oekoplus - Freiburg
Samstag, 27. Juli 2024
  --- Besuchen Sie unser neues Informationsportal wodsch.de
Uhr
  •  


Verschiedenes

 
NABU: Lehren aus Fukushima ziehen, Atomkraft weltweit abschalten
AKW Tihange endlich abschalten

Anlässlich des fünften Jahrestags der Atomkatastrophe von Fukushima und vor dem Hintergrund der jüngsten Pannen im belgischen Atomkraftwerk Tihange und im französischen Atomkraftwerk Fessenheim hat der NABU eine engere Zusammenarbeit der Regierungen und mehr Druck von der Bundesregierung auf die Nachbarländer Belgien und Frankreich gefordert.
Ein schwerer atomarer Unfall im AKW Tihange würde alleine im Umkreis von 75 Kilometern mehrere Millionen Menschen betreffen.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Fukushima hat in aller Drastik verdeutlicht, dass Atomkraft keine Alternative ist und trotzdem umschifft auch heute noch der grenznahe Risikoreaktor Tihange in Belgien nur knapp den nächsten Super-GAU. Die Bundesregierung muss endlich ein Atomsicherheitsabkommen mit Belgien vereinbaren und sich für die schnelle Abschaltung von Tihange einsetzen.“ In Frankreich hat der Druck der Bundesregierung immerhin dazu geführt, dass Frankreich Ende des Jahres die Prozedur zur vorzeitigen Schließung des an der Grenze zu Deutschland gelegenen Atomkraftwerks Fessenheim einleiten will.

„Der Super-GAU kennt keine Grenzen, deshalb brauchen wir auch mindestens auf EU-Ebene eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Thema Atomkraft. Der Euratom-Vertrag, den noch Adenauer unterschrieben hat, muss deshalb dringend überarbeitet werden – dafür muss sich die Bundesregierung endlich einsetzen“, so Tschimpke weiter.

Nach dem noch immer gültigen Euratom-Vertrag von 1957, darf jeder EU-Staat alleine über Bau und Betrieb von Atomkraftwerken entscheiden. Seit Tschernobyl (April 1986) und insbesondere nach Fukushima (März 2011) haben aber etliche EU-Staaten Ausstiegsbeschlüsse gefasst, sodass inzwischen die Chancen gut stehen, den Vertrag endlich zu überarbeiten.

Neben den akuten und aktuellen Gefahren, die von der Atomkraft ausgehen, bereiten auch die Hinterlassenschaften Sorgen. „Die Altlasten der Atomkonzerne drohen zu einem Fass ohne Boden zu werden und es zeigt sich einmal mehr, der Staat und die Allgemeinheit sind die Dummen: Gewinne wurden privatisiert und die Gefahren und Altlasten werden verstaatlicht. Denn bei der wirtschaftlichen Lage der Energiekonzerne kann kaum damit gerechnet werden, dass sie tatsächlich nach dem Verursacherprinzip auch die Kosten schultern“, so NABU-Energieexperte Sebastian Scholz. „Dabei ist die Krise hausgemacht, die Energiekonzerne haben es schlichtweg verschlafen, auf naturverträgliche erneuerbare Energien zu setzen.“

Nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl wurde in Deutschland ein neues Bundesministerium mit der Zuständigkeit für die Atomenergie gegründet, das BMU (seit 2013 BMUB), das in diesem Frühjahr sein 30-jähriges Jubiläum feiert. Italien beschloss als erster EU-Mitgliedstaat den Ausstieg aus der Atomenergie. Fukushima bewirkte unter anderem, dass Deutschland und andere Staaten in und außerhalb der EU (etwa die Schweiz) Ausstiegsbeschlüsse fassten. Aus NABU-Sicht kann das Abschalten des AKW Tihange ebenfalls den Anstoß zu rechtzeitigen Maßnahmen zum Atomausstieg auf der EU-Ebene einleiten, ohne dass wieder erst ein schwerer Atomunfall passieren muss.
Mehr
 

 
NABU unterstreicht fehlenden Bedarf einer festen Fehmarnbeltquerung
Bestehende Jütlandroute ist sinnvolle Alternative zum Tunnel-Neubau

