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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Netzwerk der WIN-Charta wächst weiter
Knapp 120 Unternehmen im Land bekennen sich öffentlich zum nachhaltigen Wirtschaften

Umweltminister Franz Untersteller: „Unternehmen, die werte- und zukunftsorientiert arbeiten, haben erwiesenermaßen klare Vorteile im Markt.“

Mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung sind heute (15.02.) der Einladung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und der Landeshauptstadt Stuttgart zum Forum „Der WIN’er sind Sie“ nach Stuttgart gefolgt, um sich über die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens auszutauschen. Umweltminister Franz Untersteller bestärkte die Unternehmen in ihrem Engagement: „Nachhaltigkeit ist definitiv ein Wettbewerbsfaktor.“ Europaweiten Umfragen zufolge legten Kunden und Gesellschaft zunehmend Wert darauf, das Waren und Dienstleistungen nachhaltig produziert werden“, so der Minister. „Auch belegen Studien, dass Unternehmen klare Vorteile im Markt haben, wenn sie werte- und zukunftsorientiert arbeiten.“

„Zahlreiche baden-württembergische Unternehmen haben die Vorzüge nachhaltigen Wirtschaftens bereits für sich entdeckt,“ sagte Untersteller mit Blick auf das Netzwerk der sogenannten WIN-Charta. Bisher haben sich 99 Unternehmen diesem System für ein gut umsetzbares und transparentes Nachhaltigkeitsmanagement angeschlossen. „Heute Abend unterzeichnen nun 17 weitere Unternehmen die WIN-Charta“, gab der Minister bekannt und ergänzte: „Ich bin überzeugt, dass wir das Niveau des nachhaltigen Wirtschaftens mit der WIN-Charta kontinuierlich werden weiterentwickeln können. Dies ist für eine zukunftsfähige Wirtschaft in unserem rohstoffarmen und exportorientierten Land von hoher Bedeutung.“

Fritz Kuhn, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, sagte: „Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt der Satz: Mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben. Und die Bedingungen für nachhaltiges Wirtschaften sind heute besser denn je. Die Nachhaltigkeit spielt für die Konsumenten eine immer größere Rolle. Sie achten darauf, ob Produkte auf akzeptable Art und Weise entstanden sind. Auch die Kommunen können viel für nachhaltiges Wirtschaften tun. Der weitere Ausbau des ÖPNV ist wie die Einsparung von Energie und die Schonung von natürlichen Flächen im Sinne des Gedankens der Nachhaltigkeit.“


Die WIN-Charta geht zurück auf eine Anregung des Initiativkreises der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit des Landes Baden-Württemberg (WIN).

Mit der Unterzeichnung der WIN-Charta bekennen sich die Unternehmen zu insgesamt zwölf Leitsätzen und Zielen nachhaltigen Wirtschaftens, zum Beispiel zu den Themen Menschen und Arbeitnehmerrechte, Mitarbeiterwohlbefinden, Anti-Korruption, Umgang mit Ressourcen und Energie, Produktverantwortung oder regionaler Mehrwert. Außerdem benennen sie ein Nachhaltigkeitsprojekt aus ihrer Region, das sie unterstützen wollen und sie verpflichten sich zu einem regelmäßigen schriftlichen Rechenschaftsbericht.
 
 

 
Warmwasser mit Solarthermie auf Mehrfamilienhäusern lohnt sich
Pilotprojekt von Stadt Freiburg, Badenova und Bauverein Breisgau zeigt gute Erfolge

Seminar mit weiteren Infos dazu auf der GETEC

Aus Sonne Wärme gewinnen, das lohnt sich auch für größere
Häuser mit mehreren Wohnungen. Das ist das Ergebnis eines
Pilotprojekts, das von der Stadt Freiburg initiiert, vom Badenova
Innovationsfonds gefördert und vom Bauverein Breisgau
umgesetzt wurde. Der Bauverein hatte vor gut einem Jahr
insgesamt zehn zusammenliegende Häuser in der
Emmendinger Straße mit über 90 Wohnungen mit einer großen
Solarthermieanlage, die Warmwasser erzeugt, ausstatten
lassen. Jetzt wertete das Fraunhofer ISE die Betriebsdaten
eines Jahres aus und es zeigt, dass ein solches Projekt
Nachahmer finden sollte, weil es einen wichtigen Beitrag leisten
kann, die Freiburger Klimaschutzziele zu erreichen. Die
zuständige Bürgermeisterin Gerda Stuchlik freut sich:
„Solarthermieanlagen haben auch im
Mehrgeschosswohnungsbau ihre Berechtigung und können dort
einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.“
Besonderheit des Projekts war außerdem, dass die neue
Solarthermieanlage in ein neu geschaffenes Klein-Netz für die
Wärmeversorgung eingebunden wurde.

