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Samstag, 27. Juli 2024
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Verschiedenes

 
NABU begrüßt EU-Initiative zur Reduzierung von Plastiktüten
Wichtiges Signal für den Umweltschutz

In den EU-Mitgliedstaaten soll künftig die Anzahl von Plastiktüten reduziert werden. Darauf haben sich EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten verständigt. Die Staaten sollen Gebühren oder Steuern auf die Beutel erheben oder konkrete Ziele zur Verminderung beschließen. Auch Verbote wären möglich. Dazu kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Es war höchste Zeit, dass die Mitgliedstaaten, EU-Parlament und EU-Kommission Einigkeit darin zeigen, Kunststoffmüll den Kampf anzusagen. Plastiktragetaschen sind in den meisten Fällen überflüssig und wir sehen auch an Deutschlands Küsten, dass sie eine Gefahr für die Natur und letztendlich auch den Menschen darstellen. Es ist ein wichtiges Signal, dass auch der Vertreter der Bundesregierung heute zugestimmt hat.“ Der NABU begrüßt zudem, dass Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans seine Bedenken zurückgezogen hat, der das Projekt vergangene Woche noch stoppen wollte. Miller: „Offenbar hat auch die neue EU-Kommission inzwischen begriffen, dass Gesundheit und Umweltschutz wichtige Belange der Bürgerinnen und Bürger der EU sind."

Bepfandete Einkaufstaschen als Angebot des Einzelhandels und ein privat mitgebrachter Einkaufsbeutel werden in wenigen Jahren die Realität sein. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU in Deutschland die Einführung einer Plastiktütensteuer nach dem Vorbild Irlands. Miller: „Dort ist es gelungen, innerhalb von neun Jahren die Tütenzahl auf weniger als 20 Stück pro Jahr und Einwohner zu senken. Auch Deutschland hat es nicht leicht und muss in den kommenden zehn Jahren die Zahl der Tüten von 70 auf 40 Stück, also um ein Drittel pro Kopf und Jahr senken. Das bedeutet für die Verbraucher und Verbraucherinnen und insbesondere den Einzelhandel, eine Neuausrichtung zu bewussterem und ökologischerem Konsum. Eine Bezahlpflicht wird aus NABU-Sicht nicht viel helfen. Die Steuer hätte außerdem den positiven Effekt, dass sie auch die extrem dünnwandigen und instabilen Obst- und Gemüsetüten zur Einmalbenutzung reduzieren könnte. Die neu aus dem Boden schießenden Supermärkte mit dem Konzept des unverpackten Einkaufens zeigen, dass eine Umstellung möglich ist." Nach endgültiger Zustimmung im Umweltministerrat am 17. Dezember und im Europäischen Parlament können die neuen Regelungen Anfang 2015 in Kraft treten.
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NABU: Keine Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür
Bundesregierung gefährdet Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser durch zu viele Schlupflöcher

Der NABU hat die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe für ein Fracking Gesetz als eine „Fracking-Erlaubnis durch die Hintertür“ kritisiert. Mit ihrem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung entgegen ursprünglicher Ankündigungen unzählige Schlupflöcher, die eine Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen vielerorts möglich machen. Damit bleibt der Entwurf weit hinter den Forderungen des NABU zurück: „Zum Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser, ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung Fracking-Vorhaben in Deutschland zulässt. Die Bundesregierung ist gegenüber der Industrie eingeknickt und weicht sogar die Mindestbohrtiefe von 3.000 Metern und das bereits angekündigte Moratorium bis 2021 auf“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Nach den jetzt vorliegenden, zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Entwürfen soll die unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe mittels Fracking durch Probebohrungen zur Erforschung möglich werden. Unternehmen können ihr Fracking-Vorhaben über eine Expertenkommission beantragen, was dann von den Landesbergämtern und den örtlichen Wasserbehörden entschieden wird. Bereits ab dem Jahr 2019 können Konzerne bei erfolgreichen Probebohrungen auf den kommerziellen Einsatz von Fracking hoffen.

Der NABU begrüßt zwar die Intention der Bundesregierung, den Rechtsrahmen anzupassen. „Die von Bundesumweltministerin Hendricks getroffenen Regelungen werden nicht ausreichen, die Gefahren und Risiken für Mensch, Natur und Trinkwasser hinreichend zu bannen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, weil die Erkenntnisse nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind“, so NABU-Energieexperte Sebastian Scholz.

