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Verschiedenes

 
NABU fordert Ausstiegsverhandlungen bei Fehmarnbeltquerung
Stopp noch vor dem ersten Spatenstich

Anlässlich des geplanten Treffens zwischen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Dänemarks Verkehrsminister Magnus Heunicke am morgigen Dienstag in Berlin fordert der NABU beide Länder erneut auf, sich ernsthaft über einen Ausstieg aus dem ökologisch wie ökonomisch fragwürdigen Projekt Fehmarnbeltquerung zu unterhalten. Jüngst musste der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, einräumen, dass sich die Kosten für die deutsche Hinterlandanbindung von ehemals geplanten 860 Millionen Euro auf nunmehr 2,1 Milliarden Euro fast verdreifacht hätten. Eine aktuelle Finanzanalyse auf dänischer Seite ergab einen weiteren Anstieg von 5,5 auf rund 7,7 Milliarden Euro allein für den geplanten Tunnel. Die Kosten für die dänische Hinterlandanbindung hatten sich durch einen Brückenneubau schon zuvor deutlich verteuert.

Artikel 22 des Staatsvertrages zwischen Deutschland und Dänemark bietet beiden Partnern bei erheblichen Kostensteigerungen die Möglichkeit, neu zu verhandeln. „Wenn die Verkehrsminister im Sinne ihrer Länder verantwortungsvoll mit dem Vorhaben umgehen wollen, dann müssen sie noch vor dem ersten Spatenstich aussteigen. Das wäre gut für die Staatshaushalte, angesichts fehlender Mittel besser für den Erhalt bestehender Infrastruktur und am allerbesten für Natur und Umwelt“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Seit über einem Jahrzehnt engagiert sich der NABU gegen eine feste Fehmarnbeltquerung. Der NABU hat in der Vergangenheit eigene Gutachten unter anderem zum infrastrukturellen Bedarf in Auftrag gegeben und sieht sich durch weitere aktuelle kritische Bewertungen des Großprojekts, wie zum Beispiel der Consultingtochter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW Econ oder der vernichtenden Kritik des dänischen Verkehrsexperten Knud Erik Andersen, in seinen jahrelangen Warnungen bestätigt. Unter anderem blieb der parallel weiterlaufende Fährbetrieb der Reederei Scandlines bei den finanziellen Analysen völlig unberücksichtigt, wobei laut Prognose der Vorhabenträger 2030 ohnehin lediglich rund 10.000 Fahrzeuge den Tunnel befahren sollen (Prognose Elbtunnel 2030: 160.000).

„Das Vorhaben ist schlecht geplant, verteuert sich weiterhin extrem und ist vor allem infrastrukturell völlig bedeutungslos. Dagegen stehen die absehbaren ökologischen Schäden im europäisch besonders geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 1332 ‚Fehmarnbelt‘ in überhaupt keinem Verhältnis “, so NABU-Fehmarnbelt-Experte Malte Siegert.
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Löwen, Wölfe und die Krötenwanderung
NABU mit neuer Website - Internetportal macht Lust auf Natur

Bald wandern sie wieder. Sobald die Nächte milder werden und noch etwas Regen dazu kommt, gehen die Amphibien auf Hochzeitsreise. Wer wissen möchte, welche Arten gerade unterwegs sind, wo es Krötenzäune gibt, bei denen noch helfende Hände gesucht werden, und wie man Frosch, Molch und Unke unterscheiden kann, wird online beim NABU fündig – und das ab sofort nun noch bunter und schöner. Mit www.NABU.de präsentiert sich eines der größten und vielfältigsten deutschen Umweltportale ab sofort im neuen Erscheinungsbild.