Wissenschaftlich begleitet hat das Projekt das FraunhoferInstitut
für Solare Energiesystem ISE. Das Ergebnis nach einem
Jahr: Die Anlage auf dem denkmalgeschützten Ensemble in der
Emmendinger Straße hat der Atmosphäre mehr als zwölf
Tonnen Kohlendioxid erspart. In den Sommermonaten lieferten
die Kollektoren mehr als 60 Prozent der von den 92 Wohnungen
benötigten Wärmemenge. Über das gesamte Jahr 2016
gesehen, konnte die Solarthermie rund zehn Prozent der
Wärmeenergie bereitstellen.

Das neue Wärmesystem besteht neben der 191 Quadratmeter
großen Solaranlage aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW)
sowie einem gasbetriebenen Spitzenlastkessel und zehn
Pufferspeichern mit einem Volumen zwischen 1.200 und 1.700
Litern. Da das BHKW vergleichsweise klein ausgelegt ist, kann
es fast ganzjährig unter Volllast laufen und damit sehr effizient
Wärme und Strom produzieren. Der selbst produzierte Strom
wird über eine Tochtergesellschaft des Bauvereins an die
Mieterinnen und Mieter zum Eigenverbrauch verkauft. Die
Kosten für das ganze Wärmesystem lagen bei rund 1,26
Millionen Euro.

Wir sind sehr zufrieden mit der neuen, innovativen
Wärmeversorgung in unserem Gebäudeensemble in der
Emmendinger Straße“, resümiert Michael Simon, Leiter der
Bauabteilung beim Bauverein Breisgau. Auch der Verkauf des
BHKW-Stroms an die Mieterinnen und Mieter hat sich
ausgesprochen positiv entwickelt: „Bereits drei Viertel aller
Mietenden beziehen den preisgünstigen Strom aus eigener
Herstellung“, erzählt Simon. „Ich würde mich freuen, wenn
andere Wohnungsgesellschaften, Baugenossenschaften oder
sonstige Eigentümer von Mehrfamilienhäusern unser
Pilotprojekt zum Anlass nähmen und bei der Erneuerung ihrer
Wärmeversorgung die Solarthermie und die Einbindung eines
BHKW in Betracht zögen.“

Die Stadt Freiburg möchte mit diesem Beispiel vor allem
Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern dazu
anregen, über die Nutzung solarthermischer Anlagen
nachzudenken. Das unter Denkmalschutz stehende
Gebäudeensemble des Bauvereins zeigt außerdem, dass auch
der Denkmalschutz kein Hindernis sein muss. Gerade bei
Mehrfamilienhäusern im Bestand gibt es noch erhebliches
Potential hinsichtlich der Solarthermie. Nur ein Bruchteil der
Mehrfamilienhäuser ist mit solarthermischen Anlagen
ausgestattet. „Das ist bedauerlich“, meint Stuchlik, „Achtzig
Prozent aller Mietwohnungen liegen in Wohnhäusern mit drei
bis zwölf Wohneinheiten. Unser Ziel ist es, dass dieses
Potential zukünftig stärker erschlossen wird. Denn nur, wenn die
Solarthermie ihren Platz auch in der Wärmeversorgung von
größeren Wohnhäusern findet, wird mittelfristig die
Wärmewende gelingen können“, ist Stuchlik überzeugt.
 
 

 
Karlsruhe: Vegan - ein Ernährungstrend?
Hintergründe und Praxistipps im Sonntagscafé

Vegan scheint in aller Munde zu sein. Warum Veganer keine tierischen Produkte essen und ob die Ernährungsweise gesund ist, darüber referiert die Chefredakteurin des VEBU-Magazins Silke Bott am 19. Februar um 11 Uhr beim Sonntagscafé im Internationalen Begegnungszentrum (Kaiserallee 12 d, Großer Saal). Dabei geht Bott der Frage nach, was dabei herauskommt wenn man Ethik mit Ernährung verknüpft und gibt praktische Tipps, wo die Zuhörerinnen und Zuhörer in Karlsruhe vegan essen können und wie sie vegane Produkte im Supermarkt erkennen. Zudem gibt es neben Rezepten auch vegane Häppchen zum Probieren.

