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Freitag, 26. April 2024
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Verschiedenes

 
NABU und Land Schleswig-Holstein erweitern Initiative gegen Meeresmüll
Büsum und Eidersperrwerk beteiligen sich an dem Projekt „Fishing for Litter“

In vier Häfen können Schleswig-Holsteins Fischer mittlerweile als „Beifang“ gefischten Müll kostenlos entsorgen. Seit dem heutigen Freitag haben der NABU und das Land Schleswig-Holstein ihre Initiative gegen Meeresmüll auf die Westküste erweitert. Die Häfen Büsum und Eidersperrwerk gehören ab sofort zum „Fishing for Litter“-Projekt, das vom NABU gemeinsam mit schleswig-holsteinischen Fischern 2011 ins Leben gerufen wurde.

Der Ausbau einer Logistik zur Abfallentsorgung gefischter Abfälle an der Nordsee wird damit von Ostfriesland bis an die Eider erweitert. An der gesamten Nord- und Ostseeküste beteiligen sich nun mehr als 120 Fischer an dem Projekt. Seit August 2014 kooperieren das MELUR und der NABU mit den Fischern im Land zwischen den Meeren, um das Problem „Müll im Meer“ zu bekämpfen. Das MELUR unterstützt das Projekt dabei mit derzeit rund 26.500 Euro.

„Fishing for Litter“ bietet Fischern die Möglichkeit, den aufgefischten Müll in den Häfen kostenfrei und fachgerecht in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Die gefischten Abfälle werden später sortiert und auf ihre Zusammensetzung und Wiederverwertbarkeit hin untersucht. Die Ergebnisse dienen auch der Entwicklung effektiver Strategien zur Müllvermeidung, wie es die 2008 verabschiedete EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorsieht.

In den Jahren 2013 und 2014 wurden auf diese Weise durch die Kleine Küstenfischerei in Niedersachsen rund fünf Tonnen Meeresmüll aus der Nordsee geholt. Diese Menge soll jetzt mit Unterstützung der Fischer in Büsum und am Eidersperrwerk weiter wachsen.

„‚Fishing for Litter‘ ist dann besonders effektiv, wenn eine flächendeckende Infrastruktur in den Fischereihäfen einer Region besteht. Wir freuen uns, dass wir den Ausbau an der Nordsee stetig voranbringen können. Auf diese Weise werden die großen Plastikteile von den Fischern herausgeholt, bevor sie zu noch problematischerem Mikroplastik zerfallen, da kommt dann niemand mehr heran“, sagt NABU-Meeresexperte Nils Möllmann.

„Es ist ein gutes Signal, dass das Projekt in Schleswig-Holstein vorankommt. Initiativen wie ‚Fishing for Litter‘ oder Sammelaktionen an Stränden und Flüssen sind ein sehr guter Ansatz um auf das Problem ‚Müll im Meer‘ aufmerksam zu machen. Die negativen Folgen für die Umwelt und auch für uns Menschen können aber nur verhindert werden, wenn an der Quelle des Mülls, bei der Plastikproduktion, angesetzt wird. Letztlich erfordert es ein Umdenken – wir müssen aus unserem Plastikalltag raus“, so Umweltminister Dr. Robert Habeck.

Der Müll in den Meeren, der bis zu 75 Prozent aus Kunststoffen besteht, stellt eine Gefahr für Natur und Umwelt dar. Die ökologischen, ästhetischen und wirtschaftlichen Folgen sind dramatisch. Viele Tiere verfangen sich in Netzen oder Seilresten, fressen Plastik, das den Verdauungstrakt verstopft, und verenden qualvoll. Der Müll stellt aber auch ein Gesundheitsrisiko für uns Menschen dar, denn Plastik reichert Schadstoffe an und kann über Fische und andere Meeresfrüchte letzten Endes auf unseren eigenen Tellern landen.
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Mehr Planungssicherheit für Windkraftanlagen in der Nähe von Vogelvorkommen
Neues Papier zu Abstandregelungen kann Konflikte lösen

Der NABU begrüßt, dass Windkraftprojekte in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen ab sofort verlässlicher geplant werden können. In der vergangenen Woche bestätigte dazu die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) das sogenannte „Neue Helgoländer Papier“, das den aktuellen Fachstandard für den empfohlenen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelvorkommen darstellt. Diese Empfehlungen waren bereits vor zwei Jahren von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert worden.