Rechtzeitig zum Beginn der Wandersaison haben die Naturschützer ihre zentrale Website www.NABU.de und die Internetseiten der Landesverbände gründlich überarbeitet. Dabei sind Amphibien nur ein Thema von vielen. Rund 8.000 Beiträge mit unzähligen großformatigen Bildern ermöglichen umfassende Einblicke in die Natur und informieren über die Arbeit des NABU.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Ob es um Löwen in den Wildkaffeewäldern Äthiopiens geht, um Wölfe in der Lüneburger Heide oder um Meisen im eigenen Garten, bei uns werden Naturfreunde immer fündig und können auch selber aktiv werden.“ Die umfangreichen Arbeiten zum Relaunch erfolgten über mehrere Monate. „Der neue Web-Auftritt setzt Maßstäbe im Umweltbereich. Mein Dank dafür gilt den Mitarbeitern in der NABU-Bundesgeschäftsstelle und in den Landesverbänden sowie allen ehrenamtlichen Redakteuren und Fotografen, die Texte und hochwertige Fotos zur Verfügung stellen und mit viel Engagement zu dem sehenswerten Ergebnis beigetragen haben.“

Als mitgliederstärkster deutscher Umweltverband – aktuell mit bundesweit mehr als 560.000 Mitgliedern und Förderern – ist der NABU in nahezu jeder Stadt und jedem Kreis vertreten. „Der Weg zu uns ist nicht weit. Online zeigen wir, wie viel Spaß die Beschäftigung mit der Natur macht und dass es sich lohnt, einfach mal vorbeizuschauen“, so Miller weiter.

Auch wer sich über die aktuelle Umweltpolitik von der Energiewende bis zur Gemeindesteuerreform informieren will, ist auf www.NABU.de richtig. Großen Wert legt der NABU zudem auf praktische Tipps: Was ist beim Bau eines Gartenteichs zu beachten, wie schneidet man Obstbäume, wie kann ich beim Autofahren Sprit sparen, was ist von Online-Tauschbörsen zu halten?

Schon jetzt verzeichnet das Portal fast sechs Millionen Besuche im Jahr. Eine verbesserte Nutzerführung, stärkere Verzahnung zu den Sozialien Medien und Smartphone-Optimierung sollen helfen, www.NABU.de noch attraktiver zu machen. „Dabei machen wir nur Appetit“, so Miller. „Wir bereiten vor oder bereiten nach: Welches Naturzentrum könnte ich am Wochenende besuchen, habe ich da gestern eine Nachtigall gehört? Das Naturerlebnis selbst findet aber immer noch draußen statt und ist durch keine noch so gute Website zu ersetzen.“
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NABU: Sind illegale Fütterungen der Grund für verhaltensauffälligen Wolf?
NABU fordert schnelle Aufklärung und bittet Bevölkerung um Mithilfe

Ungewöhnlich wenig Scheu vor dem Menschen zeigte ein Wolf am vergangenen Samstag in der Nähe von Mölln in Schleswig-Holstein. Erst nach einiger Zeit ließ sich das Wildtier durch den ansässigen Wolfsberater und dem Landwirt von einer ungeschützten Schafherde vertreiben. Der NABU fordert, die Ursache dieses Verhaltens schnell aufzuklären. „Normalerweise haben wildlebende Wölfe eine natürliche und angeborene Scheu vor dem Menschen. Wenn ein offenbar kerngesunder Wolf diese Scheu verliert, müssen wir davon ausgehen, dass er von Menschen angefüttert wurde“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.

Die unzulässige Anfütterung von Wölfen in freier Wildbahn birgt Gefahren für das Tier und für den Menschen. „Wenn Futter ausgelegt wird und damit Menschengeruch annimmt, können Wölfe die Erfahrung machen, dass Menschennähe gleichzeitig Nahrung bedeutet. Dann verlieren die Wölfe ihre natürliche Scheu“, so der Wolfsexperte. Der NABU warnt daher ausdrücklich davor, wildlebende Wölfe zu füttern.

Im konkreten Fall in Schleswig-Holstein muss nach Ansicht der Naturschützer nun dringend geklärt werden, warum der Wolf die beobachteten Auffälligkeiten zeigte. Dabei müssen, aufgrund der weiten Wanderstrecken des Wolfes, auch die benachbarten Wolfsrudel mit in die Ursachenforschung einbezogen werden. Der NABU schließt dabei nicht aus, rechtliche Schritte wegen einer möglichen Fütterung von Wölfen einzuleiten und bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Hinweise auf illegale Futterstellen können dem NABU per Mail an wolfsprojekt@NABU.de gemeldet werden. „Wir wollen verhindern, dass durch Fehler Einzelner eine gerade erst zurückgekehrte Tierart in Verruf gerät“, so Bathen.

