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Verschiedenes
| | | NABU kritisiert Genehmigungspoker um Glyphosat | EU-Kommission darf nicht im Alleingang entscheiden - Schutz von Mensch und Natur muss an oberster Stelle stehen
Der NABU hat den Genehmigungspoker um die Verlängerung des Totalherbizids Glyphosat kritisiert und die EU-Kommission erneut aufgefordert, endlich das Vorsorgeprinzip anzuerkennen. Eine Genehmigung oder Neuzulassung dürfe nicht erfolgen, solange nicht alle Risiken für Mensch und Natur einwandfrei widerlegt seien.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die EU-Kommission sollte akzeptieren, dass es erneut keine Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Genehmigungsverlängerung von Glyphosat gibt. Anstatt nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln, werden der Schutz von Natur und Verbrauchern hinten an gestellt. Statt dem traurigen Genehmigungspoker um Zulassungsverlängerungen für das Ackergift sollte die EU-Kommission gemeinsam mit den EU-Staaten lieber die Agrarwende einleiten, um unsere Natur und damit unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu schützen.“
Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten die Zeit nutzen, um ihre Glyphosat-kritischen Amtskollegen in anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Luxemburg und Österreich dazu zu bewegen, mit Nein zu stimmen statt sich nur zu enthalten.
Die intensive Landwirtschaft lässt kaum noch Platz für Wildkräuter, Blumen und Hecken, der Einsatz von Pestiziden sorgt dafür, dass es immer weniger Insekten gibt. Der NABU forderte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, endlich ein Verbot von Glyphosat für Parks, Spielplätze und im Heim- und Kleingartenbereich umzusetzen. „Die Mitgliedstaaten können glyphosat-haltige Produkte schon heute verbieten, und davon sollte Schmidt im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung Gebrauch machen, statt sich hinter der EU-Kommission zu verstecken“, so Miller. Bis heute wird das Gift auch im Hobbygarten und auf öffentlichen Wegen gerne gespritzt, um sich das Hacken des Unkrauts zu ersparen. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet das Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren. „Es ist absurd, dass Wildkrautvielfalt im öffentlichen und privaten Grün auch noch durch Glyphosat weggespritzt wird. Wir brauchen schnell ein Verbot glyphosathaltiger Unkrautvernichter“, so Miller.
Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel, über 700.000 Tonnen werden pro Jahr versprüht. In Deutschland werden 6.000 Tonnen ausgebracht, wobei rund 39 Prozent aller Ackerflächen behandelt werden. Eine aktuelle Übersichtsliste der noch zugelassenen glyphosathaltigen Mittel für den Haus- und Kleingartenbereich hat der NABU unter www.NABU.de/glyphosat-im-garten veröffentlicht. Sie macht deutlich, welche Gefahren vom Totalherbizid ausgehen. Nicht nur Blüten- und Samenpflanzen werden mit dem Einsatz von Glyphosat zerstört, sondern auch Fische und Amphibien sind gefährdet, wenn es in Oberflächengewässer gelangt. Diese Auswirkungen werden in Kürzeln (NW261, NW264) auf den Packungen angegeben. In der Grafik stellt der NABU die einzelnen im Handel erhältlichen Mittel und ihre Auswirkungen dar. Auch das Bundesumweltministerium fordert, die Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität viel stärker zu beachten.
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| | | | NABU : Kaufprämie allein verhilft Elektroautos nicht zum Durchbruch | Schrittweiser Abbau der Diesel-Subvention notwendig
Der NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, zur Stärkung von Elektromobilität nicht allein auf Kaufprämien zu setzen. Ein wichtiger Schritt seien weitergehende flankierende Maßnahmen, wie der Abbau klimaschädlicher Subventionen. „Kaufprämien allein werden der Elektromobilität in Deutschland kaum zum gewünschten Durchbruch verhelfen, dafür sind fossile Kraftstoffe einfach viel zu billig. Eine kluge Politik muss daher jetzt mit dem Abbau der Steuervorteile für den Diesel beginnen und künftig weitere umweltschädliche Subventionen im Straßenverkehr konsequent abbauen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller anlässlich der heutigen Fach-und Ideenkonferenz der Bundesregierung zur Elektromobiltät. Leider habe die Bundesregierung die Chance vertan, die Kaufprämie für Elektroautos mit einer Sonderabgabe auf verbrauchsstarke Autos zu koppeln und den Fahrzeugmarkt damit stärker in Richtung Umweltfreundlichkeit zu steuern.