„Mit diesem Papier bekommen sowohl die Politik als auch Windkraftplaner und Naturschützer eine auch vor Gericht belastbare Grundlage für die Interpretation der Artenschutzvorschriften in unseren Gesetzen. Damit kann der Konflikt zwischen Windkraft und Vogelschutz gelöst werden, um eine naturverträgliche Energiewende zu erreichen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das Dokument spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Der NABU zeigt sich daher erfreut, dass das Papier nach Jahren der Diskussion endlich von den Naturschutz-Fachabteilungen der Länder akzeptiert wurde. „Von uns im Vorfeld befürchtete politisch motivierte Änderungen oder ein Publikationsverbot für dieses in der Fachwelt bereits weithin bekannte Papier sind nun aus der Welt“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das ursprüngliche „Helgoländer Papier“ war bereits 2007 durch die Landesarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Seine Gültigkeit als fachliche Messlatte wurde seither von Gerichten vielfach bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich gut begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen einen vergrößerten Mindestabstand von 1.000 auf aktuell 1.500 Meter.

Der NABU fordert beim Ausbau der erneuerbaren Energien die strikte Einhaltung des geltenden Umweltrechts und appelliert dabei an alle Entscheidungsträger und Investoren, den Klimaschutz nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen voranzutreiben. Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land als auch auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden.
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NABU-Umfrage: Große Mehrheit der Deutschen will mehr Naturschutz im Jagdrecht
Jagdgesetze müssen ökologischer werden

Vor dem Hintergrund der Novellierungen der Jagdgesetze in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat der NABU eine repräsentative Bevölkerungsumfrage beim Meinungsforschungsinstitut forsa in Auftrag gegeben. Die klare Mehrheit (84 Prozent) der 1.000 Befragten hält es für sehr wichtig oder wichtig, dass die Aspekte des Natur- und Tierschutzes durch die Jagdgesetze gestärkt werden. „Wir fordern die Politik auf, die Jagdgesetze konsequent zu ökologisieren – auch wenn viele Jagdverbände mit Gesetzen aus dem letzten Jahrhundert lieber weiter in der Vergangenheit leben wollen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Baden-Württemberg fahre die Jägerschaft schwere Geschütze gegen zaghafte ökologische Verbesserungen der Jagdgesetze auf. So beharren die Jagdverbände weiterhin darauf, Tiere mit Fallen töten zu dürfen und streng geschützte und bedrohte Tierarten wie Krick- oder Tafelente zu bejagen. „Wollen Jägerinnen und Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den sozialen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte öffnen. So könnte der Wolf zum Lackmus-Test werden: Der Umgang mit dem Rückkehrer wird zeigen, ob die Jägerschaft in der Gegenwart ankommt oder weiter Positionen aus der Märchenzeit aufrecht erhalten will“, sagte Miller.

Der NABU hatte erst vor Kurzem die Umweltverträglichkeit des deutschen Jagdrechts überprüft und festgestellt, dass dieses den Anforderungen des Tier- und Naturschutzes nicht einmal mehr ansatzweise genügt. „Die Entwürfe der Jagdgesetze aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg waren die einzigen, die ein Stück weit in die Zukunft wiesen“, erklärte der NABU-Bundesgeschäftsführer.

Er kritisierte scharf, dass sich die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg dem Druck der Jäger beugen und stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Entenarten möglicherweise zur Jagd freigeben möchte. In der Durchführungsverordnung zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz war dies in den ersten Entwürfen nicht vorgesehen. „Die Umfrage des NABU zeigt klar, wohin die Richtung gehen muss: Die Bürgerinnen und Bürger wollen mehr Natur- und Tierschutz im Jagdrecht – und kein Einknicken der Politiker vor anachronistischen Forderungen der Jägerschaft“, so Miller.

