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Samstag, 31. Mai 2025
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Verschiedenes

 
Karlsruhe: „Offene Pforte“ verschafft auch Einblick in sozialen Garten
Der Verein Initial wirkt ebenfalls bei der Initiative „Offene Pforte“ des städtischen Gartenbauamts mit, die Einblicke in private Oasen der Fächerstadt bietet. Am Samstag, 6. August, kann als besonderer Ort zwischen 13 und 18 Uhr zum zweiten Mal dieses Jahr der „soziale Garten“ im Wolfartsweierer Gewann Im Bühl besichtigt werden. Zufahrt und Zugang erfolgen über die Wettersteinstraße Richtung Norden. Auf Höhe Talwiesenstraße geht es links, dann folgen 50 Meter Feldweg zur vom Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Einrichtung.

Ihre Beschäftigten, Menschen mit Suchthintergrund und psychischen Problemen, sind dort zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess tätig und widmen sich überwiegend gärtnerischer Handarbeit. Die Ernte in Bioqualität wird an andere soziale Einrichtungen ausgeliefert.
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Neues Ferienangebot auf dem Mundenhof
Neues Ferienangebot auf dem Mundenhof

In den Sommerferien bietet der Mundenhof an zwei Sonntagen
wieder ein Programm für die ganze Familie an. In der Regel stehen
die Tiere im Fokus. Bei den Führungen am Sonntag, 7. August, und
Sonntag, 28. August, dreht sich nun alles um Pflanzen. Wer mitgeht,
wird überrascht sein, was es auf dem Gelände des Mundenhofs alles
zu sehen gibt.

Auf dem zweistündigen Rundweg vom Haupteingang zu den
Trampeltieren, zur Exotischen Mitte und über den Hügel zurück zum
Haupteingang erfahren die Besucher und Besucherinnen von der
Kräuter-Kennerin Gerlinde Kurzbach Wissenswertes über essbare
heimische Wildkräuter und über Heilpflanzen der
nordamerikanischen Hochgrasprärie, die bei den Bisons angelegt
wurde und nun in voller Blüte steht.

Die Teilnahme kostet 10 Euro pro Person, Kinder sind frei dabei.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist jeweils um 11
Uhr am Haupteingang beim ZMF-Gelände.
 
 

 
Energie sparen und gewinnen
Die 400. Anmeldung für eine kostenlose Energiesparberatung darf hoch hinaus

Anmeldungen ab sofort ans Umweltschutzamt

Die Stadt Freiburg bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale
bis Oktober eine kostenlose Energiesparberatung an. Dabei können
sich alle Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten zum
Energiesparen informieren. Zusätzlich ist es möglich, Geräte
auszuleihen, die den Stromverbrauch messen und die größten
Stromfresser im Haushalt ermitteln.

Die Beratungen erfreuen sich regen Interesses und wurden seit
November 2015 über 370 Mal in Anspruch genommen. Nun kann
sich eine Anmeldung doppelt lohnen: Die 400. Anmeldung für eine
kostenlose Energiesparberatung erhält einen Gutschein für eine
Berg-Tal-Fahrt für zwei Personen mit der Schauinslandbahn.

Anmeldungen nimmt das Umweltschutzamt noch bis Oktober unter
Tel. 0761/201-6147 oder online unter www.freiburg.de/zuhause-aplus
entgegen. Die Energiesparberatung wird von der Projektgruppe
Energie des Agenda 21-Büros organisiert und findet bei den
Bürgerinnen und Bürgern zuhause statt. Als erste Einsparung
erhalten alle teilnehmenden Haushalte ein LED-Leuchtmittel
geschenkt.

Der Anteil privater Haushalte am gesamten Energieverbrauch liegt
bei fast 30 Prozent. Demensprechend bieten Haushalte besonders
hohe Einsparmöglichkeiten. Je mehr Haushalte in Freiburg
energieeffizient sind, desto besser kann die Stadt Freiburg ihr
ambitioniertes Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, erreichen.
 
