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Donnerstag, 3. April 2025
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Verschiedenes

 
Klage gegen Offshore-Park geht ans Oberverwaltungsgericht Münster
Windpark Butendiek vertreibt streng geschützte Vögel aus Schutzgebiet

Am 11. Januar hat der NABU Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Fall des umstrittenen Offshore Windparks Butendiek westlich von Sylt eingereicht. Die Richter hatten die Klage des NABU auf Sanierung eines Umweltschadens Ende November 2016 abgelehnt. Jetzt entscheidet in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster darüber, ob die Klage begründet ist und wie der Gebietsverlust im Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ durch den Windpark saniert werden kann. „Leider stützt das Urteil das verantwortungslose Taktieren der zuständigen Bundesbehörden. Ein Vogelschutzgebiet wird zerstört und alle schauen weg“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Wissenschaftliche Untersuchungen aus dem Frühjahr 2016 zeigen, dass seltene Stern- und Prachttaucher, aber auch Alken- und Möwenvögel die Windparks mit über sechs bis acht Kilometern Abstand viel weiträumiger meiden als vorhergesagt. Butendiek führt mit weiteren angrenzenden Windparks dazu, dass die Vögel aus dem Schutzgebiet heraus gedrängt werden. „Die Ergebnisse sind beunruhigend. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hält bis heute wichtige Monitoringergebnisse zurück, was im Rechtsverfahren dazu führte, dass das Bundesamt für Naturschutz die Frage des Umweltschadens nicht bewerten konnte“, so Miller. Jetzt hat der NABU einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz gestellt, um die Daten selbst auswerten zu können.

Das Kölner Gericht wies die Klage des NABU auf Schadenssanierung ab, da es die Rechtsauffassung vertritt, dass das Umweltschadensgesetz wie hier bei genehmigten Windparks nicht anwendbar sei. Hiermit wäre dessen Anwendungsbereich drastisch eingeschränkt. Sollte sich diese Auffassung in Deutschland durchsetzen, würde nach NABU-Meinung die EU-Umwelthaftungsrichtlinie ad absurdum geführt. „Das Oberverwaltungsgericht muss diese dringende Frage jetzt klären. Das kann Jahre dauern. Diese Zeit haben die Vögel in der Nordsee aber nicht. BSH und BfN müssen sofort handeln und Maßnahmen zum Schutz der Arten im EU-Vogelschutzgebiet einleiten. Sonst ist es bald zu spät“, mahnt Kim Detloff, NABU-Meeresschutzexperte.

Im April 2014 hatte der NABU Klage gegen den Offshore Windpark Butendiek westlich von Sylt eingelegt. Der NABU warnte vor Auswirkungen auf streng geschützte Seevögel und Schweinswale und stützte sich auf ein eigenes Rechtsgutachten, welches grobe Verstöße im Genehmigungsverfahren des BSH offenlegte. „Es folgten drei Verfahren an zwei Verwaltungsgerichten mit zweifelhaften Rechtsauffassungen, langen Zuständigkeitsdebatten und wiederholten Verzögerungstaktiken der Behörden. Jetzt stellen wir fest, dass streng geschützte Arten aus weiten Teilen des EU-Vogelschutzgebietes vertrieben werden. Ein klarer Verstoß gegen EU-Recht“, so Detloff.
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NABU: Viele Menschen, wenig Vögel
Zwischenergebnisse zur Stunde der Wintervögel aus über 56.000 Gärten

Die siebte bundesweite „Stunde der Wintervögel“ steuert auf einen neuen Teilnahmerekord zu: Bis zum heutigen Dienstag sind deutschlandweit bereits Meldungen von mehr als 87.000 Vogelfreundinnen und Vogelfreunden aus über 56.000 Gärten beim NABU und seinem bayerischen Partner LBV eingegangen. Noch bis zum 16. Januar können Zählergebnisse nachgemeldet werden, und auch die Eingabe der postalisch eingegangenen Meldungen steht noch aus. Daher erwartet der NABU den Vorjahresrekord von 93.000 Teilnehmern deutlich zu übertreffen.

