oekoplus - Freiburg
Donnerstag, 25. April 2024
  --- Besuchen Sie unser neues Informationsportal wodsch.de
Uhr
  •  


Verschiedenes

 
NABU zu 30 Jahren Bundesumweltministerium
Mehr Nachhaltigkeit in allen Ministerien nötig

Schutz der Lebensgrundlagen fest in alle Politikbereiche verankern

NABU-Präsident Olaf Tschimpke hat die Gründung des Bundesumweltministeriums vor 30 Jahren als wichtigen Schritt zu einer nachhaltigeren Umweltpolitik in Deutschland gewürdigt: „Es war damals ein großer Fortschritt, den Umwelt- und Naturschutz in einem eigenen Ministerium zusammenzuführen und den Naturschutz aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium herauszulösen. Das hat den Anliegen des Naturschutzes zu mehr Bedeutung bei politischen Entscheidungen und der Gesetzgebung verholfen.“

So habe der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer erkennbar Druck bei der Umsetzung von EU-Recht gemacht, wie der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Unter Trittin sei 1998 mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention ein wichtiger Schritt vollzogen worden, um Umweltorganisationen den Zugang zu Gerichtsverfahren zu ebnen, was die Regierung Kohl bis dahin verweigert hatte und heute durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz in deutsches Recht umgesetzt sei.

Bundeskanzlerin Merkel habe als Nachfolgerin von Töpfer als Bundesumweltministerin mit dem Kyoto-Protokoll das erste internationale Klimaabkommen mit auf den Weg gebracht. Vergangenes Jahr habe sie beim G7-Gipfel den Begriff „Dekarbonisierung“ geprägt und so auch die Verabschiedung des Pariser Klimaabkommen vorbereitet. „Die deutschen Bundesumweltministerinnen und Bundesumweltminister und auch die Kanzlerin waren und sind beim Thema Klimaschutz international wichtige Taktgeber. Ich würde mir wünschen, dass sie diese Tradition auch in der nationalen Politik leben und mehr Klimaschutzanstrengungen durchsetzen. Bislang reichen die nationalen Klimaziele nicht aus und der Klimaschutzplan 2050 muss ambitionierte Maßnahmen benennen“, so Tschimpke.

Vor diesem Hintergrund kritisierte Tschimpke aktuelle Bestrebungen in der EU, weiter und verstärkt auf Atomenergie zu setzen: „Es gibt keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Das Bundesumweltministerium ist nach den Folgen der Atomkatastrophe von Tschernobyl gegründet worden. Auch 30 Jahre später hören wir von Beinahe-Unfällen und Schlampereien bei der Sicherheit von Atommeilern. Ganz abgesehen von dem Streit, wer die Kosten zur Entsorgung des Atommülls tragen soll.“ Die Bundesregierung mit dem Bundesumweltministerium an der Spitze müsse auf EU-Ebene eine Novelle der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerungen von AKW anstoßen. Bisher ist diese nur für den Neu- und Abbau von AKW verpflichtend.

Mit Blick auf die aktuelle Umweltpolitik hob Tschimpke die Initiative von Ministerin Hendricks gegen die Pläne von EU-Kommissionspräsident Juncker zur Abschwächung der EU-Naturschutzrichtlinien hervor, wofür sie inzwischen 16 EU-Umweltminister hinter sich versammelt habe. „Hier wäre Rückenwind aus dem Wirtschaftsressort hilfreich“, so Tschimpke. Bundeswirtschaftsminister Gabriel habe in seiner Funktion als Bundesumweltminister 2007 selber schon einmal erfolgreich den Wünschen einiger Bundesländer und der Industrie zur Verwässerung der EU-Umweltgesetzgebung eine Absage erteilt. Tschimpke begrüßte auch die Standfestigkeit von Bundesumweltministerin Hendricks beim Streit um die erneute EU-weite Zulassung des umstrittenen Pestizids Glyphosat, so dass bislang keine erneute Genehmigung erfolgt ist. Dieser Kurs, am Vorsorgeprinzip festzuhalten, sei richtig.

