchen vom Zoo in
Kaiserslautern integriert worden. Groß war dann die Überraschung,
als im Mai dieses Männchen zwei Erdkindchen gebar. Als Jungtier
ins Tiergehege gekommen, war das „Männchen“ in Wahrheit stets
ein Weibchen gewesen. Zur Entschuldigung ist zu sagen, dass die
Geschlechtsbestimmung bei jungen Erdmännchen nicht einfach ist.


Die Verjüngung der Wollschweine trug Früchte. Sechs gesunde
Wollschweinbabys kamen letzten Februar auf die Welt. Und gerade
sind die Damen wieder bei Frederik zu Besuch, von dem gesichert
ist, dass er ein „Männchen“, sprich: Eber ist.

Ausblick 2016
Ohne die Unterstützung der Fördergemeinschaft wäre die hohe
bauliche Qualität im Tiergehege nicht aufrecht zu erhalten, wie
Susanne Eckert und Berno Menzinger von der Mundenhof-Leitung
heute hervorhoben. Besonders wichtig war die Finanzspritze für die
Weiterentwicklung des Betriebshofs. Der neue Spaltenbodenstall ist
errichtet, die künftige Futterküche im Alten Ochsenstall hat ein neues
Kühlhaus, jetzt wird das Dach neu gedeckt. Wenn der Innenausbau
abgeschlossen ist, wird die Futterküche noch dieses Jahr bezogen.

Mehr Farbe ins Gehege – aus ökologischen wie optischen Gründen
sollen auf dem Mundenhof bald Pflanzflächen mit einer hohen
Artenzahl entstehen. Ein Baustein davon ist der neue Bienengarten,
der am 5. Juni der Öffentlichkeit übergeben wird.

Derzeit hält eine andere Großbaustelle die Mundenhofer auf Trab,
weil täglich neue Löcher für die Wasserleitung entlang des
Hauptweges gebaggert werden. Seit langem stand diese Arbeit an,
jetzt wird sie mit Unterstützung der Badenova entschlossen
angegangen. Außerdem haben die vorbereitenden Arbeiten
begonnen, um den Mundenhof mit Fernwärme zu versorgen.

Derzeit wohnen etwa 200 Geflüchtete in zwei Zelten auf dem
benachbarten ZMF-Gelände. Der Mundenhof bietet ihnen jeden
Montag und Freitag ein niederschwelliges Programm an. Dazu
zählen Spaziergänge über den Hof, Fußballspiele oder Stockbrot
backen am Lagerfeuer. Wöchentlich kommen neue Menschen dazu.
Bis April sollen alle Personen einen neuen Wohnort in Freiburg und
Umgebung haben, damit das ZMF wie geplant stattfinden kann.
 
 

 
130.000 Bunte Meter für den Vogel des Jahres 2016 gesammelt
Lebensraum für den Stieglitz sichern

130.000 „Bunte (Quadrat)-Meter“ haben Menschen aus ganz Deutschland bis Ende Februar 2016 dem NABU gemeldet.
Gleichzeitig mit der Verkündung des „Vogel des Jahres 2016“ im Oktober vergangenen Jahres hatte der NABU die Aktion„Bunte Meter für Deutschland“ gestartet.

Ziel der Aktion ist es neue Lebensräume zu schaffen, zum Beispiel durch das Anlegen und Erhalten von giftfreien Flächen im eigenen Garten. Denn Lebensräume und damit ihre Nahrungsgrundlagen werden für den Stieglitz zunehmend knapp. Im Siedlungsraum verschwinden staudenreiche Brachflächen, öffentliches und privates Grün wird zu intensiv gepflegt, Wildkrautvielfalt gar weggespritzt. Aber auch andere Arten profitieren von den angelegten „wilden“ Ecken. Nahrung finden Vögel aber auch auf „erhaltenen“ Bunten Metern wie unbehandelten Ackerrandstreifen oder öffentlichen Grünflächen.