Der NABU hat am heutigen Montag ein neues Verkehrsgutachten vorgelegt, das den fehlenden Bedarf einer festen Fehmarnbeltquerung unterstreicht. Das Hamburger Beratungsunternehmen Hanseatic Transport Consultancy (HTC) hat die Entwicklung der schienengebundenen Verkehrsströme zwischen dem europäischen Festland und Skandinavien als Teil des 3800 Kilometer langen TEN-T Korridors 3 zwischen Helsinki und Valletta untersucht. In ihrer Studie kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Aufkommen im Schienengüterverkehr von und nach Skandinavien seit Jahren stagniert bzw. sogar leicht rückläufig ist. Zwar konnte für den dänischen Markt seit der Finanzkrise ein leichtes Wachstum verzeichnet werden, dieses wird allerdings maßgeblich durch den Transit getrieben. Dagegen entwickelt sich der Schienengüterverkehr mit Quelle und Ziel in Dänemark seit Jahren rückläufig und befindet sich auf einem niedrigen Niveau. Daher stellt sich die Frage, welchen volkswirtschaftlichen Nutzen ein von Dänemark finanziertes Schienenprojekt für die dänische Verladerschaft beziehungsweise die Volkswirtschaft insgesamt hat.

Vor diesem Hintergrund stellt der NABU auch nach der parlamentarischen Entscheidung Dänemarks vom 4. März den grundsätzlichen Bedarf des Vorhabens weiter in Frage und hält die von Dänemark erwarteten Zuschüsse der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Euro aus den so genannten TEN-T-Mitteln für ungerechtfertigt.

„Das Gutachten macht deutlich, dass die finanziellen Zuschüsse in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro aus Mitteln für den Ausbau der transeuropäischen Netze aus verkehrlicher Sicht nicht zu rechtfertigen sind. Der Bedarf für einen Neubau entlang des Fehmarnbeltes ist schlicht nicht vorhanden, das dort investierte Geld würde an anderer Stelle einen deutlich größeren Nutzen entfalten. Es deutet kaum etwas darauf hin, dass sich diese Entwicklung zukünftig umkehren wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Mit dem Bau einer alternativen Schienentrasse über den Fehmarnbelt würde zwar die für den Schienengüterverkehr wichtige so genannte Jütlandroute entlastet. Jedoch besteht auch die Gefahr, dass aufgrund einer Priorisierung der Belt-Querung, Engpässe auf der Jütlandroute zukünftig nachrangig angegangen würden. Das wiederum könnte sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene auswirken.
„Wir sehen daher die Gefahr, dass der Güterverkehr nach dem Bau einer festen Fehmarnbeltquerung von der umweltfreundlichen Schiene auf die klimaschädlichere Straße verlagert werden könnte. Diese Erkenntnis scheint den Befürwortern des Tunnelprojekts bekannt zu sein, denn unlängst erklärte die dänische Regierung, die feste Fehmarnbeltquerung mangels Schienenverkehrsaufkommens mit dem Straßenverkehr refinanzieren zu wollen. Diese Rolle rückwärts ist jedoch mit dem europäischen Ziel einer Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene nicht vereinbar“, sagte Eick von Ruschkowski, Mitglied der NABU-Geschäftsleitung und Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik.

Weiterhin geht das Gutachten davon aus, dass sich die Zeiteinsparungen durch die Fehmarnbeltquerung – anders als von der staatlichen Planungsagentur Femern A/S behauptet – nicht 1:1 in eine Kostenreduzierung umsetzen lassen. „Wir sprechen hier über komplexe Produktionssysteme und optimierte Zugumläufe. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass eine um 20 Prozent kürzere Strecke auch 20 Prozent Zeit- und Kostenersparnis mit sich bringt, zumal unklar ist, wie hoch die Kosten für eine Tunnelquerung sein werden und ein theoretischer Zeitgewinn von zwei bis drei Stunden durch ungeplante Standzeiten schnell dahin sein kann“, sagt Torsten Tesch, Senior Consultant bei HTC.