Bei der Begegnung nahe Mölln zeigte sich der Wolf in keiner Situation aggressiv gegenüber den Menschen. Nach Einschätzung des NABU sollte das Tier daher zunächst intensiv beobachtet werden und gegebenenfalls mit Kunststoffgeschossen vergrämt werden, wie es das Umweltministerium Schleswig-Holstein als akute Vorgabe angeordnet hat. Die Gummigeschosse können dem Tier beibringen, dass die Nähe zum Menschen Gefahr bedeutet. „Ein gezieltes Töten dieses Wolfes ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht erforderlich. Ohnehin darf ein Abschuss nur in begründeten Einzelfällen und als allerletzte Maßnahme erfolgen“, so der NABU-Wolfsexperte. Weitere Schritte sollten nur nach Prüfung durch professionelle wildbiologische Experten vorgenommen werden. „Dem NABU ist es wichtig zu betonen, dass die menschliche Sicherheit immer an oberster Stelle steht“, so Bathen.

Grundlage für Maßnahmen gegen auffällige Wölfe bietet das Skript 201 „Leben mit Wölfen“ des Bundesamtes für Naturschutz. Schon seit 2007 liegen den Bundesländern damit brauchbare Handlungsempfehlungen vor.

Seit dem Jahr 2000 ist der Wolf in Deutschland wieder heimisch. Seither entwickelt sich eine konfliktarme Nachbarschaft zwischen Mensch und dem Wildtier. Vor allem Nutztierhalter sind von der Anwesenheit der Wölfe betroffen. Im Wolfsgebiet Lausitz, dem Verbreitungsschwerpunkt des Wildtieres, liegen die Verluste bei Nutztieren derzeit bei weit unter einem Prozent. Grund dafür sind geförderte Herdenschutzmaßnahmen, beispielsweise durch spezielle Zäune oder Herdenschutzhunde.
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NABU: Politikversagen beim Steuerbonus für energetische Gebäudemodernisierung
Tschimpke: Steueranreize sind wichtiger Baustein für Gelingen der Energiewende im Gebäudesektor - Bund und Länder müssen Verhandlungen fortsetzen

NABU-Präsident Olaf Tschimpke kommentiert das Scheitern der Gespräche zwischen Bund und Ländern zum Steuerbonus für die energetische Gebäudemodernisierung:

„Wir fordern Bund und Länder auf, die Gespräche zum Steuerbonus für die energetische Gebäudemodernisierung wieder aufzunehmen. Statt gegenseitigen Schuldzuweisungen bedarf es der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten. An Steueranreizen führt kein Weg vorbei, wenn die Energiewende im Gebäudesektor zum Erfolg werden soll. Sie sind ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizenz, den die Bundesregierung im Dezember 2014 verabschiedet hat. Das Bundesfinanzministerium ist aufgefordert, einen Kompromissvorschlag auszuarbeiten. Ansonsten droht die Politik bei einem so wichtigen Thema zum Nachteil von Millionen Hauseigentümern und Energiewende zu versagen. Das Aufstocken der KfW-Zuschussprogramme ist allein keine hinreichende Alternative.“

Der Koalitionsausschuss der Schwarz-Roten Bundesregierung hatte am Dienstag keine Einigung im Streit zur Finanzierung erzielen können. Demnach blockiert unter anderem die bayrische Landesregierung von Horst Seehofer (CSU) die Gegenfinanzierung durch Streichen des Handwerkerbonus. Allerdings war diese Haltung bereits seit den Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Merkel Ende 2014 bekannt. Das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) hat es jedoch versäumt, einen Kompromiss vorzulegen. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) vorgeschlagen, statt des Steuerbonus die Zuschussprogramme der KfW aufzustocken.
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NABU und LBV: Illegale Verfolgung von Greifvögeln stoppen
Petition gestartet - Mehr Schutz für den "Vogel des Jahres 2015"

NABU und LBV appellieren an die Umwelt- und Innenminister der Länder und des Bundes, stärker gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln vorzugehen. Um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen und den Druck auf die Politik zu erhöhen, haben NABU und LBV am heutigen Donnerstag eine Petition gestartet, die bis Ende des Jahres unter www.nabu.de/greifvogelpetition unterzeichnet werden kann.