Der NABU-Präsident forderte ein generelles Umdenken in Politik und Wirtschaft hin zu einem schonenderen Umgang mit Ressourcen: „Die Nachhaltigkeitsziele dürfen nicht länger ein Lippenbekenntnis bleiben, sondern müssen endlich in alle Ressorts und politische Entscheidungen verankert werden.“
 
 

 
NABU kritisiert Genehmigungspoker um Glyphosat
EU-Kommission darf nicht im Alleingang entscheiden - Schutz von Mensch und Natur muss an oberster Stelle stehen

Der NABU hat den Genehmigungspoker um die Verlängerung des Totalherbizids Glyphosat kritisiert und die EU-Kommission erneut aufgefordert, endlich das Vorsorgeprinzip anzuerkennen. Eine Genehmigung oder Neuzulassung dürfe nicht erfolgen, solange nicht alle Risiken für Mensch und Natur einwandfrei widerlegt seien.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die EU-Kommission sollte akzeptieren, dass es erneut keine Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Genehmigungsverlängerung von Glyphosat gibt. Anstatt nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln, werden der Schutz von Natur und Verbrauchern hinten an gestellt. Statt dem traurigen Genehmigungspoker um Zulassungsverlängerungen für das Ackergift sollte die EU-Kommission gemeinsam mit den EU-Staaten lieber die Agrarwende einleiten, um unsere Natur und damit unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu schützen.“

Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten die Zeit nutzen, um ihre Glyphosat-kritischen Amtskollegen in anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Luxemburg und Österreich dazu zu bewegen, mit Nein zu stimmen statt sich nur zu enthalten.

Die intensive Landwirtschaft lässt kaum noch Platz für Wildkräuter, Blumen und Hecken, der Einsatz von Pestiziden sorgt dafür, dass es immer weniger Insekten gibt. Der NABU forderte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, endlich ein Verbot von Glyphosat für Parks, Spielplätze und im Heim- und Kleingartenbereich umzusetzen. „Die Mitgliedstaaten können glyphosat-haltige Produkte schon heute verbieten, und davon sollte Schmidt im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung Gebrauch machen, statt sich hinter der EU-Kommission zu verstecken“, so Miller. Bis heute wird das Gift auch im Hobbygarten und auf öffentlichen Wegen gerne gespritzt, um sich das Hacken des Unkrauts zu ersparen. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet das Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren. „Es ist absurd, dass Wildkrautvielfalt im öffentlichen und privaten Grün auch noch durch Glyphosat weggespritzt wird. Wir brauchen schnell ein Verbot glyphosathaltiger Unkrautvernichter“, so Miller.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel, über 700.000 Tonnen werden pro Jahr versprüht. In Deutschland werden 6.000 Tonnen ausgebracht, wobei rund 39 Prozent aller Ackerflächen behandelt werden. Eine aktuelle Übersichtsliste der noch zugelassenen glyphosathaltigen Mittel für den Haus- und Kleingartenbereich hat der NABU unter www.NABU.de/glyphosat-im-garten veröffentlicht. Sie macht deutlich, welche Gefahren vom Totalherbizid ausgehen. Nicht nur Blüten- und Samenpflanzen werden mit dem Einsatz von Glyphosat zerstört, sondern auch Fische und Amphibien sind gefährdet, wenn es in Oberflächengewässer gelangt. Diese Auswirkungen werden in Kürzeln (NW261, NW264) auf den Packungen angegeben. In der Grafik stellt der NABU die einzelnen im Handel erhältlichen Mittel und ihre Auswirkungen dar. Auch das Bundesumweltministerium fordert, die Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität viel stärker zu beachten.
Mehr
 

 
NABU : Kaufprämie allein verhilft Elektroautos nicht zum Durchbruch
Schrittweiser Abbau der Diesel-Subvention notwendig

Der NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, zur Stärkung von Elektromobilität nicht allein auf Kaufprämien zu setzen. Ein wichtiger Schritt seien weitergehende flankierende Maßnahmen, wie der Abbau klimaschädlicher Subventionen. „Kaufprämien allein werden der Elektromobilität in Deutschland kaum zum gewünschten Durchbruch verhelfen, dafür sind fossile Kraftstoffe einfach viel zu billig. Eine kluge Politik muss daher jetzt mit dem Abbau der Steuervorteile für den Diesel beginnen und künftig weitere umweltschädliche Subventionen im Straßenverkehr konsequent abbauen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller anlässlich der heutigen Fach-und Ideenkonferenz der Bundesregierung zur Elektromobiltät. Leider habe die Bundesregierung die Chance vertan, die Kaufprämie für Elektroautos mit einer Sonderabgabe auf verbrauchsstarke Autos zu koppeln und den Fahrzeugmarkt damit stärker in Richtung Umweltfreundlichkeit zu steuern.

