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Verschiedenes
| | | Noro-Virus: Erkrankungen in 15 der 20 stÀdtischen Kitas Freiburgs | Jetzt hat das Noro-Virus doch noch in den stÀdtischen KindertagesstÀtten zugeschlagen. Bis Freitag Mittag haben 15 der 20 stÀdtischen Kitas FÀlle von Magen-Darm-Erkrankungen gemeldet. In den meisten Einrichtungen hat es einzelne Mitarbeiter und Kinder erwischt, in der Kita Seepark ist besonders der U3-Bereich stark betroffen, in der Kita Löwenzahn sind sehr viele Kinder und fast alle Mitarbeiter erkrankt. StationÀr im Krankenhaus aufgenommen wurde bislang ein Erzieher.
Keine FĂ€lle sind aktuell nur aus den stĂ€dtischen Kitas Am MĂŒhlbach, Hirzberg, Piratenbucht, Sonnengarten und Sprungbrett gemeldet. Wie viele der insgesamt 220 Kindertageseinrichtungen in privater TrĂ€gerschaft betroffen sind, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.
Nun wird das Wochenende fĂŒr eine vollstĂ€ndige Desinfizierung der stĂ€dtischen Einrichtungen genutzt. Dabei werden spezielle, vom Robert-Koch-Institut empfohlene Reinigungsmittel verwendet. Am Montag können alle Kitas planmĂ€Ăig öffnen. Vor Ort wird aber beobachtet, ob weitere ErkrankungsfĂ€lle auftauchen.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass die Erkrankung eines Kindes mit dem Noro-Virus meldepflichtig ist. Da es sich um eine hoch ansteckende Krankheit handelt, mĂŒssen Eltern sie in ihrer Kita melden und dĂŒrfen ihr Kind nur nach ĂŒberstandener Infektion wieder in die Kita bringen. | | | | |
| | | | NABU: Schwache Abfallgesetzgebung bremst Kunststoffrecycling aus | MĂŒlltrennung sollte auch fĂŒr Unternehmen gelten
Plastik ist zu einem der gröĂten Umweltprobleme geworden. Jahr fĂŒr Jahr werden mehr Kunststoffe produziert und weltweit eingesetzt. PlastikmĂŒll wird auch in Deutschland mehrheitlich verbrannt, was den Klimawandel weiter anheizt. Immer noch landet KunststoffmĂŒll in den GewĂ€ssern. Kunststoffrecycling ist eine bekannte Teillösung. Deshalb berĂ€t am Mittwoch der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags ĂŒber eine neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die es erstmalig möglich machen soll, aus AbfĂ€llen von Unternehmen und Industrie hochwertige neue Produkte zu machen.
Der NABU hĂ€lt eine gleichzeitige Ăberarbeitung von Gewerbeabfallverordnung und der fĂŒr Haushalte maĂgeblichen Verpackungsverordnung fĂŒr dringend notwendig. Der Umweltverband kritisiert, dass Gewerbebetriebe weder Vorschriften fĂŒr die Vermeidung von AbfĂ€llen einhalten noch eine Kunststoffrecyclingquote erreichen mĂŒssen. Die geplante Novelle verbessert zwar die 14 Jahre alte bisherige Regelung. Allerdings bleiben die Anforderungen fĂŒr Gewerbe und Industrie zur MĂŒlltrennung weit hinter denen fĂŒr Privathaushalte zurĂŒck. Letztere mĂŒssen schon seit 25 Jahren MĂŒll trennen.