 

 
Zu Fuß durch die Fahrradstadt Freiburg
„Fußverkehrs-Check“ im Stadtteil Wiehre

Die Fußgängerfreundlichkeit des Stadtteils Wiehre wird
geprüft. Die Wiehre ist damit Teil eines Projekts, das in acht
baden-württembergischen Kommunen das Zufußgehen
wieder als eigenständige Form der Mobilität bei Politik und
Verwaltung ins Bewusstsein rückt und fördert. „Wir wollen mit
diesem Projekt herausfinden, wie wir das Zufußgehen in
einem typischen gründerzeitlich geprägten und
innenstadtnahen Stadtteil wie der Wiehre attraktiver gestalten
und fördern können,“ erklärt Baubürgermeister Martin Haag.

Bei diesem „Fußverkehrs-Check“ bewerten Bürgerinnen und
Bürger, Politik und Verwaltung die Situation der
Fußgängerinnen und Fußgänger vor Ort. Im September
startet die Aktion mit einem Auftaktworkshop, bei dem eine
Bestandsanalyse erstellen werden soll. Im Oktober folgen
zwei Begehungen des Stadtteils, um Schwächen zu ermitteln
und mögliche Lösungsansätze zu finden. Diese Ansätze
werden bei einem Abschlussworkshop vorgestellt und
erörtert.

Schon im letzten Jahr haben15 baden-württembergische
Städte und Gemeinden den Fußverkehrs-Check gemacht.
Nach Einschätzung des Verkehrsministeriums erwiesen sie
sich als sinnvolles Instrument, um für die Belange der
Fußgängerinnen und Fußgänger in den Kommunen zu
sensibilisieren. Die Landesregierung hat sich vorgenommen,
bis 2030 den Anteil des Fußverkehrs an allen Wegen auf
landesweit 30 Prozent zu erhöhen. Die Auswahl der
Kommunen nahm eine Fachjury aus Vertreterinnen und
Vertretern des Städtetags, der Universität Stuttgart, des
Fachverbands FUSS e. V., der Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr vor.
Entscheidend für die Auswahl war eine möglichst große
Bandbreite von Fußverkehrsthemen.
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Elektroschrott-Rückgabe ab sofort auch bei Online-Händlern möglich
Verbraucherfreundliche Rückgabe muss an erster Stelle stehen

Ab Montag (25.7.) müssen Online-Händler erstmals ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Diese Verpflichtung ist Teil des neuen Elektrogerätegesetzes, das der Bundestag im Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat und das bereits für den stationären Elektrohandel gilt. Der NABU begrüßt diese neue Möglichkeit für die Kunden, befürchtet jedoch eine schlechte Umsetzung in der Praxis. Dies zeigten erste stichprobenartige Tests der Umweltschützer.

„Es darf nicht sein, dass Amazon und Co. auf unauffindbaren Unterseiten über die neue Rücknahme-Option informieren. Stattdessen sollten sie ihre Kunden schon auf der Startseite darauf hinweisen – und eine Rücknahme als Serviceleistung verstehen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Stichprobenartig hatte der NABU in den vergangenen Wochen die bisherigen Hinweise der Großhändler auf die neue Rücknahme-Pflicht untersucht. Das ernüchternde Ergebnis: Teils bieten die Unternehmen eine kostenpflichtige Rücknahme an, teils wird auf kommunale Sammelstellen verwiesen. Und in einigen Fällen findet man – auch nach längerer Recherche – keinerlei Informationen zu Rückgabemöglichkeiten. Auch Testanrufe beim Kundenservice brachten kein zufriedenstellendes Ergebnis. In keinem einzigen der Fälle konnten die Mitarbeiter Auskunft darüber geben, wie Altgeräte künftig beim Händler zurückgegeben werden können. Es ist mindestens zweifelhaft, ob die Online-Händler diese Informationspolitik am kommenden Montag ändern werden.