Daniel Rieger, NABU-Verkehrsexperte: „Es geht um mehr als nur den Absatz von Elektroautos, es geht um eine grundsätzliche Verkehrswende in Deutschland. Der seit Monaten schwelende Abgasskandal hat klar verdeutlicht, dass der heutige Verbrennungsmotor mit seinen Klimagas- und Luftschadstoffemissionen ein Auslaufmodell ist, das einen Kurswechsel erfordert. Fiskal- und ordnungspolitische Instrumente wie die überfällige Anpassung der Mineralölsteuer, verschärfte CO2-Grenzwertvorgaben auf EU-Ebene bereits ab 2025 oder Einfahrverbote in Innenstädte für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß seien deutlich vielversprechendere Hebel als Kaufprämien, von denen wenige profitieren.

Der derzeit von der Bundesregierung erarbeitete „Klimaschutzplan 2050“ müsse dringend die entsprechenden Grundsteine für eine Verkehrswende legen. Denn ohne einen nahezu vollständigen Verzicht des Verkehrssektors auf fossile Energiequellen seien die Klimaziele Deutschlands insgesamt nicht zu erreichen.
Mehr
 

 
Honig, fleißige Bienen und mehr
Am 12. Juni ist wieder Bienensonntag am Bienenhaus im Mundehof

Während der Mensch den Sonntag heiligt, sind die Bienen auch am
siebenten Tag der Woche emsig unterwegs. Was sie da so treiben,
auf welche Weise und mit welchem Ergebnis – das erklärt seit 2005
in jedem Frühsommer der „Bienensonntag“ auf dem Mundenhof. In
diesem Jahr fällt er auf Sonntag, 12. Juni. Der Eintritt ist frei.

Von 11 bis 17 Uhr gibt es am Bienenhaus im Eingangsbereich des
Tier-Natur-Erlebnisparks Wissenswertes und Interessantes über die
fleißigen Bienen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem
Imkerverein Freiburg statt. Für Fragen stehen dessen Imker den
ganzen Tag zur Verfügung. Sie erklären zum Beispiel, worin sich
Königin, Arbeiterinnen und Drohnen unterscheiden, womit die Brut
gefüttert wird und was mit den Bienen im Winter passiert. Auch Honig
vom Mundenhof, Produkte aus Honigwachs und Nistmöglichkeiten
für Wildbienen (sogen. „Bienenhotels“) gibt es am Bienenhaus zu
kaufen.


Um 14.30 Uhr hält Lothar Dähn, der ehemalige Vorsitzende des
Imkervereins, einen etwa halbstündigen Open-Air-Vortrag über Honig
und die Bienenhaltung.

Um 12, 13, 14 und 15 Uhr gibt es Führungen in den neuen
Bienengarten. Von 11.30 bis 16.30 Uhr findet zudem stündlich eine
Führung zu den Bienen statt. Damit das nicht schmerzhaft wird,stehen Schutzanzüge in ausreichender Zahl zur Verfügung. Zusehen gibt es diesmal (noch) mehr als sonst, nachdem Kinder undJugendliche der „Werkstatt-Schule“, der Straßenschule und derAlbert-Schweizer-Schule III beim Bienenhaus einen Bienengarten eingerichtet haben, der am Sonntag natürlich auch zugänglich ist.
 
 

 
NABU startet Kampagne "SOS fürs Meer"
Miller: Deutschland droht beim Schutz der marinen Artenvielfalt vor der Haustür zu versagen / Bundesminister Gabriel, Dobrindt und Schmidt müssen zu Meeresschützern werden

Der NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, die Meere vor der Haustür besser zu schützen. In den Schutzgebieten in Nord- und Ostsee stehen Wirtschaftsinteressen nach wie vor im Vordergrund. Zum Tag des Meeres am 8. Juni startet die Kampagne „SOS fürs Meer“. Darin appelliert der NABU eindringlich an die Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, mit den Naturschutzgebietsverordnungen für die Gebiete in der AWZ die Weichen für einen wirksamen Meeresschutz zu stellen. Ziel ist es, die Minister daran zu erinnern, was auf dem Spiel steht.