212 Teilnehmer haben bislang an der Aktion teilgenommen. Darunter sind sowohl NABU-Aktive, als auch Privatgärtner, Kommunen oder Landwirte. Spitzenreiter sind die Länder Niedersachsen mit mehr als 47.000 Quadratmeter, gefolgt von Bayern (rund 30.000 Quadratmeter) und Hessen (14.000 Quadratmeter). Rund 70 Prozent sind neu angelegte und ein Drittel erhaltene Lebensräume.
33 Prozent davon befinden sich im Agrarraum, 30 in Gärten und 27 im öffentlichen Bereich.
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NABU: Zu viele Rohstoffe werden verschwendet
Brillante Leitideen im Ressourceneffizienz-Programm, dürftige Umsetzung

Der NABU hat dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Programm zum Schutz der natürlichen Ressourcen (ProgRess II) brillante Leitideen bestätigt, kritisiert aber eine klaffende Lücke bei den notwendigen Maßnahmen. Nach den Leitideen sollen Innovationen und Chancen genutzt werden, um ökologische Grenzen beim weltweiten Wirtschaften einzuhalten, indem der Fokus auf Lebensqualität und nicht auf Wachstum des Bruttoinlandsprodukts gelegt wird.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Deutschland braucht kein weiteres Förderprogramm für mittelständische Betriebe, sondern eine Idee und konkrete Maßnahmen, die den Naturverbrauch verringern. Genau das bleibt an vielen Stellen unberücksichtigt. Wer den Indikator ‚Rohstoffverbrauch pro Einwohner‘ auf den letzten Drücker aus dem Programm herausstreicht, handelt verantwortungslos.“ Nur was messbar sei, könne auch zielsicher beeinflusst werden. Es sei Teilen der Bundesregierung offensichtlich wichtiger, die Ideologie des Wirtschaftswachstums unangetastet zu lassen, als Informationen über einen verschwenderischen Lebensstil zu sammeln und diesen zum Wohle aller zu beeinflussen.

Nach Einschätzung des NABU ist ProgRess II darüber hinaus finanzpolitisch weit hinter den Notwendigkeiten zurückgeblieben. So finden sich weder Steuerermäßigungen für umweltschonende Produkte, noch Fördervorhaben für gemeinschaftliche und ressourcenschonend Konsumformen. Ähnliche Maßnahmen gibt es für das produzierende Gewerbe seit Jahren.

„Dass sämtliche politische Gestaltungsansätze unter den Haushaltsvorbehalt der zuständigen Ministerien gestellt sind, schwächt die Wirkung des Programms. So hängt es vom Gusto von Ministern ab, ob die öffentliche Hand zukünftig auf Ressourcenschonung setzt. Und: der aufkommensneutrale Umbau des Steuersystems hin zur Besteuerung von Rohstoffverbrauch ist noch nicht einmal in Forschungsvorhaben vorgesehen. Das lässt das Desinteresse der Regierung an einem gesunden Mix von ressourcenpolitischen Instrumenten in der Marktwirtschaft offensichtlich werden“ so NABU-Leiter Ressourcenpolitik Benjamin Bongardt. Positiv sei, dass im letzten Jahr erstmalig eine Nachhaltigkeitsprüfung der staatlichen Subventionen durchgeführt wurde. Diese sei der Öffentlichkeit allerdings weitgehend unbekannt. Eine zusätzliche Chance sei, dass Steuerentlastungen für Unternehmen vorgesehen sind, die Ressourcenschonung in ihr Umweltmanagementsystem integrieren.

Weitere Kritikpunkte des NABU am Ressourceneffizienz-Programm der Bundesregierung:

· Einen Bruch mit der Systematik des Programms vollzieht das Kabinett, indem es Ressourceneffizienz im Baubereich gänzlich uminterpretieren lässt. Dort sollen zukünftig simple betriebswirtschaftliche Produktivitätssteigerungen die Ressourceneffizienz auf dem Papier steigen lassen können, selbst wenn kein Gramm Rohstoff eingespart wird.
· Die bekannte Nutzungskonkurrenz zwischen energetischer und stofflicher Nutzung von Pflanzen bleibt unerwähnt, obwohl eine nachhaltige Landnutzung mit einem stumpfen Ausbau der stofflichen Nutzung von Biomasse nicht leicht zu bewerkstelligen ist.
· Die verbliebenen Indikatoren, die zur Überprüfung des Programms beschlossen wurden, formulieren teilweise lediglich ein Ziel für das Jahr 2020 oder 2030, ohne dass Perspektiven darüber hinaus adressiert werden bzw. Zwischenziele ausgegeben werden.
· Der Bundesregierung gelingt es mit ProgRess nicht, andere Politikstrategien und Programme auf Ressourcenschonung auszurichten. Eine entsprechende Prüfung der High-Tech Strategie, der Rohstoffstrategie, des Programms für nachhaltigen Konsum sowie des Abfallvermeidungsprogramms hätte als leichte Maßnahme innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden können.
· Mindest- und Informationsanforderungen an Produzenten waren in den Entwurfsversionen zu ProgRess II vorgesehen und im Einklang mit aktuellen Verbesserungsanstrengungen bei der Fortentwicklung der EU-Ökodesignrichtlinie. Dazu zählen Vorgaben zur Erhöhung derMaterialeffizienz, Lebensdauer, Recyclingfähigkeit. Nun sollen sie nur noch geprüft werden, was eigentlich schon längst auf EU-Ebene abgeschlossen ist.
· Das Prämien- und Bonuszahlungen in Unternehmen zukünftig an Umweltschutz- und Ressourcenschonungsziele geknüpft werden sollen, findet sich nicht mehr im Programm wieder. Gleiches gilt für die eigentlich überfällige Pflicht für Unternehmen, über ihre Ressourcenschonungsperformance in den Geschäftsberichten zu informieren, um Anlegern eine Investition in nachhaltige Unternehmen zu ermöglichen.
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NABU seit 17 Jahren im Schneeleopardenschutz aktiv
Schutzarbeit auf Bhutan und Tadschikistan ausgeweitet