âDie Bundesregierung weigert sich auf ganzer Linie, wirklich ambitionierte Recyclingquoten fĂŒr Kunststoffe vorzugeben. Mit dem geplanten Verpackungsgesetz soll nur knapp mehr als die HĂ€lfte des PlastikmĂŒlls aus den Haushalten ins Recycling gelenkt werden, in der Gewerbeabfallverordnung wird selbst dieses Ziel nicht angepeilt. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, fĂŒr beide noch zur Abstimmung stehenden gesetzlichen Regelungen, ein messbares Abfallvermeidungsziel und anspruchsvollere Kunststoffrecyclingziele zu verabschiedenâ, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller. Die jetzt vorgesehene niedrige Recyclingquote nur fĂŒr gemischte GewerbeabfĂ€lle hĂ€lt der NABU fĂŒr nicht zielfĂŒhrend. So mĂŒssten auch Unternehmen endlich gesetzlich zu einer strengeren MĂŒlltrennung verpflichtet werden, um mehr AbfĂ€lle ressourcenschonend zu verwenden
Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik: âUmweltschutz durch eine hochwertige Abfallwirtschaft ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher schon lange. Es wird Zeit, dass der bisherige Freibrief fĂŒr Unternehmen aufgehoben wird.â Nur 85 Prozent der AbfĂ€lle sollen nach RegierungsplĂ€nen ĂŒberhaupt sortiert und davon nur 30 Prozent recycelt werden, obwohl höhere Quoten ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich zumutbar und technisch machbar wĂ€ren. Noch höhere Sortierpflichten fĂŒr gemischte AbfĂ€lle könnten die Abfallverursacher durch einen stĂ€rkeren Kostendruck dazu bringen, ihren MĂŒll von Anfang an zu trennen. Eine gemeinsame dynamische Recyclingquote von anfangs 40 Prozent fĂŒr gemischte und getrennt gesammelte AbfĂ€lle kann aus NABU-Sicht eine viel bessere Wirkung entfalten. Vor allem dann, wenn bei der Unterschreitung der Quote BuĂgeldstrafen drohen. âEine solche Regelung wĂ€re ein klares Signal fĂŒr mehr Investitionen in die deutsche Sortier- und Recyclinginfrastruktur. Bislang öffnen zahlreiche Ausnahmegenehmigungen TĂŒr und Tor fĂŒr Schlupflöcher. Beispielsweise hat kein Unternehmen, egal wie klein es ist, zu wenig Lagerplatz zur MĂŒlltrennung. Von den Privathaushalten wissen wir, dass die MĂŒllmenge ja dieselbe bleibt, nur eben getrennt gesammelt werden mussâ, so Bongardt. | Mehr | | | |
| | | | NABU: Gewinn fĂŒr den Artenschutz | Bau weiterer WindrĂ€der im Schreiadlergebiet vom Tisch
Windkraftanlagenbetreiber verzichtet auf Bau neuer Anlagen im Windfeld Beseritz
13. Dezember 2016 â Der NABU begrĂŒĂt die Entscheidung des Betreibers, auf die Errichtung und den Betrieb von vier zusĂ€tzlichen Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu verzichten. Der NABU hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung Klage erhoben, da sich gleich drei besetzte Horste des seltenen und durch WindrĂ€der gefĂ€hrdeten Schreiadlers weniger als drei Kilometer von den geplanten Anlagen befinden.
Die fachlichen Empfehlungen der LĂ€nderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen fĂŒr Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Selbst die vom NABU als unzureichend kritisierte behördeninterne Beurteilungshilfe des Landesumweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern sieht einen Mindestabstand von 3.000 Meter und eine eingehende RisikoprĂŒfung bei Horsten bis 6.000 Meter Abstand vor. Dennoch wurde fĂŒr die geplanten Anlagen seitens des zustĂ€ndigen Staatlichen Amtes fĂŒr Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) nicht einmal eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung fĂŒr notwendig erachtet.
Die aufgrund dieser MĂ€ngel sehr aussichtsreiche Klage des NABU hatte den Bau der Anlagen zunĂ€chst verzögert und schlieĂlich zum Verzicht des Betreibers gefĂŒhrt.
âNach Ansicht des NABU verstieĂ die Genehmigung klar gegen geltendes Artenschutzrecht und hĂ€tte nie erteilt werden dĂŒrfenâ, sagte NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. âDie vergeblichen Planungskosten des Investors hĂ€tten von vorneherein vermieden werden können, wenn die mangelnde Eignung des Standorts durch eine umfassende UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung sowie eine frĂŒhzeitige Einbeziehung von Naturschutzexperten bereits viel frĂŒher identifiziert worden wĂ€reâ, so Schwill weiter.
Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden WindrĂ€dern gehandelt habe, Ă€ndere nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusĂ€tzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe, und neue Turbinen zu einer verlĂ€ngerten Nutzungsdauer des gesamten Windparks fĂŒhrten. Nach heutigen MaĂstĂ€ben hĂ€tte auch die Genehmigung fĂŒr die vorhandenen Bestandsanlagen niemals erteilt werden dĂŒrfen.