„Die Bundesminister Gabriel, Dobrindt und Schmidt müssen selbst zu Meeresschützern werden und endlich etwas für die an unseren Küsten verschwundenen und bedrohten Arten und Lebensräume wie Schweinswal, Sandkoralle und Seegraswiese tun“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Über www.NABU.de/sosfuersmeer sollen sich die Menschen direkt an die Minister wenden, damit sich diese persönlich für effektive Schutzgebiete einsetzen und den Raubbau im Meer beenden.

Rund ein Drittel der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee (AWZ), dem Seegebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen, stehen unter Schutz ­– eine Spitzenposition im europäischen Vergleich. Das Problem ist nur, dass in den Schutzgebieten auch zukünftig alles erlaubt sein soll, was auch außerhalb an potentiell schädlichen Aktivitäten stattfindet, von Fischerei über Schifffahrt bis zum Rohstoffabbau. Selbst seismische Untersuchungen, Öl- und Gasförderung oder Fracking sind nach jetzigem Verordnungsentwurf nicht verboten.

„Während sich Deutschland international immer wieder für den Meeresschutz einsetzt, drohen wir beim Schutz der marinen Artenvielfalt vor der eigenen Haustür wiederholt zu versagen“, so Miller. Über die Verordnungsentwürfe der sechs Naturschutzgebiete tobt ein offener Streit zwischen Meeresschützern und Meeresnutzern, zwischen Umweltverbänden auf der einen und Angel-, Tourismus- und Wirtschaftsverbänden auf der anderen Seite. Ähnlich kontrovers geht es zwischen dem eigentlich federführenden Bundesumweltministerium und den drei Nutzerministerien zu. „Unter dem Druck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen verspäteter Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie haben die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft dem Umweltministerium so weitgehende Zugeständnisse abgerungen, dass die Verordnungsentwürfe weder dem dramatisch schlechten Zustand von Nord- und Ostsee gerecht werden noch den Vorgaben des europäischen Umweltrechts“, kritisierte NABU-Leiter Meeresschutz Kim Detloff.

Jetzt steht die zweite Runde der Ressortabstimmung bevor, dann gehen die Verordnungen zum Beschluss in das Bundeskabinett. „Es bleibt nicht viel Zeit, aus schlechten Entwürfen ein echtes Instrument des Meeresnaturschutzes zu machen. Der Ball liegt bei den Bundesministern Gabriel, Dobrindt und Schmidt. Sie müssen Verantwortung übernehmen und zu Zugeständnissen bereit sein, um den Meeren eine Zukunft zu geben“, so Detloff. Am Beispiel an unseren Küsten verschwundener und stark bedrohter Arten und Lebensräume beschreibt die Kampagne „SOS fürs Meer“ den dramatischen Verlust der marinen Vielfalt in den vergangenen Jahrzehnten, benennt Ursachen und zeigt, wer dafür politische Verantwortung trägt.
Mehr
 

 
NABU: Windenergie-Lobby leugnet Artenschutzproblematik
NABU erkennt Parallelen zu Klimawandelskeptikern / Miller: Bestehende Konflikte lösen statt wissenschaftliche Ergebnisse leugnen

Der NABU kritisiert den erneuten Versuch von Teilen der Windenergie-Branche scharf, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Artenschutz beim Ausbau der Windenergie abzuwerten. Hintergrund ist eine für den morgigen Donnerstag angekündigte kritische Stellungnahme des ehemaligen MdB Hans-Josef Fell und des Schweizer Ingenieurbüros KohleNusbaumer zu einer bisher unveröffentlichten, vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Studie zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel. Diese sogenannte PROGRESS-Studie ist die umfassendste und repräsentativste Studie zur tatsächlichen Zahl von Vogelkollisionen an Windkraftanlagen und die daraus abzuleitenden Folgen für die Populationen. Sie wurde von einem Konsortium unabhängiger Fachbüros und Universitäten durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass Windkraftanlagen tatsächlich Auswirkungen auf Vogelbestände haben. Die Windenergie-Branche um den ehemaligen MdB Fell, versucht diese Ergebnisse durch die Vorstellung einer Gegenstudie abzuwerten.