Weniger erfreulich sind die Zählergebnisse. Wie schon im Vorfeld befürchtet, fehlt ein Teil der sonst in den Gärten zu beobachtenden Wintervögel: Statt der knapp 42 Vogelindividuen pro Garten im langjährigen Mittel wurden in diesem Jahr nur 34 Vögel pro Garten gemeldet – ein Rückgang von knapp 20 Prozent. „Noch vor einem Jahr entsprachen die Zahlen den üblichen Werten. Damit bestätigen sich durch die systematische Bestandserfassung im Rahmen der Aktion die zahlreichen Meldungen von besorgten Bürgern, die in den vergangenen Monaten von gähnender Leere an den Futterhäuschen berichteten“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Ein genauer Blick auf die vorläufigen Ergebnisse macht den Experten des NABU jedoch Mut: „Die extrem niedrigen Beobachtungsraten beschränken sich auf solche Vogelarten, deren Winterbestände hierzulande sehr stark vom Zuzug von Artgenossen aus dem kälteren Norden und Osten abhängen“, sagt Miller.

Besonders deutlich wird dies bei allen sechs heimischen Meisenarten: Die häufigen Kohl- und Blaumeisen sind in diesem Winter um ein Drittel weniger, die selteneren Tannen-, Hauben-, Sumpf- und Weidenmeisen jeweils nur etwa halb so oft gesehen worden wie im Vorjahr. Auch die Hälfte der Kleiber und Schwanzmeisen fehlt. Die Winterbestände der Finkenarten Kernbeißer (Minus 61 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und Erlenzeisig (Minus 74 Prozent) sind dagegen lediglich – nach ihren Höhenflügen im vergangenen Winter – auf Normalmaß geschrumpft. „Andererseits haben wir ungewöhnlich hohe Zahlen von Arten, deren Bestände immer nur teilweise von uns nach Süden abwandern“, stellt Miller fest. Zu diesen Arten gehört vor allem der Star, außerdem Amsel, Ringeltaube, Heckenbraunelle und Singdrossel. Diese Arten sind jedoch generell im Winter in kleineren Zahlen bei uns vertreten, so dass sie das Fehlen der häufigen Wintervögel nicht ausgleichen können.

„Der Vergleich mit Daten aus der Beobachtung des Vogelzugs im vergangenen Herbst legt nahe, dass eine besonders geringe Wanderneigung vieler Vögel die auffallend niedrigen Vogelzahlen dieses Winters plausibel erklären“, so Miller. Dazu passe auch, dass die Rückgänge bei Meisen und Co. im Norden und Osten Deutschlands am geringsten ausfallen, Richtung Südwesten aber immer größer werden. „Vermutlich aufgrund des bis zum Beginn des Zählwochenendes extrem milden Winters haben manche Wintervögel in diesem Jahr wohl auf halber Zugstrecke Halt gemacht.“

Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch, dass auch ein schlechter Bruterfolg bei Meisen und anderen Waldvögeln im vergangenen Frühjahr zur niedrigen Zahl an Wintervögeln in den Gärten beigetragen hat. Dies kann wiederum anhand der Ergebnisse der nächsten großen Vogelzählung überprüft werden, wenn im Mai wieder tausende Vogelfreunde im Rahmen der „Stunde der Gartenvögel“ die Brutzeitbestände der heimischen Gartenvögel erfassen.

Eine Endauswertung der Ergebnisse zur „Stunde der Wintervögel“ ist für Ende Januar geplant.
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ÖKO-TEST Feldsalat
Gefährliches Grün

In der aktuellen Januar-Ausgabe wollte ÖKO-TEST wissen, wie stark Feldsalat mit Pestiziden und anderen Schadstoffen belastet ist. Die Labore fanden in einigen Proben verschiedene Spritzgifte, teilweise waren besonders gefährliche Stoffe darunter. Bei manchen Salaten wurden zudem erhöhte Nitratwerte und bedenkliche Chlorverbindungen analysiert.

Das Verbrauchermagazin hat je drei Feldsalat-Proben von elf Lebensmittelgeschäften ins Labor geschickt. Ziel war es nicht nur, einzelne Salate zu testen, sondern auch zu prüfen, mit welcher durchschnittlichen Qualität Kunden in den einzelnen Supermärkten, Discountern und Bio-Läden rechnen können. Die Gesamtnote „sehr gut“ kann ÖKO-TEST nur ein einziges Mal attestieren: für die Proben eines Bio-Händlers.