Der NABU freut sich ĂŒber die Entscheidung des Investors, auf den Bau der Anlagen in Beseritz zu verzichten. âUm den Windenergieplanern eine höhere Planungssicherheit zu ermöglichen, und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, appellieren wir an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Mindestabstand von windenergiesensiblen Vorkommen geschĂŒtzter Arten zu berĂŒcksichtigenâ, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. In diesem Sinne hoffe man fĂŒr die Zukunft auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem betroffenen Betreiber und erwarte, dass dieses Beispiel ein wichtiges Signal an andere Investoren sende.
Kritik Ă€uĂert der NABU jedoch an der Rolle der zustĂ€ndigen Genehmigungsbehörden. Obwohl die Vorkommen der streng geschĂŒtzten Schreiadler in diesem Gebiet den Behörden bekannt waren, wurde eine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP) sowie eine damit einhergehende Beteiligung der Ăffentlichkeit fĂŒr nicht notwendig erachtet. "Es ist nicht hinnehmbar, dass der Schutz des Schreiadlers aber auch anderer seltener und streng geschĂŒtzter Arten gerade von den zustĂ€ndigen Behörden derart ignoriert wird", so Stefan Schwill. Leider handele es sich hierbei um keinen Einzelfall, denn auch in anderen Windeignungsgebieten werden Anlagen genehmigt, die aus artenschutzrechtlichen GrĂŒnden eigentlich nicht genehmigungsfĂ€hig sind, wie im Fall Jördenstorf im Landkreis Rostock. Dort hatte der NABU bereits im Dezember 2015 einen Baustopp fĂŒr den mitten in einem weiteren Vorkommensschwerpunkt des Schreiadlers gelegenen Windparks erreicht.
Eine Analyse des Dachverbands Deutscher Avifaunisten im Auftrag des Bundesamts fĂŒr Naturschutz hatte kĂŒrzlich ergeben, dass bereits heute 55 Prozent des potentiellen Schreiadler-Habitats im verbliebenen nordostdeutschen Verbreitungsgebiet der Art nĂ€her als sechs Kilometer an Windenergieanlagen liegen. âEin weiterer Zubau des verbleibenden deutschen Lebensraums des seltenen Schreiadlers bedeute eine unzulĂ€ssige BeeintrĂ€chtigung der Population dieser hochgefĂ€hrdeten Artâ, so Lachmann. | | | | |
| | | | NABU: Gartenvögel vermisst | Bundesweite Mitmachaktion âStunde der Wintervögelâ vom 6. bis 8. Januar 2017
In den vergangenen Wochen erreichten den NABU bundesweit vermehrt Meldungen, dass die zu dieser Jahreszeit ĂŒblichen Vögel am FutterhĂ€uschen oder im Garten vermisst werden. Auch die Betreiber der âCitizen Scienceâ-Plattform naturgucker.de , bei der BĂŒrger ihre Naturbeobachtungen melden können, haben beim Vergleich mit den entsprechenden Daten der Vorjahre festgestellt, dass einige Arten wie Kohl- und Blaumeisen, aber auch EichelhĂ€her und Amseln in diesem Jahr deutlich weniger hĂ€ufig gemeldet werden.
Als Ursache wird dabei oft ein Zusammenhang mit der derzeit in den Medien sehr prĂ€senten Vogelgrippe vermutet. Hier kann der NABU aber Entwarnung geben: âSingvogelarten werden generell nicht von der aktuellen Form der Vogelgrippe befallen, und auch die betroffenen Wildvogelarten, meist Wasservögel oder Aasfresser sterben lediglich in so geringen Zahlen, dass Auswirkungen auf die Gesamtpopulationen nicht feststellbar wĂ€renâ, sagt NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.
Die Zahlen der gefiederten GĂ€ste an Gartenfutterstellen können im Verlauf des Winters stark schwanken. Gibt es dann Phasen, an denen im eigenen Garten nichts los ist, wird schnell ein allgemeines Vogelsterben befĂŒrchtet. Vor allem wenn ĂŒber Vogelkrankheiten â neben der Vogelgrippe auch das Amselsterben durch das Usutu-Virus und das GrĂŒnfinkensterben â in diesem Jahr viel berichtet wurde.