„Inzwischen erinnert der missionarische Eifer lautstarker Teile der Windenergiebranche beim Konflikt zwischen Artenschutz und Windenergie an das Vorgehen der Klimaskeptiker. Diese versuchen durch wiederholtes Infrage stellen wissenschaftlicher Erkenntnisse Zweifel an der Existenz des Klimawandels zu streuen, um dadurch den Ausbau erneuerbarer Energien zu verhindern. Stattdessen wäre es dringend notwendig, dass sich die Windenergie-Branche den nachgewiesenen Problemen stellt und gemeinsam mit Behörden, Fachexperten und Umweltverbänden praktische Lösungen entwickelt und umsetzt,“ sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Die Ergebnisse der PROGRESS-Studie wurden im Januar in Teilen in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht, ein Interview mit den Autoren dazu in der Fachzeitschrift „Der Falke“. Sie bestätigen, dass die Schlagopferzahlen für die meisten Vogelarten nicht bestandsrelevant sind, zeigt aber gleichzeitig, dass einige Vogelarten so stark betroffen sind, dass von einer Gefährdung der heimischen Populationen durch die Windkraft ausgegangen werden muss. Insbesondere für den deutschlandweit verbreiteten Mäusebussard belegt die Studie für den norddeutschen Raum eine Rate von 0,48 erschlagenen Individuen pro Windrad und Jahr. Deutschlandweit muss daher bei gut 26.000 bestehenden Windkraftanlagen von über 12.000 getöteten Mäusebussarden pro Jahr ausgegangen werden – bei einem Bestand von etwa 100.000 Brutpaaren. Berechnungen im Rahmen der PROGRESS-Studie zeigen, dass in Regionen mit fortgeschrittenem Ausbaustand der Windenergie Populationsabnahmen mit dieser Sterblichkeit erklärt werden können. Die aktuelle starke Bestandsabnahme im besonders windenergiereichen Schleswig-Holstein bestätigt diese Erkenntnis bereits heute.

Deswegen muss aus NABU-Sicht beim weiteren Ausbau der Windenergie Rücksicht auf den Mäusebussard oder andere betroffene Arten wie den Rotmilan genommen werden, was der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell und der Schweizer Windkraftentwickler Oliver Kohle nicht akzeptieren wollen. Stattdessen kündigen sie eine „Studie“ an, die die Aussagen der PROGRESS-Studie in Frage stellt. Unter anderem behaupten Fell und Kohle, dass der Bestand des Mäusebussards parallel zum Bau von Deutschlands 26.000 Windrädern angestiegen sei. Das Gegenteil ist der Fall: Nach den offiziellen Monitoringdaten, die in Deutschland vom Programm zum Monitoring von Greifvögeln und Eulen erhoben werden, nahm der bundesweite Mäusebussard-Bestand zwar von 1988 bis 2006 leicht zu, anschließend bis zum Ende der Datenreihe im Jahr 2013, also parallel zum Ausbau der Windkraft, jedoch um mindestens 30 Prozent ab. Dabei ist davon auszugehen, dass in diesen Zahlen stärkere Abnahmen in windenergiereichen Gegenden Norddeutschlands durch bessere Trends im windkraftarmen Süden zum Teil ausgeglichen werden.

„Das Ergebnis der PROGRESS-Studie ist der erste Hinweis darauf, dass allein das Einhalten von Mindestabständen zwischen gefährdeten Vogelvorkommen und Windrädern, wie sie im sogenannten ‘Helgoländer Papier‘ der staatlichen Vogelschutzwarten formuliert sind, nicht ausreicht, um alle Vogelarten ausreichend zu schützen. Für den Mäusebussard wird darin bisher kein Mindestabstand gefordert“, so Miller.