Ausnahmslos alle konventionellen Handelsketten haben aber Probleme mit besonders gefährlichen Pestiziden wie etwa dem Pilzbekämpfungsmittel Iprodion, das als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft ist. Leider ist auch Bio nicht ganz ohne: Vier von sechs Bio-Feldsalaten enthalten das bienengiftige Insektenbekämpfungsmittel Spinosad.

Weitere Kritikpunkte bei den Feldsalaten sind unter anderem die zu hohen Nitratwerte und Perchlorat. Letzteres hemmt die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse. Nitrat ist zwar relativ unbedenklich, kann im Körper aber zu Nitrit umgebaut werden, was die Bildung krebserregender Nitrosamine begünstigt.

Das ÖKO-TEST-Magazin Januar 2017 gibt es seit dem 29. Dezember 2016 im Zeitschriftenhandel.
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ÖKO-TEST Bio-Hundenassfutter
Zum Heulen

ÖKO-TEST hat in der aktuellen Januar-Ausgabe 15 Bio-Hundenassfutter untersucht, darunter auch zwei vegetarische und drei vegane. Das Ergebnis ist nicht gerade tierlieb: Denn die Hersteller haben ein Problem mit der richtigen Dosierung von Vitaminen, Calcium, Phosphor und anderen Nährstoffen. Wenigstens sind Schadstoffe nur in Spuren oder gar nicht zu finden.

Wer seinen Hund mit Bio-Futter versorgt, muss mit Kosten von fünf Euro pro Tag rechnen. Im Gegensatz zu konventionellen Produkten steckt dann aber etwa keine Gentechnik im Futter, das Fleisch stammt nicht aus Massentierhaltung und beim Transport dürfen die Tiere nicht mit Stromstößen angetrieben werden. Ansonsten kommen häufig die gleichen Zutaten zum Einsatz wie in konventionellem Futter, aber eben in Bio-Qualität. ÖKO-TEST wollte wissen, ob sich die Mehrausgaben für das Nassfutter aus Bio-Haltung rentieren.

Das Laborergebnis ist jedoch enttäuschend. Zehn Produkte sind „ausreichend“ oder schlechter. Alle im Test sind als Alleinfutter ausgelobt, die meisten erfüllen aber nicht die Kriterien dafür: So konnte das Labor in elf Marken kein Vitamin D und in drei kein Vitamin B1 nachweisen. Vitamin-B1-Mangel führt zu Fressunlust und Krämpfen. Vitamin D fördert die Calciumabsorption im Darm sowie den Einbau von Calcium in das Skelett. Bei vier Marken ist zu wenig Vitamin A enthalten, was langfristig zu einem verminderten Sehvermögen und zu Haut- und Schleimhautproblemen führen kann. Auch scheint die optimale Calcium- und Phosphorversorgung den Futtermittelherstellern Probleme zu bereiten. Das kann langfristig gesehen einen Calciumabbau aus den Knochen zur Folge haben. ÖKO-TEST rät daher Hundehaltern, sich nicht über lange Zeit auf ein Futter zu verlassen, sondern immer wieder die Marke zu wechseln.

Das ÖKO-TEST-Magazin Januar 2017 gibt es seit dem 29. Dezember 2016 im Zeitschriftenhandel.
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Fleischkonsum
Slow Food kritisiert Ministerforderung nach mehr Schweinefleisch in der Kita- und Schulverpflegung

Bereits im Frühjahr 2016 hatte Schmidt angemahnt, die Ernährung in Schulen und Kitas nicht allein nach religiösen Kriterien wie "halal" oder "koscher", also den islamischen bzw. den jüdischen Speisegesetzen gemäß, auszurichten und kritisierte, dass in der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen zu wenig Schweinefleisch angeboten werde. Am Jahresende hat er seiner Forderung in einem Interview mit der Bild-Zeitung erneut Nachdruck verliehen.