Der NABU lehnt den Einsatz der Fracking-Technologie zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas in Deutschland aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab und fordert durch Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten ein faktisches nationales Fracking-Verbot.
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NABU: Weltweit wichtige Naturgebiete in Gefahr
BirdLife International veröffentlicht Liste bedrohter Gebiete

Weltweit droht wichtigen Naturgebieten die Zerstörung. Das geht aus einem Bericht der Naturschutzorganisation BirdLife International hervor, der heute auf dem World Parks Congress der Internationalen Naturschutzunion IUCN in Sydney vorgestellt wurde. Der Report ist das Ergebnis einer Bewertung der 12.000 wichtigsten Gebiete für Vögel und Artenvielfalt weltweit. Mehr als 350 Gebiete wertet die Naturschutzorganisation als „Important Bird and Biodiversity Areas (IBAs) in Gefahr“. Nach Angaben des NABU, der deutschen BirdLife-Partnerorganisation, enthält die Liste auch fünf Gebiete in Deutschland. Dabei sind etwa die Hälfte dieser Landschaften, und alle fünf deutschen Gebiete, ausgewiesene Schutzgebiete, eins sogar als Nationalpark. „Dies unterstreicht einmal mehr, dass eine Schutzgebietsausweisung alleine nicht ausreicht, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen werden“ sagt Eick von Ruschkowski, Leiter der NABU-Naturschutzabteilung, der den NABU beim World Parks Congress vertritt.

Fünf Gebiete repräsentieren Deutschlands am meisten gefährdete IBAs: Der Untere Niederrhein und die Hellwegbörde in Nordrhein-Westfalen sowie die Leda-Wümme-Niederung in Niedersachsen leiden vor allem unter einer andauernden Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Entwässerung von Feuchtwiesen und dem Verlust von Grünland zugunsten von Maisanbau. „Doch der gesetzliche Schutzstatus dieser Gebiete reicht nicht aus und das notwendige Naturschutzmanagement fehlt oder ist unzureichend“, erklärt NABU- Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Das Mühlenberger Loch, ein Brackwasser-Watt der Elbe in Hamburg, wurde für die Verlängerung der Landebahn des angrenzenden Airbus-Werkes zum Teil überbaut, die auferlegten Ersatzmaßnahmen jedoch bis heute nicht umgesetzt. Stattdessen droht durch die geplante Elbvertiefung neue Gefahr für das bereits geschädigte Gebiet“, so der Experte. Die Vorpommersche Küsten- und Boddenlandschaft ist vor allem durch die Entnahme von Sand und Kies vor der Küste und durch den massenhaften Beifang überwinternder Meeresenten in küstennahen Stellnetzen bedroht.

Die Liste der „IBAs in Gefahr“ beinhaltet außerdem den Tieflandregenwald der afrikanischen Tropeninsel São Tomé, Heimat hochbedrohter endemischer Vogelarten. Er ist durch die Anlage von Ölpalmenplantagen und den Bau eines Staudamms gefährdet. Auch die Tasmanische See zwischen Australien und Neuseeland, ein wichtiges Gebiet für Albatrosse und andere Seevögel ist gefährdet: Nirgendwo auf der Welt gefährdet die Verschmutzung der Meere mit Plastik die Seevögel so sehr wie dort. Die Vögel sterben, wenn sie statt Nahrung Plastikteile aufnehmen.

IBAs haben für den Naturschutz einen großen Einfluss: Sie ermöglichen gezielte Schutzmaßnahmen für die wichtigsten Gebiete eines Landes und haben die Ausweisung vieler formal geschützter Naturschutzgebiete und Nationalparks forciert.
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Karlsruhe: Zuwachs im Zoo Karlsruhe
Junges Watussi-Rind mit seiner Mutter angekommen, Zoo Wuppertal überlässt die Tiere zur Aufstockung der Karlsruher Gruppe

Zoo Wuppertal - Zoo Karlsruhe: Nach seiner ersten großen Reise ist Mittwoch Nachmittag das gerade Mal zwei Monate alte Watussi-Kalb zusammen mit seiner Mutter in Karlsruhe angekommen. Beide werden sich die nächsten Tage zunächst hinter den Kulissen im Stall in aller Ruhe an ihre neue Heimat gewöhnen. Danach können die Besucherinnen und Besucher dann die Neuankömmlinge auch auf der Außenanlage zumindest stundenweise sehen. Mutter Sarabi und Tochter Cumba verstärken die Karlsruher Watussi-Gruppe. Diese besteht momentan aus dem Bullen Warui und einem Weibchen, der alten Klara. Wenn die Eingewöhnung von Mutter und Tochter weiterhin so problemlos wie bisher verläuft, dürfen sie voraussichtlich ab nächster Woche erstmals nach draußen und lernen dann bei ersten Zusammenführungen auch ihre Karlsruher Artgenossen kennen.