Neben dem vom NABU und LBV zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählten Habicht sind auch Rotmilane, Seeadler und sogar seltene Schreiadler von der illegalen Verfolgung betroffen.

Fast 700 Fälle mit über 1.100 toten Greifvögeln von 18 verschiedenen Arten wurden von Naturschützern allein in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren dokumentiert. Dies stellt allerdings nur die Spitze des Eisberges dar, denn der Großteil der Taten bleibt unentdeckt.

„Der Habicht wird illegal verfolgt, weil Vertreter mancher Interessensgruppen in ihm einen Nahrungskonkurrenten sehen, der ihnen ausgesetzte Jagdfasane oder Zucht- und Sporttauben wegfängt. Obwohl der Habicht und alle anderen Greifvögel seit Anfang der 1970er Jahre unter strengem Schutz stehen, ist es bisher noch nicht gelungen, die illegale Verfolgung von Greifvögeln zu beenden. Sie verhindert die weitere Bestandserholung einiger besonders betroffener Greifvogelarten, so die Verbände.

„Gerne empören wir uns über den Zugvogelmord im Mittelmeerraum. Aber auch in Deutschland müssen wir unsere Hausaufgaben machen und die illegale Verfolgung von Greifvögeln stoppen“, so Lars Lachmann, Vogelschutzexperte des NABU.

Um Greifvögel vor Verfolgung zu schützen, fordern NABU und LBV:


· Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.

· Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes BNatschG §54 Abs. 6).

· Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.

· Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.

· Die Einrichtung von Horstschutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Darum rufen NABU und sein bayerischer Partner LBV in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Komitee gegen den Vogelmord dazu auf, Verdachtsfälle illegaler Greifvogelverfolgung zu melden. Ein zentrales Aktionstelefon ist unter 030-284 984-1555 geschaltet (werktags von 9 bis 18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15 bis 18 Uhr). Zurückliegende Fälle können über ein Online-Meldeformular erfasst werden.

Erst in den vergangen Wochen wurden wieder aktuelle Fälle illegaler Greifvogelverfolgung aufgedeckt, die die Aktualität und Brisanz des Themas belegen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde ein mit lebendigen Tauben beköderter Habichtkorb von der Polizei beschlagnahmt, in Niedersachsen der Horstbaum eines Seeadlers absichtlich gefällt, in Ahlen eine

nicht verblendete Kofferfalle mit einem schwerverletzten Mäusebussard gefunden und in Schleswig-Holstein ein toter Mäusebussard an einem vergifteten Köder entdeckt.

Illegale Greifvogelverfolgung ist auch ein zentrales Thema der bundesweiten Fachtagung „Vogel des Jahres 2015: Der Habicht – Ökologie verstehen, Greifvogelverfolgung stoppen“ am Samstag (28. Februar) in Recklinghausen. Dort treffen sich rund 100 Vertreter von Verwaltungen und Behörden gemeinsam mit aktiven Vogelschützern, um sich zu aktuellen Entwicklungen der illegalen Greifvogelverfolgung austauschen und über Handlungsoptionen und Lösungsvorschläge zu diskutieren, wie die illegale Greifvogelverfolgung in Deutschland erfolgreich bekämpft werden kann.
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Altes Land: Obstbau nicht zu Lasten der Natur
NABU: Sondererlaubnis für Pestizidanwendung im Alten Land darf nicht unbefristet gelten

Dem NABU liegt derzeit der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur neuen Verordnung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Alten Land zur Stellungnahme vor. Obstbauern dürfen hier aufgrund einer Sonderregelung bislang deutlich näher als im bundesweiten Vergleich Pestizide an Gewässern ausbringen. Diese geltende Sondergenehmigung soll am 1. März 2015 durch eine neue Verordnung abgelöst werden. Der NABU kritisiert, dass die neue Sondererlaubnis künftig unbefristet gelten soll. Darüber hinaus fehlt ein verbindliches, ökologisches Gebietsmanagement.