Er erklärte, es sei "völlig inakzeptabel", dass unsere Kinder in den Kantinen von Schulen und Kindergärten kein Schweinefleisch mehr bekämen. Auch wenn für muslimische Menschen Schweinefleisch tabu wäre, dürfe dies nicht dazu führen, bei der Verpflegung in pädagogischen Einrichtungen aus Bequemlichkeits- oder Kostengründen dieses Lebensmittel ganz vom Speiseplan zu streichen. Schmidt fordert die Kantinen-Betreiber auf, regelmäßig Gerichte mit Schweinefleisch anzubieten, denn: "Fleisch gehört auf den Speiseplan einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, auch in der Kita- und Schulverpflegung. Jedes Kind sollte die Auswahl haben, ob es Rind-, Schweinefleisch, Fisch oder eben vegetarisch essen möchte."

Dr. Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland, kritisiert an den Aussagen des Ministers die fehlenden faktischen Grundlagen. Sie sagt: "Weder gibt es solide repräsentative Befunde dazu, welches Fleisch in welchen Mengen in Kitas und Schulen auf den Teller gebracht wird, noch liegen eindeutige Erkenntnisse dazu vor, dass Schweinefleisch für eine ausgewogene, gesunde Ernährung erforderlich ist. Die beiden jüngsten vielzitierten Studien aus dem Jahr 2014 zum Essen in der Kita von Bertelsmann und zum Essen in der Schule von BMEL, IN FORM und HAW Hamburg erheben zwar Daten zum Fleischverbrauch in pädagogischen Einrichtungen, aber nicht differenziert nach Fleischsorten." Sie lieferten keinen Hinweis zu einem zu niedrigen Schweinefleischangebot in den Kita- und Schulküchen.

Was in diesen Publikationen jedoch kritisch festgestellt werde, sei ein insgesamt zu hoher Fleischverzehr. Von daher wäre es eigentlich zu begrüßen, wenn durch ein Sinken des Schweinefleischangebots der Fleischverbrauch generell reduziert würde. Hudson weist darauf hin, dass auch die vorliegenden DGE-Qualitätsstandards zur Verpflegung in Kita und Schule zwar Vorgaben zur Fleischmenge machten, nicht aber zur Schweinefleischmenge. Ebenso lägen keine wissenschaftlichen Nachweise dazu vor, dass die Präsenz von Kindern und Jugendlichen muslimischen Glaubens zum Verschwinden des Schweinefleischs in pädagogischen Einrichtungen geführt hat. In Anbetracht dieser Tatsachen sei kritisch zu fragen, ob nicht die Interessen der Produzentenlobby den Minister pauschal zum Schweinefleischverzehr aufrufen lassen.

Slow Food Deutschland setzt sich ein für ein gutes, sauberes und faires Essen in Kita und Schule sowie für die kulinarisch-kulturelle Vielfalt (siehe Positionspapier vom 1.9.2015 von Dr. Lotte Rose, Professorin für Pädagogik der Kinder- und Jugendarbeit und Mitglied der Kinderkommission von Slow Food Deutschland Positionspapier herunterladen). Im Sinne der Slow-Food-Philosophie sind an der Forderung des Ministers nach mehr Schweinefleisch und der Warnung vor Ernährungsformen anderer Kulturen und Religion drei Dinge zu kritisieren.

1. Wichtig ist die Qualität des Schweinefleisches, nicht die Menge

Slow Food wehrt sich gegen die Idealisierung von Schweinefleisch als unerlässlichem Lebensmittel. Dr. Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland, erläutert: "Das ganze System zur Gemeinschaftsverpflegung und ihre Qualität müssen kritisch beleuchtet werden. Zu fragen ist, wie jene Schweine aufwachsen, leben, geschlachtet und verwertet werden, die Kinder und Jugendliche nach Meinung des Ministers konsumieren sollen, und wie die Menschen leben, die dieses Fleisch produzieren." Wenn jungen Menschen die Werte einer nachhaltigen und solidarischen (Essens-)Kultur vermittelt werden sollen, sei die pauschale Forderung nach mehr Schweinefleisch völlig absurd. Vielmehr wäre eine differenzierte Auseinandersetzung zur Qualität und Menge des angebotenen Fleisches konsequent in der Gesellschaft zu führen. Schweinefleisch aus industrieller Tierhaltung beispielsweise habe bei Slow Food nichts auf dem Teller zu suchen.