Imposant an der in Ostafrika beheimateten Haustierrasse sind die extrem langen geschwungenen Hörner. Die Watussi-Rinder wurden dem Zoo Karlsruhe vom Zoo Wuppertal zur Aufstockung der Gruppe überlassen - zunächst war nur an Sarabi gedacht worden. Nachdem diese dann Nachwuchs bekam, war zwischen den beiden Tiergärten schnell abgemacht, dass die Watussi im Zweier-Pack anreisen werden.

 
 

 
NABU wertet UN-Konferenz in Quito als Erfolg
Tschimpke: Meilenstein im Zugvogelschutz

Der NABU zieht eine positive Bilanz der UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten (CMS). Besonders erfreut zeigte sich der Umweltverband über die Forderung nach einem weltweiten Verbot von Diclofenac in der Tiermedizin. Der entzündungshemmende Wirkstoff hatte in der Vergangenheit die Geierarten Indiens fast vollständig ausgerottet. Die Aasfresser vergiften sich, wenn sie von einem Kadaver fressen, der zu Lebzeiten mit Diclofenac behandelt wurde. „Die Vertragsstaaten haben eine Reihe wegweisender Beschlüsse verabschiedet, die insbesondere stark bedrohten Zugvögeln zugutekommen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Der NABU begrüßt außerdem die verabschiedete Empfehlung, die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition bis 2017 weltweit zu verbieten. Seit Jahren tritt der Umweltverband für ein Bleiverbot in der Jagd ein. In Deutschland stellen Bleivergiftungen die häufigste Todesursache von Seeadlern dar. Sie vergiften sich, wenn sie angeschossene Tiere fressen. Auch von den anwesenden überregionalen Jagdverbänden wurde diese Empfehlung mitgetragen. Eine gesonderte Resolution widmet sich zudem dem Kampf gegen den Abschuss und den Fang von Zugvögeln. Bundesregierung und NABU setzten sich bereits gemeinsam gegen den massenhaften Vogelfang in Ägypten ein. „Allerdings muss Deutschland auch im eigenen Land seine Hausaufgaben machen und die illegale Tötung von Greifvögeln unterbinden“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.

Auch für den Schutz der Artenvielfalt in den Weltmeeren hat die Konferenz Fortschritte gebracht: 21 Hai- und Rochenarten wurden unter Schutz gestellt. Dies verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, die Verwendung von Rückenflossen dieser Arten für Haifischflossensuppe zu verbieten. „Die Beschlüsse der Bonner Konvention geben wichtige Impulse für den Naturschutz“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Die Vertragsstaaten stehen nun unter dem Druck anderer Staaten und von Naturschutzorganisationen, die eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse einfordern werden.“
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Greifvögel und Windkraft
Forschungsverbund unter Leitung des NABU veröffentlicht neue Studie

Greifvögel gehören weltweit zu den häufigsten Opfern von Windkraftanlagen. In Deutschland sind es unter anderem Rotmilane, Wiesenweihen und Seeadler, die in den Rotoren verunglücken. Vorkommen dieser Arten sind deshalb oft Ablehnungsgründe für Windparkstandorte und verursachen regelmäßig gerichtliche Auseinandersetzungen. Die vom Bundesumweltministerium finanzierte Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU, der BioConsult SH und des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung sowie weiterer Partner analysiert die Umstände, unter denen Greifvögel an Windrädern ums Leben kommen und soll so zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

„Greifvögel verunglücken an Windkraftanlagen tagsüber und bei bester Sicht; sie scheinen die Risiken zu unterschätzen“ berichtet Dr. Hermann Hötker, Leiter des Michael-Otto-Instituts im NABU. In Deutschland besonders problematisch sind die Verluste von Rotmilanen, da der größte Teil des globalen Bestandes (weltweit etwas über 20.000 Paare) dieser sehr seltenen Art in unserem Land brütet.

Kern des Projektes war das genaue Studium des Verhaltens von Greifvögeln in Bezug auf Windkraftanlagen. Dazu wurden Rotmilane (vom Projektpartner Ökotop in Halle/S.), Wiesenweihen (vom Projektpartner BioConsult SH) und Seeadler (vom Projektpartner Institut für Zoo- und Wildtierforschung) mit kleinen Sendern versehen, die eine genaue Verfolgung der Tiere im Freiland ermöglichten. Alle Arten besaßen Streifgebiete von vielen Quadratkilometern. Ihre Flugrouten wurden oft durch besonders attraktive Nahrungsquellen bestimmt und führten regelmäßig quer durch Windparks. Besonders bei Rotmilanen und Wiesenweihen war jedoch eine Konzentration der Aktivitäten im Horstbereich festzustellen. Modellrechnungen legen nahe, dass das Kollisionsrisiko bei Rotmilanen in einem Bereich bis 1.250 Meter um den Horst besonders hoch ist.