Einlass ist ab 10.30 Uhr. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, der Mittagsimbiss kostet drei Euro.
 
 

 
NABU kritisiert geplante Änderungen im Baurecht
Erleichterung für Wohnbebauung an den Siedlungsrändern widerspricht dem 30-Hektar-Ziel

Der NABU kritisiert die geplanten Gesetzesänderungen der Bundesregierung im Bau- und Planungsrecht. Für Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand sieht der Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung erhebliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen vor. Durch die „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ könnte künftig generell auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden. Der Gesetzentwurf ist Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses im Bundestag am heutigen Mittwoch.

„Diese Ausnahmeregelung widerspricht klar dem 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung, das leider erst kürzlich mit der Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auf das Jahr 2030 verschoben wurde. Derzeit liegt der Flächenverbrauch bei fast 70 Hektar pro Tag. Die jetzt geplante Außenbereichsregelung konterkariert eine flächensparende Siedlungsentwicklung“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordert, die entsprechende Regelung vollständig aus dem Gesetzentwurf zu streichen, wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 10. Februar empfiehlt. Die derzeit drängenden Wohnungsbauerfordernisse sind bereits mit den vorhandenen rechtlichen Regelungen zu bewältigen. Dabei sollte auch weiterhin die Entwicklung innerstädtischer Flächen im Vordergrund stehen.

Im Mittelpunkt der Änderung des Baurechts stand zunächst die Einführung einer neuen Baugebietskategorie. In den „Urbanen Gebieten“ dürfte höher und dichter gebaut werden. Außerdem könnten z.B. Einzelhandel und Wohnen leichter miteinander gemischt werden. Der NABU sieht hierin eine Möglichkeit, eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu unterstützen und begrüßt daher im Grundsatz diese lang geplante und vorbereitete Änderung.

Die Außenbereichsregelung hingegen wurde dem Gesetzentwurf äußerst kurzfristig und ohne Beteiligung der Verbände hinzugefügt. Die in Rede stehenden Ausnahmebestimmungen wurden ursprünglich 2007 mit dem Ziel eingeführt, innerstädtische Bauvorhaben auf brach gefallenen oder bereits bebauten Flächen zu erleichtern. Sie aber unangepasst auf Freiräume an den Siedlungsrändern anzuwenden, entspricht weder einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung noch der Logik des bestehenden Planungsrechts.

Neben einer nachhaltigen Innenentwicklung mit behutsamer Nachverdichtung und klugen Nutzungskonzepten ist im Einzelfall auch die Inanspruchnahme neuer Flächen zu prüfen. Aber gerade bei landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand darf auf eine Umweltprüfung und gegebenenfalls erforderliche Ausgleichsmaßnahmen keinesfalls verzichtet werden“, so Miller.
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Ausverkauf der Meeresschutzgebiete geht weiter
Gefährliche Änderung im Bundesnaturschutzgesetz – Bundesregierung verfehlt Ziele zum Schutz von Nord- und Ostsee

Die deutschen Umweltverbände äußern scharfe Kritik an einzelnen Änderungen des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes im Bereich Meeresschutz. Sie befürchten, dass sich der Schutz der Nord- und Ostsee weiter verschlechtern könnte. NABU, BUND, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WWF und Whale & Dolphin Conservation kritisieren, dass das in den Verhandlungen federführende Bundesumweltministerium dem Druck anderer Ministerien nachgegeben habe und einen gefährlichen Handel eingegangen sei, um das Gesetz schnell zu verabschieden. Das neue Bundesnaturschutzgesetz sichert den Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forschung erstmals ein Vetorecht bei der Unterschutzstellung der wertvollsten Meeresgebiete zu. So dürften künftig die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden, welche Maßnahmen zum Schutz von Schweinswalen und Kegelrobben, Riffen oder Seegraswiesen ergriffen werden. Die Umweltverbände fordern jetzt den Bundestag und Bundesrat auf, die sogenannte Einvernehmensregelung zu stoppen. Ansonsten drohe der weitere Ausverkauf der Nord- und Ostsee.