Daniel Rieger, NABU-Verkehrsexperte: „Es geht um mehr als nur den Absatz von Elektroautos, es geht um eine grundsätzliche Verkehrswende in Deutschland. Der seit Monaten schwelende Abgasskandal hat klar verdeutlicht, dass der heutige Verbrennungsmotor mit seinen Klimagas- und Luftschadstoffemissionen ein Auslaufmodell ist, das einen Kurswechsel erfordert. Fiskal- und ordnungspolitische Instrumente wie die überfällige Anpassung der Mineralölsteuer, verschärfte CO2-Grenzwertvorgaben auf EU-Ebene bereits ab 2025 oder Einfahrverbote in Innenstädte für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß seien deutlich vielversprechendere Hebel als Kaufprämien, von denen wenige profitieren.
Der derzeit von der Bundesregierung erarbeitete „Klimaschutzplan 2050“ müsse dringend die entsprechenden Grundsteine für eine Verkehrswende legen. Denn ohne einen nahezu vollständigen Verzicht des Verkehrssektors auf fossile Energiequellen seien die Klimaziele Deutschlands insgesamt nicht zu erreichen. | Mehr | | | |
| | | | Honig, fleißige Bienen und mehr | Am 12. Juni ist wieder Bienensonntag am Bienenhaus im Mundehof
Während der Mensch den Sonntag heiligt, sind die Bienen auch am
siebenten Tag der Woche emsig unterwegs. Was sie da so treiben,
auf welche Weise und mit welchem Ergebnis – das erklärt seit 2005
in jedem Frühsommer der „Bienensonntag“ auf dem Mundenhof. In
diesem Jahr fällt er auf Sonntag, 12. Juni. Der Eintritt ist frei.
Von 11 bis 17 Uhr gibt es am Bienenhaus im Eingangsbereich des
Tier-Natur-Erlebnisparks Wissenswertes und Interessantes über die
fleißigen Bienen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem
Imkerverein Freiburg statt. Für Fragen stehen dessen Imker den
ganzen Tag zur Verfügung. Sie erklären zum Beispiel, worin sich
Königin, Arbeiterinnen und Drohnen unterscheiden, womit die Brut
gefüttert wird und was mit den Bienen im Winter passiert. Auch Honig
vom Mundenhof, Produkte aus Honigwachs und Nistmöglichkeiten
für Wildbienen (sogen. „Bienenhotels“) gibt es am Bienenhaus zu
kaufen.
Um 14.30 Uhr hält Lothar Dähn, der ehemalige Vorsitzende des
Imkervereins, einen etwa halbstündigen Open-Air-Vortrag über Honig
und die Bienenhaltung.
Um 12, 13, 14 und 15 Uhr gibt es Führungen in den neuen
Bienengarten. Von 11.30 bis 16.30 Uhr findet zudem stündlich eine
Führung zu den Bienen statt. Damit das nicht schmerzhaft wird,stehen Schutzanzüge in ausreichender Zahl zur Verfügung. Zusehen gibt es diesmal (noch) mehr als sonst, nachdem Kinder undJugendliche der „Werkstatt-Schule“, der Straßenschule und derAlbert-Schweizer-Schule III beim Bienenhaus einen Bienengarten eingerichtet haben, der am Sonntag natürlich auch zugänglich ist.
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| | | | NABU startet Kampagne "SOS fürs Meer" | Miller: Deutschland droht beim Schutz der marinen Artenvielfalt vor der Haustür zu versagen / Bundesminister Gabriel, Dobrindt und Schmidt müssen zu Meeresschützern werden
Der NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, die Meere vor der Haustür besser zu schützen. In den Schutzgebieten in Nord- und Ostsee stehen Wirtschaftsinteressen nach wie vor im Vordergrund. Zum Tag des Meeres am 8. Juni startet die Kampagne „SOS fürs Meer“. Darin appelliert der NABU eindringlich an die Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, mit den Naturschutzgebietsverordnungen für die Gebiete in der AWZ die Weichen für einen wirksamen Meeresschutz zu stellen. Ziel ist es, die Minister daran zu erinnern, was auf dem Spiel steht.
„Die Bundesminister Gabriel, Dobrindt und Schmidt müssen selbst zu Meeresschützern werden und endlich etwas für die an unseren Küsten verschwundenen und bedrohten Arten und Lebensräume wie Schweinswal, Sandkoralle und Seegraswiese tun“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Über www.NABU.de/sosfuersmeer sollen sich die Menschen direkt an die Minister wenden, damit sich diese persönlich für effektive Schutzgebiete einsetzen und den Raubbau im Meer beenden.