Ziel der neuen Regelung ist es, in Zukunft deutlich mehr Elektroschrott zu sammeln und ihn fachgerecht zu entsorgen. Ab dem Jahr 2019 sollen EU-weit mindestens 65 Prozent aller Toaster, Tablets und Handys gesammelt und – wenn möglich – auch wiederaufbereitet und recycelt werden. 2013 betrug die Rücknahme-Quote in Deutschland nur 42,2 Prozent. Bislang werden Elektrogeräte noch häufig illegal oder falsch entsorgt, beispielweise über den Restmüll. So gehen jedes Jahr Hunderttausende Tonnen eigentlich wiederverwertbarer Ressourcen verloren.

Das neue Gesetz greift insbesondere für große Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Dabei wird zwischen zwei Kategorien von Elektromüll unterschieden: Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern können zurückgegeben werden ohne ein neues Gerät kaufen zu müssen. Bei Großgeräten ab 25 Zentimetern gilt das Gesetz für die kostenlose Rückgabe-Option nur, wenn gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird.

Damit die neue Regelung auch möglichst kundenfreundlich und umweltschonend wird, sollten die Online-Händler bei der Rücknahme mit stationären Händlern oder sozialen Betrieben in Verbrauchernähe kooperieren. „Kurze Wege sind aus Kunden- und Umweltsicht wünschenswert. So müssen Verbraucher ihre Altgeräte nicht erst über einen Paketdienst versenden. Diese bequemere Form der Rückgabe sollten die Kunden auch von ihren Online-Anbietern einfordern“, so Miller.

Unverständlich ist aus Sicht des NABU, dass Lebensmittel-Discounter bislang von der gesetzlichen Rücknahme-Verpflichtung befreit sind. Auch sie bieten immer häufiger Laptops, Drucker und andere Kleingeräte als Aktionsware an. „Discounter, die mit Elektrowaren hohen Umsatz machen, sollten sich daher freiwillig an der Rücknahme der Altgeräte beteiligen“, so Sascha Roth, NABU-Experte für Umweltpolitik. Der NABU plädiert auch dafür, dass die zuständigen Behörden die Umsetzung der Rücknahmepflichten streng kontrollieren. „Die geforderten Sammelmengen können wir nur dann erreichen, wenn sich der Online-Handel nicht über Schlupflöcher aus der Verantwortung ziehen kann“, so Roth.


Die neue Regelung für die Rücknahme von Elektroschrott:

Verbraucher können ab Montag, den 25.7., ihre alten Toaster, Tablets und Co. sowohl an kommunalen Recyclinghöfen abgegeben als auch an den Annahmestellen der großen stationären Elektrohändler oder – zum Beispiel per Rücksendung – an Online-Händler.
 
 

 
Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer ist ungerecht und rückwärtsgewandt
NABU und DMB fordern: Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden

Der NABU und der Deutsche Mieterbund kritisieren den am vergangenen Freitag von den Ländern Hessen und Niedersachsen vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer als ungerecht, wohnungspolitisch falsch und rückwärtsgewandt. „Deutschland leidet unter Wohnungsnot, die Grundstückspreise schießen durch die Decke. Statt mit einer zukunftsorientierten Reform zur Beruhigung der Marktsituation beizutragen, drohen die Finanzminister mit ihrem Gesetzentwurf die angespannte Lage noch zu verschärfen“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Seit Jahren fordern der Deutsche Mieterbund, der NABU, zahlreiche weitere Verbände und viele Bürgermeister eine sozial gerechte, vereinfachte und investitionsfreundliche Bodensteuer – statt einer verwaltungsaufwändigen Neuregelung der Grundsteuer, die im Wesentlichen auf Gebäudewerten basiert.