„Insgesamt stellt der Entwurf der Verordnung aus ökologischer Sicht im Vergleich zur Vorgängerregelung durchaus eine Verbesserung dar“, stellt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg fest. „Allerdings wird auch mit der neuen Verordnung eine Schädigung der Natur im Alten Land verbleiben.“ In der neuen Verordnung sind beispielsweise konkrete Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben, die den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die angrenzenden Gewässer mindern sollen. „Leider lässt sich auch unter Anwendung der am weitest gehenden Maßnahmen der Eintrag in die Gewässer und damit die schädlichen Auswirkungen der Gifte auf Tiere und Pflanzen nicht vermeiden“, so Porschke. Deshalb sei ein verbindliches, ökologisches Gebietsmanagement mit entsprechenden Ausgleichsflächen für das gesamte Alte Land unbedingt erforderlich. Damit könnten Schädigungen von Gewässern und Organismen durch Pflanzenschutzmittel an anderer Stelle für größere Einheiten, z.B. Wasser- und Bodenverband, ausgeglichen werden.

„Hamburg und Niedersachsen haben bereits 2013 angekündigt, ein derartiges Gebietsmanagement einzuführen. Darauf warten wir noch immer“, bemängelt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. „Wir fürchten, dass die neue Verordnung jetzt erst einmal beschlossen wird, ein Gebietsmanagement durch eine Koordinationsstelle, die für alle Fragen der Risikoeinschätzung und -minderung zuständig ist, aber auf sich warten lässt. Leere Versprechungen und Ankündigungen helfen der Natur aber nicht.“ Deshalb fordert der NABU von den zuständigen Behörden, die Verordnung nur in Kraft zu setzen, wenn zeitgleich ein für zehn Jahre mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattetes Gebietsmanagement installiert wird.

„Völlig inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund auch, dass die neue Verordnung unbefristet verabschiedet werden soll. Damit fehlt jedes Druckmittel, dass die Verpflichtungen aus der Verordnung eingehalten und bei Bedarf nachgebessert werden können“, betont NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Daher fordert der NABU Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, die neue Verordnung auf maximal zehn Jahre Dauer zu befristen oder eine eindeutige Revisionsklausel zu integrieren.

Hintergrund: Im Alten Land ist eine Sonderregelung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig, da hier zahlreiche Gräben und Gewässer dicht an den Obstanbauflächen liegen. Infolge der bundesweiten Anwendungsbestimmungen zum Pflanzenschutz wären konventioneller oder integrierter Obstbau kaum möglich. Insbesondere die Abstände zu den benachbarten Gewässern sind für den Spritzmitteleinsatz bundesweit deutlich größer vorgeschrieben als jetzt in der neuen Verordnung für das Alte Land zugelassen. Für dieses Zugeständnis sind die Obstbauern im Alten Land, aber auch die Bundesländer, nun verpflichtet, konkrete Maßnahmen durchzuführen, um die Einwirkung der Pflanzenschutzmittel auf die Gewässer zu minimieren.
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NABU ruft Landwirte zum Engagement für Kiebitze auf
Experten beraten über Schutzmaßnahmen für bedrohte Vogelart

Der Bestand des Kiebitzes in Deutschland ist in den vergangenen zwanzig Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Aus diesem Grund hat der NABU im letzten Jahr ein bundesweites Projekt zum Schutz des Kiebitzes in der Agrarlandschaft ins Leben gerufen, das im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz gefördert wird: Mit praktischen Maßnahmen können sich Landwirte für den Erhalt des Kiebitzes einsetzen. Mehr als 70 Experten aus Deutschland und der Schweiz treffen sich seit dem heutigen Donnerstag zu einer zweitägigen Fachtagung im niedersächsischen Lemförde, um neue Schutzansätze für den bedrohten Wiesen- und Ackervogel zu diskutieren.