In Anbetracht der im Gutachten dargestellten mäßigen Zukunftsperspektiven des Schienengüterverkehrs sowie der beschränkten Leistungsfähigkeit der Jütlandroute liegt es nahe zu überprüfen, ob diese selektiv und in enger Abstimmung mit der sich ergebenden Marktentwicklung im Sinne einer ausbaubasierten Modernisierung und gegebenenfalls kapazitiven Erweiterung investiert werden sollte. Aus NABU-Sicht ließen sich mit einem adäquaten Ausbau die europäischen Verkehrsziele eines ungehinderten Warenflusses zwischen Nord- und Südeuropa kostengünstiger, infrastrukturell angemessener und ökologisch verträglicher erreichen.

Angesichts erheblicher ökologischer Schäden durch den Bau der festen Fehmarnbeltquerung bei Gesamtkosten von rund zwölf Milliarden Euro zuzüglich Kosten für die Anbindungen auf deutscher und dänischer Seite wirft der NABU den Planern vor, einen vorteilhaften Ausbau der Jütlandroute von Beginn an durch den Staatsvertrag ausgehebelt zu haben. „Gerade weil das Vorhaben einer festen Fehmarnbeltquerung offenkundig keinen Bedarf hat, ist dieser Trick so durchschaubar. Die mangelnde Prüfung des möglichen alternativen Ausbaus einer Jütlandroute verstößt zudem gegen europäisches Recht. Dieses Thema wird in einem juristischen Verfahren eine zentrale Rolle spielen“, sagte Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU.
Mehr
 

 
NABU: Regierung muss Ausstieg aus Kohle-Politik zügig einleiten
Braunkohle hat in Deutschland keine Zukunft mehr

Das maue Interesse von Investoren an der deutschen Braunkohlensparte des schwedischen Vattenfall-Konzerns ist für den NABU ein Zeichen, dass Kohlestrom in Deutschland längst ausgedient hat und der Ausstieg noch in dieser Legislaturperiode eingeleitet werden muss. „Wenn Vattenfall schon keine Käufer mehr für die Kraftwerke und Tagebaue findet, muss klar sein, dass Braunkohle in Deutschland keine Zukunft mehr hat“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke anlässlich der am heutigen Mittwoch endenden Bieterfrist für die Vattenfall Braunkohle-Sparte in der Lausitz. Was der Lausitz fehle, ist jetzt die Unterstützung durch die Bundesregierung, die noch immer keine verlässlichen Rahmenbedingungen für den Kohleausstieg gesetzt habe. So müsse ein geordneter Kohleausstieg ohne Strukturbrüche ein zentraler Bestandteil des Klimaschutzplans 2050 werden, der gerade vom Bundesumweltministerium erstellt wird.

„Die Landesregierung Brandenburg muss endlich die Zeichen der Zeit erkennen, und der Braunkohle adé sagen“, so Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. Es sei unverständlich, so der Landesvorsitzende, dass in der Region massiv regenerative Energieträger wie die Windkraft ausgebaut würden, aber kein erkennbarer Rückgang der Braunkohleverstromung zu verzeichnen sei.
Noch immer sinken die Börsenstrompreise und die Debatten um einen Kohle-Konsens, mit dessen Hilfe die klimaschädliche Kohleverstromung und ihre schädlichen Umweltfolgen beendet werden sollen, nehmen an Fahrt auf. Es zeigt sich, dass bisherige Interessenten nicht bereit sind, Vattenfalls Hoffnungen auf einen lukrativen Verkauf der Braunkohle zu entsprechen. Das deutsche Stadtwerke-Konsortium Steag oder große tschechische Konzerne wie CEZ oder EPH sind nicht gewillt, die ins Wanken geratene Braunkohle-Sparte zu retten.

Im Gespräch sind auch Stiftungs-Modelle, bei denen die jeweiligen Kohle-Unternehmen Erlöse in einen Fonds zahlen müssten, aber nicht voll für mögliche Langzeitschäden an den Gewässern um die ehemaligen Kohlegruben haften. Der NABU lehnt dies ab. Es darf im Zuge des Kohleausstiegs kein zusätzliches Risiko für die betroffenen Regionen entstehen, da schon jetzt die verantwortlichen Betreiber nicht für indirekte Kosten des Braunkohletagebaus aufkommen. „Damit uns künftig nicht weiter Tagebaue die Flüsse verschlammen und dreckiger Ruß aus Schornsteinen die Atemluft verschmutzt, müssen wir so schnell wie möglich raus aus der Kohle. Zu einer naturverträglichen Energiewende gibt es keine Alternative,“ so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.Beispiel Vattenfall zeigt: Kohle ist unattraktiv für Investoren
Mehr
 