Weitere Themen der Studie, an der sich außer den genannten Institutionen noch die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest, die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg sowie der Förderverein für Ökologie und Monitoring von Greifvogel- und Eulenarten beteiligten, waren mögliche Verdrängungen von Greifvögeln durch Windkraftanlagen, der Einfluss von Gittermasten auf das Kollisionsrisiko und die Klärung der Fundumstände toter Greifvögel in der Nähe von Windkraftanlagen.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass für den Schutz der Greifvögel innerhalb oder in der Nähe von Windparks keine besonderen Anziehungspunkte für diese Vögel geschaffen werden sollten. Dazu zählen Mist- und Komposthaufen und Brachen an den Mastfüßen. Auch die Anlage frühzeitig zu mähender Kulturen wie etwa Grünroggen sollte im Bereich von Windparks vermieden werden. Entscheidender Faktor bleibt allerdings der Standort: Windparks sollten in einen ausreichend großen Abstand von Rotmilanhorsten und nicht innerhalb von Schwerpunkträumen von Wiesenweihen und Seeadlern angelegt werden.
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NABU: Deutsche Politik ist nicht nachhaltig genug
Alarmierende Öko-Bilanz

Starke Defizite im Umweltbereich – Umsteuern bei Arten- , Ressourcenschutz und Verkehrspolitik­

Der NABU hat die aktuelle Öko-Bilanz der deutschen Nachhaltigkeitsziele als alarmierend bezeichnet. Verantwortlich für den Stillstand bei wichtigen Umweltzielen sei neben fehlendem politischen Willen auch die schleppende Umsetzung bestehender Regelungen. Außer beim Klimaschutz und den erneuerbaren Energien weist die nationale Nachhaltigkeitsstrategie starke Defizite bei den Gradmessern für Artenvielfalt, Mobilität, Ressourcenschonung und Ökolandbau auf. Das bestätigt auch der aktuelle Bericht des Statistischen Bundesamtes zur Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

„Wenn die Politik es ernst meint, muss sie hier erheblich nachbessern. Es ist nicht immer erforderlich, neue Gesetze und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, vielmehr müssen bestehende in Bund und Ländern konsequent umgesetzt werden. Alle Bundesländer sollten ihre Nachhaltigkeitsziele auf die bundesweite Strategie abstimmen“, forderte NABU-Präsident Tschimpke anlässlich der NABU-Bundesvertreterversammlung im baden-württembergischen Rust. So liege der fortschreitende Verlust von Arten und ihren Lebensräumen in Deutschland neben einer verfehlten Landnutzungspolitik, insbesondere im Agrarbereich, vor allem an der unzureichenden Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien (Vogelschutzrichtlinie 1979 und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1992), die das Fundament und den Rechtsrahmen für den Naturschutz in mittlerweile 28 Staaten bilden.

Unter aktiver Beteiligung des NABU, seiner europäischen BirdLife Partner und weiterer Verbände haben die Regierungen mit Natura 2000 das weltweit größte Netz von Schutzgebieten aufgebaut, das mittlerweise 18 Prozent der EU-Landfläche (in Deutschland 15 Prozent) umfasst. „Die Rückkehr von Seeadler, Kranich, Biber und Wolf zeigt den Erfolg eines nachhaltigen Naturschutzes. Wo Schutz, Management und Finanzierung ernst genommen werden, entwickeln sich wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Klare Regelungen für Eingriffe in die Natur geben Unternehmen und Investoren Planungssicherheit“, so Tschimpke. Der NABU fordert daher eine deutliche Aufstockung von personellen und finanziellen Ressourcen in der Naturschutzverwaltung auf allen Ebenen, von den Unteren Naturschutzbehörden bis zur Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission. Nur so können die Naturschutzrichtlinien angemessen umgesetzt werden. Bund und Länder müssten außerdem mehr für die Durchsetzung von Schutzvorschriften und wo nötig für Verfolgung und Bestrafung von Verstößen, wie zum Beispiel illegaler Greifvogelverfolgung, tun. Der angelaufene Fitness Check der EU-Naturschutzrichtlinien müsse für eine Umsetzungsoffensive genutzt werden, damit das Artensterben bis 2020 wirklich wie international vereinbart gestoppt werden kann.