Wilderei, Lebensraumverlust und Klimawandel bedrohen seltenen „Geist der Berge“

Anlässlich des Internationalen Tag des Artenschutzes (3.3.) macht der NABU auf die Bedrohung des Schneeleoparden aufmerksam. „Schneeleoparden zählen zu den am stärksten bedrohten Großkatzen der Erde. Allein in Kirgistan, wo in den 1980er Jahren noch etwa 1.400 Tiere die Bergketten durchstreiften, werden heute nur noch etwa 300 Schneeleoparden vermutet“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt. Der NABU fordert vor allem die Regierungen der Schneeleoparden-Verbreitungsländer dazu auf, dem Schutz der Schneeleoparden eine höhere Priorität einzuräumen und das beschlossene globale Schneeleoparden-Schutzprogramm mit aller Kraft zu unterstützen.

Schneeleoparden werden vor allem aufgrund ihres schönen Fells und ihrer Knochen gejagt. Weiterhin machen ihnen zunehmender Lebensraumverlust, schwindende Beutetiere und die Auswirkungen des Klimawandels zu schaffen. Der NABU engagiert sich bereits seit 1999 für das Überleben der Schneeleoparden, bisher vor allem in Kirgistan. Jetzt weitet der Verband seine Schutzarbeit auf weitere Länder aus und unterstützt etwa Bhutan bei der landesweiten Erfassung der Schneeleoparden-Bestände sowie Tadschikistan bei der Umsetzung ihrer nationalen Schutzziele.

Mit seiner bisherigen Schutzarbeit konnte der NABU bereits erheblich dazu beitragen, den dramatischen Rückgang der Großkatzenpopulation zu verringern. In Kirgistan gelang es dem NABU mit seiner Anti-Wilderei-Einheit „Gruppa Bars“ (deutsch: Gruppe Schneeleopard) über 250 Wilderer festzunehmen und Hunderte Fallen und Waffen zu konfiszieren, davon 25 in 2015. Auch das Bewusstsein der Bevölkerung für die Schutzwürdigkeit der Tiere wächst, das nicht zuletzt auch durch die Aufklärungsarbeit des NABU vor Ort in Schulen und abgelegenen Dörfern gefördert wird. Allein im vergangenen Jahr erreichte der NABU mit dieser Arbeit fast 3.000 Menschen.

Um auch über die Grenzen hinweg den Erhalt der Art zu sichern, brachte die kirgisische Regierung auf Initiative des NABU vor zwei Jahren alle zwölf Länder zusammen, in denen der Schneeleopard vorkommt. Bei dem globalen Schneeleoparden-Forum verabschiedeten die Verbreitungsstaaten ein Schutzprogramm zum Erhalt der Art. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 die 20 wichtigsten Gebiete für Schneeleoparden unter Schutz zu stellen, damit sich hier langfristig Populationen halten können. Der NABU engagiert sich vor allem in zwei dieser Gebiete, in Bhutan und im Nord-Tian-Shan, und weitet dieses Engagement derzeit auf China und Tadschikistan aus.

Weltweit leben nur noch etwa 4.000 – 6.400 Schneeleoparden in den Hochgebirgen Asiens, einem Gebiet, das sich über mehr als 1,8 Millionen Quadratkilometer erstreckt. Auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten der Weltnaturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature) werden sie deshalb als „stark gefährdet“ geführt. Um den dringend notwendigen Schutz der seltenen Großkatzen auch in der Öffentlichkeit voranzubringen, rief der NABU 2016 zum „Jahr des Schneeleoparden“ aus und begleitet dieses mit verschiedenen Aktionen.
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NABU: Windkraftplanung gefährdet seltene Adler
Ignoranz gegenüber Artenschutzrecht prägt Genehmigungspraxis

Der NABU kritisiert die häufige Missachtung des Artenschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, insbesondere in Brutrevieren des seltenen Schreiadlers. „Gleich mehrere geplante oder zum Teil schon genehmigte Anlagen widersprechen ganz offensichtlich geltenden Artenschutzvorgaben und hätten überhaupt nicht genehmigt werden dürfen“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, aber kritisiert dass seitens der Windkraftplaner auch dann noch an Anlagen festgehalten werde, wenn Fachgutachten bereits belegen, dass sie artenschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sind.

