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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
ECOtrinova fordert Stopp des städtebaulichen Wettbewerbs Dietenbach
Angeblicher Bedarf für Neubaustadtteil Dietenbach beruht auf einer seltsamen Rechnung:
Wohnflächen für alle in Freiburg jedes Jahr erhöhen bis 2030. -
Für Familie dann typisch 140 Euro höhere Monatsmiete für 14 qm mehr Wohnfläche


„Gemeinderatsmehrheit und Stadt wollen den Neubaustadtteil Dietenbach bauen für den Luxus, die Wohnflächen pro Kopf für alle Freiburger bis 2030 um 18 mal jährlich um 0,2 qm zu erhöhen, also um 3,6 qm, für eine 4-Personen-Familie sind das rund 14 qm mehr oder typisch monatlich 140 Euro höhere Warmmiete. Wer kann das bezahlen?“, protestierte der Freiburger Verein ECOtri­nova kürzlich in Schreiben an den Gemeinderat, an den Oberbürger­meister Dr. Salomon und die Bürgermeisterriege. „Die Aufgabe, Wohnraum für eine wachsende Einwohnerschaft zu schaffen, umfasst nicht die Aufgabe, den Wohnraum pro Kopf für alle in Freiburg jährlich zu vergrößern. Gerade das haben jedoch Stadt und Gemeinderat zu einer ent­scheidenden Grundlage für den angeblichen Bedarf für Dietenbach gemacht,“ so ECOtrinova-Vorsitzender Dr. Georg Löser. Die Wohnfläche pro Person in Freiburg liegt bei 37 bis 38 qm (1). Sie war zuletzt von 2011 auf 2012 etwas gesunken.(1) Ein angeblicher Freiburger Nachholbedarf an Wohnfläche pro Person, so in der Gemeinderats-Drucksache 12-194 Anlage 2 Grafik S.10 (2), ergebe mit jährlich 0,2 qm pro Person bis 2030 den dort ausgewiesenen angeblichen Zusatzbedarf an 837.000 qm Wohnfläche (2), dies wäre für die ganze schon vorhandene Bevölkerung. Das sei aber zwei Drittel mehr als die bei Dietenbach in der Testplanung vom Okt. 2015 vorgese­henen rund 500.000 qm Wohn­fläche für 5.000 Wohnungen. (3) Laut Mietshäusersyndikat betragen bei deren 21 Freiburger Projekten die Wohnflächen durchschnittlich nur 29 bis 30 qm. (4) Bekanntlich benötigen junge Familien mit Kindern i.d.R. 20 – 30 qm pro Person.

ECOtrinova riet Gemeinderat und Stadt nun, den jährlichen Pro-Kopf-Wohnflächenzuwachs für alle Freiburger als Hauptgrundlage für Dietenbach abzuschaffen, den anstehenden städ­tebaulichen Wettbewerb für Dietenbach zu stoppen, die hohen Kosten zu sparen und sich auf die Alternativen zu konzentrieren. Weit über 100 Hektar landwirtschaftliche Flächen würden sonst bei Dietenbach unnötig vernichtet, und es würde von der Stadt versucht, Landwirte zu enteig­nen für angebliches Gemeinwohl, das unter obigen Voraussetzungen nicht vorliege.

Der Nachholbedarf an Wohnfläche pro Kopf bestehe für Freiburg eigentlich gar nicht. Ein Anstieg in Richtung des höheren deutschen Durchschnittwerts sei nicht nötig und sei ver­meidbar. Denn Freiburg habe rund 35.000 Studierende bei kleinem Wohnraum pro Kopf. Es gebe im Durch­schnitt relativ kleine Einkommen, die relativ kleine Wohnflächen benötigen. Und Frei­burg habe viel weniger Leerstand als der deutsche Durchschnitt. Es gebe Instrumente, um die Wohn­fläche pro Kopf sogar zu senken: Bauliche Instrumente seien, kleinere bezahl­barere und auf­teilbare Woh­nungen zu bauen, bestehende Wohnungen zu verkleinern oder zu teilen; soziale seien z.B. Wohnen für Hilfe, Senioren-WGs, Mehrgenerationenwohnen.