Der NABU fordert daher in diesem und ähnlichen Fällen, den weiteren Ausbau der Windenergie an die Populationsentwicklung der betreffenden Art zu koppeln und dadurch geltendem Artenschutzrecht zu entsprechen. Nur wenn die Population der Art in einem bestimmten Bundesland nicht weiter abnimmt, dürften neue Genehmigungen für WEA im Vorkommensgebiet der Art erteilt werden. Dann wäre ein weiterer Ausbau der Windenergie im betreffenden Bundesland möglich, solange Maßnahmen getroffen würden, um die regionalen Bestände der Art zu stützen. Diese sollten sowohl eine Minderung der Auswirkungen der Windenergieanlagen beinhalten (Rückbau besonders kollisionsträchtiger Anlagen, großflächiges Freihalten besonders wichtiger Vorkommensgebiete und notfalls auch Mindestabstände) als auch Maßnahmen zur Verringerung der Mortalität durch andere Ursachen (illegale Verfolgung, Straßenverkehr) und Maßnahmen zur Erhöhung des Bruterfolges (Lebensraumverbesserungen u.a. durch gezielte Agrarumweltmaßnahmen oder spezielle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Ein gezieltes Monitoring der betreffenden Population muss die Wirksamkeit der Maßnahmen belegen, wovon die Genehmigungsfähigkeit neuer WEA abhängt. Mit dieser Vorgehensweise wäre es möglich, den notwendigen weiteren Ausbau der Windenergie im Sinne einer naturverträglichen Energiewende mit dem Schutz gefährdeter Arten zu verbinden.
Mehr
 

 
NABU: Mit mehr Auen- und Grünlandschutz Folgen von Unwettern mildern
Umdenken in der Landwirtschaft und Neuausrichtung der Gewässerpolitik nötig

Angesichts der Folgen starker Unwetter in vielen Regionen Deutschlands drängt der NABU auf einen Kurswechsel in der Agrar- und Gewässerpolitik und mahnt einen grundlegenden Bewusstseinswandel an.

„Extreme Wetterereignisse wie derartige Starkregen werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vielerorts zunehmen, das zeigen die Klimaprognosen. Es kommt nun darauf an, welche Schlüsse wir daraus ziehen. Verhindern lassen sich diese Ereignisse nie völlig, wir können aber alles daran setzen, die Auswirkungen zu mildern“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Menschliches Handeln habe an vielen Stellen dafür gesorgt, dass Niederschläge weniger in der Fläche zurück gehalten werden und schneller in die Bachläufe gelangen. Dies geschieht beispielsweise durch die Intensivierung der Landwirtschaft, die technische Entwässerung und die Versiegelung des Bodens für Siedlungs- und Verkehrszwecke.

„In den vergangenen 200 Jahren wurden Flüsse begradigt, Auen bebaut und viele Flächen mit Beton und Asphalt versiegelt. In der Landwirtschaft bewirkt der Rückgang von Wiesen und Weiden einen Verlust von Rückhalteflächen. Anstatt langsam zu versickern, läuft das Regenwasser schnell in die Bäche und Flüsse ab und lässt diese rasant anschwellen“, so Miller weiter. Gerade der in den vergangenen Jahren verstärkte Maisanbau könnte hier besonders lokal ein Problem darstellen, hier läuft das Wasser viel schneller ab als auf Wiesen und Weiden oder mit Getreide bestandenen Ackerflächen. „Auf mehr als 20 Prozent der Äcker steht mittlerweile Mais, in manchen Regionen ist der Anteil noch viel höher. Wenn dann noch Hanglagen hinzukommen, kann dies bei starken Niederschlägen zum Problem werden“, so Miller.

Ähnlich gestalte es sich in Einzugsgebieten mit einem hohen Anteil versiegelter Flächen. „Hier rächt es sich, dass in der Vergangenheit vielfach keine Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten genommen und in die natürlichen Überflutungsflächen hinein gebaut wurde. Wenn dann noch der Lauf begradigt und die Gewässerbetten künstlich eingeengt wurden, kann das katastrophale Ausmaße annehmen, wie viele Menschen gerade wieder leidvoll erfahren mussten“, so Miller.

Hier brauche es ein Umdenken nicht zuletzt auch auf kommunaler Ebene. Der Vorsorgegedanke müsse gegenüber kurzfristigen Interessen viel stärker in der kommunalen Bauplanung berücksichtigt werden, die dezentrale Versickerung von Regenwasser könne da nur ein erster, aber gleichwohl relativ leicht umzusetzender Anfang sein. „Die Informationsgrundlagen sind dank der EU-Hochwassermanagementrichtlinie da, die Hochwassergefahrenkarten im Internet ganz einfach abrufbar. Jede Gemeinde sollte prüfen, wie verletzlich sie durch Starkregenereignisse oder andere Wetterextreme wie Stürme oder Hitzeperioden ist und daraus die richtigen Schlüsse für eine langfristige Anpassungsplanung ziehen“, so Miller.