Die aktuellen Hinweise sprechen aber dafĂŒr, dass tatsĂ€chlich derzeit weniger Vögel in GĂ€rten zu sehen sind. âEine umfassende ErklĂ€rung dafĂŒr gibt es bisher jedoch nicht. Wahrscheinlich ist, dass viele Vögel derzeit in den WĂ€ldern aufgrund eines guten Baumsamenjahres und anhaltend milder Witterung noch genug Nahrung finden, und deshalb bisher Futterstellen in GĂ€rten weniger nutzenâ, so Miller. Die milden Temperaturen könnten auch dafĂŒr gesorgt haben, dass es bisher nur wenig Zuzug aus dem Norden und Osten Europas gab. Nicht zuletzt könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass heimische Gartenvögel in diesem Jahr aufgrund widriger Witterung weniger Junge aufziehen konnten.
Aufschluss ĂŒber das Fehlen der Vögel und seine HintergrĂŒnde kann die groĂe GartenvogelzĂ€hlung der âStunde der Wintervögelâ geben: Vom 6. bis 8. Januar 2017 findet sie zum siebten Mal bundesweit statt. Der NABU und sein bayerischer Partner Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV) rufen Naturfreunde auf, eine Stunde lang die Vögel am FutterhĂ€uschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zĂ€hlen und dem NABU zu melden. Um Bestandszu- oder -abnahmen feststellen zu können, hofft der NABU gerade in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung bei Deutschlands gröĂter wissenschaftlicher Mitmachaktion.
Die WintervogelzÀhlung funktioniert ganz einfach: Von einem ruhigen BeobachtungsplÀtzchen aus wird von jeder Art die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig zu beobachten ist. Die Beobachtungen können dann im Internet unter www.stundederwintervoegel.de bis zum 16. Januar gemeldet werden. Die Ergebnisse werden dort ausgewertet. Zudem ist am 7. und 8. Januar jeweils von 10 bis 18 Uhr die kostenlose Rufnummer 0800-1157-115 geschaltet.
Das pure Interesse und die Freude an der Vogelwelt reichen zur Teilnahme aus, eine besondere Qualifikation ist fĂŒr die WintervogelzĂ€hlung nicht nötig. Bei der letzten groĂen VogelzĂ€hlung im Januar 2016 beteiligten sich ĂŒber 93.000 Menschen. Insgesamt gingen Meldungen aus 63.000 GĂ€rten und Parks mit ĂŒber 2,5 Millionen gezĂ€hlten Vögeln ein. Gemessen an der Einwohnerzahl waren die Vogelfreunde in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein am fleiĂigsten.
Der Haussperling ergatterte damals den Spitzenplatz als hĂ€ufigster Wintervogel in Deutschlands GĂ€rten, die Kohlmeise Platz zwei. Auf den PlĂ€tzen drei bis fĂŒnf folgten Blaumeise, Feldsperling und Amsel.
Im Rahmen der âSchulstunde der Wintervögelâ vom 9. bis 13. Januar bietet die NAJU auf www.NAJU.de/SdW ZĂ€hlkarten, ein Poster und ein Wintervogel-Quiz fĂŒr Kindergruppen und Schulklassen an. Bei fĂŒnf Aktionen lernen sie Vögel und ihre Anpassungsstrategien an die kalte Jahreszeit kennen. Die ZĂ€hlergebnisse der Kinder flieĂen ebenfalls in die NABU-Auswertung ein.
Wer sich auf die Stunde der Wintervögel vorbereiten möchte, kann schon vorab beim ânaturgucker.deâ-Wettbewerb mitmachen: Vom 16. Dezember 2016 bis 5. Januar 2017 hat jeder Teilnehmer pro gemeldeter Naturbeobachtung die Chance auf einen Gewinn. Mehr unter: www.naturgucker.info/wettbewerb-2017/ | Mehr | | | |
| | | | NABU: GefĂ€hrliche Einstufung von HBCD-haltigen DĂ€mmplatten muss bleiben | Bundesrat darf Ănderung nicht zustimmen
An diesem Freitag wird der Bundesrat darĂŒber entscheiden, ob StyropordĂ€mmungen mit dem giftigen Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefĂ€hrlicher Abfall behandelt werden sollen. Der NABU ist strikt gegen den saarlĂ€ndischen VorstoĂ und ruft alle Bundesratsmitglieder dazu auf, den Antrag abzulehnen. âHBCD ist ein gefĂ€hrliches Umweltgift, das nur unter strenger Kontrolle als gefĂ€hrlicher Abfall entsorgt werden darf. Es wĂ€re fahrlĂ€ssig, nur aufgrund von kurzfristig höheren Entsorgungskosten, die Regelungen aufzuweichenâ, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke.