Der Wohnflächenbedarf für eine ggf. stärker wachsende Bevölkerung kann, so ECOtrinova, u.a. mit dem FNP 2020 (2), vorliegenden Baurechten (2), mit dem geplanten kleinen Neubau-Stadt­teil Zähringen-Nord plus ggf. mit Teilen des kommenden Perspektivplans – ohne Dietenbach -, mit Dachausbauten und Aufstockungen sowie regionaler Koordination und ökosozialem Stadtum­bau gedeckt werden.
 
 

 
NABU: Erneut Verdacht auf illegale Wolfstötung
Zweiter Fall innerhalb von 14 Tagen - NABU initiiert Verbändegespräch mit Deutschem Bauernverband, Vereinigung deutscher Schafzuchtverbände und Deutschem Jagdverband

Am Sonntag wurde auf einer Weide bei Köhlen, Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen, ein Tier gefunden, bei dem es sich nach Einschätzung des niedersächsischen Umweltministeriums um einen erschossenen Wolf handeln soll. Dies ist der zweite Fall eines getöteten Wolfes innerhalb von 14 Tagen. Erst am 12. September wurde ein geköpfter Wolf in der Nähe von Schenkendöbern (Spree-Neiße) im Süden Brandenburgs gefunden.
Der Kadaver, der nach Augenzeugenberichten eine Schussverletzung aufwies, wurde am Montag für eine umfassende Untersuchung nach Berlin in das Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) gebracht. Das IZW ist Teil des Dokumentations- und Beratungszentrums des Bundes zum Wolf (DBBW) und übernimmt dort vor allem die wissenschaftliche Untersuchung und Forschung der in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe. Dabei kann auch mit modernster Computertomographie festgestellt werden, ob der Kadaver die Folgen einer Schussverletzung trägt.

Der NABU verurteilt diesen offensichtlichen Fall einer erneuten Straftat gegen das streng geschützte Tier. Seit dem Jahr 2000 ist dies der 20. illegal getötete Wolf in Deutschland. Der NABU begrüßt, dass die Landesjägerschaft Niedersachsen Strafanzeige gestellt und eine Belohnung von 3.000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt hat, die zur Ergreifung des Täters führen. Doch leider haben in Aussicht gestellte Belohnungen in der Vergangenheit bislang nicht dazu geführt, dass die Täter im Fall illegal getöteter Wölfe tatsächlich ermittelt wurden. „Es kann nicht sein, dass wir alle paar Wochen einen illegal getöteten Wolf finden und Belohnungen aussetzen, die niemand in Anspruch nimmt. Wir müssen jetzt gemeinsam mit Jägern, Landwirten und Nutztierhaltern dafür sorgen, dass eine solche Straftat in Zukunft verhindert und strenger geahndet wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Aus diesem Grund hat NABU-Bundesgeschäftsführer Miller seine Geschäftsführerkollegen von Bauernverband, Jagdverband und Vereinigung der Schafzüchterverbände zu einem Verbändegespräch eingeladen.

Wer auf Wölfe schieße, der torpediere auch die Erfolge des Wolfsmanagements. „Daher wünschen wir uns einen schnellstmöglichen Austausch mit Vertretern des Deutschen Bauernverbandes, der Vereinigung deutscher Schafzuchtverbände und des Deutschen Jagdverbandes im Rahmen eines Krisengespräches, um zu beraten, was getan werden muss, um gemeinsam solche kriminellen Auswüchse zu verhindern“, so Miller weiter.
Das unerlaubte Töten eines streng geschützten Wolfes ist eine Straftat und kann nach Bundesnaturschutzgesetz mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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Umweltverbände kritisieren Vorstoß der deutschen Bundesregierung
zur Streichung der EU-Recyclingziele

Höhere EU-Recyclingquoten und schnell wirksame Maßnahmen gegen die zunehmende Abfallverbrennung gefordert


Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) kritisieren den aktuellen Versuch der deutschen Bundesregierung, die Erhöhung der Recyclingquoten auf europäischer Ebene zu verhindern. Wie aus einem den Verbänden vorliegenden Papier der für das Kreislaufwirtschaftspaket zuständigen EU-Arbeitsgruppe hervorgeht, hatte die Bundesregierung die Festlegung höherer Recyclingquoten zu verzögern versucht, weil sie die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berechnungsmethode ablehnt. Deutschland drängte demnach in der EU-Arbeitsgruppe darauf, Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen jahrelang auszusetzen.