„Wir appellieren dringend an die Landesregierungen und den Bundesrat, diesen Gesetzentwurf abzulehnen“, so der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Mieterbund und NABU kritisieren am aktuellen Entwurf zum einen den Erarbeitungsprozess. Jahrelang wurde er unter konsequentem Ausschluss der Zivilgesellschaft entwickelt. Zum anderen sehen die Verbände eine fatale Langzeitwirkung, sollte das Konzept umgesetzt werden. So würde die Grundsteuer künftig aus neuen und laufend zu aktualisierenden Gebäudewerten abgeleitet – ein Hemmschuh für Investitionen. Die Verbände sehen dadurch sämtliche Bemühungen zur Belebung des Grundstücksmarktes und zur Schaffung von mehr innerörtlichem Wohnraum gefährdet.

Der Gesetzentwurf droht außerdem bestehende Ungerechtigkeiten zu verstärken. Er schützt vor allem die Interessen derer, die auf steigende Grundstückspreise spekulieren. „Wohnkosten würden weiter steigen, auf Mieter käme eine Mehrbelastung zu“, so Siebenkotten. Sollten sich die Finanzminister mit ihrem Gesetzentwurf durchsetzen, würden Neubauten steuerlich deutlich schlechter gestellt im Vergleich zu gleichwertigen modernisierten Altbauten. Auch hätten die staatlich ermittelten Gebäudewerte, weil abgeleitet aus Herstellungskosten, mit den realen Marktwerten nur wenig gemein. „Der Bewertungsansatz der Finanzminister verstößt vermutlich gegen den Gleichheitssatz und das verfassungsrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit“, so Tschimpke. Eine auf dieser Basis ermittelte Grundsteuer stünde nicht nur verfassungsrechtlich auf wackligen Beinen, sondern wäre auch ökologisch und stadtentwicklungspolitisch kontraproduktiv. Denn Grundstückseigentümer, die ihre leer stehenden Gebäude, Baulücken, teilbebauten und untergenutzten Grundstücke liegenlassen, sich mit Investitionen zurückhalten und auf steigende Preise spekulieren, würden weiterhin (grund)steuerlich bevorzugt. In der Folge müssten die Kommunen mehr neue Baugebiete ausweisen als nötig. Jede bessere und effizientere Nutzung von Grundstücken würde mit einer höheren Grundsteuer bestraft.

Nach Aussagen der Finanzminister ist dieser extrem verwaltungsaufwändige Bewertungsansatz alternativlos. Doch das ist nicht der Fall: Eine reine Bodensteuer – die von vielen Seiten empfohlen wird – wäre innerhalb kürzester Zeit realisierbar und vollkommen neutral gegenüber Ausmaß, Art und Alter einer Überbauung. Sie würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen, brächte Bewegung in den Grundstücksmarkt und setzte die nötigen Investitionsanreize, um künftig auch den Bedarf an Wohnraum zu decken. Ungleichbehandlungen und verfassungsrechtliche Probleme wären von vornherein ausgeschlossen.

Die Grundsteuerreform sollte nach Ansicht des NABU durch eine verbesserte kommunale Planungspraxis und eine Stärkung der Eingriffsregelung in der Novelle zum Baugesetzbuch – wie aktuell in der Diskussion – begleitet werden, um dem Ziel einer „doppelten Innenentwicklung“ gerecht zu werden. Das heißt: Bauland sollte effizient genutzt und Stadtnatur dort erhalten werden, wo sie besonders knapp oder von besonderem Wert ist.
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"Schwarmstadt Freiburg" vorerst vorbei
2015 in Freiburg Netto-Wanderungsverlust bei Einwohnern außer bei Geflüchteten.
Gründe für Neubaustadtteil Dietenbach schwinden weiter.