Die Kritik zielt insbesondere auf den Paragraphen 57 der Gesetzesnovelle. Hier wird den Bundesministerien – statt wie bisher eine Beteiligung – nun eine sogenannte Einvernehmensregelung zugesichert. Damit könnte ein einziges Ministerium künftig Verordnungen und Maßnahmen zum Schutz der Meere blockieren. „Diese Gesetzesnovelle wird die Übernutzung unserer Meere zementieren. Das zeigten bereits die Verhandlungen um die Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die im vergangenen Jahr veröffentlichten Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnungen sind in den letzten Monaten durch die anderen Ministerien so stark verwässert worden, dass die Bundesregierung weder ihrem eigenen Koalitionsvertrag gerecht wird, noch den EU-rechtlichen Verpflichtungen“, so die Verbände. Jedes beteiligte Ministerium habe sich Ausnahmen in die Verordnungsentwürfe schreiben lassen, so dass in den Schutzgebieten weiter gefischt, Sand- und Kies abgebaut oder mit extrem lauten Schallkanonen nach fossilen Rohstoffen gesucht werden dürfe.

In der eigenen Pressemitteilung zur Gesetzesnovelle sprach die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch von einer Grundlage für den besseren Schutz der Meere. Zwar ermöglicht das neue Gesetz, zukünftig auch weniger prominente Artengruppen wie Rochen oder Muscheln bei Schutzbemühungen zu berücksichtigen. Doch das nütze nichts, da effektive und regulierende Maßnahmen praktisch ausgeschlossen würden, so die Verbände.

Schon heute setzen sich beim Meeresschutz viel zu oft einzelne Wirtschaftsinteressen gegen das Allgemeininteresse durch. Die Gesetzesnovelle dürfte es dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz noch schwerer machen, die Artenvielfalt in unseren Meeren für zukünftige Generationen zu erhalten. Dabei gilt heute jede dritte Art in Nord- und Ostsee nach Roter Liste als gefährdet. Grund dafür sind nach eigener Aussage der Bundesregierung vor allem Fischerei, Kies- und Sandabbau sowie der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen.

„Deutschland setzt sich richtigerweise für die Zukunft der Antarktis und gegen die weltweite Vermüllung der Meere ein, versagt aber kläglich beim Meeresschutz vor der eigenen Haustür. Bundestag und Bundesrat dürfen nicht zulassen, dass die Bundesregierung vor den Interessen der Wirtschaftslobby einknickt, sonst verspielt Deutschland seine internationale Reputation beim Meeresschutz“, so die Verbände.
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NABU: Der lange Arm der Agrarlobby
Stimmungsmache des Bauernverbandes lässt Böses ahnen für Debatte um Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik

Der NABU bedauert das erzwungene Ende der viel beachteten Informationskampagne „Neue Bauernregeln“ des Bundesumweltministeriums. Die Bauernregeln von Bundesministerin Hendricks sind auf massive Proteste, vor allem aus den Reihen des Bauernverbandes, gestoßen. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hatte einen Stopp der Kampagne gefordert, die einfache und völlig korrekte Fakten über Umweltprobleme in der Landwirtschaft auf humorvolle Weise thematisiert hat. Aber auch eigene Parteifreunde sind der Ministerin in den Rücken gefallen. Dies gab wohl den Ausschlag, dass sie nicht länger der aggressiven und vollkommen unsachlichen Stimmungsmache der Agrarlobby standhalten konnte.

„Es ist nicht die Aufgabe des NABU, eine Bundesministerin zu verteidigen. Aber angesichts des Erfolgs einer völlig faktenfrei orchestrierten Empörung der Agrarlobby gegen eine harmlose Aufklärungskampagne können wir nicht schweigen. Das lässt Böses ahnen für die anstehende Debatte um die EU-Agrarpolitik“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Immerhin gehe es um jährlich 60 Milliarden Euro. Diese lasse sich die Lobby nicht gerne wegnehmen. Es könne aber nicht sein, dass sie nur laut genug schreien müsse, um ihren Willen zu bekommen. „Das bestätigt uns als NABU darin, mit unseren 620.000 Mitgliedern und Förderern im Wahljahr mit allen Möglichkeiten für eine Neuausrichtung der EU-Agrarförderung zu kämpfen“, so Miller weiter. Viele Bauern seien bereit zu Veränderung, würden jedoch von der EU-Agrarpolitik, die der Bauernverband vehement verteidigt, gezwungen, immer mehr und immer billiger zu produzieren.