Die Umweltverbände warnen vor einem falschen und verheerenden Signal Deutschlands als selbst ernanntem „Recycling-Weltmeister“ an die anderen EU-Mitgliedstaaten und fordern von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, sich für die frühzeitige Festlegung ambitionierter EU-Recyclingquoten einzusetzen und den jetzigen Vorschlag Deutschlands zur Streichung der Recyclingquoten aus dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket zurückzuziehen.

Eine frühzeitige Festlegung höherer Recyclingquoten sei notwendig, damit langfristige Investitionsentscheidungen in den Aufbau von Sammelsystemen, Sortieranlagen und Recycling-Technologien getroffen werden können. Stattdessen befördere die Bundesregierung mit ihrer jetzigen Linie ein bloßes Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle ohne zusätzliche Recyclingvorgaben. Dadurch entstünden lediglich Anreize für den Bau weiterer Müllverbrennungsanlagen, deren lange Laufzeiten und niedrige Entsorgungspreise den Aufbau einer starken Recyclingwirtschaft verhindern, so die Verbände. Deutschland müsse daher auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berechnungsmethode annehmen, nach der Abfälle erst als recycelt gelten, wenn sie einem abschließenden Recyclingverfahren zugeführt werden, also auch Fremdmaterialien und Fehlwürfe zuvor aussortiert werden.

Bislang werden in Deutschland bei den meisten getrennt erfassten Siedlungsabfallströmen auch Fremdmaterialien und Fehlwürfe als recycelt gewertet, was zu unrealistisch hohen Recyclingquoten führt. Die Bundesregierung müsse nun alles daransetzen, die EU-Abfallhierarchie konsequent umzusetzen und ambitionierte Ziele zur Abfallvermeidung, Wertstofferfassung und zum Recycling zu erreichen, fordern die Verbände. Sollte sich Deutschland mit dem neuen Vorstoß durchsetzen, werde dies langfristig negative Folgen für die Kreislaufwirtschaft in der EU haben, warnen die Verbände.
 
 

 
50 Jahre Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht
Festakt und Spatenstich zur Erweiterung mit Umweltminister Franz Untersteller

„50 Jahre Abwasserzweckverband bedeuten fünf Jahrzehnte kostengünstige und umweltgerechte Abwasserbeseitigung.“


Mit einem Festakt begeht der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht heute (23.09.) auf seiner Verbandskläranlage in Forchheim nördlich von Freiburg sein 50-jähriges Gründungsjubiläum. Der Abwasserzweckverband besteht aus 29 Städten und Gemeinden, in denen mehr als 370.000 Menschen leben.

Umweltminister Franz Untersteller sprach heute von einer Erfolgsgeschichte von Anfang an: „Vor der Gründung des Abwasserzweckverbandes gab es in der Region mit ihren vielen ineffizienten Kläranlagen eine massive Belastung der Gewässer. Mit der Inbetriebnahme der zentralen Kläranlage in Forchheim änderte sich das schlagartig. Die Schadstoffbelastung ging zurück, die Gewässer erholten sich.

In den letzten Jahrzehnten habe der Abwasserzweckverband über 230 Millionen Euro in die Infrastruktur seiner Abwasserbeseitigung investiert, sagte Untersteller. Wie erfolgreich er mit seiner Arbeit sei, zeige sich daran, dass der Verband heute fast ohne Landeszuschüsse auskomme. Die aktuell anstehende rund

40 Millionen Euro teure Erweiterung seiner biologischen Abwasserreinigungsstufe werde nur mit gut 80.000 Euro vom Land bezuschusst.