Rund ein Drittel der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee (AWZ), dem Seegebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen, stehen unter Schutz – eine Spitzenposition im europäischen Vergleich. Das Problem ist nur, dass in den Schutzgebieten auch zukünftig alles erlaubt sein soll, was auch außerhalb an potentiell schädlichen Aktivitäten stattfindet, von Fischerei über Schifffahrt bis zum Rohstoffabbau. Selbst seismische Untersuchungen, Öl- und Gasförderung oder Fracking sind nach jetzigem Verordnungsentwurf nicht verboten.
„Während sich Deutschland international immer wieder für den Meeresschutz einsetzt, drohen wir beim Schutz der marinen Artenvielfalt vor der eigenen Haustür wiederholt zu versagen“, so Miller. Über die Verordnungsentwürfe der sechs Naturschutzgebiete tobt ein offener Streit zwischen Meeresschützern und Meeresnutzern, zwischen Umweltverbänden auf der einen und Angel-, Tourismus- und Wirtschaftsverbänden auf der anderen Seite. Ähnlich kontrovers geht es zwischen dem eigentlich federführenden Bundesumweltministerium und den drei Nutzerministerien zu. „Unter dem Druck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen verspäteter Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie haben die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft dem Umweltministerium so weitgehende Zugeständnisse abgerungen, dass die Verordnungsentwürfe weder dem dramatisch schlechten Zustand von Nord- und Ostsee gerecht werden noch den Vorgaben des europäischen Umweltrechts“, kritisierte NABU-Leiter Meeresschutz Kim Detloff.
Jetzt steht die zweite Runde der Ressortabstimmung bevor, dann gehen die Verordnungen zum Beschluss in das Bundeskabinett. „Es bleibt nicht viel Zeit, aus schlechten Entwürfen ein echtes Instrument des Meeresnaturschutzes zu machen. Der Ball liegt bei den Bundesministern Gabriel, Dobrindt und Schmidt. Sie müssen Verantwortung übernehmen und zu Zugeständnissen bereit sein, um den Meeren eine Zukunft zu geben“, so Detloff. Am Beispiel an unseren Küsten verschwundener und stark bedrohter Arten und Lebensräume beschreibt die Kampagne „SOS fürs Meer“ den dramatischen Verlust der marinen Vielfalt in den vergangenen Jahrzehnten, benennt Ursachen und zeigt, wer dafür politische Verantwortung trägt.
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| | | | NABU: Windenergie-Lobby leugnet Artenschutzproblematik | NABU erkennt Parallelen zu Klimawandelskeptikern / Miller: Bestehende Konflikte lösen statt wissenschaftliche Ergebnisse leugnen
Der NABU kritisiert den erneuten Versuch von Teilen der Windenergie-Branche scharf, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Artenschutz beim Ausbau der Windenergie abzuwerten. Hintergrund ist eine für den morgigen Donnerstag angekündigte kritische Stellungnahme des ehemaligen MdB Hans-Josef Fell und des Schweizer Ingenieurbüros KohleNusbaumer zu einer bisher unveröffentlichten, vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Studie zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel. Diese sogenannte PROGRESS-Studie ist die umfassendste und repräsentativste Studie zur tatsächlichen Zahl von Vogelkollisionen an Windkraftanlagen und die daraus abzuleitenden Folgen für die Populationen. Sie wurde von einem Konsortium unabhängiger Fachbüros und Universitäten durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass Windkraftanlagen tatsächlich Auswirkungen auf Vogelbestände haben. Die Windenergie-Branche um den ehemaligen MdB Fell, versucht diese Ergebnisse durch die Vorstellung einer Gegenstudie abzuwerten.
„Inzwischen erinnert der missionarische Eifer lautstarker Teile der Windenergiebranche beim Konflikt zwischen Artenschutz und Windenergie an das Vorgehen der Klimaskeptiker. Diese versuchen durch wiederholtes Infrage stellen wissenschaftlicher Erkenntnisse Zweifel an der Existenz des Klimawandels zu streuen, um dadurch den Ausbau erneuerbarer Energien zu verhindern. Stattdessen wäre es dringend notwendig, dass sich die Windenergie-Branche den nachgewiesenen Problemen stellt und gemeinsam mit Behörden, Fachexperten und Umweltverbänden praktische Lösungen entwickelt und umsetzt,“ sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Die Ergebnisse der PROGRESS-Studie wurden im Januar in Teilen in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht, ein Interview mit den Autoren dazu in der Fachzeitschrift „Der Falke“. Sie bestätigen, dass die Schlagopferzahlen für die meisten Vogelarten nicht bestandsrelevant sind, zeigt aber gleichzeitig, dass einige Vogelarten so stark betroffen sind, dass von einer Gefährdung der heimischen Populationen durch die Windkraft ausgegangen werden muss. Insbesondere für den deutschlandweit verbreiteten Mäusebussard belegt die Studie für den norddeutschen Raum eine Rate von 0,48 erschlagenen Individuen pro Windrad und Jahr. Deutschlandweit muss daher bei gut 26.000 bestehenden Windkraftanlagen von über 12.000 getöteten Mäusebussarden pro Jahr ausgegangen werden – bei einem Bestand von etwa 100.000 Brutpaaren. Berechnungen im Rahmen der PROGRESS-Studie zeigen, dass in Regionen mit fortgeschrittenem Ausbaustand der Windenergie Populationsabnahmen mit dieser Sterblichkeit erklärt werden können. Die aktuelle starke Bestandsabnahme im besonders windenergiereichen Schleswig-Holstein bestätigt diese Erkenntnis bereits heute.