Am Donnerstagabend hatte das Bundesumweltministerium die in Reimen formulierte Darstellung von Umweltproblemen in der Landwirtschaft von seiner Webseite genommen. Die Ministerin verkündete in einer Videobotschaft, man wolle nun einen Dialogprozess starten. Aus Sicht des NABU ist dies eine klare Kapitulation vor den Lobbyisten. Natürlich seien Dialogprozesse sinnvoll. Aber dass die Information der Öffentlichkeit über wissenschaftlich unstrittige Probleme der Landwirtschaft unterbunden wird, sei ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung und die SPD. Sogar Teile der Grünen auf Landesebene seien vor der Agrarlobby eingeknickt und hätten sich gegen die Kampagne gestellt.

Laut NABU zeigen diese Vorgänge um Hendricks Info-Kampagne die übergroße Macht der Agrarindustrie in Deutschland. Verkörpert werde sie durch den Deutschen Bauernverband. Dieser hatte wohl schon seit Längerem auf eine Gelegenheit gewartet, die unliebsame Ministerin zu beschädigen oder gar zum Rücktritt zu zwingen. Nun wurde eine aggressive Kampagne gestartet, bei der Fakten als „Pseudo-Wahrheiten“ dargestellt und der Ministerin fälschlicherweise eine Diffamierung aller Bauern vorgeworfen wurde.

Barbara Hendricks hat sich in den vergangenen Jahren bei der erfolgreichen Verteidigung der EU-Naturschutzrichtlinien europaweit einen Namen gemacht. Der Deutsche Bauernverband hatte dagegen vergeblich die Aufweichung der Standards gefordert. Die Ministerin drängt auch auf die Einhaltung des EU-Düngerechts zum Schutz des Grundwassers, sowie auf eine stärkere Regulierung der Massentierhaltung. „Im Gegensatz zu anderen Teilen der Wirtschaft scheint sich die Agrarindustrie immer noch nicht damit abzufinden, dass auch sie Umweltstandards einhalten muss und Subventionen nicht vererbt werden können“, fasst Miller zusammen.

„Beim Deutschen Bauernverband kann man schon längst nicht mehr von einer echten Vertretung bäuerlicher Interessen sprechen, geschweige denn von einem Bewusstsein für Nachhaltigkeit oder gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Der Verband verteidigt ein System, das nur wenigen wirklich nützt und fast allen erheblich schadet: den Steuerzahlern, den künftigen Generationen und den Bauern selbst“, so Miller weiter.
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Slow Food bedauert Einstampfen der Bauernregeln
"Eine Posse und ein Kniefall vor der Agrarlobby". Die von Barbara Hendricks lancierten neuen Bauernregeln waren leicht verständlich und trafen voll ins Schwarze. Slow Food Deutschland Vorsitzende Ursula Hudson: Kritik an der Ministerin ist "schamloses politisches Getrumpel"

Im Streit zwischen Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat die Ernährungsorganisation Slow Food Deutschland der Umweltministerin den Rücken gestärkt und sie aufgerufen, ihre "neuen Bauernregeln" doch noch zu plakatieren. Nach heftiger Kritik der Bauernlobby und massivem Druck auf das Ministerium hatte Hendricks von der geplanten Kampagne mit beeindruckender Haltung Abstand genommen. Slow Food Vorsitzende Ursula Hudson sagte, die von Hendricks lancierten Bauernregeln hätten "die Misere der Landwirtschaft in leicht zugänglicher Form für jedermann verständlich gemacht: humorvoll, komprimiert, pointiert und inhaltlich auf den Punkt." Nicht die Bauern seien hier aufs Korn genommen worden, sondern eine desaströse Landwirtschaftspolitik, die von der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt werde. Dass die Plakatierung jetzt unter dem Protestgeschrei des Landwirtschaftsministers gestoppt werde, sei eine "undemokratische Posse und ein Kniefall der Bundesregierung vor der Agrarlobby" (Hudson). Über die Internet-Medien würden die Plakate aber auf jeden Fall weiterverbreitet, das könne keine noch so mächtige Interessenpolitik verhindern.