 
Hilfe bei Heuschnupfen
Die besten Präparate gegen Pollen

Rund 15 Prozent der Deutschen leiden unter Heuschnupfen, und die Saison 2016 ist bereits in vollem Gange: Hasel- und Erlenpollen fliegen schon seit Ende Januar, in den nächsten Wochen fängt die Birke an zu blühen. Auf test.de haben die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest die 58 besten und preisgünstigsten rezeptfreien Medikamente bei Heuschnupfen ermittelt.

Niesattacken, laufende Nase, juckende Augen und Haut: Teils bis in den Herbst hinein leiden Pollenallergiker unter diesen Symptomen, in schweren Fällen kann der Heuschnupfen sich sogar zum Asthma ausweiten. Im aktualisierten online-Special der Stiftung Warentest finden Betroffene in Tabellenform und unterteilt nach Augentropfen, Nasensprays, Kombipackungen, Tabletten, Saft & Co die 58 besten und preiswertesten Medikamente. Die gute Nachricht: Wirksames muss nicht teuer sein, Generika sind oft deutlich billiger als Originalpräparate – und ebenso streng durch die Behörden überwacht.

Ergänzt wird das Special um wertvolle Ratschläge, um die Pollensaison möglichst beschwerdereduziert zu überstehen, sowie um Informationen zu Heuschnupfen bei Kindern. Dennoch: Wenn Symptome erstmals auftreten oder die Medikamente keine Wirkung zeigen, ist ein Arztbesuch unabdingbar.

Das ausführliche Special ist unter www.test.de/heuschnupfen abrufbar. Vertiefende Informationen über Wirkstoffe, Wirkungsweise und Anwendung sind in der Datenbank Medikamente im Test zu finden. Der Abruf des 40-seitigen PDFs „Allergischer Schnupfen“ kostet 3 Euro.
Mehr
 

 
ÖKO-TEST Präparate zur Hyposensibilisierung
Happy Hypo

ÖKO-TEST wollte wissen, ob die Präparate, die Pollenallergikern in Deutschland derzeit zur Hyposensibilisierung verabreicht werden, sicher und wirksam sind. Dafür wurden 36 Therapieallergene kritisch überprüft. Das Resümee: Mehr als die Hälfte ist empfehlenswert. Doch es gibt auch Kritikpunkte: So sind manche mit dem problematischen Hilfsstoff Phenol konserviert.

Der Markt für die spezifische Immuntherapie (SIT), auch Hypo- oder Desensibilisierung genannt, ist gerade im Umbruch. Früher standen deutschen Ärzten mehr als 6.500 verschiedene Therapieallergene und Mischungen zur Behandlung ihrer Patienten zur Verfügung. Einige davon wurden als sogenannte Individualrezepturen in Verkehr gebracht, für die keine Zulassung erforderlich war. Seit im Jahr 2008 die Therapieallergene-Verordnung eingeführt wurde, ist das nur noch für wenige Produkte möglich. Deshalb sind mittlerweile nur mehr rund 100 Präparate übrig.

ÖKO-TEST hat Therapieallergene mit Pollenextrakten von Gräsern, Bäumen und Kräutern genau unter die Lupe genommen, von denen 26 unter die Haut gespritzt und zehn entweder als Tropfen oder Tabletten über die Mundschleimhaut unter der Zunge aufgenommen werden. Die Untersuchung des Verbrauchermagazins zeigt, dass die Wirkung der Therapieallergene für Pollengeplagte gut belegt ist. Allerdings befinden sich noch viele Präparate in der Zulassungsphase, weshalb für diese noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden kann.