Der NABU fordert eine umweltverträglichere Gewässerpolitik und setzt sich für ein Bundesprogramm „Blaues Band“ ein. Ziel ist es, den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu verbessern. Bislang weist nur jeder zehnte Fluss oder Bach in Deutschland einen „guten Zustand“ auf, wie ihn die EU fordert und wie er bis zu diesem Jahr eigentlich für alle Fließgewässer erreicht sein sollte. Die NABU-Forderung nach einem Bundesprogramm zur ökologischen Entwicklung von Bundeswasserstraßen hat die Bundesregierung in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Aktuell erarbeitet eine Gruppe aus Vertretern des Verkehrs- und Umweltministeriums, wie das Programm konkret aussehen soll. Dem Bund kommt dabei, nach Ansicht des NABU, besondere Verantwortung zu: Er ist Eigentümer aller als Bundeswasserstraßen eingestuften Flüsse in Deutschland. Um sie zu verbessern, könnte die laufende Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hilfreich sein. Neue Einstufungen der Flüsse anhand ihrer tatsächlichen Bedeutung für den Gütertransport und damit künftig besser am Bedarf ausgerichtete Maßnahmen können den Druck auf die Flüsse deutlich reduzieren.

Hintergrund zu den aktuellen Ereignissen und NABU-Forderungen:

Besonders betroffen waren Mittelgebirgsregionen. Bei solchen starken Unwettern wird in der Regel immer der gesamte Talboden geflutet. Wegen der Besiedelung der Flächen ist in diesen Regionen der Platz beengt und der Fluss hat wenig Raum. Früher gab es dort mehr Moore, die Wasser aufgenommen und es über Wochen wieder abgegeben haben. Heute sind die Berglagen in aller Regel erschlossen und werden vielfach intensiv forstlich bzw. landwirtschaftlich genutzt. Nicht selten transportieren Drainagen und Gräben das Wasser auch noch beschleunigt in das Tal.

Insgesamt ist die Fähigkeit unserer Landschaft, Niederschlag zurückzuhalten, durch Nutzungen in den vergangenen Jahrhunderten stark reduziert worden. Für das dadurch schneller abfließende Niederschlagswasser fehlt in den besiedelten Auen der Abflussquerschnitt, also die Menge Wasser, die gespeichert werden kann, wenn man den Querschnitt senkrecht zur Fließrichtung bildet. Mit künstlichem Retentionsersatz (Rückhaltebecken) wird aus NABU-Sicht daher nur wenig erreicht, da diese an jedem Taleingang errichtet werden müssten. Darüber hinaus fehlen für solche Becken der Platz und das Aufnahmevolumen.

Was ist zu tun?
Der NABU spricht sich für eine wesentliche Verbesserung natürlicher Rückhalteflächen in Bergregionen durch eine strikt nachhaltige Landnutzung aus. Dazu zählt vor allen Dingen die Erhöhung der natürlichen Speicherfunktion durch Moore, Humus-Bildung, naturnahe Wälder sowie die Beseitigung von Drainagen und Entwässerung außerhalb von Siedlungen. Neben dem meist bestehenden technischen Hochwasserschutz ist vor allem die Schaffung von Abflussmöglichkeiten durch eine umfassende Auenentwicklung notwendig, ein Bauverbot in Gefahrengebieten und die Anpassung der kommunalen Raumplanung an mögliche Gefahrensituationen durch Unwetter.
Mehr
 

 
NABU: EEG-Novelle bringt Pariser Klimaziele in Gefahr
Neues Ausschreibungssystem mit negativen Folgen für Bevölkerung und Natur

Mit der am gestrigen Mittwoch beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt die Bundesregierung nach Ansicht des NABU die Pariser Klimaziele in Gefahr. „Es ist schon erschreckend, dass die Bundesregierung beim ersten Lackmustest wieder einmal den Schutz unseres Klimas hinten anstellt und den Bewahrern des fossilen und atomaren Energiesystems massiv in die Karten spielt. Mit Blick auf die Zukunft hätte die Bundesregierung eigentlich wichtige Vorgaben machen müssen: für eine bessere Qualität und den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren“, so Tschimpke.