An die Jagdverbände richtete der NABU-Bundesgeschäftsführer ein konkretes Angebot: „Angesichts der massiven Herausforderungen – die biologische Vielfalt geht immer dramatischer zurück im Wald und vor allem auf Feldern – sollte die organisierte Jägerschaft ihrem eigenen Anspruch gerecht werden: Zeigen Sie den Naturschützern nicht die Faust, sondern verhalten Sie sich wie ein anerkannter Naturschutzverband. Wir reichen Ihnen die Hand, um mit uns gemeinsam gegen die Bestandsrückgange bei bedrohten Arten vorzugehen und ihre Lebensräume zu entwickeln. Auf lokaler Ebene funktioniert eine solche Zusammenarbeit schon sehr gut – jetzt muss nur noch die gesamte Jägerschaft nachziehen. Die Gesellschaft erwartet von den Jagdverbänden, dass sie aus den verstaubten Jagdzimmern ins 21. Jahrhundert treten und sich für den Naturschutz einsetzen.“
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NABU-Gutachten zeigt Nachbesserungsbedarf beim Fracking-Gesetz
Expertenkommission darf nicht über kommerzielles Fracking entscheiden

Im Auftrag des NABU wurde von der Berliner Rechtskanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Coll. ein Kurzgutachten zum Regelungspaket Fracking erstellt. Darin wird unter anderem die Rolle der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission untersucht. Nach den vorliegenden Entwürfen der Bundesregierung kann das für die kommerzielle Gewinnung vorgesehene Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3.000 Metern durch das Votum einer Expertenkommission überwunden werden. Das lehnt der NABU ab und appellierte vor diesem Hintergrund an die Bundestagsabgeordneten, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.

„Es kann nicht sein, dass eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission über die Zulässigkeit von kommerziellen Fracking-Vorhaben entscheidet“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Laut des Gutachtens dürfen kommerzielle Vorhaben nicht zugelassen werden, solange deren Unbedenklichkeit nicht durch demokratisch legitimierte Organe unter Anhörung der beteiligten Kreise und der Öffentlichkeit auf Grundlage ausreichender Untersuchungen bewertet und die dabei einzuhaltenden Standards festgelegt worden sind. „Die Abgeordneten müssen in ihren Wahlkreisen Rede und Antwort stehen. Es geht hier um schwerwiegende Eingriffe in die Landschaft mit ungewissen Folgen für Mensch, Natur und Grundwasser. Diese Entscheidung allein einer Expertenkommission zu überlassen, ist nicht transparent und fördert die Verunsicherung bei den Menschen in den betroffenen Regionen“, so Tschimpke.

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzespaket wird die grundlegende Forderung des NABU nach einem Fracking-Verbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl nicht erfüllt. Auch eine Mindesttiefe oder ein Mindestabstand zwischen Grundwasser und erzeugten Rissen ist nicht vorgesehen, Erprobungsmaßnahmen sind uneingeschränkt zulässig und das vorgesehene Verbot von kommerziellem Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3.000 Metern kann durch das Votum einer Expertenkommission überwunden werden.

Aus Sicht des NABU sind schon Erprobungsmaßnahmen nicht zielführend, weil die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Untergrundes nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind. Besonders kritisch bewertet der NABU, dass die Expertenkommission eine bestimmte geologische Formation als grundsätzlich unbedenklich einstufen kann. In dieser Formation können dann kommerzielle Vorhaben in beliebiger Zahl und Größe zugelassen werden. Erdöl- und Erdgasunternehmen werden durch Erprobungsmaßnahmen Felder für sich reservieren in der Hoffnung, dass die jeweilige geologische Formation ohne besondere eigene wissenschaftliche Untersuchungen von der Expertenkommission als grundsätzlich unbedenklich eingestuft wird.
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Weißstörche als Vorboten der Jubiläumssaison im Europa-Park
Mit großen Flügelschlägen schwingen sich die imposanten Langbeiner hinauf zum Dach des Hotels Bell Rock im Europa-Park. Die Weißstörche sind die ersten Vorboten der großen Jubiläumssaison im Europa-Park. Alle Storchenbetten sind bereits in der Woche vor Saisonstart belegt. Nicht nur auf dem First des neuenglischen 4-Sterne Superior Hotels thronen die gefiederten Übernachtungsgäste, auch das portugiesische Hotel Santa Isabel erfreut sich großer Beliebtheit. In der Welt der Kinder recken hungrige Kücken ihre Schnäbel in die Luft und freuen sich hoch oben auf dem Riesenrutschenturm bereits auf das bunte Treiben und das freudige Kinderlachen, das ab 28. März im Europa-Park zu hören ist. Zum beliebtesten Wohnort der Schreitvögel wird Deutschlands größter Freizeitpark mit einem weiteren Nest auf dem Tabakschopf und bietet insgesamt zehn Störchen ein Zuhause. Neben den beliebten fliegenden Fotomotiven gibt es zum 40. Geburtstag des Europa-Park jede Menge weitere Highlights zu bestaunen. Neben einer komplett neuen Parade und dem neuen 4D-Film „Das Zeitkarussell“ gibt es viele zusätzliche Neuerungen, die Spaß und Genuss für die ganze Familie versprechen.