Auch auf die Hilfsstoffe wurde ein Blick geworfen: So sind alle Injektionssuspensionen mit Phenol konserviert. Dieser antimikrobielle Wirkstoff kann zu Nervenstörungen führen. Kritisch hinterfragt hat ÖKO-TEST auch beigemischtes Aluminiumhydroxid. Mit ihm als Depotträger und Wirkverstärker sollen die Allergene erst nach und nach in den Körper eingebracht werden und dort ihre bestmögliche Wirkung entfalten können.
Mehr
 

 
Dr. Michael Sladek stellt „kommunalfreundlichen Entwurf“ vor
Schönau / Titisee-Neustadt. Bei einer Pressekonferenz im Rathaus der Stadt TitiseeNeustadt
stellte Dr. Michael Sladek von der EWS Schönau zusammen mit dem
Bürgermeister der Stadt Titisee-Neustadt, Armin Hinterseh, seine Stellungnahme zum
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Neufassung der §§ 46
ff. des Energiewirtschaftsgesetzes über die Vergabe von Netz-Konzessionen sowie
einen eigenen „Kommunalfreundlichen Entwurf“ zu dieser Neufassung vor.

Bei der Neuvergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze durch die Kommunen ist es
aufgrund von Rechtsunsicherheiten praktisch zum Stillstand gekommen. Während über
Jahrzehnte alleine die gewählten Vertreter der Kommunen über die Konzessionsvergaben
entschieden hatten, verschärften Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt im Jahr 2010 –
nach einer Rekommunalisierungswelle in den vorangegangenen Jahren – durch ihren
„Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen“ die Vorschriften für den
Wettbewerb. Dies mit dem Ergebnis, dass es für die Kommunen praktisch unmöglich
geworden ist, einen Konzessionswechsel gegen den Willen des bisherigen Netzbetreibers
herbeizuführen, ohne vor einem Gericht zu landen. Mit der Begründung, einen
diskriminierungsfreien Wettbewerb zu gewährleisten, wurde von Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt am Parlament vorbei ein „kartellrechtliches Regime“ geschaffen, das die
jeweiligen Alt-Konzessionäre in den Kommunen bevorzugt und eine abweichende
Konzessions-Neuvergabe praktisch unmöglich macht. Zur Behebung dieser Missstände
wurde im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien festgeschrieben,
durch eine Neufassung der §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes Rechtssicherheit zu
schaffen. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2015 ein Referentenentwurf des BundesWirtschafts-Ministeriums
vorgelegt, der diese Forderung erfüllen soll.

In seiner Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf stellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik
Kupfer fest: „Unbeschadet der Auswertung weiterer – durchaus positiv zu bewertender -
Ansätze der Novellierung steht damit im Ergebnis bereits fest, dass der Entwurf zu kurz greift
und das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, klar und sicher
verfehlt.“ Vielmehr werde das durch das „kartellrechtliche Regime“ verursachte Richterrecht
fortgeschrieben und damit die gemeindliche Selbstverwaltung in dieser Frage weiter
beschnitten.

Ãœber die Kritik am vorliegenden Referentenentwurf hinaus legte Dr. Michael Sladek einen
eigenen „Kommunalfreundlichen Entwurf zur Neufassung der§§ 46 ff. EnWG“ vor. „Dieser
neue Entwurf bestätigt die Rechtsanwendung, wie sie bis etwa 2010 gang und gäbe war,
passt das Recht der Konzessionsvergabe an das neue Vergaberecht sowie an die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an“, erläuterte Dr. Sladek bei der
Präsentation.

Die Kernpunkte des „Kommunalfreundlichen Entwurfs“ fasste Dr. Michael Sladek wie folgt
zusammenfassen.

Spätestens alle 20 Jahre hat jede Gemeinde zu prüfen, wie der Betrieb ihres örtlichen Stromund
Gasversorgungsnetzes künftig ausgestaltet sein soll. Die Gemeinde hat zu entscheiden,
ob
- sie den Netzbetrieb in die eigenen Hände nimmt,
- ein Kooperationsunternehmen mit einem strategischen Partner-EVU gründen und
konzessionieren möchte oder
- ob sie ein drittes EVU mit dem Netzbetrieb betraut.
- Diese Entscheidung hat die Gemeinde auch dann alle 20 Jahre zu treffen, wenn
sie den Netzbetrieb selbst durchführt (Pflicht zur Reflexion und politischen
Diskussion).