Mit der Neufassung des EEG steht ein grundlegender Systemwechsel an. Wurden bislang Festpreise für Ökostrom gewährt, kommt nun ein neues Ausschreibungssystem. Neue Projekte für Erneuerbare werden ausgeschrieben – den Zuschlag soll erhalten, wer am wenigsten Subventionen benötigt. Damit will die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren begrenzen, bis 2025 auf maximal 45 Prozent. Doch dieses Ziel beißt sich mit den Klimaschutzzielen von Paris: Für einen effektiven Schutz des Klimas müsste dieser Anteil bis dahin bei deutlich über 50 Prozent liegen.

„Dass sich die Bundesregierung auf die strikte Begrenzung des Ausbaus Erneuerbarer versteift, zeugt von geringer Weitsicht. Langfristig gesehen wäre es deutlich besser gewesen, qualitative Ziele in das EEG aufzunehmen. Denn nur wenn Anlagen sauber geplant und gebaut sind, wird die Energiewende zum Erfolgsprojekt“, so der NABU-Präsident. Um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu sichern und die Natur nicht unnötig in Mitleidenschaft zu ziehen, muss der Ausbau räumlich besser gesteuert werden, und zwar über eine verbindliche Regionalplanung. Dazu zählt auch ein besseres Qualitätsmanagement bei den ökologischen Verträglichkeitsprüfungen für Anträge und Genehmigungen von Neuanlagen.

Doch in der EEG-Novelle kommt die Rücksicht auf die Natur bislang zu kurz. Stattdessen wurden sogar aus Naturschutzsicht wertvolle Flächen, nämlich Grünland in benachteiligten Gebieten, für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen freigegeben. „Selbst mit der Solar-Branche sind wir uns einig, dass für Freiflächenanlagen vorrangig Gebiete mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung genutzt werden sollten“, so Tschimpke.

Ein weiterer Kritikpunkt: Durch den Systemwechsel beim EEG werden künftig vor allem kleinere Akteure benachteiligt. „Ausgerechnet die Bürgerenergie, die regionale Wertschöpfung generiert und die Akzeptanz der Energiewende sichert, wird durch das Ausschreibungssystem systematisch ausgebremst. Zwar kann die Bürgerenergie an Ausschreibungen teilnehmen und erst im Nachgang die notwendigen Genehmigungen einreichen – doch dadurch ist die Planungssicherheit für diese Projekte überhaupt nicht gewährleistet. Gleichzeitig geraten naturschutzfachliche Belange in Gefahr. Denn ausgerechnet diese Genehmigungen können nachgelagert werden. Das führt dazu, dass Genehmigungsbehörden unter öffentlichen Druck geraten und womöglich Bewilligungen erteilen, die rechtlich nicht haltbar sind“, so der NABU-Präsident.

Auch bei der Windenergie auf See müssen nach Ansicht des NABU Natur und Umwelt stärker berücksichtigt werden. Bei Voruntersuchungen für mögliche Flächen muss dazu das Bundesamt für Naturschutz einbezogen werden.

Als Begründung für die Drosselung erneuerbarer Energien gilt der derzeit schleppende Netzausbau. Er wird durch Querschüsse einzelner Bundesländer, wie zuletzt Bayern, immer wieder massiv ausgebremst. Um die notwendigen Leitungen so bald wie möglich zu errichten und Wind- und Sonnenstrom besser transportieren zu können, müssen alle technischen und räumlichen Möglichkeiten genutzt werden. Dazu zählen die Erdverkabelung, eine Bündelung von Leitungen und auch modernere Mastdesigns – alle diese Optionen müssen ergebnisoffen und je nach Ort gewählt werden. So können Mensch und Natur so weit wie möglich geschont werden. Durch eine Förderinitiative von Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energien ließen sich einzelne Leitungen sogar ganz einsparen.
Mehr
 



Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 
47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 
93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 
116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 
139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 
162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 
185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 
208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 
231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 
254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 
277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 
300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 
323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 
346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 
369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 
392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 


Copyright 2010 - 2024 B. Jäger