Die "Akademiker- und Ausbildungs-Schwarmstadt Freiburg", wie sie von bevölkerungs- und woh­nungspolitischen Gutachten für die Stadt bisher angenommen wurde, ist vorerst vorbei! Zahlreiche Vorlagen der Stadtverwaltung und Beschlüsse des Gemeinderats ab 2012 beruhen daher spätestens aus heutiger Sicht auf teilweise unzutreffenden Grundlagen! Mit diesen Punkten, die auf neuen Daten der Bevölkerungsstatistik der Stadt beruhen, wandte sich der gemeinnützige Freiburger Verein ECOtrinova e.V. mit Schreiben an den Gemeinderat, an Oberbürgermeister Dr. Salomon und die Bürgermeister.

"In 2015 hat der Geburtenüberschuss von 481 Personen den Verlust von 669 Personen beim Zuzug minus Wegzug nicht mehr ausgeglichen. Die Tendenz zum klaren Rückgang des Wanderungsgewinns nach den Gipfeln von 2011 und 2012 ist schon 2013 zu erkennen und zu erwarten gewesen und habe sich in 2014 und 2015 verstärkt", so der ECOtrinova-Vorsitzende Dr. Georg Löser. Die zu wenig beachteten Ursachen der großen Wanderungsgewinne von 2011/2012 seien die damaligen Doppel-Abiturjahrgänge in mehre­ren Bundesländern, das Ende des Wehr- und Zivildienstes und die damalige Einführung der Freiburger Zweitwohnungssteuer gewesen.

ECOtrinova riet der Stadt jetzt, die Bevölkerungsprognosen zu korrigieren, zum einen ohne Geflüchtete, zum anderen mit Geflüchteten. Denn wenn der neue Trend im ersten Fall anhalte, werde es nun nicht nur wegen der fehlenden landwirtschaftlichen Ersatzflächen Zeit, Abstand zu nehmen vom Neubaustadtteil Dietenbach. Denn auch ohne Dietenbach seien reichlich Bauaktivitäten im Gange und am Kommen.

In 2015 kamen mit Stand Jahresende 3681 Geflüchtete mit unterschiedlichem Status neu nach Freiburg. Zur künftigen Anzahl Geflüchteter in Freiburg bestehe erhebliche Unsicherheit. Es sei davon auszugehen, dass durch Kriege und Bedrohungen aller Art Geflüchtete nach Befriedung in der Mehrzahl in Ihre Heimat zurück möchten. Bei aus anderen Ursachen Geflüchteten dürfte es hilfreich und viel effektiver sein, die Lebensverhältnisse vor Ort mit Unterstützung von hier und international pro Selbsthilfe so zu verbessern, dass Flucht- und Migrationsgründe schwinden, statt Menschen ihrer Heimat zu entfremden.
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Elektrizitätswerke Schönau (EWS) zur Generalversammlung
Am 1. Juli 2016 fand in Schönau die 7. Generalversammlung der Netzkauf EWS eG statt. Für das Geschäftsjahr 2015 weisen die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) bei einem vorläufigen konsolidierten Jahresumsatz von 163 Millionen Euro (Vorjahr: 170 Millionen Euro) ein vorläufiges konsolidiertes Ergebnis von 6 Millionen Euro (Vorjahr: 3 Millionen Euro) aus.

Mitgliederentwicklung in der Genossenschaft
Im Geschäftsjahr 2015 erhöhte sich die Zahl der Mitglieder der Genossenschaft weiter um 437 auf per 31.12.2015 gesamthaft 4.795 Mitglieder, die ein Geschäftsguthaben von 37,3 Millionen Euro einbringen.

Die EWS-Gruppe
Die EWS-Gruppe besteht zum 31.12.2015 aus der Muttergenossenschaft Netzkauf EWS eG und den hundertprozentigen Tochterunternehmen, der Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH, der Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH, der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH, der Elektrizitätswerke Schönau Direkt GmbH, der Holzenergie Betreibergesellschaft mbH und der in 2015 neu gegründeten EWS Windpark Rohrenkopf GmbH sowie den Beteiligungsgesellschaften Energieversorgung Titisee-Neustadt GmbH (30 Prozent), Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH (40 Prozent), Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH (50 Prozent) und der Kraftwerk Köhlgartenwiese GmbH (30 Prozent).