Aktuelle Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern werden in der heute erscheinenden Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Falke“ detailliert erörtert. Dabei handelt es sich u. a. um das Windeignungsgebiet Gnoien im Landkreis Rostock, das sich in unmittelbarer Nähe von weniger als 300 Metern zu einem Schreiadlerhorst befindet. Entsprechend der vom Land festgelegten „Tierökologischen Abstandskriterien“ von mindestens 3.000 Metern zum nächsten Horst attestierte ein beauftragter Gutachter dem Gebiet 2013, dass ein Windpark in diesem Gebiet nicht genehmigungsfähig sei. Damit wollte sich das Windkraftunternehmen jedoch nicht zufrieden geben und beauftragte daraufhin einen weiteren Gutachter. „Wir halten es für äußerst ungünstig, dass die Gutachter von den Investoren selbst beauftragt werden. Dadurch werden diese Genehmigungsverfahren immer intransparenter“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Solche Gutachten machen eine objektive Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange durch die zuständige Behörde fast unmöglich.“ Der NABU fordert stattdessen ein gebührenfinanziertes System, bei dem der Windkraftbetreiber zwar weiterhin die Gutachten bezahlt, die Vergabe aber durch die unabhängigen Genehmigungsbehörden erfolgt.

Ein aktueller Fall, in dem der NABU Mecklenburg-Vorpommern eben diese Intransparenz scharf kritisiert, ist das Windeignungsgebiet „Ferdinandshof“ im Gebiet der Friedländer Großen Wiese. „Die ausgelegten Unterlagen, insbesondere der Umweltbericht, sind in einem Maß unvollständig, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen gar nicht möglich ist“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Angaben zu Arten und Anzahl der im Umfeld der Planungsfläche lebenden Vögel und Fledermäuse sind in den ausgelegten Unterlagen nicht zu finden. Dabei ist das Vorkommen des stark bedrohten Schreiadlers im Gebiet bekannt, ebenso wie mehrere Seeadler- und Weißstorchhorste. Außerdem befindet sich die für die Windkraftnutzung vorgesehene Fläche in einem Hauptflugkorridor zwischen den Schlaf- und Nahrungsplätzen Tausender jährlich in diesem Gebiet rastenden Wasservögel. „Dies müsste aus den Unterlagen der Gutachter klar hervorgehen. Ausführliche Monitoringergebnisse haben die Windplaner jedoch nicht vorgelegt. Es liegt der Verdacht nahe, dass hier Konflikte mit dem Artenschutzrecht bewusst verschleiert werden sollen“, so Schwill.

Zunehmend beobachten Naturschützer auch die Zerstörung von Greifvogelhorsten. Ein Bericht über drei Fälle, in denen die Zerstörung von Schreiadlerhorsten im Umfeld geplanter Windkraftanlagen dokumentiert wurde, befindet sich ebenfalls in der aktuellen Ausgabe des Fachblatts „Der Falke“. Zwei davon ereigneten sich in Mecklenburg-Vorpommern. „Ein Skandal. Es kann nicht sein, dass unliebsame Fakten auf diese Art und Weise einfach aus dem Weg geräumt werden, damit eine Planung genehmigt wird“, so Stefan Schwill.

Fachliche Empfehlungen in der Planungsphase berücksichtigen
Nur noch etwa 100 Brutpaare des seltenen Schreiadlers brüten in Deutschland, davon rund Dreiviertel in Mecklenburg-Vorpommern, das damit eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Greifvogelart hat. Aufgrund der hohen Gefährdung der Art durch Windkraftanlagen empfiehlt der von den staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitete Fachstandard, das sogenannte Helgoländer Papier, über die aktuelle Landesregelung hinaus sogar einen Mindestabstand von sechs Kilometern zwischen Windrädern und Schreiadlerhorsten und das gänzliche Freihalten der wenigen Verbreitungszentren des Schreiadlers. „Um den Windplanern eine höhere Planungssicherheit zu ermöglichen, und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, appellieren wir an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Abstand von bekannten wichtigen Vogelvorkommen zu berücksichtigen“, so Vogelschutzexperte Lachmann.
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