Deswegen muss aus NABU-Sicht beim weiteren Ausbau der Windenergie Rücksicht auf den Mäusebussard oder andere betroffene Arten wie den Rotmilan genommen werden, was der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell und der Schweizer Windkraftentwickler Oliver Kohle nicht akzeptieren wollen. Stattdessen kündigen sie eine „Studie“ an, die die Aussagen der PROGRESS-Studie in Frage stellt. Unter anderem behaupten Fell und Kohle, dass der Bestand des Mäusebussards parallel zum Bau von Deutschlands 26.000 Windrädern angestiegen sei. Das Gegenteil ist der Fall: Nach den offiziellen Monitoringdaten, die in Deutschland vom Programm zum Monitoring von Greifvögeln und Eulen erhoben werden, nahm der bundesweite Mäusebussard-Bestand zwar von 1988 bis 2006 leicht zu, anschließend bis zum Ende der Datenreihe im Jahr 2013, also parallel zum Ausbau der Windkraft, jedoch um mindestens 30 Prozent ab. Dabei ist davon auszugehen, dass in diesen Zahlen stärkere Abnahmen in windenergiereichen Gegenden Norddeutschlands durch bessere Trends im windkraftarmen Süden zum Teil ausgeglichen werden.
„Das Ergebnis der PROGRESS-Studie ist der erste Hinweis darauf, dass allein das Einhalten von Mindestabständen zwischen gefährdeten Vogelvorkommen und Windrädern, wie sie im sogenannten ‘Helgoländer Papier‘ der staatlichen Vogelschutzwarten formuliert sind, nicht ausreicht, um alle Vogelarten ausreichend zu schützen. Für den Mäusebussard wird darin bisher kein Mindestabstand gefordert“, so Miller.
Der NABU fordert daher in diesem und ähnlichen Fällen, den weiteren Ausbau der Windenergie an die Populationsentwicklung der betreffenden Art zu koppeln und dadurch geltendem Artenschutzrecht zu entsprechen. Nur wenn die Population der Art in einem bestimmten Bundesland nicht weiter abnimmt, dürften neue Genehmigungen für WEA im Vorkommensgebiet der Art erteilt werden. Dann wäre ein weiterer Ausbau der Windenergie im betreffenden Bundesland möglich, solange Maßnahmen getroffen würden, um die regionalen Bestände der Art zu stützen. Diese sollten sowohl eine Minderung der Auswirkungen der Windenergieanlagen beinhalten (Rückbau besonders kollisionsträchtiger Anlagen, großflächiges Freihalten besonders wichtiger Vorkommensgebiete und notfalls auch Mindestabstände) als auch Maßnahmen zur Verringerung der Mortalität durch andere Ursachen (illegale Verfolgung, Straßenverkehr) und Maßnahmen zur Erhöhung des Bruterfolges (Lebensraumverbesserungen u.a. durch gezielte Agrarumweltmaßnahmen oder spezielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Ein gezieltes Monitoring der betreffenden Population muss die Wirksamkeit der Maßnahmen belegen, wovon die Genehmigungsfähigkeit neuer WEA abhängt. Mit dieser Vorgehensweise wäre es möglich, den notwendigen weiteren Ausbau der Windenergie im Sinne einer naturverträglichen Energiewende mit dem Schutz gefährdeter Arten zu verbinden. | Mehr | | | |
| | | | NABU: Mit mehr Auen- und Grünlandschutz Folgen von Unwettern mildern | Umdenken in der Landwirtschaft und Neuausrichtung der Gewässerpolitik nötig
Angesichts der Folgen starker Unwetter in vielen Regionen Deutschlands drängt der NABU auf einen Kurswechsel in der Agrar- und Gewässerpolitik und mahnt einen grundlegenden Bewusstseinswandel an.