Entscheidet sich eine Gemeinde den Netzbetrieb selbst durchzuführen, so hat sie diese
Entscheidung und die maßgeblichen Gründe hierfür öffentlich bekannt zu machen. Die
Gemeinde ist aber nicht verpflichtet, zuvor einen Wettbewerb um das Netz nach
kartellrechtlich determinierten Kriterien durchzuführen. Es genügt eine rational begründete
Entscheidung der Gemeinde nach vorheriger Bekanntmachung und Durchführung eines
Interessensbekundungsverfahrens. Die Gemeinde hat das Recht zur direkten Erledigung des
örtlichen Netzbetriebs.

Entscheidet sich die Gemeinde, gemeinsam mit einem oder mehreren Partner-EVU(en) eine
kommunale Beteiligungsgesellschaft zu gründen, so genügt es, wenn die Gemeinde die
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der zu gründenden Gesellschaft ausschreibt. Die
Konzession muss dann nicht gesondert ausgeschrieben werden. Dies entspricht der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

Entscheidet sich die Gemeinde, ein drittes EVU mit dem Netzbetrieb zu betrauen, schreibt
sie die Konzession aus. Maßgeblich für die Ausschreibung sind – unter Beachtung weniger
spezialgesetzlicher Regelungen im künftigen EnWG – die Vorgaben des neuen
Vergaberechts (4. Teil des GWB und Konzessionsvergabeverordnung). Hierdurch kann auf
ein ausgefeiltes und europarechtskonformes Rechtssystem zurückgegriffen werden.

Möglich wurde dieser Gesetzesvorschlag erst durch das Engagement der EWS Schönau in
der Energieversorgung TitiseeNeustadt (Ev-TN). In dieser Kooperation hatte sich Dr. Sladek
bei der Vorbereitung der in Karlsruhe anhängigen Kommunalverfassungsbeschwerde der
Stadt intensiv mit diesen schwierigen Fragen auseinandergesetzt.

„Im Augenblick erfahren wir zwar vielfältige ideelle Unterstützung bei unserer Stellungnahme
zum Referentenentwurf und zum ‚Kommunalfreundlichen Entwurf‘, in der Sache stehen aber
EWS Schönau und die Stadt Titisee-Neustadt alleine da, bestätigte Dr. Michael Sladek. „Da
derzeit viele deutsche Städte und Kommunen vor der aktuellen Frage stehen, wie sie sich
bei einer anstehenden Neuvergabe ihrer Strom- oder Gasnetzkonzession verhalten sollen,
ohne vor Gericht zu landen, erhoffen wir uns eine breite Unterstützung bei unserem Versuch,
das kartellrechtliche Regime abzuschaffen und die Vergaberichtlinien für Energienetze
wieder auf rechtssichere Füße zu stellen“, betonte Dr. Michael Sladek bei der
Pressekonferenz.

Der jetzt vorgelegte Entwurf ist zwar entstanden aus der intensiven Beschäftigung mit der
grundsätzlichen Problematik, wie sie im Fall der Energieversorgung Titisee-Neustadt sichtbar
geworden ist, aber er leistet einen konstruktiven Beitrag zur Lösung eines bundesweit
bestehenden Problems, das zahlreiche Städte und Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit
einschränkt und sie hindert, für ihre Bürger eine verantwortliche Lösung der Energieversorgung
der Zukunft zu verwirklichen, stellte Dr. Sladek klar. „Unsere Kommunalverfassungsbeschwerde
sowie der ‚Kommunalfreundliche Entwurf‘ sind Maßnahmen von verantwortungsbewussten
Bürgern, die sich im Förderverein für umweltfreundliche Stromverteilung
und Energieerzeugung e.V. (FuSS) in Schönau zusammengeschlossen haben, und die eine
Verbesserung für alle Städte und Kommunen und somit für alle Bürger erreichen wollen“,
führte Dr. Michael Sladek aus.

Die „Stellungnahme zum Referentenentwurf“ und der „Kommunalfreundliche Entwurf zur
Neufassung“ können von der Internetseite der EWS Schönau unter www.ews-schoenau.de
heruntergeladen werden.
 