Geschäftsverlauf 2015
Im Geschäftsjahr 2015 versorgten die Elektrizitätswerke Schönau 160.250 Kunden (Vorjahr: 155.245 Kunden) mit ökologischem Strom und 11.050 Kunden (Vorjahr: 9.087 Kunden) mit Gas. Das entspricht einer Steigerung der Kundenzahl beim Strom von drei Prozent, beim Gas von 22 Prozent. Der Gesamtumsatz der EWS-Gruppe ging von 170 Millionen Euro leicht auf 163 Millionen zurück. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist auf den Abgang eines Weiterverteilers im Stromhandel zurückzuführen, der aber das Ergebnis kaum belastete. Das Jahresergebnis der EWS-Gruppe konnte von 3 Millionen Euro in 2014 auf 6 Millionen Euro in 2015 gesteigert werden. Die positive Entwicklung kommt zum einen durch die gestiegenen Kundenzahlen und zum anderen dadurch zustande, dass nicht wie im Vorjahr außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen sowie Sondereffekte das Ergebnis belasteten. Daneben lieferten erstmals alle verbundenen Unternehmen in Schönau positive Ergebnisbeiträge. Die Strom- und Gastarife wurden in 2015 das dritte Jahr in Folge nicht verändert.

Mitarbeiterentwicklung
In der EWS waren per 31.12.2015 100 Mitarbeiter beschäftigt, gegenüber 98 im Vorjahr.

Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
Die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Netzkauf EWS eG und ihrer Tochterunternehmen (EWS-Gruppe) im Geschäftsjahr 2015 beurteilen die Mitglieder des Vorstands als gut.
Den Mitgliedern der Netzkauf EWS eG als Mutterunternehmen wird aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 eine Dividende in Höhe von 3,5 Prozent ausgeschüttet. Vorstand Sebastian Sladek merkte hierzu an, dass man den Begriff der „Dividende“ neu fassen müsse. „Es entspricht nicht unserem Selbstverständnis, Dividende nur als finanzielle Dividende zu interpretieren. Für die Zukunft wollen wir verstärkt ein Verständnis der sozialen und ökologischen Dividende in unserer Geschäftstätigkeit und bei unseren Mitgliedern verankern“, erklärte Sebastian Sladek.

Ausblick
Die EWS rechnet auch in 2016 mit einer stabilen Entwicklung. Zum 31. Mai 2016 sind rund 163.000 Strom- und rund 12.000 Gaskunden in der Versorgung. Die Umsatzerlöse werden für 2016 leicht über der Vorjahreshöhe erwartet. Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich in der Folge der EEG-Novelle 2016 für die Erneuerbaren Energien allerdings verschlechtern, was dem Ziel einer umweltfreundlichen, dezentralen und bürgereigenen Energiewende aus Sicht der EWS entgegen läuft. „Aufgrund des immer stärker werdenden Widerstands gegen eine ehrliche Bürgerenergiewende werden wir von den Elektrizitätswerken Schönau uns mit Bürger-Initiativen und Mitstreitern stärker vernetzen, damit Erreichtes nicht verloren geht und die Bürgerenergiewende weiter vorangebracht wird“, betonte Vorstand Alexander Sladek.

Prüfung und Entlastung
Thomas Jorberg berichtete über die Tätigkeit des Aufsichtsrates und konnte mitteilen, dass der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband dem Jahresabschluss und Lagebericht der Genossenschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Dem Vorstand wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung bescheinigt.

Beschlüsse
Neben den einstimmigen Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat, der Feststellung des Jahresabschluss und der Dividendenausschüttung wurde die Umfirmierung von „Netzkauf EWS eG“ in „EWS Elektrizitätswerke Schönau eG“ beschlossen.

 
 



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