„Extreme Wetterereignisse wie derartige Starkregen werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vielerorts zunehmen, das zeigen die Klimaprognosen. Es kommt nun darauf an, welche Schlüsse wir daraus ziehen. Verhindern lassen sich diese Ereignisse nie völlig, wir können aber alles daran setzen, die Auswirkungen zu mildern“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Menschliches Handeln habe an vielen Stellen dafür gesorgt, dass Niederschläge weniger in der Fläche zurück gehalten werden und schneller in die Bachläufe gelangen. Dies geschieht beispielsweise durch die Intensivierung der Landwirtschaft, die technische Entwässerung und die Versiegelung des Bodens für Siedlungs- und Verkehrszwecke.
„In den vergangenen 200 Jahren wurden Flüsse begradigt, Auen bebaut und viele Flächen mit Beton und Asphalt versiegelt. In der Landwirtschaft bewirkt der Rückgang von Wiesen und Weiden einen Verlust von Rückhalteflächen. Anstatt langsam zu versickern, läuft das Regenwasser schnell in die Bäche und Flüsse ab und lässt diese rasant anschwellen“, so Miller weiter. Gerade der in den vergangenen Jahren verstärkte Maisanbau könnte hier besonders lokal ein Problem darstellen, hier läuft das Wasser viel schneller ab als auf Wiesen und Weiden oder mit Getreide bestandenen Ackerflächen. „Auf mehr als 20 Prozent der Äcker steht mittlerweile Mais, in manchen Regionen ist der Anteil noch viel höher. Wenn dann noch Hanglagen hinzukommen, kann dies bei starken Niederschlägen zum Problem werden“, so Miller.
Ähnlich gestalte es sich in Einzugsgebieten mit einem hohen Anteil versiegelter Flächen. „Hier rächt es sich, dass in der Vergangenheit vielfach keine Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten genommen und in die natürlichen Überflutungsflächen hinein gebaut wurde. Wenn dann noch der Lauf begradigt und die Gewässerbetten künstlich eingeengt wurden, kann das katastrophale Ausmaße annehmen, wie viele Menschen gerade wieder leidvoll erfahren mussten“, so Miller.
Hier brauche es ein Umdenken nicht zuletzt auch auf kommunaler Ebene. Der Vorsorgegedanke müsse gegenüber kurzfristigen Interessen viel stärker in der kommunalen Bauplanung berücksichtigt werden, die dezentrale Versickerung von Regenwasser könne da nur ein erster, aber gleichwohl relativ leicht umzusetzender Anfang sein. „Die Informationsgrundlagen sind dank der EU-Hochwassermanagementrichtlinie da, die Hochwassergefahrenkarten im Internet ganz einfach abrufbar. Jede Gemeinde sollte prüfen, wie verletzlich sie durch Starkregenereignisse oder andere Wetterextreme wie Stürme oder Hitzeperioden ist und daraus die richtigen Schlüsse für eine langfristige Anpassungsplanung ziehen“, so Miller.
Der NABU fordert eine umweltverträglichere Gewässerpolitik und setzt sich für ein Bundesprogramm „Blaues Band“ ein. Ziel ist es, den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu verbessern. Bislang weist nur jeder zehnte Fluss oder Bach in Deutschland einen „guten Zustand“ auf, wie ihn die EU fordert und wie er bis zu diesem Jahr eigentlich für alle Fließgewässer erreicht sein sollte. Die NABU-Forderung nach einem Bundesprogramm zur ökologischen Entwicklung von Bundeswasserstraßen hat die Bundesregierung in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Aktuell erarbeitet eine Gruppe aus Vertretern des Verkehrs- und Umweltministeriums, wie das Programm konkret aussehen soll. Dem Bund kommt dabei, nach Ansicht des NABU, besondere Verantwortung zu: Er ist Eigentümer aller als Bundeswasserstraßen eingestuften Flüsse in Deutschland. Um sie zu verbessern, könnte die laufende Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hilfreich sein. Neue Einstufungen der Flüsse anhand ihrer tatsächlichen Bedeutung für den Gütertransport und damit künftig besser am Bedarf ausgerichtete Maßnahmen können den Druck auf die Flüsse deutlich reduzieren.
Hintergrund zu den aktuellen Ereignissen und NABU-Forderungen:
Besonders betroffen waren Mittelgebirgsregionen. Bei solchen starken Unwettern wird in der Regel immer der gesamte Talboden geflutet. Wegen der Besiedelung der Flächen ist in diesen Regionen der Platz beengt und der Fluss hat wenig Raum. Früher gab es dort mehr Moore, die Wasser aufgenommen und es über Wochen wieder abgegeben haben. Heute sind die Berglagen in aller Regel erschlossen und werden vielfach intensiv forstlich bzw. landwirtschaftlich genutzt. Nicht selten transportieren Drainagen und Gräben das Wasser auch noch beschleunigt in das Tal.