2. Die finanzielle Ausstattung der pädagogischen Stätten für Essen muss verbessert werden

Hudson verwundert auch die Selbstverständlichkeit, mit der vom Minister gefordert wird, jedes Kind sollte "die Auswahl haben, ob es Rind-, Schweinefleisch, Fisch oder eben vegetarisch essen möchte." Die Vision eines breitgefächerten Speisenangebots in den pädagogischen Einrichtungen, die es jedem jungen Menschen tagtäglich ermöglichen, nach eigenem Gusto zu essen, sei zweifellos sympathisch. Doch sei die derzeitige Verpflegungsrealität heute davon weit entfernt. Sie erläutert: "In den Schulen sind nachweislich mehr als zwei tägliche Menüvarianten selten. Viele Kinder in der Grundschule müssen sich gar mit einem Menüangebot begnügen. Für die Kitas sind entsprechende Daten bislang noch gar nicht erhoben." Das habe nichts mit den Ernährungsweisen muslimischer Kinder und Jugendlicher zu tun, aber sehr viel mit betriebswirtschaftlichem und logistischem Pragmatismus. Sie fordert: "Wenn man es als Minister ernst meint mit der Vision der reichhaltigen kulinarischen Auswahl für junge Menschen in pädagogischen Einrichtungen, dann muss man auch das nötige Budget dafür zur Verfügung stellen."

3. Slow-Food lehnt die Verunglimpfungen muslimischer Speisetabus als Gefährdungen der (Essens-)Kultur in Deutschland ab

Slow Food engagiert sich weltweit für die kulinarisch-kulturelle Vielfalt. Hudson kritisiert deshalb den diskriminierenden Aspekt der Forderungen Schmidts: "In einer Zeit, in der Migrations- und Flüchtlingspolitik zu brisanten gesellschaftlichen Spannungen führen, werden Ängste in Teilen der Bevölkerung ausgenutzt und das Schweinefleisch auf den Küchenzetteln deutscher Kitas und Schulen zum Symbol eines Kulturkampfes zwischen einer sogenannten deutschen Kultur und muslimischen Bevölkerungsgruppen stilisiert." Man könnte hier vermuten, dass eine fremden-, migrations- und flüchtlingsfeindliche Stimmung in der deutschen Gesellschaft eher akzeptiert und gefördert werden solle, als diese durch Aufklärung zu überwinden.
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Unnötige Debatte - für Wölfe kann es derzeit keine Abschussquote geben
NABU zur Forderung von Agrarminister Schmidt nach "beschränkter Abschussfreigabe" für Wölfe

Der NABU hält die in den vergangenen Wochen von Politikern der CDU/CSU und verschiedenen Interessenverbänden der Nutztierhalter und Jäger geführte öffentliche Debatte zur Aufweichung des Schutzstatus' von Wölfen für unnötig und fordert von der Politik ein klares Bekenntnis zum Schutz des Wolfes. Dazu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Der Wolf ist nach nationalem und internationalem Recht streng geschützt. In Deutschland kann es für ihn derzeit überhaupt keine Abschussquote geben, das weiß auch Minister Schmidt. Aber glücklicherweise ist er auch gar nicht zuständig für den Wolf.“

Die von ihm angestoßene Debatte gehe in die falsche Richtung, so Miller. „Die Frage ist nicht ob, sondern wie wir mit dem Wolf leben können. Der Wolf gehört zu Deutschland und er hat hierzulande noch lange keinen stabilen Bestand erreicht. Wir fordern von der Politik, und auch von dem für die Jagd und die Nutztierhaltung zuständigen Minister Schmidt, sich klar zum Schutz des Wolfes zu bekennen. Der NABU lehnt eine Herabstufung des Schutzstatus‘ sowie eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht strikt ab.“

Obwohl die Zuwachsraten der Wolfspopulation in Deutschland von manchem derzeit als hoch empfunden würden, seien die Wachstumsraten aus biologischer Sicht vollkommen normal. Auch ohne Eingriffe würden sie wieder abflachen. Mit derzeit 46 Rudeln sei der Wolfsbestand in Deutschland keinesfalls ausreichend stabil.