Spatenstich Erweiterung biologische Reinigung

Unter anderem mit dem Vorsitzenden des Zweckverbandes, Freiburgs Erstem Bürgermeister Otto Neideck, übernahm Umweltminister Franz Untersteller auch den Spatenstich für die Erweiterung der Kläranlage. Geplant ist der Bau von zwei Belebungsbecken und zwei Nachklärbecken, die die Kapazität der Anlage nennenswert erhöhen. Die dafür nötigen Eingriffe in die Natur werden durch Aufforstungen und Gestaltungsmaßnahmen ausgeglichen, dazu werden Artenschutzmaßnahmen ergriffen.

Er hoffe, dass mit der erweiterten biologischen Abwasserreinigung noch nicht das Ende der Modernisierung der Anlage erreicht sei, sagte Umweltminister Untersteller beim heutigen Festakt. Die Abwasserbeseitigung insgesamt und damit auch der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht stünden vor großen Herausforderungen: „So genannte Spurenstoffe, Arzneimittelwirkstoffe, Hormone oder Biozide verunreinigen unser Wasser in immer stärkerem Maß. Das hat die EU erkannt, das hat auch der Bund erkannt – reagieren müssen wir mit umfangreichen Reinigungsverfahren auf der kommunalen Ebene.“

Eine Anlage zur Spurenstoffelimination könne auch für den Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht ein großer Schritt nach vorne sein, so Untersteller.

Für ebenso wichtig halte er das Thema Phosphor-Rückgewinnung. In einer Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlage auf dem Betriebsgelände dieser Kläranlage könnten die Klärschlämme dieser und weiterer Kläranlagen im Umfeld verbrannt werden. 80 Prozent des Phosphors könnten aus der Asche zurückgewonnen werden.

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Weltweite Nashornpopulation könnte enorme Horn-Nachfrage nicht befriedigen
NABU-Studie zeigt: Freigabe von Nashorn-Handel könnte Nashorn-Wilderei noch verstärken

Die Wilderei auf afrikanische Nashörner nimmt seit Jahren dramatisch zu. Mit 1.342 erlegten Tieren in nur einem Jahr erreichte sie 2015 einen traurigen Höhepunkt. Auf dem Schwarzmarkt in China und Vietnam werden für ein Kilogramm Rhinozeros-Horn nach aktuellen Schätzungen derzeit bis zu 100.000 US-Dollar bezahlt - damit ist es wertvoller als Gold. Im Vorfeld der CITES-Konferenz in Johannesburg ist die Diskussion um eine Freigabe des Handels mit Nashorn-Horn aufgeflammt. Swaziland möchte seine Lagerbestände und durch Enthornung gewonnenes Nashorn-Horn an asiatische Kunden verkaufen. Eine neue Studie der NABU International Naturschutzstiftung zeigt: Selbst die weltweite Nashorn-Population von knapp 30.000 Tieren würde nicht annähernd ausreichen, um die enorme Nachfrage an Rhinozeros-Horn zu befriedigen.

Die meisten Nashörner, etwa 20.000, leben übrigens im CITES-Gastgeberland Südafrika. Bei der Konferenz wird auch darüber entschieden, wie Arten vor dem Aussterben gerettet werden können. Für den NABU ist das Aufheben eines Handelsverbots der falsche Weg.

"Den Markt mit legalem Horn zu fluten, um durch den Preisverfall den Anreiz für Wilderer und Händler zu reduzieren, ist eines der Hauptargumente der Handelsbefürworter. Aus unserer Studie geht jedoch klar hervor: Ein solches Szenario ist nicht realistisch. Eine Freigabe des internationalen Handels mit Nashorn-Horn würde im Gegenteil dafür sorgen, dass die Nashorn-Wilderei weiter eskaliert und somit den Todesstoß für die Nashörner weltweit bedeuten", erklärte Barbara Maas, Artenschutzexpertin der NABU International Naturschutzstiftung und Autorin der Studie.