Insgesamt ist die Fähigkeit unserer Landschaft, Niederschlag zurückzuhalten, durch Nutzungen in den vergangenen Jahrhunderten stark reduziert worden. Für das dadurch schneller abfließende Niederschlagswasser fehlt in den besiedelten Auen der Abflussquerschnitt, also die Menge Wasser, die gespeichert werden kann, wenn man den Querschnitt senkrecht zur Fließrichtung bildet. Mit künstlichem Retentionsersatz (Rückhaltebecken) wird aus NABU-Sicht daher nur wenig erreicht, da diese an jedem Taleingang errichtet werden müssten. Darüber hinaus fehlen für solche Becken der Platz und das Aufnahmevolumen.
Was ist zu tun?
Der NABU spricht sich für eine wesentliche Verbesserung natürlicher Rückhalteflächen in Bergregionen durch eine strikt nachhaltige Landnutzung aus. Dazu zählt vor allen Dingen die Erhöhung der natürlichen Speicherfunktion durch Moore, Humus-Bildung, naturnahe Wälder sowie die Beseitigung von Drainagen und Entwässerung außerhalb von Siedlungen. Neben dem meist bestehenden technischen Hochwasserschutz ist vor allem die Schaffung von Abflussmöglichkeiten durch eine umfassende Auenentwicklung notwendig, ein Bauverbot in Gefahrengebieten und die Anpassung der kommunalen Raumplanung an mögliche Gefahrensituationen durch Unwetter. | Mehr | | | |
| | | | NABU: EEG-Novelle bringt Pariser Klimaziele in Gefahr | Neues Ausschreibungssystem mit negativen Folgen für Bevölkerung und Natur
Mit der am gestrigen Mittwoch beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt die Bundesregierung nach Ansicht des NABU die Pariser Klimaziele in Gefahr. „Es ist schon erschreckend, dass die Bundesregierung beim ersten Lackmustest wieder einmal den Schutz unseres Klimas hinten anstellt und den Bewahrern des fossilen und atomaren Energiesystems massiv in die Karten spielt. Mit Blick auf die Zukunft hätte die Bundesregierung eigentlich wichtige Vorgaben machen müssen: für eine bessere Qualität und den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren“, so Tschimpke.
Mit der Neufassung des EEG steht ein grundlegender Systemwechsel an. Wurden bislang Festpreise für Ökostrom gewährt, kommt nun ein neues Ausschreibungssystem. Neue Projekte für Erneuerbare werden ausgeschrieben – den Zuschlag soll erhalten, wer am wenigsten Subventionen benötigt. Damit will die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren begrenzen, bis 2025 auf maximal 45 Prozent. Doch dieses Ziel beißt sich mit den Klimaschutzzielen von Paris: Für einen effektiven Schutz des Klimas müsste dieser Anteil bis dahin bei deutlich über 50 Prozent liegen.
„Dass sich die Bundesregierung auf die strikte Begrenzung des Ausbaus Erneuerbarer versteift, zeugt von geringer Weitsicht. Langfristig gesehen wäre es deutlich besser gewesen, qualitative Ziele in das EEG aufzunehmen. Denn nur wenn Anlagen sauber geplant und gebaut sind, wird die Energiewende zum Erfolgsprojekt“, so der NABU-Präsident. Um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu sichern und die Natur nicht unnötig in Mitleidenschaft zu ziehen, muss der Ausbau räumlich besser gesteuert werden, und zwar über eine verbindliche Regionalplanung. Dazu zählt auch ein besseres Qualitätsmanagement bei den ökologischen Verträglichkeitsprüfungen für Anträge und Genehmigungen von Neuanlagen.
Doch in der EEG-Novelle kommt die Rücksicht auf die Natur bislang zu kurz. Stattdessen wurden sogar aus Naturschutzsicht wertvolle Flächen, nämlich Grünland in benachteiligten Gebieten, für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen freigegeben. „Selbst mit der Solar-Branche sind wir uns einig, dass für Freiflächenanlagen vorrangig Gebiete mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung genutzt werden sollten“, so Tschimpke.