Mit Blick auf die vielfach diskutieren Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere sieht der NABU in möglichen Abschüssen keine Lösung. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Bei Übergriffen stellen wir fest, dass es fast immer zu Fehlern beim Schutz der Herden kam. Es wäre falsch, den Landwirten jetzt vorzugaukeln, mit dem Abschuss eines einzelnen Wolfes sei ihnen geholfen. Der Rest des Rudels wird dadurch keine Angst vor Weidetieren bekommen. Die Tötung eines Wolfes ist ein völlig ungeeignetes Mittel zum Schutz von Nutztieren.“ Stattdessen sei es wichtig, die Tierhalter stärker beim Schutz ihrer Herden, beispielsweise durch spezielle Zäune und Herdenschutzhunde, zu unterstützen und diese Maßnahmen ausreichend zu finanzieren.

„Hier ist auch das Bundeslandwirtschaftsministerium und damit Herr Schmidt in der Verantwortung. Ähnlich wie es das Bundesumweltministerium vor einem Jahr mit der Einrichtung einer zentralen Dokumentations- und Beratungsstelle für den Wolf vorgemacht hat, sollte jetzt das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Kompetenzzentrum für den Herdenschutz aufbauen.“
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Zahl des Monats: Rund eine halbe Million "Bunte Meter" angelegt
"Bunte Meter"-Helden retten Lebensraum für Stieglitz & Co.

Fleißig haben sie Beete angelegt, auf Ackerrandstreifen Wildblumen gesät oder kommunale Flächen in Naturparadiese verwandelt. Mehr als 700 Menschen machten 2016 mit bei der Aktion „Bunte Meter für Deutschland“ und legten rund eine halbe Million „Bunte Meter“ an. Durch den Erhalt bestehender oder die Schaffung neuer Flächen wurden so Lebensräume für den Stieglitz – „Vogel des Jahres 2016“ – sowie für andere Singvögel, aber auch für Bienen, Schmetterlinge und viele weitere Tierarten, gerettet.

An der Spitze der „Bunte Meter“-Helden steht Niedersachsen mit 105.115 Quadratmetern, gefolgt von Baden-Württemberg (79.654) und Hessen (51.005). Bunte Meter melden konnten Privatgärtner, Kommunen, Schulen, Landwirte und Unternehmen.

Der NABU hat zum Abschluss des Stieglitz-Jahres außerdem die Gewinner der Aktion „Bunte Meter für Deutschland“ gekürt. Insgesamt konnten drei Plätze in den Kategorien Garten, Kommune, Unternehmen, Schule&Kita, Landwirt, NABU-Gruppe und Siedlung ausgezeichnet werden.

Hintergrund zur Aktion:
Die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft und die Bebauung von Brachflächen rauben vielen Arten die Nahrungs- und Lebensgrundlagen. Besonders der Insektenschwund hat gravierende Auswirkungen. Pflanzen werden nicht bestäubt und Insektenfresser finde nicht mehr ausreichend Nahrung.
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Karlsruhe: Wie Obstbäume schneiden?
Liegenschaftsamt und Bezirksverband der Gartenfreunde bieten Kurse an

Obstbäume sollten auch während der kalten Jahreszeit gepflegt werden, damit sie im kommenden Sommer viele Früchte tragen. Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe bietet deshalb auch in diesem Jahr in Kooperation mit dem Bezirksverband der Gartenfreunde Obstbaumschnittkurse an. Folgende Termine werden immer freitags um 13.30 Uhr in den Kleingartenvereinen angeboten: Am 20. Januar Am Reitschulschlag, Lachenweg (Hagsfeld), am 27. Januar in der Battstraße (Rüppurr), am 3. Februar in der Anlage Mastweide (Durlach), am 10. Februar in Weiherfeld, am 17. Februar im Verein Rennichwiesen (Durlach), am 3. März an der Fasanengartenmauer (Mitte Ost), am 10. März beim Bezirksverband der Gartenfreunde im Mustergarten in der Schwetzinger Straße 19 (Hagsfeld) und am 17. März in der Anlage an der Hagsfelder Allee (Hagsfeld).

Die Teilnahme an den Kursen ist kostenlos, sie finden ab einer Zahl von zehn Personen statt. Anmeldungen beim Bezirksverband der Gartenfreunde sind entweder telefonisch unter 0721/35 28 80 oder im Internet bis eine Woche vor Kursbeginn möglich.
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