Weitgehend positiv äußerten sich NABU-Präsident Tschimpke und der baden-württembergische NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann über die Fortschritte im Naturschutz in Baden-Württemberg. Mit der Ausweisung des Nationalparks Schwarzwald, einer vorbildlichen Naturschutzstrategie, der Verdopplung der Mittel für den Naturschutz und der Ökologisierung der Agrarförderung sei die grün-rote Landesregierung hier auf gutem Wege. Baumann forderte den Gastredner, Minister Winfried Hermann, auf, in den verbleibenden Monaten der Legislaturperiode nicht nachzulassen und auch bei der letzten Großbaustelle, der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, die Nachhaltigkeit im Fokus zu halten.

Der NABU fordert eine hochwertige Kreislaufwirtschaft. Jährlich fallen über 250 Millionen Tonnen Abfälle in Deutschland an. Um die Entnahme von Rohstoffen aus der Natur zu reduzieren und damit die biologische Vielfalt und das Klima zu schützen, müssen Produkte länger genutzt oder repariert werden und Abfälle zu neuen Materialien aufbereitet werden. Die Kreislaufwirtschaft, in der einmal von der Gesellschaft verwendete Dinge – im Gegensatz zur Verbrennung und Deponierung – weiter genutzt werden, müsse als wesentlicher Teil der Ressourcenschonung begriffen werden. Notwendige aktuelle Gesetzgebungsverfahren, wie das Elektrogerätegesetz, die Gewerbeabfallverordnung, das Wertstoffgesetz und eine Regelung zum Sperrmüll lassen entweder genau dieses Motiv vermissen oder werden seit Jahren verzögert – trotz eines von der Bundesregierung beschlossenen Ressourceneffizienzprogramms.

Darüber hinaus fordert der NABU den Verzicht auf neue umweltzerstörende und teure Autobahnen und Bundesstraßen. „Gerade Neubauten haben einen hohen Flächenverbrauch und eine erhebliche Zerschneidungswirkung für Biotope. Der Ausbau des deutschen Fernstraßennetzes muss, mit Ausnahme von wenigen Ortsumgehungen, als abgeschlossen gelten. Aus dem neuen Bundesverkehrswegeplan sollten daher alle Planungen für neue Bundesfernstraßen gestrichen werden“, so Tschimpke. Der Fokus müsse auf einer soliden Finanzierung der bestehenden Infrastruktur liegen: durch Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Lkw ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und auf alle Straßen. Die vielfach als Lösung der Finanzierungsprobleme angepriesene „public private partnership“ sei eher ein Modell zur Verteuerung von Bauprojekten und belaste zukünftige Haushalte. Die Schaffung und Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur müsse eine wesentliche Aufgabe der öffentlichen Hand und daher auch in ihrer Finanzverantwortung bleiben.
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1130 illegal getötete Greifvögel in Deutschland dokumentiert
NABU will illegale Greifvogelverfolgung mit Habicht als „Vogel des Jahres 2015“ stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken

1130 illegal getötete Greifvögel sind in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gemeldet worden, die Dunkelziffer ist nach wie vor groß. Das geht aus einer Anfrage des NABU an die Umweltministerien der Länder und gesammelten Daten des Komitees gegen den Vogelmord hervor. Unter den Opfern sind zum großen Teil Mäusebussarde, gefolgt von Habichten und Rotmilanen. Aber auch seltene Arten wie Seeadler, Uhus, Wanderfalken sowie ein Schreiadler und ein Gänsegeier gehören dazu.

Die meisten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung wurden in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Seit Jahren betreibt die im Umweltministerium angesiedelte Stabsstelle Umweltkriminalität dort ein landesweites Monitoring. Weitere „Hochburgen“ der Greifvogel-Wilderei sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Die dokumentierten Fälle stellen allerdings nur die Spitze des Eisberges dar, denn der Großteil der Taten bleibt unentdeckt.

Mit der Wahl des Habichts zum „Vogel des Jahres 2015“ will der NABU die illegale Greifvogelverfolgung stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken. In einer Gemeinschaftsaktion mit dem Komitee gegen den Vogelmord rufen NABU und sein bayerischer Partner LBV dazu auf, Verdachtsfälle illegaler Greifvogelverfolgung zu melden. Ein zentrales Aktionstelefon ist unter 030-284 984-1555 geschaltet (werktags von 9 bis 18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15 bis 18 Uhr). Zurückliegende Fälle können über ein Online-Meldeformular erfasst werden.
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