Ein weiterer Kritikpunkt: Durch den Systemwechsel beim EEG werden künftig vor allem kleinere Akteure benachteiligt. „Ausgerechnet die Bürgerenergie, die regionale Wertschöpfung generiert und die Akzeptanz der Energiewende sichert, wird durch das Ausschreibungssystem systematisch ausgebremst. Zwar kann die Bürgerenergie an Ausschreibungen teilnehmen und erst im Nachgang die notwendigen Genehmigungen einreichen – doch dadurch ist die Planungssicherheit für diese Projekte überhaupt nicht gewährleistet. Gleichzeitig geraten naturschutzfachliche Belange in Gefahr. Denn ausgerechnet diese Genehmigungen können nachgelagert werden. Das führt dazu, dass Genehmigungsbehörden unter öffentlichen Druck geraten und womöglich Bewilligungen erteilen, die rechtlich nicht haltbar sind“, so der NABU-Präsident.
Auch bei der Windenergie auf See müssen nach Ansicht des NABU Natur und Umwelt stärker berücksichtigt werden. Bei Voruntersuchungen für mögliche Flächen muss dazu das Bundesamt für Naturschutz einbezogen werden.
Als Begründung für die Drosselung erneuerbarer Energien gilt der derzeit schleppende Netzausbau. Er wird durch Querschüsse einzelner Bundesländer, wie zuletzt Bayern, immer wieder massiv ausgebremst. Um die notwendigen Leitungen so bald wie möglich zu errichten und Wind- und Sonnenstrom besser transportieren zu können, müssen alle technischen und räumlichen Möglichkeiten genutzt werden. Dazu zählen die Erdverkabelung, eine Bündelung von Leitungen und auch modernere Mastdesigns – alle diese Optionen müssen ergebnisoffen und je nach Ort gewählt werden. So können Mensch und Natur so weit wie möglich geschont werden. Durch eine Förderinitiative von Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energien ließen sich einzelne Leitungen sogar ganz einsparen. | Mehr | | | |
| | | | NABU und REWE verzichten auf Plastiktüten | Gemeinsamer Einsatz für nachhaltigeres Wirtschaften, Umwelt- und Ressourcenschutz
Im Sommer letzten Jahres unterzeichneten der NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) und die REWE Group nach jahrelanger Zusammenarbeit eine langfristige strategische Partnerschaft. Ein weiterer Meilenstein konnte nun mit dem Verzicht von Tragetaschen aus Plastik in allen REWE-Supermärkten gesetzt werden. Ziel der Partnerschaft ist es, gemeinsam dem nachhaltigeren Wirtschaften im Handel und dem nachhaltigeren Konsum in Deutschland neue, zusätzliche Impulse zu geben, sowie den Umwelt- und Ressourcenschutz in den Wertschöpfungsketten weiter zu verbessern.
„Wir freuen uns, dass wir mit dem Verzicht auf die Plastiktüte und der Stärkung von alternativen Tragetaschen und Einwegkartons den Startschuss setzen für gemeinsame Aktivitäten im Bereich Ressourcen- und Gewässerschutz. Die REWE unterstützt den mitgliederstärksten Umweltverband in Deutschland bei seinen Projekten zum Thema „Saubere Meere, Flüsse und Seen“. Dazu werden wir eine Reihe von Initiativen durchführen“, sagt Lionel Souque, Vorstandsmitglied REWE Group und dort unter anderem für die rund 3.000 REWE Märkte in Deutschland verantwortlich.
Bereits seit 2009 berät und begleitet der NABU das Nachhaltigkeitsengagement von REWE als neutrale und unabhängige Instanz. Der NABU ist deshalb bei dem Verzicht auf die Plastiktüte aktionsbegleitender Kooperationspartner. Im Rahmen des „International Coastal Cleanup Day“ am 17. September, an dem sich jedes Jahr zahlreiche Freiwillige des NABU für saubere Küsten und Gewässer beteiligen, wird sich REWE in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit dem NABU für saubere Meere, Flüsse und Seen engagieren.
„Der Großteil der Abfälle gelangt vom Land ins Meer: Tüten, Verpackungen, Plastikflaschen und Zigarettenkippen. Die Reduktion von Plastiktüten ist ein wichtiger Anfang. Der Handel muss hier weiter vorangehen und den Verpackungsmüll auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens weiter reduzieren. Von der Politik fordern wir eine Gesetzgebung, die Mehrwegsysteme fördert und auf Abfallvermeidung und Ressourcenschonung setzt“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Grundlage der Zusammenarbeit von NABU und der REWE Group sind unter anderem themenspezifische Arbeitsgruppen, regelmäßige Strategieworkshops und Roadmaps für die Erreichung von zuvor festgelegten Nachhaltigkeitszielen. „Der NABU begleitet uns als konstruktiver, aber auch kritischer Kooperationspartner bei unseren Nachhaltigkeitsengagements. Dass der NABU in ganz Deutschland auch in Ortsgruppen präsent ist, hilft uns, unser Engagement bis herunter auf die Ebene unserer Märkte für unsere Kunden und Mitarbeiter wirkungsvoller umsetzen zu können. Wie gut unsere Zusammenarbeit heute funktioniert, zeigt unsere Entscheidung, auf Plastiktüten zu verzichten, bei der uns der NABU beratend zur Seite stand“, so Lionel Souque.