Das Saarland hatte beantragt, HBCD-haltige AbfĂ€lle nicht lĂ€nger als gefĂ€hrlich in der Abfallverzeichnisverordnung einzustufen. HBCD ist ein langlebiges organisches Umweltgift. Seit 30. September ist es verboten, AbfĂ€lle mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Prozent des persistenten organischen Schadstoffs in normale Entsorgungsanlagen zu geben. HBCD reichert sich in Lebewesen an und kann sowohl die embryonale als auch die SĂ€uglingsentwicklung stören. Es verbreitet sich ĂŒber weite Strecken und wurde auch in Fischen und Greifvögeln in arktischen Regionen nachgewiesen.
Durch die neue Regelung sind Aufwand und Kosten fĂŒr die Entsorgung dieser AbfĂ€lle gestiegen. Deswegen setzen sich Handwerks- und EntsorgerverbĂ€nde dafĂŒr ein, die belasteten DĂ€mmplattenabfĂ€lle bundesweit als ungefĂ€hrlich auszuweisen. âDer MĂŒll könnte so in Zukunft wieder unkontrolliert in deutschen MĂŒllöfen ohne Sondergenehmigung behandelt werden. Kurzfristig sind Ausnahmeregelungen zur begrenzten Vermischung mit anderen AbfĂ€llen in Ordnung, mittelfristig brauchen wir Recycling und Sonderverbrennungâ, so Tschimpke.
In Deutschland fallen jÀhrlich rund 42.000 Tonnen HBCD-haltiger PolystyrolabfÀlle (EPS und XPS) an. Der NABU fordert, diese auch weiterhin separat zu erfassen und nur in genehmigten Anlagen zu verbrennen und ab dem Jahr 2019 klare Recyclingvorgaben zu machen.
âDer Streit um die HBCD-AbfĂ€lle steht beispielhaft fĂŒr unseren Umgang mit gefĂ€hrlichen Stoffen. Erst wird groĂzĂŒgig zugelassen, dann ĂŒber Jahre verbaut und produziert und am Ende der Nutzungsdauer weiĂ niemand, wohin mit dem GefahrenmĂŒll. Die gesundheitlichen Folgen und gesellschaftlichen Kosten tragen nachfolgende Generationenâ, ergĂ€nzt Sascha Roth, NABU-Abfallexperte. Gebraucht wĂŒrden Recyclinglösungen fĂŒr Stoffe wie HBCD. Verfahren, die Flammschutzmittel und Kunststoffe trennen und wiederverwerten können, seien bereits erforscht. âWenn die Politik weiterhin den Weg fĂŒr die unkontrollierte Verbrennung ebnet, können sich solche Verfahren auf dem Markt nicht durchsetzen. Dabei können Kunststoffrecyclingquoten fĂŒr BauabfĂ€lle durch eine neue Gewerbeabfallverordnung die Abfallwirtschaft dazu bewegen, stĂ€rker in Recyclinganlagen zu investieren.â | Mehr | | | |
| | | | NABU: Alarmierender Klimabericht der Bundesregierung | Halbherzige Klimaanstrengungen setzen Energiewende aufs Spiel - Kohleausstieg jetzt anfangen
Was Experten schon lange vermuten, wurde von der unabhĂ€ngigen Kommission zum Stand der Energiewende bestĂ€tigt: Deutschland wird höchstwahrscheinlich seine Klimaschutzziele bis 2020 verfehlen. Das ist das Ergebnis des jetzt von der Bundesregierung vorlegten fĂŒnften Monitoring-Berichts zur Energiewende. NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke: âDie Begrenzung der ErderwĂ€rmung auf deutlich unter zwei Grad, so wie es das Pariser Klimaschutzabkommen formuliert, können wir vergessen, wenn wir es nicht mal hierzulande schaffen, unsere Klimaschutzziele einzuhalten. Die halbherzigen KlimaschutzbemĂŒhungen der Bundesregierung setzen die Energiewende aufs Spiel. Es ist seit Jahren bekannt, dass weder im GebĂ€ude- noch im Verkehrsbereich ausreichend Klimaschutz stattfindet. Wirksame MaĂnahmen hat die Bundesregierung in diesen Bereichen bislang nicht eingeleitet.â Statt dessen begrenze das neue Erneuerbare Energien Gesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien â bisher der einzige Bereich, der seine Klimaschutzziele ĂŒbererfĂŒllt habe. AuĂerdem mĂŒssten Klimaschutz- und Energieeffizienzziele endlich an die Pariser Ziele angepasst werden.