Aufgrund der milden Witterung in diesem Winter werden die ersten Kiebitze bereits in den nächsten Tagen aus den Winterquartieren zurück erwartet oder haben sogar den Winter bei uns verbracht. Dann machen sich die Vögel bald auf die Suche nach geeigneten Brutplätzen auf Äckern und Wiesen und fallen durch ihren gaukelnden Balzflug auf. Interessierte Landwirte können durch einen Schutz des Geleges bei den Frühjahrsarbeiten, durch den Erhalt von Sonderstrukturen wie feuchten Senken oder eine Teilflächen- und Streifenmahd wichtige Beiträge zum Kiebitzschutz leisten. Der NABU hat hierfür ein Faltblatt mit praktischen Tipps und Anregungen für Landwirte erarbeitet.

„Der Kiebitz war in Deutschland noch vor 50 Jahren ein Allerweltsvogel, der aber inzwischen weit oben auf der Roten Liste der gefährdeten Vogelarten steht“, sagte Hermann Hötker, Leiter des Michael-Otto-Instituts im NABU. Aktuell brüten in Deutschland nur noch 80.000 Paare. Nur wenn Kiebitze zukünftig auf großer Fläche besser geschützt würden, könne der Bestandsrückgang gestoppt und umgekehrt werden.

Im Rahmen der Fachtagung soll daher sowohl über den Schutz auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Äckern und Wiesen, als auch über ein optimiertes Kiebitz-Management innerhalb von Schutzgebieten beraten werden. Mit dem bundesweiten Projekt „Der Sympathieträger Kiebitz als Botschafter: Umsetzung eines Artenschutz-Projektes zur Förderung des Kiebitzes in der Agrarlandschaft“ will der NABU zusammen mit verschiedenen Projektpartnern Maßnahmen entwickeln und erproben, die auch in die intensive Landwirtschaft integriert werden können. Bereits in den kommenden Wochen sollen erste Maßnahmen auf Wiesen und Äckern in bestimmten Projektregionen wie zum Beispiel im Münsterland, bei Braunschweig oder im Schwäbischen Donaumoos umgesetzt werden. Hierzu zähle etwa die Anlage von so genannten Kiebitzinseln. Dabei handelt es sich um eine kleine Fläche innerhalb von Äckern und dem Intensivgrünland, die zu Beginn der Brutsaison möglichst vegetationslos sein soll und nicht mit bearbeitet wird, um den Kiebitzen geeignete Brut- und Nahrungsmöglichkeiten zu geben.

„Außerdem wollen wir auf ausgewählten Standorten versuchen, den oftmals schlechten Bruterfolg der Kiebitze auf Maisäckern durch eine mindestens zweimonatige Bewirtschaftungsruhe zu verbessern“, sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne.


Das Projekt wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Umweltministerium von Schleswig-Holstein sowie die Hanns R. Neumann Stiftung.Projektsteckbrief siehe http://www.biologischevielfalt.de/21318.html).
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Bächle, Geburtenüberschüsse, Kirchenaustritte und mehr
Das Statistische Jahrbuch 2014 lässt kaum eine Frage offen

Umfassender denn je: Bewährte Fundgrube enthält 288 Seiten voller Daten und Fakten / Schwerpunkt Bevölkerungsdaten

Wie lang sind alle Freiburger Bächle zusammengenommen? In welchen Stadtbezirken herrscht der höchste Geburtenüberschuss? Wie entwickelt sich die Zahl der Kirchenaustritte? Und wie viele Haushalte suchen eine Wohnung in Freiburg?

Wer Antworten*) auf diese (und viele weitere) Fragen sucht, greift am besten zum Statistischen Jahrbuch, das jährlich vom Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung herausgegeben wird. In diesen Tagen ist die Ausgabe 2014 erschienen, die jetzt über das Amt bezogen werden kann. Auf 288 Seiten enthält das Buch alle wichtigen Statistiken der Stadt.