PRO PLANET
NABU und REWE bauen bereits auf zahlreiche erfolgreiche Projekte auf. So ist der NABU seit 2009 im PRO PLANET-Beirat der REWE Group vertreten. Mit dem PRO PLANET-Label können Lebensmittel, Gebrauchsartikel und Dienstleistungen gekennzeichnet werden, die neben hoher Qualität zusätzlich auch positive ökologische oder soziale Eigenschaften aufweisen. Im Rahmen der Vergabe des PRO PLANET-Labels für Eigenmarkenprodukte setzt sich die REWE Group dafür ein, Probleme in der Wertschöpfungskette zu analysieren und systematisch zu lösen. Ziel ist es, dass Produkte und Dienstleistungen Umwelt und Mensch während ihrer Herstellung, Verarbeitung oder Verwendung deutlich weniger belasten. Der PRO PLANET-Beirat unterstützt die REWE Group in allen Prozessschritten als fachlicher Berater.
Nachhaltiger Apfelanbau
Eines der größten PRO PLANET-Projekte ist das Apfelprojekt, das unter anderem in Zusammenarbeit mit dem NABU organisiert wird. Dabei schaffen Obstbauern von der Bodenseeregion bis zum Alten Land und vom Rheinland bis nach Sachsen Lebensräume für Insekten, indem sie zum Beispiel Blumenwiesen und Hecken anlegen. Das Nahrungs-angebot für Bienen wird damit ganzjährig verbessert. Die Bienen wiederum helfen den Erzeugern durch die Bestäubung der Apfelblüten den Ertrag und die Produktqualität zu verbessern.
Nachhaltigkeitswochen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
Um auf die akute Gefahr des Bienensterbens aufmerksam zu machen, haben die REWE-Supermärkte in Deutschland den NABU in den letzten Jahren im Rahmen ihrer bundes-weiten Nachhaltigkeitswochen mit 30 Cent für jeden verkauften Honig unterstützt. In den Jahren 2013 bis 2015 konnten dank REWE durch den NABU insgesamt 400.000 Euro für die Anlage, den Schutz und die naturverträgliche Bewirtschaftung von Streuobstwiesen eingesetzt werden. Im letzten Jahr unterstützte REWE außerdem den Deutschen Waldschutzfonds des NABU. Mit Hilfe des von der NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ 2013 initiierten Waldschutzfonds können große, zusammenhängende Waldflächen gekauft werden. Mit einer Kinder-Malaktion während der REWE-Nachhaltigkeitswochen wurden Gelder für den Schutz von insgesamt 120.000 Quadratmeter Wald zur Verfügung gestellt.
Ãœber den NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
Der NABU ist seit über 115 Jahren aktiv. Mit rund 590.000 Mitgliedern und Förderern ist der NABU der mitgliederstärkste Umweltverband in Deutschland. Der NABU ist überall dort, wo die Natur eine Rolle spielt, vom eigenen Garten bis zur politischen Bühne, von der Schutzgebietspflege vor der Haustür bis zum Engagement für internationale Projekte. Ob es um die Pflege von Streuobstwiesen, den Schutz der Zugvögel oder den Einsatz für eine zukunftsfähige Energiepolitik geht: 35.000 Aktive in bundesweit über 2.000 NABU-Gruppen begreifen Naturschutz als Lebensaufgabe und verleihen dem Einsatz des NABU für Mensch und Natur eine enorme Durchschlagskraft. Naturschutz hört nicht an den Landesgrenzen auf. Daher ist der NABU auch in ausgewählten internationalen Projekten aktiv. Hauptregionen dieser internationalen Naturschutzarbeit sind Afrika, die Kaukasus-Region, Mittelasien und Europa.
Ãœber REWE
Mit einem Umsatz von 17,7 Mrd. Euro (2015), rund 119.000 Mitarbeitern und weit über 3.000 REWE Märkten gehört die REWE Markt GmbH zu den führenden Unternehmen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Die REWE Märkte werden als Filialen oder durch selbstständige REWE-Kaufleute betrieben. Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2015 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von über 52,4 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren 330.000 Beschäftigten und 15.000 Märkten in 20 europäischen Ländern präsent. In Deutschland erwirtschafteten im Jahr 2015 rund 232.000 Mitarbeiter in rund 10.000 Märkten einen Umsatz von 38,2 Milliarden Euro. | Mehr | | | |
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