Die Studie untersucht unterschiedliche Angebot- und Nachfrage-Szenarios und zeigt die Diskrepanz zwischen tatsächlich verfügbarem Horn und der Nachfrage in den beiden größten Verbrauchermärkten Vietnam und China auf. Als Basis für die Berechnungen dienten, neben der in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) empfohlenen Dosis für eine Einzelbehandlung mit Nashornpulver, der potenzielle Markt an erwachsene Konsumenten in Vietnam und China sowie die geschätzten 141 Tonnen Horn, die von allen in Freiheit lebenden Nashörnern theoretisch "geerntet" werden könnten. Die Analyse zeigt: Schon eine einzige Standard-Dosis von drei, fünf oder 50 Gramm Nashornpulver, die von lediglich 3,8 Prozent, 1,3 Prozent oder 0,2 Prozent der chinesischen und vietnamesischen Erwachsenen eingenommen wird, würde das gesamte, weltweit zur Verfügung stehende Horn aufbrauchen. "Egal, welches Szenario wir durchgerechnet haben - die Ergebnisse zeigen eindeutig: Eine 'Marktüberflutung' ist völlig illusorisch - schon bei einer einzigen Nashorn-Pulver-Dosis versagt das Argument", erklärte Maas.

Um die drohende Ausrottung der letzten Nashörner zu verhindern, fordert NABU International nationale und internationale stark kontrollierte Handelsverbote sowie gezielte Kampagnen zur Reduzierung der Nachfrage in Abnehmerländern wie Vietnam und China. Dazu unterstützt die Stiftung eine Initiative der International Buddhist Confederation in Vietnam, dem weltweit größten Abnehmerland für Nashorn-Horn.

Nashorn besteht, ebenso wie menschliche Nägel oder Haare, aus Keratin und wird in der TCM schon seit tausenden Jahren gegen eine Reihe von Beschwerden eingesetzt. In extrem hohen Dosen wirkt Nashorn leicht fiebersenkend - jedoch weniger effektiv als Aspirin. Seit einigen Jahren geht in Vietnam und China zudem das Gerücht um, dass Nashorn-Pulver gegen Krebs hilft. Obwohl es hierfür weder in der TCM, noch in der konventionellen Medizin Hinweise gibt, ist der Verbrauch von Nashorn-Pulver seither sprunghaft angestiegen. Zudem dient Nashorn-Horn in China und Vietnam als Statussymbol und Wertanlage.

"Seit 1977 besteht ein internationales Handelsverbot mit Nashorn-Horn. Dennoch ist der Markt riesig und wird von weltweit operierenden Verbrecherkartellen und in Südafrika von korrupten Naturschutzinsidern und Vollzugsbeamten bedient, deren professionelle Ausrüstung denen der Wildhüter meist deutlich überlegen ist. So werden selbst Nashörner in gut gesicherten Schutzgebieten wie dem Kruger Nationalpark immer wieder getötet. Ein regulierter Handel ist genauso wenig möglich, wie das Überfluten des Marktes mit 'nachhaltig geerntetem' Nashorn", sagte Maas.
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NABU: Gutes Signal - Deutschland ratifiziert Pariser Klimaabkommen
Abkommen muss in ehrliche und weitreichende nationale Klimapolitik umgesetzt werden

Zur Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens durch die Bundesregierung erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke: "Deutschland zieht mit seiner Ratifizierung China und den USA nach. Wenn nun auch die übrigen EU-Mitgliedsländer schnell ratifizieren, stehen die Chancen gut, dass das Abkommen noch in diesem Jahr, am besten vor der Klimakonferenz im November in Marrakesch, in Kraft tritt. Das wäre ein wichtiges Signal an die Weltgemeinschaft. Denn zur Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad müssen den vielen Ankündigungen für mehr Klimaschutz auch endlich Taten folgen. In Marrakesch können dann konkrete Regeln zur Erreichung der Klimaziele ausgearbeitet werden."