Fast alle Lebensbereiche haben die Autoren unter die Lupe genommen und in 15 Kapiteln demografische, wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Aspekte skizziert. Im 20-seitigen Schlusskapitel werden Vergleiche zu den anderen Stadtkreisen in Baden-Württemberg und zu Freiburgs Nachbarkreisen gezogen. Zeitreihen zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre oder Jahrzehnte auf, während Stadtbezirkstabellen innerstädtische Unterschiede verdeutlichen.

Einen Schwerpunkt bildet traditionell die Wohnbevölkerung, denn unter allen Stadtkreisen des Landes wächst Freiburg mit Abstand am stärksten (plus 23,3 Prozent seit der Volkszählung 1987; Baden-Württemberg insgesamt plus 14,5 Prozent). Der Wanderungsgewinn Freiburgs (plus 1.435 Personen) im vergangenen Jahr resultierte dabei ausschließlich aus dem Zuzug von Ausländer/innen. So sind 1.636 ausländische Personen mehr zu- als weggezogen. Bei den Deutschen gab es einen Wanderungsverlust von 201. In den Jahren 2011 und 2012 (plus 4.388 bzw. 3.271) waren die Wanderungsgewinne noch wesentlich höher, auch dank der 2011 eingeführten Zweitwohnungssteuer, die viele Personen mit Nebenwohnsitz bewog, sich in Freiburg mit Hauptwohnsitz zu melden.

Detailliert aufgeschlüsselt werden die Bewohner in den Stadtbezirken nach den Aspekten Alter, Staatsangehörigkeit, Religion und Haushaltstyp. Im Kapitel Soziales finden sich Daten zur Jugend- und Sozialhilfe sowie Angebote für Senioren und Kinder, im Kapitel Kultur Besucherzahlen fast aller Kultur- und Ausbildungseinrichtungen der Stadt. Ausführlich dokumentiert das Jahrbuch zudem die Ergebnisse aller politischen Wahlen seit 1972, inklusive der Europa- und der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014. Nicht nur für die Bürgerschaft enthält das Statistische Jahrbuch viele nützliche Informationen, auch Behörden und Betriebe können anhand der Daten ihre Planungen auf ein solides Fundament stellen.

Das Statistische Jahrbuch 2014 kann als Druckversion ab sofort für 10 Euro plus Versandkosten beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (Fax 201-5598, statistik@stadt.freiburg.de) bestellt werden. Umfangreiche statistische Informationen sind auch im Internet unter www.freiburg.de/statistik verfügbar.

Übrigens: Freiburgs Bächle sind zusammengenommen 9 Kilometer lang, davon sind 4,9 Kilometer offen.
Der höchste Geburtenüberschuss (also Lebendgeborene minus Gestorbene) war 2014 in den Stadtbezirken Rieselfeld (+78), Unterwiehre-Süd (+65), Alt-Stühlinger (+56) und Herdern-Nord (+44) zu verzeichnen.
Die Zahl der Austritte aus der römisch-katholischen hat nach Angaben des Standesamtes 2013 (801 Austritte) den zweithöchsten Wert seit 20 Jahren erreicht; nur 2010 (831) waren es mehr, ansonsten lagen die Jahreswerte stets (zum Teil deutlich) unter 600 Austritten. Auch bei den Protestanten hat nach einer eher ruhigen Phase 1996 bis 2007 die Neigung zum Kirchenaustritt deutlich zugenommen und hat nach 2008 (411), 2010 (426) und 2011 (457) nun 2013 (468) den nächsten Höchstwert erreicht.
Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte steigt seit Jahren recht kontinuierlich, von 1008 im Jahr 2008 auf 1330 im Jahr 2013. Dabei stagniert die Nachfrage nach Ein-Personen-Haushalten auf hohem Niveau (2013: 600), während sich die Zahl jener Menschen, die Haushalte für vier oder mehr Personen suchen, seit 2008 fast verdoppelt hat.
 
 



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