Die elf zur Plakatierung vorgesehenen neuen Bauernregeln sind in Reimform verfasst und schön illustriert: "Ohne Blumen auf der Wiese, geht's den Bienen richtig miese!" Oder: "Steht das Schwein auf einem Bein, ist der Schweinestall zu klein!" Und: "Zuviel Dünger auf dem Feld, geht erst ins Wasser, dann ins Geld!"

Inhaltlich, so die Slow Food Vorsitzende, würden hier unbestreitbare Probleme der Landwirtschaft thematisiert, die auch wissenschaftlich ausreichend belegt seien. Hudson: "Der Aufschrei der Agrarlobby und die maßlose Kritik an der Umweltministerin belegen doch nur eines: dass die Plakate voll ins Schwarze getroffen hätten! Machen Sie weiter, Frau Hendricks, lassen Sie sich jetzt bloß nicht einschüchtern!"

Hudson bezeichnete die an die Adresse der Ministerin gerichteten Rücktrittsforderungen als "schamloses politisches Getrumpel". Offenbar sei die deutsche Agrarlobby nicht nur herzlos, sondern auch vollkommen humorlos; sie habe die Reime als Angriff auf die Bauern umgedeutet und bewusst missverstanden.

Der Streit zwischen den beiden Ministerien schwele seit vielen Jahren unproduktiv vor sich hin, sagt Tierarzt und Slow Food Vorstand Rupert Ebner. Immer wieder hätten das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltbundesamt - beide Behörden unterstehen dem Umweltministerium - Maulkörbe verpasst bekommen. Kritik an der Landwirtschaftspolitik werde regelmäßig abgeblockt, deshalb sei es mutig und in der Sache vollkommen richtig, wenn Ministerin Hendricks das lange Sündenregister des Agrarmolochs endlich aus dem Dunkel der Kabinettsdisziplin herausgeholt habe. "Und das auch noch in einer kommunikativen Form, die jedes Kind versteht", so Ebner. Im direkten Dialog mit Minister Christian Schmidt und seinen vielen Vorgängern sei über viele Jahre nichts herausgekommen als Schönfärberei und wohlfeile Lippenbekenntnisse.

An den Gift- und Gülleorgien, an einer zu weiten Teilen grausamen Tierhaltung, an Höfesterben, Artenschwund und Bienensterben habe sich viel zu wenig geändert. Im Gegenteil: Die biologische Vielfalt gehe von Jahr zu Jahr weiter zurück, die Ackerflächen der Intensivlandwirtschaft seien zunehmend totes Land. Und die überfällige Agrarwende komme seit Jahren keinen Millimeter voran.

Der ewige Streit zwischen den beiden Ministerien zeige aber auch, so Ursula Hudson, dass die alten Ressortzuschnitte reformbedürftig seien. Die Kompetenzen für eine neue Ernährungspolitik müssten dringend zusammengebracht werden - ressortübergreifend. Wir brauchen keine Agrarpolitik, die einseitig Interessen vertritt, sondern eine Ernährungspolitik, die das Ganze in den Blick nimmt und verantwortungsvoll gestaltet - eine gute Zukunft für uns alle.
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Karlsruhe: Nutzen schaffen statt wegwerfen
Realschüler bauen Palettenmöbel im Waldklassenzimmer

Nutzen schaffen statt wegwerfen - unter diesem Motto stand das Projekt der Waldpädagogik Karlsruhe. An insgesamt sechs Terminen haben Schülerinnen und Schüler der Realschule plus des Albert-Grosser-Schulzentrums in Bad Bergzabern im Waldklassenzimmer Möbel aus alten Paletten gebaut. Dabei wurden lediglich das Werkzeug sowie das Grundmaterial gestellt, die Planung, Gestaltung und Umsetzung erarbeiteten die Jugendlichen in Eigenregie. Unterstützt wurden sie dabei von den drei Freiwilligendienstleistenden der Waldpädagogik.

Das Projekt steht im engen Zusammenhang mit dem Konzept der Schule "Keiner ohne Abschluss", das auch lernschwachen und sozial benachteiligten Jugendlichen eine bessere Chance am Arbeitsmarkt eröffnen will. Die Ergebnisse des Projekts können fortan im Außenbereich der Waldpädagogik genutzt werden.

zum Bild oben:
Schüler der Realschule plus des Albert-Grosser-Schulzentrums haben im Waldklassenzimmer Möbel aus alten Paletten gebaut. / Foto: Waldpädagogik Karlsruhe
 
 



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