Mit den größten Verursachern von Treibhausgasen, wie den USA und China, haben nun aktuell 60 Vertragsstaaten das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Diese 60 Staaten sind zusammen für rund 48 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Das Abkommen tritt allerdings erst in Kraft, wenn mindestens 55 Vertragsparteien unterzeichnen, die zusammen 55 Prozent oder mehr der weltweiten Treibhausgase ausstoßen.

"Es ist gut, dass die Mehrheit im Bundestag hinter der internationalen Klimapolitik steht. Komisch ist nur, dass es Widerstand gibt, sobald das Pariser Abkommen in die nationale Politik übersetzt werden soll", kritisierte Tschimpke. "Der Entwurf für den Klimaschutzplan 2050 ist dafür ein gutes Beispiel. Er wurde schon vor der Ressortabstimmung von den einzelnen Ministerien so stark verwässert, dass die Ziele von Paris in Deutschland keinesfalls erreichbar sind. Besonders erschreckend: Nicht einmal das anfänglich formulierte Ziel des Klimaschutzplans stimmt mit jenem von Paris überein. So hieß es, Deutschland wolle bis 2050 80 bis 95 Prozent seiner Treibhausgase einsparen - notwendig sind aber mindestens 95 Prozent. Die Bundesregierung muss sich dringend an ihre globale Verantwortung erinnern und eine ehrliche Klimaschutzpolitik für Deutschland auf den Weg bringen", forderte Tschimpke.

Für den Erfolg des Klimaschutzes sei entscheidend, dass Klimaschutz künftig nicht mehr nur als Nischenthema des Umweltministeriums begriffen werde. "Wir brauchen umfangreiche Veränderungen und verbindliche Ziele in allen Wirtschaftsbereichen. Auch um allen Beteiligten künftig mehr Planungssicherheit zu geben. Das muss endlich auch bei den Fachpolitikern im Energie-, Bau-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsbereich ankommen", forderte Tschimpke.
 
 

 
Wieder Amselsterben durch Usutu-Virus
NABU ruft Bevölkerung zur Mithilfe auf

In Deutschland gibt es wieder ein Vogelsterben, das durch das tropische Usutu-Virus ausgelöst wird. Vor allem Amseln sind betroffen. NABU und Tropenmediziner bitten die Bevölkerung erneut um Mithilfe, erkrankte oder verendete Vögel über ein Online-Formular zu melden oder Proben toter Tiere zur Untersuchung an das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI) in Hamburg zu senden.

Unter www.nabu.de/usutu-melden können Beobachtungen toter Vögel gemeldet werden. Dort findet sich auch eine Anleitung zum Verschicken toter Tiere.
Erstmals wurde das nach einem südafrikanischen Fluss benannte tropische Virus 2010 in Stechmücken in Deutschland festgestellt. Es löste 2011 und 2012 in Deutschland erstmals ein Massensterben unter heimischen Vögeln, darunter vor allem Amseln, aus. Nach einigen Jahren ohne größere Ausbrüche, tritt das Virus nun in diesem Jahr wieder vermehrt auf.

Seit Ende Juli häufen sich beim NABU Meldungen kranker und kurze Zeit später verstorbener Amseln. Etwa 100 dieser Beobachtungen aus Deutschland sind bisher eingegangen. Die meisten Meldungen kranker und toter Amseln stammen aus den bereits zuvor betroffenen wärmebegünstigten Regionen Deutschlands entlang des gesamten Rheintals sowie am Untermain und am unteren Neckar. Weitere Verdachtsmeldungen erreichten den NABU aber auch aus bisher nicht betroffenen Regionen, z.B. aus dem Leipziger Raum und aus Berlin. Inzwischen konnten Forscher des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin für einige dieser Fälle bestätigen, dass das Usutu-Virus tatsächlich die Todesursache ist. Auch in Frankreich, Belgien und den östlichen Niederlanden wurde das Virus in diesem Jahr bereits in toten Vögeln nachgewiesen.