 
 

 
Karlsruhe: Waldspaziergang in Stupferich
Revierförster informiert über Holzernte und weitere Vorhaben

Bei zunehmend wärmerem Wetter und gut eine Woche nach Frühlingsbeginn ist die Gelegenheit günstig, am Waldspaziergang 2015 in Stupferich mit Revierförster Bernd Struck teilzunehmen. Zu diesem lädt die Ortsverwaltung Bürgerinnen und Bürger, Besucherinnen und Besucher herzlich ein - für Sonntag, 29. März, ab 10 Uhr. Treffpunkt ist vor der Bergleshalle. Ortsvorsteher Alfons Gartner wird auch dabei sein.

Struck informiert beim auch für Kinder interessanten Beschreiten und Bestaunen des Forsts über die Bilanz der aktuellen Holzernte sowie weitere vorgesehene wirtschaftliche Maßnahmen, die stets im Einklang mit nachhaltig ökologischen Aspekten vollzogen werden. Nach dem Spaziergang bietet der Kleintier- und Vogelzuchtverein C 186 Stupferich noch einen kleinen Umtrunk mit Vesper an.
 
 

 
Cornelia Lutz wird neue Abteilungsleiterin der Grünflächen
und stellvertretende Leiterin des Gartenund Tiefbauamts

In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinderat Cornelia Lutz
einstimmig zur neuen Leiterin der Abteilung Grünflächen und
zur neuen stellvertretenden Leiterin des Garten- und
Tiefbauamts (GuT) gewählt. Sie tritt im Sommer ihre neue
Stelle an. Cornelia Lutz folgt auf Martin Leser, der seit Anfang
des Jahres neuer Leiter des Eigenbetriebs Friedhöfe ist.

Die in Bretten gebürtige Landschaftsarchitektin arbeitete viele
Jahre in der freien Wirtschaft in Nürnberg und Freising sowie
als wissenschaftliche Assistentin an der Technischen
Universität München. Seit 2012 ist Cornelia Lutz als
stellvertretende Leiterin des Sachgebiets „Planung und Bau
Grün“ bei der Stadtverwaltung Nürnberg tätig. Des Weiteren
hat sie innerhalb des Sachgebiets die Leitung des Bereichs
Objektplanung inne mit dem Neubau und der Sanierung der
öffentlichen Grünflächen; zudem arbeitet Cornelia Lutz in der
Projektentwicklung und Grünkonzeption.
 
 

 
Uraufführung des neuen Wyhl-Films im überfüllten Gemeindesaal
Die Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen veranstalteten am 12. März 2015 die Uraufführung des neuen und eindruckvollen Films "Wyhl und die Linken - Geschichten aus dem Wyhler Wald". Der Evangelische Gemeindesaal von Weisweil platzte aus allen Nähten. Die beiden Freiburger Filmemacher Bodo Kaiser und Siggi Held erhielten in der anschließenden lebhaften Diskussion für die ehrliche Recherche, die humorvollen Einlagen und die sehr schönen Landschaftsbilder aus der Heimat sehr viel Lob! Zahlreiche Zeitzeugen waren auch aus Frankreich und größeren Entfernungen angereist und tauschten sich intensiv aus. Die vorhandenen Film-CD`s waren nach der Veranstaltung alle vergriffen. Die Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen wollen diesen neuen Wyhl-Film auch in Endingen und Breisach zur Aufführung bringen.
 
 



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