 

 
Filmserie zu 5 Jahre Atomkatastrophe Fukushima
Mit dem Film "Fukushima - a town of Love an Hope" am Freitag 11. März 2016 um 21:45 Uhr und Wiederholung am Sonntag 20. März 19:30 und am Montag 14. März um 19:30 Uhr mit dem Film "Tell the Prime Minister - Sagen Sie es dem Premierminister" mit Filmgespräch mit Regisseur Eijii Oguma startet im Kommunalen Kino Freiburg, Urachstr. 40, Alter Wiehrebahnhof, mit Unterstützung von ECOtrinova e.V. und AntiAtomFreiburg eine 5-teilige Filmserie anläßlich des 5. Jahrestags der Atomkraftkatastrophe bei Fukushima in Japan. Originalfassungen mit englischen und am 14.3. deutschen Untertiteln. Eintritt.
Mehr
 

 
Premiere des Kinofilms „POWER TO CHANGE – Die EnergieRebellion“
Weltweite Erstaufführung am 12. März um 20:30 Uhr im
Rahmen des Internationalen Umweltkonvents in Freiburg

Zum ersten Mal steht während
des Internationalen Umweltkonvents der European
Environment Foundation eine Filmpremiere im Mittelpunkt des
öffentlichen Programms: Carl-A. Fechners neuer Kinofilm
„POWER TO CHANGE – die EnergieRebellion“. Mit dem Film
unterstützt Fechner die weltweite Energiewende hin zu
erneuerbaren Energien. Die Botschaft des Films: eine globale
Energiewende ist möglich. Die exklusive Filmpremiere ist
öffentlich und findet am Samstag, 12. März um 20:30 Uhr im
Konzerthaus statt. Ein anschließendes Interview mit dem
Regisseur sowie Live-Musik runden die Premierenfeier ab.

Die Zukunft der Energieversorgung der Welt ist dezentral,
sauber und zu 100% aus erneuerbaren Quellen, das ist die
Botschaft des Dokumentarfilms „POWER TO CHANGE – Die
EnergieRebellion“. Mit dem Film wird das Jahrhundertprojekt
Energiewende filmisch erlebbar. Der letzte Kinofilm „4.
REVOLUTION“ von Carl-A. Fechner hatte im Jahr 2010
insgesamt 130.000 Besucher in die Kinos gelockt und wurde in
28 Sprachen übersetzt. Nach die „4. Revolution“ zeigt „POWER
TO CHANGE“ den Aufbruch in eine Zukunft, die ohne fossile
und atomare Energieträger auskommt – ganz nah an den
Akteuren: bewegend, überraschend und informativ.


Die Premiere findet in Anwesenheit von Regisseur Carl-A.
Fechner, den Protagonisten Hans-Josef Fell (Mitautor des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und ehem. MdB für Bündnis
90/ Die Grünen), Prof. Dr. Stephan Rammler (Mitgründer und
Dozent am Institut für Transportation Design in Braunschweig),
Amir Roughani (Geschäftsführer Vispiron GmbH), Frank
Günther (Geschäftsführer Versorgungsbetriebe Bordesholm)
und Edwin „Edy“ Kraus (Ideengeber & Mitentwickler Mobile
Pelletieranlage) statt.




Premierenablauf:

20.30 Uhr Begrüßung durch Moderator Fritz Lietsch
Laudatio Dorothea Sick-Thies
20.40 Uhr Beginn Filmvorführung
22.15 Uhr Film Ende
22.20 Uhr Fotocall
22.25 Uhr Skype Gruß Bill McKibben
22.30 Uhr Interview Carl-A. Fechner auf der Bühne
22.45 Uhr Beginn Get Together im Foyer mit Live Band THE
BROTHERS

Die Filmvorführung ist öffentlich. Tickets sind für 10 €
(Ermäßigungen 5 €) auf reservix.de erhältlich.

Der offizielle Trailer und alle weiteren Pressematerialien stehen
zum kostenfreien Download bereit unter: www.filmpresskit.de

Weitere Informationen zum Film finden Sie auf:
www.powertochange-film.de
Mehr
 



Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 
47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 
93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 
116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 
139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 
162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 
185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 
208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 
231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 
254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 
277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 
300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 
323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 
346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 
369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 
392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 


Copyright 2010 - 2024 B. Jäger