„Durch das Virus verursachte Todesfälle unter Vögeln treten jeweils während der Mückensaison von Mai bis November auf. Befallene Vögel wirken offensichtlich krank, werden apathisch und flüchten nicht mehr und sterben meist innerhalb weniger Tage. Fast immer sind es Amseln, bei denen diese Krankheit festgestellt wird, weshalb die Usutu-Epidemie auch als ‚Amselsterben‘ bekannt wurde“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Allerdings werden auch andere Vogelarten von diesem Virus befallen und können auch daran sterben. Das Überwiegen der Amseln lässt sich zum Teil durch deren Häufigkeit und Nähe zum Menschen erklären, was die Wahrscheinlichkeit des Auffindens toter Amseln erhöht. Aber eine besondere Empfindlichkeit dieser Art gegenüber dem Virus ist ebenfalls möglich.

Das Virus ist für Menschen ungefährlich. In ganz Europa konnten bisher erst fünf Infektionen beim Menschen festgestellt werden, meist bei Personen mit vorgeschädigtem Immunsystem.

„Der Ausbruch dieses für Deutschland neuen Virus stellt eine einmalige Chance dar, die Ausbreitung und Folgen einer neuen Vogelkrankheit zu verfolgen und zu analysieren. Die wichtigste Datengrundlage dazu bilden Meldungen toter und kranker Amseln aus der Bevölkerung, sowie eingeschickte Proben toter Vögel, die auf das Virus untersucht werden können“, so Lachmann weiter. Der NABU arbeite daher mit den BNI-Wissenschaftlern daran, die Ausbreitung des Virus und seine Auswirkungen auf unsere Vogelwelt zu dokumentieren und zu verstehen, um diese neuartige Gefährdungsursache von Vogelarten auch im Vergleich mit anderen Gefährdungsursachen beurteilen zu können.

Hintergrund
Mit Hilfe einer Internet-Meldeaktion 2011 konnte der NABU den Verlauf des Ausbruchs 2011 gut dokumentieren und auswerten. Eine Auswertung der Daten aus den großen wissenschaftlichen Mitmach-Aktionen des NABU „Stunde der Wintervögel“ und „Stunde der Gartenvögel“, konnte nachweisen, dass die Amselbestände in den damals nachweislich vom Virus betroffenen 21 Landkreisen zwischen 2011 und 2012 merklich zurückgegangen sind und somit bei einem bundesweiten Gesamtbestand von rund acht Millionen Brutpaaren möglicherweise 300.000 Amseln dem Virus zum Opfer gefallen sein könnten.

Der weitere Verlauf des Auftretens von Usutu-Erkrankungen lässt sich schwer vorhersagen. Die Vermehrung und Verbreitung der Viren hängt vor allem von der Witterung in den Sommermonaten ab: je wärmer der Sommer umso mehr Viren, Stechmücken und infizierte Vögel sind zu erwarten. Andererseits geht man davon aus, dass die Vögel zunehmend individuell erworbene Resistenzen gegen dieses neue Virus entwickeln, so dass sich das Virus vermutlich räumlich weiter ausbreiten, aber nicht mehr zu so offensichtlichen Massensterben wie im Jahr 2011 führen wird. Stattdessen ist zu erwarten, dass es in den betroffenen Gebieten zu zyklisch wiederholten Ausbrüchen kommen wird, sobald eine Generation von Amseln mit erworbener Resistenz von der nächsten Amselgeneration abgelöst wird.
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"Thorium - Atomkraft ohne Risiko?"
Alte Lügen - Neu verpackt bei ARTE

Die internationale Atomlobby war nach den vielen Opfern der "zivilen" Nutzung der Atomkraft, nach Fukushima und Tschernobyl für kurze Zeit ein wenig in Deckung gegangen. Aufgegeben hat sie nicht. Das globale atomare Dorf, die alten mächtigen Seilschaften aus Konzernen, Lobbyisten und Atomparteien funktionieren noch. Es werden zwar viel mehr alte AKW stillgelegt, doch in Diktaturen, Halbdiktaturen und in Ländern in denen der Markt nicht funktioniert werden immer noch AKW gebaut.
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