Mit Blick auf die derzeitige G20-PrĂ€sidentschaft Deutschlands sowie der nĂ€chsten Weltklimakonferenz, die im November 2017 in Bonn stattfinden wird, sind die verfehlten Klimaschutzziele ein verheerendes Signal. âWie kann die Bundesregierung ernsthaft Klimaschutz von anderen fordern, wenn sie selbst nicht in der Lage ist, ihre Ziele und Zusagen einzuhalten?â, so Tschimpke. Der NABU hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das die international vereinbarten Klimaziele konsequent in Deutschland vorantreibt und den Ausbau erneuerbarer Energien naturvertrĂ€glich umsetzt. Dazu zĂ€hlt auch ein gesetzlich geregelter Kohleausstiegsplan, um in spĂ€testens 20 Jahren komplett unabhĂ€ngig von Kohlekraftwerken zu sein. | Mehr | | | |
| | | | "Postfaktisch": PR, Industriemythen, Greenwash & Medien |
Postfaktisch
ist das sperrige Wort des Jahres 2016. Als "postfaktisch" wird politisches Denken und Handeln bezeichnet, bei dem Fakten nicht im Mittelpunkt stehen. In einem "postfaktischen" Diskurs wird gelogen und abgelenkt.
Es ist kein Wunder, dass bei diesem Begriff an den Wahlkampf von Donald Trump oder an die Chemtrail-Verschwörungstheorie gedacht wird.
Doch ist es nicht auch "postfaktisch", wenn PR-Agenturen im Auftrag der Industrie jahrzehntelang schrecklich erfolgreich die Gefahren des Rauchens und die Gefahren der Atomenergie herunterspielen und wenn Werbeagenturen und industriegelenkte BĂŒrgerinitiativen im Auftrag von Ăl- und Kohlekonzernen den Klimawandel leugnen? Sind industriegelenktes Greenwashing und Neusprech nicht typisch fĂŒr einen nicht hinterfragten, "postfaktischen" Diskurs, in dem gelogen und mit falschen Argumenten abgelenkt wird?
War es nicht "postfaktisch", als der Golf-Krieg mit verlogenen, falschen Argumenten begonnen und die Wahrnehmung des Krieges von PR-Agenturen gesteuert wurde, wie dies bei der Brutkastenstory schrecklich deutlich wurde? Welche ökonomischen GrĂŒnde gibt es dafĂŒr, dass das kleine Problem Infraschall und Windenergie so hĂ€ufig in den Medien erwĂ€hnt wird und das groĂe Problem MotorradlĂ€rm nur selten zum Thema wird?
Warum hÀlt sich der zentrale Mythos unserer globalen Raubbauwirtschaft in den Wirtschaftsteilen aller Zeitungen so lange? Der Glaubenssatz "Unbegrenztes Wachstum im begrenzten System Erde ist dauerhaft möglich," lÀsst sich durch schlichte Zinseszinsrechnung widerlegen.
Guter, kritischer Journalismus muss solche Fakten immer wieder reflektieren und in die Berichterstattung einbeziehen und wie alle Menschen sind wir selber, die sozialen Bewegungen und die Umweltbewegung auch nicht vor Fehlern und falschen Wahrnehmungen gefeit. Auch wir sollten öfter den engen "Echoraum" der eigenen Meinung im Internet verlassen und uns immer wieder kritisch hinterfragen.
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| | | | NABU fordert klares Bekenntnis zum Schutz des Wolfes | Debatten ĂŒber Aufweichung des Schutzstatus sind unnötig
Der NABU hĂ€lt die in den vergangenen Wochen von Politikern der CDU/CSU und verschiedenen InteressenverbĂ€nden der Nutztierhalter und JĂ€ger gefĂŒhrte öffentliche Debatte zur Aufweichung des Schutzstatus von Wölfen fĂŒr unnötig und fordert von der Politik ein klares Bekenntnis zum Schutz des Wolfes. Wölfe sind durch nationale und internationale Gesetze streng geschĂŒtzt. So fordern die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU in den BundeslĂ€ndern in einer kĂŒrzlich veröffentlichten âDresdner Resolutionâ, die Zahl der Wölfe zu regulieren. Der sĂ€chsische Umweltminister Thomas Schmidt hat aktuell einen entsprechenden Antrag bei der Umweltministerkonferenz zur âDefinition des Erhaltungszustandes des Wolfesâ eingebracht.
NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller: âWieâ, nicht âobâ wir mit dem Wolf leben können, ist die entscheidende Frage. Wir brauchen keine Diskussion um die Begrenzung der WolfsbestĂ€nde, sondern bestenfalls die Optimierung im bestehenden und bewĂ€hrten Wolfsmanagement.â Der NABU lehnt eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in den AnhĂ€ngen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht strikt ab. Vielmehr muss das Ziel sein, eine flĂ€chendeckende Anwendung von standortangepassten HerdenschutzmaĂnahmen in Wolfsgebieten noch besser umzusetzen und schnelle, unbĂŒrokratische Hilfen fĂŒr Nutztierhalter möglich zu machen. Dazu gehört auch die Verbesserung der wissenschaftlichen Datenlage zu Umsetzungsdefiziten im Herdenschutz und deren Ursachen.
Obwohl die Zuwachsraten der Wolfspopulation in Deutschland derzeit als hoch empfunden werden, sind die gegenwĂ€rtigen Wachstumsraten aus biologischer Sicht normal â und der Bestand mit aktuell 46 Rudeln keinesfalls ausreichend stabil. âDie Bestandsentwicklung des Wolfes wird rein durch das Nahrungsangebot gesteuert. Dies ist in Deutschland aufgrund der historisch höchsten Reh-, Rot- und SchwarzwildbestĂ€nde sehr hochâ, so Miller. GrĂŒnde hierfĂŒr seien unter anderem die jahrzehntelange falsch ausgeĂŒbte Hege durch die JĂ€gerschaft zur Optimierung von Jagdstrecken und die alarmierenden Fehlentwicklungen durch die Intensivierung der Landwirtschaft. Insbesondere die enorme Zunahme des Maisanbaus fĂŒr die Energiegewinnung (Vermaisung) trĂ€gt zu deutlich ĂŒberhöhten WildbestĂ€nden und damit verbundenen GroĂrotten- und GroĂrudelbildungen bei. âWenn die CDU/CSU-Sprecher ihre Verantwortung fĂŒr die Umweltpolitik ernst nehmen, sollten sie diese ZusammenhĂ€nge betrachten. FĂŒr die jahrzehntelangen Fehlentwicklungen im Jagdrecht und in der Landwirtschaftspolitik ist die CDU/CSU hauptverantwortlichâ, so Miller. Der NABU begrĂŒĂt allerdings die Forderungen der umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU, das staatenĂŒbergreifende Wolfsmonitoring zwischen Deutschland und den NachbarlĂ€ndern zu verbessern. âDie Zusammenarbeit mit Polen ist hier ein sehr gutes Vorbild und eine solche Zusammenarbeit ist auch mit den anderen Nachbarstaaten anzustrebenâ, so Miller.
Unter dem Titel âWölfe in Deutschland â Leitlinien zum Schutz von Canis lupusâ hat der NABU am Freitag sein aktuelles Positionspapier veröffentlicht. Es zeigt die gegenwĂ€rtige Bestandssituation des Wolfes, formuliert die Forderungen des NABU an den Schutz und greift dabei wichtige Fragen zum Umgang des Menschen mit dem Wolf auf. Ein Problem sieht der NABU nach wie vor bei illegalen Wolfstötungen. Vor diesem Hintergrund hatte der NABU am 27. September die Initiative zu einer VerbĂ€ndeverstĂ€ndigung ergriffen und den Deutschen Bauernverband (DBV), den Deutschen Jagdverband (DJV) sowie die Vereinigung Deutscher LandesschafzuchtverbĂ€nde (VDL) zu einem GesprĂ€ch am 5. Dezember eingeladen, um gemeinsame LösungsansĂ€tze bezĂŒglich des fortdauernden Problems der illegalen Bejagung zu finden. Der NABU hofft, dass trotz allen Diskussionsbedarfes zwischen den vier VerbĂ€nden eine Reihe von Gemeinsamkeiten bestehen, nicht nur zur Frage der EindĂ€mmung illegaler Wolfstötungen, sondern auch bei der Verbesserung von Herdenschutz und PrĂ€ventions- und Kompensationsleistungen fĂŒr Nutztierhalter, und freut sich auf einen offenen, sachlichen Dialog. | Mehr | | | |
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